20040907_GVE038

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Letzte Änderung 19.10.2021, 21:48
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2004gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2004-09-07
Erscheinungsdatum 2004-09-07
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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 38 / 2004 über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 7. September 2004 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Bgm. Ernst Blum GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum, freie Wahlwerber und Freiheitliche Fußach (FWF): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, Karin Meier, GV Karl Kuster, Josef Hagspiel, Sabina Gschließer, Nikolaus Hofer, Gabriele Taschner, Martin Doppelmayer, Jakob Schneider und Ersatzmann Wilhelm Taschner. Entschuldigt: GV Bernd Grabher Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, Oswald Dörler, GV Ing. Gerhard Paterno, Jörg Blum, , Jakob Dietrich und die Ersatzleute: Angelika Felder und Edward Bartosek. Entschuldigt: GV Marlies Weh und Wim Schneider Für Fußach (FF): GR Kurt Neunkirchner, GV Thomas Bösch und die Ersatzleute: Irene Troy und Peter Brunner. Entschuldigt: GV Friedrich Schneider und Rudolf Rupp Unentschuldigt: GV Corinna Ebner Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der 37. Verhandlungsschrift vom 06. Juli 2004 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Grundstücksangelegenheit: Flächenbereinigung zwischen Gemeinde Fußach, röm. kath. Pfarrkirche Fußach, Pfarrpfründe Fußach, im Zusammenhang des Kirchenneubaues, Kirchplatzerrichtung, Parkplatz- und Gehsteigverlauf gemäß Mappenplan DI Schwindhackl vom 31.08.2004 Plan Nr: GZ: 3304/04 2 4. Flächenwidmungsplanänderung: Friedhofserrichtung: Gst.Nr. 229 dzt. BK, Gst.Nr. 259 dzt. BK, VH Friedhof und Teil aus Gst.Nr. 1640, alle in VH Friedhof (Flächenneu lt. Lageplan GZ: 3304/04). 5. Tennisgebäude Fußach: Errichtung eines Lagerraumes 6. Bestellung eines Legalisators für die Gemeinde Fußach 7. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Die Verhandlungsschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06. Juli 2004 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: - - - - Die Bauarbeiten durch die Fa. Oberhauser & Schedler, der Ortskanalisation des BA 13 im Bereich Eichenweg haben vor kurzem begonnen und verlaufen planmäßig Bei der Suchaktion nach dem vermissten Mann aus Höchst hat sich am Sonntag den 05. September 2004 auch die Ortsfeuerwehr Fußach beteiligt. Insgesamt haben ca. 100 Helfer und Sucher an der bisher erfolglosen Aktion beteiligt. Walter Niederer des Naturschutzvereines Rheindelta ersucht um die Möglichkeit, seine Vorstellungen betreffend der Rohrstraße - Staubfreimachung im Raumplanungsausschuss zu präsentieren. Nächste Sitzung des Ausschusses lt. Obmann Dörler ist für den 27.09.2004 vorgesehen; Die Schlußkollaudierungen der Vlbg. Landesregierung betreffend den Bauabschnitten X und Bauabschnitten VIII der Wasserversorgung und der Ortskanalisation liegen vor. Baukostenaufwände beim BA X in der Höhe von € 133.587, 40 sowie beim BA VIII in der Höhe von € 1.205.049, 09 werden genehmigt und anerkannt. Ebenso die 7. Teilabrechnung Neubau Feuerwehrhaus - gefördert werden € 28.427, --. Bedarfszuweisungen der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben betragen für den Monat Juli € 189.585, 00 und für den Monat August € 130.272, 00. Ein Förderbetrag des Sozialfonds für die Beschäftigung von Familienhelferinnen im Jahr 2004 in Höhe von € 12.500, 00 wird der Gemeinde angewiesen. Noch vor der Sommerpause fand durch den Kulturausschuss eine Sitzung zum Thema Schülerbetreuung statt. Eine Raumerhebung wurde durchgeführt. Abklärungen ergaben, dass derzeit kein Raumangebot, weder in der Volksschule noch in der Sonderschule und auch nicht im Pfarrsaal und Pfarrhaus besteht. Nach dem neuen Schulunterrichtszeitgesetz dürfen auch 1. und 2. Klassen bis 12.30 Uhr unterrichtet werden. Diese Möglichkeit findet sich bereits in den neuen Stundenplänen, wodurch sich die Situation für berufstätige Eltern verbessert. Der Bgm. berichtet weiter, dass trotz der fehlenden Räumlichkeiten Erhebungen eines allfälligen Bedarfs durchgeführt werden sollen. Es könnten durchaus Härtefälle geben, für die dann Lösungen gesucht werden sollen. 3 - - - - - Verlegung der 1. Tagsatzung in der Rechtssache Marktgemeinde Hard gegen Gemeinde Fußach betreffend strittiger Fischereigrenze auf den 19.10.04 Grund: Abwesenheit mehrerer Zeugen. Die Besitzstörungsklage I Kurt Höfferer - Ablagerung von Schotter - gegen die Gemeinde Fußach wurde vom Bezirksgericht Bregenz abgewiesen. Die Beschädigung des Zaunes hingegen wurde vom Bezirksgericht Bregenz als Besitzstörung bestätigt. Der Beklagte (Gemeinde Fußach) muss an den Kläger € 23, 50 an Barauslagen ersetzen. Es gibt ein Denkmodell des Landes betreffend S 18. Die Abteilung der Vorarlberger Landesregierung gibt dazu auf Wunsch gerne nähere Erläuterungen. Zur Straßenbauvoruntersuchung 2003 - Projekt: Hard - Fußach, Kreuzungsumbauten L 203 und Dorfstraße/Seestraße liegt ein technischer Bericht vor. Um Stellungnahme zur Voruntersuchung 2003 wird seitens der Vlbg Landesregierung ersucht. Auf Anfrage von GVE Irene Troy gibt Bgm. Ernst Blum bekannt, dass die neue Variante zur S 18 eine kpl. Unterflur und Untertunnelung des Rheins vorsehe. GVE Angelika Felder fragt nach, ob auch die Möglichkeit des Pfarrhausanbaus für die Schülerbetreuung in Betracht gezogen worden sei. Bgm. Ernst Blum gibt bekannt, dass diesbezüglich eine mündliche Aussage des Pfarrgemeinderatsobmannes vorliege, nach der dort keine Möglichkeit für eine Schülerbetreuung gesehen wird. Auf Anfrage von GR Kurt Neunkirchner gibt Bgm. Ernst Blum bekannt, dass die nächsten Gesprächstermine über die Pachtzinse in der Konkurrenzverwaltung noch diese Woche koordiniert werden. 3. Grundstücksangelegenheiten: Flächenbereinigung zwischen Gemeinde Fußach, röm. kath. Pfarrkirche Fußach, Pfarrpfründe Fußach, im Zusammenhang des Kirchenneubaues, Kirchplatzerrichtung, Parkplatz- und Gehsteigverlauf gemäß Mappenplan DI Schwindhackl vom 31.08.2004 Plan Nr: GZ: 3304/04 GR Oswald Dörler meldet zu diesem Thema Befangenheit an. Bgm. Erst Blum berichtet: Im Zusammenhang mit dem Kirchenneubau und der Errichtung des Kirchplatzes, der Gestaltung des Parkplatzes und Errichtung des Gehsteiges entlang der Baumgartenstraße besteht seit Errichtung der genannten Infrastruktur Einigkeit gegenüber der Pfarre Fußach und der Gemeinde Fußach, dass grundsätzlich die überbauten Flächen grundbürgerlich von der Gemeinde an die röm. kath. Pfarrkirche Fußach übertragen werden. Der vorliegende Lageplan von DI Schwindhackl stellt die Flächen unter Berücksichtigung der Löschung alter Bauparzellen dar. Über den Verlauf der neuen Grenzen wurde im Vorfeld Einigkeit mit der Pfarre Fußach und der Diözese Feldkirch erzielt. Die Abtretungs- und Zuschreibungsflächen ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Planurkunde von DI Schwindhackl, GZ 3304/04 und sind Basis für den zu erstellenden Vertrag der wiederum Grundlage für die abschließende Verbücherung bildet. Als Vertragspartner treten die röm. kath. Pfarrkirche zu St. Nikolaus Fußach, röm. kath. Pfarrpfründe zu St. Nikolaus Fußach und die Gemeinde Fußach auf. 4 Auf Anfrage von GVE Troy, wie eine Gegenüberstellung - Plus/Minus - in m² zwischen Gemeinde und Pfarre nach der Flächenbereinigung aussieht, gibt Bgm. Ernst Blum bekannt, dass die Flächenbilanz zugunsten der Pfarre ca. 600 m² ausmacht. Bgm. Ernst Blum stellt folgenden Antrag, welcher einstimmig beschlossen wird (ohne GR Oswald Dörler - Befangenheit): Der Abtretung und Zuschreibung gemäß Planurkunde DI Schwindhackl, GZ 3304/04 vom 1. September 2004, wird durch die Gemeindevertretung zugestimmt. Auf die Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 betreffend Kirchenneubau (1976), Grundbereinigung, GV 4. März 1986 und Vereinbarung vom 23. Februar 1984 betreffend Kirchplatzgestaltung (1984) wird verwiesen. Die Abschreibung und Zuschreibung der Flächen erfolgt mittels vertraglicher Vereinbarung. Eine entgeltliche Gegenleistung entfällt für alle Vertragspartner. Die Kosten der Vermessung, Vertragserrichtung und Verbücherung werden von der röm. kath. Pfarrkirche Fußach und der Gemeinde Fußach, gemäß den vorliegenden Vereinbarungen, zu gleichen Teilen getragen. 4. Flächenwidmungsplanänderung: Friedhofserrichtung: Bgm. Ernst Blum berichtet über den heutigen Stand der Flächenwidmung betreffend Friedhofserrichtung. Grundparzelle alt (ehem. Bauhof) ist bereits als Vorbehaltsfläche Friedhof gewidmet. Die Grundparzelle ehemals Felder / nun Gemeinde Fußach ist als Baukerngebiet gewidmet, ebenfalls die Grundparzelle 229 (ehem. Seerose). Durch die Vereinigung und Darstellung im Mappenplan DI Schwindhackl (entsprechend dem Projekt DI Drexel) sind nur die Grundstücke 229, 259 und der ausgewiesene Teil der Grundstücksnummer 1640 (Schulstraße) als Vorbehaltsfläche Friedhof zu widmen. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich (2 Gegenstimmen - GV Ing. Paterno und Peter Brunner) beschlossen, die GstNr. 229 (bisher Baufläche Kerngebiet BK) und 259 (bisher Baufläche Kerngebiet und teilweise Vorbehaltsfläche Friedhof) und Teile der Schulstraße GstNr. 1640, alle gemäß Lageplan DI Schwindhackl GZ 3304/04 vom September 2004, als Vorbehaltsfläche Friedhof zu widmen. Die Unterlagswidmung ist Baukerngebiet. Die öffentliche Nutzung des Weges zwischen dem bestehenden und neu zu errichtenden Friedhofsbereich, gemäß dem Projekt DI Drexel, sowie das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht für die Zufahrten zu den Grundparzellen GstNr. 260 (Pfarrhof) und GstNr. 256 (Lumper) sind sicher zu stellen. Eine Wegführung im südlichen Bereich der GstNr. 229 von der Kirchstraße zur Schulstraße ist mit Ausführung des Projektes sicher zu stellen. GV Jakob Dietrich bringt vor, dass für die Umwidmung einer öffentlichen Straße in Vorbehaltsfläche Friedhof, seiner Meinung nach ein Auflageverfahren erforderlich ist. 5 GV Ing. Paterno begründet seine Gegenstimme wie folgt: Bei Teilen der zu widmenden Flächen handelt es sich um öffentliche Straße. Öffentliche Straßen können laut Straßengesetz StrG in der geltenden Fassung § 9 Abs. 6 nur durch Verordnung der Gemeindevertretung aufgelassen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erklärung als Gemeindestraße gefallen sind. Da es diese Verordnung nicht gibt, ist meiner Meinung nach eine rechtsgültige Widmung nicht möglich. 5. Tennisgebäude Fußach: Errichtung eines Lagerraumes: Bgm. Ernst Blum erläutert, das zur Bewältigung der Küche im Restaurant des Tennisclubheimes in Bezug auf Kühlung und Lagerung von Vorräten, sowie der geordneten Sammlung von Abfällen zur regelmäßigen Abfuhr vorgesehen sei, mittels eines entsprechenden Zubaus Abhilfe zu schaffen. Das dementsprechende Erfordernis ist nicht nur aufgrund des Betriebsablaufes entstanden, sondern auch durch Anregungen der BH - Gewerbebehörde. Nach längerer Diskussion wird auf Antrag von GR Wolfgang Bezler mehrheitlich (1 Gegenstimme von GV Peter Brunner) der Errichtung eines Warenlagers durch die Gemeinde Fußach auf dem gemeindeeigenen Grundstück GstNr. 307/6 gemäß vorliegender Pläne zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt durch den TC Fußach und Sponsoren. Der vertraglichen Ergänzung dieses Zubaus im Bestandvertrag wird zugestimmt. 6. Bestellung eines Legalisators für die Gemeinde Fußach Bgm. Ernst Blum berichtet, dass Reinfried Bezler schriftlich mit dem Eintritt in den Ruhestand den Amtsverzicht als Legalisator bekannt gegeben habe. Weiters verliest Bgm. Ernst Blum dieses Schriftstück vor der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand wurde dessen Inhalt bereits bekannt gegeben. Die Ernennung erfolge jeweils vom OLG Innsbruck. Deshalb bestehe nur die Möglichkeit des Vorschlagrechtes. Über Antrag des Bgm. Ernst Blum wird einstimmig von der Gemeindevertretung für das Amt des Legalisators Herr Walter Wetzel vorgeschlagen. 7. Allfälliges: Bgm. Ernst Blum führt mittels einer Powerpoint-Präsentation den Bauablauf des Projekts „Ausbau Dorfbach“ vor. Die Dokumentation zeigt den Zustand des Bachlaufes vor den Bauarbeiten. Gut erkennbar sind die im Laufe von 100 Jahren verschlechterten Querschnitte des Baches. Die Darstellungen einzelner prägnanter Bauabläufe nach den bewährten Kriterien des Flussbaues im Zustand des Baues und wenige Wochen später zeigen, dass die Natur sich die Böschungen schon wieder zurück erobert hat. Vor allem die erste Bewährungsprobe beim ersten Starkregen 6 Mitte Juli bestätigt die Richtigkeit der vorgenommenen Baumaßnahmen und Verbauungstechniken. GVE Irene Troy besteht jedoch auf ihrer Meinung, die sie schon in den Sitzungen zuvor zum Projekt abgegeben hat. Auf Anfrage von GR Kurt Neunkirchner gibt Bgm. Ernst Blum bekannt, dass Schäden an Wohnhäusern, aufgrund von Grundwasserabsenkungen für Baumaßnahmen, der Bauherr dafür zu haften hat. Versicherungsleistungen im Rahmen von Bauherrenhaftpflicht seien nur im Falle von Gefährdungen des statischen Gefüges gegeben. Die Anfrage richtet sich auf Bauarbeiten im Gemeindegebiet Höchst. GR Peter Zucali erkundigt sich über den derzeitigen Stand des Baugenehmigungsverfahrens Brunner/Haubenhofer. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass zwei Verfahren anhängig sind. Im Verfahren nach dem Gesetz über Natur- und Landschaftschutzentwicklung ist der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft noch nicht vorliegend. Das Berufungsverfahren über die ausreichende Zufahrt, ist zur Vorlage an die 2. Instanz der Gemeindevertretung in Vorbereitung. Dazu fehle noch ein vor längerer Zeit angefordertes Gutachten der Agrarbezirksbehörde. GVE Irene Troy bringt vor, dass im Bereich L 202 / Seestraße bzw. bei der Einfahrt zur Radfahrerunterführung Nachts aufgrund mangelnder Beleuchtung für Radfahrer gefährlich sei. Bgm.: Die Situation ist allen bekannt, auf den im Gemeindegebiet Hard liegenden Straßenabschnitt wird in der heute erwähnten Variantenstudie eingegangen, ebenso ist die Radwegabteilung des Landes um eine endgültige Lösung in diesem Bereich bemüht. Auf Anfrage von GR Kurt Neunkirchner gibt Bgm. Ernst Blum bekannt, dass der Weg in der Hinterburg längs zum Grundstück von Herr Waglechner (gemeindeeigenes Grundstück) noch bestehe. Dieser kann von Jedermann begangen werden und kann von Waglechner nicht ersessen werden. GVE Irene Troy erkundigt sich, wieso beim sogenannten „Nachtgärtle“ ein Drehkreuz aufgestellt worden sei. Dieses habe es früher auch nicht gegeben. Bgm. Ernst Blum gibt zu verstehen, dass das Drehkreuz (besteht seit über 25 Jahren) wegkomme, sobald eine dementsprechende Beleuchtung im Bereich des neu errichteten Weges (im Zuge der Bauarbeiten Projekt „Dorfbach“) beim Nachtgärtle bestehe. GR Dörler erkundigt sich über die Kosten der Gemeindezeitung. Dies wird bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung abgeklärt. GVE Irene Troy berichtet über den Ausflug des Dorfgeschichtevereines. Es sei sehr interessant gewesen. Sie könnte sich vorstellen, dass diese Führung über die Bodenseeschifffahrt auch für die Schule lehrreich wäre. Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: