20161213_GVE016

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:39
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2016gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2016-12-13
Erscheinungsdatum 2016-12-13
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 16/ 2016 über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 13.12.2016 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Schneider Martin, Schneider Elisabeth, Felix Dünser, Günter Leitold, Nina Kuster und die Ersätze: Sabine Hofer und Michaela Schwarz Entschuldigt: Reinhard Blum und Klaus Kuster Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Peter Zucali, Claudius Lässer, Raimund Rusch, Roberto Montel, Julian Krischke, Rudolf Rupp, Hubert Winkler und Ersatz: Martin Niederer Entschuldigt: Boris Sinn Grüne: Ruth Kanamüller Entschuldigt: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 15 vom 08.11.2016 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2017 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2017 b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2017 4. Kenntnisnahme von Voranschlägen 2017 a) VO 2017 Wasserverband Hofsteig b) VO 2017 Sozialsprengel Rheindelta c) VO 2017 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz d) VO 2017 Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz e) VO 2017 Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau f) VO 2017 Wasserverband Rheindelta 5. Mittelfristige Finanzplanung Antrag des Finanzausschusses 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Fußach Antrag Österr. Spar Handels AG Entwurf – Verordnung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes 7. Kleinkindbetreuung Riedle Einreichprojekt Projekt – Vorstellung Seite:2 8. Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung 9. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 15 vom 08.11.2016 Die 15. Verhandlungsschrift vom 08.11.2017 wird mit einer Gegenstimme (GVE Ruth Kanamüller) genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass am 05. Dezember die zweite Verhandlung in der Rechtssache Gemeinde Fußach gegen die Firma Häusle im Bezirksgericht Dornbirn stattgefunden hat. Die erste Tagsatzung ist zu Gunsten der Gemeinde Fußach ausgegangen und dann in Rechtskraft erwachsen. Aufgrund dieses positiven Gerichtsurteils stehe nun fest, dass die Grünmüll-Gratisanlieferung weiterhin möglich ist. In der zweiten Tagsatzung ging es darum, die restlichen Kosten zu gerichtlich zu urteilen. Der Richter hat dabei bereits ein mündliches Urteil –ebenfalls zu Gunsten der Gemeinde Fußach- ausgesprochen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vogelgrippe ist nach wie vor akut. Seit 11. November 2016 ist die Gemeinde Fußach mit Verordnung nach dem Tierseuchengesetz des Bundesministeriums in der sogenannten Schutzzone. Die Stallhaltung ist immer noch verpflichtend angeordnet. Im Rheindelta wurden insgesamt etwa 400 tote Vögel, die mit der Vogelgrippe infiziert wurden, gefunden. Dies ging aus dem Bericht des Naturschutzvereins Rheindelta hervor. Die gemeinsame Sitzung der Sozialausschüsse Rheindelta hat stattgefunden. Die Gemeinden Höchst, Fußach und Gaißau trafen sich zum Thema Familie Plus. Die 83. Rheindeltakonferrenz hat stattgefunden. Diverse Themen, die alle Gemeinden betreffen, wurden besprochen. Unter anderem wurde über das künftige Reparaturcafé in Höchst gesprochen. Die Gemeinde Fußach wird sich mit 1.500 EURO beteiligen, wie der Gemeindevorstand beschlossen hat. Seite:3 Die Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau hat den Grundeinlösevertrag beschlossen zwischen dem Land Vorarlberg, der Konkurrenzverwaltung und Gemeinde Höchst für die Errichtung des Kiosks für die LKW-Abstellplätze. Die Berufungsvorentscheidung betreffend Entfernung bzw. Rückschnitt des lebenden Zaunes auf Berufung von Elke Wörndle ist eingegangen. Der Bescheid vom 22.07.2015 wurde aufgehoben. Die Gemeinde Fußach wurde sich mit Rudolf Wörndle einig, dass die Hecke zurückgeschnitten wird. Am 18.10.2016 fand eine Bürgermeister-Regionalkonferenz im Gemeindeamt Kennelbach statt. Bgm. Elmar Rhomberg berichtete über verschiedene Themen, die die Region betreffen. Der Wasserverband Hofsteig hat in der letzten Sitzung beschlossen, dass wiederkehrende Kanalinspektionen, die laut Gesetz gemacht werden müssen, in Auftrag gegeben werden. Die nächste Sitzung des Bauausschusses wurde auf den 19. Jänner 2017 fixiert. Auftragsvergabesitzungen Gemeindevorstand bzw. Gemeindevertretung zum Kleinkinderprojekt Riedle, je nach Zuständigkeit und Vorliegen der Angebote werden einberufen. Eine Meldung ist eingegangen, dass die Gemeinde Fußach die Förderzusage des Landes für die Kleinkindbetreuung Riedle erhalten hat. Die Gemeinde Fußach war am 12.11.2016 zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft von Altbürgermeister Schneider von Höchst geladen. Beim Kameradschaftsabend der Feuerwehr Fußach wurden zwei Mitglieder geehrt. Meldungen aus der Steuerungsgruppe Pflegeheim Höchst, Fußach: Tag der offenen Tür: Samstag, 22. April 2017. Am Tag davor ist die offizielle Eröffnung. Inzwischen hat die 3. Gesellschafterversammlung Höchst, Fußach stattgefunden. Es wird noch immer nach einem Namen für das neue Pflegeheim gesucht. Verschiedene Veranstaltungen haben stattgefunden, unter anderem das Nikolausturnen, der Seniorennachmittag der Gemeinde, Jahreshauptversammlung des Elternvereins, Generalversammlung der Turnerschaft, das Cäcilienkonzert des Musikvereins und der Adventmarkt in der Mehrzweckhalle. Verschiedene Sitzungen fanden statt, unter anderem Raumplanung, Hafenausschuss, Finanzausschuss, Vorstand/Beirat, Konkurrenzverwaltung der Liegenschaften. Auf Einladung des Bezirkshauptmannes hat die Bürgermeisterkonferenz des Bezirks Bregenz in Fußach, Feuerwehrgerätehaus, stattgefunden. Davor war die Vollversammlung des Gemeindeblattverbandes des Bezirks Bregenz. Am 17.11.2016 hat das Rheindelta-Bediensteten-Treffen im Schützenhaus Höchst stattgefunden. Seite:4 Aus einem Beschluss vom 1. Dezember 2009 ist eine Grenzberichtigung im Bereich Bilke eingegangen. Erst jetzt ist die Änderung der Katastralgemeinden nach dem Bundesvermessungsgesetz bekannt geworden. Die Homepage der Gemeinde Fußach hat ein neues Gesicht bekommen. Marion Gehrer hat mit Hilfe der Firma „usgfuxt“ viel Arbeit und Zeit in die neue Gestaltung der Homepage investiert. Bgm. Ernst Blum berichtete über das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016. Es gab 2.627 wahlberechtigte Personen in Fußach mit einer Beteiligung von 61, 02%, das waren 1.603 Personen. Davon waren 24 Stimmen ungültig, 717 für Hofer und 862 für Van der Bellen. Eine Resolution betreffend die Einführung eines qualitativen Bodenschutzgesetzes vom Umweltverband ist übermittelt worden. Ein Gesetz soll geschaffen werden, das in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung vorliegen soll. Die Ertragsanteile für den Monat November sind eingegangen. 272.665 EURO, abzüglich der Landesumlage von 37.000 EURO, verbleiben 235.452 EURO. Im Dezember sind 249.407 EURO eingegangen, verblieben 214.741 EURO. Der Vorschuss auf die Ertragsanteile an der Einkommenssteuer für 2016 liegt bei 46.750 EURO. 3. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2017 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2017 Der Voranschlag der Gemeinde Fußach 2017 wurde aufgrund mehrheitlicher Empfehlung des Finanzausschusses, des Beirates der Gemeinde Fußach Immobilien Verwaltungs-GmbH, sowie des Gemeindevorstandes und über Antrag von Bgm. Ernst Blum mehrheitlich wie folgt beschlossen: Der Voranschlag der Gemeinde Fußach 2017 beziffert geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.071.000, 00 EURO. Um den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen sind Rücklagenauflösungen in Höhe von 699.500, 00 EURO erforderlich. Die Entwicklung vom Schuldendienst berücksichtigt die Darlehen des Haushaltes und die Darlehen der GIG. Das Prokopfguthaben beziffert sich auf 911 EURO. Die reine Prokopfverschuldung auf Darlehen bezogen, verringert sich um 190 EURO auf 1.902 EURO. Für den Nettoschuldendienst ergibt sich die Summe der Frei-Verfügbaren-Mittel mit 459.300 EURO. Seite:5 Nach Erläuterung der vorliegenden Zusammenfassung des Voranschlages und einigen Wortmeldungen wurde der Voranschlag 2017 mit einer Gegenstimme (Ruth Kanamüller) mehrheitlich beschlossen. b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2017 Die Finanzkraft der Gemeinde Fußach 2017 wurde mit 5.419.100 EURO zur Kenntnis genommen. 4. Kenntnisnahme von Voranschlägen 2017 a) VO 2017 Wasserverband Hofsteig Der Voranschlag 2017 Wasserverband Hofsteig wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.406.700 EURO ohne Einwand zur Kenntnis genommen. b) VO 2017 Sozialsprengel Rheindelta In diesem Voranschlag ist inzwischen auch Mohi verankert. Der Voranschlag 2017 Sozialsprengel Rheindelta wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 201.800, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. c) VO 2017 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz Auch der Voranschlag 2017 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 901.900 EURO ohne Einwand zur Kenntnis genommen. d) VO 2017 Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz Der Voranschlag 2017 Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.255.300 EURO ohne Einwand zur Kenntnis genommen. e) VO 2017 Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Der Voranschlag 2017 Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 237.100 EURO ohne Einwand zur Kenntnis genommen. f) VO 2017 Wasserverband Rheindelta Der Voranschlag 2017 Wasserverband Rheindelta wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.194.500 EURO ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Mittelfristige Antrag Finanzplanung des Finanzausschusses Der Prüfungsausschuss hat sich mit der Entwicklung der Finanzen und damit verbunden mit der mittelfristigen Finanzplanung auseinandergesetzt. Der zuständige Finanzausschuss hat sich in intensiver Vorbereitung und Beteiligung vom Leiter der Finanzabteilung Gerhard Sutter dem Thema ausführlich gewidmet und am Ende einen einstimmigen Beschlussantrag an die Gemeindevertretung Seite:6 gestellt. Vorangegangen sind Beratungen durch den Prüfungsausschuss und im Finanzausschuss. Die Beratungen münden in einer Empfehlung an die Gemeindevertretung entsprechend der vorliegenden Beschlussvorlage, eine Mdit der Festlegung einer Schuldenobergrenze, sowie mit einer Rücklagenbildung für altersbedingte Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten der Ortskanalisation soll Vorsorge getroffen werden, den laufenden Betrieb des Gemeindehaushaltes auch künftig sicher zu stellen, als auch weitere Investitionen überschaubar möglich zu machen. Als wesentlicher Faktor ist die Einnahmen- und Ausgabensituation aktuell und künftig bestimmend: Die bisherigen Überschüsse und Reserven aus den bisherigen jährlichen Steigerungen der Einnahmen aus der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen des Bundes, werden durch die anhaltenden überdurchschnittlichen Steigerungen der Transferzahlungen an das Land, welche durch die Gemeinde nicht zu beeinflussen sind, speziell im Sozialfonds und den Spitalerhalterbeiträgen aufgesogen. Auf Anfrage von Vbgm. Werner Egger wurde der Unterschied zwischen Schuldenobergrenze und Festlegung des Verschuldungsgrades erklärt. GV Jörg Blum hinterfragte eine allfällige Indexierung der Schuldenobergrenze. Dieses Thema soll im nächsten Finanzausschuss besprochen werden. Antrag 3a) Schuldenobergrenze Die Schuldenobergrenze wir in Prozent und in Euro festgelegt. Die Schuldenobergrenze inklusive ausgelagerten Schulden wird mit 60 % (max. Euro 6 Mio.) der Rechnungsabschlussdurchschnittswerte der vergangenen Funktionsperiode festgelegt. In den Rechnungsabschlussdurchschnittswerten werden die Transferzahlungen: Eigenkapitalzinsen, Verwaltungskosten, Investitions- und Tilgungszuschüsse sowie Gewinnentnahmen nicht berücksichtigt (siehe Beilage). Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Einzelinvestitionen über Euro 500.000, --. Der gesamte jährliche Schuldendienst (Gemeindehaushalt plus Ausgliederungen) wird mit 10 % (maximal Euro 900.000, -) der Rechnungsabschlussdurchschnittswerte der vergangenen Funktionsperiode festgelegt. Nicht zur Schuldenobergrenze/Schuldendienst zählen Grundstückskäufe sowie Immobilienkäufe, deren Mieteinnahmen den jeweiligen Schuldendienst decken. Dieser Beschluss gilt unbefristet ab 01.01.2017. Eine Änderung kann frühestens mit 01.06.2025 erfolgen. Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen. Antrag 3b) Rücklagenzuführung Um zukünftige Instandhaltungen im Bereich der Ortskanalisation durchführen zu können, wird von den geschätzten Instandhaltungskosten in Höhe von Euro 14.407.800, - (nach Landes- und Bundesförderung) eine zweckgebundene Seite:7 Rücklage in Höhe von Euro 6.211.400, - gebildet. Zuführungsvorgang: Teilauflösung der Allgem. Rücklagen, Zuführung an die zweckgebundene Rücklage „Instandhaltung Ortskanalisation“. Auflösung und Zuführung werden über das jeweilige Haushaltskonto gebucht. Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen. 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Fußach Bgm. Ernst Blum erläutert den Sachverhalt des vorliegenden Antrages der Österr. Spar Handels AG, der auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses zur positiven Beschlussfassung an die Gemeindevertretung gestellt wurde. Im Zuge der endgültigen Beschlussfassung der Verordnung BM H1 für Gst. 141/1, KG Fußach, nach erfolgtem Auflageverfahren, wird auch der Antrag zur Änderung der Flächenwidmung für Gst. 1751/5 behandelt, sowie die Bereinigungen der angrenzenden Flächen, welche nicht parzellenscharf in der digitalen Darstellung ersichtlich sind. Diese betreffen Flächen von dzt. FF bzw. VS. bzw. umgekehrt. Die vorliegende Verordnung über die Auflage zur Änderung der Flächenwidmung erfolgt nach Vorliegen des Erläuterungsberichtes im Zuge des UEP Verfahrens. Antrag: entsprechend dem Antrag der Spar Österr. Warenhandels AG und Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird folgender Beschluss gefasst: Entwurf „Verordnung der Gemeindevertretung Fußach über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetztes, LGBl. Nr. 39/1969 idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Fußach wird wie folgt geändert: Das Grundstück Gst. Nr.141/1, KG Fußach, mit einer Gesamtfläche von 3134 m² nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung, von Freifläche Landwirtschaft (FL) in Baufläche Mischgebiet-Besondere Fläche für sonstige Handelsbetriebe (BM-H1) mit einem zulässigen Höchstausmaß der Verkaufsfläche von max. 600 m² für sonstige Waren, ohne Beschränkung auf eine Maximalverkaufsfläche für Lebensmittel gem. § 15 Abs 1 lit a/ 2.“ Plan lt. Beilage Der Antrag wurde einstimmig durch die Gemeindevertretung angenommen. 7. Kleinkindbetreuung Riedle Seite:8 Einreichprojekt Projekt – Vorstellung Der Grundriss des Projekts Riedle 17 wurde von der Gemeindevertretung bereits freigegeben. Die Zweigeschossigkeit wird betont durch eine Verblendung und Unterteilung zwischen dem ersten und zweiten Geschoss mit einer senkrechten Fassadengestaltung, die aus einem Naturmaterial bestehen soll. Im Bauausschuss wurde besprochen, dass das Projekt möglichst nachhaltig geplant werden soll. Thomas Bösch merkte an, dass dieses Projekt seiner Meinung nach keine gute Sache ist und regte an, gleich Beschattungen für den Spielplatz, wie z.B. Sonnensegel am Gebäude anzubringen. Jörg Blum wollte wissen, in welcher Form die Kostenbegleitung stattfindet. Bgm. Ernst Blum berichtete, dass Lukas Huber die Bauleitung unterstützt, der Bauausschuss das Projekt begleitet, sowie gemeindeintern durch BM Wimmersberger die Kostenverfolgung vorgenommen wird. 8. Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung Antrag von Michael Fink zur Verpachtung des LW Grundstückes Gst. Nr. 322 im Ausmaß von 11.646 m². Das Grundstück wurde im Pachtwege mit einer jeweiligen Pachtvertragslaufzeit von 3 Jahren bisher von Martin Blum bewirtschaftet. Aufgrund des Flächenausmaßes von über 1 ha, fällt die Pachtvergabe laut Gemeindegesetz in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Der Antrag von Michael Fink wurde einstimmig genehmigt. 9. Allfälliges Es erfolgten mehrere Wortmeldungen und Anfragen die beantwortet wurden. Für die Mitarbeit während des Jahres erstattete der Bürgermeister den Mandataren Dank und Anerkennung, wünschte Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr. Schluss der Sitzung: 21.50 Uhr Bürgermeister: Seite:9 Schriftführerin: Seite:10