20080408_GVE027

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:33
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2008gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2008-04-08
Erscheinungsdatum 2008-04-08
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 27 / 2008 über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 08.04.2008 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführer: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GV Martin Doppelmayer, Josef Hagspiel, Nikolaus Hofer, Karl Kuster, Caroline Rauser, Felix Dünser, Günter Bertsch, Gassner Anna-Maria und der Ersatzmann GVE Manfred Bechter; Entschuldigt: GR Wolfgang Bezler; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GV Jeannette Brunner, Peter Böhler, Edward Bartosek, Alfons Vetter, Ing. Dietmar Amann und die Ersatzleute GVE Angelika Felder und Raimund Rusch; Entschuldigt: GR Peter Zucali und GV Günther Blum; Für Fußach (FF): GR Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp und die Ersatzfrau GVE Irene Troy; Entschuldigt: GV Elisabeth Rohner und Kurt Neunkirchner; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit mit 23 von 24 anwesenden Gemeindevertretern, sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird folgender Dringlichkeitsantrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 5. Friedhofsgebührenverordnung - Änderung des § 7 TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 26 vom 12. Februar 2008 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Antrag Spar Österr. Warenhandels AG auf Änderung des Landesraumplanes, Änderung der Flächenwidmung GSTNR. 1548, KG Fußach, bestehender Spar Markt von BB I in EKZ b) Antrag Raumplanungsausschuss: Änderung der Flächenwidmung mit Antrag zur Beschlussfassung des Entwurfs zur Auflage für Vorbehaltsflächen Kindergarten, Volksschule, Soziale Zwecke Änderung der Flächenwidmung in BB I gemäß Planvorlage Arch. Huber vom 20.03.2008 4. Rechnungsabschlüsse zur Kenntnis: a) Wasserverband Rheindelta b) Wasserverband Hofsteig c) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau 5. Friedhofsgebührenverordnung - Änderung des § 7 6. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 26 vom 12. Februar 2008 Die Verhandlungsschrift über die 26. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Februar 2008 wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2.) Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: ° ° ° ° ° Fischereistreit Hard / Fußach: Ein vorbereiteter Schriftsatz wurde beim Gericht eingebracht, worin die Zurückweisung des Vorbringens der klagenden Partei (Gemeinde Hard), wonach von der Gemeinde Fußach auf der Seeparzelle und der vorgelagerten Halde erworbenen Fischereirechte verjährt seien, gemäß § 179 ZPO wegen grob schuldhafter Verspätung beantragt wird. In Vorbereitung ist ein Gespräch mit Vereinsvertretern bezüglich der Bestückung in der Mehrzweckhalle was die Gläser und das Geschirr betrifft. Vom Gemeindevorstand wurde dem Architekturbüro Huber Lustenau, der Auftrag zur Planung des neuen Kindergartens erteilt. Die Beschlusshöhe der Vergabe des Gemeindevorstandes belief sich auf netto € 87.420, --. Das Schlussergebnis des Verhandlungsverfahrens lautet auf netto € 84.600, --. Aufgrund der Höhe ganz klar Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstandes. Ein Umlegungsverfahren durch 4 Grundeigentümer im Bereich „Spital“ (großes Grundstück vis-a-vis der Spenglerei Blum Martin) wurde eingebracht bzw. beantragt. Der Raumplanungsausschuss bereitet diesbezüglich bereits die Einleitung des Verfahrens vor. Von der Sicherheitsdirektion wurden sämtliche Gemeinden Vorarlbergs, bezüglich der zuletzt vorgefallenen Giftanschläge auf den oberösterreichischen Landtagsabgeordneten und Gemeindepolitiker, angeschrieben und ersucht, verdächtige Postsendungen zunächst zu ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° einem gesicherten Ort zu bringen und sodann mit der SID Kontakt aufzunehmen. Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für Monat Februar 2008 in Höhe von € 205.141, 00 und für den Monat März 2008 in Höhe von € 162.699, 00 sind eingetroffen. Betrag der Gemeinde Fußach bezüglich des Landespflegegeldes für 2007 aufgrund der Finanzkraft beläuft sich auf € 40.248, 00 €. Eine Nachforderung in Höhe von € 14.648, 00 ist für das Jahr 2007 zu leisten. Beiträge der Gemeinde Fußach in den Sozialfond des Landes Vorarlberg belaufen sich im Jahr 2008 auf € 501.815, 00. Dies ist einiges mehr, als uns im Herbst für die Planung des Voranschlages vom Land aus bekannt gegeben wurde. 1. Jahreshauptversammlung des neuen Fußacher Radfahrvereines „DJ’s Bikeshop“ fand im Gasthaus Anker statt. Obmann ist vorübergehend Herr Herbert Wurm. Ergebnis dieser JHV wird auch dem Obmann des Sportausschusses übergeben. In diesem Zusammenhang wird auf den 2. Radevent, welcher „DJ’s“ Bikeshop veranstaltet wird, hingewiesen. Der Erlös kommt einem sozialen Zweck zu Gute. Der Gemeindevorstand hat beschlossen an der überregionalen Fahrradaktion im Zuge des Projektes Mobilitätsmanagements teilzunehmen. Die Startveranstaltung zu dieser Fahrradaktion findet Rahmen dieses Radevents statt. Bgm. Ernst Blum nahm an der Jahreshauptversammlung der Österreichischen Wasserrettung, Abteilung Hard teil und berichtet von dieser. Am 22. und 23. März 2008 findet in der MZH Fußach eine Internationale Katzenausstellung statt. Folgende Veranstaltungen fanden in letzter Zeit statt: Jahreshauptversammlung des Seniorenbundes Ortschirennen Kabarett Linder Wolfgang Team Präsentation DJ’s Bikeshop Suppentag des Lädeleteams Infoabend der Vereine durch die Feuerwehr Fußach bezüglich des Landesfeuerwehrfests Katzenausstellung Vlbg. Verbandstag der Gilden- und Faschingszünfte in der MZH Fußacher Markt Kulturpunkt in der Kirche mit Trio Novalis Am 15. April findet in Höchst die Jahreshauptversammlung des Krankenpflegevereines statt. Dies wird zum Anlass genommen die Gemeinde Gaißau feierlich als Mitglied in den Krankenpflegeverein Höchst/Fußach aufzunehmen. Teilnahme des Bgm. Ernst Blum und Umweltausschussobmann Thomas Bösch Vorstellung „Ökologische Aufwertung der Mündung des Alpenrheins“ – mit Vorstellung des Interreg III A-Projektes bei der Lagune. Die Feuerwehr Fußach hat eine professionelle Sponsorenmappe für Firmen und andere „Wohltäter“ erstellt. Sollte jemandem einfallen, wer ° ° ° ° ° ° ° ° ° als Sponsor in Frage kommen könnte, kann er dies bei der Gemeinde oder direkt der Feuerwehr mitteilen. Bgm. Ernst Blum nahm mit Bgm. Werner Schneider / Gemeinde Höchst, an einer Besprechung bezüglich Fördergelder für die Bewirtschaftung der Alpe Rheinholz bei der AMA Bregenz teil. Eine Vereinsbildung wird wahrscheinlich erforderlich sein, um Fördergelder vom Land zu erhalten. Dies ist aber noch in Abklärung. Mehrere Sitzungen fanden statt: 2 x Bauausschuss Raumplanungsausschuss Sozialausschuss Kulturausschuss Finanzausschuss und Umweltausschuss Derzeit beschäftigt sich der Bauausschuss mit der Einholung von Informationen bezüglich des Raumprogramms für den neuen Kindergarten. Neuanstellung im Werkhof: Georg Stöckeler, wh. Fußach, Hinterburg ist ab Februar 2008 neuer Mitarbeiter im Werkhof – Nachbesetzung der freien Stelle; Gespräch mit dem Gemeindeverband und den Bürgermeistern von Höchst/Fußach/Gaißau bezüglich Sanierung Hauptschule Höchst – Kostenvereinbarung. Im Rahmen dieser Vereinbarung bzw. im selben Schema wird jetzt der Turm renoviert und mitfinanziert. Das Bauvolumen beträgt 1.400.000, -- €. Gesamtfinanzierungsrate für Fußach im Jahr beträgt € 5.253, --. Eine Sitzung des Wasserverbandes Rheindelta fand bezüglich der Erstellung des Gefahrenzonenplanes Rheindelta statt. Dies ist dann auch ein Bestandteil des Katastrophenschutzplanes gesamthaft. Da das Projekt zu 100% vom Land gefördert wird wurde auch von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes das Büro Schönherr aus Tirol beauftragt, Niederschlagsmodelle und Hydraulische Berechnungen, sowie den Bestand und eventuelle Nachberechnungen und in der Folge Hypothesen anzustellen. Zeitrahmen: Von jetzt an noch ca. ein Jahr. Gemeinde Gaißau hat in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen der Arbeitsgruppe Mobilitätsmanagement als Vollmitglied beizutreten. Zudem wurde der Beschluss des Pflegekonzeptes Rheindelta durch Gaißau beschlossen. Auch unsere Ausschüsse werden sich mit beiden Themen befassen und für die nächste Gemeindevertretersitzung vorbereiten. Zusammenkunft als kleines Dankeschön für die Austräger von „Essen auf Rädern“ fand statt. Diese Dienste werden bereits 20 Jahre angeboten. Im Jahr 2007 sind insgesamt 1.666 Essen von 10 ehrenamtlichen Austrägern ausgetragen worden. Bgm. Ernst Blum möchte auch in diesem Kreis hier diesen Austrägern recht herzlich nochmals danken. Letzte Woche fand das 2. Regionalforum – Konsensorientiertes Planungsverfahren für eine Verkehrslösung Unteres Rheintal – Schweiz statt. 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Antrag Spar Österr. Warenhandels AG auf Änderung des Landesraumplanes, Änderung der Flächenwidmung GSTNR. 1548, KG Fußach, bestehender Spar Markt von BB I in EKZ b) Antrag Raumplanungsausschuss: Änderung der Flächenwidmung mit Antrag zur Beschlussfassung des Entwurfs zur Auflage für Vorbehaltsflächen Kindergarten, Volksschule, Soziale Zwecke Änderung der Flächenwidmung in BB I gemäß Planvorlage Arch. Huber vom 20.03.2008b) a) Antrag der Spar Österr. Warenhandels AG um Änderung des Landesraumplanes liegt vor. Diesbezüglich wurde bereits im Dezember 2006 ein Antrag der Spar Österr. Warenhandels AG dazu an die Gemeinde Fußach gestellt, wobei über Antrag der Gemeinde Fußach vom Land mittels Landesraumplan LGBl 70/2007 eine Erweiterung um insgesamt 75, 67 m² verordnet wurde. Seither wurde das Gesamtkonzept bzgl. des Nahversorgungsmarktes in Fußach nochmals überdacht und es ist nun beabsichtigt, diesen Markt nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen und nicht, wie ursprünglich angedacht, nur kosmetisch umzugestalten. Deshalb soll eine Erweiterung um weitere 90 m² - davon 23 m² Kiosk stattfinden. Der Einkaufsmarkt soll sowohl innen wie außen einer Gesamterneuerung unterzogen werden, ohne jedoch den Gebäudegrundriss außer im Vordachbereich zu verändern. Vorerst ist es nun erforderlich, beim Land um die Änderung des Landesraumplanes anzusuchen, ehe um die Flächenwidmungsänderung von BBI in Sonderfläche EKZ angesucht werden kann. Vorgespräche mit der Landesraumplanung (LR Rein und Dr. Bertsch) fanden bereits statt. GR Thomas Bösch bringt vor, dass seiner Meinung nach in der Umgebung schon genug Tabaktrafiken sind und deshalb er gegen diese Änderung, welche die Errichtung einer Tabaktrafik beinhaltet, ist. Gerade in der heutigen Zeit, da das Rauchen immer weiter „zurückgedrängt“ wird, ist es nicht unbedingt erforderlich dies noch zu fördern. Dieser Meinung schließt sich sinngemäß auch GVE Irene Troy mit einer Wortmeldung an. Alfons Vetter erkundigt sich, bezüglich der Bezeichnung EKZ – Einkaufszentrum – ob es durch diesen Antrag um Änderung irgendwann sein kann, dass aus diesem Spar sozusagen ein „Messepark“ entstehen kann. Bgm. Ernst Blum: Die Verkaufsfläche ist ja genau beantragt und auch als solche größenmäßig bezeichnet. Es wird nun genau diese Größe vom Land verordnet. Sollte in Zukunft größer gebaut werden wollen, so ist neuerlich ein Antrag um Änderung anzusuchen. Nach einstimmiger Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit 21:2 Stimmen (Gegenstimmen: GR Bösch Thomas und GVE Irene Troy) eine Änderung des Landesraumplanes gemäß Antrag Spar Österr. Warenhandels AG zur anschließenden Änderung des Flächenwidmungsplanes von BBI in Sonderfläche EKZ „Einkaufszentrum“ mit einem maximalen Ausmaß von 760 m² (davon maximal 737 m² für Lebensmittel), beschlossen. b) Antrag des Raumplanungsausschusses auf Änderung der Flächenwidmung mit Antrag zur Beschlussfassung zur Auflage des Entwurfes zur Änderung BBI und Vorbehaltsflächen (VS und KG) sowie Ergänzung von FL und BM in BBI und Vorbehaltsfläche SZ – Sozialzentrum gemäß Planvorlage Arch. Huber vom 20.3.2008. Das Grundkonzept, welches von der Gemeindevertretung beschlossen wurde (Einleitung der Änderung der Flächenwidmung) liegt jetzt als Vorlage vor. Basis ist der Bestandsplan. Bgm. Ernst Blum erläutert anhand einer Beamerpräsentation den Bestandsplan sowie die erforderlichen, ausgewiesenen und planlich gekennzeichneten vorgesehenen Vorbehaltsflächen zur Umwidmungen für einerseits Kindergarten, Volksschule, BBI und sowie der inneren Erschließungsstraße und SZ (Sozialzentrum). Hierbei handelt es sich um einen Entwurf, welcher einen Monat zur Auflage gebracht werden muss, ehe der Beschluss der Flächenwidmungsplanänderung durch die Gemeindevertretung, unter Einbeziehung eventuell eingelangter Stellungnahmen von Betroffenen oder Mitbürgern, beschlossen werden kann. Bgm. Ernst Blum erläutert eine Frage von GV Rudolf Rupp, bezüglich der inneren Erschließungsstraße. Die Benutzung soll ausschließlich dem Zubringer-, Radund Fußgängerverkehr dienen. Es ist keine Durchzugsstraße. GR Thomas Bösch bringt bzw. verließt für die Fraktion „Für Fußach“ folgenden Antrag ein: Die Fraktion „Für Fußach“ stellt den Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in der Form, dass die bestehende Flächenwidmung BM KG und VS um die Fläche wie in der Planvorlage von Arch. Huber unter BM KG und VS eingezeichnet, zu erweitern. Folgende Begründung soll protokolliert werden: Die Fraktion „Für Fußach“ ist nicht grundsätzlich gegen das Projekt, jedoch ist es für uns unerlässlich, zuerst die Dorfentwicklung genauer zu betrachten. Das Projekt Kindergarten hat für uns absolute Priorität. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass er sehr wohl anmerken möchte, dass die Priorität für das Projekt Kindergarten bei allen gleich hoch ist, jedoch eine Trennung wie von der FF gewünscht nicht möglich ist. Aufgrund des dörflichen Entwicklungskonzeptes und der in Zukunft zu erwartenden Entwicklung in diesem Bereich von Fußach (links entlang der Rheinstraße ist ein Gebiet mit 80.000 m² dzt. Landwirtschaftliche Fläche) anschaut, lässt erkennen, sollten in absehbarer Zukunft diese Flächen umgewidmet werden, ist eine vorausschauende Planung – wie sie hier gemacht wurde – absolut notwendig und auch mit der Landesraumplanung des Landes abgesprochen. Auch von deren Seite ist diese Betrachtungsweise absolut notwendig und auch erforderlich. Vbgm. Werner Egger gibt GR Thomas Bösch zu verstehen, dass sehr wohl alle anderen Alternativen betreffend zur Verfügung stehender Flächen im Zentrum von Fußach angeschaut und diskutiert wurden. Aber wie auch er wissen sollte, gibt es keine. Natürlich darf seiner Meinung nach das Dorfzentrum nicht vergessen werden. Bgm. Ernst Blum erläutert weiter, dass die Gemeinde sehr wohl bei einer möglichen Bauträgerschaft und deren Vorhaben Möglichkeiten habe, mitzureden. Dies alleine schon deshalb, da ja ein Teil der Fläche im Eigentum der Gemeinde steht. Somit ist ein Mitspracherecht des Branchenmixes vollkommen gegeben. Egal wer Betreiber ist. GVE Irene Troy erkundigt sich, ob die Gemeinde ein Mitspracherecht bezüglich des Aussehens der Geschäfte hat. Bgm. Ernst Blum: Die Gemeinde als Baubehörde hat immer die Möglichkeit im Ortsbild mitzureden. Wenn wir uns nicht sicher sind, kann zusätzlich ein Ortsbildgutachten eingeholt werden um Klarheit zu schaffen. GV Rudolf Rupp erkundigt sich bezüglich des Mitspracherechtes dahingehend, auf welches Gremium sich dieses bezieht (Gemeindevorstand oder Gemeindevertretung). Bgm. Ernst Blum: Es kommt immer darauf an, welche Vorschläge an welche Gremien herangetragen werden. Im Kleinen wahrscheinlich in der Raumplanung bzw. dort wo es „hingehört“ und in entsprechenden Fällen an die dann zuständigen Gremien mit einer Empfehlung weiterleiten. Ein Projekt in dieser Größenordnung wird sicher weiterreichend diskutiert werden. GVE Irene Troy möchte protokolliert haben, dass es für sie nicht nachvollziehbar ist, dass es aufgrund des Betrages im Gemeindevorstand beschlossen wurde, dass nun alles an das Architekturbüro Huber übergeben wurde. Es ist für sie nicht nachvollziehbar, dass Gebäude, wie jetzt aktuell der Kindergarten, an dieses Architekturbüro Huber mit vergeben werden muss mit dem „Ganzen“. Bgm. Ernst Blum: Dies stimme so nicht, es wurde lediglich der Kindergarten als Planungsauftrag vergeben. Ansonsten nichts. Diese Vergabe gehörte ganz klar aufgrund der Vergabehöhe in den Gemeindevorstand. Bgm. Ernst Blum lässt über den eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion „Für Fußach“ abstimmen. GR Thomas Bösch verließt diesen nochmals. Der Antrag wird mehrheitlich mit 20 Gegenstimmen (von 23 Stimmen) abgelehnt. 3 Prostimmen sind: GR Thomas Bösch, GV Rudolf Rupp und GVE Irene Troy. Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit 21:2 Stimmen (Gegenstimmen: GR Bösch Thomas und GVE Irene Troy) der Beschluss zum Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Änderung der bestehenden Flächenwidmung BB1 und Vorbehaltsflächen (VS und KG) sowie Ergänzung von FL und BM in BB1 und Vorbehaltsfläche (SZ) gemäß Planvorlage von Arch. Huber vom 20.03.2008 gefasst. 4.) Rechnungsabschlüsse zur Kenntnisnahme a) Wasserverband Rheindelta b) Wasserverband Hofsteig c) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau a) Der Rechnungsabschluss 2007 des Wasserverbandes Rheindelta wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 406.025, 79 – etwa € 10.000 unter dem VA 2007. b) Der Rechnungsabschluss 2007 des Wasserverbandes Hofsteig wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 5.421.812, 31. c) Der Rechnungsabschluss 2007 der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach und Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 76.232, 25. GV Jeannette Brunner, welche auch im Prüfungsausschuss der Konkurrenzverwaltung ist, gibt ein kurzes Statement über die letzte Sitzung ab. 5.) Friedhofsgebührenverordnung - Änderung des § 7 Auf Antrag des Finanzausschusses wird einstimmig durch Gemeindevertretung beschlossen, dass der § 7 Friedhofsgebührenverordnung wie folgt zu ändern ist: Für Aufbahrung im Aufbahrungsraum in der Pfarrkirche St. Nikolaus ist Aufbahrungsgebühr pauschal von € 50, 00 zu entrichten. die der die eine Weiters wird über Antrag des Finanzausschusses einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Differenz vom bisherigen Tarif zum neuen Tarif den Benutzern rückerstattet werden soll. Bgm. Ernst Blum hat mit Herrn Pfarrer ein Gespräch geführt, damit die Handhabung und Benutzung des Aufbahrungsraumes auch tatsächlich stattfindet. Keinesfalls ist gewünscht, dass eine Aufbahrung im Gang oder anderswo (wie auch schon geschehen) stattfindet. Der Aufbahrungsraum ist sehr schön und würdig geworden und wird noch mit einer künstlerischen Ausgestaltung einer Skulptur bereichern. Sollten aus irgendeinem Grund die erwähnten € 50, 00 für die Aufbahrung für manch einen immer noch finanziell zu viel sein, dann kann auch hier sicher eine Lösung gefunden werden. Zu diesem Thema wurden einige Fragen beantwortet. 6.) Allfälliges GV Rudolf Rupp erklärt, dass im Eichwald – Höhe Haus 61 – ein Stück Gehsteig fehlt, welches noch fertig gestellt werden muss. Bgm. Ernst Blum: Dieses fehlende Stück Gehsteig wird heuer im Frühling, gemacht. GR Thomas Bösch bringt vor, dass er die Tafeln, welche das Betreten in der Schanz für nicht Berechtigte verbietet, auf diese Art und Weise nicht für gut befindet. Diskussion fand in der Folge statt. Es herrscht unter den Gemeindevertretern Einigkeit, dass das bereits bestehende Schild lediglich dadurch abgeändert wird, dass der Wortlaut „ausgenommen auf den Straßen“ das Betreten der Grundstücke verboten ist. Ebenso wird abgeändert, dass das Fischen in den Kanälen verboten ist. Eine Anfrage von GV Rudolf Rupp bezüglich 2 ½ Geschossverordnung wurde durch Bgm. Ernst Blum beantwortet. GVE Raimund Rusch regt an, bei der Einfahrt Mahd – Höchsterstraße ein Verkehrsspiegel anzubringen. Die Einfahrt sei schlecht einzusehen. Bgm. Ernst Blum erklärt, dieses Thema ist nach dem Ausbau der Straße nochmals anzuschauen. Derzeit ist eine Grundstücksbereinigung im Gange, vorne beim Eckhaus Mahd Nr. 7. Im Zuge des Straßenausbaues wird der Kurvenbereich wesentlich komfortabler (auch für einen 3Achs-LKW befahrbar) ausgebaut. Ob dann noch die Anbringung eines Spiegels erforderlich ist, wird man sehen. GV Peter Böhler erkundigt sich, wie hoch die Baukosten für den Bau des Kindergartens sein werden – bezüglich des Honorars des Architekten. Bgm. Ernst Blum: Das ist derzeit nicht möglich zu beantworten, da dies wesentlich vom Raumprogramm abhängt. Das wird ja wie bereits gesagt vom Bauausschuss ausgearbeitet. Eine Kostenschätzung liegt vor. Diese war aber auf 4 Gruppen ausgerichtet. Das Honorar wurde aufgrund der Basis des Kindergartens mit 4 Gruppen erstellt. Abweichungen der Fläche bis zu 10 % führen zu keiner Änderung des Honorars. Schluss der Sitzung: 21.15 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: