19750708_GVE004

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Letzte Änderung 20.10.2021, 09:00
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1975gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1975-07-08
Erscheinungsdatum 1975-07-08
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 8.7.1975 im Gemeindeamt Fußach. Beginn: 20.15 Uhr. Vorsitz: Bgm. Kurt Nagel. Anwesend: Sämtliche Gemeinderäte und Gerneindevertreter außer den entschuldigten GV. Kurt Ghesla, Karl Gantner und Gebhard Blum. Unentschuldigt: GV Reinold Nagel. Ersatzmänner: Herbert Fitz, Wilmar Schneider, Oswald Dörler. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Die Ladungen zur Sitzung wurden ordnungsgemäß zugestellt. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um zwei Dringlichkeitsanträge erweitert: a) Verbot der gewerbsmäßigen Unzucht; b) Namhaftmachung eines weiteren Mitgliedes in die Gemeindekommission zur Bildung der Schöffen- und Geschworenenlisten. 1. Behandlung der Naturschutzsache Fußach mit Aufklärung von LORR. Dr. Kunrich Gehrer. Eventuell Beschlußfassung. Der Bürgermeister gibt einen Rückblick über die bisherigen Geschehnisse seit Beginn der beabsichtigten Errichtung eines Naturschutzgebietes bis heute. Er verliest die ablehnende Stellungnahme der Grundbesitzer sowie der Weide- und Streueinteressentschaft, des größten Grundbesitzers im betroffenen Gebiet. Sodann erläutert Dr. Kunrich Gehrer die Sachlage aus der Sicht der Landesregierung. In der anschließenden, teils heftigen Aussprache werden die beiderseitigen Argumente debattiert, was nach der Verabschiedung von Dr. Gehrer, dem der Bürgermeister für sein Kommen herzlich dankt, zu folgendem Beschluß führt: Die Verordnung über ein Naturschutzgebiet Rheindelta für das Gebiet der Gemeinde Fußach wird in der vorliegenden Fassung einstimmig abgelehnt. Es wird jedoch festgehalten, daß Fußach nicht grundsätzlich gegen Naturschutz ist. Neben vielen Einwänden ist die Einschränkung der Nutzung der Grundstücke, welche die landwirtschaftliche Entwicklung in unserer Gemeinde verhindert, der Hauptgrund der Ablehnung. Die Gemeinde Fußach ist zu weiteren Verhandlungen gerne bereit, wenn vor allem die landwirtschaftliche Nutzung für die Grundbesitzer zufriedenstellen geklärt werden kann. Weitere Argumente waren, daß die Landschaftsschutzverordnung für den Schutz des Gebietes ausreichend sei; daß die Grundbesitzer den Grund ohne jede Entschädigung bereitstellen sollten; die Verwahrlosung der im vorgesehenen Gebiet liegenden Grundstücke des Landes Vorarlberg, welches mit gutem Beispiel vorangehen sollte; die Verschmutzung der Sandinsel durch FKK; die Skepsis aufgrund der Baumaßnahmen der Rheinbauleitung und des harten Ringens der Marktgemeinde Hard gegen die Zerstörung des Schleienloches. Die Verwaltung des Gebietes (Naturwächter usw.) soll der Gemeinde bzw. den Einheimischen, die mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind, Vorbehalten werden. Als Positiv wurde zur Kenntnis genommen, daß gegen Personen (Ornithologen, usw.), welche die Grundstücke unbefugt betreten, aufgrund der Verordnung besser vorgegangen werden könnte. 2. Verlesen des letzten Sitzungsprotokolles vom 12.6.1975. Das Protokoll über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.6.1975 wird verlesen und. ohne Einwand einstimmig zur Kenntnis genommen. -2- 3. Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: über Sitzungen des Gemeindeverstandes, des Bauausschusses. der Grundverkehrs-Ortskommission und des Konkurrenzausschusses; weiters von der Wasserrechtsverhandlung beim Müllwerk Häusle, welchem verschiedene Auflagen gemacht wurden, sowie von der Zusammenkunft der Gemeindevorstände von Hard und Fußach bezüglich Finanzierung des Hauptschulneubaues in Hard. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 4. Beschlußfassung über Zuschußleistung zur Altreifenbeseitigung in Vorarlberg (S 2, -- pro Einwohner). Über Antrag von GV. August Grabher wird einstimmig beschlossen, für die Beseitigung der Altreifen im Jahr 1975 einmalig einen Beitrag von ca. S 4.600, -- (2, -- pro Einwohner) gemäß Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 10.5.1975 zu leisten. In diesem Betrag muß die Abfuhr und Beseitigung der gesamten Menge der in Fußach anfallenden Reifen für das Jahr 1975 enthalten sein. Eine Nachberechnung auf Grund der Menge darf nicht erfolgen. 5. Erlaß einer Verordnung über ein Reitverbot auf dem Hochwasserdamm. Gemäß § 17 Gemeindegesetz wird zum Schutz des Hochwasserdammes für den Bereich dieses Dammes ein Reitverbct einstimmig verordnet: § 1 - Im Bereich des Polderdammes (Dammkrone, -böschung und -fuß) ist das Reiten verboten (Gemeindegebiet Fußach). § 2 - Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung sind Verwaltungsübertretungen und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. § 3 - Diese Verordnung tritt mit Verlautbarung im Gemeindeblatt in Kraft. 6. Bestellung eines Ersatzmannes für Urkundenfertiger. GV. Wolfgang Giselbrecht wird einstimmig als Ersatzmann für die Urkundenfertiger bestellt (5 45 GG.). 7. Verbot der gewerbsmäßigen Unzucht. Über Antrag des GV. Wolfgang Giselbrecht wird einstimmig verordnet: Bis zur Erlassung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen wird zur Beseitigung von Mißständen, die das örtliche Gemeinschaftsleben in Fußach durch die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht stören, gemäß 5 17 Gemeindegesetz, LGB1. Nr. 45/1965, verordnet: § 1 - Die Anbahnung und die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht (Prostitution) sind im Gemeindegebiet Fußach verboten. § 2 - Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung sind Verwaltungsübertretungen und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. § 3 - Diese Verordnung tritt am 10. Juli 1975 in Kraft. 8. Namhaftmachung eines weiteren Mitgliedes in die Gemeindekommission zu Bildung der Schöffen- und Geschworenen1isten. Außer dem Bürgermeister wird GV. Wolfgang Giselbrecht einstimmig als 4. Mitglied in die Gemeindekommission zur Bildung der Schöffen- und Geschworenenlisten bestellt. -3- 9. Allfälliges. Unter Allfälligem wird angeregt, die durch die Verbreiterung der Rohrstraße verlegten Marksteine wieder zu setzen; zu versuchen, nach dem Ausscheiden von Dr. Brunner in Höchst einen praktischen Arzt nach Fußach zu bringen - der Bürgermeister erklärt hiezu, daß die Gemeinde Höchst sich bereits bemühe, einen Arzt im ehem. Entbindungsheim unterzubringen, am 1. und 2. 8. die Sperre der Rohrstraße aufzuheben, damit die Campinggäste auf dieser Straße zur 25-Jahrfeier fahren dürfen; bezüglich Fischereigrenze bei Dr. Bilgeri abzuklären, wie die Angelegenheit steht - GV. Dr. Rohner erkundigt sich bei Dr. Bilgeri. Schluß der Sitzung: 23.00 Uhr. Bürgermeister: Schriftführer: » b p r 0 t D k 0 ll über die 4. Sitzung der GemeindBvertretung Fußach vom B, 7.1975 im Gemeindsamt Fußach. Beginn: 20.15 Uhr. Vorsi'fcz: Bgm. Kurt Magel. Anwesend: Sämtliche Gemeinde rate und Gemeindever-breter außer den entschuldigten GV. Kurt Ghesla, Karl Gantner und Gebhard Blum. Unentschuldigt: GV Reinold Nagel. Ersatzmänner: Herbert Fitz, Wilmar Schneider, Oswald Dörler. .< Der Bürgermeister eröffnet: die Sitzun und l begrüßt die Anwesenden stent..dle_BeschluBfähigkeit fest7.DiB Ladungen zur Sitzung wurden ordnungsgemäß zugestellt. Über Antrag des VorsitzendBn wird die Tagesordnung einstimmig um zwei Dringlichkeitsanträge erweitert: a] Verbat der gewerbsmäßigen Unzucht;.; bj Namhaft- machung eines weitsren Hitgliedes in die Gsmeindekommission zur Bildung der Schaffen- und Geschworenen l i sie n . l. Behandlung der Naturschujfc^^he, Fußach mit Aufklärung von LORR. Dr. Kunrich G e hrer. EventuBll Beschluß-Fassung. Der Bürgermeister gib-fc einen Rückblick über die bisherigen Geschehnisse seit Beginn der beabsichtigten Errichtung eine s Naturschutzgebietes bis heutB. Er verliest die ablehnende Stellungnahme der Grundbesi-fczer sowie der Weide- und Streueinteressentschaf-fc, des größten Grundbesitzers im betro-Ffenen Gebiet. Sodann erläu-fcert Dr. Kunrich Gshrer die Sachla e aus der Sicht der Landesregierung. In der anschließenden, tBils heftigen Aus- Sprache werden die beiderseitigen Argumente debattiert, was nach der Verabschiedung von Dr. Geh re r, dem der BürgermBisher für sein Kommen herzlich dankt, zu -Folgendsm Beschluß -Führt: Die Verordnung über ein Na-fcurschutzgebie-t: Rheindelta -Für das Gebiet der Gemeinde Fußach wird in der vorliegenden Fassung einstimmig abgBlehnt. Es wird jedoch -festgehalten, daß Fußach nicht grundsätzlich gegen Naturschutz ist. Neben vielen Einwänden ist die Einschränkung der Nutzung der Grundstücke, welche die landwirtscha-F-b l iche Entwickl un in unserer Gemeinde verhindert, der Hauptgrund der Ablehnun Die Gemainde Fußach ist zu weiteren Verhandlungen gerne bereit, wenn vor allem die landwirtschaftliche Nutzung für die Grundbesitzer zufriedenstellen geklärt werden kann. Weitere Argumente waren, daß die Landscha-Ftsschutzverordnun für den Schutz des Gebietes ausreichend sei; daß die Grund - besi-bzer den Grund ohne jede Entschädigung bereitstellen sollten; die Verwahrlosung der im vorgesehenen Gebiet liegenden Grundstücke des Landes Vorarlberg, welches mit gutem Beispiel vor- angehen sollte; die Verschmutzung der Sandinsel durch FKKj die Skepsis aufgrund der Baumaßnahmen der Rheinbauleitung und des harten Ringens der Mark-bgemeinde Hard gegen die ZerStörung des Schleisnloches. Die Verwaltung des Gebietes CNaturwächter usw.] soll der Ge- meinde bzw. den Einheimischen, die mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind, vorbBhalten werden. Als Positiv wurde zur Kenntnis genommen, daß gegen Personen COrnithologen, usw.), welche die Grundstücke unbe-Fug-fc betreten, aufgrund der Verordnung besser vorgegangen werden könnte. vom 12.6.1975. 2. Verlesen des le-fczten Sitzungsprotokolles Das Protokoll über die 3. Sitzung der Gsmeindever'fcretung vom 12.5.1975 wird verlesen und. ohne Einwand einstimmig zurKennt- ms genommBn + - 2 - 3. Bericht des Bürgermeister. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: über Sitzungen des Gemeindevarstandes, des Bauausschusses. der Grundverkehrs-Or'-fcskommission und des Konkurrenzausschusses; weiters van der Wasserrechtsverhandlun beim ^üllwerk Häusle, welchem verschiedene Au-Flagen gemacht: wurden, sowie von der Zu- sammenkun-Ft der Gerne! ndevorstände von Hard und Fußach bezüglich Finanzierung des HauptschuIneubaues in Hard . Der Bericht wird ohne einwand zur Kenntnis genommen. 4. Bsschlußfassung über Zuschußleistung zur Altreifenbeseitigung in Vorarlberg CS 2, ~- pro EiinwoFnTerT. Über Antrag von GV. August Grabher wird einstimmig beschlossen, für die Beseitigung der Altreifen im Jahr 1975 einmal! * einen Beitrag von ca. S 4.600, -- [2, -- prä Einwohner) gemäß Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 10.6.1975 zu leisten. In diesem Betrage muß die Ab-Fuhr und Beseitigung der gesamten Men e der in Fußaoh anfallenden Reifen -Für das Jahr 1975 ent- halten sein. Eine Nachberechnung auf Grund der Men e darf nicht er-Folgen . 5. Erlaß siner VBrordnung_u_ber ein Reitverbo-t: auf dem Hochwasserdamm. Gemäß $ 17 Gemeindegesetz wird zum Schutz des Hochwasserdammes für den Bereich dieses Dammes ein Reitverbat einstimmig verordnet: $ 1 - Im Bereich des Polderdammes (Dammkrone, -bösch un l F< und -fuß) ist das Reiten verboten, CGemeindegebiet Fußach) . $ 2 - Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung sind Verwaltungs- Übertretungen und werden von der BezirksverwaItungsbehörde bestraft . $ 3 - Diese Verordnung tri-fc-fc mit Verlau-fcbarung im Gemeindeblatt in Kra-Ft. 6. Bes-heLlung eines ErsatzmannBs -Für Urkunden-Fertig e r. GV. Wolfgang Giselbrecht wird einstimmig als Ersatzmann -Für die Urkundenfertiger bas'beUi: t$ 45 GG.) . 7^ Verbot der gewerbsmaBigen Unzucht. Über Antrag des GV. Wolfgang Giselbrech-b wird einstimmig verordnet: Bis zur Erlassung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen wird zur Beseitigung von MiBständen, die das örtliche Gerne insch a ft s leben in Fußach durch die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht stören, gemäß 5 17 Gemeindegese-fcz, LGB1. Nr. 45/1965, verordnet: $ I - Die Anbahnung und die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht [Prostitution] sind im Gemeindegebiet Fußach verboten. § 2-Zuwiderhandlungen gegsn diese Bestimmung sind VerwaltungsÜbertretungen und werden von der Bezirksverwaltungsbehorde bestraft. 3 Diese Verordnung -fcrit-t: am 10. Juli 1975 in Kraft. 8. Namhaftmachung eines weiteren Mitgliedes in die Gemeindekommission zu Bildung der Schaffen- undGeschworenenlisten. Außer dem Bürgermeister wird GV. Wolfgang Giselbrecht ein- stimmig als 4. Miglied in die GemeindekDmmission zur Bildung der Schaffen- und Geschworenen l isten bestellt:. -l - 3 - 9. Allfälliges. Unter Allfälligem wird angeregt, die durch die Verbreiterung der Rohrstraße verlegten Marksteine wieder zu setzen; zu versuchen, nach dem Ausscheiden von Dr. Brunner in Höchst einen praktischen Arzt nach Fußach zu bringen - der Bürgermeister erklärt hiezu, daß die Gemeinde Höchst sich bereits bemühe, einen Arzt im ehern. Entbindungsheim unterzubringenf am 1. und 2. 8. die Sperre der Rohrstraße aufzuheben, dami-fc die Campinggaste auf dieser Straße zur 25-Jahr-Feier fahre n dur-Fen; bezüglich Fische re ig renze bei Dr. Bilgeri abzuklären, die Angelegenheit steht - GV. Dr. Rohner erkundigt sich bei Dr. Bilgeri. Schluß der Sitzung: 23.00 Uhr. By^sermBist/er: J. ^AA/^ ^ ^ v. Schriftführer: s /LY-*^ / .^. /./ ^ r, Y ^L ^- . wie