20020204_GVE025

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Letzte Änderung 20.10.2021, 06:01
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2002gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2002-02-04
Erscheinungsdatum 2002-02-04
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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 04.02.2003 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20 Uhr. Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum, freie Wahlwerber und Freiheitliche Fußach (FWF): Vbgm. Werner Egger, Wolfgang Bezler, GR Karin Gugganig, GV Karl Kuster, Josef Hagspiel, Sabina Gschließer, Bernd Grabher, Gabriele Taschner, Jakob Schneider, und die Ersatzleute Wilhelm Taschner und Josef Röck Entschuldigt: Nikolaus Hofer, und Martin Doppelmayer Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, GV Ing. Gerhard Paterno, Jörg Blum, Marlies Weh und die Ersatzleute Helga Rudhardt, Ulrich Hämmerle und Werner Nagel Entschuldigt: GR Oswald Dörler, GV Wim Schneider und Jakob Dietrich Für Fußach (FF): GR Kurt Neunkirchner, GV Rudolf Rupp, Thomas Bösch und die Ersatzleute Markus Buschta und Irene Troy, Entschuldigt: GV Corinna Ebner und Friedrich Schneider Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, insbesondere den neu bestellten GV Jakob Schneider und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden werden folgende Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung aufgenommen: 7. Resolution zum Transitverkehr (Mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen der Vertreter der Fraktion für Fußach) GR Kurt Neunkirchner: Ich bin nicht für die Aufnahme, da der Gemeindevorstand und der Straßenausschuss vorher nicht in irgendeiner Weise kontaktiert wurden. Zur Begründung des Antrages gibt der Bürgermeister bekannt, dass aufgrund der Dringlichkeit und tagespolitischen Aktualität für die weitere Behandlung im Land und durch die Bundesregierung eine vorherige Beratung im Ausschuss nicht möglich war. 8. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (einstimmig) TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der 24. Verhandlungsschrift vom 17. Dez. 2002 2. Bericht des Bürgermeisters \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV25.doc 2 3. Voranschläge 2003 zur Kenntnisnahme: a) Wasserverband Rheindelta b) Standesamtsverband Höchst c) Staatsbürgerschaftsverband Höchst d) Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau 4. Rechnungsabschlüsse 2002 zur Kenntnisnahme: a) Standesamtsverband Höchst b) Staatsbürgerschaftsverband Höchst 5. BA VII Ortskanalisation und Wasserversorgung Vergabe von Bankdarlehensleistungen 6. Beratung und Beschlussfassung über Baurechtsvertrag der Gemeinde Fußach mit Fam. Catanzaro 7. Resolution zum Transitverkehr 8. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen 9. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Die Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.2002 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: - In Sachen Bodenseefischerei im Zusammenhang mit der Grenzfeststellungsklage der Gemeinde Hard fand durch die Rheindeltabürgermeister ein Gespräch mit Landeshauptmann Dr. Sausgruber statt. Durch den Rechtsstreit ist nicht nur die Fischereigrenze zwischen Hard und Fußach berührt, je nach Ausgang des Verfahrens auch die Fischereigrenzen der Gemeinden Höchst und Gaißau und unter Umständen auch das Völkerrecht (Kondominiumstheorie). Das Land initiiert eine neue Aussprache mit den betroffenen Gemeinden. - Der Bericht der internationalen Gewässerschutzkommission über den limnologischen Zustand des Bodensees zeigt einen guten Zustand der Wasserqualität und eine positive Entwicklung des Sees. - Die Firma Zech Kies hat von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Bewilligung für die Sanierung des Umschlagplatzes an der Alten Ache erhalten. - Die Landesregierung hat der Haftungsübernahme der Gemeinde für Darlehen der Gemeinde Immobilien GmbH genehmigt. - Das Vormundschaftsgericht hat dem Grundverkauf durch die Sachwalterschaft von Hermann Nägele an die Gemeinde – ¼ Anteil an der Ringelwiese – nicht zugestimmt. \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV25.doc 3 - Der Bürgermeister hat auf Grund der in der Bevölkerung entstandenen Unruhe durch die geänderte Handhabung der Friedhofsordnung durch die Pfarre bezüglich Beisetzung von Urnen in Familiengräbern ein Schreiben an den Pfarrkirchenrat gerichtet. Die Urnenbeisetzung soll in allen Familiengräbern möglich sein. 3. Folgende Voranschläge 2003 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Wasserverband Rheindelta. Einnahmen und Ausgaben von je Euro 210.500, 00. Wesentliche Ausgaben entstehen durch die weitere Sanierung und Erhöhung des Hochwasserdammes, für Reparaturen bei den Schöpfwerken und für die Sanierung Krummengraben. b) Standesamtsverband Höchst. Einnahmen und Ausgaben von je Euro 31.700, 00. c) Staatsbürgerbürgerschaftsverband Höchst. Einnahmen und Ausgaben von je Euro 15.800, 00. d) Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau. Einnahmen und Ausgaben von je Euro 89.900, 00. 4. Es werden folgende Rechnungsabschlüsse 2002 ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Standesamtsverband Höchst. Einnahmen und Ausgaben je Euro 31.877, 17. Kostenanteil der Gemeinde Fußach Euro 6.474, 67. b) Staatsbürgerschaftsverband Höchst. Einnahmen und Ausgaben von je Euro 15.078, 62. Kostenanteil der Gemeinde Fußach Euro 3.151, 68. 5. Über Antrag des Bürgermeisters werden mehrheitlich bei der Gegenstimme von GV Ing. Gerhard Paterno folgende Darlehensaufnahmen bei der Raiba am Bodensee beschlossen: a) Für den Bauabschnitt 07 der Wasserversorgung (Birkenfeld und Eichwald) CHF im Wert von Euro 70.000, 00 zu einem derzeitigen Zinssatz von 0, 9017 %, Laufzeit 20 Jahre, ¼jährliche Rückzahlungen; b) Für den Bauabschnitt 07 der Ortskanalisation (Birkenfeld und Eichwald) CHF im Wert von Euro 500.000, 00 zu einem derzeitigen Zinssatz von 0, 9017 %, Laufzeit 20 Jahre, ¼jährliche Rückzahlungen. 6. Dem Abschluss eines Baurechtsvertrages mit Giacomo und Ruth Catanzaro, Fußach, Neugrütt 36, über das Grundstück Nr. 1519 mit 1.111 m² für die Errichtung eines Speiserestaurants wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig zugestimmt. 7. Bgm. Ernst Blum erläutert die Ursachen und die dringliche Behandlung der Resolution zum Thema Transitverkehr. Entsprechende Reaktionen zur Wahrnehmung und Unterstützung der österreichischen/Vorarlberger Interessen konnten in der aktuellen Tagespolitik verfolgt werden. \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV25.doc 4 In der kommenden Woche soll der umstrittene Bericht (Caveri-Bericht) des Verkehrsausschusses der EU dem EU Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Aufgreifen des Themas durch den Landeshauptmann zur Prüfung der letzten Möglichkeiten bestätigt die Vorlage der Resolution und die Unterstützungsbemühungen. Im übrigen ist die Transitfrage auch im Zusammenhang des Vorarlberger Verkehrskonzeptes zu sehen. Über seinen Antrag wird mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen (Vertreter der Fraktion für Fußach) folgende Resolution an die Vorarlberger Landesregierung beschlossen: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fußach beobachtet die Transitverhandlungen der österreichischen Bundesregierung mit der Europäischen Union mit großer Sorge und Aufmerksamkeit. Sie bestärkt im Rahmen dieser Resolution die österreichische Bundesregierung und die Vorarlberger Landesregierung in ihrer Haltung, auch in Zukunft sicherzustellen, dass der LKW-Transit auf der Route Hörbranz – Höchst, - Lustenau nicht ökopunktefrei gestelltbeziehungsweise eine adäquate Nachfolgeregelung getroffen wird. Keinesfalls kann akzeptiert werden, dass zukünftig Euro-3 und Euro-4 LKW auch unsere Gemeinde als Mengenobergrenzenfreie Transitschleuse benützen können. Wir begrüßen und fordern eine gerechte Auffächerung des grenzüberschreitenden LKW-Verkehrs auf mehrere Zollstellen des Landes. Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens erwartet die Gemeindevertretung die gezielte Umsetzung und Fortschreibung des Verkehrskonzeptes der Vorarlberger Landesregierung. Die Vertreter der Fraktion für Fußach sind nur auf Grund des letzten Satzes gegen die Resolution (die geplante S 18 ist im Verkehrskonzept enthalten). 8. Über Antrag des Vorsitzenden wird gemäß § 79 Absatz 3 Gemeindegesetz einstimmig der Personenkreis für die Entgegennahme von Barzahlungen an die Gemeinde neu beschlossen. 9. Allfälliges a) GV Rudolf Rupp bringt vor, das der defekte Schachtdeckel an der Pertinselstraße noch nicht ersetzt wurde. b) Auf Vorbringen von GR Peter Zucali im Zusammenhang mit einem Ansuchen um Benützung der Mehrzweckhalle für eine Hochzeitsfeier wird festgestellt, das sich der gewünschte Termin mit einer Großveranstaltung auf der Sportanlage Müss überschneidet. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes gegeben. c) GVE Markus Buschta lädt die Gemeindevertretung zum Musikball am 22.02.2003 und GV Thomas Bösch zum Rosenmontagball ein. Der Balltermin 15.02.2003 des SCF wird ebenfalls nochmals bekannt gegeben. Schluss der Sitzung: 22.20 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV25.doc