20060404_GVE010

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:41
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2006gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2006-04-04
Erscheinungsdatum 2006-04-04
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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 10 / 2006 über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 04.04.2006 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, GR Karin Meier, GV Nikolaus Hofer, Gabriele Taschner, Karl Kuster, Caroline Rauser, Felix Dünser und die Ersatzleute: GVE Gassner Anna-Maria, Ing. Leitold Günter und Manfred Bechter; Entschuldigt: GV Martin Doppelmayer, Bernd Grabher, Josef Hagspiel -Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, GR Jörg Blum, GV Günther Blum, Ing. Gerhard Paterno, Edward Bartosek, Alfons Vetter und die Ersatzleute: GVE Ulrich Hämmerle und Petra Frei; Entschuldigt: GV Jeannette Brunner und Peter Böhler Für Fußach (FF): GR Thomas Bösch, GV Elisabeth Rohner, Rudolf Rupp und Kurt Neunkirchner; Entschuldigt: --- Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Behandlung von allfälligen Änderungsvorschlägen zur Bebauungsplanverordnung der Gst. 1459 und 1449, KG Fußach 3. Bebauungsplanverordnung über die Gst. 1459 und 1449, KG Fußach Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplanes 4. Änderung der Flächenwidmung der Gst. 1459 und 1449, KG Fußach von dzt. FL Landwirtschaft in BW Bauwohngebiet, sowie einer Teilfläche FF Freihaltefläche 2 5. Änderung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung entsprechend den Bestimmungen § 31 Vlbg. Raumplanungsgesetz 6. Friedhof Fußach Beratung und Beschlussfassung – aktueller Kostenrahmen des Projektes 7. Rechnungsabschluss zur Kenntnis: a) Wasserverband Hofsteig 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 9. vom 14. März 2006 9. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: - Eine Besprechung im Landhaus mit den Bürgermeistern aus Höchst, Fußach und Gaißau betreffend Flugplatz Altenrhein fand statt. Eine Stellungnahme zum Koordinationsprotokoll für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Flugplatz St. Gallen-Altenrhein wurde besprochen. Eine Stellungnahme, welche das Landes erstellt, wurde mit den Bürgermeistern ebenfalls durchbesprochen. Die Gemeinden schließen sich inhaltlich nochmals dieser eindeutigen Stellungnahme an, die sich gegen eine Kommissionierung des Flugfeldes Altenrhein ausspricht. - Friedhof Fußach: Der Tauschvertrag zwischen Gemeinde Fußach, Römischkatholischen Pfarrpfründe zu St. Nikolaus in Fußach, Römisch-katholischen Pfarrkirche zu St. Nikolaus in Fußach und Herrn Dietmar Salzmann ist nun auch von der Diözese Feldkirch unterzeichnet worden. Somit ist nun eine Verbücherung möglich. - Der Vorstand des Vorarlberger Gemeindeverbandes hat sich auf ein neues Modell zur Verteilung von Schulerhaltungsbeiträgen an schulautonomen Schwerpunktklassen in Hauptschulen geeinigt. Dieser Pilotversuch soll vorerst auf ein Jahr befristet sein. Dieser Empfehlung hat sich auch in der letzten Sitzung der Gemeindevorstand angeschlossen. Diese Regelung gilt nur für Hauptschulen und nur wenn der autonome Schwerpunkt nicht im eigenen Schulsprengel oder in der eigenen Gemeinde angeboten wird. Sprengelfremde Schüler dürfen nicht aufgenommen werden, wenn die schulautonome Schwerpunktklasse mit mindestens 25 Schülern aus dem eigenen Sprengel besetzt ist. Sind weniger als 25 Schüler aus dem eigenen Sprengel in der schulautonomen Schwerpunktklasse, darf diese auf bis zu insgesamt 25 Schüler durch sprengelfremde Schüler aufgefüllt werden. Der Pilotversuch betrifft nur die erstmalige Aufnahme der Schüler im Schuljahr 2006/2007, gilt dann aber für den gesamten Zeitraum des Schulbesuches. Die Gemeinde, in welcher der Schüler den Hauptwohnsitz hat, zahlt an die aufnehmende sprengelfremde Gemeinde einen jährlichen Betrag von 300, 00 €. Weiters bezahlt diese Gemeinde an den Schulerhalter des Pflichtsprengels, dem der Schüler angehört, den für den Pflichtsprengel geltenden Schulerhalterbeitrag abzüglich 300, 00 €. 3 - Ein Schreiben der Gemeinde Höchst ist eingelangt, in welchem mitgeteilt wird, dass dem Umlegungsverfahren „Alemannenstraße“ nach neuerlicher Beratung im Raumplanungsausschuss vom Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst nicht zugestimmt wurde. Da wir diesbezüglich einen Beschluss durch die Gemeindevertretung bereits gefasst haben, bedarf es nun eines neuerlichen Beschlusses um den alten Beschluss für nichtig zu erklären. Dies wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vorbereitet. - Der Kulturausschuss hat auf Einladung der Gemeinde mit dem Dorfgeschichteverein zwei konstruktive Gespräche für das Konzept des Heimatbuches geführt. - Der Obleutestammtisch und der 1. Sozialstammtisch wurden abgehalten. Es herrschte bei beiden Veranstaltungen rege Teilnahme. - Am Freitag wurde von der Landesveterinärabteilung mitgeteilt, dass zwei Vogelgrippefälle in Hard und Höchst festgestellt wurden. Die Auffindungszeit liegt jedoch schon etwas länger zurück. Deshalb wurde die Schutzzone bis zum 08.04.2006 belassen. In Fußach wurde zudem ein Schwan gefunden und eingeschickt worden. Das Ergebnis ist abzuwarten. - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich S 18 liegt vor. Wer Interesse hat dieses einzusehen, kann die Unterlagen im Gemeindeamt abholen. - Fischereistreit Hard/Fußach: Nächste Tagsatzung findet am 10.05.2006 statt. - Bevölkerungsstand für das erste Quartal liegt vor: Gemeldete Personen mit Hauptwohnsitz: 3.661 - gegenüber Ende des Jahres 2005 bedeutet das ein Zuwachs von 33 Personen (dies sind hauptsächlich Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und Serbien Montenegro) - Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind für den Monat März 2006 in Höhe von insgesamt € 115.460, 00 eingetroffen. - Besondere Bedarfszuweisung zu den Instandhaltungsausgaben des Jahres 2005 an öffentlichen Gerinnen (Gießengraben) und Gewässern in Höhe von € 3.240, 00 wurden überwiesen. - Die Feuerwehr Fußach wird noch im April einen Aktionstag zur Anwerbung von Jugendlichen und Nachwuchssicherung veranstalten. - Aufgrund einer Turnveranstaltung am 09.05.2006 zur Vorbereitung der Gynastrada, zu welcher der Gemeindevorstand eingeladen ist, ist eine Verschiebung der Gemeindevertretersitzung um eine Woche erforderlich. Auf die Frage von GV Rudolf Rupp, wie hoch in der Gemeinde der Ausländeranteil prozentuell ist, gibt Bgm. Ernst Blum an, dass dies leicht zu errechnen sei (gemeint war der Ausländeranteil in Bezug auf die Staatsbürgerschaft). 4 GV Elisabeth Rohner ersucht um einheitliche Sprachregelung was das Wort Ausländer betrifft. Sie ist der Meinung, dass es nicht Ausländer sondern Migranten heißen sollte. 2.) Behandlung von allfälligen Änderungsvorschlägen zur Bebauungsplanverordnung der Gst. 1459 und 1449, KG Fußach Bgm. Ernst Blum erklärt, dass dieser Punkt formal keine Beschlussfassung erfordert, nur zur Feststellung dient, weil es nach dem Raumplanungsgesetz erforderlich ist, die während des einmonatigen Auflageverfahrens die eingelangten Äußerungen zu behandeln. Im Raumplanungsausschuss wurden sämtliche Äußerungen umfassend behandelt. Die Ergebnisse dieser Behandlung durch den Raumplanungsausschuss finden sich heute im Bebauungsplan, der zur Beschlussfassung aufliegt, wieder. Dieser Tagesordnungspunkt wurde hinzugefügt, um die Nachvollziehbarkeit der Behandlung durch den Raumplanungsausschuss aufzuzeigen. 3.) Bebauungsplanverordnung über die Gst. 1459 und 1449, KG Fußach Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplanes Bgm. Ernst Blum erklärt nochmals anhand einer Overheadfolie das Gebiet, in welchem der Bebauungsplan zu gelten hat. Der Bebauungsplan wurde umfassend bearbeitet. Aufgrund der eingelangten Äußerungen wurde speziell, was das Abwasser- bzw. die Regenwassersituation sowie die Aufschüttungshöhen und die daraus resultierenden Bebauungshöhen betrifft, eingegangen. In der Folge erläutert Bauamtsleiter Hans Pettinger umfassend die momentane Situation in Bezug auf die Aufschüttungshöhen, in Bezug auf Rheinstraße, Gießenstrasse, Grenzgraben. Er erklärt dazu, dass das Gelände in der Natur aufgenommen wurde und drei Varianten gerechnet und dargestellt wurden. Die Empfehlung des Raumplanungsausschusses dazu lautet, auf ein Neigungsverhältnis von 0, 75 % von der Gießenstrasse hin zum Gießengraben bzw. Grenzgraben herzustellen. In der Folge wurden Fragen gestellt, welche zu reger Diskussion Anlass gaben. Unter anderem erklärte Bgm. Ernst Blum auf die Frage von GV Elisabeth Rohner, ob die Gemeinde dem Bauwerber die Sicherheit geben kann, dass das vom Bauwerber gefasste Wasser über das öffentliche Kanalnetz bzw. ob das öffentliche Kanalnetz so dimensioniert ist, dass das gefasste Wasser eingeleitet werden kann, sodass es für Nachbarn in der Folge keine Probleme darstellt, dass diese Fläche dieses gesamten Einzugsbereiches für das Kanalsystem mit dem Abfluss in den Alten Rhein errechnet worden sei. Weiters teilte Bgm. Ernst Blum mit, dass diese Abflusswerte aufgrund von Bebauungen berechnet wurden. Eine Garantie kann es grundsätzlich nicht für alle Zeiten und alle Ereignisse geben, sondern nur für diesen Abflusswert, den dieses System hat. 5 Im Zuge der Diskussion wurde auch die Grenze zu KG Höchst durch den Grenzgraben erläutert – Mitte Graben ist Grenze zu Höchst. Die Besitzverhältnisse sind so aufgeteilt: Der halbe Graben welcher auf Fußacher Seite ist, ist öffentliches Wassergut Republik Österreich und die andere Hälfte des Grabens ist öffentliches Gut Gemeinde Höchst. Nach reger Diskussion und ausführlicher Beratung stellt Bgm. Ernst Blum auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses den Antrag die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Gießenstrasse über die GSTNR. 1459 und 1449 zu beschließen. Der Bebauungsplan Gießenstrasse wird einstimmig beschlossen. 4.) Änderung der Flächenwidmung GSTNR 1459 und GSTNR 1449, KG Fußach von dzt. FL Landwirtschaft in BW Bauwohngebiet, sowie einer Teilfläche in FF Freihaltefläche Bgm. Ernst Blum erklärt, dass alle Kriterien (Bebauungsplan usw.), welche für eine Widmung erforderlich sind, nun erfüllt sind. Es gibt auch hier eine einstimmige Empfehlung des Raumplanungsausschusses die GSTNR 1459 und 1449 von dzt. FL Landwirtschaft in BW Bauwohngebiet, respektive abzüglich des 3 m breiten Grundstücksstreifen, welcher als FF Freihaltefläche gewidmet werden soll, umzuwidmen. Dieser 3 m breite Streifen soll dafür dienlich sein, dass eine Bewirtschaftung des Grenzgrabens möglich ist und von einer Bebauung frei bleibt. GV Gerhard Paterno: Kann sich der Bebauungsplan, welcher jetzt beschlossen wurde, nochmals verzögern? Bgm. Ernst Blum: Nein dies glaube ich nicht, da ja jeder Fußacher Bürger die Möglichkeit hatte, während dieses einmonatigen Zeitraumes Änderungsvorschläge einzubringen. Diese Änderungsvorschläge wurden korrekt behandelt. Zudem wird erst jetzt das Bauvorhaben abgewickelt. Die Baubehörde darf grundsätzlich gar keinen positiven Baubescheid ausstellen, ehe die Flächenwidmung rechtswirksam ist. Er kann sich nicht vorstellen, dass die Landesregierung die Flächenwidmung genehmigt ohne zuvor den Bebauungsplan ebenfalls berücksichtigt zu haben. Er selbst wird den Antrag auf Flächenumwidmung gemeinsam mit dem beschlossenen Bebauungsplan dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Vorarlberger Landesregierung überbringen. Nach Erfüllung der Kriterien und Berücksichtigungen der Vorgaben der Ausschüsse stellt Bgm. Ernst Blum auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses den Antrag die Grundstücke Nr. 1459 und 1449 von derzeit FL Landwirtschaft in BW Baufläche Wohngebiet und im südlichen Bereich dieser Grundstücke einen 3 m breiten Streifen von FL in FF Freihaltefläche zu widmen. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. 5.) Änderung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung entsprechend den Bestimmungen § 31 Vlbg. Raumplanungsgesetz 6 Bgm. Ernst Blum erläutert kurz die Gründe, wieso eine Änderung der Verordnung aus dem Jahre 1983 nötig ist. Die Paragraphen, auf welche sich die Gemeinde bisher gestützt hat, sind nach dem neuen Raumplanungsgesetz nicht mehr zutreffend. Früher habe sich diese Verordnung im § 30 des Raumplanungsgesetzes wiedergespiegelt nun ist es der § 31 und die Ausnahmen sind im § 35 geregelt. Auch im § 35 RPG hat es eine Änderung gegeben. Früher war die Baubehörde sprich der Bürgermeister zuständig um Ausnahmegenehmigungen von 2 ½ Geschosse auf 3 Geschosse zu bewilligen. Nach dem neuen RPG ist der Gemeindevorstand für Ausnahmen zuständig. Bauamtsleiter Hans Pettinger antwortet auf die Frage von GV Rudolf Rupp, was Geschossfläche ist wie folgt: Die Geschosse sind einerseits durch das Raumplanungsgesetz und andererseits durch die Önorm geregelt. Jedes Geschoss hat eine Mindesthöhe. Im Raumbereich, wo man sich aufhält sind dies 2, 30 m respektive 2, 50 m. Im RPG heißt es weiter, dass jeder Körper der mehr als 75 cm über das Gelände herausragt, als halbes Geschoss anzusehen ist. Auf die Frage von GR Thomas Bösch ob es Sinn macht, dies alles genauer in unserer Verordnung zu definieren, oder ist es durch Ö-Norm und Raumplanungsgesetz ausreichend beschrieben, erklärt Bgm. Ernst Blum, dass laut § 6 des Baugesetzes über die Bemessungszahlen dies alles ganz genau geregelt ist. Zur Frage von GV Rudolf Rupp betreffend dieser Ausnahmen nach § 35 RPG, wäre es nicht sinnvoller, wenn diese Ausnahmen die Gemeindevertretung beschließt, antwortet Bgm. Ernst Blum, dass dies nicht möglich ist, da im Gesetz ganz klar steht, dass für diese Ausnahmebewilligungen der Gemeindevorstand zuständig ist. In der Folge wurden noch einige interessante Fragen gestellt und auch geklärt, ehe Bgm. Ernst Blum den Antrag stellt, die vorliegende Fassung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der Gemeinde Fußach zu beschließen. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. 6.). Friedhof Fußach Beratung und Beschlussfassung – aktueller Kostenrahmen des Projektes Entsprechend den Wünschen der Landesrevision in Bezug der Abwicklung von Projekten der GIG, werden nun nach bekannt werden des Ausschreibungsergebnisses, die Gewerkskosten zur Beschlussfassung vorgelegt. Von den drei größten Gewerken liegen nun die Zahlen der Ausschreibung vor. Der Beschluss für die Ausführung des Projektes Friedhof, vom Grundsatz her, wurde aufgrund der Kostenschätzungsbasis am 29.08.2003 erteilt. Im Dezember 2005 wurde im Zuge der Voranschlagsbeschlussfassungen der Friedhof bereits mit einer Summe in Höhe von netto € 820.000, 00 im Voranschlag vorgesehen. Dies wurde damals über die GIG und die Gemeindevertretung beschlossen. Es wurde deshalb schon diese Erhöhung im Voranschlag mitberücksichtigt, da dort schon bekannt war, dass die Erfordernisse allenfalls, ohne genaue 7 Kenntnisse der Ausschreibungen höher sein werden, als zum Zeitpunkt des Beschlusses aufgrund der Kostenschätzung 2003 angenommen. Die Vorkehrungen im Budget für die Errichtung sind getroffen worden. Bgm. Ernst Blum begrüßt den Architekten DI Drexel, welcher eingeladen wurde, um die Gründe dieser Abweichungen von der damaligen Kostenschätzung zu begründen und klärende Erläuterungen dazu abzugeben. DI Drexel erklärt, dass die drei größten Gewerke folgende sind: Pfahlgründungen, Baumeisterarbeiten und Stahlbauarbeiten Im Ausschreibungsverfahren sind auch die Nebenschauplätze mit berücksichtigt worden, also neben dem Friedhof noch die Aufbahrungshalle und den Bereich des Carports des Pfarrhauses (Anmerkung Bgm: „als Duchlauferpositon) als weitere Baustellen unter dem Aspekt, dass die Baustelleneinrichtung nur einmal zu bezahlen ist. Zur Pfahlfundierung (Summe € 138.202, 51) – dies sei auch der wesentlichste Punkt des Kostenunterschiedes von der damaligen Kostenschätzung. Es bedarf einer Vielzahl (insgesamt 163 Stück) an Pfählen, die in sich nicht maximal belastbar sind, sondern die Pfahllast nur soweit aufnehmen können, wie der Boden vom Reibungswiderstand dies zulässt. Es wurde ein Gusspfahl ausgeschrieben, welcher eine innere Stabilität von 450 kgNewton aufweisen sollte, der Boden lässt aber nur eine Krafteinleitung von 200 kgNewton zu. Dementsprechend musste die Pfahlanzahl hochgerechnet werden. Die Lasten entstehen nicht nur von dem Bauwerk sondern auch aus der massiven Aufschüttung. Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse mussten bei den Proben enorme Absenkungen nach kürzester Zeit bereits festgestellt werden, was wiederum bedeutet, dass für das Gräberfeld Sicherungsmaßnahmen zu treffen waren. Ebenso ist es erforderlich, dass die Grabeinfassungen auf ewig verankert und gesichert werden. Hierzu ist anzuführen, dass von den Stahlbauarbeiten (€ 92.072, 70) etwa die Hälfte der Kosten für die Grabsteineinfassungen benötigt wird. Betreffend der Baumeisterarbeiten: Aufgrund der besonderen Örtlichkeiten also für das Pfarrhaus und das Haus der Fam. Lumper, für welche die Zufahrt ständig gewährt bleiben sollte, sind in der Abwicklung spezielle Maßnahmen in der Ausschreibung berücksichtigt worden. Die Pfahlgründungsarbeiten wurden in zwei Etappen ausgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass Mehrkosten anfallen, da die Baustelleneinrichtung zweimal eingerichtet werden muss. Weiters kommt natürlich dazu, dass seit der ersten Kostenschätzung mittlerweile 3 Jahre vergangen sind. Die Preiserhöhung seither wirken sich natürlich auch aus. GR Wolfgang Bezler fragt nach, wie hoch die damaligen Schätzungen für die Pfahlgründung war. DI Drexel: Damals wurde ein relativ kleiner Betrag von etwa € 30.000, 00 für die Pfahlgründung vorgesehen bzw. geschätzt. 8 Bauamtsleiter Hans Pettinger bringt in diesem Zusammenhang einige Positionen von Kostenerhöhungen ein: Fundierung – früher war nur daran gedacht eine Flachfundierung zu machen. Die Mehrkosten aufgrund der Pfählung belaufen sich auf ca. 90.000, 00. Statt wie früher nur Sichtbeton werden jetzt die Mauern mit Betoneinfärbungen und Sandstrahlung gebaut: Kostenerhöhung € 44.000, 00. Bgm. Ernst Blum berichtet dazu, dass die Betoneinfärbung und das Sandstrahlen durch den Architekten nur deshalb so aufgenommen wurde, da dies der Wunsch des Ausschusses war. Man wollte nicht einfach eine graue Wand. Stahlpreiserhöhung vom Jahre 2003 bis jetzt: € 13.600, 00. Der Vordere Bereich war nur Kies – nun gepflastert in Granit- € 23.000, 00. Teuerung innerhalb der letzten 3 Jahre gesamt gesehen – in etwa 8 % € 41.000, 00 Somit machen schon allein diese paar Positionen eine Erhöhung von ca. € 210.000, 00 aus. Zusätzlich die Ausnehmungen in den Urnenwänden – ca. € 10.000, 00 Zusätzlich Riegel für die Grabflächen - ca. € 10.000, 00 Hans Pettinger erklärt weiters, dass er nur eine schnelle Gegenüberstellung bezüglich dem gemacht habe, was der Architekt damals in der Kostenschätzung drinnen hatte und dem was jetzt alles in der Ausschreibung drinnen ist, aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses. GV Elisabeth Rohner: (Frage an DI Drexel): Was hätten Sie von der Gemeinde wissen müssen, um eine reale Kostenschätzung betreffend der Pfahlfundierung durchführen zu können? DI Drexel: Er hätte eine Fachplaner zu diesem Zeitpunkt benötigt. Es waren zwar Bodenuntersuchungen vorhanden – (vom Kanalbereich her). Konkret eine Aussage kann man erst dann treffen, wenn man einen Fachplaner zur Seite hat, der spezifisch das geplante Projekt im Zusammenhang mit dem Boden begutachtet hätte. Bgm. Ernst Blum erklärt hierzu auch, dass diese Aufträge erst zu einem späteren Zeitpunkt an Fachplaner kommen. Auf Basis des Wettbewerbes ist die erste Kostenschätzung, welche damals beschlossen wurde, erfolgt. GV Kurt Neunkirchner fragt nach, seit wann die Gemeinde von diesen überhöhten Kosten weiß? Bgm. Ernst Blum erklärt, dass er etwa einen Tag zuvor, ehe er die Unterlagen an alle Gemeindevertreter geschickt hat, die genauen Kosten der Ausschreibung erfahren hat. Dass sich die Kosten erhöhen werden, ohne genaue Zahlen, dass 9 wurde von uns angenommen, aufgrund von Rücksprachen, als das Budget erstellt wurde. Dies ist aber auch unsere Verantwortung budgetäre Vorkehrungen zu treffen. GV Kurt Neunkirchner erklärt dazu, dass er bereits in der 42. Sitzung der Gemeindevertretung im Jahre 2005 unter Punkt 3. Friedhofserweiterung nachgefragt habe, ob die damalige Kostenrechung noch Gültigkeit hat. Damals habe der Bürgermeister erklärt, dass er die genauen Zahlen nicht mehr im Kopf habe, sich jedoch an der damaligen Kostengliederung nichts geändert habe. Bgm. Ernst Blum dies ist darum so, da die Eckdaten aufgrund der Sonderplaner erst später gekommen sind. Zu diesem Zeitpunkt hat meine Aussage ganz klar gestimmt. Aber Bgm. Ernst Blum möchte schon festhalten, dass Zahlen, sobald sie einlagen sofort weitergegeben werden. Dies sei jetzt auch in diesem Fall so gewesen. Peter Zucali: Hat man nicht auf Erfahrungswerte des Kirchenbaues, damals vor 25 Jahren, zurückgreifen können – in Bezug auf die Bodenverhältnisse? Hans Pettinger: Ein Vergleich mit der Kirche ist nicht möglich. Es entstehen durch die Kirche sicherlich mehr Lasten als von einer Mauer. Vergleichen kann man nur die Bodenbeschaffenheit. Aber die Kirche hatte keine Unterlagen. Am Anfang ist man nach den Kernbohrungen immer davon ausgegangen, dass eine Flachfundierung gemacht werden kann. Diese wäre natürlich um ca. 100.000 € billiger gewesen. Erst in der nächsten Phase des Bauvorhabens, als Bodenmechaniker/Statiker mit involviert waren, wurden zusätzliche Kernbohrungen, Rammsondierungen gemacht. Aufgrund der Rammsondierung stellte sich dann eben heraus, dass eine Flachfundierung nicht möglich ist. GV Günther Blum: Frage: Wieviele Varianten sind im Zuge der Maueraufstellung berechnet oder in Betracht gezogen worden. DI Drechsel: Er kann zwar nicht genau sagen wie viele Varianten in Betracht gezogen wurden, jedoch wurden mehrere – nicht nur diese eine der Pfahlgründung. Es wurden die weiteren Varianten teilweise erklärt und begründet, wieso diese nicht zum Tragen kamen. GV Günther Blum erkundigt sich weiter betreffend der Pfahlgründung. Ist der Preis der Pfähle auf 450 kg/Newton ausgerichtet oder kann man die Pfähle konstruktiv auf 200kg/Newton herunterreduzieren? DI Drexel: Die Preise sind auf die Pfähle 450 kg/Newton ausgelegt. Eine Reduzierung auf 200 kg/Newton ist technisch nicht möglich. GV Ing. Gerhard Paterno erklärt, dass eine Kostenüberschreitung von rund 46 % vorliegt. Er als Gemeindevertreter muss dieses auch der Bevölkerung gegenüber verantworten. Er könne aber gar nicht sparen, da das ganze der GIG übergeben wird und dort Leute, die es sicher gut meinen, entscheiden, dass es einen gefärbten Beton gibt, dass gepflastert wird. Er wünscht sich eine 10 Gegenüberstellung, wo zumindest ein Teil dieser Kosten eingespart werden kann. DI Drexel: Gespart werden kann bei folgenden Punkten: 1. 2. Baustelleneinrichtung – wird nicht benötigt – Einsparung ca. 10.000, 00 € 2. Einsparung von Pfählen, aufgrund eines anderen Pfahlsystems kann die Pfahlanzahl um 10 bis 15 % reduziert werden – Einsparung dzt. nicht bekannt. 3. Die Fundamentunterkante wird etwa einen halben Meter weiter oben angesetzt, dies ist aufgrund des Pfahlsystems möglich, wodurch schlussendlich von der 4 Meter hohen Wand nur mehr 3, 5 Meter benötigt werden – somit wesentliche Einsparung in den Mengen von ca. 12, 5 %, was sich durch alle Positionen durchzieht. Somit nochmalige Einsparung von ca. 50.000, 00 €. In der Folge wurden noch mehrere interessante Fragen und Feststellungen zum Thema Friedhof gestellt. Bgm Ernst Blum bedankt sich für die Ausführungen des Architekten und des Bauamtsleiters Pettinger und stellt zugleich den Antrag, die Kosten zur Errichtung des Friedhofes Neu, die uns heute vorliegen und am 31.03.2006 eingelangt sind, zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu den bisher beschlossenen geschätzten Kosten, dem aktuellen Stand entsprechend angepasst, neu zu beschließen. GV DI Gerhard Paterno zweifelt daran, dass überhaupt ein Auftrag an die GIG erteilt worden ist. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass der Auftrag zum Projekt Friedhof an die GIG sehr wohl erteilt ist. Dies wurde schon mehrmals, aufgrund von Anfragen von GV Kurt Neunkirchner, geklärt. Also nicht nur der Auftrag der Planung sondern das Projekt Friedhof wurde an die GIG erteilt. Der Antrag wird mehrheitlich, mit einer Gegenstimme von GV Elisabeth Rohner, beschlossen. 7.) Rechnungsabschluss zur Kenntnis: a) Wasserverband Hofsteig Der Rechnungsabschluss 2005 Wasserverband Hofsteig wird ohne Einwand zur Kenntnis gebracht. 8.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 9 vom 14.03.2006 GR Peter Zucali ersucht um Ergänzung bzw. Anpassung unter Punkt 7. Allfälliges zum Thema Beschattung in der Volksschule wie folgt: Die Frage von GV Peter Böhler, warum die Volksschule, vertreten durch Direktor Maier die seit Jahren immer wieder formell und begründet angesuchte 11 Beschattung nicht erhält, wird von GR Wolfgang Bezler dahingehend beantwortet, dass Maier beim Bau der Schule selbst für eine helle Glasvariante gewesen sei und deshalb jetzt nicht über zu hohe Temperaturen klagen solle. Im übrigen sei die Schule, bzw. deren Schulwarte laut Bgm. Ernst Blum und GR Wolfgang Bezler bis heute nicht in der Lage, die vorgesehene Be- und Entlüftung richtig zu bedienen. Die Kosten für eine wirkungsvolle Beschattung lägen laut Bgm. Ernst Blum bei rund 30.000, 00 €. Bgm. Ernst Blum stellt richtig, dass der vorletzte Satz nie in dieser Form geäußert wurde. Es wurde nie gesagt, dass sie nicht in der Lage waren, die Belüftung richtig zu bedienen, sondern vielmehr, dass die Möglichkeiten der technischen Regelungen nicht ausgeschöpft wurden. Dies sei eine Unterstellung – Richtung Schule – und wurde so nicht gesagt. Wortlaut von Bgm. Ernst Blum zu diesem Vorhalt laut Tonbandaufzeichnung: „Die Optimierung der Steuerung der Klappe für die Entlüftung ist noch nicht erfolgt. Dies wurde auch Dir. Maier Wilfried vor ca. 2 Wochen so gesagt. Es wurde nun versucht eine Optimierung herzustellen - dies muss jetzt beobachtet werden und Protokoll dazu geführt werden (hat es funktioniert, ist es auf und zu gegangen usw.). Es ist ein Regenwächter, ein Windwächter eingebaut, welcher automatisch sich öffnet oder schließt. Bevor nicht alle Möglichkeiten ausgelotet sind, kann so eine Investition von ca. 30.000, 00 € nicht befürwortet werden.“ Ansonsten wird die Verhandlungsschrift ohne Einwand genehmigt. 9.) Allfälliges GV Rudolf Rupp: In der Gießenstrasse bei der 2. Birke von der Rheinstraße kommend ist aufgrund der Schneelast ein Ast heruntergebrochen, welcher nun ziemlich gerade auf die Straße herunterhängt – Bgm. Ernst Blum: Bauhof wird verständigt. GR Jörg Blum: In der Kirchstraße im Kurvenbereich hat es Schlaglöcher, welche zu einer Gefährdung führen könnten. Bgm. Ernst Blum: Grundsätzlich ist die Baufirma hier verpflichtet, etwaige Schäden zu beheben. Vorerst wird der Bauhof zur Entschärfung der Situation etwas unternehmen. GV Edward Bartosek: Hat einige Verkehrstafeln aufnotiert, welche nicht mehr der Norm entsprechen. Bgm. Ernst Blum ersucht, diese Aufzeichnungen dem Bauamt zu übergeben. GVE Petra Frei: Nach kurzer Vorstellung zur Person, erklärt GVE Petra Frei, dass sie die Vertreterin der Gemeinde Fußach beim ÖPNV ist bzw. war. In der Folge schildert sie die Umstände, welche dazu geführt haben, dass sie ihr Amt zurücklegt. Sie schildert von der letzten Sitzung, wo ihre Anregungen und Vorschläge mehr oder weniger nur belächelt wurden. Sie hatte das Gefühl, überhaupt nicht ernst genommen zu werden. Sie wollte Reklamationen 12 einbringen, die ihr selbst in vielen Jahren Busfahren widerfahren sind. Auch diese wurden nicht ernst genommen. Sie gibt weiters an, dass schon ihre Vorgängerin Dinge reklamiert hatte, welche bisher nicht behandelt wurden. In der Folge fand eine rege Diskussion über die Fahrplanklausur statt und Probleme bzw. Reklamationen wurde durchbesprochen. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass seit der Gründung des ÖPNV die Kosten immer stark gestiegen sind und es zu hinterfragen gilt, ob auch die Qualität entsprechend den Kosten dadurch gestiegen ist oder nicht. Sinn macht es sicher, wenn der Geschäftsführer Herr Winkler des ÖPNV einmal zu einer Sitzung eingeladen wird. Zuvor sollten die einzelnen Fraktionen exakte Daten und Fakten sowie Fragen zusammenstellen, welche dann Herrn Winkler konkret gestellt werden können. Im Gemeindevorstand muss ein neues Ausschussmitglied für den ÖPNV bestimmt werden. Schluss der Sitzung: 22.40 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: