20151215_GVE007

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:50
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2015gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2015-12-15
Erscheinungsdatum 2015-12-15
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 07/ 2015 über die 07. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 15.12.2015 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Anwesend: Marion Gehrer Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, Reinhard Blum, Elisabeth Schneider, Ing. Günter Leitold, Felix Dünser, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Ing. Martin Schneider und die Ersätze: Sabine Hofer, Michaela Schwarz und Beate Brunner-Brandl Entschuldigt: GR Meier Karin, Kuster Klaus und Kuster Nina Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Hubert Winkler, Peter Zucali, Raimund Rusch, Roberto Montel, Boris Sinn und die Ersätze: Friedrich Schneider, Niederer Martin und DI Florian Schrötter Entschuldigt: Krischke Julian, Rupp Rudolf, Lässer Claudius Grüne: Ersatzfrau: Ruth Kanamüller Seite:1 Entschuldigt Elke Wörndle Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Ruth Kanamüller stellte den Antrag, einen vor der Sitzung zurückgezogenen Antrag, wieder in die Tagesordnung aufzunehmen. Laut Bgm. Ernst Blum wurde der Inhalt des Punktes hinterfragt bzw. erklärt und anschließend mündlich zurückgezogen. Somit wurde dieser Antrag auch nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 06 vom 10.11.2015 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2016 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2016 b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2016 4. Kenntnisnahmen von Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen a) Voranschlag 2016 Wasserverband Hofsteig b) Voranschlag 2016 Sozialsprengel Rheindelta c) Voranschlag 2016 Wasserwerk Hard/Fußach d) Voranschlag 2016 Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz 5. Bericht Prüfungsausschuss an die Gemeindevertretung 6. ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) – Statuten neu Seite:2 7. Antrag des erweiterten Raumplanungsausschusses Beschlussfassung des erarbeiteten Raumbuches „Halle neu“ zur Auslobung eines Architekturwettbewerbes 8. Anträge des Raumplanungsausschusses a) Helbok Transporte - von FS Abfallwirtschaft in FS Abfallwirtschaft/Spedition b) Carmen Schneider - Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 16.12.2014 - Antrag zur Widmung von FL in BW lt. Vorgabe Land c) S 18 Bauverbotszone - Ersichtlichmachung im Flächenwidmungsplan, - Antrag zur Auflage des Planes d) Teilbebauungsplan Forster Fritz Gst. 1056/1 9. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 06 vom 10.11.2015 Auf Anregung von Elke Wörndle wurde die Verhandlungsschrift Nr. 06 Punkt 8. Allfälliges wie folgt ergänzend abgeändert (wortwörtlich): „Elke Wörndle: Eine Anmerkung weil du (Bgm. Ernst Blum) vorher über das Verkehrsgutachten zu dem geplanten Hofer in Höchst gestaunt hast: Ich staune auch über so manches Gutachten und da scheint es offensichtlich viele Interpretationsspielräume zu geben und man kann jeweils auslegen was rechtens und was nicht rechtens ist. Und Ähnliches werfe ich dem Seite:3 Raumplanungsgutachten oder dem Raumplanungserachten von Herrn Rüdisser zum Thema Rohrspitz vor. Erstens wird der Rohrspitz nicht nur nach Raumplanung verhandelt, sondern die Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Und was dort meilenweit zu kurz kommt, ist der Naturschutz und dieses Gutachten lautet ganz anders, unseres Erachtens immer noch nicht scharf genug. Meines Erachtens ist dieser Bauantrag nicht rechtens und ganz viele Sachen, die davor gelaufen sind und die noch laufen. Bgm. Ernst Blum: Was rechtens ist und was nicht, werden wir als Nicht-Juristen nicht beurteilen. Aber so ein Verfahren in der Länge so verhindern, dass es an die Existenzgrundlage geht, das müssen sich jene auf die Fahne heften, die das verursacht haben und die Behörden selber, die Bezirkshauptmannschaft, tun alles um ja keine rechtlichen Fehler zu machen, gerade wenn man sagt, es ist nicht rechtens. Hier sind schon zwei Bezirkshauptmannstellvertreter dran und etliche Leute auf der BH, die alles vermeiden, dass hier ein Fehler entsteht.“ Vizebürgermeister Werner Egger machte den Vorschlag, das Protokoll mit der Einladung zur nächsten GV-Sitzung mitzuschicken und erst nach Genehmigung zu veröffentlichen. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt. Die Verhandlungsschrift über die 06. Sitzung der Gemeindevertretung wurde mit diesen Ergänzungen und Anregungen genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters In der ersten Jänner-Hälfte findet eine Besprechung zum Thema RHESI (Rhein-ErholungSicherheit) mit dem Landeshauptmann, Landesrat Erich Schwärzler, den Leitungsträgern (speziell Rudhardt + Gasser), der Straßenbauverwaltung und den Proponenten vom RHESIProjekt in Bregenz statt. Das nächste RHESI-Rheinforum findet am 28. Jänner 2016 statt. Hierbei bietet sich die Möglichkeit, die Argumente und Bedenken nochmals vorzutragen. Zur Kündigung der Grünschnittanlieferung der Gemeinde Fußach an die Firma Häusle GmbH wurde von Bgm. Ernst Blum in Zusammenarbeit eines Rechtsanwaltes ein Schreiben verfasst. Die Frage, ob aufgrund dieser Kündigung, mit Ende des Jahres angedacht ist, die Biomüllverarbeitung-Anlage stillzulegen, ist bis dato noch keine Antwort seitens der Häusle GmbH eingegangen. Seite:4 Vom Österreichischen Roten Kreuz (Ortstelle Bregenz) wird beabsichtigt die Rot-KreuzStellt Bregenz zu erweiterten. Die Gesamtkosten werden sich auf EUR 455.950, - netto belaufen. Laut Verteilerschlüssel treffe es für Fußach (Berücksichtigung im Budget 20172019) EUR 10.385, -. In der Schrebergartenanlage Mühlwasen, KG Hard ereignete sich abermals ein Brand. Aus gegebenem Anlass hat Bgm. Ernst Blum sich mit der Gemeinde Hard in Verbindung gesetzt. Sowohl die Gemeinde Fußach als auch die Feuerwehr Fußach wird versuchen, das Ganze sicherer zu gestalten. Am 15.12.2015 fand eine Besprechung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Höchst und Gaißau mit der Firma SECURPLAN (Katastrophenschutz) statt. Die Checklisten Bereich Hochwasser und Evakuierung wurden im Groben besprochen. Das Auflageverfahren der Umlegung „Spital“ ist abgeschlossen. Keine Rückmeldungen sind erfolgt. Weiters wurden wir vom Volksanwalt Mag. Florian Bachmayr-Heyda darüber informiert, dass es keinerlei gesetzliche Grundlagen für die Bestellung von „Ortsschätzern“ gibt. Im vergangen Jahr sind verstärkt Anfragen über Grundstückspreise im Gemeindeamt eingelangt. Hierzu können keine Auskünfte gegeben werden – dazu sind die Mitarbeiter im Gemeindeamt nicht befugt und besitzen auch keine Kenntnis darüber. Für den Monat November sind Ertragsanteile über EUR 216.130, - eingegangen. Diverse Sitzungen (Jahreshauptversammlungen) haben stattgefunden. Ruth Kanamüller machte darauf aufmerksam, dass der zurückgezogene Antrag unter dem Bericht des Bürgermeisters erwähnt werden sollte. Bgm. Ernst Blum teilte mit, wie der Tagesordnungspunkt gelautet hätte: „Verkauf Gasthof Anker, Gasthof Krone, Rupp Areal“ (mit Erläuterungen) 3. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2016 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2016 Seite:5 Der Voranschlag 2016 der Gemeinde Fußach wurde aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses, des Beirates der Gemeinde Fußach Immobilien Verwaltungs-GmbH, sowie des Gemeindevorstandes und über Antrag von Bgm. Ernst Blum einstimmig wie folgt beschlossen: Der Voranschlag 2016 der Gemeinde Fußach beziffert geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 9.295.400, . Um den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben Rücklagenauflösungen in Höhe von EUR 194.200, - erforderlich. herzustellen sind Wesentliche Hauptpunkte der Ausgabenpositionen im Budget 2016: Straßenneubau EUR Unterdeckungsbeitrag GIG EUR 363.000, 00 ÖPNV EUR 158.000, 00 Gesundheit- Spitalerhalterbeiträge EUR 615.000, 00 Kanalkataster EUR 108.000, 00 Planungskosten Wettbewerb Hallen EUR 306.000, 00 Wasserverband Rheindelta EUR Pflegheim Höchst-Fußach Personalkosten Straßeninstandhaltung Sozialfonds u. Landesumlage Schuldendienst und Zinsen (Raumplanungskosten allgemein) Wasserleitungsbau (Projekt Wiesenstraße) 22.000, 00 EUR 172.000, 00 EUR2.033.000, 00 EUR 137.000, 00 EUR 1.563.00, 00 EUR 240.000, 00 10.000, 00 EUR 248.000, 00 Der Schuldendienst verringert sich am Jahresende 2016 von 6.628.000, - um EUR 240.000, - aus den Darlehen des Haushaltes und um EUR 481.000, - aus den Darlehen der GIG. Die reine Prokopfverschuldung auf Darlehen bezogen, verringert sich um EUR 188, - auf EUR 1.731, -. Bei Berücksichtigung der Barmittel in Höhe von EUR 10.216.000, - ergibt dies einen Nettoüberschuss pro Kopf der Bevölkerung von EUR 937, -. Seite:6 Für den Nettoschuldendienst sind 21% des Bruttoüberschusses aufzuwenden, wodurch sich die Summe der Frei-Verfügbaren-Mittel mit EUR 713.400, - oder 79% ergeben. Im Durchrechnungszeitraum von 20 Jahren kann die Gemeinde Fußach auf einen Maastrichtüberschuss verweisen, der mit EUR 19.530.756, - dasteht. Für das Jahr 2016 ist ein Überschuss von EUR 243.400, - ausgewiesen. GR Thomas Böscht merkte an, dass in Zukunft beim Voranschlag die Mittel- und Langfristige Finanzplanung beigelegt wird. Bgm. Ernst Blum erinnerte daran, dass bereits im Herbst im Finanzausschuss die in Arbeit befindliche mittelfristige Finanzplanung für das Frühjahr 2016 angekündigt wurde. b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2016 Die Finanzkraft der Gemeinde Fußach 2016 wurde mit EUR 5.009.900, - zur Kenntnis genommen. 4. Kenntnisnahmen von Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen a) Der Voranschlag 2016 Wasserverband Hofsteig wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 6.804.500, - ohne Einwand zur Kenntnis genommen. b) Der Voranschlag 2016 Sozialsprengel Rheindelta wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 182.200, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. c) Auch der Voranschlag 2016 Wasserwerk Hard/Fußach wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 3.554.400, - ohne Einwand zur Kenntnis genommen. d) Der Voranschlag 2016 Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 9.850.500, - vor. Jörg Blum stellte die Frage, wie die Rücklagen dotiert sind und ob die Höhe der Rücklagen auch im Voranschlag vermerkt ist. Bgm. Ernst Blum wird dies abklären und nachreichen. Der Voranschlag 2016 wurde zur Kenntnis genommen. 5. Bericht Prüfungsausschuss an die Gemeindevertretung Seite:7 Am 25.11.2015 wurde eine unangemeldete Kassaprüfung durch den Prüfungsausschuss im Gemeindeamt durchgeführt. Roberto Montel teilte mit, dass alles genau geprüft wurde und die Kassen perfekt geführt werden. Alle Belege waren nachvollziehbar. Der Bericht des Prüfungsausschusses wurde ohne Einwände der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. 6. ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) – Statuten neu GR Thomas Bösch bestätigte die Vorlage der neuen Statuten des ÖPNV im Sinne des Ergebnisses der Vollversammlung. Die vorliegende Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Unteres Rheintal (Landbus Unterland) wurde einstimmig beschlossen. 7. Antrag des erweiterten Raumplanungsausschusses Beschlussfassung des erarbeiteten Raumbuches Auslobung eines Architekturwettbewerbes „Halle neu“ zur Nach Beratung in mehreren Sitzungen gibt der Erweiterte Raumplanungsausschuss einstimmig an die Gemeindevertretung die Empfehlung ab, das vorliegende Raumprogramm für die Erstellung der Architekturunterlagen zur Auslobung des Architekturwettbewerbes zur Errichtung der „Halle neu“, frei zu geben. Ergänzend dazu wurde aus dem Ergebnis der Beratungen im Erweiterten Raumplanungsausschuss, für die geplante Errichtung der Schulturnhalle am jetzigen Standort der Mehrzweckhalle, die zum heutigen Zeitpunkt bekannten, bzw. gewünschten Raumanforderungen aufgelistet und den Gemeindevertretern übermittelt. Weiters wurde festgehalten, dass die „Halle neu“ aufgrund des definierten Raumprogrammes generell für Kultur- und Sportveranstaltungen mit Foyer und entsprechenden Nebenräumen vorgesehen ist. Sowie Räumlichkeiten für Vereinszwecke der Theatergruppe, Musikverein und Faschingszunft vorgesehen sind und Mehrfachnutzungen nicht ausgeschlossen sind. Seite:8 Die als zweite Bauetappe geplante Schulturnhalle im Größenausmaß einer Hauptschulturnhalle vorwiegend die Bedürfnisse der Volksschule zu erfüllen hat. Dazu die Erfordernisse für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung, als auch die zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Raumprogrammes, dann bekannten Anforderungen für den schulischen Bereich. Die Nutzung für Sportvereine im Abgleich der Schultermine um den bereits heute bekannten Bedarf an Nutzungsstunden/-abenden künftig erfüllen zu können wird festgehalten. Bgm. Ernst Blum stellte den Antrag das vorliegende Raumprogramm für die neu zu errichtende Sport und Veranstaltungshalle „Neu“, mit den entsprechenden Nebenräumen und Vereinsräumen, die Erstellung der Architekturunterlage zur Auslobung des Architekturwettbewerbes durch Architekt DI Reinhard Drexel frei zu geben. Kurz vor der Abstimmung stellte DI Florian Schrötter den Antrag einen 2-Stufigen Wettbewerb zu machen: In einer ersten Stufe das Ganze städtebaulich (allgemein die Bebauung und die Gestaltung des ganzen Dorfplatzes, bestehend aus Volksschule mit der neuen Turnhalle, Gemeindeamt und Mehrzweckhalle) anzuschauen. Hier sollte die Aufgabe sein, die beste Lösung für die Gesamtsituation Dorfzentrum – Verkehr – Parkplätze zu schaffen. Auf Basis dieser ersten Stufe könnte dann seiner Meinung nach die Veranstaltungshalle im Detail ausgeschrieben werden. Aufgrund dieses Antrages entstand eine rege Diskussion unter den Gemeindevertretern. Bgm. Ernst Blum betonte die umfassende und einstimmige Vorbereitung des heutigen Antrages und Unverständnis über die Vorgehensweise der ÖVP mit dem Antrag von GVE Schrötter Florian, der selbst an der einstimmigen Antragstellung im Ausschuss mitgewirkt habe. Die Folge der Zurückstellung des Antrages zur Einleitung und Vorbereitung des Architekturwettbewerbes bedeute eine Zeitverzögerung eines ganzen Jahres und verwies auf die Dringlichkeit im Sinne der Vereinsarbeit und des Zustandes des Daches der bestehenden Mehrzweckhalle. Er verwies nochmals deutlich auf die zugewiesenen Aufgaben der eingerichteten Ausschüsse. Dabei wurde die Aufgabenstellung zur Erarbeitung des „Zwei-Hallenkonzeptes“ klar dem erweiterten Raumplanungsausschuss zugewiesen und separat die raumplanerische Erarbeitung darüber hinaus des zu definierenden Dorfzentrums dem Zentrumsausschuss Seite:9 zugeteilt. Die Hallenplanung nun mit dem Gesamtzentrum zu vermischen widerspreche den gemeinsam erstellten Aufgabenstellungen der Ausschüsse. GR Thomas Bösch teilte mit, dass es für ihn unverantwortlich wäre zuerst zwei Hallen ins Zentrum zu stellen und danach die Zentrumsplanung durchzuführen. Weiters regte er an, einen Workshop betreffend die Zentrums- und Hallenplanung abzuhalten, anstatt dies in Abendsitzungen abzuklären. Vize-Bgm. Werner Egger stellte den Antrag, über den bestehenden Antrag des erweiterten Raumplanungsausschusses laut Tagesordnung nicht abzustimmen. Diesem Antrag wurde mehrheitlich mit 18 Prostimmen zugestimmt. Sechs Gemeindevertreter waren dagegen. (Martin Schneider, Elisabeth Schneider, Ing. Günter Leitold, Bechter Manfred, Huber Winkler und Bgm. Ernst Blum) Somit wurde der Antrag des erweiterten Raumplanungsausschusses zur Abstimmung obsolet und zurückgestellt. DI Florian Schrötter zog seinen Antrag zurück mit der Anmerkung, dass das Thema im zuständigen Ausschuss (Zentrumsplanung) nochmals durchgesprochen werde. 8. Anträge des Raumplanungsausschusses a) Helbok Transporte - von FS Abfallwirtschaft in FS Abfallwirtschaft/Spedition Das ansässige Transportunternehmen Helbok Transporte am Standort Königswiesen wurde seitens der Behörde aufgefordert, für die eingeschränkte Werkstatttätigkeit in der bestehenden Halle, die gewerberechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, allenfalls der Betrieb eingestellt werden müsste. Nach Abklärung mit dem Amt der Landesregierung würde mit der empfohlenen Änderung von FS Abfallwirtschaft in FS Abfallwirtschaft / Spedition die Voraussetzung geschaffen, der Firma den Werkstatbetrieb aufrecht zu erhalten. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. b) Carmen Schneider Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 16.12.2014 Seite:10 Antrag zur Widmung von FL in BW lt. Vorgabe Land In Bezugnahme auf das aktuelle Schreiben der Landeregierung ist auch nach Gesprächen mit der Raumplanungsstelle und dem zuständigen Referenten der Landeregierung, aus grundsätzlichen Erwägungen die Aufsichtsbehörde nicht bereit, in vollem Umfang die Änderung der Flächenwidmung wie beantragt und von der Gemeindevertretung beschlossen zu genehmigen. Ohne Vorgabe einer zwingenden Grundteilung wird laut Planvorlage des Landes die halbe Fläche als genehmigungsfähig erachtet. Somit wurde beantragt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2014 Pkt. 7. aufzuheben. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Weiters wurde einstimmig beschlossen, die Änderung der Flächenwidmung der Gst. 321/13 Teilfläche von ca. 1.430 m 2 von FL in BW zu widmen. c) S 18 Bauverbotszone Ersichtlichmachung im Flächenwidmungsplan, Antrag zur Auflage des Planes Anhand einer Folie erklärte Bgm. Ernst Blum den Bereich, welcher Fußach betrifft. Die S18 Trasse wurde in den 80er Jahren vom Ministerium laut §4 als Bauverbotszone deklariert. Nach längeren Bemühungen wurde uns nun von der Behörde eine Planvorlage zugesandt. Diese Planvorlage muss zuerst zur Auflage beschlossen werden (jeder Gemeindebürger hat die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen), anschließend – nach erfolgtem Auflageverfahren von einem Monat – in der Gemeindevertretung zur Kenntlichmachung beschlossen werden. Trotz des Anhörungsverfahrens steht die Verordnung des Bundesministeriums fest. Die Planauflage wurde einstimmig beschlossen. d) Teilbebauungsplan Forster Fritz Gst. 1056/1 Im Ausmaß der bereits beschlossenen Änderung der Flächenwidmung wird auf Anregung der Raumplanungsstelle die Auflage eines Teilbebauungsplanes im Ausmaß der beabsichtigten Bebauung beantragt. Die endgültige Beschlussfassung dieser Auflage wird gemacht, wenn die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Flächenwidmung ebenfalls vorliegt Ruth Kanamüller bemängelte, dass vom Land die Zusage noch fehlt. Seite:11 Die Auflage des Teilbebauungsplanes wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Ruth Kanamüller) beschlossen. Es wurde festgehalten, dass mit der endgültigen Beschlussfassung abgewartet wird, bis die aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt. 9. Allfälliges Elisabeth Schneider fragte nach, ob es eine Möglichkeit gibt, beim ÖPNV zu intervenieren, da die Abstimmung der Busse und Züge untereinander nicht klappt. Oft fahre der Bus einfach vor der Nase weg (trotz Funknachricht) oder man bekomme schon gar keinen Platz mehr. Es wurde vereinbart, diesen Sachverhalt niederzuschreiben und der unbefriedigende Zustand dem ÖPNV zur Stellungnahme zu übermitteln. Peter Zucali stellte die Frage, ob es nicht möglich sei in Fußach einen Stammtisch zum Thema RHESI abzuhalten. Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass Überlegungen für eine Plattform im Gange sind. Im Anschluss bedankte sich Bgm. Ernst Blum bei allen Mandataren für das erfolgreiche Jahr 2015. Auch Vize Bgm. Werner Egger bedankte sich im Namen der Gemeindevertretung bei Bgm. Ernst Blum und wünschte auch ihm frohe Feiertage. Schlussworte des Bürgermeisters sind als Anhang des Original-Protokolls beigefügt. Schluss der Sitzung: 22.35 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:12