20100119_GVE043

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:29
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2010gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2010-01-19
Erscheinungsdatum 2010-01-19
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 43 / 2010 über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 19.01.2010 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführer: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, GR Karin Meier GV Martin Doppelmayer, Josef Hagspiel, Karl Kuster, Caroline Rauser, Felix Dünser, Günter Bertsch, Anna-Maria Gassner und die Ersatzleute GVE Ing. Günter Leitold und Manfred Bechter; Entschuldigt: GV Nikolaus Hofer und Günter Bertsch; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Ing. Dietmar Amann, GV Peter Zucali, Peter Böhler, Mag. Hubert Winkler, Edward Bartosek, Raimund Rusch und die Ersatzfrau GVE Angelika Felder; Entschuldigt: GV Alfons Vetter; Für Fußach (FF): GR Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner; Entschuldigt: GV Elisabeth Rohner; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Besucher, stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. GR Thomas Bösch bringt vor, dass er in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung unter Tagesordnungspunkt 3b den Antrag gestellt habe, die Zuständigkeitsgrenze für den Gemeindevorstand § 50 Abs. 1 lit. b Z 16 wieder auf 1 v. H. der Finanzkraft zu senken. Er habe in der letzten Sitzung den Antrag nur deshalb zurückgezogen, da erklärt wurde, dass sein Antrag auf die nächste Sitzung vertagt werde. Seite: 1 Nun sei kein Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung, welcher diesen Antrag behandelt. Nach längerer Diskussion wird abgestimmt, ob dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen wird oder nicht. Der Antrag der Fraktion „Für Fußach“ zur Senkung der Zuständigkeitsgrenze für den Gemeindevorstand gem. § 50 Abs. 1 lit. b Z 16 wird mehrheitlich mit 12 Gegenstimmen (gesamte Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG) abgelehnt. Weiters wird von der Fraktion „Für Fußach“ der Dringlichkeitsantrag gestellt, den Punkt „Alpe Sattel“ auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag wird mehrheitlich mit 14 Gegenstimmen (gesamte Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG) und GR Dietmar Amann und GV Mag. Hubert Winkler) abgelehnt. TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 42. vom 15.12.2009 2.) Mitteilungen des Bürgermeisters 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) Beschlussantrag zur Auflage des Entwurfes 4.) Bericht über Kaufangebot der Gemeinde Höchst Gst. Nr. 1354 EZ 904, KG Höchst 5.) Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 42 vom 15.12.2009 Die Verhandlungsschrift über die 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2009 wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2.) Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: ° ° Kinderhaus Pertinsel Baufortschritt: Die Baugrube wurde bereits erstellt, mit den Pilotierungsarbeiten wurde begonnen, Wasserhaltung mit Brunnen (Filtersystem funktioniert – Vakuumanlage ist nicht erforderlich, Spundwände wurden aufgezogen. Kurz vor Weihnachten wurde im Naturschutzgebiet eine so genannte Vogelbeobachtungsplattform aufgestellt worden. Nach Rücksprache mit der BH Bregenz wurde über Aufforderung von Dr. Kräutler die Vogelbeobachtungsplattform, welche auf einem fahrbaren Untersatz montiert wurde, entfernt. Der Naturschutzverein Rheindelta hat dann eine Seite: 2 ° ° ° ° Anzeige gemäß § 36 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für eine temporäre Aufstellung einer mobilen Plattform im Naturschutzgebiet Rheindelta an drei Standorten eingebracht. Zu dieser Anzeige wurde dann das Ermittlungsverfahren mit Anhörung der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg eingeleitet. Die Anzeige wurde nicht zur Kenntnis genommen und somit wurde ein ordentliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am 03.02.2010 findet nun die mündliche Verhandlung mit Lokalaugenschein statt. Landbus: Bgm. Ernst Blum schildert die Situation des Landbusfahrers, der am Sonntag (Faschingsumzug in Fußach) bei der Haltestelle Birkenfeld alle Fahrgäste aus dem Bus warf. Rücksprache mit Geschäftsführer Winkler wurde geführt. Nach vorerst in den Medien erklärten Folgen und Konsequenzen für den Busfahrer, wurden diese Aussagen nun genau ins Gegenteil gedreht. Anscheinend keinerlei Folgen für den Busfahrer. Dies kann so von der Gemeinde Fußach nicht akzeptiert werden. Das Dorfgeschichtebuch wurde vom Grafiker und dem Dorfgeschichteverein freigegeben. Der Druckauftrag des Heimatbuches ging an die Firma Buchdruckerei Lustenau. Fischereistreit Hard / Fußach: Ein Fragenkatalog für einen Sachverständigen bezüglich des Gangfischfangrechtes wurde an das Landesgericht gesandt. Kooperationsausschuss: Dipl.-Ing. Manfred Zumtobel hat nun wie gefordert einen Projektvorschlag und Kostenschätzung bezüglich Integrierte Betreuung und Pflege (Sozialzentrum) im Rheindelta erstellt und eingebracht. Dies wird nun Thema auf einer der nächsten Sitzungen sein. Alpe Sattel – letzte Woche fand eine Sitzung der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau statt. Hauptthema war die Sanierung Alpe Sattel und das Angebot der Gemeinde Fußach an Höchst und Gaißau, den Anteil an der Alpe Sattel den beiden anderen Gemeinden zum Kauf anzubieten. Mehrheitlich wurde in der Sitzung beschlossen, einen Schätzgutachter zu beauftragen, welcher die Liegenschaft bewertet, damit in Folge über den Wert weiter verhandelt und diskutiert werden kann. In der Diskussion um künftige Sanierungsmaßnahmen bei Anlagevermögen der Konkurrenzverwaltung wurde am Beispiel Flughalle die Gemeinde Fußach befragt, wie sie dazu stehe, brachte dazu Bgm. Ernst Blum zum Ausdruck, dass von allen Mitgliedern und Vertretern der Konkurrenzverwaltung wohl in jedem anstehenden Einzelfall die Zweckmäßigkeit und künftige Verwendung in der Verantwortung für das zu verwaltende Vermögen zu hinterfragen sei. Dieser Ansicht wurde von niemandem widersprochen. Berichtet wurde, dass im Ausschuss der Konkurrenzverwaltung das Thema Mittelwald mit dem von der Baufirma Brunner beantragten Bauaushubprojekt diskutiert wurde. Lt. Obmann Bgm. Schneider soll das Ansuchen lediglich zur Abklärung von Sachverständigenauflagen dienen, die Konkurrenzverwaltung als Grundbesitzer könne dann entscheiden, welcher Firma die Bauaushubdeponie vergeben werde. Dies solle dann in einer Ausschreibung erfolgen. Seite: 3 ° ° ° Die Möglichkeit einer Abklärung durch ein unverbindliches BehördenVorverfahren wurde von Bgm. Ernst Blum nochmals dargestellt. Diese Abklärungsmöglichkeit wurde entgegen der Aussagen von Bgm. Schneider von Behördenvertretern bestätigt. GV Kurt Neunkirchner erklärt dazu, dass er den Vorschlag mit der Aufteilung zu gleichen Teilen (je 1/3- Anteil) bei der letzten Sitzung der Konkurrenzverwaltung eingebracht habe. Weiters berichtet dieser, dass der Bundesrechnungshof im Moment eine Kontrolle des Gemeindeverbandes Konkurrenzverwaltung durchführt. Ertragsanteile Monat Dezember 2009 mit insgesamt € 208.044, -- wurden von der Landesregierung überwiesen. Schlussendlich fand eine Abweichung bei den Ertragsanteilen 2009 von insgesamt € 189.754, -statt (weniger als von dem Land prognostiziert). Vorschuss auf die Ertragsanteile an der Einkommenssteuer für das Jahr 2009 – nach der Bevölkerung – abzüglich Landesumlage – in Höhe von insgesamt € 46.652, -- wurden von der Landesregierung überwiesen. . Folgende Veranstaltungen fanden statt: Friedenslichtveranstaltung und Sorgenprügelfest von den Pfadfindern, Silvesterständchen vom Musikverein, Neujahrsempfang, großer Faschingsumzug – Dank an alle Veranstalter und Helfer, die diese Veranstaltungen möglich gemacht haben. 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) Beschlussantrag zur Auflage des Entwurfes Bgm. Ernst Blum erklärt anhand einer Beamerpräsentation die vorzunehmende Änderung des Flächenwidmungsplanes aufgrund Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) - Flächenwidmung Bestand und Flächenwidmung nach der Umwidmung. Es wird erklärt, um welche Liegenschaften (GST-NRN. 393, 395/2, 366/1, 396/2, 408, 473, 475/4, 475/3, 469 und 470, KG Fußach, Rohrspitz) es sich handelt. Die Flächenwidmungsplanänderung sieht lediglich eine Änderung der Freiflächen-Sondergebietsnutzungen (derzeit FS „Parkplatz“, FS „Campingplatz“ und FS „Hafen“) vor, wobei deren äußere Abgrenzung unverändert bleibt. Die FS „Parkplatz“-Fläche soll zurückgenommen und neu als „FS-Parken“ festgelegt werden. Sie umfasst künftig nur mehr den westlichsten Teilbereich des Gst Nr. 475/4 (rund 2.000 m²). Als FS „Camping“ festgelegt werden soll die östliche, bisher als FS „Parkplatz“ gewidmete Fläche des Gst Nr. 475/4 sowie die bisherigen FS „Campingplatz“Flächen – mit Ausnahme der neu abgegrenzten FS „Marina“-Fläche (FS „Camping“ in Summe wie bisher FS „Campingplatz“ rund 16.000 m²) Neu festgelegt werden soll eine FS „Marina“-Fläche, sie umfasst die bisherige FS „Hafen“-Fläche und den zentralen Bereich der bisherigen FS „Campingplatz“-Fläche. In Summe umfasst sie rund 23.000 m², wobei rund Seite: 4 16.000 m² auf das bestehende Hafenbecken und Kaiflächen mit Zufahrtswegen entfallen und rund 7.000 m² landseitig des Hochwasserschutzdammes liegen. Der Umweltbericht zur Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) wurde vom Büro Stadtland (Technisches Büro für Raumplanung und Raumordnung) umfassend erstellt. Nachdem nun der Antrag über zwei Jahre von den zuständigen Abteilungen bei der BH Bregenz und der Landesregierung, der Umweltabteilung, sowie der Raumplanungsabteilung geprüft wurde - Abklärungen und Ergänzungen durch Vorgaben der Sachverständigen erfolgten - erging nun die Stellungnahme mit der Kenntnisnahme der Umweltabteilung der Landesregierung an die Gemeinde Fußach. Darin wird sinngemäß folgendes mitgeteilt: Die Gemeinde Fußach hat mit Eingabe vom 03.11.2009 und vom 01.12.2009 zur eingeleiteten strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) hinsichtlich der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Rohrspitz Hafen Salzmann“ ein Umweltbericht mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen der Umweltbehörde zur Kenntnis gebracht. Nachdem nachträglich seitens der Gemeinde Fußach der Umweltbericht mit umfassender Angabe und Informationen hinsichtlich der beabsichtigten Widmungsänderung bzw. Bezeichnung FS/Marina erstellt wurde, von der Umweltbehörde im Wesentlichen zur Kenntnis genommen wurde. Bgm. Ernst Blum erläutert das geplante Projekt. In der Folge fand eine Diskussion statt. Themen wie Sicherheit / Polderdamm, Instandhaltungsarbeiten - Polderdamm, Hinterfragung der Bezeichnung FS/Marina, Parkplatzsituation und Parkplatzgebühren, usw. Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Raumplanungsausschusses und über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen (GR Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp, Kurt Neunkirchner und GVE Angelika Felder) der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, laut Planvorlage und erwähnten Beilagen sowie dem Umweltbericht, zur einmonatigen Auflage beschlossen. 4.) Bericht über Kaufangebot der Gemeinde Höchst Gst. Nr. 1354 EZ 904, KG Höchst Bgm. Ernst Blum berichtet, dass von der Gemeinde Höchst Unterlagen bezüglich Kaufsangebot eines Grundstückes in der Gemeinde Höchst (GSTNR 1354 mit 1.471 m² Fläche – Grundeigentümer Gemeinde Fußach) eingelangt sind. Das Grundstück wurde von zwei Ortsschätzern bewertet. Per Mail wurde der Gemeinde Höchst mitgeteilt, dass sofern das Kaufangebot seitens der Gemeinde Höchst aufrecht bleibt, werden zur weiteren Vorgehensweise – ohne Zeitdruck – unsere Gremien damit befasst (Finanzausschuss, Gemeindevorstand, Gemeindevertretung). Seite: 5 Ob dieses Kaufangebot aufrecht bleibt oder nicht, oder ob, vermutlich aller Voraussicht nach wieder (wie schon im Jahre 2005/2006) eine Anfrage zur grundsätzlichen Bereitschaft an einer Umlegungsbeteiligung einlangt, muss abgewartet werden. Weiters wurde der Gemeinde Höchst vorab mitgeteilt, dass in Anbetracht des bisherigen Ablaufes in dieser Umlegungsangelegenheit zuerst alle erforderlichen Beschlüsse seitens der Gemeinde Höchst vorliegen müssen, ehe ein konkreter abschließender Beschluss der Gemeinde Fußach getroffen werde. Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines Verkaufes des Grundstückes an die Gemeinde Höchst wurde gehalten. Zudem wurde das Angebot der Gemeinde Höchst in einzelnen Punkten hinterfragt. 5.) Allfälliges GR Thomas Bösch bedankt sich bei allen Beteiligten am großen Faschingsumzug – Feuerwehr, Werkhof, den Anrainern für das Verständnis, den Gästen und teilnehmenden Gruppierungen; GR Jörg Blum stellt die Frage, ob es erlaubt oder möglich ist, das Gemeindewappen für Wahlwerbung einzusetzen. Bgm. Ernst Blum: Das Führen des Gemeindewappens ist von der Gemeindevertretung zu beschließen. GR Jörg Blum erklärt weiters, dass er einen Zettel bekommen habe, wonach Bgm. Ernst Blum eine Aussendung mit dem Gemeindewappen und der Aufschrift „Gemeindeamt Fußach“ veranlasst habe. Der Zettel habe einen sehr „offiziellen Charakter“. Weiters sei das Logo der „FWG“ aufgedruckt und somit sei die Aussendung als Wahlwerbung zu sehen. In der Folge zeigt GR Jörg Blum einen kopierten farbigen Zettel mit der genannten Einladung der FWG und einem ebenfalls auf den Zettel hinaufkopierten Briefpapierkopf der Gemeinde Fußach. (klar erkennbar, dass es sich um ein kopiertes Kuvert der Gemeinde Fußach mit Wappen und Poststempel handelt, da zudem noch das Sichtfenster aufkopiert wurde). Bgm. Ernst Blum gibt an, dass dieser zusammenkopierte Zettel nicht von ihm stamme. In ihrer Wahlwerbung – Aussendung wird kein Gemeindewappen geführt und zudem handelt es sich bei diesem „Zettel“ um keine Wahlwerbung. GR Jörg Blum fragt weiters nach, ob die Einladung (Wahlwerbung) somit in einem Gemeindekuvert den Leuten zugesandt wurde. Auf Frage von Bgm. Ernst Blum, von wem er diesen Zettel bekommen habe, antwortete GR Jörg Blum, dass er diesen nur als Scankopie zugesandt bekommen habe. Original habe er keines. Seite: 6 GR Thomas Bösch bringt vor, dass auf der Homepage der Fraktion FWG eine Verlinkung zur Gemeindehomepage erstellt wurde, ohne dass dies klar ersichtlich sei. Dies sei nicht erlaubt. Bgm. Ernst Blum: Wenn dies so sein sollte, werde er dies ändern. 21.20 Uhr: Vbgm. Werner Egger verlässt die Sitzung, da er aufgrund eines Notfall ins Geschäft müsse. GV Kurt Neunkirchner zeigt in der Folge allen anwesenden Gemeindevertretern ein Bild – eine Luftbildaufnahme der Alpe Sattel, um einerseits deren Größe darzustellen. GV Raimund Rusch bringt vor, dass am letzten Wochenende das Pfadiheim an eine Gruppe aus Frankreich vergeben worden sei. Dabei stellten sie fest, dass keine Stühle und Tische im Pfadfinderheim waren. Es wäre in Zukunft schön, wenn die Pfadfinder vorab verständigt werden würden, wenn die Tische und Stühle für einen anderen Zweck ausgeliehen werden. Die Stühle und Tische wurden für den Faschingsumzug ausgeliehen. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass vom Amt nichts diesbezügliches angeordnet wurde und offensichtlich ohne Kontakt mit Pfadfindern und Gemeindeamt, nur direkt vom Veranstalter der Transport veranlasst werden konnte. Diese Vorgangsweise ist grundsätzlich nicht tragbar. GV Kurt Neunkirchner beschwert sich, dass seine Anfrage, die er in der letzten Sitzung betreffend der nicht gefundenen Nummern im Voranschlag auf Seite 74 und 82 gestellt habe, auch in dieser Sitzung nicht beantwortet wird. Bgm. Ernst Blum: Die Anfrage wird in der nächsten Sitzung beantwortet. Schluss der Sitzung: 21.50 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Seite: 7