20060711_GVE012

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:39
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2006gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2006-07-11
Erscheinungsdatum 2006-07-11
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Inhalt des Dokuments

1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 12 / 2006 über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 11.07.2006 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, GR Karin Meier, GV Nikolaus Hofer, Gabriele Taschner, Caroline Rauser, Felix Dünser und die Ersatzleute: GVE Günter Bertsch, Anna-Maria Gassner, Manfred Bechter und Josef Röck; Entschuldigt: GV Martin Doppelmayer, Bernd Grabher, Josef Hagspiel und Karl Kuster Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, GR Jörg Blum, GV, Jeannette Brunner, Peter Böhler, Alfons Vetter und die Ersatzleute: GVE Mag. Hubert Winkler, Raimund Rusch und Ulrich Hämmerle; Entschuldigt: GV Günther Blum, Ing. Gerhard Paterno und Edward Bartosek; Für Fußach (FF): GR Thomas Bösch, GV Elisabeth Rohner, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner; Entschuldigt: --- Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Weiters begrüßt Bgm. Ernst Blum Notar Dr. Zimmermann, welcher zu Punkt 3 b) als Auskunftsperson tätig ist sowie die Zuhörer. Bgm. Ernst Blum stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 3 b) an die 1. Stelle der Tagesordnung zu setzen, damit Notar Dr. Kurt Zimmermann nicht bis zum 3. Punkt der Tagesordnung der Sitzung beiwohnen muss. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. GV Elisabeth Rohner bringt vor, dass lediglich der Fragebogen mit den 9 Fragen betreffend Kindergarten mit auf die Tagesordnung genommen wurde. Abgegeben wurden aber noch weitere 10 Fragen bezüglich der Volksschule Fußach. 2 Bgm. Ernst Blum erklärt, dass lediglich der Fragenkatalog mit den 9 Fragen zum Kindergarten eingelangt sei. Diese habe er auch versucht zu beantworten, von weiteren 10 Fragen ist nichts bekannt. Diese können aber noch abgeklärt und in der nächsten Sitzung beantwortet werden. GV Elisabeth Rohner bringt weiters vor, dass ihre Fraktion „Für Fußach“ in Sachen Kindergarten – Installierung einer weiteren Gruppe - einen weitergehenden Antrag formuliert habe, welcher vorher zu behandeln sei. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass darüber beim Tagesordnungspunkt 4 zu beraten sei. GR Thomas Bösch stellt für die Fraktion „Für Fußach“ nach § 41 Abs. 1 des Gemeindegesetzes den Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte wie folgt: Die Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift (Punkt 11.) ist als zweiter Tagesordnungspunkt zu erledigen. Abstimmung: 12/12 – Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft einstimmig dagegen. – Antrag somit abgelehnt. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Straßenbau: BA 08, Wasserversorgung Teilstück Bilke BA IIIa, Wasserverband Rheindelta Regenwasserkanal Antrag auf Beschlussfassung Auflage des Straßenprojektes Teilstück Bilke nach § 29 Vlbg. Straßengesetz. 3. Grundstücksangelegenheiten a) Antrag (GVO) um Zustimmung zum Ankauf von Grundstücken – Angebot Rohner b) Antrag (GVO) um Zustimmung zum Verkauf und Kauf von Grundstücken – im Zusammenhang Hofaussiedlung Kuster 4. Kindergarten: Installierung einer 5. Gruppe Antrag zur Benützung des Sitzungssaales im Gemeindeamt 5. Beschäftigungsrahmenplan: Änderung 6. Anfragebeantwortung Antrag Für Fußach a) Raumsituation in Schule und Kindergarten b) Gestaltung Kapelle Herrenfeld 7. Rechnungsabschluss zur Kenntnis: a) Polytechnische Schule b) Gemeindeinformatik GmbH 8. ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Unteres Rheintal: Nominierung und Entsendung eines weiteren Vertreters der Gemeinde 9. Ortskanalisation BA 12: Darlehensaufnahme: Antrag des Finanzausschusses 10. Schulerhalterbeitrag HS Höchst – Sanierung Nordtrakt Antrag des Finanzausschusses 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 11 vom 16. Mai 2006 12. Allfälliges 3 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 3.) Grundstücksangelegenheiten 3 b) Antrag (GVO) um Zustimmung zum Verkauf und Kauf von Grundstücken – im Zusammenhang Hofaussiedlung Kuster Bgm. Ernst Blum berichtet, dass der Gemeindevorstand mehrere Male zu diesem Thema beraten hat. Weiters hat auch der Raumplanungsausschuss dazu beraten. Im Zusammenhang mit dem Umlegungsverfahren „Sperrhafter“ ist dieses Thema und die Zusammenhänge mit der Hofaussiedlung durch die Gemeindevertretung in Kenntnis gesetzt worden. Bgm. Ernst Blum erläutert anhand einer Overheadfolie die Situation mit den einzelnen Grundstücken, welche ge- und verkauft werden, respektive, welche 4 landwirtschaftlichen Grundstücke die Gemeinde verkauft um dafür aus dem Umlegungsgebiet „Sperrhafter“ dann ein gewidmetes Baulandgrundstück im Ausmaß von 641 m² von der Familie Kuster zu erhalten. Damit eine entsprechend große Fläche zur Ansiedlung eines Hofes entsteht, bedarf es auch eines Grundverkaufes von Frau Sommer Lydia, welche dafür an ihren Besitz angrenzende Grundstücke von der Gemeinde erwirbt. Für die Abwicklung der Grundgeschäfte liegt die einstimmige Empfehlung des Gemeindevorstandes an die Gemeindevertretung vor, die landwirtschaftlichen Flächen um € 7, 00 zu verkaufen und im Gegenwert des Verkaufserlöses um € 160, 00 Bauland im Gebiet „Sperrhafter“ zu erwerben. Weiters erklärt Bgm. Ernst Blum, dass eine Hofaussiedlung aufgrund der derzeitigen EU Bestimmungen für Klaus Kuster unumgänglich ist, damit in Fußach der Weiterbestand eines der letzten überlebensfähigen Landwirtschaftsbetriebe gesichert werden kann. Dies wird nach Rückfrage durch die Gemeindevertretung durch den anwesenden Klaus Kuster bestätigt. In der Folge wird die exakte Situation einerseits durch Bgm. Ernst Blum und andererseits durch Notar Dr. Zimmermann erläutert. Notar Dr. Zimmermann, welcher in dieser Angelegenheit als Auskunftsperson fungiert, gibt speziell über die vorbereitete Vertragssituation (Grundverkäufe und Grundkäufe – bzw. über die Vertragsabwicklung im Allgemeinen) Auskunft und andererseits Erklärungen über die derzeitige rechtliche Situation betreffend Fragen wie: „eventuelle Abwicklung mit Baurecht“, „über die Situation, falls der Hof aufgelöst wird und nur mehr das Wohnhaus in diesem Gebiet verbleibt“, „wie die Situation aussieht betreffend Errichtung von Ferienwohnungen“, „wer könnte den Hof bei eventueller Auflösung der Landwirtschaft durch Kuster Klaus kaufen“ „wie die m²-Preise zustande gekommen sind (€ 7, 00 und € 160, 00)usw., ab. Es wird in diesem Zusammenhang auf eine Frage von GR Peter Zucali erklärt, dass es von jeher Wunsch der Gemeinde ist, nicht Geld für Grundstücke zu erhalten, sondern im Gegenzug Bauland dafür zu erhalten um für anstehende oder zu erwartende Grunderwerbe von Vorbehaltsflächen auch Tauschgrundstücke anbieten zu können. 4 Notar Dr. Zimmermann erklärt in kurzen Worten das Rechtsgeschäft zwischen Gemeinde Fußach, Frau Sommer Lydia und Herrn Klaus Kuster. Jörg Blum fragt nach, ob die Mitglieder der Gemeindevertretung noch die fertig verfassten Verträge zu sehen bekommen. Bgm. Ernst Blum: Die fertigen Verträge werden vom Bürgermeister und einem Gemeinderat unterzeichnet. Es ist aber möglich, die Mitglieder des Gemeindevorstandes von der fertigen Vertragsfassung in Kenntnis zu setzen, sodass diese ebenfalls einen Einblick in die Verträge bekommen. Die Gemeindevertretung zeigt sich damit einverstanden. GR Bösch Thomas ist der Meinung, dass in den Vertrag hineingeschrieben gehört, dass ein Hoferrichtung verpflichtend ist. Dazu wird angemerkt, dass der gesamte Vertragshintergrund einzig und allein diesem Zweck dient und dementsprechend festgehalten wird. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum und Empfehlung des Gemeindevorstandes wird einstimmig, entsprechend dieser zusammengefassten 6 Punkte, beschlossen, diesen Grundstücksgeschäften zuzustimmen. Der Beschluss durch die Gemeindevertretung lautet wie folgt: 1. Die Gemeinde Fußach verkauft an Klaus Kuster das GST-NR 339 mit 5.674 m² um € 7, 00/m², insgesamt sohin um € 39.718, --. 2. Die Gemeinde Fußach verkauft an Lydia Sommer das GST-NR 682 mit 3.059 m² und das GST-NR 683 mit 1.127 m² um € 7, 00/m², insgesamt sohin um € 29.302, 00. 3. Die Gemeinde Fußach verkauft an Klaus Kuster das GST-NR 324 mit 4.785 m² um € 7, 00/m², insgesamt sohin um € 33.495, 00. 4. Die Gemeinde Fußach erhält von Klaus Kuster und kauft sohin von diesem aus der Umlegung „Sperrhafter“ (nach Abschluss und Durchführung dieser Umlegung) ein Grundstück im Ausmaß von 641 m² um € 102.515, 00, das entspricht einem Quadratmeterpreis von € 160, 00/m², wobei sich die Gemeinde Fußach an den Erschließungskosten nicht zu beteiligen hat. 5. Die mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung der Verträge verbundene Grunderwerbsteuer, die Grundbuchseintragungsgebühr sowie die Kosten des Urkundenverfassers trägt Klaus Kuster allein. 6. Die vorstehend zu 1) bis 4) angeführten Rechtsgeschäfte bedingen sich gegenseitig, das heißt, sollte auch nur ein Rechtsgeschäft aus welchen Gründen immer nicht rechtsverbindlich zustande kommen, sind auch die weiteren Rechtsgeschäfte gegenstandslos und so zu behandeln, als ob sie nie geschlossen worden wären. Diese sind erforderlichenfalls rückabzuwickeln. Bgm. Ernst Blum bedankt sich bei Notar Dr. Zimmermann für seine Bereitschaft, als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen. 1.) Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: 5 - Die Einleitung des Umlegungsverfahrens „Sperrhafter - Achstrasse“ wurde von der Vorarlberger Landesregierung eingeleitet. Die Verordnung dazu wurde im Amtsblatt veröffentlicht. - Zahlreiche Sitzungen fanden statt: Finanz- Raumplanung- , Sozial- Kultur – und Umweltausschuss, 2 Gemeindevorstand eine davon mit dem Pfarrkirchenrat und eine Sitzung zum Thema Kindergarten. - Vorstands- und Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Hofsteig. - Längeres Schreiben des Musikverein Fußach ist bei der Gemeinde eingelangt. Die Behandlung dieses Schreibens findet bei der nächsten Sitzung des Gemeindevorstandes statt. - Schwanproblem: Die Rheindeltagemeinden haben sich in eigenen Schreiben mit einem Antrag an die BH gewandt. Es wurde seitens der BH Bregenz dazu mitgeteilt, dass in der Zeit vom 01.09. bis 30.09 laut Jagdverordnung Höckerschwäne durch die Jagdschutzorgane bejagt werden dürfen. - Verkehrstechnische Stellungnahme betreffend Bereich Einfahrt Dorfstraße ist eingelangt. Diesbezüglich lag eine Anfrage von GVE Irene Troy vor. Zweck des Kreuzungsumbaues war - die Verlangsamung der Fahrgeschwindigkeit, Gewährleistung der Beachtung des Nachranges gegenüber dem Landesstraßenverkehrs und die sichere Fußgängerführung über die Dorfstraße bzw. Verbesserung der Vorplatzsituation beim Gasthaus Anker; – diese Vorgaben wurden aus fachlicher Sicht durch die gegebene Gestaltung erreicht. - Eine Sitzung im Rathaus Hard betreffend Fernwärme fand statt. Eine Studio über ein oder mehrere Bioheizkraftwerke wird von der Gemeinde Hard erstellt. Gemeinde Fußach wird auf dem laufenden gehalten. Die Gemeinde Fußach wäre nur am Rande betroffen. Es ist daran gedacht, die Pipelinebrücke Richtung Höchst zu nutzen. - Vereinsstatuten der Regio Bodensee wurden bei der Generalversammlung beschlossen. Es bedarf keiner Beschlussfassung über den Beitritt von Fußach, da der Verein schon bestand hatte und die Gemeinde Mitglied ist. - Einigung zw. Pfarre Fußach, Diözese Feldkirch und Gemeinde Fußach betreffend Friedhof wurde hergestellt. Es fand ein Gespräch aller Beteiligten mit dem Gemeindevorstand statt. Es wurde beschlossen den Verabschiedungsplatz ganzflächig auszupflastern. Neben der Notwendigkeit die Oberflächenversickerung zu verbessern, deren Wasserabschluss im heutigen Kiesbett nicht funktioniert, wurde damit auch eine optimale Möglichkeit gesehen, die Verabschiedungszeremonie mit dem „Aufstellen“ der Trauergäste besser zu organisieren. Einigung fand auch bei der Übernahme der Friedhofsverwaltung (Pachtbedingungen) des alten Friedhofes durch die Gemeinde Fußach statt. 6 - Fallenbrücke – Eine Begehung mit Sachverständigen, LWBA und Büro Moser fand statt. Es sind noch Abklärungen der Vorgaben für eine Projektentwurf im Gange. Ebenso muss ein Landschaftsökologe beigezogen werden. - Thema Heimatbuch: Schreiben an die Mitautoren wurde verschickt. - Vbgm. Werner Egger nahm in Hard an einer Besprechung Wasserwerk Hard/Fußach bzgl. des dringend zu schaffenden Wasserschutzgebietes teil. - Die Bauarbeiten Radweg linksseitig Richtung Hard sind im Gange, ebenso die Arbeiten beim BA 12 – dort sind derzeit die Asphaltierungsarbeiten im Gange. Beim Herrenfelderabschnitt bis Berkmann sind die Abhumusierungsarbeiten begonnen worden. - Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind für den Monat Juni 2006 in Höhe von insgesamt € 121.421, 00 eingetroffen. - 1. Rate der schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen 2006 in Höhe von € 61.000, 00 wurden an die Gemeinde überwiesen. - Mitteilung vom Roten Kreuz über eine vorerst gelungene Reanimation einer Frau im Hörnlebad ist eingelangt. Dies ist auf den raschen Einsatz des Teams First Response zurückzuführen, welche in kürzester Zeit am Unfallort waren. Leider ist mitzuteilen, dass die Frau einige Tage später im Krankenhaus verstorben ist. - Einladung zum Kindermusical am Samstag den 15. Juli 2006. Geleitet von Werner Hämmerle – Thema – „Wie man Bananen krümmt“. GV Elisabeth Rohner erkundigt sich bei allen Gemeindevertretern, wer von Ihnen das Schreiben des Musikvereines bekommen habe. Weiters ist sie der Auffassung, dass dies Angelegenheit der Gemeindevertretung sei und nicht die des Gemeindevorstandes. 2.) Straßenbau: BA 08, Wasserversorgung Teilstück Bilke BA IIIa, Wasserverband Rheindelta Regenwasserkanal Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit vier Gegenstimmen (Gegenstimmen: GR Thomas Bösch, GV Elisabeth Rohner, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner) der Beschluss zur Auflage des Straßenprojektes Teilstück Bilke nach § 29 Vlbg. Straßengesetz, gemäß Plannummer 3-2189-1-1 vom 10.04.2006 und vorliegender Kundmachung vom 03.07.2006 gefasst. 3.) Grundstücksangelegenheiten a) Antrag (GVO) um Zustimmung zum Ankauf von Grundstücken – Angebot Rohner Bgm. Ernst Blum erläutert die Situation betreffend den angebotenen Grundstücken GSTNR 827 und GSTNR 830 (Teilstück) – insgesamt ca. 1.000 m² von Herrn Max Rohner in der Höchsterstraße. Kaufpreis pro m² - € 177, 00. 7 Bgm. Ernst Blum erklärt in der anschließend länger dauernden Diskussion, dass die Gemeinde Fußach über zuwenig Grundstücke verfügt, welche zu Tauschzwecken herangezogen werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese angebotenen Grundstücke zu erwerben. Weiters erklärt Bgm. Ernst Blum, dass kein Kredit für den Ankauf dieser Grundstücke aufgenommen werden muss. Im Voranschlag ist jeweils ein Ansatz für unvorhergesehene Grundkäufe enthalten. Aufgrund der gebotenen Dringlichkeit ist später ein Nachtragsvoranschlag darüber zu erstellen. Rege Diskussion mit Einwänden und Anregungen wurde geführt, ehe Bgm. Ernst Blum auf Empfehlung des Gemeindevorstandes den Antrag stellt, die genannten Grundstücke GSTNR 827 und GSTNR 830 ( Teilstück) insgesamt ca 1.000 m² zum Quadratmeterpreis von € 177, 00 aufgrund des Angebotes der Fam. Rohner zu erwerben. Abstimmung: Der Antrag wurde mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen (GV Elisabeth Rohner, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner) beschlossen. 4.) Kindergarten: Installierung einer 5. Gruppe Antrag zur Benützung des Sitzungssaales im Gemeindeamt Bgm. Ernst Blum erklärt den Umstand, wieso eine Installierung einer zusätzlichen 5. Kindergartengruppe erforderlich wird. Ausschlaggebend ist die hohe Anzahl an Integrationskindern, welche in diesem Kindergartenjahr den Kindergarten besuchen werden. Nach der Anmeldung im April und der Abklärung mit der Gemeinde Höchst (Übernahme von Kindern in dortige Kindergärten) war klar, dass es ein zusätzliche Gruppe braucht. Im Herbst werden in insgesamt 3 Gruppen Integrationskinder untergebracht. Bei den jeweiligen Gruppen muss aufgrund des Kindergartengesetzes die Kinderanzahl niedrig gehalten werden. Dies sieht das Gesetz so vor. In der Folge wurde im Mai bzw. im Juni der Gemeindevorstand über diese Problematik informiert. Mehrere Ausschüsse haben sich mit diesem Problem befasst: – Bauausschuss, Gemeindevorstand, Raumplanungsausschuss gemeinsam mit Bauausschuss, Kulturausschuss. Die Thematik ist nach verschiedenen Beratungen zurück zum Gemeindevorstand gekommen, welcher sich für eine Arbeits- bzw. Expertenteambildung aussprach. In dieser Sitzung wurde das Ergebnis gefasst, dass für das Provisorium (5. Gruppe) der Gemeindevertretersitzungssaal genutzt werden soll. Bevor über den Antrag des Bauausschussobmannes GR Wolfgang Bezler abgestimmt werden konnte erklärt GR Peter Zucali, dass er mit der Vorgangsweise nicht einverstanden sei. Dies deshalb, da er über einen Tagesordnungspunkt abstimmen muss, über welchen er keine ausreichenden Informationen bekommen habe. Einerseits habe er für die Fraktion noch im Gemeindevorstand und auch nicht der Kulturausschuss genügend Vorinformation bekommen. Über ungenügende Unterlagen und Informationen beklagen sich GV Peter Böhler und GV Alfons Vetter. Bgm. Ernst Blum äußert sich dahingehend, dass die verbalen Attacken nicht zulässig sind, zumal die Entscheidungskompetenz für diese Angelegenheit ganz 8 klar beim Gemeindevorstand liege und es ausdrücklich der Wunsch der ÖVP, Jörg Blum war, die Gemeindevertretung zu informieren und darüber abstimmen zu lassen. Sämtliche Unterlagen dazu sind den genannten Ausschüssen zu den Beratungen zur Verfügung gestellt worden, selbst der Obmann des Kulturausschusses wurden in einem ausführlichen Gespräch zum Sachverhalt vom Bürgermeister informiert. Wenn diese Informationen bei den Fraktionssitzungen nicht weitergegeben werden, kann dies nicht Sache des Bürgermeisters sein. Zum einen sind neben den selbst verfassten Aktenvermerken keine weiteren Unterlagen vorhanden und wurden zum anderen alle bisher gewünschten Unterlagen den Ausschüssen zur Verfügung gestellt. Sofern es die Auffassung eines Ausschusses ist, dass weitere Unterlagen oder Informationen erforderlich sind, gilt die sog. Hohlschuld und diese hat sich der Obmann zu besorgen. Das Amt oder der Bgm. kann nicht von vornherein wissen, was noch gewünscht wird wenn dazu nicht angefragt wird. Der Gemeindevorstand hätte im Rahmen des Schulerhaltergesetzes und der General- kompetenz über die Verwendung eines Schulraumes selbst entscheiden können. Bgm. Ernst Blum erklärt zur Frage von GV Elisabeth Rohner, dass auf Wunsch des Gemeindevorstandes eine schriftliche Abklärung beim Land erfolgte, ob ein Vollintegrationskind überhaupt aufgenommen werden muss, oder ob es andere, bessere Betreuungsmöglichkeiten gäb. Dies, nachdem er bereits nach mündlicher Abklärung die Aufnahmepflicht den Mandataren mitgeteilt hatte. GV Kurt Neunkirchner erklärt weiters, dass auch er als Mitglied des Raumplanungsausschusses bezüglich der Standortbestimmung des Kindergartens in der Sitzung am 19.06.2006 ohne vorhergehende Info hätte eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgeben müssen. Solche Entscheidungen, ohne vorherige vollumfassende Info treffen zu müssen, sei für ihn nicht möglich. GR Thomas Bösch erläutert, dass die Errichtung des Provisoriums (Container) beim Kindergarten im Jahre 1996 beschlossen wurde. Das Provisorium sei aber nur auf 5 Jahre beschlossen worden. In folgenden Sitzungen – 25.06.1997, 08.10.1997 und 03.11.1999 habe die Fraktion Für Fußach immer wieder auf den Umstand des Provisoriums hingewiesen. Ebenso auf den Umstand, dass eine andere Lösung gefunden werden muss. GV Elisabeth Rohner stellt einen „Weitergehenden Antrag zum Antrag „provisorische Kindergartenlösung im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes“. Dieser lautet wie folgt: 1. Es findet durch das Gemeindeamt statt: eine Erhebung und eine Bestandsaufnahme des Raumbedarfes für alle Bildungseinrichtungen und Kulturvereine (Kindergarten, Schule, Bücherei, Kindergruppe, Musikschulunterricht, Musikverein, Theatergruppe) 2. Bis zur GV-Sitzung im Dezember 2006 liegt ein konkreter Zeitplan vor, der klar festlegt, wann, bis wann, auf welche Art und Weise der Raumbedarf der 9 oben genannten und eventuell dazukommenden Institutionen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zufriedengestellt wird. 3. Es liegen bis zur GV-Sitzung im Dezember 2006 konkrete Budgetpläne vor, welche die notwendigen finanziellen Mittel dafür vorsehen. 4. Das Provisorium „Kindergartengruppe im Sitzungszimmer“ wird befristet. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass in der letzten Finanzausschusssitzung genau dieses Thema umfassend durch Bgm. Ernst Blum angesprochen wurde und darauf hingewiesen wurde, dass die mittelfristige Finanzplanung im Herbst ein großes Thema sein wird und das sich die Fraktionen genau zu diesen Themen Gedanken machen sollen. Weiters hat Bgm. Ernst Blum im Finanzausschuss gebeten, diese Aufgabenstellung an die einzelnen Mitglieder der Fraktionen weiterzugeben. Mittels eines Antrages diese Aufgabe / das Gesamtpaket jetzt aufzunehmen, wäre nur eine Wiederholung dessen was vom Ausschuss bereits vorgeleistet und weiterführend angedacht ist. Bgm. Ernst Blum stellt den Antrag über den von der Fraktion Für Fußach vorgelesenen weitergehenden Antrag abzustimmen. Abstimmung: 12/12 – Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft einstimmig dagegen. – Antrag somit abgelehnt. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass offensichtlich am Thema vorbeigeredet wird. Es war ein gewünschtes Expertenteam am Werk und die Zeit eilt nun wirklich sehr. Die Lieferzeit eines Sanitärcontainers betrage ca. 3 Monate – so die erste Aussage der Fa Containex. Es konnte eine Lösung gefunden werden, welche vom zeitlichen Ablauf noch bis Kindergartenbeginn hoffentlich machbar ist. Vorgespräche wurden mit Baumeister Schneider, Spenglerei Schneider, Fa. Bartosek usw. durch den Bürgermeister geführt. GR Peter Zucali: Er erwartet sich, dass die Lösung mit dem Container nicht wieder eine Lösung auf längere Zeit ist, sondern dass die Raumsituationen tatsächlich genau hinterfragt und angeschaut werden. Aber nicht nur die Raumsituation Kindergarten, sondern allgemein. Dieses Provisorium soll nur auf bestimmte Zeit errichtet werden. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass dies im Sinne aller sein dürfte. Dies war das Thema von Anfang an. Es soll nicht so sein, dass man sich jetzt auf diesem Provisorium ausruht. Für eine neue Lösung sind die erforderlichen Zeiträume für Standortbestimmun, Ausschreibungen und Bauzeitzu berücksichtigen In einem dazu eigens mit dem Bauausschussobmann ausgearbeiteten Ablaufschema könne auf die Abläufe und Zusammenhänge für eine neue Kindergartenlösung verwiesen werden. GR Thomas Bösch möchte klarstellen, dass die jetzige Zeitnot, das Geld und das Provisorium, welches in die Hände genommen werden muss, daraus resultiert, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom Jahre 1996 (Containerbeschluss – Befristung von 5 Jahren) ganz klar missachtet wurde. 10 Weiters würde er gerne wissen, was so ein Container kostet. Bgm. Ernst Blum: Ein Angebot der Fa. Containex für den Container liegt vor. Ohne weitere Einrichtungskosten ca. € 6.600, 00. Bei dem Vorschlag zur Nutzung eines Schulraumes wäre nur ein Bruchteil der Kosten vorzusehen. GR Thomas Bösch erklärt, dass er sich vorstellen kann seine Zustimmung zu geben, wenn eine ganz klare Befristung vorgegeben wird. Einigung wurde mit einer Befristung bis zum Jahre 2010 erzielt. GV Kurt Neunkirchner erklärt, dass er nur zustimmen kann, wenn die Befristung bis zum Jahre 2008 läuft. Bauausschussobmannes GR Wolfgang Bezler stellt den Antrag die Räumlichkeit des Gemeindeamtes Fußach (Großer Sitzungssaal) für eine Benützung als 5. Kindergartengruppe zu installieren. Dieses Provisorium soll jedoch zeitlich befristet sein und zwar bis zum Jahre 2010. Der Antrag wird mehrheitlich mit 23: 1 Stimmen (1 Gegenstimme von GV Kurt Neunkirchner) beschlossen. GV Elisabeth Rohner stellt nach Schließung des Tagesordnungspunktes in der Folge den Antrag, dass der bereits bestehende Container beim Kindergarten über die Sommermonate durch das Umweltinstitut auf Schimmel- und Pilzbildung untersucht wird und das Ergebnis dann im Herbst in der Gemeindevertretersitzung bekannt gegeben wird. Dieser Antrag wurde von Bgm. Ernst Blum abgewiesen, da er nach Abschluss des Tagesordnungspunktes gestellt wurde und zudem nichts mit diesem Tagesordnungspunkt 5. zu tun hat. 5.) Beschäftigungsrahmenplan: Änderung Bgm. Ernst Blum erklärt, dass die Einrichtung einer 5. Kindergartengruppe es erfordert, dass zwei Kindergartenpädagoginnen eingestellt werden müssen. Der Beschäftigungsrahmenplan ist deshalb neu zu beschließen. GR Peter Zucali ersucht, dass in Zukunft eine Ergänzung angeführt wird, in der ersichtlich ist, wo sämtliche Mitarbeiter beschäftigt sind. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird der Beschäftigungsrahmenplan 2006 – in der vorliegenden Fassung, einstimmig beschlossen. 6.).Anfragebeantwortung Antrag Für Fußach a) Raumsituation in Schule und Kindergarten b) Gestaltung Kapelle Herrenfeld a) Die Fraktion für Fußach hat den Antrag gestellt, mehrere Fragen betreffend der Raumsituation Schule und Kindergarten zu beantworten. Eine 11 Beantwortung der Fragen zum Bereich Schule konnte nicht gemacht werden, da dieser Fragenkatalog nie beim Amt eingelangt ist. Die Fragen dazu können nachgereicht werden und dann beantwortet werden. In der Folge erläutert Bgm. Ernst Blum den Fragenkatalog der Fraktion Für Fußach zum Thema Kindergarten. b) Derzeit werden die letzten Fertigstellungsarbeiten erleldigt. Bänke werden angebracht. Restliche Bepflanzungen wenn es die Witterung und Jahreszeit zulassen. GV Peter Böhler bringt ein, dass er die Aufstellung der Infotafel für sehr gut befindet. Er fände es jedoch sinnvoll, wenn die Künstlerin Emma Lenzi aus Fußach auf dieser Tafel angeführt werden würde. 7.) Rechnungsabschluss zur Kenntnis: a) Polytechnische Schule b) Gemeindeinformatik GmbH Die Rechnungsabschlüsse 2005 Polytechnische Schule und Gemeindeinformatik GmbH werden ohne Einwand zur Kenntnis gebracht. 8.) ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Unteres Rheintal: Nominierung und Entsendung eines weiteren Vertreters der Gemeinde Bgm. Ernst Blum erklärt, dass von der Fraktion Unabhängige und ÖVP Fußach zur Nachnominierung einer Person als Vertreter für die Gemeinde Fußach zum ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr Unteres Rheintal GVE Ing. Dietmar Amann vorgeschlagen wurde. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum, GVE Ing. Dietmar Amann als Vertreter der Gemeinde Fußach für den ÖPNV nachzunominieren wird mit 23:0 Stimmen beschlossen (GV Elisabeth Rohner hat von 22.40 bis 22.44 Uhr den Sitzungssaal verlassen und war bei der Abstimmung nicht anwesend). 9.) Ortskanalisation BA 12: Darlehensaufnahme: Antrag des Finanzausschusses Über Antrag des Bürgermeisters und Empfehlung des Finanzausschuss wird einstimmig die Darlehensaufnahme bei der Raiba am Bodensee beschlossen: Für den Bauabschnitt 12 der Ortskanalisation (Bilke) CHF im Wert von € 900.000, 00 zu einem derzeitigen Zinssatz von 1, 375 + Aufschlag 0, 125 somit insgesamt 1, 500 %. 10.) Schulerhalterbeitrag HS Höchst – Sanierung Nordtrakt Antrag des Finanzausschusses Bgm. Ernst Blum erklärt die derzeitige Situation mit der ausstehenden Sanierung des Nordtraktes der Hauptschule Höchst. Basis ist der Schulerhalter, welcher gesetzlich vorgegeben ist, diesbezüglich braucht es auch keinen Beschluss. 12 Eine Behandlung der Angelegenheit fand bereits im Gemeindevorstand statt. Dort wurde die Meinung vertreten, dass dies noch im Finanzausschuss behandelt werden soll. Eine Bearbeitung fand dann in der letzten Sitzung des Finanzausschusses statt. Vom Gemeindeverband (Peter Jäger) wurden insgesamt 3 Varianten zur kostengünstigsten Lösung für die 3 Gemeinden (Höchst/Fußach und Gaißau) ermittelt. Bgm. Ernst Blum erklärt anhand von Overheadfolien die einzelnen Varianten. Die Baukosten belaufen sich auch insgesamt € 3.700.000, 00. Weiters erklärt Bgm. Ernst Blum, dass es eine Zustimmungserklärung (Vereinbarung) aller 3 Gemeinden bedarf um den Schulerhalterbeitrag im Anteil der JV-Kosten Nordtrakt nach dem Modell III für 15 Jahre zu fixieren damit nicht nach Schülerzahlen jährlich neu berechnet werden muss. Dies ist weiters erforderlich um die Förderungskriterien, welche vom Land vorgegeben werden, zu erfüllen. Die Schülerzahlen bleiben für den JV-Anteil Nordtrakt über diesen Zeitraum von 15 Jahren unberücksichtigt. Für den Schlüsselanteil wurden die Schülerzahlen im Durchschnitt der letzten 5 Jahre herangezogen. Derzeit belaufen sich die jährlichen Kosten pro Schüler auf € 1.416, 00 mit dem derzeitigen Sanierungsanteil. Variante III: Anteil für Fußach: € 12.065, 00 (4% Verzinsung fix angenommen). Über Antrag von Bgm. Ernst Blum und Empfehlung des Finanzausschusses wird einstimmig der Grundsatz des Abrechnungsmodus für die Sanierung Nordtrakt HS Höchst mit der Variante III beschlossen. 11.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 11. vom 16.Mai 2006 Die Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.05.2006 wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. 12.) Allfälliges Bgm. Ernst Blum berichtet, dass es eine Niederlegung des Mandates durch Ing. Gerhard Paterno (Unabhängige u. ÖVP) gibt. Bgm. Ernst Blum erklärt weiters, dass man grundsätzlich keinem ein Mandat aufdrängt kann, es aber keine Einmischung in die persönliche Entscheidung gäbe. Mit dem Grund der Zurücklegung Frust gegenüber dem Bürgermeister anzugeben mache er sich dies zu einfach und kann so nicht akzeptiert werden. Für ihn unverständlich, da es zwischen Bürgermeister Blum als Obmann des Raumplanungsausschusses und GV Paterno als Schriftführer in anspruchsvoller Weise eine sehr gute Zusammenarbeit gegeben habe. 13 GR Peter Zucali verliest in der Folge das gefertigte Schreiben von Ing. Gerhard Paterno, da dieser selbst nicht anwesend ist. Auf die Verlesung hin gibt Bgm. Ernst Blum an, dass er sich erlaubt eine Antwort auf dieses Schreiben zu verfassen. Dieses wird er dann ebenfalls allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zukommen lassen. GV Peter Böhler erklärt noch dazu, dass die Begründungen hinreichend erklärt wurden, er jedoch Wert darauf legt allen mitzuteilen, dass Gerhard Paterno der Fraktion weiterhin erhalten bleibt. Gerhard Paterno habe bisher wertvolle Arbeit geleistet und ist sich seiner Verantwortung bewusst. GV Kurt Neunkirchner erkundigt sich wieder über den Stand KV-Liegenschaften und fügt dabei ein, dass die Gemeinde Höchst die Gemeinde Fußach richtiggehend „vorführt“ und dies schon seit 6 Jahren. Er will wissen, wieso da nichts vorwärts geht. Bgm. Ernst Blum weiß ob dieser Problematik und hat auch diesbezüglich mehrmals schon in den einzelnen Sitzungen der KV reklamiert und auf eine Lösung gepocht. Er werde dies jetzt schriftlich machen. GV Peter Böhler erkundigt sich über den Stand Objekt Dorfeinfahrt beim Anker. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass nach dem Stand der Beratungen im Raumplanungsausschuss vorgesehen ist, auf einfache Weise ein Modell 1:1 aufzustellen. Nach den Vorstellungen des Ausschusses werde dann dieser an Ort und Stelle nach Beratung und Begutachtung eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Gestaltungsumsetzung abgeben. Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser sind bereits vorhanden. GV Nikolaus Hofer erkundigt sich, ob es für einen Piloten erlaubt ist, Dauerloopings über der Harder Bucht zu fliegen. Dazu soll vom Amt eine entsprechende Abklärung erfolgen. GR Jörg Blum bringt ein, dass die Protokolle auf der Homepage lediglich bis zur 5. Gemeindevertretersitzung eingestellt sind. Weiters ersucht er Bgm. Ernst Blum für die Fraktion Unabhängige und ÖVP Fußach ab September für die Fraktionssitzungen einen Raum zu finden, da der Sitzungssaal ja für die Kindergartengruppe herangezogen wird. Bezüglich der Straße Herrenfeld-Mahd-Hirschenweg, wieso wurde dort die Straße nicht weitergeführt? Bgm. Ernst Blum erklärt, dass dieses Teilstück nicht im Besitz der Gemeinde ist und lediglich die Erlaubnis zur Führung der Trasse vom Besitzer erteilt wurde. Ausführung erfolge im Umfang des erfolgten Auflageverfahrens wie vorgesehen. GR Peter Zucali fragt nach, ob die Eiche Richtung Fa. Berkmann aufgrund der Baumaßnahmen gefällt werden muss. 14 Bgm. Ernst Blum: Bei der Planung wurde auf den Baumbestand Rücksicht genommen und die Eiche bleibt bestehen. Schluss der Sitzung: 23.10 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: