20041104_GVE040

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:48
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2004gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2004-11-04
Erscheinungsdatum 2004-11-04
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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 40 / 2004 über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 9. November 2004 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum, freie Wahlwerber und Freiheitliche Fußach (FWF): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GV Karl Kuster, Josef Hagspiel, Bernd Grabher, Gabriele Taschner, Martin Doppelmayer, Jakob Schneider und die Ersatzleute Felix Dünser, Wilhelm Taschner und Josef Röck; Entschuldigt: GR Wolfgang Bezler, GV Sabina Gschließer, Nikolaus Hofer; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Oswald Dörler, GV Ing. Gerhard Paterno, Jörg Blum, Marlies Weh, Jakob Dietrich und die Ersatzleute: Helga Rudhardt und Edward Bartosek; Entschuldigt: GR Peter Zucali und GV Wim Schneider Für Fußach (FF): GR Kurt Neunkirchner, GV Thomas Bösch und die Ersatzleute: Peter Brunner und Thomas Kaltenbrunner; Entschuldigt: GV Corinna Ebner, Friedrich Schneider und Rudolf Rupp; Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der 39. Verhandlungsschrift vom 5. Oktober 2004 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Steuern, Tarife und Abgaben 2005 der Gemeinde Fußach 4. Dienstpostenplan 2005 der Gemeinde Fußach 2 5. Beratung und Beschlussfassung des Vertrages zwischen Republik Österreich, Gerhard Berkmann, Berkmann Transporte + Logistik GmbH, Gemeinde Höchst, Gemeinde Fußach und Wasserverband Rheindelta. 6. Beratung und Beschlussfassung des Vertrages zwischen der Gemeinde Fußach, Röm.kath. Pfarrpfründe zu St. Nikolaus in Fußach, Röm.kath. Pfarrkirche zu St. Nikolaus in Fußach, Dietmar Salzmann, Elmar und Christine Lumper 7. Verordnung zur Auflassung Gemeindestraßen gemäß § 9 Abs. 6 StrG. Teile der Schulstraße GST-NR: 1640 8. Bericht über das Ergebnis der Arbeitsgruppe KV Liegenschaften 9. Vertrag über die Betreuung des Naturschutzgebietes Rheindelta - Neufassung 10. Voranschläge 2005 zur Kenntnisnahme a) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau b) Gemeindeblatt Bezirk Bregenz c) Wasserwerk Hard / Fußach d) Wasserverband Rheindelta 11. Allgemeines ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG . 1. Die Verhandlungsschrift über die 39. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2004 wird nach Richtigstellung bei Punkt 5. (der Vorsitzende war Vbgm Werner Egger und nicht wie angeführt Bgm Ernst Blum) genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: - - - Die Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung hat den Bericht über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Fußach zukommen lassen. Bgm Ernst Blum berichtet, dass es grundsätzlich ein positiver Bericht sei. Nach erstellen der Stellungnahme der Gemeinde Fußach werden der Bericht und die Stellungnahme den Fraktionen übermittelt und der Gemeindevertretung vorgelegt. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass betreffend Fischereigrenze Hard / Fußach eine Verhandlung bei Gericht stattfand. Die anschließende Berichterstattung in den Medien sei nicht in seinem Sinne gewesen und hätte auch so nicht gestimmt. Die Sachlage wird im Gemeindevorstand behandelt und dann der Gemeinde- vertretung vorgebracht. Die Landesregierung hat die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters auf Sonntag, den 10.04.2005 ausgeschrieben. Als Tag der Stichwahl 3 - - - - - - für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 24.04.2005 festgesetzt. Als Stichtag allgemein wird Montag, der 24. Jänner 2005 bestimmt. Im Sinne der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs auf der L 203 aus Richtung Hard wurde eine beidseitige Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h seitens der BH Bregenz verordnet. Der Vorsitzende berichtet, dass zudem im Bereich der Diskothek Nachtschicht eine Bushaltestelle im Vorplatzbereich der Diskothek eingerichtet wird. Die Zufahrt An Samstagen verkehrt der Bus der Linie 16 bis 02.00 Uhr, ansonsten bis 24.00 Uhr. Der Wasserverband Rheindelta hat mit 3. Nov. 2004 in der Mitgliederversammlung einstimmig folgende Beschlüsse gefasst: Bauteil 5 Polderdammanlage - Ausbaumaßnahmen Hochwasserschutz - Vergabe von Bauleistungen für Flachwasserschüttung und Schmalwände in Höhe von € 475.198, 61 Netto an die Firma GLS in Perg, Oberösterreich. Bauabschnitt 2 und 3a Herrenfelderkanal - Vergabe von Ingenieurleistungen in Höhe von € 20.570, 00 Netto an das Büro Passer und Partner, Ziviltechniker GmbH in Innsbruck. Die Gemeinde Fußach erhält den Betrag in Höhe von € 193.405, 00 Brutto für Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für den Monat Oktober 2004. Diese richtet sich nach der Finanzkraft, nach der Bevölkerung, aufgrund der Getränkesteuerausgleichsregelung und dem Gemeinde-Werbesteuernausgleich. Der Bevölkerungsstand Fußach laut Melderegister: 3.593 mit Hauptwohnsitz - 50 Personen mehr seit dem 01.09.2004. Bgm Ernst Blum berichtet über die Veranstaltung Zukunft Alpenrhein. An der Veranstaltung im Oktober haben Bgm Ernst Blum, Vbgm Werner Egger, GR Oswald Dörler und Kurt Neunkirchner sowie GV Nikolaus Hofer und GVE Reinhard Rauser teilgenommen. Unterlagen zu den einzelnen Projekten werden beim Land angefordert und dann in den einzelnen Gremien behandelt. Krankenpflegeverein: Das Fest zum 100 Jahrejubiläum fand statt. Es war eine sehr schöne und gelungene Veranstaltung. Der alljährlich am 26. Oktober stattfindende große Markt ging gut über die Bühne. Leider spielte das Wetter nicht so mit. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Organisatoren und Helfern. GR Dörler fragt nach, ob es tatsächlich notwendig sei, im Bereich Herrenfelder Straße im Zuge der Kanalisation die 100jährigen Eichen am Straßenrand zu fällen. Bgm: Die Anregung wird im Wasserverband eingebracht. 3. Steuern, Tarife und Abgaben 2005 der Gemeinde Fußach Der Finanzausschuss hat sich mit Steuern/Tarifen usw. befasst und einstimmig den Antrag zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung gefasst. Der Lebenserhaltungskostenindex liegt heuer bei 2, 07 % und der Baukostenindex bei 5, 34 %. Die Steuern und Tarife werden vom Vorsitzenden vorgelesen. Über die Position Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen - Punkt c - Abfall- und Grundgebühr für max. 4-Personenhaushalt o. MWSt. wurde eingehend 4 diskutiert und entschieden, dass dieser Punkt separat behandelt bzw abgestimmt wird. GV Dietrich brachte als Einwand den von GV Paterno entworfenen Alternativvorschlag ein. In diesem Alternativvorschlag geht es jedoch nicht um die Höhe der Gebühren sondern lediglich um die Verteilung derselben. GR Neunkirchner brachte den Einwand, dass die Erhöhung der Sperrmüllgebühr um 6 % sehr hoch sei. Bgm.: Es ist richtig, dass diese höher als der Lebenserhaltungskostenindex ist, trotzdem nicht kostendeckend und im Vergleich zu den Nachbargemeinden niedriger ist. GV Bösch deutete auf einen Tippfehler bei der Kanalbenützungsgebühr hin angeführt ist die Zahl 1, 17 - anstelle dieser sollte es richtig lauten 1, 71. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum, betreffend Punkt c. Abfall- und Grundgebühr für max. 4-Personenhaushalt o. MWSt, wird die Gebührenhöhe (€ 12;76) mehrheitlich mit 13:10 (Gegenstimmen: Fraktion für Fußach sowie GR Dörler, GV Ing. Gerhard Paterno, Jörg Blum, Marlies Weh, Jakob Dietrich, GVE Helga Rudhardt) beschlossen. Die übrigen Gebühren, Steuern und Tarife werden über Antrag von Bgm. Ernst Blum mehrheitlich 17:6 - (die 6 Gegenstimmen: Fraktion Für Fußach, GV Ing. Paterno und Dietrich) gemäß der dem Original dieser Verhandlungsschrift beiliegenden Aufstellung beschlossen. Bereits nach dieser Abstimmung bat GV Jakob Dietrich, welcher zuerst für den Antrag stimmte, seine Stimmabgabe als Gegenstimme zu werten. 4. Dienstpostenplan 2005 Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird der Dienstpostenplan 2005, in der vorliegenden Fassung, einstimmig beschlossen. 5. Beratung und Beschlussfassung des Vertrages zwischen Republik Österreich, Gerhard Berkmann, Berkmann Transporte + Logistik GmbH, Gemeinde Höchst, Gemeinde Fußach und Wasserverband Rheindelta. Zur Abwicklung der dringend erforderlichen Grundbereinigungen im Zusammenhang: Weiterführung Herrenfelder Kanal Bauabschnitt 3a - Trassensicherung Sicherstellung der Flächen Bilkestraße Grenzänderungen verlangt das Finanzministerium den Abschluss eines Vertrages zum Abtausch der Flächen - diesbezüglich wurde ein Vorvertrag erstellt. Neunkirchner: Beim Vorvertrag - Punkt V - Geh- und Fahrrecht - wo ist das? Bgm: Das ist der neue Kanal. Diesbezüglich sind jedoch keine punktuellen Maße im Vorvertrag. 5 Die Gebrauchserlaubnis wurde definiert, genauest und korrekt auf das Projekt abgestimmt. Anmerkung zum Beschluss: Es gibt eine Verordnung der Gemeinde Fußach, nach der um eine Gebrauchserlaubnis angesucht werden muss. Die Verordnung zur Einholung der Gebrauchserlaubnis ist Bestandteil dieses Vertrages. Über Antrag des Vorsitzenden wird für die Sicherstellung der erforderlichen Straßenbreiten (Bilke), der darauf abgestimmten Grenzänderung zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach, zur Sicherstellung der Trasse für den Regenwasserkanal Herrenfelder Teil 3 a, dem Tauschvertrag in der vorliegenden Fassung mehrheitlich mit 21:2 (Gegenstimmen: GR Neunkirchner und GVE Brunner) zugestimmt. 6. Beratung und Beschlussfassung des Vertrages zwischen der Gemeinde Fußach, Röm.kath. Pfarrpfründe zu St. Nikolaus in Fußach, Röm.kath. Pfarrkirche zu St. Nikolaus in Fußach, Dietmar Salzmann, Elmar und Christine Lumper. Zu diesem Tagesordnungspunkt meldet GR Oswald Dörler Befangenheit an. Der Vertragsentwurf mit Ergänzungen zur Vertragsfassung wurde erstellt. Maßgebend ist der Mappenplan von DI Schwindhackl. GZ 3304/04 vom 01.09.2004 Nach längerer Diskussion betreffend der Wegverlegung an die südliche Grundstücksgrenze 229 und der dazu erforderlichen Darstellung der Mappenkorrektur wird vom Vorsitzenden folgender Antrag gestellt: Dem vorliegenden Vertragsentwurf von Notar Dr. Zimmermann wird mit den durch die Diözese Feldkirch, der Röm.-kath. Pfarrkirche, Röm.-kath. Pfarrpfründe und der Gemeinde Fußach, entsprechend dem Mail-Schriftverkehr der Diözese und Pfarre Fußach vom 8. Nov. 2004, vorzunehmenden Änderungen, und der Darstellung der Mappenkorrektur des Pkt. III im Tauschvertrag, - die Wegverlegung aus dem Grundstück 1640 an die südl. Grundstücksgrenze 249 (Teilfläche 2), mit 2 Gegenstimmen (GV Bösch und GVE Brunner) zugestimmt. Die Ausweisung der Wegparzelle soll wenn möglich zur GST-NR:1640, ansonsten in einer eigenen Grundstücksnummer erfolgen. Die Errichtung des Weges hat im Zuge des Projektes der Friedhofserrichtung durch die Gemeindeimmobiliengesellschaft zu erfolgen (Wiederherstellung). 7. Verordnung zur Auflassung Gemeindestraßen gemäß § 9 Abs. 6 StrG. Teile der Schulstraße GST-NR: 1640 Zu diesem Tagesordnungspunkt meldet GR Oswald Dörler ebenfalls Befangenheit an. 6 Die Voraussetzung zur Auflassung von Teilen der Gemeindestraßen ist mit der Vertragserrichtung nun gegeben. Die Inkraftsetzung ist mit dem Beschlusstext an den Vertrag und dessen Wirksamkeit gebunden und somit kann die Verordnung beschlossen werden. Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag: Mit Beschluss der Gemeindevertretung wird gemäß § 9 Abs. 6 StrG. verordnet, dass der südliche Teil der Schulstraße (Teil der GST-NR 1640) auf einer Länge von 70 m angrenzend an die GST-NR. 229 aufgelassen wird. Der Verordnung zur Auflassung von Teilen der Gemeindestraße gemäß § 9 Abs. 6 StrG. wird mit Wirkung des Inkrafttretens des Tauschvertrages und Sicherung der Dienstbarkeiten für die Zufahrten zu den Grundstücken GST. 256, 260, 261/1, 232 mehrheitlich mit 21:1 (Gegenstimme: GV Bösch) zugestimmt. 8. Bericht über das Ergebnis der Arbeitsgruppe KV Liegenschaften Bei der Sitzung am 30.09.2004 konnte in Anwesenheit der Vertreter der Gemeinde Höchst ein einstimmiges Ergebnis über die künftige Regelung der Pachtzinse für bebaute und genutzte Flächen der Konkurrenzverwaltung durch die Gemeinde Höchst erzielt werden. Die Pachterhöhung soll mit 01.01.2005 wirksam werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, 1, 5 % der Schätzungssumme als Jahrespachtzins. Diese 1, 5 % sind mit einem Baurecht auf 75 Jahre vergleichbar. Eine Beschlussfassung durch die Konkurrenzverwaltung ist noch vorzunehmen. Weiters bedankt sich der Vorsitzende bei GR Neunkirchner und GV Dietrich für ihr gute Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe. 9. Vertrag über die Betreuung des Naturschutzgebietes Rheindelta - Neufassung Der Betreuungsvertrag Rheindelta ist nach Ablauf der Vertragsdauer wieder um 5 Jahren zu verlängern. Es sind lediglich geringfügige Veränderungen Textanpassungen vorgenommen worden. Das Land Vorarlberg leistet jährlich einen Beitrag in Höhe von € 80.000, --. Die Gemeinden leisten einen jährlichen Beitrag von 10, 00 Cent je Einwohner. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Neuverfassung des RheindeltaBetreuungsvertrag zu beschließen. Dem Antrag wurde mit 22:1 (GV Bösch) mehrheitlich zugestimmt. 10. Voranschläge 2005 zur Kenntnisnahme a) Der Voranschlag 2005 der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau wird zur Kenntnis gebracht. Unter Pos. Dienstleistungen - Sonstige Pachtzinse sind Einnahmen in Höhe von € 42.000, 00 veranschlagt. Unter Position 1/843 Alpe Rheinholz sind Ausgaben in Höhe von € 10.000, 00 angeführt (Schirmbretter sind angefault (Rheinholzstadel) b) Der Voranschlag 2005 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt wird zur Kenntnis gebracht. Bei Einnahmen von € 685.500, 00 und Ausgaben von € 673.500, 00 errechnet sich ein voraussichtlicher Überschuss von € 12.000, 00. 7 c) Der Voranschlag 2005 des Gemeindeverband Wasserwerk Hard/Fußach wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Es sind Einnahmen und Ausgaben von je € 40.300, 00 veranschlagt. d) Der Voranschlag 2005 des Wasserverband Rheindelta - Unter Pos. 1000-6150 Interessentenbeiträge / Baukosten sind Ausgaben in Höhe von € 355.000, 00 (Ausbau Alte Dornbirnerach, Ausbau Herrenfelderkanal 2. BA, Erweiterung Schöpfwerk Fußach und Dammbauprojekt - BA 5) veranschlagt. 11. Allfälliges: GVE Brunner erkundigt sich über den derzeitigen Stand des Baugenehmigungsverfahren Brunner/Haubenhofer. Das damalige Bauansuchen wurde zurückgewiesen. Die Baubehörde 2. Instanz hat der Berufung stattgegeben und zur Erledigung an die 1. Instanz zurückgewiesen, dies ist in Arbeit. Schluss der Sitzung: 21.55 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: