19860204_GVE009

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Letzte Änderung 20.10.2021, 06:41
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1986gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1986-02-04
Erscheinungsdatum 1986-02-04
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.2.1986 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Vbgm. Otto Rupp Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten Bgm. August Grabher, GR Alois Kuster, GV Karl Gantner und Eugen Küng sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Georg Blum, Harald Büchele, Harald Lindner. Vizebürgermeister Otto Rupp eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 8.1.1986 2. Bericht des Vizebürgermeisters 3. Abgabenkommission - Geschäftsordnung 4. Flächenwidmungsplan - Änderung a) Jakob u. Marianne Schneider - Gp. 784/1 und 784/2 im Mahd von FL in BW b) Josefine Gasser - Gp. 783 im Mahd von FL in BW-Erwartung; c) Anna Bösch (+) - Gp. 1760 in der Bilke von FS-Gärtnerei in BM (=Richtigstellung); d) Hubert Häusle - Gp. 983 in der Mähder von FL in FS Müllverwertung (=Richtigstellung); - Gpn. 985/1 und 985/2 in der Mähder von FL in FS Müllverwertung. 5. Grundkauf - Gp. 1423 mit 1951 m2 von Maria Salzmann, Höchst, Kneippstr. 12, als Tauschgrundstück. 6. Kanalisation - Stundungszinsen und Fälligkeit. 7. Prüfungsausschuß - Bestellung weiterer Mitglieder. 8. Sperrstundenverlängerung - Parkcafe; Berufung 9. Sportlerehrungen - Änderung der Richtlinien. 10. Straßenangelegenheiten (Raumplanungsausschuß v. 2.1.1986) 11. Wasserverband Hofsteig - Voranschlag 1986. 12. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.1.1986 wird mit folgenden, von GR Oswald Dörler beantragten Ergänzungen einstimmig zur Kenntnis genommen: zu Punkt 5 - Voranschlag 1986 GR Kurt Schneider - Der noch nicht veranschlagte Erlös aus dem Verkauf der Inselgründe in Hard soll im Wesentlichen in die Errichtung der Sportanlage fließen. GV Helga Rudhardt meldet die mindest gleiche Priorität für die Schaffung einer Bademöglichkeit an und wird dabei von GV Richard Decker unterstützt. -2- GV Carmen Hornik sieht eine baldige ergänzende Straßenbenennung und Hausnummerierung für dringend notwendig. Ein Arzt im Sonntagsdienst hat sie auf die schlechte Auffindbarkeit von Patienten angesprochen. GR Oswald Dörler möchte, daß nochmals versucht wird, eine Regelung für die preisgünstige Abgabe von zwei bis drei alkoholfreien Getränken in den Gaststätten zu erreichen. zu Punkt 9 e) Anregung von GR Oswald Dörler - die Kombination der Projekte Schiffahrtsrinnenverlegung, Materialgewinn für den Friedhof (wie Hard mit Montana) und Bademöglichkeit ins Auge zu fassen. 2. Der Vizebürgermeister berichtet u. a.: über die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Fußach. Die Wehrmänner standen im vergangenem Jahr 2.915 Stunden für die Allgemeinheit im Einsatz; über die Besprechung zwischen Architekt Liebe, Schuldirektor Schwab usw, wegen dem Erweiterungsbau der Sonderschule. Vor einer weiteren Absprache über die Änderungswünsche von Dir. Schwab wird die Allgemeine Sonderschule Rankweil besichtigt; über die Beschlüsse des Gemeindevorstandes vom 15.1.1986; daß am 20.1.1986 die Schlußbesprechung der Revisionsabteilung der Landesregierung stattgefunden hat. Es wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Der Bericht wird noch schriftlich zugestellt; über eine Vermessung am Rohrspitz. Die öffentliche Straße wurde im betroffenen Bereich mit 3 Meter Breite festgelegt (Katasterbreite 2 bis 3 Meter); daß in den vergangen Wochen in den nahegelegenen Gemeinden Lochau, Schwarzach und Dornbirn mehrere Fälle von Tollwut festgestellt wurden. Vbgm. Otto Rupp bringt daher den Leinenzwang für Hunde in Erinnerung; über ein weiteres Schreiben der Gemeinde vom 14.1.198, an die Vorarlberger Landesregierung über das Problem des Zuhälter-und Dirnenwesens in Fußach. Dazu wird festgestellt, daß das Land Vorarlberg ein Wohnhaus, das noch von Personen aus diesem Milieu bewohnt ist, im Versteigerungswege erworben hat. GR Oswald Dörler berichtet über eine Sitzung der Dornbirner Gasgesellschaft wegen der Herstellung von Leitungskatasterplänen. 3. über Antrag von Vbgm. Otto Rupp wird a) eine Geschäftsordnung für die Abgabenkommission der Gemeinde Fußach beschlossen; b) GV Richard Decker zum Vorsitzenden und GV Elmar Lumper zum Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt; c) die Höhe des Sitzungsgeldes mit S 100/Sitzung festgelegt. 4. über Antrag von Vbgm. Otto Rupp werden folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes einstimmig beschlossen: a) (GV Jakob Schneider nimmt die Befangenheit wahr) Die Gp. 784/1 (Jakob Schneider, Bundesstr. 41) und Gp. 784/2 (Marianne Schneider, Riedlestr. 43) werden von FL in BW umgewidmet. -3- b) Die Gp. 783 (Josefine Gasser, Höchst, Rheinstr. 38) wird von FL in BW - Erwartung umgewidmet. c) Die Gp. 1760 (im Eigentum der verstorbenen Frau Anna Bösch, Bilkestr. 204) wird von FS Gärtnerei in Baumischgebiet umgewidmet. Es handelt sich hier um eine Richtigstellung, da ein Teil des Wohnhauses Bilkestr. 204 auf dieser Grundparzelle steht. d) Über Antrag von GV Walter Schneider wird die Gp. 983 (Firma Hubert Häusle, Dornbirn) von FL in FS " Müllverwertung“ umgewidmet. Diese Grundparzelle wird bereits seit vielen Jahren für die Müllverwertung betrieblich genützt. Die Gpn. 985/1 und 985/2 der Firma Häusle werden im Sinne der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 2.1.1986 einstimmig nicht umgewidmet. Erst wenn bekannt ist, welcher Art die Müllverwertung auf diesen Grundparzellen ist, wird hierüber neuerlich beraten. GV Richart Decker bringt vor, daß bei allfälliger Umwidmung eine mögliche Wertminderung der Nachbargrundstücke berücksichtigt werden müsste - allen falls Entschädigungsansprüche zu prüfen wären. 5. Über Antrag von GV Richard Decker wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen beschlossen, von Frau Maria Salzmann, Höchst, Kneippstr. 12, die Gp. 1423 mit 1, 951 m um S 680/m2 für Tauschzwecke gegen ein Grundstück an der Pertinselstraße (Widmung "Volksschule“) zu kaufen. 6. über Antrag von GR Oswald Dörler wird der Gemeindevertretung vom 8.11.1983 über die Stundungszinsen mit Wirkung vom 1.1.1986 wie folgt abgeändert: Der Stundungszins von bisher 8 % wird mit 3% über die Bankrate (derzeit insgesamt 7%) festgesetzt; die ersten 2 Monate ab Fälligkeit wird kein Zins verlangt; in den Abgabenbescheiden ist die gesetzliche Fälligkeit von einem Monat anzuführen. 7. Für den Prüfungsausschuß werden auf Vorschlag der Fraktionen folgende Mitglieder und Ersatzleute zusätzlich nominiert: ÖVP Fraktion - Mitglie1 Jakob Dietrich, Ersatzmitglieder Harald Büchele (für Jakob Dietrich) und Carmen Hornik. SPÖ Fraktion – Mitglied Paul Moßbauer, Ersatzmitglied Harald Lindner. 8. (Die Mitglieder des Gemeindevorstandes und GV Wolfgang Ochsenreiter nehmen die Befangenheit wahr) über Antrag von GV Richard Decker wird der Berufung der Gastgewerbebetriebsges.m.b.H. Bludenz vom 27.12.1985, gegen den Bescheid des Gemeindeamtes Fußach vom 13.12.1985 Zl. 130/6333, mit dem der Antrag um Verlängerung der Sperrstunde für das Parkcafe Fußach für die Zeit vom 7.10. bis 31.12.1985 abgewiesen wurde, einstimmig keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aus den im Amtsentwurf vom 4.2.1986 angeführten Gründen bestätigt. -4- 9. Über Antrag von GR Kurt Schneider wird der erste Satz der Richtlinien für Sportlerehrungen (Beschluß der Gemeindevertretung vom 3.5.1983) wie folgt einstimmig abgeändert: über Vorschlag des Sportausschusses können alle Fußacher Sportler (Einwohner) und alle Mitglieder eines Fußacher Sportvereins geehrt werden. 10. über Antrag von Vbgm. Otto Rupp werden die in der Sitzung des Raumplanungs-, Straßen- und Kanalisationsausschusses vom 2.1.1986 unter Punkt 2. angeführten Straßenangelegenheiten einstimmig unterstützt. Der Raumplanungsausschuß soll die für die Wegerrichtung auf dem verrohrten Herrenfeldkanal erforderlichen Maß nahmen durch Begehung festlegen. Dem Voranschlag 1986 des Wasserverbandes Hofsteig wird, über Antrag von Vbgm. Otto Rupp einstimmig zugestimmt. Der Anteil der Gemeinde Fußach beträgt voraussichtlich S 435, 621, -. 12. a) Vbgm. Otto Rupp berichtet über eine Aussprache im Gemeindeamt Hard über den Neubau einer Behindertenwerkstätte der Lebenshilfe in Hard. Neben anteiligen Errichtungskosten entstehen für die Gemeinden Hard, b) Höchst, Fußach und Gaißau keine Folgekosten. Die Bekanntgabe der Musikschulbeiträge der Musikschulen Bregenz, Hard und Lustenau (Höchst) durch Vizebürgermeister Otto Rupp löst eine rege Debatte über die Sinnhaftigkeit dieser Beiträge aus. c) Vbgm. Otto Rupp verliest das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wegen den von Dipl. Ing. Eckart Schneider, Schruns, geplanten Tennisplätzen und Trockenliegeplätzen auf "Glasers Eck". Für die Trockenliegeplätze besteht wenig Aussicht auf Genehmigung durch den Landschaftsschutz. Gegen eine Tennisanlage bestehen grundsätzlich keine Bedenken. d) Vbgm. Otto Rupp gibt bekannt, daß das Verfahren für einen Hühnerstallneubau in den Harder Wiesen noch nicht abgeschlossen ist. e) GV Richard Decker berichtet neuerlich, daß aus dem Regenwasserkanal gegenüber dem Gasthaus Hirschen seit ca. 2 Monaten Abwässer ausfließen. f) Auf Wunsch von GV Helga Rudhardt findet die Müllsackausgabe im Gemeindeamt auch an den Donnerstag Nachmittagen statt, da zu diesem Zeitpunkt auch der Sondermüll im Bauhof abgegeben werden kann. g) GV Helga Rudhardt erkundigt sich über die Möglichkeit der Errichtung der Straßenbeleuchtung im Bereich Bilkestraße bei Gassner - Klocker. Bericht in der nächsten Sitzung. Schluß der Sitzung: 21.50 Uhr Vizebürgermeister: Schriftführer: Geschäftsordnung [Geschäftsordnung Abgabenkommission] für die Abgabenkommission der Gemeinde Fußach, erlassen auf Grund des § 13 Abs. 4 Abgabenverfahrensgesetz (AbgVG), LGBl. Nr. 23/84, durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 4. Februar 1986. §1 Aufgaben. Der Abgabenkommission obliegen die ihr auf Grund des AbgVG. als Abgabenbehörde 2. Instanz zufallenden Aufgaben. §2 Einberufung der Sitzungen. (1) Der Vorsitzende hat die Abgabenkommission nach Bedarf zu Sitzungen einzuberufen. Der Bedarf richtet sich nach der Entscheidungspflicht gemäß § 129 AbgVG. (2) Die Einberufung hat mit der Angabe von Ort und Zeit der Sitzung mindestens eine Woche vor dem Sitzungstage schriftlich zu erfolgen. Für die Zustellung der Einberufung gelten die Bestimmungen des § 40 Abs. 5-8 Gemeindegesetz (GG) sinngemäß. §3 Anwesenheitspflicht, Einberufung von Ersatzmitgliedern. (1) Die Kommissionsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Ist ein Mitglied verhindert, so ist dies dem Vorsitzenden unter Angabe des Grundes unverzüglich bekanntzugeben. Der Vorsitzende hat an dessen Stelle und mit dessen Rechten einen Ersatzmann derselben Parteiliste zur Sitzung einzuberufen. (2) Der Vorsitzende hat den Sitzungen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen beizuziehen. Er kann auch den Sachbearbeiter des Gemeindeamtes mit beratender Stimme beiziehen. (3) Berichterstatter ist der Vorsitzende. Er kann diese Aufgabe einem anderen Kommissionsmitglied oder dem Sachbearbeiter übertragen. §4 Abstimmung Zu einem Beschluß ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder und die einfache Mehrheit der Stimmen mit der Maßgabe erforderlich, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden -2- entscheidend ist. Im übrigen gelten für den Abstimmungsvorgang die Bestimmungen des § 44 GG. sinngemäß. §5 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Abgabenkommission sind nicht öffentlich. Die Beratungen, die Beschlußfassung und die Beschlüsse sind vertraulich. §6 Verhandlungsschrift (1) über jede Sitzung ist eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese hat zu enthalten: a) Die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sämtlicher Kommissionsmitglieder. b) Ort und Zeit des Beginnes und der Beendigung der Sitzung. c) Die Namen des Vorsitzenden, der weiteren Sitzungsteilnehmer und des Schriftführers sowie die Feststellung der Beschlußfähigkeit. d) Alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse und deren Begründung sowie die namentliche Angabe des Abstimmungsergebnisses. (2) Die Führung der Verhandlungsschrift obliegt dem vom Vorsitzenden der Abgabenkommission bestellten Mitglied derselben bzw. dem vom Bürgermeister hiezu beauftragten Bediensteten der Gemeinde. (3) Die Verhandlungsschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen. (4) Die Einsicht in die Verhandlungsschrift steht den Mitgliedern der Abgabenkommission und dem Bürgermeister zu. (5) Die Verhandlungsschrift ist im Gemeindeamt aufzubewahren. §7 Stellvertretung des Vorsitzenden Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden gehen die ihm nach dem Gesetz und dieser Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben auf den Stellvertreter über. Dieser ist von der Gemeindevertretung zu bestimmen. -3- §8 Geschäftsbehandlung (1) Das Gemeindeamt hat die Anbringen, über welche die Abgabenkornmission zu entscheiden hat, dem Vorsitzenden vorzulegen. Die Vorbereitung und Bearbeitung der Sitzungsbeschlüsse der Abgabenkommission obliegt der sachlichen Aufsicht des Vorsitzenden. Vor Unterfertigung der Reinschrift durch den Bürgermeister §656 GG.) oder dessen Stellvertreter §§ 62 und 65 GG.) ist der Erledigungsentwurf auf die Übereinstimmung des Bescheides mit dem diesem zugrunde liegenden Beschluß der Abgabenkommission zu prüfen und abzuzeichnen. (2) Die Akten sind im Gemeindeamt aufzubewahren. §9 Entschädigung Den Mitgliedern der Abgabenkommission gebührt für Zeitversäumnis für jede angefangene Stunde des Zeitaufwandes eine Entschädigung von S 100, --. Verhandlungsschrift über die 9, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.2.1986 i� Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Vbgm. Otto Rupp Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten Bgm. August Grabher, GR Alois Kuster, GV Karl Gantner und Eugen Küng sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesern.. Ersatzleute: Georg Blum, Harald Büchele, Harald Lindner. Vizebürgermeister Otto Rupp eröffnet die Sitzung, begrüßt( die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die1· ordnungsgemäße Einladung unter Bekanntgabe der Tagesord1 nung fest. Tagesordnung: 1 1 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 8.1.8 2. Bericht des Vizebürgermeisters 3. Abgabenkommission - Geschäftsordnung 4. Flächenwidmungsplan - Änderung a) Jakob u. Marianne Schneider - Gp. 784/1 und 784/2 im Mahd von FL in BW b) Josefine Gasser - Gp. 783 im Mahd von FL in BW-Er wartung; c) Anna Bösch (+) - Gp. 1760 in der Bilke von FS­ Gärtnerei in BM (=Richtigstellung); d) Hubert Häusle - Gp. 983 in der Mähder von FL in FS Müllverwertung (=Richtigstellung); - Gpn. 985/1 und 985/2 in der Mähder von FL in FS Müllverwert ng. 5, Grundkauf - Gp. 1423 mit 1951 m 2 von Maria Salzmann, Höchst, Kneippstr. 12, als Tauschgrundstück. 6. Kanalisation - Stundungszinsen und Fälligkeit. 7. Prüfungsausschuß - Bestellung weiterer Mitglieder. 8. Sperrstundenverlängerung - Parkcafe; Berufung 9, Sportlerehrungen - �nderung der Richtlinien. 10. Straßenangelegenheiten (Raumplanungsausschuß v.2.1.86 11. Wasserverband Hofsteig - Voranschlag 1986. 12. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung der Gemei de­ vertretung vom 8.1.1986 wird mit folgenden, von GR Oswald Dörler beantragten Ergänzungen einstimmig zur Kenntnis genommen: zu Punkt 5 - Voranschlag 1986 GR Kurt Schneider - Der noch nicht veranschlagte Erlö aus dem Verkauf der Inselgründe in Hard soll im Wesen ­ t lichen in die Errichtung der Sportanlage fließen. GV Helga Rudhardt meldet die mindest gleiche Prioritä für die Schaffung einer Bademößlichkeit an und wird dabei von GV Richard Decker unterstützt. - 2 - GV Carmen Hornik sieht eine baldige ergänzende Straß n­ benennung und Hausnummerierung für dringend notwendig Ein Arzt im Sonntagsdienst hat sie auf die schlechte Auffindbarkeit von Patienten angesprochen. GR Oswald Dörler möchte, daß nochmals versucht wird, eine Regelung für die preisgünstige Abgabe von zwei bis drei alkoholfreien Getränken in den Gaststätten zu erreichen. zu Punkt 9 e) Anregung von GR Oswald Dörler - die Kombination der Projekte Schiffahrtsrinnenverlegung, Materialgewinn für den Friedhof (wie Hard mit Montana) und Bademög­ lichkeit ins Auge zu fassen. 2. Der Vizebürgermeister berichtet u.a.: über die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Fußach. Die Wehrmänner standen im vergangenem Jahr 2.915 Stunden für die Allgemeinheit im Einsatz; über die Besprechung zwischen Architekt Liebe, Schul­ direktor Schwab us�, wegen dem Erweiterungsbau der Sonderschule. Vor einer weiteren Absprache über die Änderungswünsche von Dir. Schwab wird die Allgemeine Sonderschule Rankweil besichtigt; über die Beschlüsse des Gemeindevorstandes vom 15.1.1 86; daß am 20.1.1986 die Schlußbesprechung der Revisions­ abteilung der Landesregierung stattgefunden hat. Es wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Der Bericht wird noch schriftlich zugestellt; über eine Vermessung am Rohrspitz. Die öffentliche Straße wurde im betroffenen Bereich mit 3 Meter Breit festgelegt (Katasterbreite 2 bis 3 Meter) ; daß in den vergangen Wochen in den nahegelegenen Ge­ meinden Lochau, Schwarzach und Dornbirn mehrere Fälle von Tollwut festgestellt wurden. Vbgm. Otto Rupp brin t daher den Leinenzwang für Hunde in Erinnerung; über ein weiteres Schreiben der Gemeinde vom 14.1.198, an die Vorarlberger Landesregierung über das Problem des Zuhälter-und Dirnenwesens in Fußach. Dazu wird festgestellt, daß das Land Vorarlberg ein Wohnhaus, das noch von Personen aus diesem Milieu bewohnt ist, im Versteigerungswege erworben hat. GR Oswald Dörler berichtet über eine Sitzung der Dorn birner Gasgesellschaft wegen der Herstellung von Lei­ tungskatasterplänen. 3. über Antrag von Vbgm. Otto Rupp wird a) eine Geschäftsordnung für die Abgabenkommission de Gemeinde Fußach beschlossen; b) GV Richard Decker zum Vorsitzenden und GV Elmar Lumper zum Stellvertreter des Vorsitzenden bestell c) die Höhe des Sitzungsgeldes mit S 100/Sitzung fest gelegt. l 4. über Antrag von Vbgm. Otto Rupp werden folgende Än­ derungen des Flächenwidmungsplanes einstimmig beschlo 1 sen: a) (GV Jakob Schneider nimmt die Befangenheit wahr) 1 Die Gp. 784/1 (Jakob Schneider, Bundesstr. 41) und Gp. 784/2 (Marianne Schneider, Riedlestr. 43) werden von FL in BW umgewidmet. - 3 - b) Die Gp. 783 (Josefine Gasser, Höchst, Rheinstr. 38 wird von FL in BW - Erwartung umgewidmet. c) Die Gp. 1760 (im Eigentum der verstorbenen Frau Anna Bösch, Bilkestr. 204) wird von FS Gärtnerei in Baumischgebiet umgewidmet. Es handelt sich hier um eine Richtigstellung, da ein Teil des Wohnhause Bilkestr. 204 auf dieser Grundparzelle steht. d) über Antrag von GV Walter Schneider wird die Gp. 983 (Firma Hubert Häusle, Dornbirn) von FL in FS " Müllverwertung '' umgewidmet. Diese Grundparzelle wird bereits seit vielen Jahren für die Müllver­ Nertung betrieblich genützt. Die Gpn. 985/1 und 985/2 der Firma Häusle werden im Sinne der Empfehlung des Raumplanungsausschuss s vom 2.1.1986 einstimmig nicht umgewidmet. Erst wen bekannt ist, welcher Art die Müllverwertung auf di sen Grundparzellen ist, wird hierüber neuerlich berate . GV Richart Decker bringt vor, daß bei allfälliger Umwidmung eine mögliche Wertminderung der Nachbar­ grundstücke berücksichtigt werden müsste - allen­ falls Entschädigungsansprüche zu prüfen wären. 5, über Antrag von GV Richard Decker wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen beschlossen, von Frau Maria Salz­ mann, Höchst, Kneippstr. 12, die Gp. 1423 mit 1, 951 m um S 680/m 2 für Tauschzwecke gegen ein Grundstück an der Pertinselstraße (Widmung" Volksschule") zu kauf n. 6. über Antrag von GR Oswald Dörler wird der Beschluß de Gemeindevertretung vom 8.11.1983 über die Stundungs­ zinsen mit Wirkung vom 1.1.1986 wie folgt einstimmig abgeändert: Der Stundungszins von bisher 8 % wird mit 3 % über de, Bankrate (derzeit insgesamt 7 %) festgesetzt; die ersten 2 Monate ab Fälligkeit wird kein Zins ver­ langt; in den Abgabenbescheiden ist die gesetzliche Fällig­ keit von einem Monat anzuführen. 7, Für den Prüfungsausschuß werden auf Vorschlag der Fraktionen folgende Mitglieder und Ersatzleute zusätz lieh nominiert: öVP Fraktion - Mitglie1 Jakob Dietrich, Ersatzmit+ glieder (für Jakob Dietrich) und Carme� Harald Büchele Hornik. SPö Fraktion - Mitglied. Paul Moßbauer, Ersatzmitglied! Harald Lindner. 8. (Die Mitglieder des Gemeindevorstandes und Wolfgang Ochsenreiter nehmen die Befangenheit wahr) über Antrag von GV Richard Decker wird der Berufung der Gastgewerbebetriebsges.m.b.H. Bludenz vom 27.12. 1985, gegen den Bescheid des Gemeindeamtes Fußach vom 13.12.198� Zl. 130/6333, mit dem der Antrag um Ver­ längerung der Sperrstunde für das Parkcafe Fußach für die Zeit vom 7.10. bis 31.12.1985 abgewiesen wurde, einstimmig keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aus den im Amtsentwurf vom 4.2.1986 angeführ en Gründen bestätigt. 1 , r. - 4 9. über Antrag von GR Kurt Schneider wird der erste Satz der Richtlinien für Sportlerehrungen (Beschluß der Gemeindevertretung vom 3.5.1983) wie folgt einstimmig abgeändert: über Vorschlag des Sportausschusses können alle Fußac Sportler (Einwohner) und alle Mitglieder eines Fußach Sportvereins geehrt werden. 10. über Antrag von Vbgm. Otto Rupp werden die in der Sitzung des Raumplanungs-, Straßen- und Kanalisations­ ausschusses vom 2.1.1986 unter Punkt 2. angeführten Straßenangelegenheiten einstimmig unterstützt. Der Raumplanungsausschuß soll die für die Weg_errichtung auf dem verrohrten Herrenfeldkanal erforderlichen Maß nahmen durch Begehung festlegen. 11. Dem Voranschlag 1986 des Wasserverbandes Hofsteig wir über Antrag von Vbgm. Otto_Rupp einstimmig zugestimmt Der Anteil der Gemeinde Fußach beträgt voraussichtlic S 4 35, 621, -. 12. a) Vbgm. Otto Rupp berichtet über eine Aussprache im Gemeindeamt Hard über den Neubau einer Behinderten werkstätte der Lebenshilfe in Hard. Neben anteilig Errichtungskosten entstehen für die Gemeinden Hard Höchst, Fußach und Gaißau keine Folgekosten. b) Die Bekanntgabe der Musikschulbeiträge der Musi schulen Bregenz, Hard und Lustenau (Höchst) durch Vizebürgermeister Otto Rupp löst eine rege Debatte über die Sinnhaftigkeit dieser Beiträge aus. c) Vbgm. Otto Rupp verliest das Schreiben der Bezirks hauptmannschaft Bregenz wegen den von Dipl. Ing. Eckart Schneider, Schruns, geplanten TennisplätzEn und Trockenliegepläizen:auf " Glasers Eck n. Für die Trockenliegeplätze besteht wenig Aussicht auf Genehmigung durch den Landschaftsschutz. Gegen eine Tennisanlage bestehen grundsätzlich keine Be­ denken. d) Vbgm. Otto Rupp gibt bekannt, daß das Verfahren fü einen Hühnerstallneubau in den Harder Wiesen noch nicht abgeschlossen ist. e) GV Richard Decker berichtet neuerlich, daß aus dem Regenwasserkanal gegenüber dem Gasthaus Hirschen seit ca. 2 Monaten Abwässer ausfließen. f) Auf Wunsch von GV Helga Rudhardt findet die Müll­ sackausgabe im Gemeindeamt auch an den Donnerstag­ Nachmittagen statt, da zu diesem Zeitpunkt auch de Sondermüll im Bauhof abgegeben werden kann. g) GV Helga Rudhardt erkundigt sich über die Möglich­ keit der Errichtung der Straßenbeleuchtung im Be­ reich Bilkestraße bei Gassner - Klocker. Bericht in der nächsten Sitzung. Schluß der Sitzung: 21.50 Uhr Schriftführer: er r n - Geschäftsordnung für die Abgabenkommission der Gemeinde Fußach, erlassen auf Grund des§ 13 Abs. 4 Abgabenverfahrensgesetz (AbgVG), LGBl. Nr. 23/84, durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 4. Februar 1986. § 1 Aufgaben. Der Abgabenkommission obliegen die ihr auf Grund des AbgVG. als Abgabenbehörde 2. Instanz zufallenden Aufgaben. § 2 Einberufung der Sitzungen. (1) Der Vorsitzende hat die Abgabenkommission nach Bedarf zu Sitzungen einzuberufen. Der Bedarf richtet sich nach der Ent­ scheidungspflicht gemäߧ 129 AbgVG. (2) Die Einberufung hat mit der Angabe von Ort und Zeit der Sitzung mindestens eine Woche vor dem Sitzungstage schriftlich zu erfolgen. Für die Zustellung der Einberufung gelten die Be­ stimmungen des§ 40 Abs. 5 - 8 Gemeindegesetz (GG) sinngemäß. § 3 Anwesenheitspflicht, Einberufung von Ersatzmitgliedern. (1) Die Kommissionsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Ist ein Mitglied verhindert, so ist dies dem Vor­ sitzenden unter Angabe des Grundes unverzüglich bekanntzugeben. Der Vorsitzende hat an dessen Stelle und mit dessen Rechten einen Ersatzmann derselben Parteiliste zur Sitzung einzuberufen. (2) Der Vorsitzende hat den Sitzungen erforderlichenfalls Sach­ verständige und Auskunftspersonen beizuziehen. Er kann auch den Sachbearbeiter des Gemeindeamtes mit beratender Stimme beiziehen. (3) Berichterstatter ist der Vorsitzende. Er kann diese Aufgabe einem anderen Kommissionsmitglied oder dem Sachbearbeiter über­ tragen. § 4 Abstimmung Zu einem Beschluß ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mit­ glieder und die einfache Mehrheit der Stimmen mit der Maßgabe er­ forderlich, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden - 2 - entscheidend ist. Im übrigen gelten für den Abstimmungsvorgang die Bestimmungen des§ 44 GG. sinngemäß. § 5 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Abgabenkommission sind nicht öffentlich. Die Beratungen, die Beschlußfassung und die Beschlüsse sind vertraulich. 6 Verhandlungsschrift (1) über jede Sitzung ist eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese hat zu enthalten: § a) Die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sämtlicher Kommissionsmitglieder. b) Ort und Zeit des Beginnes und der Beendigung der Sitzung. c) Die Namen des Vorsitzenden, der weiteren Sitzungsteilnehmer und des Schriftführers sowie die Feststellung der Beschluß­ fähigkeit. d) Alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse und deren Begründung sowie die namentliche Angabe des Abstimmungs­ ergebnisses. (2) Die Führung der Verhandlungsschrift obliegt dem vom Vorsitzenden der Abgabenkommission bestellten Mitglied derselben bzw. dem vom Bürgermeister hiezu beauftragten Bediensteten der Gemeinde. (3) Die Verhandlungsschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schrift­ führer zu unterfertigen. (4) Die Einsicht in die Verhandlungsschrift steht den Mitgliedern der Abgabenkommission und dem Bürgermeister zu. (5) Die Verhandlungsschrift ist im Gemeindeamt aufzubewahren. 7 Stellvertretung des Vorsitzenden Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden gehen die ihm nach dem Gesetz und dieser Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben auf den Stellvertreter über. Dieser ist von der Gemeindevertretung zu bestimmen. § - 3 - § 8 Geschäftsbehandlung ( 1) Das Gemeindeamt hat die Anbringen, über welche die Abgaben­ kornmission zu entscheiden hat, dem Vorsitzenden vorzulegen. Die Vorbereitung und Bearbeitung der Sitzungsbeschlüsse der Abgabenkommission obliegt der sachlichen Aufsicht des Vor­ sitzenden. Vor Unterfertigung der Reinschrift durch den Bürger­ meister(§ 66 GG.) oder dessen Stellvertreter(§§ 6 2 und 6 5 GG. ) ist der Erledigungsentwurf auf die Übereinstimmung des Bescheides mit dem diesem zugrunde liegenden Beschluß der Abgabenkommission zu prüfen und abzuzeichnen. ( 2) Die Akten sind im Gemeindeamt aufzubewahren. § 9 Entschädigung Den Mitgliedern der Abgabenkommission gebührt für Zeitversäumnis für jede angefangene Stunde des Zeitaufwandes eine Entschädigung von S 100, --.