19621121_GVE028

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Letzte Änderung 20.10.2021, 10:12
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1962gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1962-11-21
Erscheinungsdatum 1962-11-21
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Mittwoch, den 21. November 1962 mit Beginn um 20.15 Uhr in der Volksschule unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt Nagel abgehaltenen ordentlichen 28. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Gemeinderäte Mathis Valentin und Gugele Gebhard. Gemeindevertreter Schwarz Alfred, Schneider Werner, Rupp Gebhard, Kuster Xaver, Ehrhart Rudolf, Blum, Gebhard und Kuster Jakob. Unentschuldigt: Die GV Rupp Karl und Nagel Friedrich jun. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1.) Verlesen und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles vom 10.10.1962 Das Protokoll über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 10. Oktober 1962 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2.) Bericht des Bürgermeisters: Der Bürgermeister berichtet über den Beginn und die Fertigstellung der Teerungsarbeiten der oberen Ferdinand-Weiss-Strasse durch die Fa. Mayer, Götzis, und der hierüber erfolgten Gesamtkostenrechnung von S 205.000, --; von verschiedenen Sitzungen in der Konkurrenz und der Grundverkehrsortskommission; von drei Bauverhandlungen, und zwar für Umbau des Hauses Fußach, Riedlestraße 59 (Richard Helbok), Bungalowbau von Theresia Sumper, Lochau, an der Mahdstrasse und Günther Scheffknecht in Lustenau für ein Einfamilienwohnhaus im Hasenfeld; der erfolgten Teilkollaudierung im Wasserverband durch den Vertreter des Landwirtschaftsministeriums mit Übergabe des Hochwasserschutzdammes und eines Teiles der Vorflutgräben an den Wasserverband und Feststellung der Zwischenrechnung mit bisherigen Gesamtausgaben von 27 Millionen Schilling; vom Ergebnis der Nationalratswahl 1962 am 18.11.1962 in Fußach, wonach 862 Wahlberechtigte, 523 abgegebene Stimmen, davon 19 ungültig, 226 auf ÖVP, 220 auf SPÖ, 153 auf FPÖ und 5 auf KLS festgestellt wurden; vom erfolgten Beginn weiterer Sporthafenkanalbaggerungen in der Schanz; der Genehmigung der Nachtragsvorlage zum Jahresvoranschlag 1962 und der Genehmigung des Grundkaufes für Gemeindeamtsneubauzwecke durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung; dem voraussichtlich am Freitag, den 18. Dezember 1962 in Dornbirn stattfindenden diesjährigen Gemeindeverbandstag mit Zusammenkunft aller Bürgermeister Vorarlbergs; dem Anfangs Dezember 1962 erfolgenden Beginn der Überprüfung aller elektrischen Einrichtungen im Ortsbereich Fußach durch ein Kontrollorgan im Sinne der Feuerpolizeiordnung und letztlich dankt der Bürgermeister der Gemeindevertretung für die vollzählige Teilnahme an der Kriegergedächtnisfeuer am Totensonntag beim Kriegerdenkmal und ersucht diese, seinen Dank im Namen der Gemeinde auch den teilgenommen Ortsvereinen zu übermitteln. 3.) Festsetzung des Wohnbauförderungsbeitrages 1963 in den Landeswohnbaufond a) über ein Ehrenzeichen b) über ein Gesetz über die Vorarlberger Rettungsmedaille a) zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages vom 30.10.1962 wie über das Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg und b) über die Vorarlberger Rettungsmedaille wird einstimmig kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt. -2- 4.) Festsetzung des Wohnbauförderungsbeitrages 1963 in den Landeswohnbaufond Nach eingehender Debatte wird einstimmig die Festsetzung des Wohnbauförderungsbeitrages 1963 in den Landeswohnbaufond bis zur GemeindeJahresvoranschlagsfeststellung 1963 vertagt. 5.) Stellungnahme zu einem Schreiben bezüglich Schulerhaltungsbeiträge für die Hauptschule Lustenau Über Vorschlagsregelung der Marktgemeinde Lustenau nach deren Schreiben vom 29.10.1962, Zl. 960/62 über Schulerhaltungsbeiträge zur Hauptschule Lustenau, wonach in Hinkuft, begründet als gegenseitige Vereinbarung, die Gemeinde Fußach für ortsansässige Hauptschüler, die in die Hauptschüle Lustenau gehen, a) der anteilige Betriebsaufwand nach den Bestimmungen des Schulerhaltungsgesetzes und b) die anteilmässige Belastung am Investitionsaufwand, errechnend mit 1% aus dem jährlichen Gesamtschüleranzahl mit 1. Februar jedes Jahres als Investitionsaufwandsbeitrag pro Schüler angenommen wird, wird einstimmig zugestimmt. 6.) Beschlußfassung über einen Beitrag zur Stierhaltung 1952/63 Der Bürgermeister berichtet über die Viehbesitzerversammlung am Sonntag, den 28.10.1962 im Gasthaus Schiff in Fußach und der hiebei erfolgten schwierigen Stierhaltervergabe für 1962/1963. Über seinen Antrag wird einstimmig beschlossen, dem Viehzuchtverein Fußach und dem Blum Gebhard, Fußach, Ferdinand-Weiss-Strasse 109 je S 1.000, -- als einmaligen Stierhaltebeitrag für 1962/63. 7.) Ansuchen um Bewilligung der Bauabstandsnachsicht Über Ansuchen wird dem Josef Bezler, Fußach, Ferdinand-Weiss-Strasse 114, eine Bauabstandsnachsicht für Errichtung eines Einfamilienwohnhauses gegen der Gp. 326 (Albertina Küng) um ein Meter und gegenüber der Gp. 1681 (öffentliches Gut) um ebenfalls einen Meter, sodass die Bauabstände je 3 Meter betragen, einstimmig, bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit, bewilligt. 8.) Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für Errichtung von Bootshütten bzw. Wochenendhäuschen a) Die Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz für Errichtung von Bootshütten bzw. Wochenendhäuschen von Karl Wolff, Mechanikermeister in Feldkirch, Schloßgragben 10, von Dr. Jur. Martin Müller, Personalchef, Heerbrugg, Auerstraße 826, sowie die Ansuchen von österreichischen Staatsbürgern, die in den letzten Sitzungen zurückgestellt wurden, werden zu den üblichen Bedingungen einstimmig genehmigt. b) Die übrigen zurückgestellten Ansuchen von Ausländern in den letzten Sitzungen für Plätze an Bootshafenkanälen erfolgt und außerdem die Bewilligung der Platzzuweisung von der Bezirkshauptmann Bregenz vorgelegt werden kann. c) Das Ersuchen des Paul Malzacher, Lustenau, Schulgasse 6, um Genehmigung eines Anbaues an sein Wochenendhäuschen wird einstimmig nicht entsprochen, weil es lagemässig und formell als nicht geeignet empfunden wird und wird in diesem Zusammenhang als richtungsweisend für die Zukunft beschlossen, als Höchstgrundausmaß an verbauter Fläche 5 x 6 m (30 m²) zu gestatten. Einplanung von Autogaragen soll nicht stattgegeben werden. 9.) Allfälliges Unter Allfälligem wird einstimmig a) das Protokoll des Konkurrenzausschusses über dessen Sitzung am 23.10.1962 zur Kenntnis genommen; b) beschlossen, dem Verband der Kriegsblinden Österreichs für Ausgestaltung der Hörbücherei einen Beitrag von S 300, -- zu gewähren; c) beschlossen, dem Vorarlberger Blindenbund einen Beitrag von S 200, -- zu gewähren; d) kommentiert, dass von mehreren Gemeindevertretern des öftern das anscheinend überhandnehmende Schießen mit Luftgewehren von Jugendlichen auf Vögel festgestellt wurde, hierbei eine offensichtliche Personengefährdung zu Tage tritt und sollen solche Personen der Behörde zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden. Eine diesbezügliche Warnung soll im Gemeindeblatt verlautbart werden. Schluß der Sitzung: 22.30 Uhr 1. Gemeinderat: Bürgermeister: Schriftführer: