20151006_GVE005

Dateigröße 73.11 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 19.10.2021, 20:53
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2015gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2015-10-06
Erscheinungsdatum 2015-10-06
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 05/ 2015 über die 05. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 06.10.2015 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführerin: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum Marion Gehrer Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Elisabeth Schneider, Ing. Günter Leitold, Felix Dünser, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Nina Kuster, Ing. Martin Schneider und die Ersätze: Sabine Hofer und Mehmet Güven Entschuldigt: Kuster Klaus und Reinhard Blum Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Hubert Winkler, Peter Zucali, Raimund Rusch, Roberto Montel, Claudius Lässer und die Ersatzmänner: Daniel Mathis, DI Florian Schrötter und Friedrich Schneider Entschuldigt: Rudolf Rupp, Boris Sinn und Julian Krischke Grüne: Elke Wörndle Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Seite:1 Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 04 vom 08.09.2015 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Kenntnisnahmen von Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen a) RA 2014 – Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal mit Prüfbericht der Gebarungskontrolle des Amtes der Vbg. Landesregierung b) Voranschlag 2016 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz 4. Angelegenheiten der LIegenschaftsverwaltung 5. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach – Flächen betreffend der Blauzonenverordnung von FL in FF 6. Besetzung von Ausschüssen und Verbänden 7. Allfälliges Nicht öffentliche Sitzung gemäß §46 Abs. 2 GG 1. Dienstangelegenheiten – Verordnung über den Monatsbezug des Bürgermeisters und die Entschädigung der Mitglieder der sonstigen Gemeindeorgane. 2. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 04 Jörg Blum brachte ein, dass unter Allfälliges die ausführliche Diskussion betreffend „Grünmüllstation“ zu sehr gekürzt wurde. Es wurde vereinbart, dass dieser Punkt der Verhandlungsschrift mit dem Zusatz „eine ausführliche Diskussion fand statt“ ergänzt werde. Die Verhandlungsschrift über die 04. Sitzung der Gemeindevertretung wurde ansonsten ohne Einwände genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Ein Planungsauftrag für ein Wasserleitungsprojekt bzw. ein Sanierungsprojekt der Wasserleitung in der Wiesenstraße wurde vom Gemeindevorstand in Auftrag Seite:2 gegeben. Die Projektosten sind im Voranschlag für das Jahr 2016 vorgesehen. In der letzten Sitzung der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau wurde darüber beraten, ein Tauschgrundstück der KV für das Projekt „Neuer Fußballplatz“ für die Gemeinde Gaißau zur Verfügung zu stellen. Geplant ist ein flächengleicher Abtausch. Die daraus entstehenden Kosten müssen von der Gemeinde Gaißau getragen werden. Nach Vorlage der Unterlagen ist ein Beschluss der Gemeindevertretungen dazu erforderlich und allenfalls bereits zur nächsten Sitzung vorgesehen. Am 02. Oktober sind zwei Bescheide der BH-Bregenz betreffend Gemeindeverband Wasserwerk Hard-Fußach eingelangt: Wasserrechtliche Bewilligung für den Grundwasserbrunnen, Aufbereitung, Trinkwasserbehälter und Netzeinspeisung und ebenfalls für den Notverbund HardLauterach. Die Ertragsanteile für den Monat August betragen EUR 219.619, 00. Für den Monat September EUR 220.299, 00. Diverse Asphaltsanierungsarbeiten werden im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Gespräche mit den Grundeigentümern in Zusammenwirkung mit der Landesstraßenverwaltung betreffend „Neue Rheinbrücke“ werden derzeit geführt. Am 08. Oktober 2015 ist der Beginn des Behördenverfahrens für die Straßenanbindung und die Rheinbrücke. ARA Hofsteig: Bei der Vorstandssitzung wurde über einen Setzungsschaden in Höhe von ca. EUR 100.000, 00 berichtet die im Zusammenhang mit den Ziehen von Sicherungsspundwänden beim Kaskadenspeicherbauwerk entstanden sind. Der Bauabschnitt 15 im Entwurf beinhaltet die Neuverlegung der Versorgungstrasse des Verbandssammlers Höchst/Fußach unter den Neuen Rhein und die Verlängerung des Ortskanals Fußach, erforderlich im Zusammenhang mit dem Neubau der Rheinbrücke. Geschätzte Gesamtkosten EUR 5, 7 Mio.; abzüglich von Land und Bund zu erwartende, bzw. noch zu verhandelnde Förderbeiträge sollten den Verbandsgemeinden entsprechend dem Verbandskostenschlüssel ca. EUR 2, 0 Mio. verbleiben. Von den vier vorliegenden Varianten wurde nun eine Variante für die Trassenführung des neuen Verbandsammlers (auch Wasser) im Zusammenhang der Neuerrichtung der Brücke beschlossen. Sitzungen der diversen Ausschüsse haben stattgefunden. 3. Kenntnisnahmen von Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen a) RA 2014 – Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal mit Prüfbericht der Gebarungskontrolle des Amtes der Vbg. Landesregierung Der Rechnungsabschluss schließt wie folgt ab: Seite:3 Personenbeförderung: Verwaltungskosten: Investitionen: Ausgaben EUR 19.355.150, 90 EUR 959.796, 65 EUR 159.612, 21 Einnahmen EUR 11.996.876, 85 EUR 266.140, 44 EUR - Die Abgangsdeckung durch die Gemeinden EUR 8.211.542, 47. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Landesförderung betragen EUR 2.558.143, 59. Der Rechnungsabschluss 2014 des Gemeindeverbands Personennahverkehr Unteres Rheintal wurde der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Der vorab übermittelte Prüfbericht der Gebarungskontrolle des Landes wurde breit diskutiert. Neben den kritisierten Punkten aus dem Prüfbericht wurde auch die Kostenentwicklung nach oben mehrfach hinterfragt. Aufgrund des negativen Prüfberichtes der Gebarungskontrolle erfolgte jedoch keine zustimmende zur Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses durch die Gemeindevertretung. b) Voranschlag 2016 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz Der Rechnungsabschluss mit Ausgaben von EUR 757.450, 00 und Einnahmen von EUR 894.750, 00. Dies ergibt eine Zuführung von Rücklagen in Höhe von EUR 19.300, 00 Der Voranschlag wurde ohne Einwände zur Kenntnis gebracht. 4. Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung Zur Umsetzung einer Grundteilung der Eigentümer des Gst. Nr. 900/1 wurde das Ansuchen an die Gemeinde gerichtet, die Gemeindeeigene Grundparzelle Gst. Nr. 899 zu erwerben, um eine geradlinige Straßenerschließung zu ermöglichen, andererseits die bestehende Zufahrt über diese Grundstück angrenzend an das öffentliche Wassergut durch eine gemeinsame Nutzung der künftigen Straße zu führen. Ein auszuweisendes Geh- und Fahrrecht für das angrenzende Öffentliche Wassergut wurde vereinbart. Das Grundstück ist als Baumischgebiet – Erwartung gewidmet und deshalb nicht als vollwertiges Baugrundstück im Wert und aufgrund der Ausformung und Lage für sich alleine nicht nutzbar. Das Grundstück wird infolge der künftigen Nutzung als VS – Verkehrsfläche Straße, 136m2 als FL-Gewässer, eine kleine Restfläche bleibt als Baufläche Mischgebiet-Erwartung bestehen. Diverse Fragen wurden besprochen und beantwortet. Folgender Antrag wurde mit einer Gegenstimme (ÖVP – Thomas Bösch) beschlossen: Das Gemeindeeigene Grundstück Gst. Nr. 899, KG Fußach im Ausmaß von 286m2 an die Eigentümer der Gst. Nr. 900/1, Fam. Stenech, um den Pauschalbetrag von EUR 40.000, 00 zu verkaufen. Die Vertragserrichtungskosten sowie Grundbuchseintragungen werden von den Käufern getragen. An den Verkauf ist die Bedingung geknüpft, die Verpflichtung zur Instandhaltung und Pflege des offenen Gerinnes, (der künftigen Gst. Nr. 1723/1) mit bestehendem Seite:4 Baumbestand, mit Haftungsausschluss gegenüber der Gemeinde, vertraglich durch die Käufer zu übernehmen. 5. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach – Flächen betreffend der Blauzonenverordnung von FL in FF Bgm. Ernst Blum verwies auf die ausführliche Beratung in der letzten Gemeindevertretersitzung, in der der Sachverhalt vorgestellt wurde. In einem Plan der Gemeinde Hard von 1985 ist genau ersichtlich, dass das angrenzende Grundstück Kaufmann, damals wie heute bestehend als Freifläche Landwirtschaft im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ausgewiesen ist. Alle weiterführenden Grundstücke KG Hard nordwärts, haben lt. Plan 1985 bereits Widmungen in Baufläche Betriebsgebiet oder –Erwartung. Am Sachverhalt wie vom Bürgermeister in der letzten Sitzung vorgetragen hat sich somit nichts geändert. Es wurde nochmals ausgiebig über die Änderung der Flächenwidmung diskutiert. Thomas Bösch stellt für die Fraktion ÖVP folgenden Antrag: Die Fraktion gemeinsam Für Fußach ÖVP und unabhängige stellt den Antrag die Grundstücke gemäß Plan-Zl: 031/3468/20140116 – 2 vom 01.07.2015 rechtseitig des Lustenauer Kanals (also mit Ausnahme der Grundstücke 1007/2, 1007/1, 1008/2, 1007/3, 1007/4, 1006/2, 1008/1, 1000/1, 1696/4, 1021, 1000/2, 1 696/2, 994/2, 996/2, 1696/3, 997/1, 998/2, 999, 1037, 995/1, 1039, 1731/1) in FF Landesblauzone zu Widmen. Die Grundstücke 1007/2, 1007/1, 1008/2, 1007/3, 1007/4, 1006/2, 1008/1, 1000/1, 1696/4, 1021, 1000/2, 1696/2, 994/2, 996/2, 1696/3, 997/1, 998/2, 999, 1037, 995/1, 1039 1731/1 sind in ihrer bisherigen Widmung zu belassen. Mit der Vorarlberger Landesregierung sind Gespräche zu führen die Grundstücke im räumlichen Entwicklungskonzept VisionRheintal als Betriebsentwicklungsgebiet aufzunehmen. Der Raumplanungsauschuss soll hier folgende Begründungen weiter ausarbeiten: In den Gemeinde Hard und Lustenau sind die Gebiete zwischen L 203 und Lustenauer Kanal fast ausnahmslos als BB I und BBII gewidmet. Aus Harder Seite wurde das Betriebsgebiet auch nach Bekanntwerden der Pläne für die Landesblauzone vollends ausgebaut. Warum hier bei Fußach und Höchst eine Ausnahme gemacht wird und bereits frühere Widmungsanträge der Gemeinde Fußach abgelehnt wurden ist nicht nachvollziehbar. Der Abfluss der Notentlastungsflächen ist durch die bereits bestehenden Betriebsgebiete auf Harderseite und den Damm der Dornbirner Ache nicht ausreichend gegeben. Eine wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Fußach wird bereits durch das enge Korsett der Landesgrünzone wesentlich beeinträchtigt. Die Möglichkeit die besagten Grundstücke in ein Entwicklungskonzept für Betriebsgebiete aufzunehmen würde auch bedeuten, das Betriebsansiedlungen in der Gemeinde Fußach stattfinden können ohne zusätzlichen Verkehr über die beiden überlasteten Rheinbrücken zu führen. Seite:5 Der Antrag wurde mehrheitlich mit 11 Prostimmen (Gesamte Fraktion ÖVP und Fraktion „Grüne“) abgelehnt. Bgm. Ernst Blum stellte folgenden Antrag: Gemäß den vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen werden aufgrund der Vorgabe der Verordnung der Vbg. Landesregierung über die Blauzone, die ausgewiesenen Grundstücke von FL Freifläche Landwirtschaft in FF Freifläche Freihaltegebiet, nach erfolgter Planauflage, gewidmet. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden bereits zu Kenntnis gebracht und in der Planvorlage zum Beschluss berücksichtigt. Dem Antrag wurde mehrheitlich mit 13 Stimmen (Gesamte Fraktion FWG) zugestimmt. 6. Besetzung von Ausschüssen und Verbänden Folgende Personen bzw. Ausschüsse wurden im Nachhinein besetzt: FWG (anstelle von Gerhard Winkler) Umweltausschuss Hafenausschuss Prüfungsausschuss Prüfungsausschuss Wasserverb. Hofsteig FWG (neu) Integrationsausschuss Jürgen Warmuth (Mitglied) Beate Brunner-Brandl (Mitglied) Sabine Hofer (Ersatz) Werner Egger (Ersatz) Mehmet Güven (Mitglied) Marlene Marksteiner (Mitglied) 7. Allfälliges Jörg Blum machte auf die Hecke bei der Wohnanlage „Hefelbau“ in der Rheinstraße/Gießenstraße aufmerksam. Diese werde in kürzester Zeit eine Sichtbehinderung darstellen. Bgm. Blum gab bekannt, dass diese Problematik bereits bekannt und in Bearbeitung ist. Thomas Bösch lud alle Gemeindevertreter zum Herbstmarkt am 26. Oktober 2015 auf dem Schulplatz ein. Friedrich Schneider erkundigte sich bzgl. der alten Deponie der Stadt Bregenz in der Mühlwasenstraße. Er hat Bedenken, dass es hier zu Ausschwemmungen kommen könnte. Es wurde vereinbart eine Anfrage an die Landesregierung zu stellen ob eine Gefährdung bestehe. Schluss der Sitzung: 21.20 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:6