19811201_GVE019

Dateigröße 222.93 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 08:27
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1981gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1981-12-01
Erscheinungsdatum 1981-12-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 1. Dez. 1981 im Gemeindeamt. Beginn: 19.30 U r. Vorsitz: Bgm. August Grabher. Schriftf.: GS R. Bezler. Anwesend: Sämtliche Gemeinderäte und Gemeindevertreter außer den entschuldigten GV Ing. Lothar Blum, Lotte Laßner und Günther Neuwirth. Ersatzmann: Fidel Ochsenreiter. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die An-1 wesenden, insbesondere auch die erschienenen Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungs­ gemäß$inladung fest. Gedenkminute für den am 20.11.1981 verstorbenen Alt­ Gemeinderat und Bausachverständigen der Gemeinde Fußach Hubert Krebs. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 3. Nov. 1981. 2. Bericht des Bürgermeisters. 3. Stellungnahme zu.Gesetzesbeschlüssen: a) Pflichtschulorganisationsgesetz b) Änderung des Baugesetzes 4. Rechnungsabschluß 1980 der Konkurrenzverwaltung Höchst - Fußach - Gaißau. 5. Stellungnahme zur Baubewilligung Hühnerfarm 6. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 3.11.1981 wird ohne Einwand einstimmig zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: daß der Anteil von Fußach an der Polytechnischen Schule in Bregenz 3, 06 % beträgt, aber derzeit 14 Schüler aus Fußach oder ca. 5 % der Schüler diese Schule besuchen. 1982 sind für den Neubau noch S 13, 3 Mio. vorgesehen; über die Aussprache mit Dr. Kunrich Gerer von der Landesregierung bezüglich Naturschutzverordnung Rheindelta. Es wurde neuerlich unterstrichen, daß eine weitere Zusammenarbeit mit der Gemeinde nur bei einer Befristung der Verordnung auf weitere fünf Jahre möglich ist. Die Gestattung der Reini­gung der Straßengräben so wie weiterer, noch fest­ zulegender Gräben, das Recht zur ganzjährigen Begehung der Grundstücke durch Besitzer ung Bewirt­ schafter (mit Ausnahme der Schilf- und Schlick­flächen) und die Berücksichtigung anderer Vorschläge sowie die Zusage einer unbürokratischen Handhabung bei entsprechenden Fällen stellen eine gewisse Er­ leichterung gegenüber der1bisherigen Verordnung dar. Die Möglichkeit zur Anlegung von Gärten konnte aber nicht erreicht werden. Die Flächenprämie für - 2 - jährlich nur einmaliges Mähen der Grundstücke innert des Hochwasserdammes wurde auch für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt. Durch die Befristung der Verordnung sind erforderliche Anpassungen an die jeweiligen Verhältnisse leichter möglich; daß die Sperrung von Wasserflächen in der Fußacher Bucht unserem Vorschlag gemäß erfolgen wird, Zur Schaffung einer Bademöglichkeit im Hörnle müßte die Gemeinde den Grund für die Zufahrt dem Bund ab­ kaufen. 3. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages a) über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes b) über eine Änderung des Baugesetzes einstimmig kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt. 4. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird der Rech­ nungsabschluß 1980 der Konkurrenzverwaltung Höchst Fußach - Gaißau in der vorliegenden Fassung ein­ stimmig genehmigt. Gesamteinnahmen von S 2.177 , 211:, 64 S 2.042.078, 62 gegenüber, sodaß der Rechnungsab­ schluß 1980 mit einem Überschuß von S 135.133, 02 abschließt. Der Überschuß ist jedoch nur durch Gemeindebeiträge in Höhe von S 280.000, -- (Anteil Fußach S 80.000, --) entstanden. Der Abgang des Bürgerheimes betrug S 316.626, --, was auf die gleichbleibenden Kosten bei weniger Insassen zurückzuführen ist. Durch die Schließung des Bürgerheimes nach der Eröffnung des neuen Altenwohnheimes in Höchst im kommenden Jahr ent­ fällt dieser Passivposten. 5. über Antrag von GR Wolfgang Giselbrecht und GV Karl Gantner wird einstimmig beschlossen: Mit der Abfassung der Berufung gegen die Baube­ willigung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz für die Errichtung eines Hühnerstalles durch Herrn Merz in den Harder Wiesen ist ein Rechts­ anwalt zu beauftragen(z.B. Dr. Moosbrugger, Dorn­birn) . Die Berufung ist sowohl für die Gemeinde als auch für die unmittelbar betroffenen Anrainer zu ver­ fassen. Außer den Stempelgebühren trägt die Ge­ meinde die Kosten zur Gänze. GR Wolfgang Giselbrecht regt unabhängig von der Berufung eine Aussprache mit Herrn Merz bezüglich eines anderen Standortes an. Der Bgm. August Grabher glaubt, daß dies kaum Erfolg haben wird, da die Positionen zu verhärtet sind. GV Karl Gantner ruft zu einer umfangreichen Öffent­ lichkeitsarbeit in Rundfunk und Presse insbesondere die betroffenen Anrainer auf, die durch Leserbriefe aktiv werden sollten. - 3 6.a) Betreffend Grundkauf von Wink wird verlangt, daß nicht der ideelle Anteil von 2/10 erworben wird, sondern die anteilige Fläche vorher von der Gp. 852/1 abzutrennen ist. b) Die Debatte über offene Hundesteuer für die zwei Hunde von Karlheinz Bickel, Ob. Eichwaldstr. 337, erbringt kein brauchbares Ergebnis. Schluß der Sitzung: 20.55 Uhr Bürgermeister: Schriftführer