20160705_GVE013

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:38
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2016gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2016-07-05
Erscheinungsdatum 2016-07-05
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 13/ 2016 über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 05.07.2016 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Anwesend: Marion Gehrer Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister und die Ersätze: Sabine Hofer, Michaela Schwarz, Gerhard Winkler, Wolfgang Weiss, Beate Brunner-Brandl, Sabine Weinzierl Entschuldigt: Kuster Klaus, Ing. Günter Leitold, Felix Dünser, Schneider Elisabeth, Ing. Schneider Martin, Kuster Nina Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Krischke Julian, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Claudius Lässer, Boris Sinn, Raimund Rusch, Roberto Montel und der Ersatz: Friedrich Schneider Entschuldigt: Hubert Winkler Grüne: Ruth Kanamüller Seite:1 Entschuldigt: Elke Wörndle Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 12 vom 07.06.2016 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Kleinkindbetreuung Anträge d. Sozial-, Kulturausschusses u. AG Zentrumsentwicklung betreffend Spielgruppenstandort Riedle 17 a) Projektauftrag b) Antrag auf Abbruch Objekt Riedle 17 und 22 4. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach - Änderung Antrag: Moßbauer Gst. 2025, 2024, 2022 von FL in BW Gemeinde Fußach: Gst. 2031 von FL in VH Spielplatz, Gst. 2033 in VS Verkehrsfläche Straße 5. Baubehörde 2. Instanz: Berufungseingabe Wohnanlage Neugrütt der Alpenländischen Heimstätte g.W.u.S GmbH 6. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 12 vom 07.06.2016 Folgende Formulierung wurde auf schriftlichen Antrag von Mag. Martin Niederer zur Änderung der Verhandlungsschrift in der 12. Verhandlungsschrift unter Punkt 6. Allfälliges ergänzt bzw. abgeändert: „GV-Ersatz Martin Niederer ging nochmals auf den vor Beginn der Sitzung zurückgezogenen Tagesordnungspunkt 5) ein und führte im Namen der Fraktion „Für Fußach“ aus, dass das Bundesverfassungsgesetz sowie die Vorarlberger Gemeindeordnung die wirtschaftliche Gebarung als Haushaltsgrundsatz festlegen. Auch für (landwirtschaftliche) Grundstücksgeschäfte muss dieser Grundsatz gelten und eingehalten werden. Im zurückgezogenen Tagesordnungspunkt 5) sieht die Fraktion „Für Fußach“ die wirtschaftliche Gemeindegebarung als nicht erfüllt an. Der Bürgermeister dementierte dies.“ Jedoch wurde festgehalten, dass die erwähnte Fraktion „Für Fußach“ die Bezeichnung der ehemaligen Grünfraktion darstellt und Herr Martin Niederer Mitglied der ÖVP ist. Weiters wurde unter Punkt 4. folgende Wortmeldung von GR Thomas Bösch in der Verhandlungsschrift ergänzt: „Thomas Bösch wollte jedoch dazu festhalten, dass dieses Thema auch im Zentrums- Ausschuss behandelt werden sollte – aufgrund der Schulwegs-Situationen (Verkehrsthema). Zudem ist es ihm ein Anliegen keine Direktvergabe an einen Architekten zu machen, sondern mehrere Architekten in die engere Auswahl zu nehmen.“ Ansonsten wurde die 12. Verhandlungsschrift zur Kenntnis genommen und genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Der Jahresbericht der ARA Hofsteig ist eingegangen. Betreffend der Petition zur Verbesserung der Verbindungen im ÖPNV und im Radverkehr wurde der Gemeinde von Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser mitgeteilt, dass die zuständigen Fachabteilungen damit beauftragt wurden, ein Konzept auszuarbeiten, welche konkreten Maßnahmen mit welcher zeitlichen Perspektive umgesetzt werden können. Seite:3 Im Zuge der Planungen für das Hochwasserschutzprojekt RHESI wird seit Anfang 2013 die Trinkwasserversorgung im Projektgebiet vertieft untersucht. Ziel ist es, qualitativ gutes Trinkwasser in ausreichender Menge aus Grundwasser des Alpenrheins nach Umsetzung des Projekts RHESI sicher zu stellen. Bgm. Ernst Blum berichtete über die Hochwassersituation Mitte Juni. Bereits Tage vor dem akuten Hochwasser wurden Dammkontrollen am Polderdamm durchgeführt. Der Höchststand des Rheins erreichte am 17. Juni 2016 in der Früh 2459m 3/sec. Durchfluss am Pegel Diepoldsau. Dieser reduzierte sich bis zum Abend hin um ca. 1000m3/sec. Bis Sonntagabend (23.00 Uhr), 19.06.2016 konnte ein Rückgang des Rheins auf 747m 3 verzeichnet werden. Entsprechende Maßnahmen, wie Bereitstellen von Material für Schließen der Dammübergänge, Füllen von Sandsäcken, … mussten Gott sein Dank nicht zum Einsatz gebracht werden. Parallel zum Rhein stieg der Bodensee. Massive Probleme waren durch Fremdwassereintritte aus der Schanz vorhanden. Die Gemeinde Fußach ist hier als „Zwischenlieferant“ für die Abwässer der Ortskanalisation BA 09 der Marktgemeinde Hard zuständig. Dies jedoch nur im Umfang anfallenden Schmutzwassers. Durch die massiven Zuführungen von „Fremdwasser“ – Bodenseewasser in das System, waren unsere Pumpen im Dauereinsatz – Zur Sicherung des Siedlungsgebietes Polder wurden zur Entlastung der Pumpstation Kanalstraße externe Pumpen zugeschaltet. . Am Sonntag, 19.06.2016 wurde die Hochwasserpumpe vom Landesfeuerwehrverband (Bezirk Dornbirn) dort eingesetzt. Auf Dauer war dieser Einsatz nicht geeignet, das gesamte Wasser zu bewältigen, sodass das Gebiet Schanz vom System genommen werden musste. Für die Ferienhausbewohner wurde eine Evakuierung ausgesprochen, da auch die Zufahrten bereits überschwemmt waren. Die Polderdammkontrollen wurden an den folgenden Wochenenden durch die Feuerwehren Fußach, Höchst und Gaißau durchgeführt. Der Bodenseehöchststand reichte bis zu 397, 31 m. ü. Adria. Bis 396, 80 müssen die Polderdammkontrollen laut Betriebshandbuch fortgeführt werden. Dies erfolgte durch Martin Hollenstein (Bediensteter Gemeinde Fußach für den Wasserverband Rheindelta). Seite:4 Notlösungen in Absprache mit Hard und der Wasserwirtschaft wurden geschaffen, damit „Fränzles“ und die „Schwedenschanze“ eine Überbrückung zur Weiterführung ihres Betriebes bekamen. Für die Gasthäuser „Mövenblick“ und „Fischerstüble“ war dieses Provisorium aufgrund des Fettabscheiders leider nicht möglich. In den letzten Tagen hat man versucht das System leer zu pumpen und wieder in Betrieb zu setzen – dies ist teilweise auch gelungen. Voraussichtlich kann das System bis Mitte/Ende KW 27 wieder komplett angeschlossen werden. Abschließend bedankte sich Bgm. Ernst Blum bei den Mitarbeitern des Werkhofes, der Feuerwehr Fußach und dem Trupp aus Lustenau für ihren Einsatz. Vom Höchstgericht wurde bestätigt, dass weiterhin kein Hausbau auf der S-18 Trasse erlaubt wird. Es liege zwar kein Bescheid, sondern nach der alten Rechtsordnung eine Verordnung (Trassenverordnung S 18) aus dem Jahre 1997 vor, die nach wie vor gültig sei. Nach Beratung und Beschlussfassung im Gemeindevorstand wird nach negativer Beantwortung unseres Anwaltsschreibens durch die Fa. Häusle, nun eine Klage gegen die Häusle GmbH eingereicht. (Vereinbarung Grünmüllanlieferung) Diverse Sitzungen haben stattgefunden. Der Friedhof wurde auf Anregung der ÖVP mit einem Sachverständigen und dem Obmann des Bauausschusses bzgl. „Barrierefreiheit“ begutachtet. Dazu wird nun ein Vorschlag mit dem Eigentümer des Friedhofs (Pfarre Fußach) besprochen und eine allfällige Umsetzung mit dem Bauausschuss vorbereitet. Aufgrund des schlechten Wetters musste die 70-Jahr Feier des SCF leider teilweise verschoben werden. Am Ersatztermin fand zwar die Dorfmeisterschaft statt, jedoch konnte das Familienprogramm für die Jubiläumsfeier 20-Jahre Müß nur eingeschränkt abgehalten werden. Besondere Bedarfszuweisungen zum Kindergartenpersonalaufwand 2015 in Höhe von EUR 58.992, 00 werden an die Gemeinde überwiesen. Für den Monat Juni sind Ertragsanteile in Höhe von EUR 109.917, 00 eingegangen. Seite:5 3. Kleinkindbetreuung Anträge d. Sozial-, Kulturausschusses u. AG Zentrumsentwicklung betreffend Spielgruppenstandort Riedle 17 a) Projektauftrag b) Antrag auf Abbruch Objekt Riedle 17 und 22 Der Bedarf an Kleinkindbetreuung ist in den letzten Jahren gestiegen. In Fußach sind derzeit am Standort Riedle keine Kapazitäten mehr vorhanden. Das Gebäude für die Kleinkindbetreuung Riedle 17, entspricht nicht mehr dem heutigen Standard, eine Kinderbetreuung adäquat aus Sicht der Gemeinde anzubieten. Die aktuellen Förderkriterien nach der §15a Vereinbarung Bund/Ländern wurden analysiert. Diese wurden in einer gemeinsamen Sitzung mit Sozial-, Kultur- und Zentrumsausschuss beraten und anschließend auch im Finanzausschuss besprochen. Das Ergebnis lautete, eine 3-Gruppige Kinderbetreuung am Standort Riedle 17 neu zu errichten. Aus diesen vier Ausschüssen wurde nun mehrstimmig empfohlen, den Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen, den Projektauftrag zu beschließen, um fristgerecht bis zum 15. September einreichen zu können. GR Jörg Blum brachte ein, dies nochmals im Bau- und Zentrumsausschuss zu besprechen. Auch der Standort sollte besprochen werden. Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass der Standort bis dato von allen Ausschüssen als richtig empfunden wurde und nach klaren Empfehlungen von insgesamt 4 Ausschüssen nicht nochmals zu hinterfragen ist. Vbgm. Werner Egger betonte, dass die „Altsubstanz am Standort durch einen Neubau“ ersetzt wird mit entsprechendem Standard. Das war für alle klar zum Ausdruck gebracht worden. Ruth Kanamüller, Claudius Lässer, Raimund Rusch und Friedrich Schneider waren ebenfalls dafür, den Standort für die neu geplante Kleinkindbetreuung Riedle 17 nochmals zu prüfen bzw. diesen im Zentrumsausschuss nochmals zu überdenken. GR Thomas Bösch stellte den Antrag das Förderungsansuchen zu stellen, die Standortfrage an die Zentrumsplanung weiterzuleiten, sodass diese bis zur Septembersitzung einen Vorschlag ausarbeiten könne. Seite:6 Der Antrag von GR Thomas Bösch wurde mehrheitlich mit 13 Gegenstimmen (alle Fraktion FWG) abgelehnt. Über den vorliegen Antrag lt. Empfehlung der Ausschüsse Zentrumentwicklung, Sozial- und Kultur- sowie Finanzausschuss, den Projektauftrag zu fristgerechten fördertechnischen Einreichung für eine 3-Gruppige Kinderbetreuung am Standort Riedle 17 zu erteilen, wurde mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen (Ruth Kanamüller, Claudius Lässer, Boris Sinn, Friedrich Schneider) zugestimmt. Auf Antrag, das Gebäudes Riedle 17 im Zusammenhang des Neubaus abzubrechen, wurde einstimmig abgestimmt. Ebenfalls wurde der Antrag, das Gebäude Riedle 22 abzubrechen, einstimmig genehmigt. 4. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach – Änderung Antrag: Moßbauer Gst. 2025, 2024, 2022 von FL in BW Gemeinde Fußach: Gst. 2031 von FL in VH Spielplatz, Gst. 2033 in VS Verkehrsfläche Straße Bgm. Ernst Blum erklärte die beantrage Änderung der Flächenwidmung anhand vorliegender Pläne. Planvorlagen – Bestand vor und nach der Änderung der Flächenwidmung sind den Mitgliedern der Gemeindevertretung zugegangen und vorliegend. Der Bedarf für die Änderung des Flächenwidmungsplanes ergibt sich aus dem Baubedarf für 2 Wohnobjekte. Konkrete Einwände gegen eine Änderung der Flächenwidmung sind keine eingelangt. Der Antrag auf folgende Änderungen wurde nach Beantwortung diverser Fragen und Wortmeldungen mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Ruth Kanamüller) und zwei Befangenen (Sabine Hofer und Reinhard Blum) genehmigt: - Gst. 2025, 2024, 2022 von FL in BW Baufläche Wohnen. - Die verbleibenden Baugrundstücke von FL in Baufläche Erwartung - Die Erschließungsstraße Gst. 2033 erhält die Widmung VS-Verkehrsfläche Straße von dzt. FL und BM-teilweise. (mit Flächenwidmungskorrektur entlang der Höchsterstraße) - Gst. 2031 (künftiger Spielplatz der Gemeinde) von FL in (VH) Vorbehaltsfläche - [sf]-Kinderspielplatz Spielplatz mit Unterlagswidmung BW. Seite:7 5. Baubehörde 2. Instanz: Berufungseingabe Wohnanlage Neugrütt der Alpenländischen Heimstätte g.W.u.S GmbH Die Berufungsbegründungen beziehen sich nicht auf das Hauptgebäude, sondern auf das Fahrradabteil und die Müllsammelstelle (gesamt eingehaust und überdacht). Die gesetzlichen Bauabstände werden allseits eingehalten. Deshalb steht dem Antragsteller das Recht auf einen positiven Bescheid zu. Den Berufungswerbern wurde dies bereits bei der Verhandlung so mitgeteilt. Eine zwingende Verlegung des Standortes von „einem Nachbarn“ zum „weiter hinter liegenden Nachbarn“ in der Wohnanlage ist nicht möglich. Vize Bgm. Werner Egger stellte den Antrag, den Baubescheid 1. Instanz zu bestätigen und den Einwänden nicht stattzugeben. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen. 6. Allfälliges Rudolf Rupp erkundigte sich, ob bereits Gespräche mit der Gemeinde Höchst bzgl. der Empfehlungen des Prüfungsausschusses und der Gemeindevertretung stattgefunden haben. Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass noch kein konkretes Gespräch stattgefunden hat, dies jedoch noch vor der Septembersitzung vorgesehen ist. Ruth Kanamüller stellte die Frage, ob es Neuigkeiten in Bezug auf den Nahversorger in Fußach gibt. Bgm. Ernst Blum verneinte dies. Gespräche seien im Gange. GR Thomas Bösch möchte abfragen, wie viele Polizeistreifen unter der Woche in der Nacht und am Wochenende und am Feiertag im Einsatz sind und je nach Ergebnis evtl. eine Petition machen. Bei einem aktuellen Zwischenfall in Hard dauerte es 20 Minuten bis die Seestreife am Einsatzort eintraf. Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass gerade die Polizeiinspektion Höchst einige Spezialkräfte hat, welche laufend für andere Einsätze abgezogen werden. Er ist im regelmäßigen Kontakt mit dem Polizeikommandant Ronald Sieber und wird sich bei diesem erkundigen, wie der normale Dienst ist und wie viele Einsatzkräfte tatsächlich zur Verfügung stehen. Seite:8 Weiters erkundigte sich GR Thomas Bösch ob die Gemeinde Fußach einen Erste-Hilfe- Beauftragten hat, bezugnehmend auf die Bestückung in den einzelnen Erste-Hilfe-Kästen in den öffentlichen Gebäuden. Bgm. Erst Blum gab bekannt, dass der Schulwart für den Kasten in der Mehrzweckhalle/Schule und der Platzwart für den Kasten in der Sportanlage zuständig ist. Zudem wies GR Thomas Bösch daraufhin, dass es von Vorteil wäre, wenn das Hörnlebad schon ab Mai an schönen Tagen für den Badebetrieb geöffnet ist. Weiters ist es ihm ein Anliegen, das Bad oder zumindest die Zufahrt etwas zu erhöhen. (Nach Hochwassersituationen ist die Liegewiese und vor allem die Zufahrt lange nicht frei vom Wasser.) Friedrich Schneider ging auf die aktuelle Hochwassersituation – vor allem über die Gefahr des Rheins bzw. Rheindamms ein. Schluss der Sitzung: 21.33 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:9