20121106_GVE023

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:20
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2012gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2012-11-06
Erscheinungsdatum 2012-11-06
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 23/ 2012 über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 06.11.2012 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GR Martin Doppelmayer, GV, Anna-Maria Gassner, Klaus Kuster, Felix Dünser, Gerhard Winkler, Patrick Bertsch, Ing. Günter Leitold, Manfred Bechter, Josef Hagspiel und der Ersatzmann Martin Schneider; Entschuldigt: GV Elisabeth Schneider; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Gabi Tscherntschitz, GV Raimund Rusch, Peter Zucali, Mag. Hubert Winkler, Julian Krischke, Boris Sinn und Stephan Lutz; Entschuldigt: -----Für Fußach (FF): GV Thomas Bösch, Rudolf Rupp, Jürgen Giselbrecht; Entschuldigt: ------ Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Zuhörer und den Gastreferenten DI Fritz Studer, Geschäftsführer des Umweltverbandes. Er wird zu Punkt 2. referieren. Anschließend stellt Bgm. Ernst Blum die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Seite:1 Tagesordnung: 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 22 vom 02.10.2012 2.) Projekt Papiertonne – Umweltverband DI Fritz Studer 3.) Mitteilungen des Bürgermeisters 4.) Antrag zur Beschlussfassung auf Änderung a.) Friedhofsordnung b.) Friedhofsgebührenverordnung c.) Verordnung über die Friedhofs-Verlängerungsgebühren 5.) Kleinkinderbetreuung – Antrag auf Beschlussfassung einer Familienförderung – Sozialstaffel 6.) Antrag auf Beschlussfassung der Gebühren, Tarife und Steuern der Gemeinde Fußach 2013 7.) Berufung Martin Blum zu Negativbescheid – Grundteilung im Eichwald 8.) Voranschlag 2013 zur Kenntnisnahme: a.) Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal ÖPNV b.) Wasserverband Rheindelta c.) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau 9.) Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 22 vom 02.10.2012 Die Verhandlungsschrift über die 22. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.10.2012 wird ohne Einwände genehmigt. 2.) Projekt Papiertonne – Umweltverband DI Fritz Studer Bgm. Ernst Blum begrüßt zu diesem Thema den Referenten DI Fritz Studer – Geschäftsführer des Umweltverbandes. Der Umweltausschuss der Gemeinde Fußach hat sich die Mühe gemacht, das Thema der Papiertonne in verschiedenen Sitzungen und auch in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse in Höchst sich zu Gemüte zu Seite:2 führen. Gerhard Winkler als Obmann des Umweltausschusses hat dies auch in der letzten Sitzung kurz berichtet. Heutiges Thema, im Anschluss an die Ausführungen von DI Fritz Studer wäre, grundsätzlich aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Umweltausschusses der Beschluss zu fassen, sich für das Projekt „Papiertonne“ zu entscheiden. DI Fritz Studer erläutert ausführlich das Projekt Papiersammlung mit Papiertonne durch Hausabholung. Das Abhol-, Sammelsystem habe sich bereits in einigen Gemeinden bestens bewährt, mehrere Gemeinden bereiten die Umstellung vor. Jedem Haushalt werde grundsätzlich eine Papiertonne mit 240 l Fassungsvermögen gratis durch die Gemeinde zugestellt. Das System beruhe auf Freiwilligkeit, d.h. wer keine Tonne möchte erklärt, die Abgabe des Altpapiers an den möglichen Alternativen Standorten vorzunehmen. Bei Mehrwohnanlagen bestehe die Möglichkeit zur Aufstellung eines Großbehälters mit 1100 l Fassungsvermögen. Für die Systemumstellung sind Kosten für die Gemeinde von 30.000, -vorgesehen, die sich durch Wegfall von Reinigungskosten in etwa 3 Jahren amortisieren sollen. Den Haushalten sollen frühzeitig detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diverse Fragen werden von Gemeindevertretern gestellt und ausführlich beantwortet. - Alternativmöglichkeiten zur Papiersammlung mittels Papiertonne: Über die Pfadfindervereinssammlung, oder beim Sondermülltag 1x im Monat beim Werkhof oder die Möglichkeit der Papierabgabe bei der Grünmüllsammelstelle. - GV Thomas Bösch möchte folgendes im Protokoll vermerkt haben: „ Die Zusage ist da, dass die Pfadfinder dasselbe Geld bekommen als wie vor der Umstellung.“ Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Umweltausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, dass die Papiersammlung auf das Abholsystem umgestellt wird. Die Papiertonnensammlung wird nach dem Modell der Gratiszustellung mit Abmeldemöglichkeit geboten. Als erforderliche Alternative, soll die Vereinssammlung durch die Pfadfinder, die Abgabemöglichkeit jeweils am Tage des Sondermülls im Werkhof und bei der Grünmüllsammelstelle jeweils zu den Öffnungszeiten, nach wie vor beibehalten werden. Der Wertausgleich der bisherigen Förderung für die Papiersammlung der Pfadfinder wird erforderlichenfalls ausgeglichen. Den Pfadfindern soll durch die Umstellung kein finanzieller Nachteil entstehen. Die Umstellung soll Anfang 2013 erfolgen. Bgm. Ernst Blum bedankt sich recht herzlich bei allen und auch bei DI Fritz Studer für die Präsentation und fürs Kommen. Seite:3 3.) Bericht des Bürgermeisters: Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: o Am 06. Oktober fand der Tag der offenen Tür des Wasserverbandes (60Jahre Jubiläum) in Fußach beim Schöpfwerk statt. Bgm. Ernst Blum bedankt sich recht herzlichen bei allen, die sich die Zeit genommen haben, an dieser Feier mitzuwirken. Er bedankt sich auch beim Musikverein Fußach, der Funkenbande Fußach für die Bewirtung und Pfarrer Sepp Franz für die Mitgestaltung der Feier. o Bgm. Ernst Blum gratuliert Herrn Alfons Vetter (Mandatar) recht herzlich zum Abschluss des berufsbegleitenden Masterstudiums für Gesundheits- und Sozialwesen. o Die JHV des Musikvereins mit Neuwahlen hat stattgefunden. Die Neuwahlen haben den „alten“ Vorstand bestätigt. Erfreulich ist der recht hohe Anteil an knapp über 40 Jugendlichen, die in den Jungmusiken tätig sind. o GR Karin Meier hat mit Bgm. Ernst Blum an der Veranstaltung „10-Jahre MOHI“ teilgenommen. Es war eine sehr schöne, feierliche Veranstaltung mit einem tollen Rahmenprogramm. o Der Markt am 26. Oktober fand bei gutem Wetter und toller Beteiligung der Bevölkerung statt. Bgm. Ernst Blum bedankt sich bei allen Mitwirkenden, vor allem bei den Mitgliedern der FFZ als Veranstalter, aber auch bei allen anderen Vereinen, welche ermöglicht haben, dass heuer wieder dieser Markttag abgehalten werden konnte. o Besprechungen bezüglich der vom Land gewünschten Radwegverbindung an der L 203 mit der Marktgemeinde Hard und Gemeinde Fußach fanden statt. Es sind mehrere Varianten in der Überprüfung. Nicht als einfach erwiesen sich die Interessenslagen der Wasserwirtschaft mit Ökologie und dem Naturschutz in Einklang zu bringen. Ob nun entlang des Lustenauer Kanal oder an der L203 ein Radweg errichtet werden wird, ist noch unklar. Verschiedene Aspekte wie „steigende Frequenzen der Achse L 203 und die nicht vorhandene Straßenbreite für eine zusätzliche Linksabbiegespur und einen Radweg als Problem wurde besprochen. o Bgm. Ernst Blum nahm an einer Besprechung bezüglich Brückenanbindung – in Zusammenhang mit der neuen Rheinbrücke in Feldkirch teil. Mehrere Varianten wurden ausgearbeitet. Von drei Variantenlösungen werden zwei Varianten weiter verfolgt. Die letzten Studien der Brückentypen haben ein Höhenmaß von 2, 50 bis 2, 80 m über der Dammkrone ergeben. Anbindungen zur Fa Leitner, in die Dorfstraße und Seestraße sind zu gewährleisten. Seite:4 o In einer Arbeitsgruppe wurde die Stellungnahme für die Variantenentwürfe der Rheinregulierung K1 und K2 ausgearbeitet. Herzlichen Dank an GV Rudolf Rupp, GR Jörg Blum und GV Thomas Bösch, die sich bereit erklärt haben, mit Bgm. Ernst Blum in dieser Arbeitsgruppe mitzuwirken. Die Stellungnahme ist bereits an die Vorarlberger Landesregierung ergangen. Eine Rückmeldung ist dahingehend bereits eingelangt, dass die Stellungnahme best möglichst berücksichtigt werde. o Die Stadt Bregenz hat im Rahmen der letzten Regionalkonferenz berichtet, dass sie auf das sogenannte Anrufsammeltaxisystem umstellen möchten. Überbegriff wäre das „Ruf-Bus-System“. Sinn und Zweck soll sein, in dieses System alle umliegenden Gemeinden und natürlich die Stadt Bregenz mit einzubeziehen. Eine effiziente Ergänzung zum bestehenden Abend- und Nachtbetrieb des (Land)Busses und der Bahn ist angedacht. Als Vorbild dafür dient das „Yoyo-Rufbussystem“ des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Oberes Rheintal“. Umfangreiche Unterlagen dazu sind bereits eingelangt. o Nachträglich ein Dank an die Organisatoren des Höchsterströßler-Festes. Der Erlös dieser Veranstaltung - € 1.800, -- - wurde dem Sozialfonds der Gemeinde Fußach zur Verfügung gestellt. o Momentan findet aufgrund des hohen Wasserverlustes eine Leck-Ortung zwischen MZH und Gemeindeamt statt. Zusätzlich werden dzt. Druckproben gemacht. Bisher wurden keine großen Schäden gefunden. o Dank an alle, die als Abordnung der Gemeinde an der Messe am Seelensonntag teilgenommen haben. 4.) Antrag zur Beschlussfassung auf Änderung a.) Friedhofsordnung b.) Friedhofsgebührenverordnung c.) Verordnung über die Friedhofs-Verlängerungsgebühren Hintergrund und Ausgangslage der ganzen Geschichte sind Anregungen der zur Verfügungsstellung der Erdurnengräber (Familiengrab) und zwar möglichst lange und möglichst vielen Familien. Der Sachverhalt wurde auch eingehend im Gemeindevorstand beraten. Es wurde in der Vergangenheit Seite:5 festgestellt, dass sehr viele Angehörige ein Doppel-Erdurnengrab angemietet haben. Ein normales Erdurnengrab hat ein ¼ der gesamten Metalleinfassung. Der Verbrauch war höher als vorgesehen. Einstimmiger Vorschlag des Gemeindevorstandes ist es, dass nur mehr das einzelne Erdurnengrab zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Auswirkungen bei der Tarifgestaltung wurde auch im Finanzausschuss über diese Thematik beraten. Auch dort ist eine einstimmige Empfehlung zur Auflassung des „Erdurnengrabes doppelt“ abgegeben worden. In Folge sind somit 3 Abstimmungen erforderlich – 1. Änderung der Friedhofsordnung, 2. Änderung der Friedhofsgebührenverordnung und 3. Änderung der Verordnung über die Friedhofs-Verlängerungsgebühren. Bgm. Ernst Blum eröffnet die Diskussionsrunde. Die Änderungen in den jeweiligen Verordnungen werden von Bgm. Ernst Blum verlesen. Alle Gemeindevertreter haben diese Änderungen als Tischvorlage aufliegend. Zusätzlich erklärt Bgm. Ernst Blum, dass im § 8, was die Beschaffenheit der Steintypen betrifft, noch eine Änderung erfolgen sollte. Das Amt wurde auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass die jetzigen Steintypen, welche namentlich bezeichnet wurden, hauptsächlich aus Übersee, Russland, Brasilien usw. kommen würden. Im EU-Raum – sprich Deutschland, Schweiz, Italien usw. würde es genau farblich die gleichen Steintypen geben, wie von uns bestimmt. Somit hätten die Angehörigen die Möglichkeit einer Alternative. GR Jörg Blum ersucht um Richtigstellung der „alphabetischen und numerischen Auflistung“, sowie die nummernmäßige Aktualisierung der Paragraphen in der Friedhofsordnung. Bgm. Ernst Blum verliest die Änderungen, welche zum Beschluss vorliegen: 4a) Änderung der Friedhofsordnung vom 05.09.2007: § 4 – Friedhofseinrichtungen und –dienste Numerische Auflistung sollte aufsteigend richtig gestellt werden. Punkt 6 wird 4 und Punkt 7 wird 5 § 5 – Grabstätten Punkt (5) – alphabetische Untergliederung sollte aufsteigend richtig gestellt werden. § 6 – Beschaffenheit der Grabstätten Absatz 1 – Punkt c) Urnengräber (100 x 78 cm) wird ersatzlos gestrichen Punkt d) Urnenwandgräber (44 x 76 cm) wird zu Punkt c Seite:6 § 8 – Beschaffenheit der Grabmäler und Einfassungen Punkt (4) – alphabetische Untergliederung sollte aufsteigend richtig gestellt werden. Punkt (5) – Änderung – Satz sollte in Zukunft wie folgt lauten: Grabeinfassungen, Grab- und Wandtafeln können in folgenden oder farbgleichen Steintypen errichtet werden. § 14 – Haftung Punkt (2) – alphabetische Untergliederung sollte aufsteigend richtig gestellt werden. 4b) Die Änderung der Friedhofsgebührenverordnung vom 03.10.2007 § 3 – Grabstättengebühren Tabelle Grabstättengebühren - Punkt f) wird ersatzlos streichen und Punkt g) wird dann zu Punkt f) § 5 –Bestattungsgebühren Punkt (1) – Untergliederung – Punkt a) ist ersatzlos zu streichen. In Zukunft sollte der Punkt (1) wie folgt lauten: Die Gebühr für die Bestattung eines Verstorbenen beträgt bei einer Grabtiefe bis zu 2, 20 m € 630, --. 4c) Die Änderung der Verordnung Friedhofsverlängerungsgebühren vom 09.06.2010 über die Punkt (1) – Grabstättengebühr für Sondergräber: Verlängerungsgebühren Neu: Erdurnengrab doppelt Typ G wird ersatzlos gestrichen 4a) Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird über Antrag durch Bgm. Ernst Blum mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen (GV Thomas Bösch und GV Rudolf Seite:7 Rupp) beschlossen, den Änderungen der Friedhofsordnung – wie von Bgm. Ernst Blum vorgelesen – zuzustimmen. 4b) Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird über Antrag durch Bgm. Ernst Blum mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen (GV Thomas Bösch und GV Rudolf Rupp) beschlossen, den Änderungen der Friedhofsgebührenverordnung – wie von Bgm. Ernst Blum vorgelesen – zuzustimmen. 4c) Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird über Antrag durch Bgm. Ernst Blum mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen (GV Thomas Bösch und GV Rudolf Rupp) beschlossen, den Änderungen der Verordnung über eine Änderung der Friedhofsgebührenverordnung - Verlängerungsgebühren – wie von Bgm. Ernst Blum vorgelesen – zuzustimmen. . 5.) Kleinkinderbetreuung – Antrag Familienförderung auf Beschlussfassung – einer Sozialstaffel Zu diesem Tagesordnungspunkt fand ebenfalls eine ausführliche Beratung im Finanzausschuss statt. Auslöser dafür war der Umstand, dass eine Erhöhung von zuletzt € 26, -- auf € 28, -- aufgrund der Förderungsmöglichkeit vorgenommen werden musste. Im Zuge der Diskussion stellte sich heraus, dass grundsätzlich nicht die 2 Euro im Monat (also € 20 pro Betreuungsjahr) Anlass für eine soziale Lösung sein soll, sondern vielmehr die wesentlich teurere Situation der Kleinkinderbetreuung (Kinderalter von 1 ½ Jahren bis vollendetes 2 Lebensjahr). Die Kosten der Kleinkinderbetreuung können im Einzelfall durchaus bei mehrmaligem Betreuungsbedarf in der Woche (3 bis 4mal) einiges über € 100, -- betragen. Hier fanden die Mitglieder des Finanzausschusses, dass es mehr Sinn macht eine Förderung nach der Gehaltsgröße zu geben. Der Vorschlag bzw. die Empfehlung des Finanzausschusses wäre, den vom Land gewährten Familienzuschuss als Maßstab zu nehmen. Wer in den Genuss eines Familienzuschusses kommt, egal in welcher Höhe, der würde auch den Anspruch auf eine Familienförderung seitens der Gemeinde Fußach bekommen. 10% Nachlass für das erste Kind und für jedes weitere Kind einen Nachlass von 15%. Dieser Vorschlag würde eine Verwaltungsvereinfachung darstellen. da die Betreffenden Personen lediglich den Nachweis, bzw. die Bewilligung der Familienzuschusses des Landes vorweisen müssen. Bgm. Ernst Blum verliest den Antrag: Familien erhalten für Kinder in Kleinkinderbetreuungseinrichtungen (Spielgruppen - Kinder von 1 1/2 Jahren bis zum vollendeten 2 Lebensjahr) der Gemeinde Fußach, welche den Seite:8 Nachweis bzw. die Zusage des Landes Vorarlberg für die Gewährung des Familienzuschusses erbringen können eine Familienförderung der Gemeinde Fußach. Diese erhalten egal wie hoch und in welcher Art und Weise sie vom Land mit dem Familienzuschuss gefördert werden, rückwirkend nach dem Kinderbetreuungsjahr einen Nachlass der Betreuungskosten von 10% für das erste und für jedes weitere Kind einen Nachlass von 15%. Abgewickelt würde das ganze am Ende des Kinderbetreuungsjahres. Diverse Fragen werden beantwortet und diskutiert. GR Jörg Blum bringt ein, dass er es als gut und sinnvoll erachte, dass diese Möglichkeit der Förderung diskutiert und auch als Empfehlung nun vorliege. Er hätte sich aber auch für die 3 und 4jährigen Kinder eine Lösung gewünscht. Vielleicht könne diese Thematik zu einem späteren Zeitpunkt nochmals angedacht werden. GV Thomas Bösch möchte folgendes protokolliert haben: „Mir ist es zu wenig weitreichend, weil die 3- und 4-Jährigen nicht erfasst sind. Die 10-11 Euro, die die Leute unter dem Jahr pro Monat bekommen würden, wären 4kg Brot oder 10l Milch. Jedenfalls würde das den Menschen mehr helfen, als einmal rückwirkend im Jahr. Diese Diskussionen führe er auch immer bei den Tarifen. Die meisten von euch können es sich nicht vorstellen, aber es gibt solche Leute, denen sind 50 Cent beim „Essen auf Rädern“ zu viel. Es sollte langsam aus den Köpfen der einzelnen abgelegt werden, dass 10, - Euro nicht viel sind. Für manche Menschen ist es viel.“ Bgm. Ernst Blum erklärt, dass € 130, - Fördersumme als Gesamtes eine höhere Wirkung habe als € 10, - monatlich. Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses und Antrages von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, dass Familien für Kinder in Kleinkinderbetreuungseinrichtungen (Spielgruppen – Alter der Kinder von 1 ½ Jahren bis zum vollendeten 2. Lebensjahr) der Gemeinde Fußach, welche den Nachweis bzw. die Zusage des Landes Vorarlberg für die Gewährung des „Familienzuschusses“ erbringen können, eine Familienförderung der Gemeinde Fußach erhalten. Diese bekommen, egal wie hoch und in welcher Art und Weise sie vom Land mit dem Familienzuschuss gefördert werden, rückwirkend (nach dem Kinderbetreuungsjahr) einen Nachlass der Betreuungskosten von 10 % für das erste Kind und für jedes weitere Kind ein Nachlass von 15 %. Bgm. Ernst Blum bedankt sich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für die Mitwirkung des konstruktiven, sozialen Fördermodels. Seite:9 6.) Antrag auf Beschlussfassung der Gebühren, Tarife und Steuern der Gemeinde Fußach 2013 Der Vorsitzende berichtet, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung die vom Finanzausschuss empfohlenen Unterlagen der Steuern, Gebühren und Tarife 2013 bereits im Vorfeld erhalten haben. Diese dienen heute als Tischvorlage und weiters auch als Unterlage für eine Beschlussfassung. Die Steuern, Gebühren und Tarife für das Jahr 2013 sind gegenüber letztem Jahr Index angepasst worden. Einerseits nach dem Lebenserhaltungsindex (LHK-Index 102, 24 %) und andererseits nach dem Baukostenindex (BK-Index 101, 93 %). Ein paar Positionen sind aufgelistet, welche Brutto einen geraden Eurobetrag ergeben z.B. Sperrmüllgebühr, Abholgebühr, Kindergartenbeitrag für 1 Kind und für jedes zweite und weitere Kind, Kulturraum; Bezüglich der Restmüllsackgebühren ist bisher vom Umweltverband noch keine Empfehlung abgegeben worden. Diese Gebühren werden dann in der nächsten Sitzung im Dezember nachtragen. Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses sowie Antrag von Bgm. Ernst Blum werden die Steuern, Gebühren und Tarife, für das Jahr 2013 gemäß der dem Original dieser Verhandlungsschrift beigelegten Aufstellung mehrheitlich, mit 1 Gegenstimme von GV Thomas Bösch, beschlossen. Bgm. Ernst Blum bedankt sich recht herzlich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses und beim Amt für die Ausarbeitung und Mitwirkung bei der Erstellung. 7.) Berufung Martin Blum zu Negativbescheid – Grundteilung im Eichwald Bgm. Ernst Blum berichtet, dass der Akt jedem Gemeindevertreter im Vorfeld per Mail zugesandt wurde. In diesem speziellen Fall wurde das Ansuchen um Grundteilung der Fam. Blum, nach vorhergehender zweimaliger Abklärung und Einholung der Rechtsmeinung bzw. Rechtsklärung beim Land Vorarlberg - Abteilung Raumplanung, im Gemeindevorstand abgelehnt. Seite:10 Die Gründe, wieso der Gemeindevorstand so entschieden hat, ist aus der Rechtsbeurteilung des Landes Vorarlberg – den zugesandten Unterlagen ersichtlich. Die Antragsteller haben im Vorfeld bereits zweimal auf einen fast gleichlautenden Grundteilungsantrag mitgeteilt bekommen, dass aufgrund der vorliegenden Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes, eine wie im Antrag gewünschte Teilung der Grundstücke nicht möglich ist. So auch zuletzt mittels Bescheidform. GV Thomas Bösch erklärt dazu, dass es logisch sei, dass dieser Antrag abzulehnen sei, da einfach ein Grundstücksstreifen frei bleibt. Er bringt aber vor, dass schon öfters diesbezüglich Anträge im Amt eingelangt seien. Die meisten Menschen, welche dort ein Grundstück besitzen, haben mittlerweile wo anders ein Grundstück kaufen müssen, da mit einer Umwidmung bisher nicht zu rechnen war. Die Grundstücke waren lange genug durch die A15 gesperrt. GV Thomas Bösch stellt den Antrag, dass für dieses Gebiet ein Entwicklungskonzept erstellt wird, damit die Leute, welche dort ein Grundstück besitzen, dieses auch in Zukunft nützen können. Bgm. Ernst Blum erklärt GV Thomas Bösch, dass sein Antrag themenfremd sei und zu diesem Beschlussthema nicht passen würde. Er könne aber gerne seinen Antrag für eine der nächsten Sitzungen ausformulieren und einbringen. Aufgrund Antrages von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Mag. Hubert Winkler) beschlossen, den Berufungsantrag von Herrn Martin Blum abzuweisen. Gleichzeitig wird der Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.09.2012 sowie der aufgrund des Beschlusses ausgestellte Bescheid vom 24.09.2012 bestätigt. 8.) Voranschlag 2013 zur Kenntnisnahme: a.) Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal ÖPNV Das Gesamtbudget beläuft sich auf € 19.686.500, -. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2, 71%. Die Gemeinde Fußach ist 4, 3% an diesem Abgang beteiligt. Letztes Jahr belief sich die Abgangsdeckung der Gemeinde Fußach auf € 93.741, 22 - abzüglich der Landesförderung. Jetzt im Jahre 2013 liegen wir bei € 99.081, 15. Der Voranschlag des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Unteres Rheintal ÖPNV wird zur Kenntnis genommen. b.) Wasserverband Rheindelta Gesamteinnahmen und Ausgaben von € 222.000, -Der Voranschlag wurde jedem Gemeindevertreter vorab per Mail zugesandt. Der Voranschlag des Wasserverbands Rheindelta wird ebenfalls ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Seite:11 c.) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Der Voranschlag 2013 beinhaltet bereits die budgetäre Vorkehrung für den Neubau der Alpe Sattel vorgesehen, außer einer einzigen Änderung der vorliegenden Fassung – und zwar, dass auf Seite 10 anstelle des Eintrages Investitionszuschüsse von Gemeinden in Bezug Neubau Alpe Sattel später Darlehensaufnahme im Original angeführt ist. Mit dieser Änderung soll die Konkurrenzverwaltung angehalten werden, aus ihrer Verwaltung der Liegenschafts- und Pachteinnahmen, diverse Aufwendungen und vor allem auch diese Investitionen der Alpe Sattel aus sich selbst heraus finanzieren zu können. Dies sollte in Zukunft oberstes Ziel sein. Der Voranschlag der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau wird zur Kenntnis genommen. 9.) Allfälliges Rudolf Rupp erkundigt sich über offensichtliche Statikprobleme im Kinderhaus Pertinsel. Rissbildungen bzw. Bgm. Ernst Blum: Es handelt sich lediglich um Haar-Risse im Sichtbeton. Derzeit wird aber von einem externen Prüfstatikunternehmen ein Gutachten bezüglich der Ursache erstellt. Statisch bestehe aber keine Gefährdung lt. Begutachtung des Statik Büros. Mag. Hubert Winkler: Bei den Gemeindevertretersitzungen in Wolfurt wurde ein Punkt in der Tagesordnung „Beantwortung von Bürgerfragen“ aufgenommen. Bürger können im Vorhinein Fragen einbringen, welche dann während der Sitzung beantwortet werden. Er findet dies eine gute Idee. GR Gabi Tscherntschitz: Sie möchte das Amt nur nochmals auf den Umstand – Abgrenzung - Kurve im Mahd hinweisen. Bgm. Ernst Blum: Kurt Schönberger vom Amt ist an dieser Thematik dran. GV Thomas Bösch: Im Gemeindevorstand und im Bauausschuss wird in letzter Zeit öfters der Anbau beim Kindergarten Wiesenstraße behandelt bzw. darüber beraten. Er könne sich noch daran erinnern, dass der Architekt damals gesagt habe, dass er nicht möchte, dass an seinem Gebäude etwas verändert wird. Bgm. Ernst Blum: Thema damals war eine Aufstockung des Gebäudes. Allein die Ausformungen und die Dachstruktur machen eine Aufstockung nicht möglich. Derzeit wird nur eine Anbindung an das bestehende Gebäude in Form eines Nebengebäudes mit erkennbarer abgegrenzter Flachdachstruktur geplant. Deshalb findet kein architektonischer Eingriff in das bestehende Gebäude statt. GV Thomas Böscht lädt die Gemeindevertretung recht herzlich zu der Veranstaltung „Faschingsbeginn“ am 11.11.2012 am Schulplatz ein. Seite:12 Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Seite:13