19660315_GVE012n

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Letzte Änderung 16.11.2021, 10:54
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1966gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1966-03-15
Erscheinungsdatum 1966-03-15
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Dienstag, den 15. März 1966 mit Beginn um 20.15 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Fußach unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt NAGEL stattgefundenen, öffentlichen 12. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: sämtliche Gemeindevertreter und zwar: ViBü Gebhard GUGELE, GR Jakob KUSTER und die GV Gebhard RUPP, Karl RUPF, August GRABHER, Ferdinand SCHNEIDER, Friedrich NAGEL, Josef SCHNEIDER, Bruno JAGG, Gebhard BLUM, Gebhard ROHNER, Xaver KUSTER und Rudolf EHRHART. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Nach der Feststellung, daß die Tagesordnung ordnungsgemäß zugegangen ist und gegen diese keine Einwände erhoben werden, stellt er den Antrag auf Ergänzung dieser um einige Punkte und zwar: a) Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung beim Wochenendhausbau in der Schanz der Firma Herbert GEIGER, Wolfurt; b) Stellungnahme zu Ehrenpensionen für Witwen nach Bürgermeistern (Vorarlberger Gemeindeverband); c) Ansuchen um Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 16.2.1966 bezüglich Verpachtung an Firma Mayer, Götzis. d) Ansuchen des Blindenfürsorgevereins für Tirol und Vorarlberg um eine Spende. Diesem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig stattgegeben. 1 . Verlesen und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles vom 1. Feber 1966. Das Protokoll über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.2.1966 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2.) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet, von einer Vorsprache des Ing. Otto Zadnik, der in Sachen Verlandung Fußacher Bucht einen Dokumentarbericht ausarbeitet und damit die maßgeblichen Stellen beteilen will; in gleicher Sache von einer Aussprache mit Landesrat BLUM, der mit den Hofräten Waibel, Wagner und Göllner am kommenden Donnerstag den 17.3. mit Zollamtsleiter Sonderegger eine Besichtigungsfahrt in der Bucht vornehmen wird; daß Ing. Fussenegger, Bregenz, mit der Vermessung im Riedgarten begonnen habe; vom Ergebnis der Nationalratswahl 1966 in Fußach mit 727 Wahlberechtigten, 693 abgegebenen Stimmen, 17 ungültig, 299 ÖVP, 192 SPÖ, 149 FPÖ und 36 DFP; von einer Bauverhandlung durch die BH-Bregenz am Montag den 14.3. beim Seerestaurant Salzmann bezüglich Erweiterungsbau; daß trotz schon längerer Beauftragung die Wasserleitungserrichtungen in das Mahd und in der Polder, sowie die Grabenöffnungen Voglergraben und Abfluß vom Fußballplatz zum Vorfluter Herrenfeldgraben noch nicht durchgeführt werden konnten; daß die Leichenhalle im Rohbau ohne Bedachung erstellt sei; vom Offert des Zimmermeisters Schneider, das ursprünglich auf S 53.674, 20 lautete und durch Streichung dreier Positionen und Preisermäßigung aufgrund von Verhandlungen des Gemeindevorstandes auf 42.684, -- S herabgesetzt wurde; -2von einem Offert des Dachdeckermeisters Wilhelm BLUM, Höchst, über Dachdeckerarbeiten an der Leichenhalle mit S 15.527, -; von einem Dankschreiben des Bienenzuchtverein Höchst und Umgebung für den von der Gemeinde Fußach gewährten Förderungsbeitrag; von der Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1966 durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, worin auch aufsichtsbehördlich festgestellt wurde, daß die Einhebung der Kurtaxe nicht aufgehoben sei, sondern rechtlich begründet weiterhin vorgenommen werden könne; über den Kassastand mit S 428.480, 89; erklärt jedoch, daß bis Fertigstellung der Leichenhalle und verschiedener anderer Arbeiten, das dürfte bis Juli sein, noch mindestens 800.000, - S an Ausgaben fällig werden. Dies ohne Berücksichtigung der normalen Haushaltsgebarung. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3.) Bestimmung der Urkundenfertiger (für Verträge) gemäß § 45 Abs. 1 lit. 12 GG (§ 64 Gemeindegesetz). Als Urkundenfertiger werden außer dem befugten Bürgermeister einstimmig die Herren ViBü Gebhard GUGELE, als Mitglied des Gemeindevorstandes und die GV Gebhard RUPP und Ferdinand SCHNEIDER bestellt. 4.) Ansuchen um Bewilligung zur Verrohrung eines Teilstückes vom Gießengraben im Pertinselgebiet wegen Bau eines Einfamilienhauses. Über Ansuchen des Karl SCHNEIDER, Metallwaren, Höchst, Konsumstraße 121, und aufgrund der persönlichen Inaugenscheinnahme des Bürgermeisters wird dem Gesuchswerber die Bewilligung zur Verrohrung des Gießengrabens (Gp. 1733) entlang des Grundstückes Gp. 1715/1 KG. Fußach mittels 40 cm ∅ Zementrohren einstimmig erteilt. Die Verrohrung hat mit Gefälle nach Westen zu erfolgen. 5.) Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für die Errichtung von Bootshütten bzw. Wochenendhäuschen. Das Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz zur Errichtung eines Wochenendhäuschens (Kanal) von Ulrich STROLZ, Lech/Arlberg, wird zu den üblichen Bedingungen einstimmig genehmigt. Ein gleiches Ansuchen von Horst Hillerer, Fußach, Obere Neugereutstr. 229, wird einstimmig abgelehnt. Über Ansuchen wird der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg für die Errichtung eines Bootshauses in der Schanz einstimmig ein Teilstück von ca. 150 - 180 m2 zu einer jährlichen Benutzungsgebühr von S 1, - pro m2 verpachtet. 6.) Beschlußfassung bezüglich Errichtung eines Zwischenpumpwerkes im Wasserversorgungsnetz Fußach. Zu diesem Punkt teilt der Bürgermeister mit, daß die Planungsunterlagen für die Errichtung eines Zwischenpumpwerkes noch nicht erstellt werden konnten, eine Subventionierung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung für dieses Pumpwerk nicht aus dem Titel der besonderen Bedarfszuweisungen erfolgt, sondern vom wasserwirtschaftlichen aus und Landesrat BLUM bei Zustandekommen eine 30 7hge Subventionierung zugesichert habe. -3- Die Planung selbst kann vom Landeswasserbauamt nicht vorgenommen werden (Personen- und Zeitmangel) und wird vorgeschlagen, dies einem Pumpenlieferanten zu übertragen. Mit der Feststellung, daß sowohl durch den Voranschlag 1966 als auch durch Abschluß des Leibrentenvertrages mit Paulina KUSTER die Errichtung des Zwischenpumpwerkes schon beschlossen wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt als gegenstandslos erklärt. 7.) Ansuchen um käufliche oder tauschweise Überlassung von Baugrund (ca. 20 ar) von König, Bregenz, für die Errichtung einer metallverarbeitenden Werkstätte. a) Zum Ansuchen um käufliche Überlassung eines Grundes zur Errichtung einer Werkstätte für Maschinen- und Apparatebau von Alfred KÖNIG, Bregenz, Diedogasse 4, teilt der Bürgermeister mit, daß diesem in gleicher Angelegenheit bereits vor 6 Jahren, das ist nach Gemeindevertretungsbeschluß vom 12.7.60, Punkt 8., 20 ar im Gässele pachtweise, bei einer jährlichen Benützungsgebühr von S 1, -- pro m2 zugesichert wurden, dieser dies damals aber nicht in Anspruch nahm. Nunmehr möchte der Genannte einen Grund in der Nähe des Hafengebietes erwerben. Eine Aussprache darüber ergibt, daß diesem das zwischen Greußing und dem Vorfluter verbliebene Stück im ungefähren Ausmaß von 20 ar käuflich überlassen werden könnte. Der Preis würde sich keinesfalls über 50, - S pro m2 stellen und wäre mit der Zufahrt von der alten Polderstraße aus zu rechnen. Es soll dies dem Gesuchswerber bekanntgegeben wenden. Ein Beschluß darüber könne bei Interesse immer noch gefaßt werden. b) Einem gleichen Ansuchen um Überlassung von 10.000 rn2 (1 ha) von Horst Hillerer, Fußach, Obere Neugereutstraße 229, wird einstimmig nicht entsprochen, da der Gesuchswerber der Gemeinde als unzuverlässig erscheint. 8.) Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung beim Wochenendhausbau in der Schanz der Firma Herbert GEIGER, Wolfurt. Der Firma Herbert GEIGER, Wolfurt, wird einstimmig zum projektsmäßig eingereichten Ansuchen eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung der geplanten Bauhöhe seines Wochenendhauses bewilligt. 9.) Stellungnahme zu Ehrenpensionen für Witwen nach Bürgermeistern (Vorarlberger Gemeindeverband). Über ein Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 11.2.66 wird einstimmig die Bewilligung zur solidarischen Aktion bezüglich Ehrenpensionen für Witwen nach .Bürgermeistern erteilt und die Bezahlung des gewünschten Betrages von 0, 10 S pro Einwohner an den Gemeindeverband genehmigt (S 130, -). 10.) Ansuchen um Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 16.2.1960 bezüglich Verpachtung an Firma Mayer, Götzis. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß noch am 12.3.66 ein von 39 Personen unterfertigtes Ansuchen bezüglich Aufhebung des Beschlusses vom 12.2.1966, betreffend die Weiterverpachtung -4- in der Schanz an die Firma Wilhelm & Mayer, eingelangt sei. Nach Auskunft eines Beamten der BH-Bregenz gebe es gegen einen Beschluß der privatrechtliche Sachen der Gemeinde betrifft keine Möglichkeit der Berufung sondern höchsten eine Art Aufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Behörde, wenn sich Personen in privatrechtlich beschlossenen Sachen der Gemeinde benachteiligt fühlen. Er verliest den gesamten Wortlaut dieses Antragschreibens und erklärt, daß der darin verzeichnete Sachverhalt in vielen Punkten nicht der Richtigkeit entspreche, z.B. daß an die Mischgut Fußach schon vor 5 Jahren verpachtet wurde und nicht erst 1965 und die Gemeinde nicht etwa nur von den Hüttenbesitzern, sondern gerade von dieser Mischgutgesellschaft enorme Vorteile, wie Staubfreimachung der Seestraße mit über 60.000, - S Kostenbeteiligung der Mischgut und anderen ausgeführt wurde; ferner die Errichtung einer Trafostation mit einem Kostenpunkt von 200.000, - S, die wiederum gerade den Wochenendhausbesitzern zugute kommt, da diese erst dadurch die Möglichkeit zum Stromanschluß erhielten. Im Übrigen sei er der Ansicht, daß diese Angelegenheit auch das gewerbepolizeiliche betreffe und wegen der Ruß- und Rauchbelästigung sowieso eine neue kommissionelle Verhandlung erforderlich sei und dieser Antrag seitens der Gemeindevertretung als Aufsichtsbeschwerde aufgefaßt und an die BH-Bregenz zum Entscheid weitergeleitet werden möge. Nach kurzer Debatte wird diesem Antrag einstimmig stattgegeben. 11.) Ansuchen des Blindenfürsorgevereins für Tirol und Vorarlberg um eine Spende. Über Ansuchen wird dem Blindenfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg einstimmig eine Spende in der Höhe von 300, - S bewilligt. 12.) Allfälliges. Unter Allfälligem werden verschiedene Wünsche und Anregungen vorgebracht. Wegen der Gefährdung der Schulkinder soll beim Übergang in die Kirchstraße ein Zebrastreifen angebracht werden. Weiters soll die Kanalstraßenbrücke, die etwas aus der Fahrtrichtung in der Landschaft steht, abgesichert werden; entweder durch Begrenzung oder rechtsseitiges Auffüllen. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit. 13.) Übergangsregelung - Bezugserhöhung für Gemeindebedienstete. Gemäß dem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 23.2.66, Zl. PrsA 206-9/79, bezüglich Übergangsregelung Bezugserhöhung für hauptberufliche Gemeindeangestellte wird der Anregung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung um Bevorschussung auf eine Gehaltserhöhung im Jahre 1966 von 550, -- S zuzüglich 50, -- S für jedes unversorgte Kind, mit Wirkung vom 1.3.1966, Rechnung getragen. Die Vorschußbeträge sind Brutto für Netto auszuzahlen. Im übrigen wird sich dieser Anregung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung einstimmig einverstanden erklärt. Schluß der Sitzung: 22.15 Uhr Bürgermeister: Gemeinderat: Schriftführer: P r o t o k o 1 1 über die am D i e n s t .a g , den 15. März 1966 mit Beginn um 20.15 Uhr im 2itzungssaal des Gemeindeamtes Fußach unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt NAGEL stattgefundenen, öffent­ lichen 12. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: sämtliche Gemeindevertreter und zwar: , ViBü Gebhard GUGELE, GR Jakob KUSTER und die GV Gebhard . ' k; J, � RUPP, Karl RUPF, August GRABHER, Ferdinand SCHNEIDER, J�.. .., , v1 THfjFriedrich NAGEL, Josef SCHNEIDER, Bruno JAGG, Gebhard BLUM, Gebhard ROHNER, Xaver KUSTER und Rudolf EHRHART. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüBt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Nach der Feststellung, daß die Tagesordnung ordnungsgemäß zugegangen ist und gegen diese keine Einwände erhoben werden, stellt er den Antrag auf Ergänzung dieser um einige �unkte und zwar: a) Ansuchen um Bewilligung einer Ausnalunegenehmigung beim Wochen­ endhausbau in der Schanz der Firma Herbert G�IGER, Wolfurt; b) Stellungnahme zu Ehrenpensionen für Witwen nach Bürgermeistern (Vor2rlberger Gemeindeverband); c) Ansuchen um Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 16.2.1966 bezüglich Verpachtung an Firma Mayer, Götzis. d) Ansuchen des Blindenfürsorgevereins für Tirol und Vorarlberg um eine Spende. Diesem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig stattgegeben. 1. Verlesen und Genehmi un� des letzten Sitzun s rotokolles vom 1 • Feber 19 Das Protokoll über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.2.1966 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig ge­ nehmigt. 2.) Bericht des Büreermeisters. Der Bürgermeister berichtet, von einer Vorsprache des Ing. Otto Zadnik, der in Sachen Ver­ landung Fußacher Bucht einen Dokumentarbericht ausarbeitet und damit die maßgeblichen Stellen beteilen will; in gleicher Sache von einer Aussprache mit Landesrat BL-0-M, der mit den Hofräten Waibel, Wagner und Göllner am kommenden Donnerstag den 17.3. mit Zollamtsleiter Sonderegger eine Be­ sichtigungsfahrt in der Bucht vornehmen wird; daB Ing. Fussenegger, Bregenz, mit der Vermessung im Ried­ garten begonnen habe; vom Ergebnis der Nationalratswahl 1966 in Fußach mit 727 Wahlberechtigten, 693 abgegebenen Stimwen, 17 ungültig, 299 ÖVP, 192 SPÖ, 149 FPÖ und 36 DFP; von einer BauverhandlunJ durch die BH-Bregenz am Montag den 14.3. beimSeerestaurant Salzmann bezüglich Erweiterungsbau; daß trotz schon längerer Beauftragung die Wasserleitungser­ richtungen in das Mahd und in der Polder, sowie die Graben­ öffnungen Voglergraben und Abfluß vom Fußballplatz zum Vor­ fluter Herrenfeldgraben noch nicht durchgefdhrt werden koneten; daß die Leichenhalle im Rohbau ohne Bedachung erstellt sei; vom Offert des Zimmermeisters 0chneider, das ursprünglich auf S 53.674, 20 lautete und durch Streichung dreier Positionen und Preisermäßigung aufgrund von Verhandlungen des Gemeindevorstandes auf 42.684, -- S herabgesetzt wurde; - 2 - von einem Offert des Dachdeckermeisters Wilhelm BLUM, Höchst, über Dachdeckerarbeiten an der Leichenhalle mit S 15.527, --; von einem Dankschreiben des Bienenzuchtverein Höchst und Um­ gebung für den von der Gemeinde Fußach gewährten Förderungs­ beitrag; von der Genehmigung des Gemeindevoranschl ages 1966 durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, worin auch aufsichts­ behördlich festgestellt wurde, daß die Einhebung der Kurtaxe nicht aufgehoben sei, so�dern rechtlich begründet weiterhin vorgenommen werden könne; über den Kassastand mit S 428. 480, 89; erklärt jedoch, daß bis Fertigstellung der Leichenhalle und verschiedener anderer Ar­ beiten, das dürfte bis Juli sein, noch mindestens 800.000, -- S an Ausgaben fällig werden. Dies ohne Berücksichtigung der nor­ malen Haushaltsgebarung. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3.) Bestimmung der Urkundenfertiger (für Verträge) gemäߧ 45 Abs. 1 lit. 12 GG (§ 64 Gemeindegesetz). Als Urkundenfertiger werden außer dem befugten Bürgermeister einstimmig die Herren ViBü Gebhard GUGELE, als Mitglied des Gemeindevorstandes und die GV Gebhard RUPP und Ferdinand SCHNEIDER RXNKX±ocro±� bestellt. 4. ) Ansuchen um Bewilligung zur Verrohrung eines Teilstückes vom Gießengraben im Pertinselgebiet wegen Bau eines Einfamilien­ hauses. Über Ansuchen des Karl SCHNEIDER, Metallwaren, Höchst, Kon­ sumstraße 121, und aufgrund der persönlichen Inaugenschein­ nahme des Bürgermeisters wird dem Gesuchswerber die Bewilli­ gung zur Verrohrung des Gießengrabens (Gp. 1733) entlang des Grundstückes Gp. 1715/1 KG. Fußach mittels 40 cm� Zement­ rohren einstimmig erteilt. Die Verrohrung hat mit Gefälle nach Westen zu erfolgen. 5.) Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für die Errichtung von Bootshütten bzw. Wochenendhäuschen. Das Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz zur Errichtung eines Wochenendhäuschens (Kanal) von Ulrich STROLZ, Lech/Arlberg, wird zu den üblic�en Bedingungen ein­ stimmig genehmigt. Ein gleiches Ansuchen von Horst Hillerer, Fußach, Obere Neugereutstr. 229, wird einstimmig abgelehnt. Über Ansuchen wird der Finanzl andesdirektion für Vorarlberg für die Errichtung eines Bootshauses in der Schanz einstim1aig ein Teilstück von ca. 150 - 180 m2 zu einer jährlichen Be­ nUtzungsgebühr von S 1, -- pro m2 verpachtet. 6. ) Beschlußfassung beaj, i_glich Errichtunß eines Zwischenpumpwerkes im Wasserversorgungsnetz Fußach. zu diesem Punkt teilt der Bürgermeister mit, daß die Planungs­ unterlagen für die Errichtung eines Zwischenpumpwerkes noch nicht erstellt werden konnten, eine Subventionierung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung für dieses Pumpwerk nicht aus dem Titel der besonderen Bedarfszuweisungen erfolgt, son­ dern vom wasserwirtschaflichen aus und Landesrat BLUl'-1 bei Zu­ standekommen eine 30 7hge Subventionierung zugesichert habe. - 3 - Die Planung selbst kann vom Landeswasserbauamt nicht vorge­ nommen werden (Personen- und Zeitmangel) und wird vorge­ schlagen, dies einem Pumpenlieferanten zu übertr2.gen. Mit der Feststellung, daß sowohl durch den Voranschlag 1966 als­ auch durch Abschluß des Leibrentenvertrages mit Paulina KUSTER die Errichtung des Zwischenpumpwerkes schon beschlossen wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt als ge6enstandslos erklärt. Ansuchen um käufliche oder tauschweise Überlassung von Bau­ grund (ca. 20 ar) von König, Bregenz, für die Errichtung einer ��tallverarbeitenden V{erkstätte. a� Zum �nsuchen um käufliche Überlassung eines Grundes zur Errichtung einer Werkstätte für Maschinen- und Apparatebau von Alfred KÖNIG, Bregenz, Diedogasse 4, tetlt der �Urger­ meister mit, daß diese� in gleicher Angelegenheit bereits vor 6 Jahren, das ist nach Gemeindevertretungsbeschluß vom 12.7.60, Punkt 8., 20 ar im Gässele pachtweise, bet einer jährlichen Benützungsgebühr von S 1 , -- pro m2 zugesichert wurden, dieser dies damals aber nicht in Anspruch nahm. Nunmehr möchte der Genannte einen Grund in der Nähe des Hafengebietes erwerben. Eine Aussprache darüber ergibt, daß diesem das zwischen Greußing und dem Vorfluter ver­ bliebene Stück im ungefähren Ausmaß von 20 ar käuflich überlassen werden könnte. Der Preis würde sich keinesfalls über 50, -- S pro m2 stellen und wäre mit der Zufahrt von der alten Polderstraße aus zu rechnen. Es soll dies dem Ge­ suchswerber bekanntgegeben we�den. Ein Beschluß darüber könne bei Interesse immer noch gefaßt werden. b) Einern gleichen Ansuchen um cberlassung von 10.000 rn2 ( 1 ha) von Horst Hillerer, Fußach, Obere Neugereutstraße 229, wird einstimmig nicht entsprochen, da der Gesuchswerber der Gemeinde als unzuverlässig erscheint. �_:_) Ansuchen um Bewilligun, g; einer Ausnahmege_nehrn_i_ß__llp._g_ beim Wochen­ endha_u.s_b_?, _y._ in der Schanz der Firma Herbert G:8IEGER, 11(?_1.f�F.1� �er Firma Herbert GEIGER, Wolfurt, wird einstimmig zum pro­ jektsmäßiG eingereichten Ansuchen eine Ausnahr.legenehmigung für die :Durchführung der geplanten Bauhöhe seines Wochen­ endhauses bewilligt. 9.) Stellungnahme zu Bhrenpensionen für Witwen nach .Bürgerm_eist�_!n (Vorarlberger Gemeindeverband). Übe� ein Schreiben des Vor�rlberger Gemeindeverbandes vom 11.2.66 wird einstiwmig die Bewi1ligung zur solidarischen Aktion bezüglich Ehrenpensionen für Witwen nach Bfu:'gerrneistern erteilt und die Bezahlung des gewünschten Betrages von 0, 10 S pro Einwobner an den Gemeindeverband genehmigt (S 130, --) . 1 0. ) Ansuch2n um .Aufhebung des Gemeindevertretu�sbeschlucses vom 16.2.196b bezUclich Verpachtung an Firrr:a Ma:y_er, Götzis. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß noch am 12.3.66 ein von 39 Personen unterfertigtes Ansuchen bezüglich Aufhebung des Beschlusses vom 12.2.1966, betreffend die Weiterverpachtung - 4 in der Schanz an die Firma Wilhelm & Mayer, eingelangt sei. Nach Auskunft eines Beamten der BH--Bregenz gebe es gegen einen Beschluß der privatrechtliche Sachen der Gemeinde be­ trifft keine Möglichkeit der Berufung sondern höchsten eine Art Aufsichtsbeschwerde 5.n die übergeordnete Behörde, wenn sich Personen in privatrechtlich beschlossenen Sachen der Gemeinde benachteiligt flihlen. Er verliest den gesamten Wortlaut dieses Antragschreibens und erklärt, daß der darin verzeichnete Sachverb.alt in vielen Punkten nicht der Richtigkeit entspreche, z. B. daß an die Misch­ gut Fußach schon vor 5 Jahren verpachtet wurde und nicht erst 1 965 und die Gemeinde nicht etwa nur von den Hüttenbesitzern, so ndern gerade von dieser Mischgutgesellschaft enorme Vorteile, wie Staubfreimachung der Seestraße mit über 60.000, -- S Kosten­ beteiligung der hischgut und anderen ausgeführt wurde; ferner die Errichtung einer Trafostation mit einem Kos tenpunkV'ron 200.000, -- S, die wiederum gerade den Wochenendhausbesitzern zugute kommt, da diese erst dadurch die Möglichkeit zum Stro m­ anschluß erhielten. Im übrigen sei er der Ansicht, daß diese Angelegenheit auch das gewerbepolizeiliche betreffe und wegen der Ruß- und Rauchbelästigung sowieso eine neue kommissionelle Verhandlung erforderlich sei und dieser Antrag seitens der Ge­ meindevertretung als Aufsichtsbeschwerde aufgefaßt und an die BH-Bregenz zum Entscheid weitergeleitet werden möge. Nach kurzer Debatte wird diesem Antrag einstimmig stattgegeben. 11 .) Ansuchen des Blindenfürsorgevereins für Tiro l und Vorarlberg um eine Spende._ Über Ansuchen wird dem Blindenfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg einstimmig eine Spende in der Höhe von 300, -- S bewilligt. 1 2. ) Allfälliges. Unter Allfälligem werden verschiedene Wünsche und Anregungen vorgebracht. Wegen der Gefährdung der Schulkinder soll beim Überg&ng in die Kirchstraße ein Zebrastreifen angebracht wer­ den. Weiters soll die Kanalstraßenbrücke, die etwas aus der Fahrtrichtung x±ek±� in der Landschaft steht, abgesichert wer­ den; entweder durch Begrenzung o der rechtsse�iges Auffüllen. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit. 13. ) Übergangsregelung - Bezugserhöhung für Gemeindebedienstete. Gemäß dem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 23. 2. 66, Zl. PrsA 206-9/79, bezüglich Übergangsregelung Bezugserhöhung für hauptberufliche Gemeindeangestellte wird der Anregung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung um Bevorschussung auf eine Gehaltserhöhung im [ahre 1 966 von 550, -- S zuzüglich 50, -- S für jedes unversorgte Kind, mit Wirkung vom 1 .3. 196� Rechnung getragen. Die Vorschußbeträee sind Brutto für Netto auszuzahlen. Im übrigen wird sich dieser Anregung des Amtes der Vorarlberger 15.ndesregierung �instimmig einverstanden erklärt. Schluß der Sitzung: 22. 1 5Uhr Schriftführer: ---