19830503_GVE035

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Letzte Änderung 20.10.2021, 07:43
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1983gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1983-05-03
Erscheinungsdatum 1983-05-03
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Verhandlungsschrift Über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 3.5.1983 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Fußach. Beginn: 20 Uhr. Vorsitz: Bgm. August Grabher. Schriftführer: GS Reinfried Bezler. Anwesend: Sämtliche Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten Gemeindevertretern Karl Gantner und Elmar Lumper. Unentschuldigt: GV Walter Schneider Ersatzleute: Dr. Fritz Rohner, Werner Hämmerle. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung unten Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird folgender Dringlichkeitsantrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 7. Kauf eines Grundstückes. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 1.3.1983 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Limitierung für Sportlerehrung 4. Grundverkauf Firma Rund-Stahl-Bau (Kaufvertrag) 5. Vermeidung großer Bauwerke (Wohnblöcke) 6. Förderungsbeitrag Turnerschaft Fußach 7. Kauf eines Grundstückes 8. Allfälliges, Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom ?.4.1983 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: über eine weitere Aussprache bezüglich Vereinsgründung Landschaftspflege im Rheindelta und daß dieser Verein auch ohne die Gemeinde Fußach gegründet wurde, falls diese nicht beitritt; über die Vorsprache einer Fußacher Delegation bei Bischof Wechner bezüglich Abberufung von Pfarrer Anton Bär. Es sei inzwischen noch keine entgültige Entscheidung gefallen; über das Ergebnis der Nationalratswahl 1983. Er dankt allen, die bei der Wahl sowie bei der Unterschriftenaktion für das Hörnlebad mitgeholfen haben; über ein Gespräch im Gemeindeamt Höchst über die Kanalgebühren. Die Anschlußgebühr für ein mittleren Einfamilienhaus soll nicht über S 30.000, -- kosten. die Abwassergebühr nicht über S 9, - /m2 zuzügl. Mwst.; von der Pressefahrt von Landesrat Rusch u. a. bezüglich Problem Zersiedelung in Vorarlberg, -2Erschließung durch Straßenund Verhüttelung im Ried. In Fußach besteht eine starke Zersiedelung. Diese wurde durch den Flächenwidmungsplan in Griff bekommen. Es besteht eine schlechte Erschließung durch Straßen (viele Sackstraßen und zu schmale Straßen). Die Verhüttelung des Riedes falle besonders in Lustenau negativ auf; von der 12. Generalversammlung der Dornbirner Gasgesellschaft. Dem Geschäftsführer wird ein aus vier Personen bestehender Beirat zur Seite gestellt; daß mit Bundesgesetz fünf Feuchtgebiete in Österreich festgelegt wurden. Das Rheindelta ist eines dieser Gebiete; daß der Berufung der Gemeinden Hard und Fußach gegen die Bewilligung des Rheinvorstreckungsprojektes 19?2 - Trassenänderung 19?9 - keine Folge gegeben wurde. GV Richard Decker gibt zur Unterschriftenaktion für das Hörnlebad bekannt, daß nur 12 echte Gegner festzustellen waren. Eine höhere Beteiligung sei wegen des Andranges der Wahl nicht erreicht worden. Auf die Anfrage von GR Wolfgang Giselbrecht bezüglich Abberufung von Pfarrer Anton Bär geben Vbgm. Oswald Dörler und Bgm. August Grabher nähere Auskünfte. GV Richard Decker schlägt vor, daß vom Kulturreferat neben Klassik auch Volkstümliches geboten werden sollte. 3. Auf Vorschlag des Sportausschußes und Ergänzung von Vbgm. Oswald Dörler werden für Sportlerehrungen folgende Richtlinien einstimmig beschlossen: a) über Vorschlag des Sportausschußes können von der Gemeinde Fußacher Sportler und Mannschaften geehrt werden. b) Leistungserfordernis: Teilnehmer an einer Olympiade, Welt- oder Europameisterschaft, erster, zweiter oder dritter Rang einer österreichischen Staatsmeisterschaft, Vorarlberger Landesmeister, Sieger von internationalen Meisterschaften. c) Die Ehrung findet alle zwei Jahre statt. 4. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Firma Rund-Stahl-Bau den Kauf von S 450, -/m2 für ein weiteres Teilstück für 2058 m2 im Industriegebiet der Polder angenommen hat. über Antrag des Vorsitzenden wird der vorgelegte Kaufvertrag mit dem Zusatz, daß ab Fälligkeit bis zur Zahlung des Kaufpreises bankmäßige Zinsen zu entrichten sind, einstimmig genehmigt. Weiters ist die Angelegenheit Verlegung des Firmensitzes nach Fußach abzuklären und der Straßenerrichtungskostenanteil vor Vertragsunterfertigung zu bezahlen. 5. über Antrag von Bgm. August Grabher werden einstimmig folgende Richtlinien über Gebäude größeren Umfangs an die Baubehörde erster Instanz beschlossen. -3- Auf Flächen, die im Flächenwidmungsplan Fußach als Kern-, Wohn- oder Mischgebiet gewidmet sind, sind nur Gebäude zulässig, die den nachstehenden Bestimmungen und Höchstwerten entsprechen: 1. Traufhöhe, gemessen wie die Außenwandhöhe gemäß § 6 Abs. 2 Baugesetz: höchstens 7, 00 m. 2. - Gebäudelänge: ohne Versatz höchstens 20, 00 m mit mind. 1 Versatz a mind. 2, 00 m höchstens 25, 00 m 3. Gebäudebreite: höchstens 12, 50 m. 4. überbaute Fläche, ermittelt nach Baubemessungsverordnung, ausgenommen Reihenhausanlagen u. dgl.: höchstens 250 m2. 5. Bauvolumen, ermittelt nach Baubessungsverordnung, ausgenommen Reihenhausanlagen u. dgl. höchstens 2.000 m3. 6. Dachausbildung, stark untergeordnete Bauteile ausgenommen: nur als geneigtes Dach mit einer Dachneigung von mindestens 25° und höchstens 40° zulässig. Diese Bestimmungen sind für den Bürgermeister als Baubehörde verbindlich. Bei Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft als Baubehörde hat der Bürgermeister auf die Berücksichtigung dieser Richtlinien nachdrücklich hinzuwirken. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung und nur dann möglich, wenn die Abweichung öffentlichen Interessen, insbesondere die der Erhaltung bzw. Schaffung der besonderen Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes von Fußach nicht beeinträchtigt. 6. Über Antrag von GV Kurt Schneider wird Turnerschaft Fußach einstimmig für die Sanierung der Turnhalle und dem Anbau ein weiterer Förderungsbeitrag für 1983 von S 100.000, -gewährt. Über die Benützung der Turnhalle für schulische Zwecke ist mit der Turnerschaft Fußach eine Vereinbarung abzuschließen. 7. Über Antrag von Bgm. August Grabher und Vbgm. Oswald Dörler, die mit der Verkäuferin verhandelt haben, wird einstimmig beschlossen, von Brigitte Schreiber, Fußach, Riedgartenstr. 396, die Gp. 313/1 mit 916 m2 zum Preis von S 920, --/ m2 zur Arrondierung des Sonderschulareals käuflich zu erwerben. 8. Allfälliges: a) Der Gemeindeausflug 1983 wird auf 10.6.1983 zur Bundesgartenschau nach München festgelegt. Der Beitrag der Begleitpersonen (Ehegatten) beträgt S 200, -. Ersatzleute, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens viermal an Sitzungen teilgenommen haben, sind ebenfalls zum Ausflug eingeladen. Für Fahrt, Frühstück, Eintritt und Abendessen trägt die Kosten die Gemeinde. -4- b) Ersatzmann Dr. Fritz Rohner regt an, daß der Weg entlang des Yachthafens geöffnet werden soll Hiezu wird erklärt, daß dieses Wegstück demnächst in das öffentliche Gut der Gemeinde Fußach übergehen wird. c) Dr. Rohner regt weiters an, daß der Dorfbach von Unrat (Dosen usw.) geräumt werden sollte. d) Zur Anfrage von GV Richard Decker, was jetzt nach der Unterschriftenaktion für das Hörnlebad weiter geschehen wird, erklärt GR Wolfgang Giselbrecht, daß nach dem Vorschlag von Dr. Beck vorgegangen werden soll und zuerst die leichten Bewilligungen eingeholt werden. Schluß der Sitzung: 22.00 Uhr. Bürgermeister: Schriftführer: Verhan�lungsschrift Uber die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindaver­ tretung Fußach vom 3.5.1983 im Sitzungssaal des Ge­ meindQamtes Fußach. Begin�: 20 Uhr. Vorsitz: Bgm. A¼gust Grabher. RchriftfUhrQr: GS Reinfried Bezlqr. Anwesend: Sämtli�he Gemeinderäte und Gemqindevertreter nußer den entschuldigten Gemeinde­ vertrqtern Karl Gantne� und Elmar Lumper. UnentRchuldigt: GV Walter Schneider Ersatzleute: Dr. Fritz Rohner, Werner Hämmerle. Der Bürgermeistqr eröffnet die Sitzu'!'!-g, begrü, '3t die Ariwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit snwie die ordnungsgemäße Einladung urite� Bekanntgabe der Tages­ ordnung fest. Ube� An trag des Vorsitzeri den wird folgendc>.r D�ing­ lichkeitsan trag einstimmig iri die Tagesordnung aufge­ nommen: ?. Kauf eines GrundstUckes. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 1.3.1983 2. Bc>.ri�ht des Bürgermeisters 3. Limitierung für Rportlerehrung 4. Grundverkauf Firma Rund-Stahl-Bau (Kaufvertrag) 5. ve�meidung großer Bauwerke (Wohnblöcke) 6. Förderungsbeitrag Turnerschaft F11ßa<!h ?. Kauf eines GrundstUckes 8. Allfäl?igqs, Erledigung der Ta�esordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom ?.4.1983 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: Uber eine weitere Aussprache bezüglich Vereins­ grUndung Landschaftspflege im Rheinde1ta und daß dieser Verein auch ohne die Gc>.meinde Fußach ge­ grUnd�t wurde, falls diese nicht beitritt; über die Vorsprache einer Fußacher Delegation bei Bischof Wechner bC?zUglich Abberuf1mg 1..>on Pfarrer Anton Bär. Es sei inzwischen noch keine entgUltige Entscheidung gefallen; über das Ergebnis der NationaZratswahl 1983. Er dankt allen, die bei der Wahl sowie bei der Urite�­ schriftenaktion fUr das Hörn!ebqd mitgeholfen ha­ be?'!, ; Uber ein Gespräch im Gemeindeamt Höchst Uber die Kana!aebühren. Die AnschlußgebUhr fUr ein mittlere Einfamilienhaus soll nicht ü½er S 30.000, -- kosten die Abwassergebühr nicht über S 9, --/m 2 z21zügl. Mwst.; von der Pressefahrt von Landearat Rusch u.a. be­ züglich Problem Zersiedelung in Vorarlberg, Er- - 2 - schließung durch Straßen und Verhüttelung im Ried. In Fußach besteht eine starke Zersiedelung. Diese wurde durch den Flächenwidmungsplan in Griff be­ kommen. Es besteht eine schlechte Erschließung durch Straßen (viele Sackstraßen und zu schmale Straßen). Die Verhüttelung des Riedes falle be­ sonders in Lustenau negativ auf; von der 12. Generalversammlung der Dornbirner Gasgesellschaft. Dem Geschäftsführer wird ein aus vier Personen bestehender Beirat zur Seite gestellt; daß mit Bundesgesetz fünf Feuchtgebiete in Öster­ reich festgelegt wurden. Das Rheindelta ist eines dieser Gebiete; daß der Berufung der Gemeinden Hard und Fußach gegen die Bewilligung des Rheinvorstreckungspro­ jektes 19? 2 - Trassenänderung 19?9 - keine Folge gegeben wurde. GV Richard Decker gibt zur Unterschriftenaktion für das Hörnlebad bekannt, daß nur 12 echte Gegner festzustellen waren. Eine höhere Beteiligung sei wegen des Andranges der Wahl nicht erreicht wor­ den. Auf die Anfrage von GR Wolfgang Giselbrecht be­ züglich Abberufung von Pfarrer Anton Bär geben Vbgm. Oswald Dörler und Bgm. August Grabher nähere Auskünfte. GV Richard Decker schlägt vor, daß vom Kultur­ referat neben Klassik auch Volkstümliches geboten werden sollte. 3. Auf Vorschlag des Sportausschußes und Ergänzung von Vbgm. Oswald Dörler werden für Sportlerehrunge folgende Richtlinien einstimmig beschlossen: a) über Vorschlag des Sportausschußes können von der Gemeinde Fußacher Sportler und Mannschaften geehrt werden. b) Leistungserfordernis: Teilnehmer an einer Olympiade, Welt- oder Europameisterschaft, erster, zweiter oder dritter Rang einer öster­ reichischen Staatsmeisterschaft, Vorarlberger Landesmeister, Sieger von internationalen Meisterschaften. c) Die Ehrung findet alle zwei Jahre statt. 4. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Firma Rund-Stahl-Bau den Kauf von S 450, --/m 2 für ein weiteres Teilstück für 2058 m 2 im Industriegebiet der Polder angenommen hat. über Antrag des Vor­ sitzenden wird der vorgelegte Kaufvertrag mit dem Zusatz, daß ab Fälligkeit bis zur Zahlung des Kauf preises bankmäßige Zinsen zu entrichten sind, ein­ stimmig genehmigt. Weiters ist die Angelegenheit Verlegung des Firmensitzes nach Fußach abzuklären und der Straßenerrichtungskostenanteil vor Ver­ tragsunterfertigung zu bezahlen. 5. über Antrag von Bgm. August Grabher werden ein­ stimmig folgende Richtlinien über Gebäude größeren Umfangs an die Baubehörde erster Instanz be­ schlossen. - 3 - Auf Flächen, die im Flächenwidmungsplan Fußach als Kern-, Wohn- oder Mischgebiet gewidmet sind, sind nur Gebäude zulässig, die den nachstehen­ den Bestimmungen und Höchstwerten entsprechen: 1. Traufhöhe, gemessen wie die Außenwandhöhe gemäß § 6 Abs. 2 Baugesetz: höchstens ?, 00 m. 2. Gebäudelänge: - ohne Versatz höchstens 20, 00 m - mit mind. 1 Versatz a mind. 2, 00 � höchsten 25, 00 m 3. Gebäudebreite: höchstens 12, 50 m. 4. überbaute Fläche, ermittelt nach Baubemessungsverordnung, ausgenommen Reihenhausanlagen u. dgl. : höchstens 250 m 2 • 5. Bauvolumen, ermittelt nach Baubessungsver­ ordnung, ausgenommen Reihenhausanlagen u.dgl. höchstens 2.000 m 3 • 6. Dachausbildung, stark untergeordnete Bauteile ausgenommen: nur als geneigtes Dac¾ mit einer Dachneigung von mindestens 25 ° und höchstens 40 ° zulässig. Diese Bestimmungen sind für den Bürgermeister als Baubehörde verbindlich. Bei Zuständigkeit de Bezirkshauptmannschaft als Baubehörde hat der Bürgermeister auf die Berücksichtigung dieser Richtlinien nachdrücklich hinzuwirken. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Gemeinde­ vertretung und nur dann möglich, wenn die Ab­ weichung öffentlichen Interessen, -insbesondere ·die der Erhaltung bzw. Schaffung der besonderen Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes von Fußach nicht beeinträchtigt. 6. + GV Kurt Schneider wird Turnerschaft Fußach einstimmig für die Sanierung der Turnhalle und dem Anbau ein weiterer Förderungsbeitrag für 1983 von S 100.000, -- gewährt. Ober die Benützung der Turnhalle für schulische Zwecke ist mit der Turnerschaft Fußach eine Ver­ einbarung abzuschließen. ?. Ober Antrag von Bgm. August Grabher und Vbgm. Oswald Dörler, die mit der Verkäuferin verhan­ delt haben, wird einstimmig beschlossen, von Brigitte Schreiber, Fußach, Riedgartenstr. 396, die Gp. 313/ 1 mit 916 m 2 zum Preis von S 9?0, --/ m 2 zur Airondierung des Sonderschulareals käuf­ lich zu erwerben. 8 . Allfälliges: a) Der Gemeindeausflug 198 3 wird auf 10. 6. 198 3 zur Bundesgartenschau nach München festgelegt. Der Beitrag der Begleitpersonen (Ehegatten) beträgt S 200, --. Ersatzleute, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens viermal an Sitzungen teil­ genommen haben, sind ebenfalls zum Ausflug ein­ geladen. Für Fahrt, Frühstück, Eintritt und Abendessen trägt die Kosten die Gemeinde. + über Antrag von - 4 - b) Ersatzmann Dr. Fritz Rohner regt an, daß der Weg entlang des Yachthafens geöffnet werden solL Hiezu wird erklärt, daß dieses Wegstück dem­ nächst in das öffentliche Gut der Gemeinde Fuß­ ach übergehen wird. c) Dr. Rohner regt weiters an, daß der Dorfbach von Unrat (Dosen usw. ) geräumt werden sollte. d) Zur Anfrage von GV Richard Decker, was jetzt nach der Unterschriftenaktion für das Hörnlebad weiter geschehen wird, erklärt GR Wolfgang Giselhrecht, daß nach dem Vorschlag von Dr. Beck vorgegangen werden soll und zuerst die leichten Bewilligungen eingeholt werden. Schluß der Sitzung: 22. 00 Uhr. B ürgermeister: Schriftführer: