19540809_GVE000

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Letzte Änderung 20.10.2021, 15:23
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1954gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1954-08-09
Erscheinungsdatum 1954-08-09
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Montag, den g.8.1954 um 20.30 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bmstr. Dr. Rohner in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern und 1 Ersatzmann Entschuldigt: Blum Heinrich Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 5.7.1954 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Gesamtkosten der nun fertiggestellten Dorfstrasse und des Kirchplatzes auf 198.000 S belaufen und die Wartung d&r Dreschmaschine nachdem die Gemeinde über keine ständigen Arbeiter verfügt an Schneider Werner unter Aufsicht des Strassenreferenten Nagel Fritz übergeben wurde. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen 3. Der Bericht des Strassenreferenten über die Instandhaltungsarbeiten an den Gemeindestrassen wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Bürgermeister berichtet über die Tätigkeit des Wasserverbandes und gibt bekannt, dass die Hypothekenbank des Landes Vorarlberg an der Vorfinanzierung interessiert ist und der Wasserverband diesbezgl. bereits mit dieser in Verhandlung getreten wäre. Der Zinssatz für den Vorfinanzierungsbetrag mit 6 1/2 % scheine jedoch dem Wasserverband zu hoch und untra6bar weshalb bezgl. Herabsetzung des Zinssatzes noch weiter verhandelt werden müsse. Anlässlich der auf den jO.8.1954 anberaumten Begehung des Rheindeltagebietes mit den Nationalräten werde auch diese Angelegenheit weiter erörtert werden. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Der Bericht über eine Aussprache mit Mitgliedern der Gemeindevertretung Hard bsgl. Festsetzung des Pachtzinses für die Insegründe und einem allfälligem Verkauf derselben sowie über die gemeinsamen Interessen am Wasserwerk bei Übernahme des Eigentumsanteiles Rohner u. Schneider durch die Gemeinde Hard und über die Berichtigung der Katastergrenze wird zur Kenntnis genommen und hiezu wie folgt Stellung genommen: a) Von den Gemeindevertretern Hard wird der tragbare Fachzins für die Inselgründe mit der Begründung, dass es sich um Schrebergärten handle und daher ein Grossteil dieser Parzelle auf Wegland falle mit 2.800.- S angegeben. Unter Bezug auf eine in Hard stattgefundene Streueversteigerung, bei welcher für eine Fläche ca 380 ar ein Erlös von ca 5.400.- S erreicht wurde, erscheint der festgesetzte Pachtschilling von 3.200 S nicht zu hoch und wird daher eine Reduzierung desselben auf 2.800.- S nicht zugestimmt. b) Bezüglich Verkauf der Inselgründe wird einer Weiterverhandlung mit der Gemeinde Hard auf der Basis 20.- S pro m2 zugestimmt. c) Als Hauptpunkt an den gemeinsamen Interessen am Wasserwerk wird die Verrechnung der Betriebskostenanteile nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch durch Anbringung eines zweiten Wasserzählers angesehen. d) Die Berichtigung bzw. Neufestlegung der Gemeindegrenze Hard - Fussach wird von Seiten der Gemeindevertretung begrüsst. 6. Gegen den vorgelegten Gesetzesbeschluss des Vrlbg. Landtages über die Berufsausbildung in der Land- u. Forstwirtschaft ( Land- und forstw. Berufsausbildungsgesetz) wird kein Einwand erhoben. 7. Der Entwurf der Hafenordnung wird verlesen und nach Ergänzung durch einen Zusatzpunkt, wonach der Umfang der jährl. Errichtungs- u, Instandhaltungsarbeiten am Hafen Fussach und an der Landestelle Schanz nur mit Mehrheitsbeschluss der Hafenbenützer festgesetzt wird einstimmig genehmigt. 8. Der Bericht über eine Aussprache mit dem Musikverein wird zur Kenntnis genommen und der Aufnahme eines fixen Förderungsbeitrages in den Voranschlag 1955 zugestimmt. 9. Ein Schreiben von den Siedlern in der Parzelle Pertinsel bzgl. Verlängerung der Wasserleitung wird verlesen und beschlossen, für die Erstellung derselben einen Kostenvoranschlag einzuholen. 10. Nachdem mit der Besetzung der Dienstwohnung durch einem Lehrer bis Sommer 1955 nicht zu rechnen ist, wird der Finanzlandesdirektion die derzeit leerstehende Dienstwohnung im Gemeindehaus gegen Sicherstellung, sei es durch Bezahlung monatlicher Abfindungsbeträge oder durch Stellung einer Kaution überlassen. Der Bezug der Wohnung darf erst erfolgen, wenn der Vertrag unter Hinzuziehung von einigen Gemeindevertretern abgeschlossen wird: a) Beantragt zu erheben, auf Grund wessen Rechtstitel die Übertragung der Bruggerstraße erfolgt ist. b) beantragt, vor der Abstimmung über die Einteilung der Gemeinde in einen oder mehrere Zuchtstierrayone, sich bei der massgebenden Stelle zu erkundigen, ob die Feststellung eines Rajons für örtlich verschiedene Viehbesitzer möglich ist. Wenn ja, sollen zwei Rajone eingeteilt werden. c) Die Dreschgebühr für Rupp Karl 101, nachdem der Motor von ihm selbst gestellt wurde mit 20.- S pro Stunde festgesetzt. Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermstr.: Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Montag, den g.8.1954 um 20.30 Uhr in der Gemeindekanzlei a.bgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bmstr. Dr. Rohner in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern und 1 Ersatzmann Entschuldigt: Blum Heinrich Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 5.7.1954 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Gesamtkosten der nun fertiggestellten Dorfstrasse und des Kirchplatzes auf 198.000 S belaufen und die Wartung d&r Dreschmaschine nachd0m die Gemeinde über keine stä�digen Arbeiter verfügt an Schneider Werner unter Aufsicht des Strassenreferenten Nagel Fritz übergeben wurde. JJer Bericht wird ::>hne Einwand zur Kenntnis genommen8 3. Der Bericht des Strassenreferenten über die Instandhaltungs­ arbeiten an den Gemeindestrassen wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Bürgermeister berichtet über die Tätigkeit des Wasser­ verbandes und gibt bekannt, dass die Hypothekenbank des Landes Vorarlberg an der Vorfinanzierung interessiert ist und der Wasserverband diesbezgl. bereits mit dieser in Verhandlung getreten wäre. Der Zinssatz für den Vorfinan­ zierungsbetrag mit 6 1/2 % scheine jedoch dem Wasserverband zu hoch und untra6bar weshalb bezgl. Herabsetzung des Zins­ satzes noch weiter verhandelt werden mtisse. Anlässlich der auf den ·j O. 8. 19 54 anberaumten Begehung des Rhei ndel ta­ gebi etes mit den Nationalräten werde auch diese Angelegen­ heit weiter erörtert werden. Der Bericht wird ohne Einwe.nd zur Kenntnis genommen. 5. Der Bericht über eine Aussprache mit Mitglieaern der Gemeindevertretung Hard b�gl. Festsetzung des Pachtzinses für die Insegründe und einem allfälJigem Verkauf derselbP, n sowie über die gemeinsamen Interessen am Wasserwerk bei Übernah�c des Eigentumsanteiles Rohner u. Schneider dur�h die Gemeinde Hard und über die Berichtigung der Kataster­ gren�e wird zur Kenntnis genommen und hiezu wie folgt Stellung genommen: a) Von den Gemeindevertretern Hard wird der tragbare Fachzins für die Inselgriinde mit der Begründung• da.ss · es sich um Schrebergärten handle und daher ein Grossteil dieser Parzelle auf Wegland falle mit 2.800.- S angegeben. Unter Bezug auf eine in Hard stattgefundene Streuever­ steigerung, bei welcher für eine Fläche ca 380 ar ein Erlös von ca 5.400.- S erreicht wurde, erscheint der festgesetzte Pachtschilling von 3.200 S nirht zu hoch und wird daher ein6 Reduzierung desselben auf 2.800.- S nicht zugestimmt. b) Bezüglich Verkauf der Inselgründe wird einer Weiterver­ handlung mit d.er Gemeinde Hard auf der Basis 20.- S pro m2 zugestimmt. c) Als Hauptpunkt an den gemeinsamen Interessen am Wasserwerk wird die Verrechnung der Betriebskostenanteile nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch durch Anbringung eines zweiten Wasserzählers angesehen. d) Die �erichtigung bzw. Neufestlegung der Gemeindegrenze Hard - Fussach wird von Seiten der Gemeindevertretung begrüsst. 6. Gegen den vorgelegten Geset�esbeschluss des Vrlbg. Landtages über die Berufsausbildung in der Land- u. Forstwirtschaft ( Land- und forstw. Berufsausbildungsgesetz) wird kein Einwand erhoben. 7. Der Entwurf aer Hafenordnung wird verlesen und nach Ergän­ zung durch einen Zusatzpunkt, wonach der Umfang der jährl. Errichtungs- u, Instandhaltungsarbeiten am Hafen Fussach und an der Landestelle Schanz nur mit Mehrheitsbeschluss der Hafenbenützer festgesetzt wird einstimmig genehmigt. 8. Der Bericht über eine Aussurache mit dem Musiekverein wird zur Kenntnie genommen-und der Aufnahme eines fixen Förderungsbeitrages in den Voranschlag 1955 zugestimmt. 9. Ein Schreiben von den Siedlern in der Parzelle Pertinsel bzgl. Verlängerung der Wasserleitung wird verlesen und beschlossen, für die �rstellung derselben einen Kostenvor­ anschlag einzuhol�n. 10. Nachdem m:!.t der Beaetzung der Dienstwohnung durch einFm Lehrer bis Sommer 1955 nicht zuP rechnen ist, wird dor Finanzlandesdir. die derzeit leerstehende Dienstwohnung im Gemeindehaus gegen Sicherstellung, swi es durch Be­ zahlung monatlicher Abfindungsbeträge oder durch Stellung einer Kaution überlassen. Der. Bezug der Wohnung darf erst erfolgen, wenn der Vertrag unter Hinzuziehung von ejnigen Gemeindevertretern abgeschlossen wird: a) Beantragt zu erheben, auf Grund wessen Rechtstitel die Übertragung der Bruggerstraße erfolgt ist. b) beantragt, vor der Abstimmung über di e Einteilung der Gemeinde in einen oder mehrere Zur.htstierrayone, sich bei �qr massgehenden Stelle zu erkundigen, ob die Feststellung eines Rajons für örtlich verschiedene Viehbesitzer möglich ist. Wenn ja, sollen zwei Rajone eingeteilt werden. c) Die Dreschgebühr für Rupp Karl 101, nachdem der Motor von ihm selbst gestellt wurde mit 20.- S pro Stunde festgesetzt. Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermstr.: Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz