19861104_GVE017

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Letzte Änderung 20.10.2021, 06:40
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1986gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1986-11-04
Erscheinungsdatum 1986-11-04
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.11.1986 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Oswald Dörler, Kurt Schneider, Albert Blum, GV Helmut Stump, Fidel Ochsenreiter, Elmar Lumper, Richard Decker, Paul Moßbauer und dem unentschuldigten GV Herbert Flatz sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Karl Kuster, Josef Kuster, Herbert Fitz, Helene Siegel (ab Pkt. 5), Harald Büchele, Karlheinz Adenberger und Wernfried Pechtl. Bgm. August Grabher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 7.10.1986 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Baurichtlinien, Ausnahme Dachneigung bei Hanspeter Salzmann 4. Gemeindeblatt a) Rechnungsabschluß 1985 b) Voranschlag 1987 Steuern, Gebühren und Abgaben 1987 Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.10.1986 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u. a.: Daß der Wasserverband Hofsteig für die Abwasserreinigungsanlage in Hard und die Verbandssammler in 7 Bauabschnitten bisher rund 280 Millionen S aufgewendet hat Die Gelder wurden durch ca. S 20 Mill. Eigenmittel, S 68 Mill. Landesbeiträge und S 192 Mill. langfristig Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds aufgebracht; über eine Begehung der Baustelle "Retentionsbecken“ mit Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Landeswasserbauamtes; über den Baubeginn der Unterführung bei der Rheinbrücke für den Radweg. Die dort verlaufende Hauptwasserleitung muß dadurch verlegt werden. Die Wasserversorgung ist derzeit aus dem Ortswassernetz Höchst einwandfrei gewährleistet; über eine Aussprache zwischen dem Gemeindevorstand und dem Ausschuß der Feuerwehr. Ein VW-Bus als Mannschaftswagen und ein Schulungsraum werden von der Feuerwehr als Erfordernis vorgebracht. -2- 3. über Antrag von GR Alois Kuster wird für den von Hanspeter Salzmann auf Gp. 1083/2 geplanten Zubau eine Lager- und Gerätehalle wegen der Dachneigung eine Ausnahmegenehmigung von den Baurichtlinien erteilt. Das Dach hat dann dieselbe Neigung wie das bestehende Wohnhaus (15 o). 4. Es werden a) der Rechnungsabschluß 1985; b) der Voranschlag 1987 des Gemeindeverbandes "Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz" ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Über Antrag von GR Alois Kuster werden die Steuern, Gebühren und Abgaben für 1987 einstimmig gemäß dem Vorschlag des Finanzausschusses festgesetzt. Die Müllgebühren können noch nicht festgesetzt werden, da der Tarifausschuß die Kosten für 1987 noch nicht bekanntgegeben hat. Mit Ausnahme folgender Gebühren, bleiben diese gegenüber 1986 unverändert: Fischereipacht: bei 4 Patenten je S 40.000, -S 10.000, --. - bei 5 Patenten je S 8.000, - Grundpacht-Schanz: Kanal S 4.700, -- (bisher S 4.600/Jahr) Landplatz - die Hälfte Übertragungsgebühr: Kanalplatz S 12.200, - (bisher S 12.000) Landplatz - die Hälfte. Bei Übertragungen an Ehegatten, an Kinder und im Erbwege kann der Gern. Vorstand Ausnahmen genehmigen Kanalbenützungsgebühr: S 10/m3 zzgl. MWSt. (bisher S 9, -) Es ist dies eine Indexanpassung seit der ersten Gebührenfestsetzung vor 4 Jahren. Die Wassergebühren werden wie folgt neu verordnet: Gebührensatz: S 61, 60 (7% v. S 880, Leitungskosten für einen lfm. Wasserleitung. Grundgebühr: S 20, -/Monat; Wasserbezugsgebühr: S 4, 50/m3 Bauwassergebühr: S 2, 00/m2 Geschoßfläche Diese Verordnung tritt ab 1.1.87 in Kraft. Der Gebührensatz dient der Berechnung der Wasseranschlußgebühr, die nicht mehr pro Wohnung, sondern entsprechend der Geschoßfläche berechnet wird. 6. a) Bgm. August Grabher lädt alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter zur Teilnahme zum Kriegergedächtnis am Sonntag 9.11. ein. b) Auf Anfrage von GV Helga Rudhardt wird festgestellt, daß die Zustimmung des Landeswasserbauamtes zur Errichtung eines Fußweges auf dem Herrenfeldkanal nun vorliegt. Ein genauer Baubeginn kann noch nicht genannt werden. c) GR Alois Kuster und GV Karl Kuster regen die Öffnung verschiedener Gräben an. Bgm. August Grabher wird mit den Genannten die Gräben besichtigen. d) Aufgrund der Anfrage von GVE Herbert Fitz wird geprüft werden, ob und wo auf dem Herrenfeldkanal Drainagen verlegt wurden. Schluß der Sitzung: 20.30 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Verhandlungsschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.11.1986 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Oswald Dörler, Kurt Schneider, Albert Blum, GV Helmut Stump, Fidel Ochsenreiter, Elmar Lumper, Richard Decker, Paul Moß­ bauer und dem unentschuldigten GV Herbert Flatz sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Karl Kuster, Josef Kuster, Herbert Fitz, Helene Siegel (ab Pkt. 5), Harald Büchele, Karlheinz Adenberger und Wernfried Pechtl. Bgm. August Grabher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. T a g e s o r d n u n g Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 7.10. 6 Bericht des Bürgermeisters Baurichtlinien, Ausnahme Dachneigung bei Hanspeter Sa zmann Gemeindeblatt a) Rechnungsabschluß 1985 b) Voranschlag 1987 5. Steuern, Gebühren und Abgaben 1987 6. Allfälliges 1. 2. 3. 4. Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.10.1986 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: Daß der Wasserverband Hofsteig für die Abwasserreini­ gungsanlage in Hard und die Verbandssammler in 7 Bau­ abschnitten bisher rund 280 Millionen S aufgewendet h , t. Die Gelder wurden durch ca. S 20 Mill. Eigenmittel, S 68 Mill. Landesbeiträge und S 192 Mill. langfristig Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds aufgebracht; über eine Begehung der Baustelle" Retentionsbecken 11 mit Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Landeswasserbauamtes; über den Baubeginn der Unterführung bei der Rheinbrüc e für den Radweg. Die dort verlaufende Hauptwasserleitu g muß dadurch verlegt werden. Die Wasserversorgung ist derzeit aus dem Ortswassernetz Höchst einwandfrei ge­ ] währleistet; über eine Aussprache zwischen dem Gemeindevorstand un, dem Ausschuß der Feuerwehr. Ein VW-Bus als Mannschafts­ wagen und ein Schulungsraum werden von der Feuerwehr vorgebracht. als Erfordernis - 2 - 3. über Antrag von GR Alois Kuster wird für den von Hanspeter Salzmann auf Gp. 1083/2 geplanten Zubau einer Lager- und Gerätehalle wegen der Dachneigung eine Aus­ nahmegenehmigung von den Baurichtlinien erteilt. Das Dach hat dann dieselbe Neigung wie das bestehende Woh haus (15 O). 4. Es werden a) der Rechnungsabschluß 1985; b) der Voranschlag 1987 des Gemeindeverbandes II Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz II ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Uber Antrag von GR Alois Kuster werden die Steuern, Gebühren und Abgaben für 1987 einstimmig gemäß dem Vorschlag des Finanzausschusses festgesetzt. Die Müllgebühren können noch nicht festgesetzt werden, da der Tarifausschuß die Kosten für 1987 noch nicht bekanntgegeben hat. Mit Ausnahme folgender Gebühren, bleiben diese gegen­ über 1986 unverändert: Fischereipacht: S 40.000, -- - bei 5 Patenten je S 8.000, ­ bei 4 Patenten je S 10.000, --. Grundpacht-Schanz: Kanal S 4.700, -- (bisher S 4.600/Jahr) Landplatz - die Hälfte übertragungsgebühr: Kanalplatz S 1 2.200, - (bisher S 12.000) Landplatz - die Hälfte. Bei Übertragungen an Ehegatten, an Kinder und im Erbwege kann der Gern. Vorstand Ausnahmen genehmigen Kanalbenützungsgebühr: S 10/m 3 zzgl. MWSt. (bisher S 9, -) Es ist dies eine Indexanpassung seit der ersten Gebührenfestsetzung vor 4 Jahren. Die Wassergebühren werden wie folgt neu' verordnet: Gebührensatz: S 61, 60 (7% v. S 880, ­ Leitungskosten für einen lfm. Wasse leitung. Grundgebühr: S 20, -/Monat; Wasserbezugsgebühr:S 4, 50/m 3 S 2, 00/m 2 Geschoßfläche Bauwassergebühr: Diese Verordnung tritt ab 1.1.87 in Kraft. Der Gebührensatz dient der Berechnu g der Wasseranschlußgebühr, die nicht mehr pro Wohnung, sondern entspreche d der Geschoßfläche berechnet wird. 6. a) Bgm. August Grabher lädt alle Gemeinderäte und Ge­ meindevertreter zur Teilnahme zum Kriegergedächtnis am Sonntag 9.11. ein. b) Auf Anfrage von GV Helga Rudhardt wird festgestel t, daß die Zustimmung des Landeswasserbauamtes zur Er­ richtung eines Fußweges auf dem Herrenfeldkanal nun vorliegt. Ein genauer Baubeginn kann noch nicht ge­ nannt werden. c) GR Alois Kuster und GV Karl Kuster regen die öffnunk verschiedener Gräben an. Bgm. August Grabher wird ·t den Genannten die Gräben besichtigen. d) Aufgrund der Anfrage von GVE Herbert Fitz wird ge­ prüft werden, ob und wo auf dem Herrenfeldkanal Drainagen verlegt wurden. Schluß der Sitzung: 20.30 Uhr Bürgermeiz�er:// $t0�1/4tf!JUl!l/