20060207_GVE008

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:42
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2006gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2006-02-07
Erscheinungsdatum 2006-02-07
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Inhalt des Dokuments

1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 8 / 2006 über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 07.02.2006 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, GR Karin Meier, GV Martin Doppelmayer, Bernd Grabher, Josef Hagspiel, Nikolaus Hofer, Karl Kuster, Caroline Rauser, Felix Dünser und der Ersatzmann GVE Manfred Bechter; Entschuldigt: GV Gabriele Taschner Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, GR Jörg Blum, GV Jeannette Brunner, Peter Böhler, Günther Blum, Edward Bartosek, Alfons Vetter und der Ersatzmann GVE Ing. Dietmar Amann; Entschuldigt: GV Ing. Gerhard Paterno Für Fußach (FF): GR Thomas Bösch, GV Kurt Neunkirchner und der Ersatzmann GVE Peter Brunner; Entschuldigt: GV Elisabeth Rohner und Rudolf Rupp; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Bgm. Ernst Blum bringt unter Punkt 5. der Tagesordnung eine Änderung vor. Es sollte dort lauten Information und nicht wie angeführt Beschlussfassung. GVE Peter Brunner stellt für die Fraktion „Für Fußach“ nach § 41 Abs. 1 des Gemeindegesetzes den Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte wie folgt: Die Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift ist als erstes zu erledigen. Abstimmung: 12/11 – Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft einstimmig dagegen. – Antrag somit abgelehnt. 2 TAGESORDNUNG 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Vorlage des Berichtes des Prüfungsausschusses 3. Voranschläge 2006 zur Kenntnis a) Polytechnische Schule b) Standesamtsverband Höchst, Fußach, Gaißau c) Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau 4. Bebauungsplanverordnung über die Gst. 1459 und 1449, KG Fußach Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfes zur Auflage 5. Umlegung Gebiet „Sperrhafter“, Achstrasse, KG Fußach Information zur Einleitung des Umlegungsverfahrens, gem. § 42 Abs. 1, Vlbg Raumplanungsgesetz 6. Umlegung Gebiet „Alemannenstraße“, KG Höchst a) Beschlussfassung über die Einbringung einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes 1354, KG Höchst, in das Umlegungsverfahren b) Beschlussfassung zur Abtretung von anteiligen Grundstückflächen in das öffentliche Gut Straße der Gemeinde Höchst 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 7 vom 20.12.2005 8. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: - Schreiben der BH Bregenz zur Erlassung einer Verordnung zur Abrodung der 1. und 2. Reihe zur Eindämmung des Kormoranproblem wird begrüßt. Der Naturschutz hat sich hier sehr stark eingesetzt. Ergebnis beruht aufgrund Erhebungen des Naturschutzes und Erhebungen von Sachverständigen. - Zur Kenntnisnahme: Rechnungsabschlüsse 2005 a) Standesamtsverband Höchst, Fußach, Gaißau: Beitrag für Fußach iHv € 5.314, 47, Gesamtsumme schließt ab mit € 36.073, 95. b) Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau: Kosten werden aufgrund Einwohnerzahlen abgerechnet. Gesamtsumme von € 10.252, 58, Anteil von Fußach: € 2.982, 92 – ergibt pro Kopf eine Summe von € 0, 85. - Schreiben von Landesregierung ist eingetroffen, betreffend Übernahme der Kosten des Radweges im Bereich L 202/Rheinbrücke durch das Land zu 100 % (€ 43.000, 00 und € 13.000, 00). Die Aufsichtspflicht hat die Gemeinde Hard zu übernehmen. Die Kostenschnittstellen sind ganz genau definiert und die Gemeinde Fußach hat lediglich den Teil Einfahrt Dorfstraße zu übernehmen. - Erkenntnis des UVS zur Bewilligung für die Errichtung einer Mobilfunkstation des Mobilfunkanbieters Mobilkom Austria auf dem Gebäude GST-NR 149, KG 3 Fußach, Wiesenstraße (neben Kindergarten) ist eingetroffen. Mit der Begründung, dass in diesem Bereich keine UMTS Versorgung vorliegt. Einzige Auflage Reduzierung des Mastes von 19, 20 m auf 16, 20 m beim dort bestehenden Stallgebäudes. Laut Aussage der Landesregierung / Raumplanung ist keine Widmungsnotwendigkeit erforderlich. BH Bregenz ist hier jedoch anderer Meinung. - Gespräch mit dem Obmann des Kulturausschusses (Peter Böhler) wurde abgehalten und es wird nun versucht einen gemeinsamen Termin für den Dorfgeschichteverein zu finden. Der Kulturausschuss, Dorfgeschichteverein, Dr. Niederstätter, Sabine Sutterlüty sollten mit dabei sein um nun endlich die Strukturen des Konzeptes auf die Füße stellen zu können. - 12.03.2006 findet die Abschlussveranstaltung Familiengerechte Gemeinde in der Gemeinde Klaus statt. Unser Mentor Franz Fort hat ein Konzept ausgearbeitet. Das Konzept will Franz Fort den Ausschüssen – Jugend, Kultur, Bau und Soziales vorstellen. - Historischer Bodenseetiefstand mit Pegel 240; Zechkies hat derzeit Probleme und nutzt derzeit das Lager der Rheinbauleitung. Niedriger Wasserstand wird auch genutzt um die von der BH Bregenz geforderten Maßnahmen (Ausbaggerungen von Anlandungen usw.) – speziell in der Schanz – nachzukommen. Schanzbesitzer wurden schriftlich über die Maßnahmen informiert. Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich Hauptkanal und Dornbirner Ach zu setzen. - Fischereistreit Hard/Fußach. Landesgericht Feldkirch hat an die klagende und beklagende Partei Hard und Fußach Fragen geschickt, die zu beantworten sind. Dies wurde bereits mit dem Rechtsanwalt erledigt. Dies sind Vorbereitungen für die nächste Tagsatzung. - Vbgm. Werner Egger und GR Karin Meier haben an Veranstaltung Projekt „Zukunft Rheintal“ teil genommen. Neues habe sich aber nicht ergeben. - Im Jahre 2007 findet die Weltgymnaestrada in Vorarlberg statt. Hauptinitiator ist die Stadt Dornbirn. Fußach wird mit einbezogen als Quartiergemeinde. Das Rheindelta hat die Finnischen Gruppen mit ca. 1.300 bis 1.500 Sportlern unterzubringen. Alle Ortsvereine von Fußach werden zur Mithilfe aufgefordert. Gespräche werden beim stattfindenden Obmannstammtisch geführt. - Ganztagesbetreuung – Bei einem Gespräch mit dem Gemeindeverband - Dr. Müller konnte in Erfahrung gebracht werden, dass vieles noch im Unklaren ist. Der Bund hat die gesetzlichen Maßnahmen für Ganztagesbetreuung gesetzt bzw. gesetzlich verordnet. Das Land hat das nun umzusetzen. Die Rahmenbedingungen sind jedoch weder vom Bund noch vom Land klar. Die Kostenaufteilung ist noch nicht geregelt. Die Gemeinden werden vom Gemeindeverband in Kenntnis gesetzt, wann Handlungsbedarf dafür besteht. 4 - Die Auftragsvergabe Neubau Rad- und Gehweg im Bereich Fa. Decker wurde aufgrund der Dringlichkeit vom Gemeindevorstand gem. § 60 Abs. 3 an die Fa Oberhauser & Schedler GesmbH & Co aus Andelsbuch für brutto € 114.644, 35 vergeben. Dies zur Kenntnisnahme. - Volksbegehren „Österreich bleib frei“ findet im März vom 06. bis 13. statt. - Am 19. März 2006 findet die Landwirtschaftskammerwahl statt. - Der Seniorenrat der Gemeinde Fußach hat eine Sitzung abgehalten. Statt DI Otto Blum wurde Oswald Dörler als neuer Obmann gekürt. Aus dem Protokoll geht hervor, dass die Gemeinde zu wenig Unterstützung gibt. Es seien keine Einladungen zu Themen die die Senioren betreffen seitens der Gemeinde erfolgt. Es muss dazu jedoch angeführt werden, dass im Sozialausschuss unter GR Peter Zucali keine Themen betreffend Senioren bearbeitet wurden. Es gibt jedoch die bestehenden Leitlinien, die damals vorgeschlagen und angenommen wurden, wonach sämtliche Fraktionsvertreter und der Bürgermeister zu den Sitzungen eingeladen werden. Es fanden jedoch nie solche Einladungen statt. - Rückantworten betreffend der Resolution Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein in Bezug auf Kenntnisnahme von BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt ) aus der Schweiz, Ing. Erich Schwärzler LR, vom Bundeskanzleramt und vom Umweltministerium/Pröll sind eingegangen. - Konkurrenzverwaltung Höchst/Fußach/Gaißau – die ersten zwei Protokolle des Kulturausschusses fehlen zwar noch, aber für die Arbeitsgruppe Flughalle Traktor-Landmaschinenmuseum wird seitens des Kulturausschusses Nikolaus Hofer und Thomas March vorgeschlagen. Dies wird auch schriftlich an die Konkurrenzverwaltung weitergegeben. - Unterschriftenaktion Verkehrsinfarkt – nein danke – ergeht die Bitte, dass dieses Vorhaben unterstützt wird und auch unterschrieben wird. Es sind schon einige Unterschriftenzettel bei der Gemeinde eingelangt, speziell aufgrund der Beilage im Gemeindeblatt. Die Schlussveranstaltung findet am 01.03.2006 mittels Kundgebung im Seestadtareal in Bregenz zw. 17.00 und 18.00 Uhr statt. - Nach der Gebühren- und Abgabenvorschreibung ist ein Gemeindebeitrag – Vorschuss 4. VJ auf Beitragsanteile 2005 in Höhe von € 5.700, 00 als Landespflegebeitrag zu zahlen. Insgesamt zahlt die Gemeinde im Jahr mehr als € 20.000, 00 nach dem Landespflegegesetz ans Land. - Finanzausgleichsgesetz 2005 – nach dem Rechnungsergebnis 2004 – Überprüfung nach der Finanzkraft, wurde die Höhe der Finanzkraft der Gemeinde Fußach mit € 3.101.150, 12 festgestellt. - Schlüsselmäßige Bedarfszuweisung 2005 in Höhe von € 165.126, 00 wurde zugesichert. Davon wurde bereits ein Teilbetrag letztes Jahr ausbezahlt. Der Restbetrag in Höhe von € 85.126, 00 wird noch überwiesen. 5 - Aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes 2005 wird ein Vorschuss auf die Ertragsanteile an der Einkommenssteuer für das Jahr 2005 nach der Bevölkerung in Höhe von € 47.642 überwiesen. - Die Bedarfszuweisungen der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für den Monat Dezember 2005 belaufen sich auf € 199.303, 00 und für den Monat Jänner 2006 auf € 218.291, 00. - Als Besondere Bedarfszuweisungen bzw. Landesbeiträge zum Abgang des Bürgermeisterpensionsfonds 2006 bekommt die Gemeinde Fußach ein Förderbeitrag von € 17.266, 00. - Bevölkerungsstand mit 31.12.2005 mit Hauptwohnsitz: 3.628 Personen – zum Vergleich ein ¼ Jahr zuvor waren es 3.646. - Verschiede Ausschüsse haben bereits Sitzungen abgehalten. Unter anderem der Kulturausschuss, Prüfungsausschuss, Raumplanungsausschuss, diese Woche findet noch eine Sitzung des Sozialausschusses sowie der Bauausschuss betreffend Friedhof (Projekt befindet sich dzt. Im Ausschreibungsstadium) - Jahreshauptversammlungen des Fischereivereines Rheindelta sowie der Feuerwehr Fußach fanden statt. Heuer wird der Mitgliederstand der aktiven Feuerwehrmitglieder eine historische Zahl von 50 erreichen. Dank geht an die Feuerwehr, welche sehr viel Zeit und Mühe in Kursbesuche, Ausbildung und die Jugendarbeit investiert haben. - Faschingsumzug fand statt. Es war wieder eine sehr große und erfolgreiche Veranstaltung mit über 7.000 Besuchern. - Das Ortsschirennen fand am Sonntag mit insgesamt 96 Teilnehmern und 9 Mannschaften statt. Die 60 Pokale wurden von der Fa. Scheutz gespendet. I - 26, 9 Auf die Frage von GV Jeannette Brunner betreffend Radweg Decker, wieso dort eine Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde, da ja bereits im Mai 2005 in der Gemeindevertretung darüber gesprochen wurde und zudem aufgrund der Höhe des Betrages dies ganz klar Sache der Gemeindevertretung ist, gibt Bgm Ernst Blum an, dass im Grunde erst dann die Arbeiten vergeben werden können, wenn die Ausschreibungen im Laufen oder bereits draußen oder reif für die Übergabe sind. Zudem ist darauf Bedacht zu nehmen, wann die Arbeiten gemacht werden können. Diese Arbeit ist ganz klar eine Winterarbeit und wurde gerade in Hinblick auf die Fa. Decker auf den Winter gelegt. Die Ausschreibungen selbst macht ja nicht die Gemeinde sondern das Planungsbüro und nachdem die Ausschreibungen vorlagen, haben wir im Gemeindevorstand beschließen müssen, da ansonsten die Fa. Oberhauser & Schedler nicht mit der Arbeit beginnen hätte können. Dringlichkeit lag also sicher vor. Es ist aber alles absolut nachvollziehbar. Berichterstattungen dazu haben sowohl im Gemeindevorstand als auch im Raumplanungsausschuss stattgefunden. II – 1, 2 GVE Peter Brunner sieht die § 60 Punkte die da angeführt sind als nicht erfüllt und würde sich für die Zukunft erwarten, dass für solche Entscheidungen der 6 Gemeindevertretung Entscheidungsgrundlagen und die Begründung bei den Unterlagen an die Gemeindevertretung dabei sind. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass er nur davon zu berichten habe. Alle Gemeindevertreter jederzeit in die Unterlagen Einsicht nehmen können. II – 1, 9 GV Kurt Neunkirchner erkundigt sich betreffend Konkurrenzverwaltung, ob sich zwischenzeitlich in Sachen Pachtverhandlungen etwas Neues ergeben habe. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass bisher noch keine Handlungen seitens der Gemeinde Höchst gesetzt wurden, weder ein Gespräch noch sonstige Dinge. Es ist aber bereits ein Sitzungstermin der Konkurrenzverwaltung eingetragen und dort wird man dann Gelegenheit haben, diese Angelegenheit konkret anzusprechen. Es wurde letztes Jahr zugesagt, dass man das Thema noch im alten Jahr angeht, geschehen ist jedoch noch nichts. Bgm. Ernst Blum gab weiters an, dass er die nächste Sitzung selbst zum Anlass nehmen wird, ordentlich auf den „Busch“ zu klopfen. In der Folge äußerte sich GV Kurt Neunkirchner und legt klar seine Meinung zu diesem Thema dar. Er äußerte wiederholt, dass ein Miteigentumsrecht kein Mehrheitsrecht darstelle – dies in Bezug auf die Gemeinde Höchst. Weiters beschwert er sich über die lasche Vorgangsweise der Gemeinde Fußach in dieser Angelegenheit. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass die Gremien nicht vermischt werden dürfen und dort zu bleiben haben, wo sie hingehören. Wir (gemeint ist Bgm. Ernst Blum, Karl Kuster und Kurt Neunkirchner) sind Vertreter im Gemeindeverband der Konkurrenzverwaltung und dies ist ein Gemeindeverband und habe Statuten. Es gehe dort nicht um gesetzliche Mehrheitsverhältnisse oder Mehrheitseigentumsverhältnisse sondern ist nach den Statuten geregelt, wo wir die Möglichkeit haben uns einzubringen. II – 7, 7 Karl Kuster äußert sich zu diesem Thema dahingehend, dass früher Höchst und Gaißau gemeinsam am gleichen Strang gezogen haben und Fußach eigentlich nichts tun konnte. Jetzt mit dem neuen Bürgermeister in Gaißau sieht die Sache schon etwas anders aus. 2.) Vorlage des Berichtes des Prüfungsausschusses Der Prüfungsausschuss hat eine angekündigte Kassaprüfung auf der Gemeinde Fußach durchgeführt. Der Bericht des Prüfungsausschusses ist jedem Gemeindevertreter mit der Einladung/Tagesordnung zugestellt worden und somit ist der Bericht allen zur Kenntnis gebracht worden. 3.) Voranschläge 2006 werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2006 der Polytechnischen Schule wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Es sind Einnahmen und Ausgaben von je € 255.400, 00 veranschlagt. Im vorletzten Lehrgang Poly waren insgesamt 325 aus Fußach derzeit nur 10 Schüler. Höhe des Beitragsatzes € 728, 00 pro Schüler. Interessant ist auch, dass sich insgesamt ca. 100 Schüler freiwillig für das 10. Schuljahr und ca. 60 Schüler für das freiwillige 11. Schuljahr. Beim elften 7 Schuljahr ist jedoch erforderlich, dass der Landesschulrat seine Zustimmung dazu gibt. b) Der Voranschlag 2006 des Standesamtsverband Höchst wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Es sind Einnahmen und Ausgaben von je € 33.800, 00 veranschlagt. c) Der Voranschlag 2006 des Staatsbürgerschaftsverband Höchst wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Es sind Einnahmen und Ausgaben von je € 16.000, 00 veranschlagt. 4.) Bebauungsplanverordnung über die GST-NR 1459 und 1449, KG Fußach Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfes zur Auflage Vorab wurde mittels Overheadfolie die genaue Lage der Grundstücke die es betrifft dargestellt – Bereich Gießenstrasse – Einmündung Rheinstraße. Zudem werden die einzelnen Grundteilungen aufgelegt. Derzeit FL –Flächen. Ausgangsbasis ist der Widmungsantrag, welcher im Raumplanungsausschuss der letzten Periode ausführlich behandelt wurde. Kriterien wurden vorbereitet was zu tun ist für eine Widmung. Unter anderem ein 3 Meter breiter Freihaltestreifen und eine privatrechtliche Übereinkunft damit die Antragstellung, die sich eigentlich nur auf das Grundstück 1459 bezieht, auch das Grundstück 1449 mit einbezieht. Die vorgegebenen Kriterien vom damaligen Raumplanungsausschuss sind erfüllt worden, das heißt, es gibt eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Pfarre Fußach als Eigentümer des GST-NR 1449 und zudem liegt ein Bauantrag für die Bebauung des GST-NR 1459 ausgenommen das Grundstück, welches der Pfarre gehört. Aufgrund des Bauantrages/Widmungsantrag/Grundteilungsantrag liegt jetzt ein Bebauungsplanentwurf vor, welcher auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses zur Beschlussfassung vorliegt. Dieser Bebauungsplanentwurf stellt ein wichtiges Instrument dar, damit gewisse Vorgaben auch in Zukunft eingehalten werden (damit nicht später verschiedene bzw. unterschiedliche Bautypen, Flachdächer usw. verbaut werden.) müssen. Aufgrund des Raumplanungsgesetzes ist es möglich, dass die Gemeinde eine Bebauungsverordnung, z.B. betr. Höhenlage, Dachformen usw. erstellt. Die Abwicklung würde folgendermaßen ablaufen: Beschluss des Entwurfes der Bebauungsplanverordnung durch die Gemeindevertretung – der Entwurf wird 1 Monat für Jedermann aufgelegt. Jeder hat das Recht Einwendungen, Änderungen einzubringen. Danach hat die Gemeinde die Vorschläge usw. zu behandeln – dann wird der überarbeitete Bebauungsplanentwurf durch die Gemeindevertretung endgültig beschlossen. Anschließend wird dieser Bebauungsplan zur Landesregierung geschickt und auch dort beschlossen und kundgemacht. Dieser tritt dann ab dem ersten Tag der Kundmachung in Kraft. Diese Kundmachung wird dann in der Gemeinde ausgehangen. Bgm. Ernst Blum ersucht um Aufnahme der Formulierung bei Punkt 6. Sonstiges einen weiteren Unterpunkt (10) anzuführen, welcher wie folgt lautet: Die Dachform wird als Walmdach definiert. 8 Sollte die Pfarre irgendwann einmal ein anderes Projekt auf deren Grundstück planen so ist nach § 30 Baugesetz eine Änderung in eigenem Verfahren auf Antrag möglich. II – 17, 6 GVE Peter Brunner erkundigt sich über die Baunutzungszahl. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass die Baunutzungszahl nicht rückgerechnet wurde, weil die Baueingabe, welche auch Grundlage des Bebauungsplanes ist, die Baunutzungszahl automatisch ergibt. Die Baumassenverordnung (also die Geschosszahl von 2 ½ Geschossen) ist hier aber vorgeschrieben. Nachdem die Bauabstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten worden sind und es sich um eine Siedlungsstruktur handelt wie es in unserem Dorf üblich ist, war es nicht erforderlich eine andere Baunutzungszahl vorzuschreiben. II - 19, 5 GV Kurt Neunkirchner fragt nach, ob es nicht möglich ist für die Bürger (praktisch als Service) in diesem Bebauungsplan eine Indexierung zu machen, wo er die ganzen Verordnungen nachlesen kann, zB. im Raumplanungsgesetz auf Seite und mit der Paragraphenangabe. Der Bürger weis normalerweise nicht, wo genau er nachschlagen muss um genauere Informationen aus dem Gesetz zu lesen. Bgm. Ernst Blum ersucht GV Kurt Neunkirchner ihm zu sagen, wo genau er im Bebauungsplanentwurf eine Ergänzung haben möchte. Beim Punkt Höchstgeschosszahl, Abstellplätze – diese ist z.B. eine Gemeindeverordnung und sollte auch als solche angeführt sein. Zusammenfassend erklärt GV Kurt Neunkirchner, dass er es überall dort gerne angeführt hätte, wo in einer Verordnung oder einem Paragraphen hinterfragt werden kann. Anschließend wurde länger über den Punkt „Einfriedungen“ diskutiert, da es diesbezüglich keine Verordnung in Fußach gibt. II – 24, 4 GR Jörg Blum erkundigt sich, ob dies nicht bereits ein Thema war, womit sich der Raumplanungsausschuss zu befassen hatte. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass das mit den Einfriedungen sich ausschließlich auf diese zwei Parzellen bezieht. Der Punkt 7 (Einfriedungen) wurde nach Empfehlung von GV Gerhard Parterno auf öffentliche Straßen beschränkt und nicht auf Privatstraßen. Dies sei Thema der Sitzung gewesen und sei auch so im Entwurf angeführt. Ansonsten ist es ein allgemeines Thema das im Bauausschuss separat behandelt werden muss. 9 Nach langer Diskussion und durchwegs interessanten Fragestellungen und Antworten betreffend Einfriedungen und Haftungsfragen stellt Bgm. Ernst Blum über Empfehlung des Raumplanungsausschusses den Antrag den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den erwähnten bzw. forcierten Änderungen (Befügung von Verordnungen und Paragraphen) und der Ergänzung unter Punkt 6. (10) – „Dachform wird als Walmdach definiert“ – vom 02.02.2006 für die Grundstücke 1459 und 1449, KG Fußach zur Auflage zu beschließen. Dieser Antrag, mit den definierten Änderungen, wird einstimmig beschlossen. 5.) Umlegung Gebiet „Sperrhafter“, Achstrasse, KG Fußach Information zur Einleitung des Umlegungsverfahrens, geb. § 42 Abs. 1, Vlbg. Raumplanungsgesetz Ausganglage ist die, dass ein Widmungserfordernis eines Grundstückes vorliegt, daraus die Betrachtung entstanden ist was man mit allen Grundstücken tun muss. Davon ableitend ist eine Umlegung des Gebietes Bereich „Sperrhafter“ notwendig. Es handelt sich um die Grundstücke 90/1, 90/2, 91, 92, 93, 94, 95, und 96, mit insgesamt 6 verschiedenen Grundeigentümern. Eine Teilfläche in diesem Umlegungsgebiet ist bereits gewidmet hat jedoch keinerlei Zufahrtsmöglichkeit. Die derzeitige Situation ist die, dass keine Bebauung noch Teilung derzeit nicht möglich ist. Es handelt sich um eine Gesamtumlegungsfläche von 17730 m², wobei nach dem Erstgespräch mit den Grundeigentümern mittlerweile 69, 70 % der Gesamtumlegungsfläche den Antrag auf Umlegung gestellt haben. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetz ist die Gemeinde verpflichtet einen Antrag bei der Landesregierung auf Umlegung zu stellen. In diesem Stadium des Verlaufes sind die Grundeigentümer nochmals schriftlich von der beabsichtigten Einleitung des Verfahrens zu verständigen, wobei ihnen ausreichend Zeit bzw. eine ausreichende Frist für eine Stellungnahme geboten werden muss. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung, wie es im Gesetz heißt, liegt beim Gemeindevorstand und nicht bei der Gemeindevertretung. Die Auflage bzw. die Erarbeitung der Umlegung erfolgt unter Beauftragung aller Eigentümer. Einzige Auflage über Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird sein, dass die jetzige Siedlungsstruktur wesentlich beibehalten wird (Einfamilienhaus – Doppelhausstruktur – wie in diesem Gebiet üblich). Bgm. Ernst Blum erachtet diesen Punkt somit als ausführliche Information an die Gemeindevertretung als abgeschlossen. 6.) Umlegung Gebiet „Alemannenstrasse“, KG Höchst a) Beschlussfassung über die Einbringung einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes 1354, KG Höchst, in das Umlegungsverfahren b) Beschlussfassung zur Abtretung von anteiligen Grundstücksflächen in das öffentliche Gut Straße der Gemeinde Höchst. 10 Zur Information wird von Bgm. Ernst Blum ein Übersichtsplan mit dem beabsichtigen Umlegungsgebiet mittels Overheadfolie zum allgemeinen besseren Verständnis und Übersicht aufgelegt. Das Gebiet ist im Bereich Alemannenstraße erschlossen. Eine Geh- und Fahrrechtänderung wurde auf Wunsch der Gemeinde Fußach von Markowski in den Plan mit eingearbeitet. Im Umlegungsoperat ist aufzunehmen, dass das ausgewiesene Geh- und Fahrrecht für landwirtschaftliche Zwecke befristet zu gelten hat, bis eine Zufahrtsmöglichkeit über öffentliches Gut Straße, von Norden zu den Grundstücken 1352, 1353 und 1354 erfolgen kann. Zur Abwicklung und Kostenteilung wäre vorgesehen gewesen, dass die Gemeinde Höchst die Höhenlage des Anschlussstutzens Kanal und eine Naturgeländeaufnahme beibringt. Dies ist jedoch bis dato nicht geschehen. Entscheidend für eine Kostentragung am Verfahren ist, ob das für die Gemeinde vorgesehene Grundstück, ohne erschwerten Aufwand in Freispiegellage (ohne Pumpen des Abwassers) für Bauzwecke nutzbar ist. Weiters erklärt Bgm. Ernst Blum, dass das Thema schon im Gemeindevorstand behandelt worden ist und dort grundsätzlich die Zustimmung zur Einbringung vorliegt. III – 21, 7 Auf die Frage von GVE Peter Brunner, ob die Gemeinde Höchst dieses Gebiet bereits als Umlagegebiet beschlossen hat, antwortet Bgm. Ernst Blum mit einem klaren nein, es handle sich derzeit lediglich um einen Diskussionsplan. Die Gemeinde Höchst /Gemeindevorstand wird erst dann einen Beschluss fassen, wenn wir als Grundbesitzer unsere Zustimmung zu diesem Umlegungsverfahren geben. III – 23, 5 GR Jörg Blum erkundigt sich, ob seit der letzten Gemeindevorstandsitzung, wo das Thema Kanalerschließung noch ein ausständiges Schreiben der Gemeinde Höchst erforderte – ist dieses bereits eingetroffen. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass dies noch immer nicht eingetroffen ist. Es wird aber dort auch nichts mehr kommen, ehe die Sache mit der Einbringung seitens der Gemeinde Fußach nicht klar ist. Es geht da um die Höhenlage und der Aufnahme des Urgeländes. Derzeit jedoch für diese Abstimmung nicht erforderlich. Es wird dann sowieso Sache der Verhandlungen sein ob wir gewissen Kriterien zustimmen oder nicht. Dies kommt dann neuerlich in den Gemeindevorstand, ob wir mit den Vorgaben einverstanden sind oder nicht. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum auf Zustimmung zur Einbringung des Grundstückes Nr. 1354, KG Höchst, im Eigentum der Gemeinde Fußach, im Ausmaß des vorliegenden Umlegungskonzeptes wird mehrheitlich (1 Gegenstimme von GVE Peter Brunner) beschlossen. 11 Der Antrag von Bgm. Ernst Blum auf Abtretung Grundstückflächen zur Straßenerrichtung und kostenfreien Übereignung derselben in das öffentliche Gut Straßen der Gemeinde Höchst wird mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen (GR Thomas Bösch und GVE Peter Brunner) beschlossen. 7.). Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 7 vom 20.12.2005 Die Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.12. 2005 wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. 8.) Allfälliges: III – 26, 3 GV Günther Blum gibt bekannt das seit Jänner in der Höchsterstraße – Ecke Hirschenweg öfters die Straßenbeleuchtung ausgefallen ist. Er fragt nach, ob es dazu Informationen gibt, weshalb Ausfälle stattfanden. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass es sehr wohl bekannt sei. In den letzten Tagen war immer wieder tagsüber das Licht eingeschaltet. Die Fehlersuche läuft noch. Vermutlich handelt es sich um einen Erdschluss, welcher jedoch nicht so leicht zu finden ist. Es gab schon Fälle, wo wir nach mehrwöchiger Suche die VKW um Unterstützung bitten mussten, um den Fehler zu orten. III – 28, 1 Auf die Frage von GV Günther Blum, ob die Stromzufuhr für die Beleuchtung über eigene Leitungen - über einen Trafo geht oder wird das vom normalen Hausnetz aus bedient, gibt Bgm. Ernst Blum an, dass die Stormzufuhr über eigene Leitungen über Trafo läuft. Aufgrund der Umrüstung auf das andere Beleuchtungsnetz mit Sparlampen haben wir ja Beschlüsse gefasst, dass man Zähler einbaut, damit wir von den laufenden Pauschalierungen herunterkommen und nur mehr den echten Stromverbrauch zahlen müssen. III – 28, 9 GV Josef Hagspiel erkundigt sich, ob die Gemeinde zuständig oder informiert ist, wenn ein Handymast auf einen Hochmasten hinauf montiert wird? Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass die Gemeinde sehr wohl über diesen Fall informiert ist. Das war ein ganz normales Verfahren. Die Gemeinde selbst ist da lediglich im Bauverfahren involviert, wenn ein Baucontainer bzw. Technikcontainer montiert werden muss und dazu eine kleinräumige Widmung machen muss. Die Anlage nach oben hin ist die Landesregierung bzw. die BH zuständig. IIII – 1, 5 GR Peter Zucali erkundigt sich über den Stand Ortsplan, wo letztes Jahr bereits gesprochen wurde und über eventuelle Ansätze. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass in diesem Jahr budgetär nichts vorgesehen ist. Es gibt natürlich andere Möglichkeiten. Höchst und andere Gemeinden haben den Ortsplan alle ohne Werbung gemacht – aus dem GIS heraus. Wir hatten dies schon budgetiert gehabt, jedoch aufgrund der Kostenreduzierung, um einen halbwegs ausgeglichenen Voranschlag durchzubringen, wieder herausgestrichen. Es ist gar nicht so leicht in unserem Ort den Ortsplan mit Werbung von Firmen zu finanzieren bzw. schaut das auch nicht gerade ansprechend aus. 12 Auf die Frage von GR Peter Zucali, ob nicht hinterfragt werden kann, wie viel so ein Plan kostet, gibt Bgm. Ernst Blum bekannt, dass dies schon einmal von Kurt Schönberger erhoben worden ist. Die erhobenen Kosten werden dem Gemeindevorstand bekannt gegeben. IIII – 4, 2 GVE Peter Brunner erkundigt sich, ob beim Gasthaus Anker, betreffend der Parkplatzverpachtung bereits etwas weiter gegangen ist. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass vor kurzem der aktuelle Vermessungsplan fertigt gestellt worden ist und mit dem Gasthaus Anker ist jetzt alles weitere auszuarbeiten – es fand noch kein Gespräch statt. Es waren nämlich zwei verschiedene Vermessungen – einerseits vom Straßenbauamt und andererseits die Vermessung von uns, welches DI Schwindhackl machen musste. IIII – 4, 8 GR Kurt Neunkirchner kommt nochmals zurück zur Bebauung Gießenstrasse und stellt einige Fragen. Welche Kosten erwartet die Gemeinde Fußach zur Beseitigung der Oberflächenwässer, sprich Regenwässer, durch die Verbauung? Ist das Kanalnetz, welches vor 20 Jahren gemacht wurde, in dieser Dimension auslegbar? Wird das Flächenwasser in den offenen Gießengraben gelenkt oder wird das Wasser abgeleitet in die verrohrten Gräben welche parallel zur Rheinstraße verlaufen geleitet? Bgm. Ernst Blum erläutert dazu, dass das Regenwasser sowohl ins offene Gerinne als auch in das bestehende Regenwassersystem also ins geschlossene System geleitet wird und nachdem dies in der gelben Linie liegt – also erschließbar und als widmungsbar, ist das ganze natürlich auch kanalmässig mit zu berücksichtigen. Was die Kosten anbelangt, haben wir aktuell keine Kosten daraus zu erwarten. IIII – 6, 3 GV Kurt Neunkirchner fragt weiter nach, was passiert, wenn das Wasser nicht weg kommt ? Bgm. Ernst Blum: Es gibt auch hier, wie bei jedem anderen Baubescheid, ob es 4 oder 11 oder 12 Einheiten sind oder ein Einfamilienhaus ist, die Auflage der Flächenversickerung, grundsätzlich gilt und wird vorgeschrieben, dass soviel Wasser als möglich auf dem eigenen Grund versickert wird. Auf den Rest mit Überlauf hat er ein Anrecht, weil er im erschlossenen Gebiet ist auf Ableitung des Überwassers. IIII – 7, 7 GV Kurt Neunkirchner erkundigt sich, seit wann ist die Durchfahrt Obere Neugrüttstraße – Deltastraße offiziell ist oder ob es nach wie vor nur geduldet ist durchzufahren. Bgm. Ernst Blum: Eigentlich seit dem Zeitpunkt als Höchst die Verbindung hergestellt hat. IIII – 11, 5 GR Thomas Bösch möchte dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister sowie allen Vereinen bzw. allen Verantwortlichen sowie den Firmen danken, die zum Gelingen des Faschingsumzuges beigetragen haben. Wir hatten über 2.600 Hästräger beim Umzug und mehr als 7.000 Zuschauer. 13 Bgm Ernst Blum erwähnt zum Abschluss, dass er mit den Ausschussobleuten in naher Zukunft noch ein Gespräch führen möchte, da es in der letzten Zeit doch einige Sachen ergeben haben die besprochen gehören. Zum Beispiel Sitzungstermine am Freitag Abend, da dies nicht üblich ist und für viele schwierig ist zu kommen – „außer bei Gefahr im Verzuge“. Die Informationsweitergabe - Obfrauen und Obmänner sind gefordert, wie verlangt, umfassend zu informieren. Wenn das Amt hier unterstützend helfen kann, bitte vorher den Kontakt herstellen. Die Protokollfassung ist in manchen Ausschüssen immer noch nicht geregelt – es fehlt die Bereitschaft den Schriftführer zu machen. Es wird auch ersucht, dass die Protokolle so rasch als möglich verfasst werden. Hier muss GV Gerhard Paterno lobend erwähnt werden. GR Peter Zucali bringt hier auch ein, dass er jeden ersucht, sollte er verhindert sein auf eine Ausschusssitzung zu kommen, dementsprechend auch für einen Ersatz sich bemüht. Die Themenerledigung – hier sind oft zwei Vorgehensweisen zu beobachten, welche alles andere als motivierend und zielführend sind. - Einerseits der Ausschuss delegiert eine Erledigung an eine Person (Obmann oder Obfrau), dann müssen nicht andere Mitglieder und Ersatzleute auch noch auf den Weg gehen um diese Angelegenheit zu erledigen bzw. erheben. Andererseits sollte es aber auch nicht so sein, wenn ausgemacht wurde, dass etwas gemeinsam erledigt wird, dass dann der Obmann oder die Obfrau ohne den Ausschuss zu verständigen, alleine vorgeht. Schluss der Sitzung: 21.45 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: