19540705_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:17
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1954gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1954-07-05
Erscheinungsdatum 1954-07-05
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Montag, den 5.7.1954 um 20.30 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Dr. Rohner in Anwesenheit von 10 Gemeindevertetungsmitgliedern und 1 Ersatzmann Entschuldigt: Blum Elwin u. Blum Heinrich Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 21.6.1954 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister bringt ein Gedächtnisprotokoll vom Amt der Vrlbg. Landesregierung über eine bei der LandesLandwirtschaftskammer für Vrlbg. abgehaltenen Aussprache über die weitere Verfolgung des Rheindelta-Meliorationsprojektes und die Abstimmung des Projektes mit den Interessen der Int. Rheinregulierung und des Rheinschiffahrtsverbandes zur Verlesung. Ferner berichtet er über eine Aussprache mit dem Ausschuss der Weide- u. Streueinteressentschaft bzgl. Überlassung eines Flugplatzes an den Vrlbg. Segelfliegerverband sowie über die Fertigstellung der Teerarbeiten an der Dorfstraße und am Kirchplatz. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Bericht des Überprüfungsausschusses bzgl. der Einsparungsmassnahmen zu Gunsten der Strassenteerung sowie die Aufhebung der Stelle des Strassenmeisters infolge der grossen Kosten und des geringen Arbeitsanfalles an den Strassen wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 4. Gegen die Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages über die Wiederinkraftsetzung den Gesetzes über die öffentl. Müllabfuhr, die Wiederinkraftsetzung des Gesetzes über die öffentl. Wasserversorgung durch die Gemeinden und die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung einer Knabenhauptschule in Schruns wird kein Einwand erhoben. Das Gesetz über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Grundverkehrsgesetz) wird zur Kenntnis genommen. 5. Ein Bericht im Mitteilungsblatt des Vrlbg. Gemeindeverbandes bzgl. Öffentlichkeit der Gemeindevertretungssitzungen wird zur Kenntnis genommen. Wegen Platzmangel in der Gemeindekanzlei wird vorgeschlagen, die Abhaltung der Sitzungen in die im 1. Stock des Gemeindehauses leerstehenden Räume zu verlegen. 6. Das Ansuchen des Schneider Eugen, um pachtweise Überlassung der Gp 319 auf ein weiteres Jahr wird genehmigt. Das Grundstück ist bis 31.12.54 gemäß den Bedingungen des Fachvertrages geräumt und in ordnungsmässigem Zustand der Gemeinde zu übergeben. 7. Unter Allfälligem wird: a) Ein Schreiben des Zadnik Otto bzgl. Erstellung eines Zaunes entlang dem Fussweg bei seinem Grundstück bis zum Dorfkanal zur Kenntnis genommen und die Genehmigung bis zur Feststellung der Grenze vertagt. b) ein Schreiben des Zadnik Otto bzgl. Feststellung des Nutzungsrechtes an der Parzelle beim Schlauchturm zur Kenntnis genommen. Das Nutzungsrecht an dieser Parzelle wird, nachdem bei Erstellung des Schlauchturmes ein Nutzungsrecht von keiner Partei nachgewiesen bzw. geltend gemacht wurde, für die Allgemeinheit freigegeben. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Gruber Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Montag, den 5, 7.1954 um 20.30 Uhr in der Gemsindekanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze, des Bürgermeister Dr. Rohner in Anwesen­ heit von 10 Gemeindevertetungsmitgliedern und 1 Ersatzmann Entschuldigt: Blum Elwin u. Blum Heinrich Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 21.6.1954 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister bringt ein Gedächtnisprotokoll vom Amt der-Vrlbg. Landesregierung über eine bei der Landes­ Landwirtschaftskammer für Vrlbg. abgehaltenen Aussprache über diP, weitere Verfolgung des Rheindelta-Mclioration�­ projektes und niP Abstimmung des Pro;iektes mit den Inter­ essen der Int. Rheinregulierung und des RheinschiffahrtR­ verbandes zur Verlesung. Ferner berichtet er über eine Aussprache mit d�m Ausschuss der Weide- u. Streueinter­ essBntschaft bzgl. Überlassung ej11es Flu�platzes an den VrJbg. SegelfliegerverhRnd sowie über die Fertigstellung der Teerarbeiten an , ier Dorfstraße und amKirchplatz. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Bericht des ÜberprUfung:sausschusses bzgl. rler Ein­ Rparungsmassnahmen zu Gunsti:>.n der Strassent3�run, q: sowie rii.e Aufhehung der Stelle des Strassenmeistere @infolge rler P:rossPn Kosten und des geringen Arbeitsanfalles an den Strassen wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 4. Gegen die Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landta�es über die Wiederinkraftsetzung de� Gesetzes über die öffentl. Müllabfuhr, die Wiederinkraftsetzung des Gesetzes über die öffentl. Wasserversorun� durch die Gemeinden und die Abänderung des Gesetzes Über die Errichtung einer Knabenhauptschule in Schruns wird kein Einwand erhoben. Das Gesetz über den Verkehr mit land- und forstwirtschaft­ lichen Grundstücien (Grundverkehrsgesetz) wird zur Kenntnis genommen. 5. Ein Bericht im Mitteilungsblatt des Vrlbg. Gemeindever­ bandes bzgl. Öffentlichkeit der Gemeindevertretungssitzungen wird zur Kenntnis genommen. Wegen Platzmangel �Rx iitx�NgBN in der Gemeindekanzlei wird vorgeschlagen, die Abhaltung der Sitzungen in die im 1. Stock des Gemeindehauses leer­ stehenden Räume zu verlegen. 6. Das Ansuchen des Schneider Eugen, um pachtweise Über­ lassung der Gp 319 auf ein weiteres Jahr wird genehmigt. Das Grundstück ist bis 31.12.54 gemäß den Bedingungen des Fachvertrages geräumt und in ordnungsmässigem Zustand der Gemeinde zu ühergeben. 7. Unter A]lfälligem wird: a) Ein Schreiben des Zadnik Otto bzgl. Erstellung eines Zaunes entlang dem Fussweg bPi seinem Grundstück bis zum Dorfkanal zur Kenntnis genommen und die Genehmigung bis zur Feststellung der Grenze vertagt. b) ein Schreiben des Zadnik Otto bzgl. Feststellung des Nutzungsrechtes an der Parzelle beimSchlauchturm zur Kenntnis genommen. Das Nutzungsrecht an dieser Parzelle wird, nachdem bei Erstellung des Schlauchturmes ein Nutzungsrecht von keiner Partei nachgewiesen bzw. gel�end gemacht WJ.rde, für die Allgemeinheit freigegeben. Der Scnriftführer: Gruber Der Bürgermeister: Dr. Rohner Der Gemeinderat: gchw-arz