20050215_GVE042

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:44
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2005gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2005-02-15
Erscheinungsdatum 2005-02-15
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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 42 / 2004 über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 15. Februar 2005 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum, freie Wahlwerber und Freiheitliche Fußach (FWF): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, GR Karin Meier, GV Karl Kuster, Josef Hagspiel, Sabina Gschließer, Nikolaus Hofer, Bernd Grabher, Jakob Schneider, Gabriele Taschner und der Ersatzmann GVE Reinhard Rauser. Entschuldigt: GV Martin Doppelmayer Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, Oswald Dörler, GV Ing. Gerhard Paterno, Jörg Blum (20.25 Uhr gekommen), und die Ersatzleute: GVE Helga Rudhardt, Ulrich Hämmerle und Mag. Hubert Winkler; Entschuldigt: GV Jakob Dietrich; Marlies Weh und Wim Schneider Für Fußach (FF): GR Kurt Neunkirchner, GV Thomas Bösch und die Ersatzleute: GVE Peter Brunner und Irene Troy; Entschuldigt: GV Corinna Ebner, Friedrich Schneider und Rudolf Rupp Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. GVE Peter Brunner fragt nach, warum die Angelegenheit Brunner/Haubenhofer, nicht als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Bgm: Die Angelegenheit Brunner/Haubenhofer wird unter Punkt Berichte des Bürgermeisters erläutert. GVE Peter Brunner stellt den Antrag die Angelegenheit Brunner/Haubenhofer in die Tagesordnung aufzunehmen. Abstimmungsverhältnis: 12:10 ablehnend (Prostimmen: GR Zucali, Dörler Oswald, GV Ing. Gerhard Paterno, GVE Helga Rudhardt, Ulrich Hämmerle, Mag. Hubert Winkler, GR Kurt 2 Neunkirchner, GV Thomas Bösch, GVE Peter Brunner und Irene Troy. GV Jörg Blum war zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend.) TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der 41. Verhandlungsschrift vom 14. Dezember 2004 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Friedhofserrichtung Detailprojekt Einreichplanung zur Beschlussfassung Aufbahrungsraum Einreichplanung zur Beschlussfassung 4. Flächenwidmungsplanänderungen a) Böhler Barbara: Teilfläche de GST-NR 16 von FL in BM b) Berkmann Transporte GmbH: * Teilfläche von GST-NR 1770 KG Fußach von BW in FS Regenwasserretention * Teilfläche von GST-NR 1770 KG Fußach von BW in BBI * Teilfläche von GST-NR 1770 KG Fußach von FL in FF c) Bechter Rene: GST-NR 81/1 von FL in BW d) Rohner Maria: Widmungsbereinigung FS Hafen 5. Dorfstraße - L 202: Gehsteigverlängerung - Kreuzungsumbau a) Beratung und Beschlussfassung des Straßenprojektes b) Beschluss zur Auflage nach § 29 Straßengesetz c) Vergabe der Baumeisterarbeiten 6. BA 12 Bilke, Teilstück Mahd: Ortskanalisation/Wasserversorgung/Straßenbau: a) Beschluss zur Auflage nach § 29 Straßengesetz b) Auftragsvergaben: Baumeisterarbeiten b.a) Ortskanalisation b.b) Wasserversorgung b.c) Straßenerrichtung 7. Festlegung von Einzugsbereichen für Sammelkanäle gemäß Kanalisationsgesetz § 3 Abs. 1 für: a) BA 13, Baulose 1, 2 und 3 b) BA 12, Bilke, Rest Mahd 8. Pachtvertrag Tennisclub Fußach: Beratung und Beschlussfassung über den Pachtzins 9. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. GR Neunkirchner fragt nach, wieso Corinna Ebner als unentschuldigt angeführt ist obwohl sie sich karenzieren hat lassen. 3 Bgm: Bei einer Karenzierung hat die betreffende Fraktion einen Ersatz zu stellen oder diejenige Person zu entschuldigen. Beides war nicht der Fall, deshalb scheint sie als unentschuldigt auf. GR Neunkirchner bringt vor, dass beim Antrag des Vorsitzenden, die Dringlichkeitsanträge Pkt. 9d, Pkt. 11 und Pkt. 12 in die Tagesordnung aufzunehmen nur bei den Punkten 9d und 12 Einstimmigkeit vorlag nicht so beim Pkt. 11 - dort war es nur mehrheitlich der Fall. GR Neunkirchner bringt vor, dass auf der 2. Seite der Verhandlungsschrift - 2. Absatz richtigerweise Prostimmen und nicht wie angeführt Gegenstimmen stehen sollte. GV Ing. Paterno gibt an, dass bei Punkt 9 b - Angelegenheit Flächenwidmungsplanänderung Berkmann Transporte GmbH - der Wortlaut „auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses“ aus dem Protokoll zu streichen sei, da dies nicht richtig sei. Ansonsten wurde die Verhandlungsschrift über die 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2004 ohne weitere Einwände genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: - - - - Die Stellungnahmen betreffend Einschaugebarung der Gemeinde werden vorbereitet. Um eine Verschiebung des Abgabetermins (Ende Februar) wurde bei Dr. Martin vom Amt der Vorarlberger Landesregierung angesucht. Diesem Ansuchen wurde stattgegeben. Der nächste Gerichtstermin bzw die nächste Tagsatzung im Fischereistreit zwischen der Gemeinde Hard und Fußach findet am 16.02.2005 statt. In der Angelegenheit Besitzstörungsklage Kurt Höfferer, betreffend Instandsetzung des Zaunes, wurde vom Gericht der Rekurs abgewiesen. Eine Eigentumsklage wird eingereicht. Dies erfolgt auf dem Zivilrechtswege. Der Bgm. Ernst Blum verliest in der Angelegenheit Brunner/Haubenhofer die Stellungnahme des Sachbearbeiters Kurt Schönberger betreffend Bearbeitung des Aktes. Weiters erläutert Bgm Ernst Blum den Stand des Bauverfahrens Brunner/Haubenhofer. Vom UVS wurde mit 13.1.2005 ein Bescheid erstellt, wonach der von Jeannette Brunner und Herbert Haubenhofer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingebrachten Berufung keine Folge gegeben und der angefochtene Versagungsbescheid bestätigt wurde. Damit liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 28 Abs. 4 Baugesetz vor, wonach die Erteilung der beantragten Baubewilligung, allein aufgrund der rechtskräftigen Versagung der Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung, nicht mehr zulässig ist. Die beantragte Baubewilligung ist daher zu versagen. 4 Das Bauvorhaben wurde von den Bauwerbern zurückgezogen. - Zwischen dem Gasthaus Glashaus und Rohrspitz war in den letzten Tagen ein massiver Rohrbruch mit enormem Wasserverlust aufgetreten. - Der Entwurf des Tauschvertrages - Einbringungsvertrag für die GIG mit allen Dienstbarkeiten, zwischen der Gemeinde Fußach, der Röm.Kath. Pfarrpfründe zu St. Nikolaus in Fußach, der Röm.Kath. Pfarrkirche zu St. Nikolaus in Fußach, Dietmar Salzmann und dem Ehepaar Elmar und Christine Lumper wurde durch den Notar Zimmermann erstellt. Soweit ist der Tauschvertrag fertig. Dieser wird jetzt noch von den Vertretern der Diözese begutachtet. Danach erfolgt die Unterfertigung. Bgm Ernst Blum sprach allen Dank aus, die daran mitgewirkt haben. - Die Vergabe der Abbrucharbeiten am alten Bauhof sowie des Hoferhauses wurde durch den Bgm Ernst Blum aufgrund des § 66 Abs. 4 an die Fa Rohner aus Wolfurt um insgesamt netto € 12.800, 00 erteilt. Die Vergabe des Auftrages erfolgte gleichzeitig. Die Kosten (netto 3.800, 00) für den Abbruch des alten Bauhofes fallen der GIG zu, die Kosten (€ netto 9.000, 00) des Abbruches des Hoferhauses der Gemeinde. - Auf Anfrage des Wasserverbandes Rheindelta, betreffend der Baubewilligungsbescheide, wonach die Fußböden ständig bewohnter Räume mindestens auf Quote 398, 50 zu liegen haben, langte ein Schreiben der BH Bregenz ein, welches zur Kenntnisnahme und zur weiteren Beachtung dient. Darin steht, dass die bisherige Einhaltung des zitierten Wasserrechtsbescheides des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft dahingehend abzuändern ist, als dass die Rohboden-Oberkante der Erdgeschossdecke ständig bewohnter Räume auf einer Höhenquote von mindestens 398, 00 müA zu liegen komme. Aus dieser Vorschreibung ergibt sich die Höhenlage der Fertigboden-Oberkante mit ca. 398, 20 müA. - Wasserwerk Hard/Fußach: Gespräch mit Stiftungsvertretern der Schweiz, des Vertreters des LWBA, dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan der Landesregierung fand statt. Ziel ist es die Grundwasserentnahmestelle in nicht bzw weniger besiedeltes Gebiet zu verlegen. Verlegung in freies Gelände der Mittelweiherburg - Richtung Lässerhof. Eine neue Pumpe wird errichtet. Die Gemeinde Lauterach ist ebenfalls mit involviert. Weitere Gespräche sind noch erforderlich. - Die Bedarfszuweisungen der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für den Monat Jänner 2005 betragen € 215.073, 00. - Bevölkerungsstand per 31.12.2004: Insgesamt Personenanzahl beträgt 3.701, davon mit Hauptwohnsitz 3606 - ein Zuwachs von insgesamt 18 Personen. - Fischereiverein Rheindelta: Bei der letzten Jahreshauptversammlung am 28.01.2005 fanden Neuwahlen statt. Der bisherige Obmann Egon Helbok ist zurückgetreten. Als neuer Obmann wurde Siegmar Schneider gewählt. 5 - - - Am 15.01.2005 fand der Neujahrsempfang statt. Beim welchem als Referent Direktor Dr. Christof Germann der VKW AG anwesend war. Bei den Erläuterungen von Dr. Germann wurde unter anderem berichtet, dass die Biostromerzeugungsanlagen beim „Häusle“ den Gesamtjahresbedarf der Gemeinde Fußach abdeckt. Bgm. ernst Blum bedankt sich beim Musikverein für das Silvesterständchen sowie bei den Pfadfindern für die Abhaltung des Sorgenprügelfestes. Dank auch an das Kinderfaschingskomitee für die Abwicklung der gelungenen Veranstaltung. Ebenso der Dank an die Funkenbande, die trotz widrigster Witterung die Abhaltung des Funkens sowie des Feuerwerkes ermöglichten. Ein Dank gilt aber auch all jenen Vereinen, die der Bgm. Ernst Blum nicht namentlich erwähnt hat und ebensoviel für das Ansehen der Gemeinde Fußach geleistet haben. Am 28.02.2005 findet in Dornbirn die 1. Rheintalkonferenz - Vision Rheintal statt. Bgm. Ernst Blum lädt alle recht herzlich ein, am 22.02.2005 bei der Präsentation „Mobil im Ländle“ - Entwurf des Verkehrskonzeptes Vorarlberg 2005 - im Landhaus teilzunehmen. Ein Entwurf des Verkehrskonzeptes wurde der Gemeinde zugestellt und um Einbringung einer Stellungnahme erbeten. Die Frist zur Einbringung der Stellungnahme wurde auf den 31.03.2005 verlängert. GVE Peter Brunner erkundigt sich, ob ein Ansuchen eines Landwirtes vorliegt, diesem einen entsprechenden Grund zur Verfügung zu stellen um einen Hof zu errichten. Bgm. Ernst Blum: Dies ist richtig, es ist ein Antrag an die Gemeinde gestellt worden. GVE Peter Brunner: Fragt nach, wie es sein kann, dass ein Brief, welcher an die Gemeindevertretung gerichtet ist, einfach verschwinden kann? Bgm. Ernst Blum: Der Brief von Brunner/Haubenhofer ist offensichtlich direkt im Bauamt eingelangt. Es wurde wahrscheinlich übersehen, dass dieser ebenfalls an die Gemeindevertretung gerichtet war. GVE Peter Brunner wirft Bgm. Ernst Blum vor, das Bauvorhaben Brunner/Haubenhofer verhindert zu haben. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass im Schreiben des UVS weder sein Name noch der Name der Gemeinde Fußach vorkommt. Die Gründe der Versagung des Bauvorhabens sind andere, welche jedoch mittlerweile jedem klar sein müssten. GR Neunkirchner beschwert sich, dass Bgm. Ernst Blum die Veranstalter des großen Faschingsumzug nicht lobenswert erwähnt hat. GV Thomas Bösch erklärt ebenfalls, dass die Veranstaltung (großer Faschingsumzug) bereits die letzten Jahre nicht erwähnt wurde. Bgm. Ernst Blum erläutert, dass er natürlich nicht alle Vereine, welche vorbildliches geleistet haben, erwähnen kann. Dies würde den Rahmen der Sitzung sprengen. Er bittet aber dies nicht persönlich zu nehmen. 6 GR Oswald Dörler: Er begrüßt es sehr, wenn man den Landwirten die Chance gibt sich weiterzuentwickeln. Landwirte müssen mehr mit gestützt werden. Dies sollte mit Verständnis, eventuell Umlegungen und Tauschmöglichkeiten erfolgen. 3. Friedhofserrichtung: a) Detailprojekt Einreichplanung zur Beschlussfassung b) Aufbahrungsraum Einreichplanung zur Beschlussfassung GR Oswald Dörler erklärt sich zum diesem Tagesordnungspunkt als befangen. Nach dem Beratungsabschluss und der Empfehlung des Friedhofausschusses, in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand, der Pfarre Fußach, der Diözese Feldkirch sowie den Parteienvertretern wurden die Planvorlagen (Einreichplanungen Friedhof und Aufbahrungsraum) zur behördlichen Einreichung freigegeben. Die Einreichung mit den eingebrachten Detailänderungen ist vorzunehmen und der Gemeindevertretung zur formellen Beschlussfassung vorzulegen. Die Plangrundlagen sind im Gemeindeamt ausgestellt und können dort eingesehen werden. Es fand keine Änderung der bereits gezeigten Plangrundlagen statt. Am 14.02.2005 fand aufgrund des § 29 Abs. 6 Bestattungsgesetz ein Lokalaugenschein samt Amtsarzt, Nachbarn und Grundeigentümern statt. Über die Verhandlung wurde eine Niederschrift angefertigt. Bgm Ernst Blum verliest die beim Lokalaugenschein angefertigte Niederschrift. GR Kurt Neunkirchner erkundigt sich, ob die damalige Kostengliederung noch Gültigkeit hat. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass er die genauen Zahlen nicht mehr im Kopf habe, sich jedoch an der damaligen Kostengliederung nichts geändert habe. GR Peter Zucali fragt nach, ob der Vorplatz vor der Verabschiedungshalle ebenfalls mit in die Verwirklichung des Projektes einfließt. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass der Weg zum Verabschiedungsplatz hergestellt wird, eine Entwässerung stattzufinden hat. Betreffende Thematik wurde bereits an den Architekt weitergeben - wird erarbeitet. Weiters fragt GR Peter Zucali betreffend der Verwaltungs- und Nutzungsvereinbarung nach, wie diese geregelt ist. Bgm Ernst Blum: Kontakte mit der Diözese Feldkirch und der Pfarre Fußach bestehen. Ein genauer Termin zu weiteren Besprechungen steht noch nicht fest, folgt aber in Bälde. a) Nachdem die Niederschrift gemäß § 29 Abs. 6 Bestattungsgesetz der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wurde, wird durch Bgm. Ernst Blum der Antrag gestellt, das Projekt der Friedhofserweiterung, nach den vorliegenden Einreichplänen von DI Drexel, zu beschließen und mit der Umsetzung die Gemeinde Fußach Immobilien GmbH & Co KEG zu beauftragen. 7 Dem Antrag wird mit einer Gegenstimme (GVE Peter Brunner) mehrheitlich zugestimmt. b) Nachdem die Niederschrift gemäß § 29 Abs. 6 Bestattungsgesetz der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wurde, wird durch Bgm. Ernst Blum der Antrag gestellt, das Projekt des Umbaues des Aufbahrungsraumes in der Pfarrkirche Fußach gemäß den vorliegenden Einreichplänen von DI Drexel zu beschließen. Die Umsetzung erfolgt durch die Gemeinde Fußach. Dem Antrag wird mit einer Gegenstimme (GVE Peter Brunner) mehrheitlich zugestimmt. 4. Flächenwidmungsplanänderungen Wiedervorlage der bereits gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung sind nicht alle Stellungnahmen von Anrainern vorgelegen. Von der Raumplanungsstelle des Landes - Dr. Hämmerle - Abt. Vorstand - wurde die Beschlussfassung nach Ablauf der Fristen im Wege der Dringlichkeit durch den Gemeindevorstand empfohlen. Nun wird von diesem jedoch verlangt, dass die nochmalige Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorgenommen werden muss. Es fanden keine formalen Änderungen statt. a) Böhler Barbara: Teilfläche der GST-NR 16 von FL in BM Die Vorgaben der Gemeinde durch Abtretung von Straßenfläche (471 m²) für eine künftige Erschließung ist durch die Ausweisung des Weges GST NR 16/4 Plan DI Schwindhackl GZ 3343/04, erfüllt. Die Ausweisung der weiterführenden Straße GST NR 16/3 ist ebenfalls zu Gunsten der Gemeinde Fußach erfüllt. Somit kann entsprechend den Vorgaben der Gemeinde dem Widmungsantrag Böhler Barbara zur Widmungsänderung der zu bildenden Parzelle 16/2 von derzeit FL Landwirtschaft in BM Bauflächemischgebiet entsprochen werden. Im Rahmen des Widmungsbeschlusses wird festgehalten, dass weitere Erschließungen nur im Rahmen einer Gesamtumlegung westlich betreffend der GST NR 31, 24, 35/1, 35/2, 39, 40 und östlich Grundstücksrest GST NR 16, 6, 7/1 und Teilstück GST NR 17 möglich sind. Die kostenlose Abtretung erfolgt in Anrechnung künftiger Erschließungen bzw. Umlegungen der GST NR 16 und den dafür erforderlichen Abtretungsflächen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. b) Berkmann Transporte GmbH: * Teilfläche von GST-NR 1770 KG Fußach von BW in FS Regenwasserretention * Teilfläche von GST-NR 1770 KG Fußach von BW in BBI * Teilfläche von GST-NR 1770 KG Fußach von FL in FF GR Kurt Neunkirchner kündigt zu diesem Tagesordnungspunkt Befangenheit an. 8 3 Stellungnahmen zu dieser Flächenwidmungsplanänderungen sind eingetroffen. Das Landeswasserbauamt und die Gemeinde Höchst haben keine Einwendungen erhoben. Herr Kurt Neunkirchner (Mitbesitzer des GST-NR 1773) hat hingegen schriftlich am 12.01.2005 Einwendungen bzw Einspruch gegen die Flächenwidmungsplanänderung erhoben, diesen Einspruch jedoch schriftlich am 03.02.2005 wieder zurückgezogen. GV Paterno: Abweichend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses fordert die Raumplanungsstelle der Landesregierung eine einheitliche Widmungskategorie über die neu zu widmenden Flächen. GVE Troy äußerte sich wie folgt zu diesem Tagesordnungspunkt: „Wir als Gemeindevertreter der Fraktion Für Fußach können einer Betriebserweiterung an diesem Standort nicht zustimmen, da uns dieser für die Gemeinde Fußach sowohl durch die Siedlungsnähe, als auch wegen des Widerspruchs zur gewünschten Verkehrsberuhigung auf der L 202, als langfristig ungeeignet erscheint.“ Nach erfolgten Verhandlungen nach dem Baurecht und der Betriebsanlagengenehmigung sind die Vorgaben der Gemeinde Fußach als erfüllt anzusehen. Über Antrag des Bürgermeisters Ernst Blum wird mit 3 Gegenstimmen (GV Bösch Thomas, GVE Irene Troy und Peter Brunner) mehrheitlich beschlossen, die Teilfläche der GST-NR 1770 von Bauwohnen (BW) in Betriebsgebiet Kategorie 1 (BB 1) sowie eine Teilfläche der GST-NR 1770 von Bauwohnen (BW) in FS Regenwasserretention und eine Teilfläche der GST-NR 1770 von Landwirtschaftsgebiet (FL) in Freihaltefläche (FF) umzuwidmen. c) Bechter Rene: GST-NR 81/1 von FL in BW Das vorgelegte Erschließungskonzept (DI Schwindhackl, GZ 3339/04) entspricht den Vorgaben der Gemeinde Fußach. Auf Empfehlung des Raumplanungs- ausschusses und über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen GST NR 81/1 von Landwirtschaft (FL) in Baufläche Wohngebiet (BW) umzuwidmen, sowie GST NR 80 aufzulösen und dem öffentlichen Gut Straße einzuverleiben (Gemeinde Fußach). d) Rohner Maria: Widmungsbereinigung FS Hafen Widmungsbereinigung FS Hafen – Anpassung an Baueingabe: Die vom Obmann Oswald Dörler eingeforderten restlichen Unterlagen sind eingetroffen. Es handelt sich hier nur um eine kleinräumige Widmung bzw. eine Widmungsbereinigung FS Hafen. Bgm. Ernst Blum teilt mit, dass es nach Aussagen des nautisch-technischen Sachverständigen keine nautischen Probleme gebe. Die FS Hafenfläche wird lediglich weniger. Über Antrag des Bgm. Ernst Blum wird mit drei Gegenstimmen (GV Thomas Bösch, GVE Irene Troy und Peter Brunner) mehrheitlich beschlossen, die Widmungsbereinigung FS Hafen angepasst an die Baueingabe umzuwidmen. 9 5. Dorfstraße - L 202 Gehsteigverlängerung - Kreuzungsumbau a) Beratung und Beschlussfassung des Straßenprojektes b) Beschluss zur Auflage nach § 29 Straßengesetz c) Vergabe der Baumeisterarbeiten Bgm Ernst Blum erklärt anhand der aufgelegten Planunterlagen das beabsichtigte Projekt Dorfstraße - L 202 - Gehsteigverlängerung - Kreuzungsumbau. Die Kostenschätzung Umbau Einmündung alte Landstraße /L 202beläuft sich auf gerundet brutto ca € 118.000, 00 wobei eine 50 %ige Rückerstattung durch das Land stattfindet (somit ca € 59.000, 00 Anteil für Fußach). Die Kostenschätzung Umbau alte Landstraße Bereich Gasthaus Anker Parkplatzgestaltung beläuft sich auf gerundet brutto ca € 122.000, 00. Wobei eine Zusammenlegung der beiden Bauabschnitte unbedingt erforderlich ist, da alleine in der Einrichtung der Baustelle ca 8.000, 00 eingespart werden können. Eine Trennung der verschiedenen Bauarbeiten hat unbedingt zu erfolgen. Aufgrund der Kostenvereinbarung sind die einzelnen Kostenverursacher herausdividieren. Der unmittelbare Bereich vor dem Gasthaus Anker wird mitgestaltet, jedoch werden die Kosten gemäß oben angeführtem Kostenverursacher herausdividiert. Auf eine Frage von GVE Hämmerle gibt Bgm Ernst Blum an, dass die Zuständigkeit alleine der Gemeinde Fußach zufällt. GR Neunkirchner: Wie sieht es aus, ist der gesamte Bereich im Eigentum der Gemeinde? Bgm Ernst Blum: Ein Grundstückstausch mit Karl Kuster ist möglich. Die Vereinbarungen dazu liegen vor - somit alleiniges Eigentum der Gemeinde Fußach. Die Gemeinde hat nunmehr die Möglichkeit die Parkplätze zu bewirtschaften. a) Über Antrag des Vorsitzenden wird mit zwei Gegenstimmen (GVE Peter Brunner und Irene Troy) mehrheitlich beschlossen, das Einreichprojekt - Umbau der Kreuzung auszuführen. b) Über Antrag des Vorsitzenden wird mit zwei Gegenstimmen (GVE Peter Brunner und Irene Troy) mehrheitlich der Beschluss zur Auflage nach § 29 Straßengesetz, Ausbau Kreuzung Dorfstraße - L 202 gemäß Plannummer 03/145A vom 27.01.2005 und vorliegender Kundmachung vom 10.02.2005 gefasst. c) Über Antrag des Vorsitzenden werden gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 im Anhängeverfahren die Baumeisterarbeiten mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen (GVE Peter Brunner und Irene Troy) um brutto ca € 240.000, 00 an 10 die Fa. Oberhauser & Schedler in Andelsbuch, im Zuge der Fertigstellung Gehsteig und Straßenbeleuchtung L 202 und Asphaltbelags- fertigstellung L 202, vergeben 6. BA 12 Bilke, Teilstück Mahd: Ortskanalisation/Wasserversorgung/Straßenbau a) Beschluss zur Auflage nach § 29 Straßengesetz b) Auftragsvergaben: Baumeisterarbeiten b.a) Ortskanalisation b.b) Wasserversorgung b.c) Straßenerrichtung Bgm. Ernst Blum erläutert anhand der aufgelegten Planunterlagen das Projekt BA 12 Bilke - Teilstück Mahd. Dabei handelt es sich um das letzte Stück - die Weiterführung zum Mahd. Grundlage ist die Wasserversorgung. Auf eine Frage von GVE Troy erklärt Bgm. Ernst Blum, dass Grabenlängen Bestandteile der Entwässerungsmulden und Straßentrassen sind. In diesem Zusammenhang werden natürlich auch andere Leitungen wie Gas, Wasserleitung usw. zugleich eingelegt. Es sei natürlich ein Anliegen der Gemeinde Gräben soweit möglich zu erhalten. Auf eine Frage von GVE Hämmerle ob die Dimensionen der Rohre ausreichend für die Entwässerung im Bereich Mahd seien, erklärt Bgm. Ernst Blum, dass mehrere Berechnungen durchgeführt wurden und er auf diese Berechnungen natürlich vertrauen muss. Im Zuge der Baumaßnahmen für die Schmutzwasser- Ortskanal- und Wasserversorgung soll auf Grundlage des Straßenkonzeptes in Verbindung des bewilligten Flächenwidmungsplanes vom 20. März 2002 ein Straßenausbau erfolgen. a) Über Antrag des Vorsitzenden wird mit zwei Gegenstimmen (GVE Peter Brunner und Irene Troy) mehrheitlich der Beschluss zur Auflage nach § 29 Straßengesetz, Ortskanalisation Straßenausbau - Bauabschnitt 12, gemäß Plannummer 3-2189-01 vom 07.02.2005 und vorliegender Kundmachung vom 10.02.2005 gefasst. Auftragsvergaben laut Ausschreibung und Vergabevorschlag Passer & Partner Die Gesamtkosten belaufen sich auf netto € 2.137.380, 48, wobei der Gemeindeanteil Fußach netto € 1.357.398, 14 und der Anteil des Wasserverbandes Rheindelta netto € 779.982, 34 beträgt. b.a) Über Antrag des Vorsitzenden werden die Baumeisterarbeiten für den BA 12 der Ortskanalisation einstimmig um netto € 880.248, 21 an die Fa Hilti & Jehle aus Feldkirch vergeben. 11 b.b) Über Antrag des Vorsitzenden werden die Baumeisterarbeiten für den BA 08 der Wasserversorgung einstimmig um netto € 85.184, 92 an die Fa Hilti & Jehle aus Feldkirch vergeben. b.c) Über Antrag des Vorsitzenden werden die Baumeisterarbeiten für den Straßenneubau Bilke / Mahd mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen (GVE Peter Brunner und Irene Troy) um netto € 391.965, 01 an die Fa Hilti & Jehle aus Feldkirch vergeben. 7. Festlegungen von Einzugsbereichen für Sammelkanäle gemäß Kanalisationsgesetz § 3 Abs. 1 für: a) BA 13, Baulose 1, 2 und 3 b) BA 12, Bilke, Rest Mahd Mit den Festlegungen der Einzugsbereiche des Bauabschnittes 13, Baulos 1, 2 und 3, sowie des Bauabschnittes 12 Bilke, Rest Mahd sind nun alle verpflichtenden Versorgungsgebiete der Gemeinde planlich komplett und festgelegt. a) Über Antrag des Bürgermeisters wird gemäß § 3 Abs. 1 Kanalisationsgesetz einstimmig beschlossen, den Einzugsbereich der Ortskanalisation Fußach gemäß Übersichtsplan vom 18.10.2004 für den zeichnerisch dargestellten Gebietsteil – Bauabschnitt 13, Baulos 1 und 2 - Eschenweg, Felbenweg, Eichenweg – zu ergänzen. b) Über Antrag des Bürgermeisters wird gemäß § 3 Abs. 1 Kanalisationsgesetz einstimmig beschlossen, den Einzugsbereich der Ortskanalisation Fußach gemäß Übersichtsplan vom 18.10.2004 für den zeichnerisch dargestellten Gebietsteil – Bauabschnitt 13, Baulos 3 - Achstrasse – zu ergänzen. c) Über Antrag des Bürgermeisters wird gemäß § 3 Abs. 1 Kanalisationsgesetz einstimmig beschlossen, den Einzugsbereich der Ortskanalisation Fußach gemäß Übersichtsplan vom 09.02.2005 für den zeichnerisch dargestellten Gebietsteil – Bauabschnitt 12 - Bilke, Rest Mahd - zu ergänzen. 8. Pachtvertrag Tennisclub Fußach: Beratung und Beschlussfassung über den Pachtzins Bgm. Ernst Blum stellt den Antrag den Pachtzins gemäß dem abgeschlossenen Vertrag unverändert zu belassen, da sich die finanzielle Situation gegenüber dem Zeitpunkt der Beschlussfassung für eine Pachterhöhung nicht verändert hat. Der Verein umfasst mittlerweile 105 Mitglieder. Auf Anfrage von Jörg Blum, wie es dem Verein derzeit gehe, gibt der Vorsitzende bekannt, dass sich der Tennisverein gut erholt hat - es geht im gut - Sämtliche Kosten werden vom Verein selbst übernommen und können auch bezahlt werden (z.B. Kanal- und Wasserbezug usw.) 12 Nach einer regen Diskussion wird einstimmig beschlossen, dem Antrag von Bgm. Ernst Blum zuzustimmen und den Pachtzins wie bisher ohne Erhöhung zu belassen. Indexanpassung ist Bestandteil des Vertrages. 9. Allfälliges: GR Peter Zucali spricht das Thema Gleichbehandlung - Gleichstellung betreffend den in letzter Zeit häufiger gewordenen Leserbriefen betreffend Brunner/Haubenhofer an. Insbesondere den Leserbrief von Herr Alfons Kopf, welcher seiner Meinung nach, sämtliche Gemeindevertreter durch den Leserbrief angegriffen und als unfähig und dumm hinstellte. Dies sei unterstes Niveau. Es sei ein Wahnsinn, dass ein Mensch, welcher Aufträge der Gemeinde bekommt, sich derart niveaulos den Gemeindevertretern und der Gemeinde gegenüber verhält. Bgm. Ernst Blum: Herr Alfons Kopf bekomme keinerlei Aufträge der Gemeinde Fußach. Die Fußacher Zeitung „Mein Fußach“ wird nicht von Alfons Kopf sondern von der Gemeindeverwaltung selbst erstellt und herausgebracht. GVE Irene Troy fragt nach, was mit der großen Eiche im Neugrütt geschieht, betreffend der bevorstehenden Kanalisation in diesem Abschnitt. Es sei ihr eine Anfrage von zwei Anrainern zugekommen. Bgm. Ernst Blum: Dies muss abgeklärt werden. Er wisse gar nicht genau, um welche Eiche es sich handelt. Eine Prüfung findet statt. Bürgermeister Ernst Blum bedankt sich bei allen Mandataren und Mandatarinnen herzlich, die es verstanden haben, mit ihrem Engagement, positives in der letzten 5 Jahren für unsere Gemeinde zu bewirken. Bürgermeister Ernst Blum zählt die in den letzten 5 Jahren realisierten Projekte auf und bedankt sich nochmals bei allen Mitwirkenden. Bürgermeister Ernst Blum ersucht abschließend alle, sich nach den Wahlen wieder zum Wohle der Gemeinde Fußach einzusetzen und hofft bzw. erwartet sich einen fairen und ehrlichen Wahlkampf. Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: