20070904_GVE022

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:37
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2007gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2007-09-04
Erscheinungsdatum 2007-09-04
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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 22 / 2007 über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 04. September 2007 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GV Martin Doppelmayer, Josef Hagspiel, Karl Kuster, Caroline Rauser, Felix Dünser, Günter Bertsch, Gassner Anna-Maria und die Ersatzmänner GVE Ing. Günter Leitold und Manfred Bechter; Entschuldigt: GR Wolfgang Bezler, GV Nikolaus Hofer; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, GR Jörg Blum, GV Günther Blum, Edward Bartosek, Alfons Vetter und der Ersatzleute GVE Angelika Felder, Raimund Rusch und Helga Rudhardt; Entschuldigt: GV Jeannette Brunner, Peter Böhler und Ing. Dietmar Amann; Für Fußach (FF): GV Elisabeth Rohner, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner und die Ersatzfrau GVE Irene Troy; Entschuldigt: GR Thomas Bösch; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 21 vom 05. Juni 2007 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Rechnungsabschluss zur Kenntnis: a) Gemeindeverband Wasserwerk Hard-Fußach: Rechnungsabschluss 2006 4. Ziegeleistraße: Übernahme der GP 1096/1 und 1088/5 in das öffentliche Gut (Straße) der Gemeinde Fußach 5. Straßenpolizeiliche Verordnung: Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeschränkt für LKW über 3, 5 to auf der Seestraße und Hafenstraße 6. Friedhofsverordnung der Gemeinde Fußach: Beratung und Beschlussfassung 7. Allfälliges 2 Bgm. Ernst Blum berichtet, dass in der am 03.09.2007 stattgefundenen Sitzung der Gemeindewahlbehörde, die an erster Stelle der Ersatzmitglieder geführte AnnaMaria Gassner anstelle von GV Bernd Grabher als Gemeindevertreterin nachgereiht wurde. Bernd Grabher sieht sich aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht mehr in der Lage sein Mandat, wie er es sich vorstellt, auszuüben. Bgm. Ernst Blum begrüßt Anna-Maria Gassner als neues Mitglied der Gemeindevertretung. Bgm. Ernst Blum verließt einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Für Fußach mit folgendem Wortlaut: „Die Gemeindevertretung gibt dem Bürgermeister Ernst Blum den Auftrag, sich über den Stand der Sanierung der Rheinauhalle in Höchst, die auf Konkurrenzgrund steht, zu erkundigen. GV Kurt Neunkirchner erläutert in der Folge kurz das Ansuchen, ehe Bgm. Ernst Blum über den Antrag um Aufnahme in die Tagesordnung abstimmen lässt. Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen der Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG) abgelehnt. Keine 2/3 Mehrheit wie das Gemeindegesetz vorgibt. Bgm. Ernst Blum erklärt jedoch, dass er sehr wohl auch ohne Beschluss der Gemeindevertretung bei Bedarf sich der Sache annimmt und Erkundigungen bei der Gemeinde Höchst einholen wird. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 21 vom 05. Juni 2007 Die Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05. Juni 2007 wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2.) Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: ° Vandalismus in der Gemeinde: Beim Jugendraum (ehemaliger Mannschaftsraum der Feuerwehr) wurde eingebrochen und aus der Handkassa Geld gestohlen. Weiters wurde bei der Sonderschule die Glaseingangstüre eingeschlagen. Beim Gasthaus Anker – neu errichteten Ortseinfahrt – wurde ein neu gepflanzter Baum mit samt dem Holzpfosten abgebrochen. ° Gespräche mit Herrn Pfarrer und Oswald Dörler betreffend Friedhofsverwaltung usw. wurden getätigt. Weiters wurde der voraussichtliche Termin für die Einweihung des Friedhofes mit 14. Oktober 2007 festgelegt. Weiters hat sich das Vorarlberger Architekturinstitut, welches jeden Monat architektonisch wertvolle Projekte besichtigt, für den 28.09.2007 zur Besichtigung des neuen Friedhofes angemeldet. Wer ebenfalls Interesse hat dabei zu sein, ist herzlich eingeladen. Unter der Homepage http://www.v-a-i.at können weitere Informationen eingeholt werden. 3 ° Bgm. Ernst Blum berichtet kurz auszugsweise aus der letzten Raumplanungsausschusssitzung von letzter Woche. ° Situationsbericht vom Dorfgeschichteverein: Mittlerweile sind fast alle Autorenbeiträge für das Dorfgeschichtebuch eingelangt. Ein Ausschreibungstext zur Ausschreibung des Grafikers wird demnächst verschickt. Eine Vergabeempfehlung an die zuständigen Gremien zur Beschlussfassung wird folgen. In der Folge erläutert Bgm Ernst Blum eine von GV Elisabeth Rohner, bezüglich dem Buch von Sutterlütti Sabine, gestellten Frage betreffend Konkurrenz zum Dorfgeschichtebuch. ° Brand bei der Fa. Spedition Huber – 24 Mann der Feuerwehr Fußach waren die ganze Nacht im Einsatz. Dafür recht herzlichen Dank. ° Gemeinde Höchst stellte eine ganz kurzfristige Aktion im Rahmen Kooperation der Gemeinden Höchst, Fußach und Gaißau Kindergarten für 3jährige auf die Beine. Die Rahmeninformationen dazu, um die Gremien damit zu konfrontieren, sind nicht rechtzeitig eingelangt. Trotzdem bietet die Gemeinde Höchst dieses Angebot ab Herbst 2007 an. Nach Gesprächen mit Bgm. Werner Schneider wird die Gemeinde Fußach nun ein Schriftstück erhalten, in welchem die Situation von Höchst dargestellt wird. Zahlen und Fakten für eine Kooperation sind aber dringend erforderlich. ° Bgm. Ernst Blum berichtet, dass die Stelle des neuen Werkhofleiters mit Stefan Hofer, wh. in der Montfortstraße als Nachfolger von Erich Kuster nachbesetzt wurde. ° Sanierung Hauptschule Höchst – Nordtrakt – Bedarfszuweisungen/Zuweisungsförderung der Vorarlberger Landesregierung sind schriftlich eingetroffen. Der Anteil der Gemeinde Fußach beträgt € 108.378, 00 aufgrund der Finanzkraft. ° Blutspendeaktion fand in den Sommermonaten statt. Rege Beteiligung der Bevölkerung. Bgm. Ernst Blum bedankt sich bei allen Spendern. Das Ergebnis der Blutspendeaktion wird im Gemeindeblatt veröffentlicht. ° Die Fa. EWB-Entsorgungswirtschaft am Bodensee GmbH Lustenau (Standort Fa. Häusle), hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Kunststoffsortierungsanlage samt Nebeneinrichtungen erhalten. ° Thema Problemstoffsammlung (Lacke, Öle usw.) – derzeit läuft durch den Umweltverband eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der Problemstoffsammlung und Entsorgung ab 2008. Der Auftrag wird dabei erstmals für mehrere Jahre (3 Jahre) vergeben. ° Im Rahmen einer Vorstandsitzung der ARA wurde berichtet, dass ein möglicher Grundkauf zur Erweiterung, als Grundstückssicherung im Rahmen eines Grundstückstausches diskutiert bzw. besprochen wurde. Dieses mögliche Ringtauschgeschäft wird dann auch Thema einer erforderlichen Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen sein. ° 1. Rate der schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen 2007 in Höhe von € 60.000, 00 ist eingetroffen; Bedarfszuweisungen 2007 zum Ausgleich für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausgliederungen und Schuldenreduzierungen sowie zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt i Höhe von € 11.862, oo sind eingetroffen; Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für Monat Juni 2007 in Höhe von € 147.909, oo und für den Monat Juli 2007 in Höhe von € 227.138, oo sind eingetroffen; 4 ° Die Beihilfenzusage zum Ankauf des Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr ist eingelangt. Von den Gesamtkosten € 412.080, 00 wird eine Beihilfe von € 124.137, 00 gewährt. Dies sind auf das Fahrgestell, Aufbau und Ausrüstung 30 % (nicht wie angenommen 25 %) und auf die Funkausrüstung sogar 40 % an Förderung. ° Teilnahme durch Bgm. Ernst Blum am Festakt 60 Jahre Fa. Grass. ° Das alljährliche Treffen der Mitglieder des Familienhilfe-Pools Bregenz und Bodenseegemeinden fand am 26.06.2007 statt. ° Bgm. Ernst Blum berichtet, dass in den Medien zu lesen und zu hören war, dass einige Postämter geschlossen werden. In Fußach zum Glück noch nicht. Im Gegenteil – im Rahmen der Philatelietage im Rheindelta wurden Briefmarken vom Rheindelta vorgestellt und verkauft. ° Auf die Frage von Helga Rudhardt zur Sanierung der Brücke Ferd. Weiß Str. Montfortstraße, erklärt Bgm. Ernst Blum, dass die Brücke nicht denkmalgeschützt ist. Es wurden verschiedene Varianten der Sanierung der Brücke geprüft und vom Gemeindevorstand aufgrund der Gewährleistungsanforderung, die umfangreichste aber gleichzeitig dauerhafteste Sanierungsvariante gewählt. 3.) Rechnungsabschluss zur Kenntnis: a) Gemeindeverband Wasserwerk Hard-Fußach: Rechnungsabschluss 2006 Der Rechnungsabschluss 2006 Gemeindeverband Wasserwerk Hard-Fußach wird ohne Einwand zur Kenntnis gebracht. Erfreulich ist hier zu erwähnen, dass gegenüber dem Voranschlag, welcher mit € 41.000, 00 veranschlagt war, nun der Rechnungsabschluss auf € 34.314, 71 lautet. Einsparungen konnten bei den Betriebskosten Strom, Instandhaltung Wasserversorgungsanlagen und verschiedener Kleinreparaturen getätigt werden. 4.) Ziegeleistraße: Übernahme der GP 1096/1 und 1088/5 in das öffentliche Gut (Straße) der Gemeinde Fußach Bgm. Ernst Blum erklärt, dass nun, nachdem alle Zustimmungserklärungen aller Grundbesitzer vorliegend sind, die Möglichkeit besteht, die Ziegeleistraße – GP 1096/1 und 1088/5 in das öffentliche Gut (Straße) der Gemeinde zu übernehmen. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig der kostenlosen Übernahme der Ziegeleistraße GST-NR 1096/1 mit 625 m² und 1088/5 mit 1.105 m² in EZ 1351 KG Fußach von Günther Salzmann, Fidel Ochsenreiter (Rechtsnachfolger), Mehmet Güner, Hanspeter Salzmann, Peter Bonetti, Elmar Fels, Werner Wriessnegger und Harald Ochsenreiter in das Eigentum der Gemeinde Fußach (Gemeindestraßen) EZ 530 KG Fußach zugestimmt. 5.) Straßenpolizeiliche Verordnung: Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeschränkt für LKW über 3, 5 to auf der Seestraße und Hafenstraße 5 Beratung und Beschlussfassung Bgm. Ernst Blum erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt über Antrag des Raumplanungsausschusses eingebracht wurde. Der allgemein schlechte Zustand der Seestraße ist hinlänglich allen bekannt. Die Gemeinde Hard und die Gemeinde Fußach ist mit je 50 % erhaltungspflichtig. Die Straße selbst ist im Eigentum der Republik Österreich – als Begleitstraße zum Rheindamm. Die kostenlose Benutzung wurde mit der Auflage erteilt, dass beide Gemeinden die Straßenerhaltung tragen. Da derzeit die Gemeinde Hard nicht in der Lage ist sich mit 50 % an den Sanierungskosten zu beteiligen, kommt der Vorschlag des Raumplanungsausschusses für die Seestraße und die Hafenstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, eingeschränkt für LKW ab 3, 5 to, zu verordnen. Auf eine Anfrage von GV Edward Bartosek, ob es nicht möglich ist, im gleichen Atemzug die Beschränkung auf der Seestraße für PKW wieder auf 50 km/h anzuheben, erklärt Bgm. Ernst Blum, dass grundsätzlich im gesamten Gemeindegebiet von Fußach eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h herrscht. Es ist aber unumgänglich, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkungen kontrolliert werden. Kontaktaufnahme mit der Polizei Höchst wird veranlasst. Ebenso gibt es, wie in Hard bereits praktiziert wird, die Möglichkeit durch die Stadtpolizei Bregenz Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen. Diesbezüglich werden die Kosten erhoben. Wert wird darauf gelegt, dass in Zukunft nicht nur die Seestraße und die Hafenstraße sondern auch andere bekannte Raserstrecken im Gemeindegebiet von Fußach kontrolliert werden (unter anderem die Rohrstraße ab der Einmündung von der Hinterburg bis hinunter zum Sportplatz). Unter anderem wird kurz das Thema Radweg entlang der Seestraße angesprochen. GV Elisabeth Rupp erläutert dazu, dass sie bereits mehrfach von Eltern mit Kindern auf den Umstand angesprochen worden sei, ob es nicht möglich ist, die Radweg mit einem Zaun in Richtung Seestraße abzutrennen. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass damals bei der Planung die Experten und Sachverständigen keine Veranlassung gesehen haben, einen Zaun anzubringen. Vor ca 2 Wochen habe er aber ans Land die Anregung abgegeben, links und rechts auf der Fahrspur des Radweges eine weiße Markierung als sichtbare Abgrenzung (vor allem in der Nacht) anzubringen. Er hoffe nun, dass dieses Anliegen ausgeführt wird. Zudem wird das Problem des Befahrens durch die Mähmaschinen angesprochen. Die Anregung bzw. das Ersuchen an das Flussbauamt, während den Mäharbeiten den Radweg zu sperren, wird durch Bgm. Ernst Blum weitergegeben. Nach längerer Diskussion und über Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, über die Seestraße und die Hafenstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, eingeschränkt für LKW ab 3, 5 to, zu verhängen. 6 6.) Friedhofsverordnung der Gemeinde Fußach: Beratung und Beschlussfassung Bgm. Ernst Blum erklärt, dass nach mehreren Gesprächen und Abstimmungen mit der Pfarre, in Abstimmung mit dem Bestattungsgesetz, der Einarbeitung der bestehenden Friedhofsordnung der Gemeinde Fußach und nach Diskussionen der einzelnen Paragraphen in der letzten Gemeindevorstandsitzung nun der Entwurf der Friedhofsordnung der Gemeinde Fußach vorliegt und mittels Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung verordnet werden kann. GV Rudolf Rupp erkundigt sich über die Unterschiede der neuen und der alten Friedhofsordnung: Bgm. Ernst Blum: Die Notwendigkeit bestand darin, den Friedhof „Neu und Alt“ in der Verordnung neu zu definieren und zwar in bezug auf den Rechtsträger und welche Funktionen es für das Ganze hat. Ansonsten kommen alle, nach dem Bestattungsgesetz, erforderlichen Paragraphen in der neuen Verordnung vor. Es wurde versucht die Verordnung auch lesbar zu gestalten. Alle eventuell vorkommenden Fälle können nie in der Verordnung angeführt werden. Für die Abwicklung bei konfessionellen Fragen ist sowohl bei der alten als auch bei der neuen Verordnung der Pfarrer zuständig, ansonsten die Friedhofsverwaltung. Auf eine Frage von GV Rudolf Rupp erklärt Bgm. Ernst Blum, dass zwischen der Mindestruhefrist (diese ist mit 15 Jahren festgelegt) und der Benützungsdauer – Benützungsrecht mit 20 Jahren unterschieden werden muss. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 10 Jahre. GVE Irene Troy erkundigt sich über die Gebühren. Bgm. Ernst Blum: Diese werden in einer separaten Verordnung geregelt und in der nächsten Sitzung im Rahmen der Friedhofsgebührenverordnung beschlossen. Auf die Frage von GVE Irene Troy erklärt Bgm. Ernst Blum, dass bezüglich dieser Verordnung sehr wohl Abstimmungen mit der Pfarre vorgenommen wurden.. GVE Irene Troy erkundigt sich, wer die für Verwaltungsarbeit zuständig ist. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass dies die Gemeinde selbst macht Gemeindesekretär Walter Wetzel hat sich für diese Arbeit bereit erklärt. – GV Rudolf Rupp fragt nach, ob der Verwandte sich selbst nach Ablauf der Benützungsfrist melden muss, um eine Verlängerung anzusuchen. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass aufgrund der EDV-mäßigen Verwaltung die Gemeinde denjenigen anschreibt und auffordert um Verlängerung anzusuchen. GR Jörg Blum bringt ein, dass es im § 1 Abs. 3 Pfarrkirche St. Nikolaus lautet. Er ist der Meinung es müsste Pfarre St. Nikolaus heißen. Bgm. Ernst Blum: Eine Abklärung diesbezüglich findet statt. Je nachdem wird es abgeändert oder nicht. Weiters bringt GR Jörg Blum vor, dass es im § 3 Abs. 1 – 4. Zeile – anstelle des Kommas sollte das Wort „oder“ angeführt werden und beim § 3 Abs. 5 sollte 7 der Satz folgendermaßen lauten: „Auf die Überlassung einer bestimmten Grabstätte .......“ Bgm. Ernst Blum erläutert noch, dass der Bestandsplan des alten Teiles (des konfessionellen Teiles) messtechnisch noch überarbeitet wird, damit auch dieser Teil EDV-mäßig zum übernehmen ist. Ein entsprechender Belegungsplan bildet dann ebenfalls Bestandteil der Friedhofsordnung. Grundsätzlich gilt, dass jeder einzelne Fall speziell angeschaut und dann entschieden werden muss. Vorab jetzt schon über Fälle diskutieren, welche vielleicht eintreten, macht keinen Sinn. In der Folge fand eine längere Diskussionen in Bezug auf Benützungsrechte – Grabbenützungsrecht – Verlängerung, Ruhezeiten, weiters über die kirchliche Aufsicht nach § 2 Abs. 3, sowie das Thema – welche Urnen verwendet werden dürfen (verrottbare usw.) und über das Thema Grabsteine – Grabkreuze – Anordnung der Grabsteine, Größe der Grabstätte usw. statt. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, die Friedhofsordnung in der vorliegenden Fassung mit den Korrekturen und der Ergänzung des, laut Friedhofsverordnung, beschriebenen Friedhofplanes als Beilage mit dem Hinweis dass dieser dann mit dem Plan des alten Friedhofplanes ergänzt wird, verordnet wird. 7.) Allfälliges GV Alfons Vetter erkundigt sich, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, den Sondermüll (Öle, Fette usw.) nicht nur am ersten Donnerstag im Monat sondern vielleicht an zwei Tagen im Monat abgeben kann. Bgm. Ernst Blum: Die Abholintervalle sind Regional geregelt und die Sammlung wird Überregional über Postwurf an jeden Haushalt jeweils angekündigt. Eine Lagerung beim Bauhof über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich. Der vom Umweltverband im Gesamtauftrag der Gemeinden beauftragte Entsorger ist verpflichtet, nach der Vorgabe des Auftrages im vorgegebenen Sammelrythmus den Sondermüll abzuholen. GR Jörg Blum erkundigt sich wieder über den Vertrag mit dem Gasthaus Anker. Bgm. Ernst Blum: Laut Notar Dr. Zimmermann ist der Vertrag in Arbeit. GV Elisabeth Rohner erkundigt sich, ob die Abgabe des Grünmülls kontrolliert wird, da ja in verschiedenen Gemeinden für die Abgabe bezahlt werden muss und in Fußach keine Gebühr dafür verlangt wird. Sie habe das Gefühl, dass hier ein Grünmülltourismus stattfindet. Bgm. Ernst Blum: Die Kontrolle findet schon fast zu gut statt. Wer die Mitarbeiter unten bei der Grünmüllstation kennt, weiß, dass diese sehr genau auf dieses Problem achten und Kontrollfragen bei Abgabeberechtigten nicht immer gutgeheißen werden. GVE Irene Troy erkundigt sich, was gegenüber der Spenglerei Blum gebaut wird. 8 Bgm. Ernst Blum: 2 Lagerhallen der Fa. Blum. GV Kurt Neunkirchner ist der Auffassung, dass durch die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages der Fraktion „Für Fußach“ Bgm. Ernst Blum die Möglichkeit genommen wurde, sich in Bezug auf die Sanierung der Rheinauhalle in Höchst zu informieren. Bgm. Ernst Blum entgegnet, dass dies sicher nicht der Fall ist, er kann sich sehr wohl über gewisse Sachthemen informieren bzw. Erkundigungen einholen. GV Kurt Neunkirchner erkundigt sich wieder, wie es mit dem Abschluss der neuen Vereinbarungen mit der KV ausschaut. Bis wann werden die Vereinbarungen unterzeichnet. Die Vertragsvereinbarung sei im Mai ausgelaufen. Bgm. Ernst Blum erläutert dazu, dass im Vertrag lediglich steht, dass nach Ablauf von 10 Jahren erstmals die Möglichkeit der Kündigung des Gemeindeverbandes bestehe. Es muss nicht separat verlängert werden. Es verlängert sich von selbst. Im Vertrag ist lediglich Kündigungsmöglichkeit angeführt. Die Konkurrenzverwaltung hat unter den Gemeinden festgestellt, dass keine Intention einer Kündigung besteht. GVE Irene Troy erkundigt sich nochmals über Situation der Brücke Ferdinand Weiß Straße. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass alle 5 Jahre sämtliche Brücken kontrolliert und überprüft werden müssen. Wir haben einen Auftrag zur regelmäßigen Brückenkontrolle mittels Dokumentation in einem Brückkataster erteilt. Bei der Sanierung wurde festgestellt, dass die Betonbrüstung über keine Eisenarmierung verfügte. Nun wurde eine entsprechende Armierung zur statischen Entlastung miteingebunden. Die Sanierungsarbeiten waren nun nach fast 100 Jahren erforderlich. Die Möglichkeiten der einzelnen Sanierungsvarianten wurden zweimal im Gemeindevorstand behandelt. Schluss der Sitzung: 22.20 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: