19540520_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:20
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1954gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1954-05-20
Erscheinungsdatum 1954-05-20
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PROTOKOLL - Abschrift über die am Donnerstag, den 20. Mai 1954 um 20 Uhr in der Gemeindekanzlei gehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Dr. Rohner in Anwesenheit von 9 Gemeindevertretungsmitgliedern. Nicht erschienen sind: Blum Heinrich, Nagel Kurt u. Lechleitner Johann. Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Eine nach Erstellung der Tagesordnung gegen Punkt 6 der Sitzung vom 4.5.1954 eingelaufene Berufung wird in die Tagesordnung aufgenommen. 1. Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis einer Aussprache mit der Baufirma Nägele in Sulz bzgl. Teerung der Dorfstraße und des Kirchplatzes wonach sich die Fa. Nägele zur Übernahme der Bauführung zum angebotenen Preis von S 26.60 pro m2 gegen Bezahlung der Baukosten in Teilzahlungen von 1/4 bei Beginn, 1/4 bei Fertigstellung bzw. Übernahme, 1/4 2 Monate u. 1/4 4 Monate nach Beendigung der Bauführung als einverstanden erklärt. Splitt wird von der Gemeinde gestellt und der Fa. Nägele auf den Anbotspreis angelastet bzw. von diesem in Abzug gebracht. Auf Grund des vom Bürgermeister bekanntgegebenen Verhandlungsergebnisses und dem Einverständnis der Fa. Nägele in Sulz wird die Vergebung der Teerung der Dorfstrasse und des Kirchplatzes zum angebotenen Preis, unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen an die Fa. Nägele einstimmig genehmigt. 2. Nach einem Bericht des Bürgermeisters über den Stand der Öffnungsarbeiten am Hafen Fußach wird nach eingehender Beratung folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Zur Erhaltung des Hafen und der Landestelle Schanz werden Hafengebühren eingehoben deren Höhe sich nach dem jährlichen Erhaltungsaufwand für den Hafen und die Landesstelle richtet. Für das Jahr 1954 werden nachstehende Hafengebühren vorgeschrieben: a) für jedes Boot dessen Besitzer in Fußach wohnt 50.- S b) für Motorboote in der Größe von Motorfischerbooten und für Ruderboote, deren Besitzer auswärts von Fußach wohnen S 80.-. c) Die Bootsbesitzer sind ferner verpflichtet 10 Arbeitsstunden zu leisten oder den Gegenwert von S 8.- pro Arbeitsstunde zu bezahlen. Diese Hafengebühr haben alle Bootsbesitzer zu bezahlen, die den Hafen Fußach und die Landestelle benützen, auch dann, wenn der Hafen oder die Lande8telle nur vorübergehend benützt wird. Die Bootsbesitzer die die Hafengebühr entrichtet haben, erhalten den gewünschten Landeplatz im Einvernehmen mit dem Hafenmeister zugewiesen und wird ihnen dieser Landeplatz solange zugesichert, bis sie ihn nicht mehr benötigen. Die Bootsbesitzer sind verpflichtet diesen zugewiesenen Landeplatz vom Schilf zu räumen und ihre Boote gemäß der von der Gemeindevertretung noch zu beschliessenden Hafenordnung zu vertäuen. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist unbedingt Folge zu leisten und werden Zuwiderhandlungen durch Geldstrafen und Entzug der Landebewilligung geahndet. Als Hafenmeister wird Gemeindevertreter Rudolf Humpeler Fußach 156 bestellt. Dieser hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister ehestens eine Hafenordnung zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Berufung des Kuster Xaver gegen den in Punkt 6 h der Sitzung vom 4.5.1954 zur Kenntnis gebracht. Mit obigem Beschluss der einstimmig, also auch mit der Stimme des Berufungswerbers gefasst wurde, hat die Gemeindevertretung die Vergebung der Weide ab dem Ahorn, Hörnle und der Schanz einschliesslich der Weide ab dem von der Fa. Rohner & Lutz gepachteten Lagerplatzes um den festgesetzten Betrag von S 400.- an Karl Rupp für das Jahr 1954 genehmigt. Die Gemeindevertretung nimmt die Berufung zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die eingebrachte Berufung im wesentlichen eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Fa. Rohner & Lutz auf Überlassung der von ihr von der Rheinbauleitung gepachteten Lagerplätze an die Gemeinde darstellt. Der Beschluss der Gemeindevertretung wird daher nicht abgeändert und die Berufung an das Amt d.er Vrlbg. Landesregierung übermittelt. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Gruber Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Donnerstag, den 20.Mai 1954 um 20 Uhr in der Gemeindekanzlei gehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Dr. Rohner in Anweoen­ heit von 9 Gemeindevertretungsmitgliedern. Nicht er&chienen sind: Blum Heinrich, Nagel Kurt u. Lechleitner Johann. Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Eine nach Erstellung der Tagesordnung gegen Punkt 6 der Sitzung vom 4.5.1954 eingelaufene Berufung wird in die Tages­ erdung aufgenommen. 1. Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis einer Aus­ sprache mit der Baufirma Nägele in Sulz bzgl. Teerung der Dorfstraße und des Kirchplatzes wonach sich die Fa.Nägele zur Übernahme der Bauführung zum angebotenen Preis von S 26.60 pro m2 gegen Bezahlun� der Baukosten in Teilzah­ lungen von 1/4 bei Beginn, 1/4 bei Fertigstellung bzw. Übernahme, 1/4 2 Monate u. 1/4 4 Monate nach Beendigung der Bauführung als einverstanden erklärt. Splitt wird , ron der Gemeinde gestellt und der Fa. Nägele auf den Anbots­ preis angelastet bzw. von diesem in Abzug gebracht. Auf Grund des vom Bürgermeister bekanntgegebenen Ver­ handlungsergebnisses und dem Einverständnis der Fa. Ncgele in Sulz wird die Vergebung der Teerung der Dorfstrasse und des Kir�hplatzes zum angebotenen Preis, unter Berück­ sichtfgung der Zahlungsbedingungen an die Fa. Nägele ein­ stimmig genehmigt. 2. Nach einem Bericht des BürRermeisters über den Stand der Öffnungsarbeiten am Hafen Fußach wird nach eingehender Beratung folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Zur Erhalung des Hafen und der Landestelle Schanz werden Hafengebühren eingehoben deren Hijhe s, ch nach dem jährlichen Erhaltungsaufwand für den Hafen und die Lande , .. stelle richtet. Für das Jahr 1954 werden nachstehende HafengebUhren vorgeschrieben: a) für jedes Boot dessen Besitzer in Fußach wohnt 50.- S b) flir Motorboote in der Größe von Motorfischerbooten und für Ruderboote, deren Besitzer auswärts von Fußach wohnen S 80.-- . c) Die Bootsbesitzer sind ferner verpflichtet 10 Arbeits­ stunden zu leisten oder den Gegenwert von S 8.- pro Arbeitsstunde zu bezahlen. Diese Hafengebühr haben alle Bootsbesitzer zu bezahlen, die den Ha, en Fußach und die Landestelle benüt�en, auch dann, wenn der Hafen oder die Lande8telle nur vorübergehend benützt wird. Die Bootsbesitzer die die Hafengebühr entrichtet haben, erhalten den gewünschten Landeplatz im Einvernehmen mit dem Hafenmeister zugewiesen und wird ihnen dieser Landeplatz solange zugesichert, bis sie ihn nicht mehr benötigen. Die Bootsbesitzer sind verpflichtet diesen zugewiesenen Landeplatz vom Schilf zu räumen und ihre Boote gemäß der von der Gemeindevertretung noch zu beschliessenden Hafenordnung zu vertäuen. 3. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist unbedingt Folge zu leisten und werden Zuwiderhandlungen durch Geldstrafen und Entzug der Landebewilligung geah�det. Als Haf�nmeister wird Gemeindevertreter Rudolf Humpeler Fußach 156 bestellt. Dieser hat im Einvernehmen mit dem BUr.g0rmeister ehestens eine Hafenordnung zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die nerufung des Kuster Xaver gegen den in Punkt 6 h der Sitzung vom 4.5.1954 zur Kenntnis gebracht. Mit obigem Beschluss der einstimmig, e.ls o auch wit der Stimme des Berufungswerbers gefasst wurde, hat die Gemeinde­ vertretung die Vergebung der Weide ab dem Ahorn, Hörnle und der Schanz einschliesslich a� der �eitle ab dem von der Fa. Rohner & Lutz gepachteten Lagerplatzes um den festgesetzten Betrag von S 400.- an Karl Rupp für das Jahr 1954 genehmigt. Die Gemeindevertretung nimmt die Berufung zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die eingebrachte Berufung im wesentlichen eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Fa. Rohner & Lutz auf Überlassung der von ihr von der Rheinbau­ leitung gepachteten Lagerplätze an die Gemeinde darstellt. Der Beschluss der Gemeindevertretung wird daher nicht abge­ ändert und die Berufung an das Amt d.er Vrlbg. Landesregierung übermittelt. DP-r Schriftführer: Gruber Der Bürg�rmeister: Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz