20100504_GVE002

Dateigröße 137.85 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 19.10.2021, 21:31
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2010gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2010-05-04
Erscheinungsdatum 2010-05-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 2 / 2010 über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 04.05.2010 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführer: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GR Wolfgang Bezler, GV Martin Doppelmayer, Anna-Maria Gassner, Klaus Kuster, Felix Dünser, Gerhard Winkler, Ing. Günter Leitold, Elisabeth Schneider, Manfred Bechter und der Ersatzmann: Reinhard Blum; Entschuldigt: GV Patrick Bertsch; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Ing. Dietmar Amann, GV Edward Bartosek, Raimund Rusch, Peter Zucali, Mag. Hubert Winkler und die Ersatzleute: GVE Roberto Montel und Angelika Felder; Entschuldigt: GV Gabi Tscherntschitz und Julian Krischke; Für Fußach (FF): GV Thomas Bösch, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner; Entschuldigt: -----; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung insbesondere die erstmals ihr Mandat ausüben, stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Weiters begrüßt Bgm. Ernst Blum alle anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer – erklärt dazu, dass es sich bei der heutigen Zuhörerschaft zum Großteil um eine bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ordnungsgemäß angemeldete Demonstration handelt. Weiters ersucht Bgm. Ernst Blum aufgrund der hohen Zuhöreranzahl um Ruhe während der Sitzung, damit diese ordnungsgemäß abgehandelt werden kann. Der Beschluss über die Abstimmung der Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen erfolgte einstimmig. Ein von Jörg Blum eingebrachter Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 4. a) wurde mehrheitlich mit 15 Gegenstimmen (gesamte Fraktion FWG sowie Kurt Neunkirchner und Edward Bartosek) abgelehnt. TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschriften Nr. 43 vom 19.01.2010 und Nr. 1 vom 09.04.2010 (Konstituierende Sitzung) 2.) Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen 3.) Besetzung der Gemeindeausschüsse, Gemeindeverbände und Gesellschaften 4.) Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) auf Änderung der Flächenwidmung der bestehenden FS Widmungen: FS Camping, FS Hafen, FS Parkplatz in FS Marina, FS Camping, FS Parkplatz Beschlussfassung nach Abschluss des Auflageverfahrens b) Antrag Hofer Sabine zur Änderung der Flächenwidmung GSTNR 938, 939, 940 KG Fußach von FL in FS Reitanlage, Teilflächen von FL in FF lt. Planvorlage Beschlussfassung nach Abschluss des Auflageverfahrens 5.) Anträge zur Übernahme von Straßengrund durch die Gemeinde Fußach a) Magdalena Weiß; Teilstück aus GSTNR 1169/1 b) Rupp Leo und Rupp Paul, GSTNR 1430/1 jeweils auf Empfehlung des Gemeindevorstandes 6.) Antrag zum Kauf Teilstück aus GSTNR 156/1 auf Empfehlung des Gemeindevorstandes 7.) Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau a) Rechnungsabschluss 2009 b) Voranschlag 2010 8.) Standesamtsverband Höchst, Fußach, Gaißau a) Rechnungsabschluss 2009 b) Voranschlag 2010 9.) Anträge Fraktion Für Fußach: a) Müllgrundgebühr b) Kindergartentarif für 4-jährige c) Zuständigkeitsgrenzen – (Wertgrenzen GG § 50 Abs. 1 lit. B Z 16) d) Monatsbezug des Bürgermeisters 10.)Konkurrenzverwaltung: Antrag der Konkurrenzverwaltung zum Beschluss – Verkauf einer Teilfläche aus GSTNR 4440/1 KG Höchst, Trafostation an VKW 11.)Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschriften Nr. 43 vom 19.01.2010 und Nr. 1 vom 09.04.2010 (Konstituierende Sitzung) Bei der Verhandlungsschrift über die 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.01.2010 werden folgende Einwände vorgebracht: GV Thomas Bösch: In dieser Sitzung wurden zum Punkt Salzmann Rohrspitz die Äußerungen von Bgm. Ernst Blum umfassend angeführt. Die Gegenstimmen mit einigen Argumenten wurden alle in einem Absatz – „es wurde diskutiert“ zusammengefasst. Er findet dies keine demokratische Protokollführung. GV Kurt Neunkirchner wünscht, dass unter Punkt „Allfälligem“ der 12. Absatz dem 11. Absatz vorgezogen wird. Die Abfolge (Reihenfolge) der Schilderung sei so wie protokolliert nicht richtig. Ansonsten wurde die Verhandlungsschrift über die 43. Sitzung der Gemeindevertretung ohne weitere Einwände genehmigt. Bei der Verhandlungsschrift über die 1. Sitzung der Gemeindevertretung (Konstituierende Sitzung) vom 09.04.2010 wird folgender Einwand eingebracht: GV Edward Bartosek: Zu Punkt 3 – Wortmeldungen – richtig sollte die Äußerung von Edward Bartosek lauten: Er würde es als Zeichen des guten Willens sehen, wenn Thomas Bösch als kooptiertes Mitglied im Gemeindevorstand verbleiben könnte. Somit hätte dieser ein Sitz- aber kein Stimmrecht und somit wären die Informationsflüsse von den Fraktionsflüssen nicht abgeschnitten. GV Thomas Bösch erklärt, dass eine Gegenstimme bei der Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder nicht als Gegenstimme sondern als nicht gültige Stimme zu gelten habe. Ansonsten wurde die Verhandlungsschrift über die Gemeindevertretung ohne weitere Einwände genehmigt. 1. Sitzung der 2.) Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: ° ° ° Die Fraktion „Für Fußach“ hat gegen die Wahl des Gemeindevorstandes eine Wahlanfechtung bei der Bezirkswahlbehörde eingebracht. Stellungnahme dazu wurde vom Leiter der Gemeindewahlbehörde abgegeben. Über das Ergebnis wird wieder berichtet. Die Frage, welche GV Kurt Neunkirchner in einer der letzten Sitzungen betreffend den nicht gefundnen Zahlen auf Seite 74 und 82 des Voranschlages gestellt hatte, wurde beantwortet. Sämtliche Mandatare haben von der Plattform „Unser Rohrspitz“ ein Schreiben bekommen, in welchem mitgeteilt wurde, dass die Kundmachung nicht dem Raumplanungsgesetz entsprochen hätte. ° ° ° ° ° ° ° ° Zudem sei der aufgelegte Plan unvollständig gewesen. Dazu erklärt Bgm. Ernst Blum, dass sowohl die Kundmachung des Entwurfes der Flächenwidmungsänderung als auch die Planbeilage absolut ordnungsgemäß erfolgte. Der Gemeindevorstand hat einstimmig gemäß § 60 Abs. 3 die vollständige Tilgung der Restschuld / Anteil der Gemeinde Fußach an den Sanierungskosten der Hauptschule Höchst beschlossen. Die Gemeinde Fußach wurde für das Projekt „Friedhofserweiterung Fußach“ beim 6. BTV Bauherrenpreis von der hochkarätigen Jury als Preisträger ausgewählt. Folgende Zahlungen vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind eingegangen: Förderung 2010 zur teilweisen Abdeckung von fiktiven finanziellen Verlusten wegen der Umstellung von der Volkszählung 2001 auf die Volkszählung gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 ---- € 7.000, -Ertragsanteile Monat Februar 2010 --€ 199.024, -Ertragsanteile Monat März 2010 --€ 88.498, -Ertragsanteile Monat April 2010 --€ 212.712, -Besondere Bedarfszuweisungen bzw. Landesbeiträge zum Abgang des Bürgermeisterfonds 2010 --€ 24.231, -Tag der offenen Handwerkertür der Rheindelta-Sanierungsbetriebe fand am Samstag den 17. April 2010 statt. Dank an alle die an der Verwirklichung mitgewirkt haben; Konkurrenzverwaltung, Voranschlag 2010 – Aufgrund der Entwicklungen der Angelegenheit „Alpe Sattel“ hat die Gemeindevertretung Höchst einstimmig die Empfehlung eines Nachtragsvoranschlages 2010 der Konkurrenzverwaltung beschlossen. Dieser Beschluss wird zur Beratung und Beschlussfassung bei der nächsten Vollversammlung der KV auf die Tagesordnung gesetzt. Bei der IRR wurde der Vorschlag der Gemeinde Fußach zur Deponierung des Materials aus dem Rhein – linksseitig des Rheines ganz an der Mündung aufgenommen und besprochen. Eine Arbeitsgruppe soll weiter entscheiden, wie diese Materialienbewirtschaftung weiter erfolgen soll. Die 15. Sitzung des Regionalforums – konsensorientiertes Planungsverfahren für eine Verkehrslösung Unteres Rheintal – Schweiz fand statt. Dabei wurden insgesamt nun 7 Varianten vorgestellt. Die Gemeinden sollen nun diese Varianten durchdiskutieren. Die Landesregierung und der Bund haben beschlossen die Durchflusskapazität des Rheines von derzeit 3100 m²/sek auf 4300 m²/sek zu erhöhen. Vorgesehene Baumaßnahmen ca. 20 Jahre. Gesamtkosten der Investition insgesamt in diesen 20 Jahren ca. 400 Millionen Euro. Ebenfalls wurde bezüglich Hochwasserschutz das Thema der Anhebung der Rheinbrücke, aufgrund eines eingebrachten Antrages von Bgm. Ernst Blum im Landtag, nochmals behandelt und beschlossen, dass ein Bauzeitplan und ein Variantenbeschluss bis im Sommer 2010 gemacht werden soll. Die Gemeinde wird dann mit eingebunden wenn es um die Gestaltung der Zufahrt Seestraße, Dorfstraße usw. in die L 202 geht. ° ° Am kommenden Wochenende findet eine große Katastrophenübung Rheinhochwasser 2010 von Fußach bis Meiningen statt. Diese erstreckt sich über 2 Tage. Der theoretische Einsatz wird geprobt. Bgm. Ernst Blum bedankt sich für zwei in den Sozialfond der Gemeinde Fußach eingegangenen Spenden – einerseits von der Schützengilde Höchst (anlässlich des Ortsvereineturniers) sowie einer großzügigen Spende der Beschlägefirma Blum/Höchst. 3.) Besetzung der Gesellschaften Gemeindeausschüsse, Gemeindeverbände und Über Vorschlag der Fraktionen werden laut beiliegender Aufstellung für nachstehende Ausschüsse, Kommissionen und Gemeindeverbände einstimmig die Mitglieder und Ersatzleute sowie für die Gemeindeausschüsse Obmänner bestellt. Ausgenommen die Mitglieder der Grundverkehrskommission, diese werden lediglich vorgeschlagen. Soweit die Obmänner und Obmann-Stellvertreter nicht festgelegt sind, werden diese durch die Ausschüsse in ihrer ersten Sitzung gewählt. Dzt. fehlende Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von den jeweiligen Fraktionen nachgereicht. 4.) Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Antrag Rohrspitz Salzmann GmbH (031/0002/28.02.2008) auf Änderung der Flächenwidmung der bestehenden FS Widmungen: FS Camping, FS Hafen, FS Parkplatz in FS Marina, FS Camping, FS Parkplatz Beschlussfassung nach Abschluss des Auflageverfahrens b) Antrag Hofer Sabine zur Änderung der Flächenwidmung GSTNR 938, 939, 940 KG Fußach von FL in FS Reitanlage, Teilflächen von FL in FF lt. Planvorlage Beschlussfassung nach Abschluss des Auflageverfahrens a) Nach ausführlicher Erläuterung des Vorsitzenden und reger Diskussionsbeiträge bzw. Erläuterungen der Argumente gegen die Umwidmung der verschiedenen Mitglieder der Fraktionen ÖVP und FF (GR Jörg Blum, GV Peter Zucali, GV Edward Bartosek, GV Mag. Hubert Winkler und GVE Angelika Felder sowie der Fraktion FF: GV Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp und GV Kurt Neunkirchner), wird aufgrund Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum mehrheitlich mit 16:8 (8 Gegenstimmen: GV Raimund Rusch, GV Peter Zucali, GV Mag. Hubert Winkler, GVE Roberto Montel, GVE Angelika Felder, GV Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp und GV Kurt Neunkirchner) die nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes lt. vorliegendem Plan unter Berücksichtigung der Begründung zur Abweichung der Entwurfsvorlage beschlossen: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fußach über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1996, 33/1997, 48/1998, 43/1999, 58/2001, 6/2004, 33/2005, 23/2006, 42/2007 und 35/2008 wird verordnet: Die Flächenwidmungsplanänderung sieht eine Änderung der FreiflächenSondergebietsnutzungen (derzeit FS „Parkplatz“, FS „Campingplatz“ und FS „Hafen“) vor, wobei deren äußere Abgrenzung im Wesentlichen unverändert bleibt. Der Flächenwidmungsplan Fußach wird wie folgt nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung und unter Berücksichtigung der Begründung zur Abweichung der Entwurfsvorlage (die bautechnische Vorgabe eines Ausganges / Zuganges aus der Bootsgarage bedingt eine leichte Verschiebung der Widmungslinie FS Marina Richtung Norden, entlang des Baukörpers) geändert: Die FS „Parkplatz“-Fläche soll zurückgenommen und neu als „FS-Parken“ festgelegt werden. Sie umfasst künftig nur mehr den westlichsten Teilbereich des Gst Nr. 475/4 (rund 2.000 m²). Als FS „Camping“ festgelegt werden soll die östliche, bisher als FS „Parkplatz“ gewidmete Fläche des Gst Nr. 475/4 sowie die bisherigen FS „Campingplatz“Flächen – mit Ausnahme der neu abgegrenzten FS „Marina“-Fläche (FS „Camping“ in Summe wie bisher FS „Campingplatz“ rund 16.000 m²) Neu festgelegt werden soll eine FS „Marina“-Fläche, sie umfasst die bisherige FS „Hafen“-Fläche und den zentralen Bereich der bisherigen FS „Campingplatz“-Fläche. In Summe umfasst sie rund 23.000 m², wobei rund 16.000 m² auf das bestehende Hafenbecken und Kaiflächen mit Zufahrtswegen entfallen und rund 7.000 m² landseitig des Hochwasserschutzdammes liegen. Begründung der Planänderung: Da sich die kompletten Widmungsabgrenzungen exakt an den Nutzungen des eingereichten Projektes orientieren, d.h. die Linienführungen mit der Raumplanungsstelle des Landes abgestimmt wurden, ist anlässlich der Landschaftsschutzverhandlung vom AMSV für Raumplanung aufgezeigt worden, dass auch der Vorsprung des Gebäudeteiles – der Abgang in die Bootsgarage -durch Parallelverschiebung der Widmungslinie im Norden (GSTNR: Teilfläche 471) zu berücksichtigen und schlussendlich bei der endgültigen Beschlussfassung zu berücksichtigen sei.) Unterbrechung der Sitzung von 21.32 bis 21.40 Uhr! b) Nach kurzer Erläuterung von Bgm. Ernst Blum wird nach erfolgtem Auflageverfahren und vorliegen positiver Stellungnahmen über dessen Antrag die nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig beschlossen: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fußach über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1996, 33/1997, 48/1998, 43/1999, 58/2001, 6/2004, 33/2005, 23/2006, 42/2007 und 35/2008 wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Fußach wird wie folgt geändert: Die Grundstücke GSTNR: 938, 939 und 940, nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung, von derzeit FL Freifläche Landwirtschaftsgebiet in FS - Freifläche Sondergebiet Reitanlage unter Berücksichtigung eines Freihaltestreifens (FF) Freifläche Freihaltegebiet an der nordöstlichen Grundgrenze zur Dornbirner Ache von 15 Metern. 5.) Anträge zur Übernahme von Straßengrund durch die Gemeinde Fußach a) Magdalena Weiß; Teilstück aus GSTNR 1169/1 b) Rupp Leo und Rupp Paul, GSTNR 1430/1 jeweils auf Empfehlung des Gemeindevorstandes a) Nach kurzer Erläuterung des Vorsitzenden wird über Empfehlung des Gemeindevorstandes und Antrag von Bgm. Ernst Blum einstimmig beschlossen, das Teilstück (Straßengrund) aus GSTNR 1169/1 gemäß vorgelegter Planurkunde, Eichwald (aufgrund Zustimmungserklärung von Frau Magdalena Weiss) laut Vereinbarung kostenlos in das öffentliche Gut Straße der Gemeinde Fußach zu übernehmen. b) Nach ausführlicher Erklärung durch den Vorsitzenden wird aufgrund Empfehlung des Gemeindevorstandes und Antrag von Bgm. Ernst Blum einstimmig folgendes beschlossen: Die Gemeinde Fußach stimmt dem Kauf- und Realvertrag zwischen Leo Rupp, Paul Rupp, Klaus Kuster, Grass GmbH, Christine Fritsch und der Gemeinde Fußach zu und übernimmt das STNR 1430 in ihr Eigentum. Eine Kopie des Vertrages wird der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen. Der Bau der Straße erfolgt durch die Gemeinde Fußach fortlaufend nach dem Bedarf zum Zwecke der Verbindung der Gießenstraße mit der Straße „Pertinsel“ (als Zugang zum neuen Kindergarten) sowie auch zum Zwecke der Erschließung der östlich an der Straße gelegenen Grundstücke des Paul Rupp, des Leo Rupp und der Christine Fritsch, sobald diese Grundstücke bebaut werden, wobei die Kosten der Schotterung bis auf frostsichere Tiefe sowie die Kosten der Verlegung der Versorgungsinfrastruktur (Abwasserkanal, Wasserversorgung, Strom, allenfalls Gas) in die Wegparzelle von den beiden Vertragsteilen Paul Rupp und Leo Rupp zu tragen sind. Diese Kosten werden ihnen sofort durch die Gemeinde Fußach aufgrund einzuholender Angebote in Rechnung gestellt und sind diese Kosten dann umgehend von Paul Rupp und Leo Rupp zu bezahlen, wodurch ihre Verpflichtung dann vollständig und endgültig erfüllt ist. 6.) Antrag zum Kauf Teilstück aus GSTNR 156/1 auf Empfehlung des Gemeindevorstandes Nach umfangreicher Erläuterung des Vorsitzenden wird aufgrund Empfehlung des Gemeindevorstandes und Antrages von Bgm. Ernst Blum einstimmig beschlossen, ein Teilstück (Viertelanteil – 1.886, 50 m²) des Grundstücks in Fußach – „Ringelwies“ GSTNR 156/1 (Gemeinde Fußach ist bereits Besitzer eines ¼ dieses Grundstückes) um € 100, --/m² - somit um € 188.650, -- zu kaufen. 7.) Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau a) Rechnungsabschluss 2009 b) Voranschlag 2010 a) Der Rechnungsabschluss 2009 des Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst, Fußach, Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. b) Der Voranschlag 2010 des Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Es sind Einnahmen und Ausgaben von je € 17.800, 00 veranschlagt. 8.) Standesamtsverband Höchst, Fußach, Gaißau a) Rechnungsabschluss 2009 b) Voranschlag 2010 a) Der Rechnungsabschluss 2009 des Standesamtsverbandes Höchst, Fußach, Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Abgerechnet wird nach Punkten. Von insgesamt 246 Punkten trifft es Fußach mit 59 Punkten. b) Der Voranschlag 2010 des Standesamtsverband Höchst, Fußach, Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Es sind Einnahmen und Ausgaben von je € 39.100, 00 veranschlagt. 9.) Anträge Fraktion Für Fußach: a) Müllgrundgebühr b) Kindergartentarif für 4-jährige c) Zuständigkeitsgrenzen – (Wertgrenzen GG § 50 Abs. 1 lit. B Z 16) d) Monatsbezug des Bürgermeisters a) Nach Erklärung von GV Thomas Bösch wird der Antrag der Fraktion „Für Fußach“ die Müllgrundgebühr Abfallgrundgebühr pro Haushalt auf € 25, 00 und für jede weitere Person (max. 4 Pers.) € 2, 50 – für Bezieher von Ausgleichszulage Müllgrundgebühr € 15, zu ändern, mehrheitlich mit 19:5 (Prostimmen: GV Thomas Bösch, Rudolf Rupp, Kurt Neunkirchner, Peter Zucali und GVE Angelika Felder) abgelehnt. b) Nach Erklärung von GV Tomas Bösch wird der Antrag der Fraktion „Für Fußach“ den Kindergartentarif für 4-jährige von dzt. € 22, 00 auf € 15, 00 zu senken mehrheitlich mit 21:3 (Prostimmen: GV Thomas Bösch, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner) abgelehnt. c) Nach Erklärung von GV Thomas Bösch wird der Antrag der Fraktion „Für Fußach“ die Zuständigkeitsgrenze des Gemeindevorstands gemäß § 50 Abs. 1 lit b Z 16 wieder auf 1% v.H. der Finanzkraft zu senken mehrheitlich mit 15:9 (Prostimmen: GV Thomas Bösch, Rudolf Rupp, Kurt Neunkirchner, GR Jörg Blum, GR Ing. Dietmar Amann, GV Edward Bartosek, Raimund Rusch, Mag. Hubert Winkler und GVE Angelika Felder) abgelehnt. d) Monatsbezug des Bürgermeisters: Die Fraktion „Für Fußach“ ist der Meinung, dass zumindest in der Gemeindevertretung darüber diskutiert werden sollte, ob der Gehalt des Bürgermeisters in vollem Umfang (100 %) angemessen erscheint, da seit September 2009 Bürgermeister Ernst Blum Abgeordneter zum Vorarlberger Landtag und überdies in zahlreichen Ausschüssen des Landtages vertreten ist und somit ihrer Meinung nach nicht mehr im vollem Umfang der Gemeinde Fußach zur Verfügung stehe. Nach längerer Diskussion mit zahlreichen Statements verschiedener Gemeindevertreter und Erläuterungen von Vbgm. Werner Egger wird der Tagesordnungspunkt geschlossen. Nach Abschluss der Diskussion scheint für alle Gemeindevertreter der Gehalt des Bürgermeisters als gerechtfertigt. 10.) Konkurrenzverwaltung: Antrag der Konkurrenzverwaltung zum Beschluss – Verkauf einer Teilfläche aus GSTNR 4440/1 KG Höchst, Trafostation an VKW Nach kurzer Erklärung des Vorsitzenden wird über dessen Antrag mehrheitlich 21:3 (Gegenstimmen: GV Thomas Bösch, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner) beschlossen, eine kleine Teilfläche (ca. 20 m²) aus dem Grundstück Nr. 4440/1 (im Eigentum der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau) für pauschal € 1.000, -- an die Vorarlberger Kraftwerke AG für die Errichtung einer neuen Trafostation im Bereich Bruggerloch zu verkaufen. 11.)Allfälliges Bgm. Ernst Blum berichtet, dass eine Anfrage der Verwaltungsakademie Schloss Hofen vorliege, ob es möglich wäre, die Namen und Mailadressen der neu gewählten Gemeindevertreter, zwecks Zusendungen von aktuellen Kursangeboten, zu bekommen. Vorbehaltlich der 2 heute in der Sitzung fehlenden GV Gabi Tscherntschitz und Julian Krischke sind mit der Weitergabe der gewünschten Daten einverstanden. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass die ÖBB Ende Mai eine Konzeptvorstellung über Bahnhöfe, Streckenausbau, Haltstellen (Strecke Schweiz – Österreich – Deutschland) usw. in der Gemeinde Fußach abhalten will. Für diese Infoveranstaltung melden sich folgende Mitglieder der Gemeindevertretung: GR Ing. Dietmar Amann, GV Thomas Bösch, Kurt Neunkirchner und GVE Angelika Felder; Bgm. Ernst Blum lädt alle Gemeindevertreter recht herzlich zur Konzeptvorstellung des Kindergartens Fußach am 28. Mai 2010 um 20.00 Uhr in den Kultursaal ein. GR Jörg Blum erkundigt sich über den Stand der Dinge bezüglich missbräuchlicher Verwendung des Gemeindewappens auf Wahlwerbung. Bgm. Ernst Blum ersucht GR Jörg Blum, das in der damaligen Sitzung vorgelegte zusammenkopierte Stück Papier mit aufgedrucktem Gemeindewappen auszufolgen. Erst dann könne gegen diese Anschuldigung etwas unternommen werden. GV Edward Bartosek fand es ein wahres Desaster, bezüglich der Lautsprecheranlage in der Mehrzweckhalle während der Abhaltung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Fußach. Für zukünftige Veranstaltungen sollen mehr Mikrophone angeschafft werden. Mehrere Wortmeldungen folgten dazu. In Zukunft sollen Veranstaltungen eventuell sogar mit einer neu überdachten Beschallung stattfinden – zumindest werden zusätzliche Mikrophone angeschafft. Mag. Hubert Winkler bringt vor, dass in Zukunft bei Verabschiedungen von Funktionären auf der Urkunde deren Namen aufscheinen sollte. Dies war bei den Urkunden der zuletzt Verabschiedeten nicht der Fall. Schluss der Sitzung: 22.55 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: