20080701_GVE030

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:31
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2008gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2008-07-01
Erscheinungsdatum 2008-07-01
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 30 / 2008 über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 01.07.2008 im Kulturraumraum der Gemeinde Fußach Beginn: Vorsitz: Schriftführer: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, Karin Meier, GV Martin Doppelmayer, Josef Hagspiel, Nikolaus Hofer, Karl Kuster, Caroline Rauser, Felix Dünser, Günter Bertsch, Gassner Anna-Maria Entschuldigt: ----Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, Peter Zucali, GV Jeannette Brunner, Peter Böhler, Alfons Vetter, Ing. Dietmar Amann und der Ersatzmänner GVE Raimund Rusch und Ulrich Hämmerle; Entschuldigt: GV Günther Blum, Edward Bartosek Für Fußach (FF): GR Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp, Kurt Neunkirchner; Entschuldigt: GV Elisabeth Rohner; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit, sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 29 vom 03. Juni 2008 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Antrag Spar Österr. Warenhandels AG von dzt. BB1 in EKZ b) Antrag Jasmin und Günter Salzmann Verschiebung der Nutzungsgrenzen innerhalb der bestehenden FS Widmungen (FS Camping sowie FS Parkplatz) 4. Beratung und Beschlussfassung der Finanzierungsform zum bereits beschlossenen Grundkauf Pertinsel 5. Ausschussarbeit und rechtliche Abklärungen 6. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 29 vom 03. Juni 2008 GV Peter Böhler bringt zwei Punkte vor bzw. verliest diese: 1. 2. Die von Bgm. Ernst Blum unterstellte Fehlinformation der Gemeindevertretung ist unwahr. Der Obmann des Kulturausschusses hat am 27.04.2008 mit Herrn Motter telefoniert und dieser hatte ihm zugesagt, im Auftragsfall den im Angebot vom 11.03.2008 beschriebenen Leistungsumfang um pauschal € 9.000, -- netto machen zu können. Das vom Kulturausschuss organisierte, terminlich fixierte und mit der Pfarre abgestimmte Einweihungsfest der Kapelle wurde von Bürgermeister Ernst Blum einseitig abgesagt. Am 26. September 2006 hat Bgm. Ernst Blum per Mail angekündigt, dass das Amt nach neuerlicher Abstimmung mit der Pfarre einen möglichen neuen Termin bekannt geben werde. Bis heute, fast 2 Jahre später wurde kein neuer Termin gefunden. Bgm. Ernst Blum: Zu den gemachten Aussagen wird es auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eine entsprechende Antwort geben. Auf den Einwand von GR Jörg Blum bezüglich der getätigten Aussage von Bgm. Ernst Blum in der letzten Sitzung („Verhandlungsschrift ist nur zur Kenntnis zu nehmen“) erklärt Bgm. Ernst Blum, dass er sich dabei versprochen habe und es natürlich richtig sei, dass die Verhandlungsschrift zu genehmigen sei. Ansonsten wird die Verhandlungsschrift über die 29. Gemeindevertretung vom 03. Juni 2008 einstimmig genehmigt. Sitzung der GR Jörg Blum Sprecher der Fraktion für die Fraktion ÖVP bringt zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung noch ergänzend folgendes vor: „Unsere Fraktion hat in der letzten Sitzung das Sitzungszimmer verlassen. Damit wollten sie ein Zeichen setzen, dass sich der Umgang miteinander bei Sitzungen momentan auf einem schlechten Weg befindet. Die Fraktion Unabhängige und ÖVP stellen fest, dass sich deren Wunsch nach einem Umgang miteinander in Achtung und Respekt nicht erfüllt hat. Dies speziell auch, nachdem im letzten Protokoll Dinge angeführt waren, die unseren Wunsch nach Achtung und Respekt nicht erfüllen. Sie verlassen auch heute an diesem Abend die Sitzung. Allerdings wollen Sie die Türe nicht zuschlagen und auf die Gesprächsbereitschaft eingehen, die im letzten Protokoll signalisiert wurde. Sie werden die Fraktionsführer zu einem Gespräch noch vor der nächsten Gemeindevertretersitzung einladen. Dazu bemühen Sie sich, einen externen Moderator zu bekommen, der durch das Gespräch leiten wird. Sobald einige Auswahltermine feststehen, werden sie sich bei den anderen Fraktionen melden.“ Bgm. Ernst Blum erklärt, dass es der Fraktion ÖVP nicht zustehe, auf eine Sitzung einzuladen, nachdem er bereits schriftlich die Fraktionen zu einem Gespräch am 10. Juli 2008 – Neubesetzung Kulturausschuss – geladen habe. GR Jörg Blum: Er habe bedenken, dass diese Sitzung wieder gleich ablaufen werde wie die letzte Sitzung. Deshalb glaubt er daran, dass ein externer Moderator gut sein würde. Mit einer externen Begleitung würde diese Angelegenheit zielführender verlaufen. Bgm. Ernst Blum erläutert dazu, dass die Fraktion Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG) den ersten Schritt zu einer Aussprache getan habe, die Einladungen dazu seien bereits verteilt worden. Dieser Terminvorschlag zur Fraktionssitzung am 10.07.2008 wurde unwidersprochen von allen Gemeindevorstandsmitgliedern in der letzten Sitzung zur Kenntnis genommen. Er wolle diesen Termin auf alle Fälle wahrnehmen. Auch GR Thomas Bösch ist der Meinung, dass es sicher fruchtbringender sein würde, wenn ein externer Berater bei dieser Sitzung dabei wäre. Diskussion fand in der Folge statt. Vbgm. Werner Egger: In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde bereits darauf verwiesen, dass es Schade ist, wenn aufgestanden und gegangen wird. Damit diese Gemeindevertretersitzung korrekt abgehalten werden kann, bringt Werner Egger folgenden Vorschlag: Nachdem in der letzten Gemeindevorstandsitzung bereits der 10.07.2008 als Termin für die Aussprache bezüglich des Kulturausschusses bestimmt wurde, findet er, dass dieser Termin auch wirklich dazu genutzt werden sollte. In dieser Sitzung kann dann weiters ein Termin für eine weitere Sitzung, wie von der ÖVP gewünscht (mit externem Moderator) festgelegt werden. Im Gegenzug dafür sollte es aber möglich sein, dass diese Sitzung heute mit allen Gemeindevertretern abgehalten werden kann. GR Jörg Blum wünscht sich eine Unterbrechung von 5 Minuten um mit seinen Fraktionsmitgliedern diesen Vorschlag auszudiskutieren. Bgm. Ernst Blum unterbricht offiziell die Sitzung um 20. 13 Uhr. Bgm. Ernst Blum eröffnet formal die Sitzung wieder um 20.18 Uhr. Jörg Blum erklärt, dass die Fraktion ÖVP die Sitzung trotzdem verlassen werde und erklärt nochmals, die Gründe, wie sie bereits mehrfach geäußert wurden. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass bereits in der letzten Sitzung das Bedauern über das Verlassen der Sitzung ausgesprochen worden sei und es wurde mehrfach geäußert, dass Gespräche stattzufinden haben. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass die Abklärung mit der BH Bregenz bezüglich des Verlassens der Sitzung folgendes ergeben habe (Schreiben der Gemeindeaufsichtsbehörde der BH Bregenz eingelangt): Die Gemeindeaufsichtsbehörde verweist in diesem Fall ganz klar auf den § 39 Abs. 1 lit f Gemeindegesetz (GG). Im Falle eines nochmaligen Verlassens der Sitzung wird seitens der BH vorgeschlagen die Gemeindemandatare ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 39 Abs. 1 lit f GG aufmerksam zu machen. Dieser lautet wie folgt: „Ein Gemeindevertreter ist seines Mandates für verlustig zu erklären, wenn er sich ohne triftigen Grund trotz Aufforderung weigert, sein Mandat auszuüben. Als eine solche Weigerung gilt insbesondere ein dreimaliges, aufeinander folgendes, unentschuldigtes Fernbleiben von ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen der Gemeindevertretung. Nach dieser Erklärung durch Bgm. Ernst Blum verlassen die Mitglieder der Fraktion Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP) die Sitzung um 20.21 Uhr. 2.) Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: ° ° ° ° ° ° ° Folgende Veranstaltungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit fanden in letzter Zeit statt: Firmung mit Teilnahme von Bischof Kräutler Pfadfinderfest – 10jähriges Bestandsjubiläum Fest am Kirchplatz mit Musikverein und Jazzgruppe Jazz im Hof für einen caritativen Zweck beim RSB-Areal Grillfest der Turnerschaft Landesmeisterfeier der U9 Knaben des SC Fußach JHV des SC Fußach Am Donnerstag findet in Gaißau die nächste Besprechung zum Thema „Jugend und Alkohol“ im Rheindelta, zwischen allen drei Gemeinden und den Vereinen dazu statt. Dies dient auch zur Unterzeichnung des „Gentlemen’s Agreements in Zusammenarbeit Supro, Gemeinden und Vereinen. Einladung zu der am 4. Juli (Beginn Landesfeuerwehrfest) stattfindenden Sitzung „Planungswerkstatt“ im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Mobilitätsmanagement ist eingelangt. Bgm Ernst Blum berichtet über die verschiedenen angesprochenen Themen beim Vorarlberger Gemeindetag, welcher am 06. Juni in Götzis stattfand. Harmonisierung der Elterntarife in Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen für Kinder ab dem Alter von drei Jahren. Das Land stützt die Elternbeiträge in Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen auf € 25, 00 ab. Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für Monat Juni 2008 in Höhe von € 86.749, -- sind eingetroffen. Ebenso die 1. Rate der schlüsselmaßigen Bedarfszuweisung 2008 in Höhe von € 67.000, --. Betriebskostenförderung 2008 des Landes zu den Jahreskosten 2006 für die Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von € 205.794 € ist eingelangt. Der Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex für Mai 2008 ist gegenüber dem Vorjahr um 3, 7 Prozent gestiegen. Die Entschädigung der politischen Funktionäre wurde um 1, 7 % angepasst. In den letzten 7 ° ° ° ° bis 8 Jahren fand ein Realverlust, was die Entschädigung der Funktionäre betrifft von ca. 15 % statt. Kapelle im Herrenfeld: Bepflanzungen wurden ausgeführt. Eine Linde und drei Sträucher wurden in den letzten Tagen eingepflanzt. Zwei Termine wurden mit Herrn Pfarrer Sepp Franz terminisiert: Einweihungstermin des Aufbahrungsraumes und der künsterlischen Skulptur ist der 12.10.2008 (Erntedankfeier). Einweihungstermin für die Kapelle ist der 13.09.2008 Neuformation des Vorstandes des SC Fußach: 4 Sprecher wurden genannt: Herbert Scheiber, Walser Simon, Weiss Wolfgang und Fredy Hillberger Landesfeuerwehrfest: Bgm. Ernst Blum ersucht die Mitglieder der Gemeindevertretung um rege Teilnahme an den Veranstaltungen – ganz besonders die Freitagabend-Veranstaltung, da mit weniger Leuten gerechnet wird. Bgm. Ernst Blum erläutert die jeweiligen Veranstaltungshöhepunkte. 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Antrag Spar Österr. Warenhandels AG von dzt. BB1 in EKZ b) Antrag Jasmin und Günter Salzmann Verschiebung der Nutzungsgrenzen innerhalb der bestehenden FS Widmungen (FS Camping sowie FS Parkplatz) a) Bgm. Ernst Blum berichtet, dass über den Antrag der Spar Österr. Warenhandels AG im Raumplanungsausschuss schon mehrmals gesprochen worden sei. Auch der Beschluss der Gemeindevertretung über die Änderung des Landesraumplanes habe bereits stattgefunden. Nun, nachdem die Auflagefrist und das UEP-Verfahren seitens des Landes abgeschlossen sind, habe die Gemeinde die Möglichkeit mittels Beschluss die Änderung des Flächenwidmungsplanes zu fassen. Bgm. Ernst Blum verliest kurz den Antrag. GV Kurt Neunkirchner stellt noch einige Fragen, welche beantwortet wurden und behauptet, dass diese Flächenwidmungsänderungsangelegenheit seiner Meinung nach nie im Raumplanungsausschuss behandelt worden sei. Gemäß Verordnung der Vorarlberger Landesregierung und Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird dem Antrag der Spar Österr. Warenhandels AG entsprochen und mehrheitlich mit einer Gegenstimme (GV Kurt Neunkirchner) 14 : 1 folgender Beschluss gefasst: Die Liegenschaft GSTNR. 1548, KG Fußach wird von BB I in besondere Fläche für die Errichtung eines Einkaufszentrums (EKZ) mit einem Höchstausmaß an Verkaufsfläche von 670 m² für sonstige Waren gewidmet. Der zweite Teil dieser Flächenwidmungsangelegenheit ist noch nicht soweit, da zuvor noch vom Land die erforderliche Verordnung beschlossen werden muss und die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt erfolgen muss. Dazu sind noch nicht alle Stellungnahmen zur Beschlussfassung durch die Landesregierung eingetroffen. b) Antrag Jasmin und Günter Salzmann Verschiebung der Nutzungsgrenzen innerhalb der bestehenden FS Widmungen (FS Camping sowie FS Parkplatz) Bgm. Ernst Blum erklärt, dass es sich um eine Verschiebung der inneren Widmungs- und Nutzungsgrenze handelt. Derzeit besteht beim Hafen Salzmann eine Flächenwidmung von FS Camping und FS Parkplatz. Diese Verschiebung der inneren Widmungs- und Nutzungsgrenze wurde ebenfalls ausführlich im Raumplanungsausschuss behandelt. Derzeit gibt es keine scharfe Trennlinie zwischen Parkplatz und Campingplatz – diese gibt es lediglich in der Natur. Für den weiteren Verfahrensablauf, über einen bei der BH eingebrachten Antrag, ist es erforderlich diese klare Trennung entsprechend dem vorliegenden Einreichprojekt zwischen Parkplatz und Campingplatz zu vorzunehmen. Bgm. Ernst Blum unterstützt seine Angaben mit Plandarstellungen durch Beamerpräsentation. Eine Diskussion fand in der Folge statt, wobei GR Thomas Bösch angibt, dass er gegen diese Verschiebung sei, da es dadurch weniger Parkplätze geben werde. Es werden für Fremde Campingplätze geschaffen und den Einheimischen werden dadurch die Parkmöglichkeiten genommen. Dies bei sowieso geringem Parkplatzangebot. Bgm. Ernst Blum: durch die geplante Errichtung einer Tiefgaragenanlage sollen die derzeit oberirdischen Parkplätze kompensiert werden. Dies stellt auch eine landschaftbildlich naturverträglichere Lösung dar. Auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit 12 : 3 (Gegenstimmen: GR Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner) beschlossen, dass dem Antrag von Jasmin und Günter Salzmann, um Verschiebung der Nutzungsgrenze innerhalb der bestehenden Flächenwidmung FS Camping und FS Parkplatz gemäß vorliegendem Plan vorbehaltlich der positiven Stellungnahme nach dem UEP Verfahren, zugestimmt wird. 4. Beratung und Beschlussfassung der Finanzierungsform zum bereits beschlossenen Grundkauf Pertinsel Der Finanzausschuss hat sich ausführlich unter Vorlage einer Berechung des Leiters der Finanzabteilung der Gemeinde Fußach Gerhard Sutter beraten und empfiehlt nun den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Finanzierung des beschlossenen Grundkaufes Pertinsel ein Darlehen in Schweizer Franken aufzunehmen. Bgm. Ernst Blum begründet die Entscheidung des Finanzausschusses damit, dass dadurch vom Land die Möglichkeit geboten wird auf 5 Jahre hinaus eine 50 %ige Zinsförderung zu erhalten und mit dem Zinsunterschied des Schweizer Frankens, den wir als Zinsaufwand zu bezahlen haben und dem erzielbaren Erlös aus den Einlagen – Rücklagen, welche wir gut angelegt haben – sind rund € 147.300, -- zu erzielen. GV Rudolf Rupp fragt nach, ob die Summe des Darlehens jederzeit abgedeckt werden kann. Bgm. Ernst Blum: Ja, weil wir die Rücklagen dazu haben und zudem kann jederzeit in eine andere Währung geswitcht werden. Dieser Grundsatzbeschluss dient nun dazu, dass ein Schweizer Franken Darlehen ausgeschrieben werden kann. Die Beschlussfassung, bei welcher Bank das Darlehen schlussendlich aufgenommen wird, wird wiederum nach Vorliegen der Angebote, in der Gemeindevertretung beschlossen. Diskussion fand statt. Auf Empfehlung des Finanzausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig unter Zugrundelegung der vorliegenden Kosten/Nutzengegenüberstellung beschlossen, den erforderlichen Finanzbedarf von voraussichtlich € 630.000, -- zur Finanzierung des bereits beschlossenen Grundkaufes Pertinsel, über die dargestellte Variante II durch die Aufnahme eines Schweizer Franken Darlehens zu finanzieren. 5. Ausschussarbeit und rechtliche Abklärungen Seitens der Bezirkshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde ist nun das Ergebnis der offiziellen Anfrage von GR Jörg Blum an die Aufsichtsbehörde, bezüglich „Auflösung des Kulturausschusses – Rechtmäßigkeit“, am 23. Juni 2008 eingelangt. Bgm. Ernst Blum verliest kurz Zusammenfassend das Ergebnis der Aufsichtsbehörde. Hinsichtlich der beschlossenen Auflösung des Kulturausschusses ist auf Häusler, Das Vorarlberger Gemeindegesetz, 3. Auflage, Seite 132 zu verweisen, wonach „eine Auflösung von Beschlüssen als gegenläufiger Akt zur Bestellung möglich ist.“ Die Bestimmung des § 31 Abs. 2 und 3 Gemeindegesetz, wonach die Abberufung von Mitgliedern von Ausschüssen einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Gemeindevertretung bedarf, soll laut Häusler das Recht der Parteifraktion im Ausschuss vertreten zu sein, nicht den Bestand des Ausschusses, schützen. Gleichzeitig ist eine Anfrage von Bgm. Ernst Blum bezüglich „Verlassen der Gemeindevertretersitzung“ von der Aufsichtsbehörde beantwortet worden. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Aufsichtsbehörde wurde in diesem Schreiben Bgm. Ernst Blum gebeten, die betreffenden Gemeindevertreter in geeigneter Form über dieses Schreiben zu informieren. Kurz vor dem Verlassen der Sitzung der Fraktion Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP) hat Bgm. Ernst Blum auf den Umstand und das Schreiben der Aufsichtsbehörde aufmerksam gemacht und wortwörtlich den von der Aufsichtsbehörde zitierten Paragraphen § 39 Abs. 1 lit f Gemeindegesetz verlesen, welcher wie folgt lautet: Dieser lautet wie folgt: „Ein Gemeindevertreter ist seines Mandates für verlustig zu erklären, wenn er sich ohne triftigen Grund trotz Aufforderung weigert, sein Mandat auszuüben. Als eine solche Weigerung gilt insbesondere ein dreimaliges, aufeinander folgendes, unentschuldigtes Fernbleiben von ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen der Gemeindevertretung. Ein weiterer Punkt, den Bgm. Ernst Blum im Zusammenhang mit dem von der Fraktion ÖVP bemängelten „Klima“ anspricht ist folgender: Nach der letzten Gemeindevertretersitzung, in welcher die Mitglieder der Fraktion ÖVP die Sitzung verlassen hatten, wurde eine öffentliche Veranstaltung - Kirchenfest – von einer Funktionärsträgerin genutzt um Mitglieder der Fraktion Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG) und Ausschussmitglieder des Kulturausschusses anzusprechen und massivst zu bedrängen. Sogar auf mehrmaliges Bitten, solche Themen (Ausschussthemen) nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung, wo jeder als Privatperson anwesend ist, zu bereden wurden aufs gröbste missachtet. Was laut Bgm. Ernst Blum noch dazukommt ist, dass diese massive Bedrängnis wahrscheinlich gar nicht zustande gekommen wäre, hätte der Fraktionsführer Jörg Blum Angelika Felder von dem Schreiben (vom 23. Juni 2008) der Aufsichtsbehörde informiert. Sonst hätte sie nämlich gewusst, dass die Auflösung des Kulturausschusses laut Gemeindegesetz rechtens war. Bgm. Ernst Blum bittet in diesem Zusammenhang um Einhaltung der Privatsphäre. 6. Allfälliges: GV Rudolf Rupp erkundigt sich über den Zeitpunkt der Fertigstellung des neuen Kindergartens Pertinsel. Bgm. Ernst Blum: Grundsätzlich wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, dass spätestens im Jahre 2010 der Kindergarten fertig gestellt sein sollte. Auf einer der letzten Sitzungen habe er aber berichten müssen, dass die Erstellung des Raumprogrammes gegenüber dem damaligen Beschluss schwieriger geworden sei, da von der Gesetzgebung das Thema der Kinderbetreuung bis zu den Dreijährigen und der allgemeinen Kinderbetreuung von 1 ½ Jährigen bis Dreijährigen dazugehängt worden sei, ohne dass Richtlinien des Raumkonzeptes vom Land vorhanden sind. Diese müssen nun mühsam erarbeitet werden. Der Architekt ist nun beschäftigt Vorschläge auszuarbeiten. Der vorläufige Terminplan, welcher intern erstellt wurde, hinkt bereits stark hinterher. Ob die Einhaltung des Termins 2010 möglich sein wird, wird sich zeigen. Nach Vorliegen der ersten Entwürfe ist gemeinsam ein neuer Terminplan zu erstellen. GR Thomas Bösch fragt nach, wann es geplant sei, verschiedene Kindergärten zu besichtigen. Dies wurde so im Bauausschuss beraten und gewünscht. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass er diesbezüglich keine Termine ausmachen könne, da es Sache des Bauausschusses sei, einen geeigneten Termin zu finden. Wenn dies gewünscht werde, müsse der Bauausschuss tätig werden. In der Folge wurde vom Gastzuhörer der Gemeindevertretersitzung Alfons Kopf ein Foto der Mitglieder der Gemeindevertretung angefertigt. GV Kurt Neunkirchner bezieht sich auf die Geschäftsordnung und will, dass im Protokoll angeführt wird, dass ohne vorherige Anfrage ein Foto gemacht wurde. Es sei ihm zwar egal, aber es soll trotzdem im Protokoll stehen. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass die Gemeinde Fußach keine eigene Geschäftsordnung beschlossen habe und er in diesem Zusammenhang die Gemeindevertreter um Erlaubnis bittet. Schluss der Sitzung: 21.15 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: