19881108_GVE038

Dateigröße 157.94 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 06:34
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1988gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1988-11-08
Erscheinungsdatum 1988-11-08
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 8.11.1988 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Mag. Christof Mathis, Herbert König, Fidel Ochsenreiter. Unentschuldigt: GR Kurt Schneider Ersatzleute: Josef Kuster, Helene Siegel, Herbert Fitz. GR Alois Kuster ist ab Pkt. 3, anwesend. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 4.10.1988 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Gebühren, Steuern und Abgaben 1989 4. Landesgesetze: a) Änderung des Raumplanungsgesetzes b) Änderung des Kanalgesetzes 5. Jagd - Bestellung für 1 Mitglied und Ersatz für Jagdausschuss 6. Konkurrenzverwaltung - Bildung eines Gemeindeverbande 7. Konkurrenzverwaltung - Vertrag für Verfügung der Vermögensanteile 8. Grundankauf Gp. 1688/4 117 m2 9. Grundankauf Glaser's Eck Gp. 307/8 mit 13, 563 m2 10. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.10.1988 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u. a.: Daß im Zusammenhang mit der Mülltrennung noch verschieden; Fragen offen sind, wie die Art der Abfuhr, die Größe der Säcke und der Preis; über das Ergebnis der Jurysitzung über die eingereichten Projekte der Sportanlage Müß; daß der Wasserturm in Hard saniert werden muß; daß die Firma Nägelebau die Kanalisationsarbeiten des Bauloses 2 im BA III fertiggestellt hat. Die Straßen sollen noch in diesem Monat asphaltiert werden. 3. Die Gebühren, Steuern und Abgaben sowie die sonstigen Tarife werden für 1989 wie folgt festgesetzt: Über Vorschlag des Finanzausschusses und Antrag von Bgm. August Grabher werden gegenüber 1988 folgende Änderungen einstimmig beschlossen: Kanalbenützungsgebühr S 10, 50/m3, bisher S 10, - o. MWSt. Beitragssatz 8% von S 2.625, - = S 210, -, bisher 200, - o. MWSt. Schanz-Pacht, Kanalplatz S 4.900, -, bisher S 4.800, - o. MWSt. Landplatz S 2.450, -, bisher S 2.400, - o. MWSt. Übertragungsgebühr, Kanalplatz S 12.660, -, bisher S 12.400, - incl. Landplatz S 6.330, -, bisher S 6.200, - incl. -2- Liegeplatzgebühr je lfm. S 316, - bisher S 300, - o. Mwst. Übertragungsgebühr S 1265, - bisher S 1200, - incl. Mwst. Bestätigungsgebühr S 844, - bisher S 800, - incl. Mwst. Kindergartenbeitrag pro Monat S 90, -, bisher S 88, - incl.; Essen auf Rädern S 40, - incl. Mwst./Mahlzeit bei einem Einkommen von S 6000, -/1 Person, S 9000, -/2 Personen, + S 3000, - für jede weitere Person. S 60, - bei darüberliegendem Einkommen, wobei das Einkommen durch den Mehrpreis nicht unter die obigen Grenzwerte fallen darf; Mehrzweckhalle, mit Eintritt, Fußacher Vereine S 2.600, -, bisher S 2.500, - o. Mwst.; Rheindeltavereine S 4.200, -- bisher S 4.000, - o.Mwst.; Auswärtige Vereine, Firmen usw. S 6.300, -, bisher S 6000, - o.M.; ohne Eintritt, Rheindeltavereine und Auswärtige S 1.050, -, bisher S 1000, - o. Mwst. über Antrag von GV Walter Schneider wird entgegen dem Vorschlag des Finanzausschusses die Hundesteuer um 5% auf S 367, 50, für jeden weiteren Hund im Haushalt auf S 735, - mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen angehoben. und der Fischereipacht um 4% auf insgesamt S 41.600, (S 8.320, - bei 5 bzw. S 10.400 bei 4 Patenten) mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen erhöht. Die Abfallgebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Getränkesteuer, Vergnügungssteuer, Gästetaxe, alle Wassergebühren und die Lesegebühren der Bücherei bleiben gegenüber 1988 unverändert. 4. über Antrag von Bgm. August Grabher wird zu folgenden Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages einstimmig keine Begehren auf Volksabstimmung gestellt: a) Änderung des Raumplanungsgesetzes; b) Änderung des Kanalisationsgesetzes. 5. über Antrag von GV-Ersatzmann Josef Kuster wird Bgm. August Grabher einstimmig als Mitglied und über Antrag von GV Karl Kuster Vbgm. Otto Rupp mehrheitlich bei einer Gegenstimme als Ersatzmitglied für den Jagdausschuss bestellt. 6. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird die vorliegende Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau einstimmig genehmigt. 7. über Antrag von Bgm. August Grabher wird die Vereinbarung über die Verfügung der Vermögensanteile der Gemeinden innerhalb der Konkurrenzverwaltung in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 8. Über Antrag von GR Oswald Dörler wird einstimmig beschlossen, von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, die Gp. 1688/6 mit 117 m2 um S 35.100, -- (S 300, -/m2) zu kaufen. Das ehemalige Straßenstück ist dem gemeindeeigenen Grundstück 1356 mit dem Wohnhaus Fußach, Bundesstr. 7, vorgelagert. 9. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird einstimmig beschlossen, von Dipl. Ing. Eckart Schneider und Hartmut Schneider, Schruns, die Gp. 307/8 mit 13, 563 m2 (Glaser's Eck) zu kaufen. Kaufpreis S 3.100.000, --. Der von Notar Richard Huter, Bregenz, vorgelegte Vertragsentwurf -3ist in Punkt 3. hinsichtlich der Fälligkeit des Kaufpreises so zu ändern, daß dieser erst nach grundverkehrsrechtlicher Genehmigung und Unterfertigung durch die Verkäufer fällig wird. In Punkt 6. hat die Frist nicht 20 sondern 10 Jahre zu betragen. Der zweite Satz des ersten Absatzes hat zu entfallen. Im Punkt 7, ist der Zwischensatz "gegen vorherige Ankündigung des Nichtgebrauchs von Seiten der Verkäufer“ um die Worte "bis 1.1. eines Jahres" zu ergänzen. Der Vertrag ist wegen der übrigen Punkte einem anderen Notar zur Durchsicht vorzulegen. 10. d) Bgm. August Grabher gibt bekannt, daß für die Beseitigung von Gartenabfällen am Samstag, 26.11. von 8.00 bis 11.30 Uhr beim Bauhof wieder ein Container bereitsteht. b) GR Oswald Dörler berichtet, daß das Boschele-Grundstück an der Bilkestraße aufgeschüttet wird. Es soll darauf geachtet werden, daß die Mulde auf dem verrohrten Bilkegraben erhalten bleibt. c) GV Karl Bischof möchte wissen, wie die Firma Eckart, Wolfurt, die Abwässer beseitigt, da diese nicht mehr der ARA Hofsteig zugeführt werden. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß diese Abwässer unter Aufsicht des Landeswasserbauamtes anderweitig entsorgt werden. d) GR Oswald Dörler bringt vor, daß der Fußweg auf dem Grundstück von Helene Rupp an der Höchsterstraße gerichtet werden sollte. Schluß der Sitzung: 21.25 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung�r Gemeindevertretung Fußach vom 8.11.1988 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Mag. Christof Mathis, Herbert König, Fidel Ochsenreiter. Unentschuldigt: GR Kurt Schneider Ersatzleute: Josef Kuster, Helene Siegel, Herbert Fitz.I GR Alois Kuster ist ab Pkt. 3, anwesend. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die An­ wesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ord­ nungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5, 6. 7, 8. 9. 10. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 4.10. 8 Bericht des Bürgermeisters Gebühren, Steuern und Abgaben 1989 Landesgesetze: a) Änderung des Raumplanungsgesetzes b) Änderung des Kanalgesetzes Jagd - Bestellung für 1 Mitglied und Ersatz für Jagd­ ausschuss. Konkurrenzverwaltung - Bildung eines Gemeindeverbande Konkurrenzverwaltung - Vertrag für Verfügung der Ver­ mögensanteile Grundankauf Gp. 1688/4 117 m 2 Grundankauf Glaser's Eck Gp. 307/8 mit 13, 563 m 2 Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 37, Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.10.1988 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: Daß im Zusammenhangmitder Mülltrennung noch verschieden Fragen offen sind, wie die Art der Abfuhr, die Größe der Säcke und der Preis; über das Ergebnis der Jurysitzung über die eingereich ten Projekte der Sportanlage Müß; daß der Wasserturm in Hard saniert werden muß; daß die Firma Nägelebau die Kanalisationarbeiten des Bauloses 2 im BA III fertiggestellt hat. Die Straßen sollen noch in diesem Monat asphaltiert werde 3, Die Gebühren, Steuern und Abgaben sowie die sonstigen Tarife werden für 1989 wie folgt festgesetzt: Uber Vorschlag des Finanzausschusses und Antrag von Bgm. August Grabher werden gegenüber 1988 folgende Änderungen einstimmig beschlossen: Kanalbenützungsgebühr S 10, 50/m 3 , bisher S 10, - o.MWS Beitragssatz 8% von S 2.625, - = S 210, -, bisher 200, ­ Schanz-Pacht, Kanalplatz S 4.900, -, bisher S 4.800, Landplatz S 2.450, -, bisher S 2.400, ­ Ubertragungsgebühr, Kanalplatz S 12.660, -, bisher S 1 Landplatz S 6, 330, -, bisher S . ., o.Mwst. o.Mwst. o.Mwst. .400, - incl. .200, - incl. - 2 - 4. 5, 6. 7, 8. 9. Liegeplatzgebühr je lfm. S 316, - bisher S 300, - o.Mws . Übertragungsgebühr S 1265, - bisher S 1200, - incl. Mws Bestätigungsgebühr S 844, - bisher S 800, - incl. Mws . Kindergartenbeitrag pro Monat S 90, -, bisher S 88, - i cl.; Essen auf Rädern S 40, - incl.Mwst./Mahlzeit bei einem Einkommen von S 6000, -/1 Person, S 9000, -/2 Personen, + S 3000, - für jede weitere Person. S 60, - bei darüberliegendenm Einkommen, wobei das Einkommen durch den Mehrpreis nicht unter die obigen Grenzwerte fallen darf; Mehrzweckhalle, mit Eintritt, Fußacher Vereine S 2.60 , , bisher S 2.500, - o.Mwst.; Rheindeltavereine S 4.200, -- bisher S 4.000, - o.Mwst. Auswärtige Vereine, Firmen usw. S 6.300, -, bisher S 6 00, - o.M, ; ohne Eintritt, Rheindeltavereine und Auswärtige S 1.0 0, -, bisher S 1000, - o.Mwst. über Antrag von GV Walter Schneider wird entgegen dem Vorschlag des Finanzausschusses die Hundesteuer um 5% auf S 367, 50, für jeden weiteren Hund im Haushalt auf S 735, - mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen angehoben. und der Fischereipacht um 4% auf insgesamt S 41.600, ­ (S 8.320, - bei 5 bzw. S 10.400 bei 4 Patenten) mehr­ heitlich bei 9 Gegenstimmen erhöht. Die Abfallgebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Getränkesteuer, Vergnügungssteuer, Gästetaxe, alle Wassergebühren und die Lesegebühren der Bücherei blei en gegenüber 1988 unverändert. über Antrag von Bgm. August Grabher wird zu folgenden Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages ein­ stimmig keine Begehren auf Volksabstimmung gestellt: a) Änderung des Raumplanungsgesetzes; b) Änderung des Kanalisationsgesetzes. über Antrag von GV-Ersatzmann Josef Kuster wird Bgm. August Grabher einstimmig als Mitglied und über Antra von GV Karl Kuster Vbgm. Otto Rupp mehrheitlich bei einer Gegenstimme als Ersatzmitglied für den Jagdaus­ schuss bestellt. über Antrag von Bgm. August Grabher wird die vorliege de Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau einstimmig genehmigt. über Antrag von Bgm. August Grabher wird die Verein­ barung über die Verfügung der Vermögensanteile der Gemeinden innerhalb der Konkurrenzverwaltung in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Uber Antrag von GR Oswald Dörler wird einstimmig be­ schlossen, von der Republik Österreich, Bundesstraßen verwaltung, die Gp. 1688/6 mit 117 m 2 um S 35.100, -­ (S 300, -/m 2 ) zu kaufen. Das ehemalige Straßenstück is dem gemeindeeigenen Grundstück 1356 mit dem Wohnhaus Fußach, Bundesstr. 7, vorgelagert. über Antrag von Bgm. August Grabher wird einstimmig beschlqpen, von Dipl. Ing. Eckart Schneider urld Hartm t Schneider, Schruns, die Gp. 307/8 mit 13, 563 m 2 (Glas r's Eck) zu kaufen. Kaufpreis s 3.100.000, --. Der von Notar Richard Huter, Bregenz, vorgelegte Ver- - 3 - tragsentwurf ist in Punkt 3. hinsichtlich der Fällig­ keit des Kaufpreises so zu ändern, daß dieser erst nach grundverkehrsrechtlicher Genehmigung und ffinter­ �ertigung durch die Verkäufer fällig wird. In Punkt 6. hat die Frist nicht 20 sondern 10 Jahre zu betragen. Der zweite Satz des ersten Absatzes hat zu entfallen. Im Punkt 7, ist der Zwischensatz "gegen vorherige An­ kündigung des Nichtgebrauchs von Seiten der Verkäufer' um die Worte "bis 1.1. eines Jahres" zu ergänzen. Der Vertrag ist wegen der übrigen Punkte einem andere Notar zur Durchsicht vorzulegen. 10. a) Bgm. August Grabher gibt bekannt, daß für die Be­ seitigung von Gartenabfällen am Samstag , 26.11. von 8.00 bis 11.30 Uhr beim Bauhof wieder ein Container berei�steht. b) GR Oswald Dörler berichtet, daß das Boschele-Grund stück an der Bilkestraße aufgeschüttet wird. Es so 1 darauf geachtet werden, daß die Mulde auf dem ver­ rohrten Bilkegraben erhalten bleibt. c) GV Karl Bischof möchte wissen, wie die Firma Eckar , Wolfurt, die Abwässer beseitigt, da diese nicht me r der ARA Hofsteig zugeführt werden. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß diese Abwässer unter Aufsicht de Landeswasserbauamtes anderweitig entsorgt werden. d) GR Oswald Dörler bringt vor, daß der Fußweg auf de Grundstück von Helene Rupp an der Höchsterstraße gerichtet werden sollte. Schluß der Sitzung: 21.25 Uhr Bürgermeister: -clty11//atfJ1 Schriftführer: �, (, fu. /]' J_ if