19991214_GVE042

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Letzte Änderung 20.10.2021, 06:12
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1999gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1999-12-14
Erscheinungsdatum 1999-12-14
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 14.12.99 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Ersatzleute: Außer den entschuldigten GV Werner Kloser, Klaus Trenker, Paul Moßbauer und Karl-Heinz Adenberger sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Wolfgang Bezler, Egon Troy, Walter Dlouhy und Markus Nagel Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüsst die Anwesenden, insbesondere auch die erschienenen Zuhörer und zu Punkt 1. DI Martin Weiss, Leiter des Landeswasserbauamtes, DI Wilfried Rudhardt vom Büro Rudhardt & Gasser in Bregenz und DI Wohlwend vom Ingenieurbüro Wälli, Heerbrugg, und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden werden folgende Dringlichkeitsanträge einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 10. Aufhebung der Punktation in der Grundstücksangelegenheit mit Salzmann / Rupp 11. Sanierung und Zubau der Volksschule – Vergabe der Trockenausbauarbeiten Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Erörterung des Gutachtens zum Hochwasserereignis „Alter Rhein“ 199 mit öffentlicher Fragestunde bis max. 20.30 Uhr Genehmigung der 41. Verhandlungsschrift vom 9.11.99 Bericht des Bürgermeisters Voranschlag 2000 der Gemeinde Fußach zur Beschlussfassung Voranschlag 2000 zur Kenntnisnahme: a) Standesamtsverband b) Staatsbürgerschaftsverband c) Gemeindeblattverband d) Wasserwerk Hard / Fußach e) Wasserverband Hofsteig Änderung der Gemeindegrenze Höchst / Fußach Wasserverband Rheindelta: Beschlussfassung zur Unterstützung der notwendigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz des Polderdammes Darlehensaufnahme für VS – Sanierungs- und Erweiterungsprojekt Getränkesteuer: Beschluss über die Verwendung der Getränkesteuer für besondere Zwecke Aufhebung der Punktation in der Grundstücksangelegenheit mit Salzmann / Rupp Sanierung und Zubau der Volksschule – Vergabe der Trockenausbauarbeiten Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Erörterung des Gutachtens zum Hochwasserereignis „Alter Rhein“ 1999 mit öffentlicher Fragestunde: Die Gemeinde Fußach hat die Gebiete im Bereich Gießenstraße und Hasenfeld vor ca. 2 Jahren an die neue Regenwasserkanalisation der Gemeinde Höchst in den Alten Rhein angeschlossen, nachdem eine Versickerung mit Überlauf in Richtung Herrenfeldkanal wegen der bestehenden, unzulänglichen Ableitung nicht möglich war. Die Kostenbeteiligung liegt bei ca. 25 %. Am 12./13.5. gab es im Alten Rhein ein so genanntes „einhundertjähriges“ (120 m3 Wasser/ sec.) und am 21./22.5. d.J. ein noch stärkeres Hochwasserereignis (138 m3 Wasser/sec.). Durch den Regenwasserkanal floss das Wasser des Alten Rheins in das Wohngebiet zurück und überflutete mehrere Wohnhäuser und Garagen. DI Rudhardt erläutert das für die Gemeinden Fußach und Höchst auf den Grundlagen des damaligen Wissensstandes erstellte Projekt, das vom Landeswasserbauamt geprüft wurde. Die Planungsunterlagen stammen von der Rheinbauleitung bzw. vom Schweizerischen Flussbauamt. Hochwassergeschädigte bringen vor, dass es ohne diese Regenwasserleitung in den Alten Rhein in den betroffenen Gebieten kein Hochwasser gegeben hätte. Für sie gelte das Jahrhunderthochwasser nicht. Es liege eine Fehlplanung vor. DI Wohlwend, Vertreter des Büro Wälli, das zum Projekt „Rudhardt“ ein Gutachten erstellt hat, bestätigt die Richtigkeit der Planung zum damaligen Wissensstand. Zum Extremereignis am 21./22.5. habe beigetragen, dass die Schleuse am Werdenberger Kanal durch Treibholz nicht mehr funktioniert hat und dadurch noch mehr Wasser in den Alten Rhein geflossen ist und auch in der Schweiz bewohnte Gebiete überflutet wurden. Auch haben sich nach neuesten Erkenntnissen die Verhältnisse am Alten Rhein geändert. Die Abflusskurve habe sich um ca. 70 cm erhöht. DI Weiß: Diese geänderten, bisher nicht bekannten Verhältnisse müssen bei künftigen Planungen berücksichtigt werden. Nach Aussage von Fachleuten, werden die Extremverhältnisse in Zukunft eher zunehmen. Derzeit ist zur Vermeidung eines neuerlichen Wasserrückflusses bei Hochwasser eine provisorische Sperre und eine Pumpe mit 5000 l/min. auf Höchster Gemeindegebiet eingebaut. Diese Anlage wird durch eine ständige Einrichtung ersetzt. Das Büro Rudhardt hat dazu den Planungsauftrag. Gleichzeitig prüft für die Gemeinde Fußach die „Gruppe Wasser“ den Bau eines Überlaufes in Richtung Herrenfeldkanal als Entlastung im Hochwasserfall. DI Weiß wird bei der Gemeinde Höchst den Zeitplan für die möglichst rasche Planung und Umsetzung einfordern. Bgm. Ernst Blum wird dazu ein gemeinsames Gespräch der Gemeinden und Planungsbüros veranlassen. 2. Die Verhandlungsschrift über die 41. Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 9.11.99 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Bürgermeister berichtet u.a.: - Bei einer Besprechung im Landhaus wurde darüber informiert, dass die Ampelanlage auf der B 202 beim „Neuen Rhein“ in Hard künftig eine eingeschränkte Pförtnerfunktion erhalten soll. Als Begleitmaßnahmen sind eine Busspur und die Radwegverbreiterung über die Brücken zwischen Hard und Fußach vorgesehen. - Die Verhandlungsschrift über die 20. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 11.11.99 und der Bericht an die Gemeindevertretung über die unangemeldete Kassaprüfung, die keine Beanstandung ergab, werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen. - Bei der neuen Restmülldeponie der Firma Häusle kam es in letzter Zeit mehrfach zu Geruchsbelästigungen unter anderem auch durch Störfälle. Gegenüber der ersten Deponieerweiterung kommt es bei dieser Deponie vermehrt zu Geruchsbelästigungen. In einem Gespräch mit Vertretern der VKW als Eigentümerin der Firma Häusle wurde vermehrte Information zugesichert. GV Silke Passmore-Gerer bringt vor, dass ihre Schwester Sigrun Tagwerker nach einer Beschwerde über Geruchsbelästigungen auf Donnerstag, 16.2.99 um 15 Uhr zu einer Besichtigung des Abfallwirtschaftszentrums in der Mäder eingeladen wurde und weitere Interessenten ebenfalls teilnehmen können. - Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 18.11.99 gemäß § 60 Abs. 4 Gemeindegesetz die Umwidmung des ehemaligen Kieswerkes von Dr. Fritz Rohner von FS Kieswerk in FS Hafen beschlossen. - Nach der Sitzung der Projektgruppe Friedhof vom 29.11.99 liegt noch keine aufbereitete Standortgegenüberstellung vor. - Die Besichtigung der ehemaligen „Seerose“ zum Zweck der vorübergehenden Verwendung als Jugendraum hat ergeben, dass die Möglichkeiten noch näher zu prüfen sind. Aus der Bevölkerung sei Skepsis zu einer Verwendung als Jugendraum zu hören. - Zur Empfehlung des Gemeindevorstandes zum Abbruch des Hauses Hinterburg 2 (ehemalige Metzgerei Hofer) wird ein Beschlussantrag vorbereitet. - Zum Projekt Feuerwehrgerätehaus / Bauhof gibt der Bürgermeister einen ausführlichen Bericht über die Probleme mit der Architektenkammer und den Architekten des ersten Preises, da die Gemeinde beabsichtigt, auch das zweitgereihte Projekt überarbeiten zu lassen. - Die Bauhöhe Kote 398, 5 führt immer wieder zu Problemen durch geplante oder nachträglich angebrachte Aufschüttungen bei Neubauten. Es wird geprüft, ob diesbezüglich eine Verordnung erforderlich ist. - Mit der Kontrollabteilung des Landes fand die Schlussbesprechung über die durchgeführte Überprüfung statt. Es wurden keine gröberen Mängel festgestellt. Der schriftliche Bericht folgt. - Die Preise für Abfallsäcke bleiben für das Jahr 2000 unverändert. - Konkurrenzverwaltung Höchst–Fußach–Gaißau: Je zwei Vertreter der Gemeinden werden in einer Gruppe über die bebauten Konkurrenzgründe beraten. 4. a) Feststellung des Voranschlages 2000: GR Reinhard Blum präsentiert wiederum seine übersichtlichen Erläuterungen zum Voranschlag 2000. GV Silke Passmore-Gerer bringt wegen der hohen Musikschulbeiträge der Gemeinde vor, dass bereits vor mehreren Jahren darüber gesprochen wurde, nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Besonders die Abrechnungsart der Musikschule Hard sei ungerecht, da für alle Schüler gleich welchen Faches oder welcher Unterrichtsdauer, der selbe Beitrag zu zahlen ist. Diese Abrechnungsart ist zu hinterfragen. Bgm. Ernst Blum: Der Voranschlag 2000 beinhaltet wieder mehrere Projekte. Es sind derzeit noch größere Vorhaben in Arbeit. Er möchte diese zuerst abschließen, bevor mehrere neue Projekte begonnen werden. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird der Voranschlag 2000 mehrheitlich mit 18 : 6 Stimmen, bei den Gegenstimmen der Fraktion Für Fußach, wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung: S 77.338.000, Einnahmen der Vermögensgebarung S 11.051.000.Gesamteinnahmen S 88.389.000.Ausgaben der Erfolgsgebarung S 51.366.000.Ausgaben der Vermögensgebarung S 37.023.000.Gesamtausgaben S 88.389.000.b) Die Finanzkraft 2000 gemäß § 73 Abs. 3 wird einstimmig mit S 31.409.000.- festgestellt. 5. Es werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) der Voranschlag 2000 des Standesamtsverbandes Höchst mit Einnahmen und Ausgaben von S 448.500.-; b) der Voranschlag 2000 des Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst mit Einnahmen und Ausgaben von S 225.200.-; Anteil der Gemeinde Fußach voraussichtlich S 51.609, 60; c) der Voranschlag 2000 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt mit Einnahmen und Ausgaben von S 8.497.000.-. Ab 2000 wird das Gemeindeblatt neu gestaltet und erhöht sich die Abogebühr von S 115.- auf S 130.-. Gleichzeitig wird der Rechnungsabschluss 1998 zur Kenntnis gebracht. d) der Voranschlag 2000 des Gemeindeverbandes Wasserwerk Hard-Fußach mit Einnahmen und Ausgaben von S 638.000.-. Voraussichtlicher Anteil der Gemeinde Fußach S 319.000.-; e) der Voranschlag 2000 des Wasserverbandes Hofsteig mit Einnahmen und Ausgaben von S 51.250.000.- Anteil der Gemeinde Fußach voraussichtlich S 2.747.000.-. Es soll angefragt werden, ob mit der VKW AG Verhandlungen über eine Strompreisreduzierung geführt wurden. 6. Änderung der Gemeindegrenze Höchst / Fußach: Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen: Der Änderung der Gemeindegrenze gegenüber der Gemeinde Höchst im Bereich Bonigstraße wird gemäß Lageplan vom 7.12.1999 zugestimmt. Die gelb gekennzeichneten Flächen kommen vom Gemeindegebiet Höchst zum Gemeindegebiet Fußach und die rot gekennzeichneten Flächen vom Gemeindegebiet Fußach zum Gemeindegebiet Höchst. Gleichzeitig wird der kostenlosen Übertragung des GSt.Nr. 1712 in EZ 530, GB 91108 Fußach (Gemeindestraßen – Teilstück der Bonigstraße) an die Gemeinde Höchst (Gemeindestraßen) zugestimmt. Grundstücksverzeichnis: Derzeit GB Höchst 1283/1 mit 79 m2 Peter Kuppelwieser 1283/2 mit 36 m2 Alfons und Marianne Kopf 1283/3 mit 47 m2 Oliver und Petra Frei 1283/4 mit 3 m2 Martin und Marion Hämmerle Gesamtfläche 155 m2 Derzeit GB Fußach 1638/3 1638/2 1638/1 1639/1 1639/2 1639/3 1712 Weg Gesamtfläche 7. mit mit mit mit mit mit mit 4 m2 28 m2 145 m2 231 m2 109 m2 24 m2 574 m2 1115 m2 Wolfgang Mager Johanna Schatz-Stromberger Richard und Gerhard Rensi Richard und Gerhard Rensi Reinhilde Salzmann Wilhelm und Mariette Wurzer Gemeinde Fußach (Gemeindestraßen) Wasserverband Rheindelta: Unterstützung der notwendigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz des Polderdammes Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen: Die Gemeindevertretung Fußach unterstützt in vollem Umfang die Bemühungen des Wasserverbandes Rheindelta und ersucht diesen, mit Nachdruck auf die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen zur Verbesserungen des Hochwasserschutzes zu drängen. Die Hochwassersicherung hat jedenfalls Vorrang vor allen anderen Projekten, insbesondere dem LIFE-Projekt, da die Ziele dieses Projektes nicht mehr mit der Vorgabe des Wasserverbandes vereinbar sind und zu einer nicht in Kauf zu nehmenden Verzögerung der Sicherungsmaßnahmen führen würde. 8. Darlehensaufnahme für die Volksschule, Sanierung und Zubau Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen: Zur Finanzierung der Sanierung und Erweiterung der Volksschule werden bei der Österreichischen Kommunalkredit AG in Wien folgende Darlehen aufgenommen. Die Darlehenshöhe entspricht voraussichtlich 50 % der für schulische Zwecke anerkannten Investitionskosten. a) ATS 12.000.000.-, Zuzählung 100 % am 27.12.1999, Laufzeit 15 Jahre, Tilgungsbeginn am 31.3.2000 in 60 vierteljährlichen Kapitalraten, Zinssatz 0, 045 % Aufschlag auf den 3-Monats-EURIBOR (derzeit insgesamt 3, 545 % p.a.), Zinsanpassung und Zinstermine vierteljährlich zum 31.3. usw., dekursiv. b) CHF im Gegenwert von ATS 7.000.000.-, Zuzählung 100 % im Laufe des Jahres 2000, Laufzeit 15 Jahre; Tilgungsbeginn am 31.3.2001 in 60 vierteljährlichen Kapitalraten, Zinssatz 0, 075 % Aufschlag auf den 3-Monats-CHR-LIBOR (derzeit insgesamt 1, 575 % p.a.), Zinsanpassung und Zinstermine vierteljährlich zum 31.3. usw., dekursiv. Eine vorzeitige Tilgung bzw. Konvertierung in der ATS-Finanzierung ist zu einem Zinsenfälligkeitstermin jederzeit spesenfrei möglich. Die Kursentwicklung des Schweizer Frankens wird von amtswegen beobachtet. 9. Über Antrag des Bürgermeisters wird gemäß Artikel 116, Abs. 2 B-VG in Verbindung mit den §§ 70 ff. des Gemeindegesetzes wird einstimmig beschlossen: Art. I Zielsetzung: (1) Das Getränkesteueraufkommen hat besonderen Zielsetzungen der Gemeinde zu dienen. Die Getränkesteuer ist für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Schutz der Umwelt, 2. Schutz und Förderung der Gesundheit, 3. Förderung des Fremdenverkehrs, 4. Förderung des Sports, 5. Förderung der Kultur, 6. Förderung von Freizeiteinrichtungen (2) Im Rechnungsabschluss ist in geeigneter Form ein Nachweis über die Verwendung des Getränkesteueraufkommens nach den in Abs. 1 angeführten Zielsetzungen zu erbringen. Art. II Wirksamkeit: Dieser Beschluss gilt bereits erstmals für das im Jahre 1999 vereinnahmte Getränkesteuer-aufkommen. 10. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich bei der Gegenstimme von GV Karl Kuster beschlossen: Die Gemeindevertretung stimmt einer einvernehmlichen Aufhebung der in Form einer Punktation vom 16.12.1997 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen Salzmann Günther und Salzmann Dietmar als Verkäufer, Rupp Valentin als Beteiligter der gemeinsamen Erschließung und der Gemeinde Fußach als Käuferin zu. Der unter Punkt XIII. der Punktation bestellte Bevollmächtigte Dr. Wilfried Ludwig Weh, Rechtsanwalt in Bregenz, Wolfeggstr. 1, wird aus seiner Verpflichtung als Treuhänder gegenüber der Verkäuferin (Gemeinde Fußach) entlassen. Des gleichen wird die Beauftragung zur Setzung der unter Punkt XIII. angeführten Rechtsschritte zurückgezogen. Der Beschluss ist mit der Nutzung der Chance der möglichen Betriebsansiedlung durch die Firma Alpla zu sehen. 11. Volksschule – Vergabe der Trockenbauarbeiten: Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, die Trockenbauarbeiten um S 744.266, 44 zzgl. MWSt. an die Firma Ing. Kurzemann KG in Dornbirn zu vergeben. 12. a) Auf Anfrage von GV Silke Passmore-Gerer wird festgestellt, dass es für die Sonderschule einen aktuellen Belegungsplan gibt. b) Auf Anfrage von GV Josef Hagspiel erklärt der Bürgermeister, dass das Büro Rudhardt & Gasser am 15.12.1999 einen Projektentwurf der Firma Berkmann-Transporte erläutern wird. c) Bgm. Ernst Blum gibt den traditionellen Rückblick über das zu Ende gehende Jahr. Er geht besonders auf die markanten Punkte ein, wie: Sanierung und Zubau der Volksschule mit besonderen Leistungen des Schulwartes Alfred Gugele und des Bauamtsleiters Hans Pettinger; überdurchschnittlich strenger Winterdienst im vergangenen Winter mit dem Lob aus der Bevölkerung für vorbildliche Räumung; Bodenseehochwasser, verbunden mit dem Dauereinsatz der Feuerwehr, der Mithilfe der Bauhof- und Verwaltungsbediensteten, von freiwilligen Helfern, dem Bundesheer, der Gendarmerie, den Behördenvertretern, mit dem Dank an alle; neue EDV-Anlage und –Programme im Gemeindeamt. Allen Mitgliedern der Ausschüsse, des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung mit ihren Familien wünscht der Bürgermeister frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit im kommenden Jahr 2000. Vbgm. Karl Bischof erwidert namens der Gemeindevertretung die Wünsche des Bürgermeisters. Schluss der Sitzung: 23.15 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: