19650304_GVE054

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Letzte Änderung 20.10.2021, 09:42
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1965gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1965-03-04
Erscheinungsdatum 1965-03-04
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Donnerstag, den 4. März 1965 mit Beginn um 20.15 Uhr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt NAGEL stattgefundenen öffentlichen 54. Sitzung der Gemeindevertretung. Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindeamt Fußach. Anwesend: sämtliche Gemeindevertreter, und zwar: Gemeinderäte MATHIS Valentin und GUGELE Gebhard, Gemeindevertreter RUPF Karl, NAGEL Friedrich, SCHINEIDER Werner, RUPF Gebhard, SCHNEIDER Ferdinand, EHRHART Rudolf, KUSTER Xaver, BLUM Gebhard und KUSTER Jakob. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Er erklärt, daß dies in der derzeitigen Legislaturperiode die letzte Sitzung der Gemeindevertretung ist. 1. Verlesen und Genehmiung des letzten Sitzungsprotokolles vom 2. Feber 1965. Das Sitzungsprotokoll über die 53. Gemeindevertretungssitzung am 2. Feber 1965 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet über eine am 3.2.1965 stattgefundene Sitzung der Grundverkehrs-Ortkommission; über die am 4.2.1965 in Bregenz stattgefundene Musterung des Geburtsjahrganges 1946; über den Brand am 9.2.1965 des Wochenendhauses Mader im Ried und den Brand am 10.2.1965, nachts, des Hauses Nr. 11, ehem. Oskar Ochsenreiter; über die Bestellung von 400 lfm TYTON-Wasserleitungs- Steckmuffengußrohre bei der Firma Schmidt's Erben, die mit heutigem Tage eingelangt sind und welche zum Anschluß der Siedlung im Herrenfeld durch das Mahdgebiet benötigt werden; von der Aussprache mit den Ing. Tschütscher und Gmeiner bezüglich Kanalisationsplanung, von einer 4-Mann Einquartierung der Gendarmerie im Gemeindeamt, die zur Bewachung des Schiffes in der Linzer Schiffswerft eingesetzt sind; von Bauverhandlungen am Samstag den 27.2.1965 zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern von Josef und Aurelia WAGNER, Fußach, Bundesstraße 18, Alfred und Karoline FRUHMANN aus Lustenau, im Pertinsel, Roland und Berta HALTMEIR aus Hard, im Herrenfeld und Karl Maria SCHEIBER aus Fußach in der Polder; von der am 3.3.1965 stattgefundenen konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindewahlbehörde; von der am 4.3., also am heutigen Tage, stattgefundenen Bürgermeistertagung des Bezirkes Bregenz in Bregenz; von einem Schreiben des Gemeindeamtes Höchst bezüglich erwünschter Verschiebung (Vertagung) über Verhandlung Gemeindegrenze bis nach den Gemeindewahlen; von einem Schreiben der Landesregierung über Klassenraumbeschaffung der Rheindeltagemeinden in Sachen polytechnischer Lehrgang (9. Volksschuljahr); von einem Ansuchen um Bedarfszuweisung an die Landesregierung für Kanalisationsplanung; von einer Sitzung des Wasserverbandsausschusses am 26. Feb. 1965, wonach der Ausbau des Herrenfeldgrabens zum Vorfluter und die Teilweise Verrohrung desselben nach den eingelangten Offerten zum Preis von ca. S 4.000.000, - vergeben wurde, wobei der Offertunterschied vom billigsten zum Höchsten S 2.250.000, - betrug; von der Anzahlung der S.100.000, - für das bestellte Feuerwehrauto und der durchgeführten Übereignung an die Gemeinde der Liegenschaft Haus Schwendinger, Fußach 77 und Heinrich Blum, Haus Schulstraße 65. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit Vertagung der Behandlung Gemeindegrenze zwischen Höchst und Fußach bis nach den Gemeindevertretungswahlen einverstanden, ansonsten wird der Bericht ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Ansuchen, um Bauabstandsnachsicht. Das Ansuchen um Bauabstandsnachsicht von Josef BÖSCH, , vom 1.2.1965 wird einstimmig genehmigt, vorausgesetzt, daß Josef BÖSCH den Wünschen des Anrainers, der die Weide- und Streue-Interessentschaft Fußach, schriftlich vorliegend und unterfertigt von deren Obmann Karl SCHNEIDER, Zimmermeister, anerkennt. 4. Stellungnahme zu einem Konzessionsansuchen bezüglich Gassenschank. Zum Konzessionsansuchen der Frau SCHNEIDER Emma, Fußach, Pertinselstraße 165, um Verleihung der Konzession für den Betrieb des Gast- und Schankgewerbes gemäß § 16, Abs. 1, Lit. c und e, Gewerbeordnung, in der Betriebsform eines Gassenschanks mit dem Standort ebendort wird einstimmig befürwortet. 5. Stellungnahme in Sachen Auftragserteilung über Einrichtung eines Projektes Gesamtkanalisation. Der Bürgermeister berichtet von den Aussprachen mit den Ing. Karl Tschütscher und Gmeiner bezüglich Planung Gesamtkanalisation Fußach. Da nach den Aussprachen mit den genannten und der schriftlich eingelangten Unterweisung von Ing. Tschütscher nicht klar ersichtlich ist, mit welchen Kosten für diese Gesamtplanung zu rechnen ist, d.h. vermeintliche Unterschiede -zwischen 70 und 130.000 Schilling angenommen werden, wird eine Auftragserteilung für Gesamtplanung Kanalisation Fußach der nach der Gemeindevertretungswahl 1965 neu zu bildenden Gemeindevertretung überlassen. 6. Stellungnahme zur beabsichtigten Errichtung eines Clubheimes mit Campingbetrieb unter der Schanz. In Sachen beabsichtigter Errichtung eines Clubheimes mit Campingbetrieb unter der Schanz (zum Teil Sandinsel) und auf Grund des Schreibens den Internationalen Rheinregulierung, Bauleitung Bregenz, vom 10. Feb. 1965, Zl. 5211-00/51 und der mitgelieferten Lagepläne wird nach reiflicher Überlegung und Aussprache einstimmig ausgedrückt, daß die Gemeinde Fußach gegen eine solche Errichtung ist. Begründet hauptsächlich durch den Umstand, daß a) der Hafen Fußach bei Schaffung der beabsichtigten Hafeneinfahrt zum alten Rheins zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei Rheinhochwasserfällen viel zu sehr gefährdet erscheint, b) ein Campingplatz wie geplant vorwiegend in Überschwemmungsgebiet sich befinden würde, c) die Zufahrt zu diesem Gebiet sich über die von der Gemeinde Fußach großteils zu erhaltende Straße führt, während der Campingplatz und Clubheim sich aber auf K.G. Hard befinden würden und somit der Gemeinde Fußach für entsprechende Lasten kein Entgelt sicher wäre. 7. Ansuchen: a) um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für Errichtung von Wochenendhäuschen bzw. Bootshütten. b) dasselbe im Ahorn für Errichtung eines Betriebes. a) das Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für Errichtung eines Wochenendhäuschens von Paul LERCH, derzeit wohnh. in Hard, Marktstraße 31 wird einstimmig zu den üblichen Bedingungen genehmigt. b) das Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund im Ahorn der Firma Fußacher Baustoffindustrie, Ochsenreiter & Co, Fußach Mühlwasenstraße 143, vom 25.2.1965 wird einstimmig zu folgenden Bedingungen genehmigt. Der genannten Firma wird westlich angrenzend an das Grundstück Greußing im Ahorn ein Gebiet von 160 x 120 m zum Zwecke der Errichtung eines Industrieunternehmens für Erzeugung LECA-Ziegel, pachtweise auf 5 Jahre zum Pachtpreis von S 1, -/m2 -3- überlassen. Hiebei sind noch folgenden Bedingungen einzuhalten: Die pachtweise Überlassung dieses Grundes kann bei Ansuchen vor Ablauf der 5 Jahre verlängert werden, wobei der Pachtpreis im Verhältnis Brotpreis dann festgesetzt wird. Dem Unternehmen wird eine käufliche Überlassung zugesichert. Einer Verbauung dieses Grundstückes mit Industriegebäuden wird zugestimmt, wenn die Gesuchswerber auf die Anwendung des § 418 des BGB verzichten. Der Pachtschilling wird vom tatsächlich benötigten Ausmaß des Grundes berechnet. Die Pächter erhalten keinerlei Anrecht auf Vergütung der Verbesserung des Grundwertes durch ihr Unternehmen. Der Firma selbst wird eine einjährige Kündigungsfrist des Pachtvertrages zugebilligt. Der Vertrag ist durch Notar oder Rechtsanwalt abschließen zu lassen, gegen die Kosten zu Lasten des Gesuchswerbers. 8. Allfälliges. Unter Allfälligem wird dem Vermessungsergebnis nach Teilungsplan von Dipl.Ing. Salzmann, Dornbirn, vom 14. Jan. 1965, G.Zl.3260/64 betreffend Grundtausch Gemeinde Fußach - Dr. Fritz Rohner, zugestimmt und kann die Durchführung des Grundtausches in diesem Sinne vorgenommen werden; wird einstimmig beschlossen, den Dienstbetrieb im Gemeindeamt an den jeweiligen Samstag Vormittagen so zu regeln, daß die beiden Gemeindeangestellten diesen abwechslungsweise versehen, d.h. daß Samstags jeweils nur ein Gemeindeangestellter den Amtsbetrieb zu versehen hat; berichtet der Bürgermeister von den eingelangten Offerten bezüglich Abbruch und Neuerrichtung Friedhofsmauer und wird ihm Ermächtigung erteilt, dem günstigeren Offertsteller den Auftrag zu erteilen. 9. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit: Reihung der Darlehenswerber zum Landeswohnbaufond. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß in Sachen Ansuchen um Wohnbaudarlehen schon 3 Fälle für Härtekontingent, und zwar für HEIM Franz (1903) in Sulzberg (gebaut an der Höchsterstraße), SCHWARZ Arwed (1939) aus Fußach (gebaut in Gaißau), BACHER Franz (1940) aus Fußach (gebaut in Höchst) und unter Dienstgeberkontingent SCHWENDINGER Josef (1921) aus Fußach (gebaut in der Polder), SCHNURER Karl (1931) aus Lustenau (gebaut in Fußach, Herrenfeld) und GHESLA Manfred (1937) aus Fußach (gebaut in der Polder) an den Landeswohnbaufond zur Erledigung eingesandt wurden. Die Gemeindevertretung habe heute in Sachen Gemeindekontingent und Reihung über 3 Ansuchen zu befinden und bringt diese zur Kenntnis. Über Antrag erfolgt eine geheime Abstimmung in der Reihung und ist das Resultat folgendes: 1. Auracher Hugo (1908), Metallarbeiter, wohnh. Fußach, Hinterburg 86, l. WEISS Josef (1927), Hilfsarbeiter, wohnh. Fußach, Bundesstr. 18 3. KUSTER Alois (1929), Elektromonteur, wohnh. Fußach, Seestr. 159, Abschließend erklärt der Bürgermeister, daß wie Anfangs berichtet, dies die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor den Neuwahlen sei und dankt allen herzlichst für das gute Einvernehmen innert der Gemeindevertretung im Ablauf der letzten 5 Jahre und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß auch die neue Gemeindevertretung auf Grund des Ergebnisses der Gemeindewahl am 4.April 1965 so einhellig und zielstrebend die Interessen der Gemeinde Fußach verfechte. Wenn dies der Fall sei, brauche man um die Zukunft der Gemeinde Fußach nicht besorgt zu sein. In diesem Sinne schließt er die Sitzung. Schluß der Sitzung: 22.45 Uhr Bürgermeister: Gemeinderat: Schriftführer: P r o t o k o 1 1 über die am Donnerstag, den 4. März 1965 mit Beginn um 20.15 Uhr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt NAGEL stattgefundenen öffentlichen 54. Sitzung der Gemeindevertretung. Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeinde­ amt Fußach. Anwesend: sämtliche Gemeindevertreter, und zwar: Gemeinderäte MATHIS Valentin und GUGELE Gebhard, Gemeindevertreter RUPF Karl, NAGEL Friedrich, SCHNEIDER Werner, RUPF Gebhard, SCHNEIDER Ferdinand, EHRHART Rudolf, KUSTER Xaver, BLUM Gebhard und KUSTER Jakob. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Er erklärt, daß dies in der der­ zeitigen Legislaturperiode die letzte Sitzung der Gemeindevertretung ist. 1. Verlesen und Genehmi un des letzten Sitzun sprotokolles vom 2. Feber 19 5. Das Sitzungsprotokoll über die 53. Gemeindevertretungssitzung am 2. Feber 1965 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Bericht des Bürgermgisters. Der Bürgermeister berichtet über eine am 3.2.1965 stattgefundene Sitzung der Grundverkehrs-Ortkommission; über die am 4.2 0 1965 in Bregenz stattgefundene Musterung des Geburtsjahrganges 1946;über den Brand am 9.201965 des Wochenendhauses Mader im Ried und den Brand am 1002.1965, nachts, des Hauses Nr. 11, ehern.Oskar Ochsen­ reiter; über die Bestellung von 400 lfm TYTON-Wasserleitungs­ Steckrnuffengußrohre bei der Firma Schmidt's Erben, die mit heutigem Tage eingelangt sind und welche zum Anschluß der Siedlung im Herren­ feld durch das Mahdgebiet benötigt werden; von der Aussprache mit den Ing. Tschütscher und Gmeiner bezüglich Kanalisationsplanung, von einer 4-Mann Ein�uartierung der Gendarmerie im Gemeindeamt, die zur Bewachung des Schiffes in der Linzer Schiffswerft eingesetzt sind; von Bauverhandlungen am Samstag den 27.201965 zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern von Josef und Aurelia WAGNER, Fußach, Bu..ndesstraße 18, Alfred und Karoline FRUHMANN aus Lustenau, im Pertinsel, Roland und Berta HALTMEIR aus Hard, im Herrenfeld und Karl Maria SCHEIBER aus Fußach in der Polder; von der am 3.301965 stattgefundenen konstituierenden Sitzu..ng der neuen Gemeindewahl­ behörde; von der am 4.3., also am heutigen TageJ stattgefundenen Bürgermeistertagung des Bezirkes Bregenz in Bregenz; von einem Schreiben des Gemeindeamtes Höchst bezüglich erwünschter Ver­ schiebung (Vertagung) über Verhandlung Gemeindegrenze bis nach den Gemeindewahlen; von einem Schreiben der Landesregierung über Klassenraumbeschaffun� der Rheindeltagemeinden in Sachen poly­ technischer Lehrgang (9. Volksschuljahr); von einem Ansuchen um Bedarfszuweisung an die Landesregierung für Kanalisationsplanung; von einer Sitzung des Wasserverbandsausschusses am 26 o Feb o 1965, wonach der Ausbau des Herrenfeldgrabens zum Vorfluter und die Teilweise Verrohrung desselben nach den eingelangten Offerten zum Preis von ca.S 4. Odü. 000, -- vergeben wurde, wobei der Offertun ter­ schied vom ]illigsten zum Höchsten S 2.250.000, -- betrug; von der Anzahlung der S 100.000, -- für das bestellte Feuerwehrauto und der durchgeführten Übereignung an die Gemeinde der Liegenschaft Haus Schwendinger, Fußach 77 und Heinrich Blum, Haus Schulstraße 65. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit Vertagung der Behandlung Gemeindegrenze zwischen Höchst und Fußach bis nach den Gemeinde­ vertretungswahlung einverstanden, ansonsten wird der Bericht ohne Einwand zur Kenntnis genommen. - 2 - 3. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht. ]as Ansuchen um Bauabstandsnachsicht von Josef BÖSCH, vom 1.2.1965 wird einstimmig genehmigt, vorausgesetzt, daß Josef BÖSCH den Wün­ schen des Anrainers, doi. die Weide- und Streue-Interessentschaft Fußach, schriftlich vorliegend und unterfertigt von deren Obmann Karl SCHNEIDER, Zimmermeister, anerkennt. 4 o Stellungnahme zu einem Konzessionsansuchen bezüglich Gassenschank. Zum Konzessionsansuchen der Frau SCHNEIDER Emma, Fußach, Pertinsel­ straße 165, um Verleihung der Konzession für den Betrieb des Gast­ und Schankgewerbes gemäߧ 16, Abs. 1, Lit. c und e, Gewerbeordnung, in der Betriebsform eines Gassenschanks mit dem Standort ebendort wird einstimmig befürwortet. 5. Stellun nahme in Sachen Auftra serteilun über Eirichtun eines Projektes Gesamtkana isation. ]er Bürgermeister berichtet von den Aussprachen mit den Ing. Karl Tsc}·1ütscher und Gmeiner bezüglich Planung Gesamtkanalisation Fußach. Da nach den Aussprachen mit den genannten und der schriftlich einge­ langten Unterweisung von Ing. Tschütscher nicht klar ersichtlich ist, mit welchen Kosten für diese Gesamtplanung zu rechnen ist, d.h. ver­ meintliche Untwrschiede -zwischen 70 und 1 30.000 Schilling angenommen werden, wird eine Auftragserteilung für Gesamtplanung Kanalisation Fußach der �ach der Gemeindevertretungswahl 1965 neu zu bildenden Gemeindevertretung überlassen. 6. Stellungnahme zur beabsichtigten Errichtung eines Clubheimes mit Campingbetrieb unter der Schanz. In Sachen beabsichtigter Errichtung eines Clubheimes mit Camping­ betrieb unter der Schanz (zum Teil Sandinsel) und auf Grund des Schreibens den Internationalen Rheinregulierung, Bauleitung Bregenz, vom 10. Feb.1965, Zlo 5211-00/51 und der mitgelieferten Lagepläne wird nach reiflicher Überlegung und Aussprache einstimmig ausge­ drückt, daß die Gemeinde Fußach gegen eine solche Errichtung ist. Begründet hauptsächlich durch den Umstand, daß a) der Hafen Fußach bei Schaffung der beabsichtigten Hafeneinfahrt zum alten Rheinarm zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei Rheinhochwasser­ fällen viel zu sehr cefährdet erscheint, b) ein Campingrlatz wie geplant vorwiegend in Überschwemmungsgebiet sich befindem würde, c) die Zufahrt zu diesem Gebiet sich über die von der Gemeinde Fußacb groß teils zu cr}rn.l tend1c; St:r·1:..ße f;_ilirt, während der Camping­ platz Uüd Clubheim sich aber auf K.G. Hard befinden würden und somit der Gemeinde Fußach für entsprechende Lasten kein Entgelt sicher wäre. 7o Ansuchen: a) um pachtwei.se Überlassung von Grund in der Schanz für Errichtung von Wochenendhäuschen bzw.Bootshütten. b) dasselbe im Ahorn für Errichtung eines Betriebes. a) das Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für Errichtung eines Wochenendhäuschens von Paul LERCH, derzeit wohnh.in Hard, Marktstraße 31 wird einstimmig zu den üblichen Bedingungen genehmigt, b) das .Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund im Ahorn der Firma Fußacher Baustoffindustrie, Ochsenreiter & Co, Fußach Mühl­ wasenstraße 143, vom 25.2.1965 wird einstimmig zu folgenden Be­ dingungen genehmigt. Der genannten Firma wird westlich angrenzend an das Grundstück Greußing im Ahorn ein Gebiet von 160 x 120 m zum Zwecke der Errichtung eines Industrieunternehmens für Erzeugung LECA-Ziegel, pachtweise auf 5 Jahre zum Pachtpreis von S 1, --/m2 3 überlassen. Hiebei sind noch folgenden Bedingungen einzuhalten: Die pa.chtweise Überlassung dieses Grundes kann bei Ansuchen vor Ablauf der 5 Jahre verlängert werden, wobei der Pachtpreis im Verhältnis Brotpreis dann festgesetzt wird. Dem Unternehmen wird eine käufliche Überlassung zugesichert. Einer Verbauung dieses Grundstückes mit Industriegebäuden wird zugestimmt, wenn die Ge­ suchswerber auf die Anwendung des§ 418 des BGB verzichten. Der Pachtschilling wird vom tatsächlich benötigten Ausmaß des Grundes berechnet. Die Pächter erhalten keinerlei Anrecht auf Vergütung der Verbesserung des Grundwertes durch ihr Unternehmen. Der Firma selbstw:lrd eine einjährige Kündigungsfrist des Pachtvertrages zu­ gebilligt. Der Vertrag ist durch Notar oder Rechtsanwalt ab­ schlie�en zu lassen, gegen die Kosten zu Lasten des Gesuchswerbers. 80 Allfälliges. Unter Allfälligem wird dem Vermessungsergebnis nach Teilungsplan von Dipl.Ing. Salzmann, Dornbirn, vom 14. Jan. 1965, G.Zl. 3260/64 betreffend Grundtausch Gemeinde Fußach - Dr. Fritz Rohner, zuge­ stimmt und kann die Durchführung des Grundtausches in diesem Sinne vorgenommen werden; wird einstimmig beschlossen, den Dienstbetrieb im Gemeindeamt an den jweiligen Samstag Vormittagen so zu regeln, daß die beiden Gemeindeangestellten diesen abwechslungsweise ver­ sehen, d.h. daß Samstags jeweils nur ein Gemeindeangestellter den Amtsbetrieb zu versehen hat; berichtet der Bürgermeister von den eingelangten Offerten bezüglich Abbruch und Neuerrichtung Fried­ hofsmauer und wird ihm Ermächtigung erteilt, dem günstigeren Offert­ steller den Auftrag zu erteilen. 9o Unter Ausschluß der Öffentlichkeit: Reihung der Darlehenswerber zum Landeswohnbaufond. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß in Sachen Ansuchen um Wohnbaudarlehen schon 3 Fälle für Härtekontingent, und zwar für HEIM Franz ( 1903) in Sulzberg (gebaut an der Höchsterstraße) , S CHWARZ Arwed ( 1939) aus Fußach (gebaut in Gaißau) , BACHER Franz ( 1940) aus Fußach (gebaut in Höchst) und unter Dienstgeberkontingent SCHWENDINGER Josef (1921) aus Fußach (gebaut in der Polder) , S CHNUR ER Karl ( 1931) aus Lustenau (gebaut in Fußach, Herrenfeld) und GHESLA Manfred (1937) aus Fußach (gebaut in der Polder) an den Landeswohnbaufond zur Erledigung eingesandt wurden. Die Gemeinde­ vertretung habe heute in Sachen Gemeindeko�tingent und Reihung über 3 Ansuchen zu befinden und bringt diese zur Kenntnis. Über Antrag erfolgt eine geheime Abstimmung in der Reihung und ist das Resultat folgendes: 1. Auracher Hugo ( 1908), Metallarbeiter, wohrihFußach, Hinterburg 86, l. WEISS Josef ( 1927) , Hilfsarbeiter, wohnh.Fußach, Bundesstr o 18 3. KUSTER Alois ( 1929), Elektromonteur, wohnh.Fußach, Seestr o 1 59, Abschließend erklärt der Bürgermeister, daß wie Anfangs berichtet, dies die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor den Neuwahlen sei und dankt allen herzlichst für das gute Einvernehmen innert der Gemeindevertretung im Ablauf der letzten 5 Jahre und gibt der Hoffnung ausdruck, daß auch die neue Gemeindevertretung auf Grund des Ergebnisses der Gemeindewahl am 4.April 1965 so einhellig und zielstrenend die Interessen der Gemeinde Fußach verfechte. Wenn dies der Fall sei, brauche man x:i:EE. um die Zukunft der Gemeinde Fußach nicht besorgt zu sein. In diesem Sinne schließt er die Sitzung. Schluß der Sitzung: Bürgermeister: 2204 5 Uhr Gemeinderat: Schriftführer: