19910305_GVE010

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Letzte Änderung 20.10.2021, 11:06
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1991gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1991-03-05
Erscheinungsdatum 1991-03-05
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Verhandlungsschrift über die 10. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 5.3.1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Mit Ausnahme der entschuldigten GR Karl Bischof, GV Lotte Laßner, Mag. Carmen Schneider, Franz Schneider, ��.Paul Moßbauer-sonja Hämmerle sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Josef Hagspiel, Michaela Plank, Marlies Weh, Ulrich Hämmerle, Walter Dlouhy, Wolfgang BÖsch. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Es werden einstimmig folgende Dringlichkeitsanträge in die Tagesorqnung aufgenommen: 12. Übernahme von Bauspardarlehen beim Haus Hinterburgstr. 75 (Antrag Bgm. August Grabher); 13. "Achtung Altenrhein" (Antrag von GV Peter Brunner). T a g e s o r d n u n g : 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 21.1.1991 Bericht des Bürgermeisters Berufung von Dr. Hans-Jörg Vogl - Bescheid Dieter RÖsch, Gst.Nr. 967/1 und 968/1 - Landesgrünzone Betriebsansiedlung Kanalisation Arbeitsvergabe Baumeisterarbeiten a) Rohrlieferungen b) Polytechnischer Lehrgang Bregenz - Voranschlag Standesamtsverband a) Rechnungsabschluß 1990 b) Voranschlag 1991 Staatsbürgerschaftsverband Rechnungsabschluß 1990 a) b) Voranschlag 1991 Vertrag Über Einsammeln und Abführen v. Hausabfällen Vertrag über Altstoffentsorgung Stellungnahme zum Pflanzenschutzmittelgesetz Sportplatz - Planvergabe, Honorar Übernahme von Bauspardarlehen beim Haus Hinterburgstr.75 "Achtung Altenrhein" Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1 • Die Verhandlungsschrift 9. die Sitzung über der Gemeindevertretung vom 21.1.1991 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: daß ihm bei einem Umweltforum in Dornbirn Über das Naturschutzgebiet Rheindelta Vorwürfe für die Äußerung gemacht wurden, daß mit Fußach über eine Verlängerung der Naturschutzverordnung nur schwer zu reden sein wird, wenn das Hörnlebad nicht genehmigt wird und der Kiesumschlagplatz an der rechten Rheinmündung nicht bestehen bleibt; daß die Jagdgenossenschaft Fußach beschlossen hat, den Jagdpachtschilling nicht auszuzahlen und eine Rücklage zu bilden; daß die Firma Häusle die Sortieranlage für Gewerbemüll provisorisch in Betrieb genommen hat; über Gespräche mit den Zahnärztinnen Dr.Imre und Dr.Diem wegen Baumaßnahmen am Arzthaus; daß Fußach bei der Abwasserkanalisation einen Erschließungsgrad von 70% hat. Gemäß Wasserrechtsgesetz darf keine Baubewilligung mehr erteilt werden, wenn der Neubau nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden kann. Es wird eine Kompromisslösung für jene Baugrundstücke angestrebt, wo die Kanalisation in absehbarer Zeit verlegt wird; daß das1 von der inzwischen in Konkurs gegangenen Firma Hermann Schertler, in der Mahdstraße mangelhaft verlegte Teilstück der Ortskanalisation von der Firma Loser neu errichtet wird; daß Dipl. Ing. Besch von der Landesregierung beauftragt wurde, das Konzept über den öffentlichen Personennahverkehr zu überarbeiten und einen endgültigen Vorschlag zu unter­ breiten; über Gespräche mit Grundbesitzern im nächsten Bauabschnitt der Ortskanalisation (Mahd, Herrenfeld); daß in den Jahren 1989 und 1990 26 Sportler die Voraussetzungen für eine Ehrung am 1.3.91 erfüllt haben; daß die Post ab 1.3.1991 "Amtliche Mitteilungen" auch an jene Adressen zustellt, die sonst die Annahme von Massen­ sendungen ablehen; daß die Firma Ascom die Bedingungen der Gemeindevertretung zum Vertrag über Kabelfernsehen mit Schreiben vom 1.2.1991 bestätigt hat. In der Angelegenheit S 18 werden die Schreiben der Vorarl­ berger Landesregierung vom 11.2.1991 und vom Marktgemein­ deamt Lustenau (an die Vorarlberger Landesregierung) vom 20.2.1991 vollinhaltlich verlesen. 3. Über Antrag von GV Reinhard Hämmerle wird die von Dieter RÖsch, CH 9000 St.Gallen, Axensteinstr. 4, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.Hans-Jörg Vogl, Feldkirch, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Fußach vom 21.6.90, Zahl 131/560� eingebrachte Berufung einstimmig abgewiesen. Begründung gemäß Amtsentwurf des Berufungs­ bescheides. 4. Über Antrag von Bgm. August Grabher werden für den BA IV der Ortskanalisation folgende Aufträge vergeben: Baumeisterarbeiten an Firma Loser, Hard, Baulos 3 um a) b) S 2.631.242, 30 zzgl. MWSt, Baulos 4 um S 3.089.797, 03 zzgl. MWSt. Rohrlieferungen für beide Baulose an die Firma Beton­ rohrwerke Schlins um S 798.135, 00 zzgl. MWSt. 5. Der Voranschlag 1991 des Schulerhalterverbandes Polytech­ nischer Lehrgang Bregenz wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 6. Der Rechnungsabschluß 1990 und der Voranschlag 1991 des Standesamtsverbandes Höchst werden ohne Einwand zur Kennt­ nis genommen. 7. Der Rechungsabschluß 1990 und der Voranschlag 1991 des Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 8. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird dem, vom Tarifaus­ schuß Unterland mit der Firma Häusle ausgehandelten Vertrag über das Einsammeln und Abführen von Hausabfällen einstimmig zugestimmt, wenn (Zusatzantrag GR Oswald DÖrler) der Tarifausschuß bzw. Gemeindeverband durch Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen einwandfreie Kontrollmöglichkeit hat. 9. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird dem Rahmenvertrag vom 8.1.91 über die Altstoffentsorgung, abgeschlossen zwischen der Interessensgemeinschaft Altstoffentsorgung und dem Vorarlberger Gemeindeverband einstimmig zugestimmt. Die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall a) wird in der Zeit vom 1.1.91 bis 31.12.94 entsprechend diesem Rahmenvertrag durchgeführt. Die Verwaltungsgemeinschaft Altstoffentsorgung wird b) zur gemeinsamen Vertragsabwicklung fortgeführt. 10. Der Antrag von GV-E Wolfgang BÖsch auf Volksabstimmung Über das Pflanzenschutzmittelgesetz wird mehrheitlich, bei der Antragszustimmung von GV Peter Brunner, abgelehnt. 11. Über Antrag des Vorsitzenden werden an Architekt Rochus Fritz, Dornbirn, für die Sportanlage "Müß" Planungen für Hochbauten zum Honorar von S 369.622, 50 zzgl. MWSt. und für Sportanlagen von S 395.922, 50 zzgl. MWSt. vergeben. 12. Über Antrag von Gemeinderat Oswald Dörler wird im Zusammen­ hang mit dem Erwerb des Wohn- und Geschäfshauses Hinterburgstraße 75 einstimmig der Übernahme von drei Bauspardarlehen im Gesamtbetrag von S 850.000, - zu 6% Zins und einer einmaligen Zahlung von S 25.500, -- von der Bau­ sparkasse Wüstenrot zugestimmt. 13. Über Antrag von Bgm. August Grabher werden bezüglich ILS­ Landesystem beim Flugplatz Altenrhein an die Vorarlberger Landesregierung folgende Anfragen gerichtet: a) Weshalb wurden die An- und Abflugrouten geändert? b) Warum wurde der Warteraum verlegt? Welche Vor- und Nachteile entstehen dadurch für das c) Rheindelta. 14. Allfälliges - keine Wortmeldung Schluß der Sitzung: 21 .25 Uhr Bürgermeister: ik fai J ffef! Schriftführer: Beilage zu Punkt 3. der Verhandlungsschrift der Gemeindevertretung van 5.3.1991 Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/ Vorarlberg Telefax DW 19 6972 Fußach, 13 1 / 5 6 0 9 Bearbeitung: Schönberger DW 16 Telefon 05578 / 5716 Zahl: ·Betrifft: Dieter Rösch, St .Gallen, Axensteinerstr . 4, vertr . durch Dr . Hans-Jörg Vogl; Produktions- und Lagerhalle Berufung B e s C h e i d : Dieter Rösch, St .Gallen, Axensteinerstr . 4, vertr . durch Dr . Hans-Jörg Vogl, hat am 4 .7 .1990 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 2 1 .6 .1990 berufen . S p r u c h : Aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom wird die fristgerecht eingebrachte Berufung von Dieter Rösch, St .Gallen, Axensteinerstr . 4, vertr . durch Dr . Hans-Jörg Vogl, Rechtsanwalt, zur Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle (Betriebsansiedlung) auf den Gst .Nr . 967/1 und 968/1, KG Fußach, gemäߧ 28 Abs . 2 lit a) und Abs . 4 abgewiesen und der Erstbe­ scheid des Bürgermeisters bestätigt . B e g r ü n d u n g : Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 21 .6 .1990, Zl . 131/5609, wurde der Antrag auf Vorprüfung gemäߧ 28 Baugesetz, LGBl . Nr . 39/1972 in der geltenden Fassung mit folgender Begründung abgewiesen: Gemäߧ 28 Abs . 4 und Abs . 2 lit .a) ist der Antrag auf Vorprüfung abzuweisen, da gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan die zu bebauende Fläche als Landwirtschaftsgebiet aufscheint . Gemäß Raumplanungsgesetz LGBl .Nr . 15/1973, in der Fassung LGBl . Nr . 31/1985 § 16 Abs . 3 in Landwirtschaftsgebieten dürfen Gebäude und Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu Zuerwerb einschließlich der dazugehörenden Wohnräume und Wohngebäude er­ richtet werden . Betriebsansiedlungen sind somit zu versagen . Gegen diesen Bescheid hat Dieter Rösch, vertr. durch Rechtsanwalt Dr . Hans-Jörg Vogl mit Eingabe vom 4 .7 .90 rechtzeitige Berufung eingelegt und beantragt 1 . Die Berufungsbehörde wolle in der Sache selbst entscheiden, e v e n t u oder aber i n 2 . den angefochtenen Bescheid beheben und die Angelegenheit zwecks Erlassung eines positiven Bescheides an die Behörde I . Instanz zurückverweisen . Begründet wird die Berufung wie folgt: 1 . Der Antrag auf Vorprüfung wurde abgewiesen, da die Baufläche gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan als "FL" aufscheine . Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach ist im Umfang der Gpn . 967/1 und 968/1 rechtswidrig . Die dort festgelegte - 2 - Widmung trFL" entspricht weder den "erforderlichen Zwecken" noch beruht sie auf sachlichen Uberlegungen. 2. Ein Anschluß an die Wasserversorgung sowie an die Schmutzwasser-Ortskanalisation ist sehr wohl möglich. Dazu hat die Berufungsbehörde erwogen Zu Pkt. 1 der Begründung: Aus dem durch Verordnung der Gemeindevertretung vom 17.1.1978 erlassenen Flächenwidmungsplan geht eindeutig hervor, daß sich das geplante Bauvorhaben im Landwirtschaftsgebiet befindet. Eine ausführliche Begründung wurde bereits im Bescheid vom 21.6.1990 dargelegt. Weiters wird auf die Verordnung LGBl. Nr. 8/77 hingewiesen, in dem dieses Gebiet als überörtliche Freifläche ausgewiesen wurde. Zu Pkt. 2. der Begründung : Ein Anschluß an die Wasserversorgung ist nur über eine 1 km-lange Leitung von Lustenau her möglich. Ein Anschluß an den Schmutzwasser-Verbandssammler ist nur mittels Düker durch den Lustenauer Kanal möglich. Wenn auch die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nur durch sehr hohe ERschließungskosten möglich ist, so ist aufgrund des Flächenwidmungs- und Landesgrünzonenplanes der Antrag auf Vorprüfung abzuweisen. Weiters wurde uns im Schreiben vom 1 4.1.1991 mitgeteilt, daß die geplante Betriebsansiedlung zur Produktion von kosmetischen Artikeln und zur Lagerung derselben wie auch Waschmittelpro­ dukten vorgesehen ist. Aus den dargelegten Gründen war der fristgerecht eingebrachten Berufung ein Erfolg zu versagen und wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung : Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder telegrafisch beim Gemeindeamt Fußach oder bei der Aufsichts­ behörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) Vorstellung eingebracht werden. Die Vorstellung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Vorstellung hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die Vorstellung ist wie folgt zu vergebühren: Eingabe S 120, --; Beilagen S 30, ­ pro Bogen, max. S 180, --. Der Bürgermeister �� (August Grabher