19831108_GVE040

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Letzte Änderung 20.10.2021, 07:45
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1983gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1983-11-08
Erscheinungsdatum 1983-11-08
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 8.11.1983 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Fußach. Beginn: 19.30 Uhr. Vorsitz: Bgm. August Grabher, Schriftführer: GS Reinfried Bezler. Anwesend: Sämtliche Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Kurt Schneider und Karl Gantner. Ersatzleute: Fidel Ochsenreiter, Werner Hämmerle. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 4.10.1983 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen der Vorarlberger Landesregierung: a) Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes b) Änderung des Landesbedienstetengesetzes c) Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes 4. Rechnungsabschluß 1982 Konkurrenzverwaltung 5. Änderungsvorschläge zum Flächenwidmungsplan 6. Festsetzung der Gebühren 1984 7. Ankauf eines Brunnens für den Kirchplatz 8. Anschaffung einer Telefonanlage Gemeindeamt 9. Grundverkauf Bösch, Ferd. Weiß-Straße - 22 m2 10. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 39. Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.10.1983 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: daß der Grenzgraben westlich der Rheinstraße und der Gießengraben in nächster Zeit geöffnet werden; daß vom Wasserverband Rheindelta bezüglich Erweiterung des Schöpfwerkes Fußach möglichst rasch der Finanzierungsschlüssel ermittelt werden muß. 3. Zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages über die Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes, des Landesbedienstetengesetzes und des Land.- und Forstarbeitergesetzes wird einstimmig kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt. (Antrag von Bgm. August Grabher) 4. über Antrag von Vbgm. Oswald Dörler wird der Rechnungsabschluß 1982 der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau mit einem Abgang von S 90.735, 49 einstimmig zur Kenntnis genommen. -2Durch die Auflösung des Bürgerheimes ist in den kommenden Jahren nicht mehr mit einem Abgang zu rechnen. 5. Die Vorschläge des Raumplanungs-, Straßen- und Kanalausschußes Punkte 2.1 bis 2.19 der Sitzungen vom 10.10. und 24.10.1983 werden mit nachstehenden Ausnahmen und Ergänzungen einstimmig genehmigt: 2.3 Aus der Gp. 79? des Helmut Blum, Mahdstr. 356, wird eine Bauplatztiefe entlang der geplanten Straßenverbindung Mahdstraße – Höchsterstraße von FL in EM umgewidmet. 2.5 Anmerkung: GV Alois Kuster ist für eine Umwidmung der Gpn. 307/4 und 312 in BM. Die Umwidmung der Gp. 307/3 wird unter Punkt 2.15 befürwortet. 2.13 Die Gp. 307/64 wird im Sinne einer geraden Abgrenzung nicht in BM umgewidmet. 2.15 Die Gp. 307/3 und Gp. 300 werden zur Gänze von FL in BM umgewidmet. Der Burggarten, Gpn. 298, 299 und 1751/32, wird von FL teilweise in BM und teilweise in ÜZ umgewidmet, wobei der südliche Teil einschließlich des Burgbühels als ÜZ gewidmet wird. 2.16 Die Umwidmung in EM-Erwartung erfolgt auf der Grundlage des Teilungsentwurfes von Dipl-Ing. Klocker, Bregenz, vom 27.9.1983. Ergänzend wird einstimmig die Widmung eines Fußweges von der Gp. 307/5 (Polder) über die Gpn. 307/68 und 307/6 (alle im Gemeindebesitz) zum Hochwasserdamm beschlossen. Die Befangenheit wurde von den jeweils betroffenen Gemeinderäten und Gemeindevertretern bei der Abstimmung wahrgenommen. 6. Ober Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, sämtliche Gebühren und Abgaben für 1984 werden in der selben Höhe wie für 1983 belassen, ausgenommen der Pacht für die Grundstücke in der Schanz usw., der um den Index von 2, 61 %, abgerundet auf S 100, --, erhöht wird. Ein Kanalplatz kostet 1984 ohne Mwst. S 4.200, --, ein Landplatz S 2.100, -- usw. Der Beitragssatz für die Kanalisationsbeiträge wird einstimmig mit S 180, -- festgesetzt, das sind 8 % von S 2.250, -- (das sind die Kosten für 1 lfm Rohrkanal im Durchmesser von 400 mm, in einer Tiefe von 3, 00 m). Die Kanalbenützungsgebühr wird mit S 9, --/m3 Wasserverbrauch festgelegt. Diese Gebühren sind ohne Mwst. Die vom Ausschuß vorgeschlagenen Fristen für die Anschlüsse (6 Monate nach Zustellung des Anschlußbescheides bzw. im Zuge der Kanalerrichtung) und die Bezahlung (innert 3 Monaten nach Herstellung des Anschlußes ohne Zinsen, innert 4-6 Monaten Zinsen in Höhe der Hälfte der von der Gemeinde zu -3- bezahlenden bankmäßigen Zinsen, ab 6. Monat Zinsen in Höhe des von der Gemeinde zu bezahlenden Zinssatzes) werden einstimmig befürwortet. Weiters wird festgehalten, daß der Sportfischerverein Rheindelta den durch die Wertsicherungsklausel sich ergebenden Mehrpacht zu entrichten hat. 7. Über Antrag von GV Richard. Decker wird einstimmig beschlossen, bei der Firma Walter Grabherr, Lüchingen / Schweiz, einen antiken Brunnen für den Kirchplatz um den Betrag von SFr. 17.000, -- ohne Zoll inkl. Lieferung und Aufstellung zu kaufen. 8. Die Entscheidung über die Anschaffung einer neuen Telefonanlage wird dem Gemeindevorstand zugewiesen. 9. Eine Entscheidung über den Verkauf von 22 m2 Grund aus dem öffentlichen Gut an Traudlinde Bösch, Ferd.-Weiß-Straße104a, wird zur weiteren Abklärung bezüglich Zaunhöhe und Straßenverlauf einstimmig zurückgestellt. 10. Auf eine Anfrage von GV Elmar Lumper wird festgestellt, daß die Gemeinde bereit ist, auf Wunsch der Anschlußpflichtigen einzelner Straßenzüge, bei Baufirmen Kostenanbote für die Herstellung der Kanalanschlüsse einzuholen. Weiters werden vom Vorsitzenden verschiedene Anfragen beantwortet. Schluß der Sitzung: 22.10 Uhr. Bürgermeister: Schriftführer: Verhandlungsschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung Fußach vom 8.11.1983 im Sitzungssaal des Ge­ meindeamtes Fußach. Beginn: 1 · 9.3 0 Uhr. Vorsitz·: Bgm. August Grabher, Schriftführer: GS Reinfried Bezler. Anwesend: Sämtliche Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Kurt Schneider und Karl Gantner. Ersatzleute: Fidel Ochsenreiter, Werner Hämmerle. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung unter Bekanntgabe der Tages­ ordnung fest. Tage·sordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 4.10.1983 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen der Vorarl­ berger Landesregierung: a) Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes b) Änderung des Landesbedienstetengesetzes c) Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes 4. Rechnungsabschluß 1982 Konkurrenzverwaltung 5. Änderungsvorschläge zum Flächenwidmungsplan 6. Festsetzung der Gebühren 1984 7. Ankauf eines Brunnens für den Kirchplatz 8. Anschaffung einer Telefonanlage Gemeindeamt 9. Grundverkauf Bösch, Ferd. Weiß-Straße - 22 m 2 10. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 39. Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.10.1983 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: daß der Grenzgraben westlich der Rheinstraße und der Gießengraben in nächster Zeit geöffnet werden; daß vom Wasserverband Rheindelta bezüglich Er­ weiterung des Schöpfwerkes Fußach möglichst rasch der Finanzierungsschlüssel ermittelt werden muß. 3. Zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Land­ tages über die Änderung des Gemeindebediensteten­ gesetzes, des Landesbedienstetengesetzes und des Land- und Forstarbeitergesetzes wird einstimmig kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt. (Antrag von Bgm. August Grabher) 4. über Antrag von Vbgm. Oswald Dörler wird der Rech­ nungsabschluß 1982 der Konkurrenzverwaltung Höchst­ Fußach-Gaißau mit einem Abgang von S 90. 735, 49 ein­ stimmig zur Kenntnis genommen. - 2 - Durch die Auflösung des Bürgerheimes ist in den kommenden Jahren nicht mehr mit einem Abgang zu rechnen. 5. Die Vorschläge des Raumplanungs-, Straßen- und Kanalausschußes Punkte 2.1 bis 2.19 der Sitzungen vom 10.10. und 24.10.1983 werden mit nachstehenden Ausnahmen und Ergänzungen einstimmig g�nehmigt: 2.3 Aus der Gp. ?9? des Helmut Blum, Mahdstr. 356, wird eine Bauplatztiefe entlang der geplanten Straßenverbindung Mahdstraße - Höchsterstraße von FL in EM umgewidmet. 2.5 Anmerkung: GV Alois Kuster ist für eine Um­ widmung der Gpn. 30?/4 und 312 in BM. Die Um­ widmung der Gp. 30?/3 wird unter Punkt 2.15 befürwortet. 2. 13 Die Gp. 30?/64 wird im Sinne einer geraden Abgrenzung nicht in BM umgewidmet. 2.15 Die Gp. 30?/3 und Gp. 300 werden zur Gänze von FL in BM umgewidmet. Der Burggarten, Gpn. 298, 299 und 1?51/32, wird von FL teilweise in BM und teilweise in ÜZ umgewidmet, wobei der südliche Teil einschließlich des Burg­ bühels als üZ gewidmet wird. 2. 16 Die Umwidmung in EM-Erwartung erfolgt auf der Grundlage des Teilungsentwurfes von Dipl-Ing. Klocker, Bregenz, vom 2?.9.1983. Ergänzend wird einstimmig die Widmung eines Fuß­ weges von der Gp. 30?/5 (Polder) über die Gpn. 30?/68 und 30?/6 (alle im Gemeindebesitz) zum Hochwasserdamm beschlossen. Die Befangenheit wurde von den jeweils betroffenen Gemeinderäten und Gemeindevertretern bei der Ab­ stimmung wahrgenommen. 6. Ober Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig be­ schlossen, sämtliche Gebühren und Abgaben für 1984 werden in der selben Höhe wie für 1983 belassen, ausgenommen der Pacht für die Grundstücke in der Schanz usw., der um den Index von 2, 61 %, abge­ rundet auf S 100 , --, erhöht wird. Ein Kanalplatz kostet 1984 ohne Mwst. S 4.200, --, ein Landplatz S 2. 100, -- usw. Der Beitragssatz für die Kanalisationsbeiträge wird einstimmig mit S 180, -- festgesetzt, das sind 8 % von S 2.250, -- (das sind die Kosten für 1 lfm Rohrkanal im Durchmesser von 400 mm, in einer Tiefe von 3, 00 m). Die Kanalbenützungsgebühr wird mit S 9, --/m 3 Wasser verbrauch festgelegt. Diese Gebühren sind ohne Mwst. Die vom Ausschuß vorgeschlagenen Fristen für die Anschlüsse (6 Monate nach Zustellung des Anschluß­ bescheides bzw. im Zuge der Kanalerrichtung) und die Bezahlung (innert 3 Monaten nach Herstellung des Anschlußes ohne Zinsen, innert 4-6 Monaten Zinsen in Höhe der Hälfte der von der Gemeinde zu - 3 - ?. 8. 9. 10. bezahlenden bankmäßigen Zinsen, ab 6. Monat Zinsen in Höhe des von der Gemeinde zu bezahlenden Zins­ satzes) werden einstimmig befürwortet. Weiters wird festgehalten, daß der Sportfischer­ verein Rheindelta den durch die Wertsicherungs­ klausel sich ergebenden Mehrpacht zu entrichten hat. Uber Antrag von GV Richard. Decker wird einstimmig beschlossen, bei der Firma Walter Grabherr, Lüchingen/Schweiz, einen antiken Brunnen für den Kirchplatz um den Betrag von SFr. 1?.000, -- ohne , Zoll inkl. Lieferung und Aufstellung zu kaufen. Die Entscheidung über die Anschaffung einer neuen Telefonanlage wird dem Gemeindevorstand zuge­ üJiesen. Eine Entscheidung über den Verkauf von 22 m 2 Grund aus dem öffentlichen Gut an Traudlinde Bösch, Ferd. Weiß-Straße104a, wird zur üJeiteren Abklärung be­ züglich Zaunhöhe und Straßenverlauf einstimmig zu­ rückgestellt. Auf eine Anfrage von GV Elmar Lumper üJird festge­ stellt, daß die Gemeinde bereit ist, auf Wunsch der Anschlußpflichtigen einzelner Straßenzüge, bei Baufirmen Kostenanbote für die Herstellung der Kanalanschlüsse einzuholen. Weiters werden vom Vorsitzenden verschiedene An­ fragen beantwortet. Schluß der Sitzung: 22.10 Uhr. Bürgermeister: Schriftführer: �p;iv