19891003_GVE047

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Letzte Änderung 20.10.2021, 06:32
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1989gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1989-10-03
Erscheinungsdatum 1989-10-03
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Verhandlungsschrift über die 47, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 3, 10.1989 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Herbert Flatz, Karl Bischof Wolfgang Ochsenreiter, Karl Gantner. Helmut Stump, Mag. Carmen Hornik und Eugen Küng erst ab Pkt. 4. Ersatzleute: Herbert Fitz, Helene Siegel und Dietmar Salzmann. Unentschuldigt: Walter Schneider, Elmar Lumper. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 5.9.1989 Bericht der Bürgermeisters Dienstpostenplan 1990 Änderung der Wasserleitungsordnung Wasserleitungsordnung für Wochenendhäuser Dorfentwicklung (Beratung) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.9.1989 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u. a.: über die beschränkte Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes der VOGEWOSI für die Wohnanlage "Bilke"; daß bei der Sperrmüllabfuhr allein für Kühlschränke, Kühltruhen und Alteisen S 19.190, -- zu bezahlen waren; daß es durch das Flugfeld „Altenrhein“ keinen zusätzlichen Fluglärm geben wird, da das zuständige Bundesministerium mit den Vorstellungen der Landesregierung und Rheindelta-Gemeinden übereinstimmt; daß Bgm. Werner Schneider von Höchst zum Obmann des Gemeindevermittlungsamtes gewählt wurde; daß bei der Sondermüllsammlung am 30.9. viel Altöl gebracht wurde und der Container für Gartenabfälle voll war; daß es beim Ausmähen der Gräben immer wieder Schwierigkeiten gibt, da Anrainer Bäume und Sträucher direkt an den Grabenrand pflanzen; daß am 7.10. eine Ölwehr-Übung in der Flachwasserzone am Rohrspitz stattfindet. 3. über Antrag von Bgm. August Grabher wird der Dienstpostenplan 1990 in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. -2- 4. über Antrag von Bgm. August Grabher wird die Wasserleitungsordnung vom 2.12.1986 wie folgt einstimmig geändert: § 13 - im Absatz 2 ist anzufügen: Für Wochenendhäuser und Badehütten kann eine abweichende Regelung getroffen werden. § 14 - im Absatz 1 ist anzufügen: Für Wochenendhäuser und Badehütten kann eine abweichende Regelung getroffen werden. § 16 - im Absatz 2 ist das Wort "Jänner" durch "März" zu ersetzen. 5. Dieser Tagesordnungspunkt müsste richtig heißen "Neue Wassergebührenordnung". Über Antrag von Bgm. August Grabher wird die Wassergebührenordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Die Wassergebührenordnung erfährt lediglich bei der Grundgebühr und Wasserbezugsgebühr eine Ergänzung für Wochenendhäuser und Badehütten. Die beiliegende Verordnung ist ein Bestandteil dieser Verhandlungsschrift 6. Bgm. August Grabher bringt zum Thema Dorfentwicklung daß Fußach in den nächsten Jahren noch mit einer starken Bevölkerungszunahme rechnen muß. Das Ausmaß der bereit jetzt gewidmeten Bauflächen bietet Platz für mindestens die doppelte Einwohnerzahl von heute. Die grundstücksmäßige Vorsorge für den schulischen und sozialen Bereich (z.B. Hauptschule oder andere Schulform und Altenwohnheim) ist jetzt noch leichter möglich als bei späteren dichterer Verbauung. Die Friedhofsfrage ist jetzt schon besonders aktuell. In der Aussprache wird vorgebracht, daß die Frage zu klären ist, was Fußach z.B. für 4-5000 Einwohner noch braucht. Es sind jedenfalls Flächen für die Erholung und den Sport sowie für die Betriebsansiedlung u. s.w. vorzusehen. Mit der Erstellung eines GemeindeEntwicklungskonzeptes soll ein Raumplaner betraut werden. Es wird auch zu klären sein, ob ein zweites Zentrum entstehen soll. 7a) Es wird berichtet, daß die östlichen Liegeplätze in der alten Ache derzeit wegen Verlandung und Niedrigwasser nicht benützbar sind. b) Die Benützung der Fußwege durch Radfahrer, aber insbesondere Mopedfahrer wird kritisiert. c) Bei der Kreuzung Montfortstraße-Riedlestraße wird ein Fußgängerübergang vorgeschlagen, da Schulkinder dort die Straße überqueren. Schluß der Sitzung: 21.10 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/ Vorarlberg Telefon 05578/ 5716 6972 Fußach, 3 . 10.1989 Zahl: 810/89 Verordnung Mit Beschluß der Gemeindevertretung Fußach vom 3.Oktober 1989 wird gemäß § § 11 bis 15 der Wasserleitungsordnung verordnet: §§ 11, 12 - Gebührensatz: Durchschnittskosten S 880, -davon 7% = S 61, 60 Gebührensatz Wasseranschluß- und Ergänzungsgebühr aufgerundet auf volle S 100, --) § 13 - Grundgebühr: S 20, -/Monat Für Wochenendhäuser und Badehütten S 240, --/Jahr, wenn der Wasserzähler jährlich ein- und ausgebaut werden muß, zusätzlich der jährlichen Ein- und Ausbaukosten. § 14 - Wasserbezugsgebühr S 4, 50/m3 Wenn in Wochenendhäusern und Badehütten kein Wasserzähler eingebaut ist, beträgt der Pauschalbetrag S 360, --/Jahr, d.s. 80 m3 pauschalierter Wasserverbrauch. § 15 - Bauwassergebühr aufgerundet auf volle S 10, - S 2, --/m2 der Bewertungseinheit Die Umsatzsteuer ist gemäß § 18 Wasserleitungsordnung in diesen Gebühren nicht enthalten. Diese Verordnung tritt am 1.11.1989 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 4.11.1986 außer Kraft. Der Bürgermeister (August Grabher) Ergeht an: Bezirkshauptmannschaft Bregenz (§ 84 Gemeindegesetz) Verhandlungsschrift über die 47, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 3, 10.1989 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Herbert Flatz, Karl Bisch f Wolfgang Ochsenreiter, Karl Gantner. Helmut Stump, Mag. Carmen Hornik und Eugen Küng erst ab Pkt. 4. Ersatzleute: Herbert Fitz, Helene Siegel und Dietmar Salz ann. Unentschuldigt: Walter Schneider, Elmar Lumper. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die An­ wesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ord­ nungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 5, 9, 89 Bericht der Bürgermeisters Dienstpostenplan 1990 Änderung der Wasserleitungsordnung Wasserleitungsordnung für Wochenendhäuser Dorfentwicklung (Beratung) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Ge­ meindevertretung vom 5.9.1989 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: über die beschränkte Ausschreibung eines Architekten­ wettbewerbes der VOGEWOSI für die Wohnanlage "Bilke"; daß bei der Sperrmüllabfuhr allein für Kühlschränke, Kühltruhen und Alteisen S 19.190, -- zu bezahlen waren; daß es durch das Flugfeld 11 Altenrhein 11 keinen zusätz­ lichen Fluglärm geben wird, da das zuständige Bundes­ ministerium mit den Vorstellungen der Landesregierung und Rheindelta-Gemeinden übereinstimmt; daß Bgm. Werner Schneider von Höchst zum Obmann des Gemeindevermittlungsamtes gewählt wurde; daß bei der Sondermüllsammlung am 30.9. viel Altöl ge­ bracht wurde und der Container für Gartenabfälle voll war; daß es beim Ausmähen der Gräben immer wieder Schwierig keiten gibt, da Anrainer Bäume und Sträucher direkt an den Grabenrand pflanzen; daß am 7.10. eine Ölwehr-Übung in der Flachwasserzone am Rohrspitz stattfindet. 3. über Antrag von Bgm. August Grabher wird der Dienst­ postenplan 1990 in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. - 2 - 4. über Antrag von Bgm. August Grabher wird die Wasser­ leitungsordnung vom 2.12.1986 wie folgt einstimmig geändert: § 1 3 - im Absatz 2 ist anzufügen: Für Wochenendhäuser und Badehütten kann eine abweiche de Regelung getroffen werden. § 14 - im Absatz 1 ist anzufügen: Für Wochenendhäuser und Badehütten kann eine abweiche Regelung getroffen werden. § 16 - im Absatz 2 ist das Wort "Jänner" durch "März" zu ersetzen. 5, Dieser Tagesordnungspunkt müsste richtig heißen "Neue Wassergebührenordnung". Uber Antrag von Bgm. August Grabher wird die Wasser­ gebührenordnung in der vorliegenden Fassung einstimmi neu beschlossen. Die Wassergebührenordnung erfährt lediglich bei der Grundgebühr und Wasserbezugsgebühr eine Ergänzung für Wochenendhäuser und Badehütten. Die beiliegende Ver­ ordnung ist ein Bestandteil dieser Verhandlungsschrif . 6. Bgm. August Grabher bringt zum Thema Dorfentwicklung or, daß Fußach in den nächsten Jahren noch mit einer star en Bevölkerungszunahme rechnen muß. Das Ausmaß der berei s jetzt gewidmeten Bauflächen bietet Platz für mindeste s die doppelte Einwohnerzahl von heute. Die grundstücks mäßige Vorsorge für den schulischen und sozialen Bere·ch (z.B. Hauptschule oder andere Schulform und Altenwahn heim) ist jetzt noch leichter möglich als bei spätere , dichterer Verbauung. Die Friedhofsfrage ist jetzt sch n besonders aktuell. In der Aussprache wird vorgebracht, daß die Frage zu klären ist, was Fußach z.B. für 4-5000 Einwohner noch braucht. Es sind jedenfalls Flächen für die Erholung und den Sport sowie für die Betriebsansiedlung u.s.w. vorzusehen. Mit der Erstellung eines Gemeinde-Entwick lungskonzeptes soll ein Raumplaner betraut werden. Es wird auch zu klären sein, ob ein zweites Zentrum ent­ stehen soll. 7a) Es wird berichtet, daß die östlichen Liegeplätze in der alten Ache derzeit wegen Verlandung und Niedrignicht benützbar sind. wasser b) DieBenützung der Fußwege durch Radfahrer, aber insbe­ sondere Mopedfahrer wird kritisiert. c) Bei der Kreuzung Montfortstraße-Riedlestraße wird ein Fußgängerübergang vorgeschlagen, da Schulkinder dort die Straße überqueren. Schluß der Sitzung: 2 1.10 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: g Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/ Vorarlberg Telefon 05578 / 5716 6972 Fußach, '.) • 10. 1989 Zahl: 810/89 V e r o r d n u n g Mit Beschluß der Gemeindevertretung Fußach vom 3.Oktober 1989 wird gemäߧ§ 11 bis 15 derWasserleitungsordnung verordnet: § § § 11, 12 - Gebührensatz: Durchschnittskosten = davon 7% 13 § 14 § 15 S S 880, -61, 60 Gebührensatz (Wasseranschluß- und Ergänzungsgebühr aufgerundet auf volle S 100, --) S 20, --/Monat - Grundgebü.hr: FürWochenendhäuser und Badehütten S 240, --/Jahr, wenn derWasserzähler jährlich ein- und ausgebaut werden muß, zusätzlich der jährlichen Ein- undAusbau­ kosten. -Wasserbezugsgebühr s 4, 50/m 3 · Wenn inWochenendhäusern und Badehütten keinWasser­ zähler eingebaut ist, beträgt der Pauschalbetrag S 360, --/Jahr, d.s. 80 m 3 pauschalierter Wasser­ verbrauch. - Bauwassergebühr s 2, --/m 2 der Bewertungseinheit aufgerundet auf volle S 10, - Die Umsatzsteuer ist gemäߧ 18Wasserleitungsordnung in diesen Gebühren nicht enthalten. Diese Verordnung tritt am 1.11.1989 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 4.11.1986 außer Kraft. Der Bürgermeis�r .ffuf1.1!, J;dlt11 (August frabher) Ergeht an: Bezirkshauptmannschaft Bregenz (§ 84 Gemeindegesetz)