20010911_GVE013

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Letzte Änderung 20.10.2021, 06:04
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2001gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2001-09-11
Erscheinungsdatum 2001-09-11
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 11.09.2001 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20.00 Uhr. Vorsitzt: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum, Freie Wahlwerber und Freiheitliche Fußach (FWF): Vbgm. Werner Egger, GR Wolfgang Bezler, Karin Gugganig, GV Alfred Gugele, Karl Kuster, Josef Hagspiel, Michael Fröwis, Sabina Gschließer, Nicolaus Hofer, Bernd Grabher und Ersatzmann Reinhard Rauser. Entschuldigt: GV Gerbert Salzmann Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Peter Zucali, Oswald Dörler, GV Ing. Gerhard Paterno, Jörg Blum, Marlies Weh und die Ersatzleute Angelika Felder und Ulrich Hämmerle Entschuldigt: GV Ing. Dietmar Murnig und Helmut Napetschnig Für Fußach (FF): GV Peter Brunner, Friedrich Schneider, Thomas Bösch und Ersatzmann Kurt Neunkirchner Entschuldigt: GV Corinna Ebner und Rudolf Rupp Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden werden folgende Dringlichkeitsanträge einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 7. c) Kostendeckung des Projektes durch Gesellschaftereinlagen der Gemeinde d) Einbringen von Projektförderungen als Gesellschaftereinlage Unter Punkt 7. wird die Firmenbezeichnung auf „Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG“ richtig gestellt. Punkt 3. „Wahl eines Gemeindevorstandsmitgliedes“ wird vertagt, da von der Fraktion „Für Fußach“ kein Vorschlag für die Nachfolge von GR Silke PassmoreGerer vorliegt. Bgm. Ernst Blum macht jedoch auf die formellen Gegebenheiten aufmerksam, wonach in dieser Sitzung ein Gemeindevertreter einer anderen Fraktion als Gemeinderat gewählt werden könnte. Tagesordnung 1. Genehmigung der 12. Verhandlungsschrift 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Wahl eines Gemeindevorstandsmitgliedes lt. §56 GG 1 \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV13.doc 4. Besetzung von Ausschüssen lt. § 51 GG 5. Rechnungsabschluss 2000 der Gemeinde Fußach 6. Rechnungsabschlüsse 2000 zur Kenntnis: a) Standesamtverband b) Staatsbürgerschaftsverband 7. Feuerwehrgerätehaus / Bauhof: a) Projektabwicklung durch die Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH. & Co KEG b) Übergabe von Grundstücken zur Pfojekterrichtung an die Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG c) Kostendeckung des Projektes durch Gesellschaftreinlagen der Gemeinde d) Einbringen von Projektförderungen als Gesellschaftereinlage 8. Auflage des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde gemäß § 21 Raumplanungsgesetz 9. Hausnummerierung Rheinstraße Fußach 10. Berufung Ochsenreiter Reinhold gegen einen Bescheid der Gemeinde Fußach 11. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.07.2001 wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: Mit Schreiben vom 27.08. gibt die Landesregierung bekannt, dass bei der Planung der S 18 selbstverständlich auf Hochwassersicherheit Rücksicht genommen wurde. Die Post AG und der österreichische Gemeindebund teilen mit, dass es in der Gemeinde Fußach nicht zur Postamtschließung kommen wird. In Sachen Fischereigrenze Hard-Fußach liegt noch kein konkretes Ergebnis vor. Der Bürgermeister beantwortet die Anfrage von GV Jörg Blum vom 10.07. Die Firma RSB hat bisher alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt. Die Landesregierung hat die Ausnahmebewilligung nach der Grünzonenverordnung für die Grundstücke Nr. 1078/1, 1078/2 und 1079/1 des Betriebsareals der Firma Blum, Höchst, von FL in Betriebsgebietkategorie II erteilt. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat die Bewilligungen für die Sanierung des Polderdammes erteilt. Die Arbeiten sind in mehreren Bauabschnitten und Jahren vorgesehen. Am 22.09. findet ein Jubiläumsfest „25 Jahre Naturschutzgebiet Rheindelta“ statt. Die widmungswidrige Verwendung von Räumlichkeiten (Bootshalle) durch ein nicht angemeldetes Konzert von Skinheads musste angezeigt werden.. Die Schreiben von Helene Brandl, Baumgarten 8, und Irma Bonetti, Hard, Alandgasse 1, bezüglich Umwidmung Ihrer Grundstücke im Bungat werden vollinhaltlich verlesen. 2 \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV13.doc - In der Schadensregulierung der Sportanlage Müß konnte Großteils eine Einigung erzielt werden. Wahl zum Puplikumsrat des ORF. Interessenten haben die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Fax im Gemeindeamt. 3. vertagt. 4. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird für die Fraktion „Liste Bürgermeister Ernst Blum, Freie Wahlwerber und Freiheitliche Fußach“ einstimmig Reinhard Rauser für Alfred Gugele als Mitglied in den Sportausschuss bestellt. GV Bernd Grabher wird für dieselbe Fraktion als Ersatzmitglied in den Sozialausschuss gewählt. 5. Rechnungsabschluss 2000 der Gemeinde. Bgm. Ernst Blum erläutert anhand von Zusammenstellungen und Grafiken den Rechnungsabschluss 2000. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss in der Sitzung am 04.09.2001 behandelt. GV Ing. Gerhard Paterno beantragt namens des Prüfungsausschusses, die Gemeindeverwaltung zu entlasten und den Rechnungsabschluss zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben und der Rechnungsabschluss 2000 der Gemeinde Fußach in der vorliegenden Fassung wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung. Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamt Einnahmen ATS ATS ATS 82.449.930, 30 55.579.278, 13 138.029.208, 43 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamt Ausgaben ATS ATS ATS 50.541.633, 43 87.487.575, 00 138.029.208, 43. 6. Folgende Rechnungsabschlüsse 2000 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Standesamtsverband Höchst b) Staatsbürgerschaftsverband Höchst Die Kostenanteile der Gemeinde Fußach betragen ATS 75.293, 54 (Standesamtsverband) und ATS 38.260, 18 (Staatsbürgerschaftsverband). 7. Feuerwehrgerätehaus / Bauhof über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen: a) das Projekt Feuerwehrgerätehaus / Bauhof nach den am 10.07.2001 beschlossenen Plänen vom 21.06.2001 der Architekten Gohm und Hiessberger durch die Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG errichten zu lassen. Die Umsetzung dazu hat ohne Aufschub zu erfolgen, wobei bei bautechnischen Grundsatzfragen neben dem Beirat der dazu nominierte Bauausschuss der Gemeinde einzubeziehen ist; 3 \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV13.doc b) die Grundstücksnummern 124, 125, 126 und Teilflächen aus den Straßenparzellen Nr. 1651/1 und 1683 werden mittels Sacheinlagevertrag als Gesellschaftereinlage zur Projektumsetzung zur Verfügung gestellt. Eine noch zu erwerbende Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 73 und 74 im Ausmaß des Projekterfordernisses wird ebenfalls eingebracht. Mit der Abwicklung des Sacheinlagevertrages wird der Gemeindevorstand betraut; c) die durch Einnahmen der Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG nicht gedeckten Kosten werden von der Gemeinde in Form von weiteren Einlagen in die Gesellschaft übernommen; d) eventuell der Gemeinde gewährte Projektförderungen werden als Gesellschaftereinlage für das Projekt eingebracht. Erläuterung zu b): Aus Kostengründen werden die Grundstücke, nicht wie vom Gemeindevorstand empfohlen mit einem Baurechtsvertrag, sondern durch einen gebührenbefreiten Sacheinlagevertrag eingebracht. 8. Auflage des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Fußach gemäß § 21 Raumplanungsgesetz. GR Oswald Dörler, Obmann des Raumplanungsausschusses, erläutert die für einen Entwurf in Zusammenarbeit mit der Raumplanungsstelle des Amtes der Landesregierung vorgenommenen Anpassungen des Flächenwidmungsplanes. Weitere Anpassungen, ohne Einfluss auf weitergehende räumliche Entwicklungsziele, wurden ebenfalls berücksichtigt. Anstelle der bisherigen „ÖZ-Widmungen“ sind entsprechend den Bestimmungen des geänderten Raumplanungsgesetzes Vorbehaltsflächen mit einer Unterlagswidmung zu benennen. Über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, den vorliegenden, von der Raumplanungsstelle digital erstellten Entwurf in der Zeit vom 24.09. bis 23.10.2001 samt einem Erläuterungsbericht öffentlich aufzulegen. Die Kundmachung über die Auflage wird in den Tageszeitungen, durch Anschlag an der Amtstafel und im Gemeindeblatt (mehrmals) veröffentlicht. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger und Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. 9. Die Rheinstraße erstreckt sich auf Fußacher und Höchster Gemeindegebiet. Die Postzustellung erfolgt durch das Postamt Höchst. Durch die fallweise gleichen Hausnummern kommt es immer wieder zu unliebsamen Fehlzustellungen. Über Antrag von Gemeinderat Oswald Dörler, Obmann des Raumplanungsausschusses, wird daher einstimmig beschlossen, die an der Rheinstraße in Fußach zu bezeichnenden Objekte ab dem Gemeindegebiet Höchst in Richtung Fußach rechtsseitig beginnend mit der Nummer 46 und linksseitig mit der Nummer 55 umzunummerieren, wobei die unverbauten Grundstücke entsprechend zu berücksichtigen sind. 4 \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV13.doc 10. (Bgm. Ernst Blum nimmt die Befangenheit wahr. Vorsitz Vbgm. Werner Egger) Über Antrag von GR Wolfgang Bezler, Obmann des Bauausschusses, wird einstimmig beschlossen, der Berufung des Reinhold Ochsenreiter, Dellenhang 2, 6858 Schwarzach, vom 25.02.2000 hinsichtlich der beiden Blechhütten nicht stattzugeben und den Bescheid der Baubehörde erster Instanz vom 14.02.2000, Zahl 131/ohne, diesbezüglich voll inhaltlich zu bestätigen. Betreffend den Geräteschuppen wird der gegenständliche Bescheid in der Weise abgeändert, dass für diesen, vor Jahrzehnten auf GST-NR 922/1 errichteten Geräteschuppen nachträglich um die Ausnahmebewilligung anzusuchen ist. Eine Baubewilligung liegt auch für diesen Geräteschuppen offensichtlich nicht vor, da weder das Gemeindeamt Fußach noch Herr Ochsenreiter entsprechende Unterlagen vorweisen können. Der mit dem Geräteschuppen verbaute Grundstücksteil hat dann die Widmung „FS-Geräteschuppen“ mit der Unterlagswidmung FL zu erhalten. Neben der langen Bestandsdauer dieses Gebäudes sind auch soziale Gründe gegeben. 11. Allfälliges: a) GVE Kurt Neunkirchner bringt das Regenwasserpumpwerk in Höchst Brugg zur Sprache. Bgm. Ernst Blum berichtet über die von Kurt Neunkirchner aufgezeigten Vorkommnisse während der Bauphase. Für das Wohngebiet bestand keine Gefahr durch die vorübergehenden Probleme bei der Wasserhaltung in der Baugrube durch Hochwasser im Alten Rhein. b) GV Alfred Gugele erklärt, dass sein Mandatsverzicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. c) Der Vorsitzende verliest den Brief von GV Peter Brunner über dessen Mandatsverzicht als Gemeindevertreter. Der nächste Ersatzmann Markus Buschta verzichtet auf eine Berufung als Gemeindevertreter. GVE Kurt Neunkirchner wird das Mandat annehmen. d) GV Friedrich Schneider bringt vor, dass das vor längerer Zeit angekündigte Gespräch mit dem Rheinbauleiter noch nicht stattgefunden habe und bringt seine Besorgnis über eine mögliche Katastrophe durch Rheinhochwasser zum Ausdruck. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Gemeinden und auch das Land keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Rheinbauleitung nehmen können. Der Sicherheitsausschuss der Gemeinde wird einen Fragenkatalog ausarbeiten. Mit den Nachbargemeinden Hard und Höchst wird über eine gemeinsame Vorgangsweise das Einvernehmen hergestellt. GR Oswald Dörler: Technische Maßnahmen für die Zukunft werden auch einer Grundstückssicherung bedürfen. e) GV Friedrich Schneider stellt richtig, dass die Zustimmung zum Abbruch der Seerose nicht wegen des schlechten Bauzustandes, sondern wegen des Friedhofprojektes erfolgt ist (siehe Mitteilungsblatt des Bürgermeisters Nr. 4 vom Juli 2001). Schluss der Sitzung: 22.05 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: 5 \\192.168.0.2\Scan\Fußach\GVE\2001 - 2005\2001 - 2005\GV13.doc