19640319_GVE043

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Letzte Änderung 20.10.2021, 09:53
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1964gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1964-03-19
Erscheinungsdatum 1964-03-19
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Donnerstag, den 19. März 1964 (Josefitag) mit Beginn um 20.15 Uhr in der Volksschule unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt Nagel abgehaltenen 43. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Gemeinderat Gebhard Gugele; Gemeindevertreter RUPP Karl, SCHWARZ Alfred, NAGEL Friedrich, jun., SCHNEIDER Werner, RUPP Gebhard, KUSTER Xaver, EHRHART Rudolf; Ersatzmann WEISS Alois und BLUM Leonhard. Entschuldigt: Kuster Jakob. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1. Verlesen und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles vom 20. Februar 1964. Das Protokoll über die 42. Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Februar 1964 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Bericht des Bürgermeisters. Nach Bericht des Bürgermeisters haben er und Gemeinderat Gebhard Gugele am 24.2.1964 bei Fa. Theodor Scheuermeier in Dornbirn die Farbauswahl für TerazzoBodenplatten zum Gemeindeamtsneubau auftragsgemäß vorgenommen, wurde von ihm am 29.2.1964 im Ried eine Bauverhandlung für ein Wochenendhaus durchgeführt, Bauwerber Mader, Bregenz; wurden inzwischen im Gemeindeamtsneubau Fenster und Türen eingebaut und verglast; weiters der Hauptwasserleitungsbau in der Wiesenstrasse begonnen und bereits vollendet und derselbe ab der Bundesstrasse in einer Länge von 370 m zur Bilkestrasse bereits verlegt, jedoch noch nicht vollendet; hat der Bauausschuß auftragsgemäß die Bodenlegerarbeiten im Gemeindeamtsneubau in seiner Sitzung am 18.3.1964 an Fa. Sutterlütti in Höchst und Norbert Ebner in Fußach vergeben; wurde von ihm am 14.3.1964 eine Bauverhandlung für ein Wohnhaus für Ing. Otto Blum, Fußach Nr.10 durchgeführt; zur Ergänzung und Berichtigung die Grundbesitzbogen desm Vermessungsamt Bregenz überbracht, nachdem der letzte berichtigte Stand derselben das Jahr 1956 war, und seit da viele Grundbesitzveränderungen vor sich gegangen sind. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Ergänzender Beschluß Bezüglich Loslösung öffentlichen Gutes für den Gemeindeamtsneubau. Über aufklärende Mitteilung des Notariatsubstitutes Dr. Richard Talbot in Bregenz wird der Gemeindevertretungsbeschluß vom 13.3.1963, Punkt 7 des Protokolles bezüglich Loslösung eines Teiles öffentlichen Gutes aus Gp.1640 zur rechtlichen Durchführung des Kauf-Tauschvertrages zwischen röm. kath. Pfarrpfründe zu St. Nikolaus Fußach, Adolf He Ibock, Bezirksschulinspektor, Fußach, Schulstr. 80 und Gemeinde Fußach in der Weise neu gefasst, indem einstimmig beschlossen wird, der Übernahme von vier m2 aus Gp. 265 mit Widmung für Gemeingebrauch zur Vereinigung mit Gp. 1640 (öffentl. Gut), sowie der Aufhebung der Widmung für Gemeingebrauch von sechs m2 aus Gp. 1640 (öffentl. Gut) und Vereinigung dieser mit Gp. 261/2 (Adolf Helbock) zuzustimmen. 4. Stellungnahme zur generellen Linienführung des Projektes Autobahn-Variante Dr. Petrovic. Über Aufforderung des Amtes der Vrlbg. Landesregierung zur zur Abgabe einer Stellungnahme zur projektierten Autobahnhang-Linie im Raume Bregenz von Dr. Petrovic, wird, nach Feststellung, dass die Gemeinde Fußach, gleich, ob eine Hang- oder Seetrasse in Bregenz zur Durchführung gelangt, die Autobahnlinienführung in Fußach als Abzweigung nach St. Margarethen (Brugger Horn) über die Gemeindeparzelle Mähder und Birkenfeld nach wie vor gleich bleibt, hierzu nur einhellig zum Ausdruck gebracht, dass vermutlich eine Seetrassenführung im Raume Bregenz verkehrsmässig, grundablösemässig sowie auch kostenmässig sicherlich weitaus günstiger wäre und daher wohl auch mehr Aussicht auf Verwirklichung hätte, was von unbedingter Notwendigkeit wäre. 5. Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für WochenendBootshütten. Dem Ansuchen des Kurt GRABHER-MAYER, Lustenau, Binsenfeldstr. um pachtweise Überlassung des von der Gemeinde dem Egon SCHWARZ, Bregenz, Weidachgasse 41 verpachteten Hüttengrundes in der Schanz, wird, da er angeblich dessen Bootshütte auf diesem Grund gekauft hat, einstimmig zugestimmt. 6. Ansuchen um Bewilligung der Bauabstandsnachsicht. Dem Rudolf ALBRECHT in Kennelbach wird zur Erweiterung des Gebäudes Fußach, Bundesstr. 172, das er von seinem Bruder gekauft hat, nach Norden ein totaler Bauabstand bis zur Grundgrenze des Grundstückes SAHLER Ernst, nachdem dieser damit schriftlich einverstanden ist und nach Osten gegenüber dem Dorfbach (öffentl. Gut) Gemeinde Fußach eine Bauabstandsnachsicht von zwei Meter einstimmig bewilligt. 7. Stellungnahme zu einem Konzessionsansuchen. Zum Konzessionsansuchen des Dr. et. Mr. Pharm. ENDER Josef, Bregenz, Glockengasse 3, für den Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke im Sanitätssprengel Rheindelta, in Höchst, Landstr.772, wird einstimmig befürwortend Stellung bezogen. 8. Gemeindeamtsneubau – Angelegenheiten. In nochmaliger Überprüfung der Offerte für Jalousien an die Fenster für den Gemeindeamtsneubau wird einstimmig die Durchführung zu den offerierten Preisen für den Kindergartentrakt der Fa. Helmut Grabher, Dornbirn und für teilweise Gemeindeamtstrakt Herrn Hans Vogel, Lustenau übertragen. 9. Allfälliges. Unter Allfälligem berichtet der Bürgermeister von einer unberechtigten Strassenabsperrung der Achstrasse von GRUBER Franz, Fußach, Achstrasse; wird über Antrag in Ergänzung zum Gemeindevertretungsbeschluß vom 17.Juni 1963, Protokoll Punkt 4 b) einstimmig beschlossen, dem Josef SCHWENDINGER, Fußach, Hinterburgstr.77 im Tauschwege für sein Haus Fußach, Hinterburgstr. 77, Bp. 66 und Gp. 272 K.G. Fußach, beide im Gesamtausmaß von 198 m2, die gemeindeeigenen Gp. 307/37 in der Polder als Bauplatz im Ausmaß von 708 m2 zu eigen zu überlassen, wobei die Durchführung des Tausches zur Gänze auf Kosten der Gemeinde geht, dem Josef SCHWENDINGER aber zur Pflicht gemacht, dass dieses Haus von ihm oder auf seine Kosten bis längstens 31.12.1967 abgebrochen und der Platz geräumt wird; wird über Antrag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen, die Außenwände der neuen Sakristei der Pfarrkirche zu St. Nikolaus Fußach auf Kosten der Gemeinde verputzen zu lassen. Eine noch in diesem Jahr zu erfolgende Neuerrichtung der alten Kirchhofmauer soll ins Auge gefasst werden. Ende: 22.00 Uhr Bürgermeister: Gemeinderat: Schriftführer: P r o t o k o 1 1 über die am D o n n e r s t a g , den 19.März 1964 (Josefitag) mit Beginn um 20.15 Uhr in der Volksschule unter dem Vorsitz des Bür­ germeisters Kurt Nagel abgeahltenen 43. Sitzung der Gemeindever­ tretungo Anwesend: Gemeinderat Gebhard Gugele;Gemeindevertreter RUPF Karl, SCHWARZ Alfred, NAGEL Friedrich, jun., SCHNEIDER Werner, RUPF Gebhard, KUSTER Xaver, EHRHART Rdudolf; Ersatz­ mann WEISS Alois und BLUM Leonhard. Entschuldigt: Kuster Jakobo ) Der Bürgermeister eröffnet die S itzung, begrüßt die An­ wesenden und stellt die Beschlußfähigkeit festo 1. Verlesen und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles vom 20.Februar 1964. Das Protokoll über die 42. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.Februar 1964 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Bericht des Bürgermeisters. Nact Bericht des Bürgermeisters haben er und Gemeinderat Gebhard Gugele am 24.201964 bei Fa.Theodor Scheuermeier in Dornbirn die FaDbauswahl für Terazzo-Bodenplatten zum Gemeindeamtsneubau auf­ tragsgemäß vorgenommen, wurde von ihm am 29.2.1964 im Ried eine Bauverhandlung für ein Wochenendhaus durchgeführt, Bauwerber Mader, Bregenz;wurden inzwischen im Gemeindeamtsneubau Fenster und Türen eingebaut und verglast; weiters der Hauptwasserleitungs­ bau in der Wiesenstrasse begonnen und bereits vollendet und der­ selbe ab der Bundesstrasse in einer Länge von 370 m zur Bilke­ strasse bereits verlegt, jedoch noch nic�t vollendet; hat der Bauausschuß auftragsgemäß die Bodenlegerarbeiten im Gemeinde­ amtsneubau in seiner Sitzung am 18.3.1964 an FaoSutterlütti in Höchst und Norbert Ebner in Fußach vergeben; wurde von ibm am 14.3.1964 eine Bauverhandlung für ein Wohnhaus für IngoOtto Blum, Fußacb Nr.10 durchgeführt; zur Ergänzung und Berichtigung die Grundbesitzbogen desm Vermessungsamt Bregenz üb�rbracht, nachdem der letzte berichtigte Stand derselben das Jahr 1956 war, und seit da viele Grundbesitzveränderungen vor sich ge­ gangen sind. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis ge­ nommen. 3. Ergänzender Beschluß Bezüglich Loslösung öffentlichen Gutes für den Gemeindeamtsneubau. Uber aufklärende Mitteilung des Notariatsubstitutes DroRichard Talbot in Bregenz wird der Gemeindevertretungsbeschluß vom 13.3.1963, Punkt 7 des Protokolles bezüglich Loslösung eines Teiles öffentlichen Gutes aus Gp.1640 zur rechtlichen Durch­ führung des Kauf-Tauschvertrages zwischen röm.kathoPfarr­ pfründe zu St.Nikolaus Fußach, Adolf HeJbock, Bezirksschulin­ spektor, Fußach, Schulstr.80 und Gemeinde Fußach in der Weise neu gefasst, indem einstimmig beschlossen wird, der Übernahme von vier m2 aus Gp.265 mit Widmung für Gemeingebrauch zur Ver­ einigung mit Gpo1640 (öffentl.Gut), sowie der Aufhebung der Widmung für Gemeingebrauch von sechs m2 aus Gpo1640 (öffentl. Gut)und Vereinigung dieser mit Gp.261/2 (Adolf Helbock) zu­ zustimmen. 4. Stellun nahme zur enerellen Linienführun des Pro'ektes Autobahn-Varian e Dr. etrovico Uber Aufforderung des Amtes der Vrlbg.Landesregierung zur 5. 60 7. 8. 9. zur Abgabe einer Stellungnahme zur projektierten Autobahn­ hang-Linie im Raume 'Bregenz von Dr.Petrovic, wird, nach Fest­ stellung, dass die Gemeinde Fußach, gleich, ob eine Hang- oder Seetrasse in Bregenz zur Durchführung gelangt, die Autobahn­ linienführung in Fußach als Abzweigung nach St.Margarethen (Brugger Horn) über die Gemeindeparzelle Mähder und Birken­ feld nach wie vor gleich bleibt, hierzu nur einhellig zum Ausdruck gebracht, dass vermutlich eine Seetrassenführung im Raume Bregenz verkehrsmässig, grundablösemässig sowie auch kostenmässig sicherlich weitaus günstiger wäre und daher wohl auch mehr Aussicht auf Verwirklichung hätte, was von unbedinger Notwendigkeit wäreo Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für Wochenend-Bootshütten. Dem Ansuchen des Kurt GRABHER-MAYER, Lustenau, Binsenfeldstr. um pachtweise Überlassung des von der Gemeinde dem Egon SCHWARZ, Bregenz, Weidachgasse 41 verpachteten Hüttengllllndes in d er Sscbanz, wird, da er angeblich dessen Bootshütte auf diesem Grundgekauft hat, einstimmig zugestimmt. Ansuchen um Bewilligung der Bauabstandsnachsicht. Dem Rudolf ALBRECHT in Kennelbach wird zur Erweiterung des Gebäudes Fußacb, Bundesstr.172, das er von seinem Bruder ge­ kauft hat, nacb Norden ein totaler Bauabstand bis zur Grund­ grenze des Grundstückes SAHLBR Ernst, nachdem dieser damit schriftlich einverstanden ist und nach Osten gegenüber dem Dorfbach (öffentloGut) Gemeinde Fußach eine Bauabstandsmach­ sicht von zwei Meter einstimmig bewilligt. Stellungnahme zu einem Konzessionsansucbeno Zum Konzessionsansuchen des Dr.et.Mr.pharm.ENDER Josef, Bre­ genz, Glockengiesse 3 für den Betrieb einer eneuen öffentlichen Apotheke im Sanitätssprengel Rheindelta, in Höchst, Landstr.7 72, wird einstimmig befürwortend Stellung bezogeno Gemeindeamtsneubau - Angelegenheiten. In nochmaliger Uberprüfung der Offerte für Jalousien an die Fenster für den Gemeindeamtsneubau wird einstimmig die Durch­ führung zu den offerierten Preisen für den Kindergartentrakt der FaoHelmut Grabher, Dornbirn und für teilweise Gemeindeamts.u trakt Herrn Hans Vogel, Lustenau übertragen. Allfälliges. Unter Allfälligem berichtet der Bürgermeister von einer un­ berechtigten Strassenabsperrung der Achstrasse von GRUBER Franz, Fußach, Achstrasse ; wird über Antrag in Ergänzung zum Gemeindevertretungsbeschluß vom 17oJuni 1963, Protokoll Punkt 4 b) einstimmig beschlossen, dem Josef SCrnVE�DINGER, Fußach, Hinterburgstr.77 im Tauschwege für sein Haus Fußach, Hinter­ burgstr.7 7, Bp.66 und Gpo272 KoG.Fußach, beide im Gesamtausmaß vonA1-9· m2, die gemeindeeigenen Gpo307/37 in der Polder als Bauplatz im Ausmaß von 708 m2 zu eigen zu überlassen, wobei die Durchführung des Tausches zur Gänze auf Kosten der Gemeinde gebt, dem Josef SCHWENDINGER aber zur kflicht gemacht, dass dieses Haus von ihm oder auf seine Kosten bis längstenes 31.12.1967 abgebrochen und der Platz geräumt wird; wird über Antrag des Bürgermeisters eintimmig beschlossen, die Außenwände der neuen Skristei der Pfarrkirche zu St.Nikolaus Fußach auf Kosten der Gemeinde verputzen zu lassen.�ine noch in diesem Jahr zu erfolgende Neuerrichtungder alten Kirchhofmauer soll ins Auge gefasst werden o Ende) 22 00 Ubr o qemeinderat: 1 t. 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