19550721_GVE000

Dateigröße 205.17 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:12
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1955gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1955-07-21
Erscheinungsdatum 1955-07-21
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Protokoll – Abschrift über die am Donnerstag, den 21.7.1955 um 20.30 Uhr im Gasthaus zum Anker abgehaltenen öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Nagel Kurt in Anwesenheit von 11 Gemeindevertretungsmitglieder. Entschuldigt: Ochsenreiter Manfred Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 20.6.1955 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über den Verlauf der Sitzung des Finanz- und Wasserwerksausschusses zwecks Ausarbeitung eines Finanzierungsplanes für Wasserleitungsneubauten und Festsetzung der Anschlussgebühr für neue Anschlusswerber im Pertinsel sowie Einführung der Lohnsummensteuer und gibt bekannt, daß bezgl. der Anschlußgebühren eine Einigung nicht erzielt werden konnte und lediglich ein Vorschlag dahingehend gemacht wurde, daß eine Berechnung der aufgelaufenen Kosten für die Wasserleitung im Verhältnis zur Anzahl der Wasserbezieher gemacht werden soll und bezgl. der Einführung der Lohnsummensteuer vorgeschlagen wurde, diese erst nach einer durchzuführenden dbzgl. Besprechung mit den Betriebsinhabern ab 1.1.1956 einzuführen. Ferner berichtet er über die durchgeführte Blindensammlung, die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1954 uns die Genehmigung zur Sperrung der Kirchstraße für Auto- und Traktore durch das Amt der Vrlbg. Landesregierung sowie über einen Vorschlag des Ortsschulrates wonach die Lage des anzukaufenden Grundstückes für den Schulhausneubau von der Öffentlichkeit entschieden werden soll. Weiters gibt er die Anzahl der auf Grund eines Aufrufes im Gemeindeblatt gemachten Anmeldungen zum Bezuge einer Wohnung im geplanten Wohnblock auf Grund der zu geringen Anzahl von Interessenten als gegenstandslos angesehen werden kann. 3. Der Bericht des Strassenmeisters über den Zustand der Gemeindestraßen und die Wichtigkeit der weiteren Erhöhung der Herrenfeldstraße auf einem Teilstück von 20 m umd10 cm, über die Dringlichkeit zur Öffnung des Abflußgrabens im Eichwald sowie über die fertiggestellte Einleitung des Wasserleitungsauslaufes in die Zisterne im Birkenfeld und die Verbreiterung der Brücke beim Wohnhaus des Schönbeck Herbert wird zur Kenntnis genommen. Der Öffnung des Gießengraben im Rayonswege wird zugestimmt und vorgeschlagen den Zeitpunkt der Öffnung mit den Grundbesitzern zu vereinbaren. 4. Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf eines Teilstücks aus der Gp 2363/6 KG Hard im Ausmaß von 2 ha zum Kaufpreis von S 40.- pro m2 an die Marktgemeinde Hard unter folgenden Bedingungen: 1. Das oben bezeichnete Grundstück auf Gp 2363/6 muß entlang der Walserstraße verlaufen und ununterbrochen von Damm zu Damm reichen. 2. Folgenden Zahlungsbedingungen sind einzuhalten: a) Bei Vertragsabschluß sind 100.000.- zu erlegen b) je S 200.000.- sind am 30.Juni 1956 und am 31.10.1956 zu bezahlen. Die restlichen S 300.000.- sind am 30.6.57 zu begleichen. Zinsen werden bei genauer Einhaltung der Termine keine verrechnet 4. Die Gemeinde Fußach verpflichtet sich, auch wenn die Gemeinde Hard auf das Vorkaufsrecht verzichtet, der Post- u. Telegraphendirektion zur Erstellung von Garagen aus den beiden Gp 2363/6 und 2363/7 keinen Grund zu verkaufen. 3. Die Gemeinde Fußach räumt der Marktgemeinde Hard für die restlichen 2 1/2 ha auf den Gp 2363/6 und 2363/7 ein grundbücherliches Vorkaufsrecht ein. 5. Die auflaufenden Kosten für die Vertragserstellung und Verbücherung gehen zu Lasten der Marktgemeinde Hard. 5) Ein Schreiben von der Wohnungsbau- u. Siedlungsgesellschaft vom 13.7.1955 bzgl. des Ausmasses der vom Landeswohnbaufond an die Bauwerber der Gemeinden zur Auszahlung gelangenden Wohnbaudarlehen sowie über die Inanspruchnahme von Mitteln nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 durch die Gemeinden im Jahre 1956 wird zur Kenntnis genommen und die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages der Gemeinde an den Landeswohnbaufond für das Jahr 1956 in der gleichen Höhe wie 1955 mit 9.100.- S festgesetzt. Ferner wird der sofortigen Auszahlung des erst im Jahre 1956 vom Landeswohnbaufond an einen Bauwerber der hiesigen Gemeinde zur Auszahlung vorgesehenen Baudarlehens zugestimmt. 6) Der Beschluß der Konkurrenzverwaltung Höchst Fußach u. Gaißau vom 1.12.1954 und zwar: a) Servitutsrechteinräumung für Hochwasserdamm von der Gp 3256/ 270 m2 und von der Gp 3257 2.600 m2 b) Grundabtretung für Poldergraben von der Gp 3186/ 2280 m2 zu Gunsten des Wasserverband Rheindelta für die Durchführung des Seedammprojektes wird einstimmig genehmigt. 7. Über Ansuchen wird der Helbock Martha, Fußach 80 zur Erstellung einer Bootshütte in der Schanz vorbehaltlich der Genehmigung des Amtes der VrJbg. Landesregierung (Naturschutz) die Bewilligung erteilt. 8) Zwecks einheitlicher Verrechnung der Verwaltungsabgabe für Baubewilligungen wird als Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Baukosten bei Wohnbauten ein Betrag von 200.- S und bei landw. Gebäuden ein Betrag von 30.-S pro m3 umbauten Raumes festgesetzt. 9. Unter Allfälligem wird ein Schreiben von der BH Bregenz bzgl. Bekanntgabe des Vertäuungsplatzes für die Wintermonate für Segel- u. Ruderboote in der hiesigen Gemeinde zur Kenntnis genommen und festgestellt daß ein solcher Vertäuungsplatz nicht vorhanden ist. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Gruber Kurt Nagel Der Gemeinderat: Humpeler Rudolf Protokoll - Ab�chrift über die am Donnerstag, den 21.7.1955 um 20.30 Uhr im Gasthaus zum Anker abgehaltenen öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Nagel Kurt in Anwesenheit von 11 Gemeindevertretungsmitglieder. Entschuldigt: Ochsenreiter Manfred Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 20.6.1955 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über den Verlauf der Sitzung des Finanz- und Wasserwerksausschusses zwecks Ausarbeitung �ines Finanzierungsplanes für Wasserleitungsneubauten und Festsetzung der Anschlussgebühr für neue Anschlusswerber im Pertinsel sowie Einführung der Lohnsummensteuer und gibt bekannt, daß bezgl. der Anschlußgebühren eine Einigung nicht erzielt werden konnte und lediglich ein Vorschlag dahin­ gehend gemacht wurde, daß eine Berechnung der aufgelaufenen Kosten für die Wasserleitung im Verhältnis zur Anzahl der Wasserbezieher gemecht werden soll und bezgl. der Einführung der Lohnsummensteuer vorgeschlagen wurde, diese erst nach einer durchzuführenden dbzgl. Besprechung mit den Betriebs­ inhabern ab 1.1.1956 einzuführen. Ferner berichtet er überdie durchgeführte Blindensammlung, die Genehmigung des Rechnungs­ abschlusses 1954 uns siw Genehmigung zur Soerrulig der Kirch­ straße für Auto- und Traktore durch das Amt der Vrlbg. Landew­ regierung sowie über einen Vorschlag des Ortsschulrates wonach die Lage des anzukaufen�en Grundstückes für den Schul­ hausnehbau von de� Öffentlichkeit entschieden werden soll. Weiters gibt er die Anzahl der auf Grund eines Aufrufes im Gemeindeblatt gemachten Anmeldungen zum Bezuge einer Wohnung im geplanten Wohnblock auf Grund der zu geringen Anzahl von Interessenten als gegenstandslos angesehen werden kann. 3. Der Bericht des Strassenmeisters über dan Zustand der Gemeinde­ straßen und die Wichtigkeit der weiteren Erhöhung der Herren­ feldstraße auf einem Teilstück von 20 m umd10 cm, über die Dringlichkeit zur Öffnung des Abflußgrabens ira Eichwald sowiP. über die fertiggestellte Einleitung des Wasserleitungsaus­ laufes in die Zisterne im Birkenfeld und die Verbreiterung der Brücke beim Wohnhaus des SchönbEik Herbert wird zur Kenntnis �enommen. Der Offnung des Gießengraben im Rayonswege wird zuge­ stimmt und vorgeschlagen den Zeitpunkt der Öffnung mit den Grundbesitzern zu vereinharen. 4. Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf eines Teil­ stücks aus der Gp 2363/6 KG Hard im Ausmaß von 2 ha zum Kaufpreis von S 40.- pro m2 an die Marktgemeinde Hard unter folgenden Bedingungen: 1. Das oben bezeichnete Grundstück auf Gp 2363/6 muß entlang der Walserstraße verlaufen und ununterbrochen von Damm zu Damm reichen. 2. Felgenden Zahlungsbedingungen wind ein, , :uhalten: a) Bei Vertragsabschluß sind 100.000.-- zu erlegen bj)je S 200.000.- sind am 30.Juni 1956 imd am 31.10.1956 zu bezahlen. Die restlichen S 300.000.- sind am 30.6.57 zu begleichen. Zinsen werden bei genauer Einhaltung der �ermine keine verrechnet 4. l• 5) 6) Die Gemeinde Fußach verpflichtet sich, auch wenn die Gemeind� Hard auf das Vorkaufsrecht verzichtet, der Post­ u. Telegraphendirektion zur Erstellung von Garagen aus den beiden Gp 2363/6 und 2363/7 keinen xx Grund zu ver­ iaufen. 3. Die Gemeinde Fußach räumt der Marktgemeinde Hard für die restlichen 2 1/ 2 ha auf den Gp 2363/6 und 2363/7 ein grundbücherliches Vorkaufsrecht ein. 5. Die auflaufenden Kosten für die Vertragserstellung und Verbücherung gehen zu Lasten der Marktgemeinde Hard. Ein Schreiben von der Wohnungsbau- u. Siedlungsgesellschaft vom 13.7.1955 bzgl. des Ausmasses der vom L andeswohnbaufond an die Bauwerber der Gemeinden zur Auszahlung gelangEmden Wohnbaudarlehen sowie über die Inanspruchnahme von Mitteln nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 durch die Gemeinden im Jahre 1956 wird zur Kenntnis genommen und die HöhE des Wohnbauförderungsbeitrages der Gemeinde an den Landeswohn­ baufond für das Jahr 1956 in der gleichen Höhe wie 1955 mit 9.100.- S festgesetzt. Ferner wird der sofortigen Auszahlung des erst im Jahre 1956 vom Landeswohnbaufond an einen Bau­ werber der hiesigen Gemeinde zur Auszahlung vorgesehenen Baudarlehens zugestimmt. Der Beschluß der Konkurrenzverwaltung Höchst Fußach u. Gaißau vom 1.12.1954 und zwar: a) Servitutsrechteinräumung für Hochwasserdamm von der Gp 3256/ 270 m2 und von der Gp 3257 2.600 m2 zxxixxs%HH li:e:s . b) Grundabtretung für Poldergraben von der Gp 3186/ 2280 m2 zu Gunsten des WR.sserverband Rheindelta für die Durchführung des Geedammprojektes wird einstimmig genehmigt. 7. Über Ansuchen wi�d der Helbock Martha, Fußach 80 zur Erst�llung einer Bootshütte in der Schanz vorbehaltlich der Genehmigung des Amtes der VrJbg. Landesregierung (Naturschutz) die Be­ willigung erteilt. 8) Zwecks einheitlicher Verrechnung der Verwaltungsabgabe für Baubewilligungen wird als Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Baukosten bei Wohnbauten ein Betrag von 200.- S und b3i landw. Gebäuden ein Betrag von 30. -S pro m3 umbauten Raumes festgesetzt. 9. Unter Alllälli�em wird ein Schreiben von der BH Bregenz bzgl. Bekanntgabe des Vertäuungsplatzes für die Wintermonate für Segel- u. Ruderboote in der hiesigen Gemeinde zur Kenntnis genommen und festgestellt da� ein solcher Vertäuungsplatz nicht vorhanden ist. Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermei�ter: Kurt Nagel Der Gemeinderat: Humpeler R udolf