20100713_GVE004

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:29
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2010gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2010-07-13
Erscheinungsdatum 2010-07-13
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 4 / 2010 über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 13.07.2010 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführer: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GV Martin Doppelmayer, Anna-Maria Gassner, Klaus Kuster, Felix Dünser, Gerhard Winkler, Patrick Bertsch, Ing. Günter Leitold, Elisabeth Schneider, Manfred Bechter; Entschuldigt: ----Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Ing. Dietmar Amann, GV Gabi Tscherntschitz, Raimund Rusch, Peter Zucali und die Ersatzleute: GVE Boris Sinn, Angelika Felder, Thomas Natter und Roberto Montel; Entschuldigt: GR Jörg Blum, Mag. Hubert Winkler, Julian Krischke und Anita Österle; Für Fußach (FF): GV Thomas Bösch und die Ersatzleute Jürgen Giselbrecht und Elke Wörndle; Entschuldigt: GV Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer und die Mitglieder der Gemeindevertretung und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Seite:1 Vor Einstieg in die Tagesordnung werden folgend anwesende GemeindevertreterErsatzmitglieder, von Bgm. Ernst Blum angelobt: Von der Fraktion ÖVP: Boris Sinn und Angelika Felder sowie von der Fraktion FF: Elke Wörndle; Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 03. vom 08.06.2010 Mitteilungen Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) Aufhebung des Beschlusses zum Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH vom 04.05.2010 bedingt durch Neubeschluss siehe Pkt. 3.b) b) Antrag auf Änderung der Flächenwidmung der bestehenden Widmungen: FS Camping, FS Hafen, FS Parkplatz, FF in FS Marina, FS Camping, FS Parkplatz (Beschlussfassung der korrig. Beschreibung zur gleichbleibenden, bereits beschlossenen Planvorlage) c) Antrag Kuster Erich, Fa. Häusle GmbH 031/2066/16.07.2009 Gst. Nr. 991 von FL in FS Abfallwirtschaft (angrenzend zum Bestand) Besetzung von Ausschüssen Wahl eines Gemeindevorstandsmitgliedes „Hörnlebad“ Antrag Fraktion Für Fußach Rechnungsabschluss 2009 a) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau b) Wasserverband Hofsteig Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau a) Nachtragsvoranschlag 2010 zur Kenntnis b) Alpe Sattel – Gutachten – Stellungnahme Allfälliges 1.) Genehmigung der Verhandlungsschriften Nr. 3 vom 08.06.2010 GV Thomas Bösch will festgehalten haben, dass beim Tagesordnungspunkt 7. Jahresabschlüsse 2009 GIG nicht angeführt wurde, dass die Fraktion für Fußach keine Unterlagen dazu - als Vorbereitung - erhalten habe. Wunderung von GVE Frau Wörndle über die Formulierung „haltlos“ in Punkt 2. – wird als Frage im Raum stehen gelassen. Ansonsten wurde die Verhandlungsschrift über die Gemeindevertretung ohne weitere Einwände genehmigt. 3. Sitzung der Seite:2 2.) Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes:  Eine kleine Abordnung hat auf Einladung des Verkehrsausschusses Lustenau an einer Informationsveranstaltung durch die ÖBB teilgenommen. Informiert wurde über Pläne der ÖBB in Sachen Streckenausbau St. Margrethen - Schweiz Achse München und darüber, was für Bahnhöfe und Streckenabschnitte geplant sind. Eine separate Gesprächsrunde für detaillierte Informationen bezüglich der Bahnhöfe Hard und Fußach sowie Lustenau folgt noch. GV Thomas Bösch bringt vor, dass auf Grund einer Terminkollision einige nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen konnten. Zudem waren einige dort, sind aber nicht mehr in das Gemeindeamt Lustenau hineingekommen. Bgm. Ernst Blum bedankt sich bei allen, die dabei waren und auch bei denen die es „versucht“ haben.  Verschiedene Sitzungen wurden bereits abgehalten: Kulturausschuss, Sozialausschuss, Umweltausschuss, Jugendausschuss, Vorstandsitzung und Beiratsitzung.  Bgm. Ernst Blum gratuliert Gemeinderätin Frau Karin Meier zur Ernennung als neue Direktorin der Volksschule Fußach und wünscht ihr viel Erfolg in ihrer neuen Tätigkeit.  Aufzählung von durchgeführten Veranstaltungen in der Gemeinde: Markt, Grillfest der Turnerjugend, Firmung, Pfarrfest, Eine firmeninterne Veranstaltung der Fa. Gebrüder Weiss zur Präsentation des 3. Weiss-Buches.. Dies war eine besondere Würdigung der Gemeinde Fußach, da Fußach damals der Ursprungsort der Speditionsfirma Gebrüder Weiss war.  Stand – Kinderhaus Pertinsel: Baumeisterarbeiten sind soweit abgeschlossen; Die Lüftungs-, Elektro- und Sanitärinstallationen wurden begonnen.  Bgm. Ernst Blum hat an einer Informationsbesprechung in der Gemeinde Hard, bei der das Land über die Festlegung einer sogenannten „Blauen Zone“ informiert hat, teilgenommen. Definition: Die Blaue Zone beschreibt Flächen, die zur Sicherung von Hochwasserschutz erforderlich sind. (Flächensicherungsbereiche Überflutungsflächen) Ein Plan dazu wurde übermittelt und wird im Ausschuss behandelt.  Wasserverband Rheindelta: Geräteraum mit Werkstatt wurde kürzlich eröffnet. Pfarrer Franz Sepp hat die Einweihung übernommen.  Mehrere Arbeitsgruppensitzungen im Bereich Mobilitätsmanagement fanden in Höchst statt. Seite:3  Terminvormerkungen bezüglich Sozialsprengel Rheindelta Höchst/Fußach/Gaißau für Oktober betreffend Sozialzentrum (AltenPflegeheim) wurden bereits an den Sozialausschuss weitergegeben. Vorgespräche mit Vertretern des Gemeindeverbandes fanden statt.  Eine baurechtliche Überprüfung bezüglich der Meldung von GV Rudolf Rupp bei der letzten GV-Sitzung (Stehers - direkt vor der Haustüre) wurde durchgeführt. Der Steher entspricht vollinhaltlich dem Baugesetz. GV Thomas Bösch erklärt dazu, dass es GV Rudolf Rupp nicht darum gegangen sei, dem Bauamt nachzuweisen, dass es einen Fehler gemacht habe, sondern darum, dass den betreffenden Hausbesitzern ein Tipp gegeben wird, wie nachträglich die Auskragung ausgeführt werden kann.  Bei der letzten Sitzung der Konkurrenzverwaltung Höchst/Fußach/Gaißau wurde über den heutigen auf der Tagesordnung stehenden Punkt Nachtragsvoranschlag und Rechnungsabschluss diskutiert. Die Schätzung der Alpe Sattel wurde erstmals übergeben.  Finanzzuweisungsmittel eingelangt: € 54.000, --. nach dem Finanzausgleichsgesetz sind  Ertragsanteile für den Monat Juli an Bundesabgaben von € 72.276, - sind eingelangt. gemeinschaftlichen 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) Aufhebung des Beschlusses zum Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH vom 04.05.2010 bedingt durch Neubeschluss siehe Pkt. 3.b) b) Antrag auf Änderung der Flächenwidmung der bestehenden Widmungen: FS Camping, FS Hafen, FS Parkplatz, FF in FS Marina, FS Camping, FS Parkplatz (Beschlussfassung der korrig. Beschreibung zur gleichbleibenden, bereits beschlossenen Planvorlage) c) Antrag Kuster Erich, Fa. Häusle GmbH 031/2066/16.07.2009 Gst. Nr. 991 von FL in FS Abfallwirtschaft (angrenzend zum Bestand) a) Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Bgm. Ernst Blum, dass der damalige Beschluss auf Flächenwidmungsplanänderung (Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH 031/0002/28.02.2008) vom 04.05.2010 – Tagesordnungspunkt 4a, nach Rücksprache mit der Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg, aufgrund eines Formalfehlers (Flächenangaben wurden mit „ca.“ -Angaben zu ungenau versehen und die Wasserfläche wurde mit über 12.000 m² bei der Beschlussfassung auf Änderung in FS Marina irrtümlich mit einbezogen) aufzuheben sei. Seite:4 Weiters sei ein neuerlicher Beschluss auf Flächenwidmungsplanänderung, gleichlautend wie der Erstbeschluss (gleiche Plangrundlage lediglich Anpassung an den tatsächlichen IST-Bestand), jedoch ohne Miteinbeziehung der Wasserfläche bei der Widmung FS Marina, zu beschließen. Nach weiteren ausführlichen Erläuterungen des Vorsitzenden und Einwänden von GV Thomas Bösch, GV Peter Zucali sowie von GVE Elke Wörndle (diese will festgehalten haben, dass wider vormaligen Aussagen von Bgm. Ernst Blum, im Bezug auf die Behörden die dafür zuständig waren, dieses Verfahren nicht so ordnungsgemäß verlaufen ist wie Bgm. Ernst Blum es bis dato dargelegt hat.), wird einstimmig beschlossen, den Gemeindevertreter-Beschluss vom 04.05.2010 – Tagesordnungspunkt 4 a, aufzuheben. b) Bgm. Ernst Blum erklärt anhand der vorgelegten Planunterlagen ausführlich die neu zu beschließende Änderung des Flächenwidmungsplanes, dessen Grundlage das Auflageverfahren vom Jänner 2010 samt Umweltbericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung bildet. Ergänzend zu den auf Seite 3 des Berichtes beschriebenen ca. Angaben der neu festzulegenden bzw. zu ändernden Flächenwidmungen werden diese in der Flächenbilanz nach den tatsächlichen Ausmaßen exakt ausgewiesen. Abweichend dazu wird bei der Angabe der Widmungsfläche FS Marina, die nicht zu berücksichtigende Wasserfläche, von der ursprünglich ausgewiesenen Sondergebietswidmungsfläche (23.000 m²) abgezogen. Die ab dem Polderdamm seewärts gelegenen Widmungs- bzw. Wasserflächen entsprechen dem tatsächlichen Bestand in der Natur. Weiters werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Stellungnahmen, die im Rahmen des Auflageverfahrens eingelangt sind, zur Kenntnis gebracht. Das sind die Stellungnahmen der Gemeinde Höchst und des Naturschutzbundes. Beide Stellungnahmen wurden den Mandataren mit den Unterlagen zur vorangegangenen Sitzung bereits vollumfänglich übermittelt. Abwägung zu den vorgebrachten Äußerungen – aufgrund der positiven Begutachtungen im Auflageverfahren und abschließenden positiven Beurteilung der Umweltabteilung des Landes in der Abwicklung des SUP Verfahrens (Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens) werden die vorgebrachten Äußerungen der Stellungnahmen entkräftet. Rege Diskussion folgte: GVE Wörndle Elke stellt für die Fraktion „Für Fußach“ den Antrag, das ganze Verfahren neu aufzurollen und eine Neuauflage der Kundmachung durchzuführen, sodass alles noch mal einen Monat aufgelegt und erst dann darüber abgestimmt wird. Der Antrag der Fraktion „Für Fußach“ wird mehrheitlich mit 15:8 Gegenstimmen (Gegenstimmen von: Gesamte Fraktion „FWG“ sowie GR Ing. Dietmar Amann, GV Gabi Tscherntschitz und GVE Boris Sinn) abgelehnt. Seite:5 Nach reger Diskussion und Redebeiträgen bzw. Erläuterungen von Argumenten gegen eine Umwidmung von verschiedenen Mitglieder der Fraktionen ÖVP und FF (Fraktion ÖVP: GVE Angelika Felder, GV Peter Zucali, GV Raimund Rusch sowie der Fraktion FF: GVE Elke Wörndle, GV Thomas Bösch), wird aufgrund Antrag von Bgm. Ernst Blum mehrheitlich mit 15:8 (15 Prostimmen: Gesamte Fraktion „FWG“ und Ing. Dietmar Amann, GV Gabi Tscherntschitz und GVE Thomas Natter) die nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes lt. vorliegendem Plan unter Berücksichtigung der Begründung zur Abweichung der Entwurfsvorlage nachstehende Verordnung beschlossen: „Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fußach über die Änderung des Flächenwidmungsplanes „Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1996, 33/1997, 48/1998, 43/1999, 58/2001, 6/2004, 33/2005, 23/2006, 42/2007 und 35/2008 wird verordnet: Die Flächenwidmungsplanänderung sieht eine Änderung der FreiflächenSondergebietsnutzungen (derzeit FS „Parkplatz“, FS „Campingplatz“ und FS „Hafen“ und Freiflächen Freihaltegebiet - Flächen in FS Marina, FS Camping und FS Parken) vor. Der Flächenwidmungsplan Fußach wird wie folgt nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung (Anpassung an den tatsächlichen ISTBestand) und unter Berücksichtigung der Begründung zur Abweichung der Entwurfsvorlage (die bautechnische Vorgabe eines Ausganges / Zuganges aus der Bootsgarage bedingt eine leichte Verschiebung der Widmungslinie FS Marina Richtung Norden, entlang des Baukörpers), geändert: GST-NR: 395/1Teilfläche -- 22 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 397/1 Teilfläche -- 3 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 409 Teilfläche -- 449 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 470 Teilfläche -- 666 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) Seite:6 GST-NR: 471 Teilfäche -- 279 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 472 Teilfläche -- 166 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 473 Teilfläche – 887 m² von Alt: Freifl. Freihaltegebiet Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 396/1 Teilfläche – 5 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Freifl. Freihaltegebiet GST-NR: 408 Teilfläche – 379 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Freifl. Freihaltegebiet GST-NR: 396/1 Teilfläche – 73 m² von ALT: Freifl. Sondergebiet (Hafen) NEU: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 408 Teilfläche – 348 m² von ALT: Freifl. Sondergebiet (Hafen) NEU: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 472 Teilfläche – 161 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 473 Teilfläche – 210 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 396/1 Teilfläche – 59 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Gewässer GST-NR: 408 Teilfläche -- 666 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Gewässer GST-NR: 472 Teilfläche – 226 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Hafen) Neu: Gewässer GST-NR: 472 Teilfläche – 78 m² von ALT: Freifl. Sondergebiet (Hafen) NEU: Gewässer Seite:7 GST-NR: 473 Teilfläche – 8 m² von ALT: Freifl. Sondergebiet (Hafen) NEU: Gewässer GST-NR: 475/4 Teilfläche – 3223 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Parkplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 475/4 Teilfläche – 2012 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Parkplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Parken) GST-NR: 469 Teilfläche – 3548 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 470 Teilfläche – 3667 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 473 Teilfläche – 1906 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 475/3 Teilfläche – 3513 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 1747/1 Teilfläche – 147 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 1863/1 Teilfläche – 36 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Camping) GST-NR: 470 Teilfläche – 2317 m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 473 Teilfläche – 4358m² von Alt: Freifl. Sondergebiet (Campingplatz) Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 344/1 Teilfläche – 239 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 393 Teilfläche – 335 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) Seite:8 GST-NR: 395/1 Teilfläche -- 74 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 395/2 Teilfläche – 396 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 396/1 Teilfläche – 460 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 396/2 Teilfläche – 741 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 397/1 Teilfläche – 22 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) GST-NR: 408 Teilfläche – 567 m² von Alt: Gewässer Neu: Freifl. Sondergebiet (Marina) Die derzeitige FS „Parkplatz“-Fläche soll zurückgenommen und neu als „FSParken“ festgelegt werden. Sie umfasst künftig nur mehr den westlichsten Teilbereich des Gst Nr. 475/4 - 2.012 m². Als FS „Camping“ festgelegt werden soll der östliche Teilbereich, bisher als FS „Parkplatz“ gewidmeten Fläche des Gst Nr. 475/4 sowie die bisherigen FS „Campingplatz“-Flächen – mit Ausnahme der neu abgegrenzten FS „Marina“Fläche (FS „Camping“ Neu: 16.040 m²). Neu festgelegt werden soll eine FS „Marina“-Fläche, sie umfasst die bisherige FS „Hafen“-Fläche und den zentralen Bereich der bisherigen FS „Campingplatz“-Fläche, sowie die bereits bewilligte Hafenvorstreckung. (FS „Marina“ Neu: 12.689 m²). Begründung der Planänderung: Die Widmungsabgrenzung orientiert sich an den Nutzungen des eingereichten Projektes. Die Linienführungen sind abgestimmt mit dem Amt der Landesregierung. Abt. Raumplanung. Anlässlich der Landschaftsschutzverhandlung wurde vom AMSV für Raumplanung aufgezeigt, dass auch der Vorsprung des Gebäudeteiles – der Abgang in die Bootsgarage - durch Parallelverschiebung der Widmungslinie im Norden (GSTNR: Teilfläche 471) zu berücksichtigen und schlussendlich bei der endgültigen Beschlussfassung mit einzubeziehen sei.“ Seite:9 GVE Elke Wörndle wünscht folgendes Protokolliert zu haben: Von den 12 Befürwortern aus ÖVP (3) und FWG (geschlossen 12) hat im Rahmen der ganzen Diskussion kein Einziger auch nur ein einziges Argument für die Umwidmung und den damit vorbereiteten Ausbau vorgebracht. c.) Bgm. Ernst Blum erklärt anhand von Folien am Overheadprojektor die beabsichtigte Flächenwidmungsänderung von FL in FS Abfallwirtschaft – ausgenommen Deponie und Verbrennung. Die umzuwidmende Fläche befindet sich im sogenannten Gemeindegebiet Mäder. Im Raumplanungsausschuss wurde der Widmungsantrag behandelt und es liegt eine Empfehlung zur Beschlussfassung vor. Das eingeleitete Umwelterheblichkeitsprüfungsverfahren (UEP) wurde vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Umweltabteilung als positiv beurteilt und zur Beschlussfassung des Entwurfes in der vorliegenden Fassung freigegeben. Aufgrund Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich 22:1 mit einer Gegenstimme von GVE Angelika Felder, beschlossen, dem Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - laut Verordnungsentwurf - zuzustimmen. Entwurf „Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fußach über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1996, 33/1997, 48/1998, 43/1999, 58/2001, 6/2004, 33/2005, 23/2006, 42/2007 und 35/2008 wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Fußach wird wie folgt geändert: Das Grundstück GST-NR.991 im Ausmaß von 3.536 m², KG Fußach, Gemeindegebiet „Mäder“, nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet (FL) in Freifläche Sondergebiet (FS) „Abfallwirtschaft – ausgenommen Deponie und Verbrennung“. 4.) Besetzung von Ausschüssen Folgende Besetzungen von Gemeindeausschüssen, Gemeindeverbänden und Gesellschaften, als Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Obleute und Stellvertreter des Jugendausschusses und des Umweltausschusses werden nachträglich beschlossen: Prüfungsausschuss Wasserwerk: ÖVP - Ersatz – Heidi Krischke Seite:10 Prüfungsausschuss Wasserverband Hofsteig: ÖVP – Mitglied Mag. Hubert Winkler ÖPNV fehlt noch ein Ersatzmitglied der ÖVP für den Delegierten – Es wurde Fraktionsintern besprochen, dass diese Position an die Fraktion FF – Thomas Bösch, abgegeben wird. Wasserverband Rheindelta Mitgliederversammlung: Ersatzmitglied Jürgen Giselbrecht. Bauausschussobmann: Für den ausgeschiedenen Gemeinderat Bezler Wolfgang (bisheriger Obmann) wird in Zukunft Ing. Günter Leitold als Obmann fungieren. Ing. Martin Schneider rückt als Mitglied nach und als Ersatz für diesen wird Bgm. Ernst Blum Ersatzmitglied im Bauausschuss. Jugendausschuss: Obmann Patrick Bertsch, Obmann Stv. Felix Dünser Umweltausschuss: Mitglied und Obmann: Bgm. Ernst Blum statt Sigi Blatter – dieser wird Ersatzmitglied. Obmann Stv. Gerhard Winkler. 5.) Wahl eines Gemeindevorstandmitgliedes An Stelle des ausgeschiedenen Gemeinderates Wolfgang Bezler wird von der Fraktion „FWG“ als 4. Gemeindevorstandsmitglied Martin Doppelmayer vorgeschlagen und gemäß § 56 Gemeindegesetz wie folgt gewählt:. Martin Doppelmayer (FWG) mit 20 : 3 Stimmen (von den 3 Stimmen = 1 Stimmenthaltung) Die Wahl findet mittels Stimmzettel statt. Als Stimmenauszähler stellen sich GR Ing. Dietmar Amann und GVE Elke Wörndle zur Verfügung. Martin Doppelmayer nimmt die Wahl zum Gemeinderat an. Bgm. Ernst Blum gratuliert Martin Doppelmayer zur Nominierung als Gemeinderat und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. 6.) „Hörnlebad“ Antrag Fraktion Für Fußach Es wurden am Vortag noch einige Erläuterungen mit einigen Anträgen seitens der Fraktion Für Fußach eingebracht. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass die eingebrachten Anträge sehr weitgreifend und daher sehr umfassend sind. Bgm. Ernst Blum erläutert kurz einen Teil der eingebrachten Anträge: Seite:11 Teilweise sind sogar Verschlechterungsvorschläge wie z.B. es sollte mindestens jede zweite Woche das Hörnlebad gemäht werden. Derzeit wird aber schon wöchentlich gemäht. Zum Thema Seegras: Es herrschte letztes Jahr eine identische Situation und wurde auch letztes Jahr schon erklärt. Das Seegras wird mit der Seekuh vom Flussbauhof gemäht. Innerhalb einer Woche kann das Gras jedoch bis zu 1 Meter wachsen – je nach Witterung. Zum Thema „Ameisenproblem“: Der zuständige Geschäftsführer Mag. Walter Niederer hat sich dieses Problem vor Ort angesehen und folgendes berichtet: „Vorort (Hörnlebad) zeige sich kein eindeutiges Bild, einige Badende haben sich beschwert, zwei Schwangere die den ganzen Tag unten waren haben keine einzige Ameise gesehen. Er habe auch überprüft, um welche Arten und welche Typen von Ameisen es sich handelt. Es sind rote Ameisen unten, die sich aber nur durch Nährstoffeinträge (Lebensmittel, Eis in der Wiese usw.) dort aufhalten – gegen diese kann man nichts unternehmen. Es liege im Rahmen des natürlichen – ähnlich wie die Mücken. Es ist ja auch ein Naturstrand.“ Die anderen Anträge werden durch Bgm. Ernst Blum im Detail nicht angesprochen. Diese Anträge bedürfen vorheriger Abklärungen mit den Behörden. Vbgm. Werner Egger stellt den Antrag, dass alle Themenbereiche – die eingebrachten Anträge - dem Umweltausschuss übertragen, dort besprochen und weiter bearbeitet werden sollen. Danach sollen Empfehlungen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung erfolgen. Ernst Blum berichtet, dass ein 2. Müllkübel oder das Ausmähen um den Baum kein Problem ist und er dies schon in Auftrag gegeben hat. GV Thomas Bösch bringt Statements zu seinen Anträgen bezüglich Ameisenvölker, Rasenmähen, Brennnesseln bei Einstiegshilfe, SeegrasProblem (Vorschlag von Thomas Bösch von Hand mit Sense unter Wasser mähen), überfüllte Müllkübel, Holzbalken (müssten gereinigt werden), Anbringung von Tafeln (Fahrverbot, Hundverbot) – diese müsste aber auch kontrolliert werden, Probleme durch parkende PKWs auf dem Parkplatz des Yachtclub, Kiosk usw. Es wird auch vorgebracht, dass der Behinderten-Parkplatz immer besetzt ist und einige dort auch ohne Plakette parken sollen. GV Thomas Bösch besteht auf Abstimmung der einzeln schriftlich eingebrachten Anträge. Abstimmung zu den einzelnen Punkten folgt: Antrag 1 – Das Bad ist bei Badewetter in der Zeit von 1. Mai bis 30. September spätestens alle zwei Wochen zu mähen, inklusive Ausmähen von Sandkasten, Bäumen, Einstiegshilfe usw., ebenfalls ist der Kiesstreifen zwischen Wasser und Wiese in diesen Abständen zu reinigen. Seegras ist sobald es beim schwimmen streift, zu bekämpfen. Die Müllkübel sind auch an Wochenenden und Feiertagen zu leeren. Die Seite:12 Ameisenvölker sind aus dem Bad zu entfernen. Die Balken sind vor dem anbringen zu säubern bzw. wenn es nicht mehr anders geht zu ersetzen. Antrag 1 wird mehrheitlich mit 17:6 (Prostimmen: GV Thomas Bösch, GVE Jürgen Giselbrecht, GVE Elke Wörndle, GV Peter Zucali, Gabi Tscherntschitz und GVE Angelika Felder) abgelehnt. Antrag 2: Ab dem Parkplatz des Yachtclubs sollte die Fahrbahnbreite mit Bodenmarkierungen eingezeichnet werden, die für die Zufahrt zum Hörnle freigehalten werden muss. Die Tafel Rettungsstraße, wie sie beim Rohnerhafen angebracht ist, soll bei der Schiffswerft ein zweites Mal angebracht werden. Antrag 2 wird mehrheitlich mit 12:11 (Prostimmen von gesamter Fraktion ÖVP und gesamter Fraktion FF) abgelehnt. Antrag 3: Der Bauausschuss soll bis zur Novembersitzung einen Entwurf mit Kostenschätzung vorlegen. Der Umweltausschuss soll ebenfalls bis zur Novembersitzung einen Entwurf für die Rahmenbedingungen vorlegen. Dann soll die Gemeindevertretung darüber abstimmen ob der Kiosk umgesetzt wird. Antrag 3 wird mehrheitlich mit 15:8 (Prostimmen von GV Thomas Bösch, GVE Jürgen Giselbrecht, GVE Elke Wörndle, GR Ing. Dietmar Amann, GV Gabi Tscherntschitz, Raimund Rusch, GVE Boris Sinn und Angelika Felder) abgelehnt. Antrag 4: Der Umweltausschuss solle eine Badeordnung in Form einer Verordnung für das Hörnlebad erstellen. Auch der Vollzug sollte geregelt sein. Die Verordnung soll der Gemeindevertretung spätestens im März 2011 vorgelegt werden. Antrag 4 wird mehrheitlich mit 21:2 (Prostimmen von GV Thomas Bösch und GVE Jürgen Giselbrecht) abgelehnt. Der von Vbgm. Werner Egger eingebrachte Antrag, alle Themenbereiche der eingebrachten 4 Anträge der Fraktion „FF“ vorab im Umweltausschuss zu behandeln und erst nach sämtlichen Abklärungen wieder für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen, wird einstimmig beschlossen. 7.) Rechnungsabschluss 2009 a)Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau b) Wasserverband Hofsteig a) Der Rechnungsabschluss der Konkurrenzverwaltung Höchst Fußach Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Einnahmen und Ausgaben: € 98.469, 93. b) Der Rechnungsabschluss Wasserverband Hofsteig wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Einnahmen und Ausgaben: 5.382.412, 82 EUR. Seite:13 8.) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau a) Nachtragsvoranschlag 2010 zur Kenntnis b) Alpe Sattel – Gutachten – Stellungnahme a) Der Nachtragsvoranschlag der Konkurrenzverwaltung zeigt eine Änderung auf. Die Haushaltsstelle 843 Alpwirtschaft Alpe Sattel - dieses Darlehen mit 300.000, - EUR kommt nicht mehr vor. Sonst ist er identisch. Zu der von GVE Elke Wörndle gestellten Frage betreffend Punkt 8. „Ordentliche Haushaltausgaben / Dienstleistungen auf Seite 2“ - was das ist und wie dieser Preis zu Stande kommt – erklärt Bgm. Ernst Blum, dass dazu Abklärungen getroffen werden, wohl aber mit dem nicht benötigten Darlehen zu tun habe. Der Nachtragsvoranschlag Konkurrenzverwaltung Höchst Fußach Gaißau wird zur Kenntnis genommen. b) Bgm. Ernst Blum berichtet, dass nun ein Schätzgutachten vorliege. Schätzwert beträgt € 25.000, -- (2/7 Anteil der Gemeinde Fußach) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben das Schätzgutachten erhalten. Bgm. Ernst Blum bittet um Äußerungen dazu. Verschiedenste Stellungnahmen und Äußerungen zu diesem Themenpunkt von Mitgliedern der Fraktion FWG, ÖVP und FF (Ing. Dietmar Amann, Vbgm. Werner Egger, Klaus Kuster, Manfred Bechter, Thomas Bösch, Elke Wörndle) wurden getätigt. Verschiedene Vorschläge wurden vorgebracht und diskutiert. Zusammenfassend verliest Bgm. Ernst Blum ein bereits vorgefertigtes Schreiben, in welchem die Gemeinde Fußach den geplanten Neubau der Alpe Sattel bzw. das vorliegende Gutachten zum Anlass nimmt, grundlegend zur Situation der Finanzierung und Werterhalt des Vermögens der Konkurrenzverwaltung aufzuzeigen „Die Konkurrenzverwaltung Höchst/Fußach/Gaißau verwaltet ein Liegenschaftsvermögen, welches sich auf Liegenschaften in der KG Höchst, KG Gaißau und KG Dornbirn verteilt. Es befinden sich darauf verschiedene Gebäude im Besitz der Konkurrenzverwaltung wie z.B. Rheinholzstadel, Flughalle, Alphütte Sattel. Bei den Liegenschaften handelt es sich nicht um ertragslose Güter. Dennoch ist die Liegenschaftsverwaltung nicht in der Lage, aus den erzielten Pachterlösen den Erhalt des Vermögens sicherzustellen. So wurden z.B. Rücklagen die aus Grundverkäufen gebildet wurden nicht wie vorgesehen wieder für Grunderwerb verwendet, sondern mussten zum Teil für Gebäudeinstandhaltungen aufgewendet werden. Allein dass kein Ertrag aus dem großen Liegenschaftsvermögen erwirtschaftet wird, so ist zumindest erwartbar bzw. anzustreben, dass der Unterhalt der eigenen Gebäude und somit der gesamte Werterhalt durch eigene Erlöse erwirtschaftet werden soll. Es kann nicht im Interesse der Gemeinde liegen, aus deren Haushalten, zum Erhalt eines gemeinsam verwalteten Vermögens Beiträge zu leisten. Dies ist auf Sicht zu vermeiden. Würde hier der gesamte Werterhalt durch Eigenerlöse auf Sicht gesichert, wäre auch das Thema Alpe Sattel kein Thema für ein Angebot eines Seite:14 Teilverkaufes. Isoliert betrachtet. Für die Erörterung des Gutachtens sind einige Themen zu beraten: Miteigentumsanteil, Ausschankbetrieb, Ertragswert, Abschreibung. Es wird einheitlich zugestimmt, das vorformulierte Schreiben (wie zuvor von Bgm. Ernst Blum verlesen), an die Gemeinde Höchst – an die Konkurrenzverwaltung - als Stellungnahme zu schicken. 9.) Allfälliges: Keine Wortmeldungen Bgm. Ernst Blum wünscht allen einen erholsamen Urlaub. Schluss der Sitzung: 22.30 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Seite:15