19531102_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:25
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1953gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1953-11-02
Erscheinungsdatum 1953-11-02
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Montag, den 2.11.1953 um 20 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Dr. Rohner in Anwesenheit von 11 Gemeindevertretungsmitgliedern. Entschuldigt: Nagel Kurt Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 5.10.1953 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis der Streueversteigerungen 1953, gibt bekannt, dass hauptsächlich bei jenen Grundstücken die nicht mit der Maschine gemäht werden können, der Erlös unter dem des Vorjahres liegt und regt an, diese Grundstücke nach Möglichkeit in den Zustand der eine Maschinenbearbeitung zulässt, zu versetzen. Ferner berichtet er, dass wegen der hohen Kosten beim ersten Stiermarkt nur 1 B Stier gekauft wurde und dass von der Rheinbauleitung der Pachtschilling für die Parzelle Hörnle in der Höhe des Erlöses der letzten 3 Nr. dieser Parzelle festgesetzt wurde. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Strassenreferent berichtet über die im Vormonat durchgeführten und im November durchzuführenden Strassenarbeiten und regt an, dass die Höhe der Bezahlung für evt. durch die Strassenarbeiter bei Strassenanrainern durchzuführenden Arbeiten mit diesen vor Arbeitsbeginn durch schriftliche Vereinbarung festgelegt werden soll. Ferner berichtet er über die Ablagerung von Schutt an den Dorfausgängen im Riedle und Hinterburg mit dem Ersuchen, gegen die Schuttablagerung an den nicht für diesen Zweck bestimmten Orten ein Verbot zu erlassen und dass zur Vermeidung von Entwendung von Brettern u. Stangen um den derzeitigen Lagerplatz ein Zaun angebracht oder nach Möglichkeit ein Lagerraum unter Dach geschaffen werden soll. Die Schuttablage an den nicht für diesen Zweck bestimmten Plätzen wird von der Gemeindevertretung ab sofort gegen Strafe von 100.- S, von welchen die Hälfte dem Anzeiger zufällt, verboten. 4. Ein Schreiben von der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg bzgl. Bekämpfung der Rinder TBC wird zur Kenntnis und von einer diesbzgl. Beschlussfassung Abstand genommen. 5. Als Kontrollorgan für die Zuchtstierhaltung wird Kurzemann Josef bestellt. Auf Anforderung wird ihm eine angemessene Entschädigung zugesprochen. Die Sprunggebühr wird mit S 50.- für den ersten und 10.- S für den zweiten Sprung zuzüglich 10.- S für jedes faselbare Tier festgesetzt. 6. Die Entschädigung für den Viehbeschauer wird in der Höhe von 2/3 der für die Ausstellung von Viehpässen eingelaufenen Verwaltungsabgabe festgesetzt. 7. Auf Grund der eingelaufenen Offerte wird zu nachstehenden Bedingungen die Öffnung des Krummen-Graben um den Betrag von 760.- S an Nagel Fritz, des Brünnelergraben um den Betrag von 1200.- S an Lechleitner Eduard und des Dorfkanals um den Betrag von 884.- S an Mehele Josef für das Jahr 1953 vergeben. Bedingungen: Bis 1.12.53 ist einseitig der Dorfkanal bis Gugele Gebbard und beidseitig der Brünnelergraben bis Schneider Eugen und der Krummengraben bis zum Ried und der Rest bis 1.3.54 zu öffnen. Die Grabenöffnung besteht aus dem Ausmähen der Grabensohle bis 1 m über den Wasserspiegel. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Leistung in Teilzahlungen und der Rest nach Fertigstellung bzw. Besichtigung und Übernahme durch das Grabenaufsichtsorgan Humpeler Rudolf. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Gruber Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Montag, den 2.11.1953 um 20 Uhr in der Gemeinde ... kanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Dr. Rohner in Anwesenheit von 11 Gemeindevertretungsmitgliedern. Entschuldigt: Nagel Kurt Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit f�st. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 5.10.1953 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis der Str�ue­ versteigerungen 1953, gibt bekannt, dass hauptsächlich bei jenen Grundstücken die nicht mit der Maschine gemäht werden können, der Erlös unter dem des Vorjahres liegt und regt an, diese Grundstücke nach Möglichkeit in den Zustand f der eine Maschinenbearbeitung zulässt, zu ver­ setzen. Ferner berichtet er, dass wegen der hohen Kosten beim ersten Stiermarkt nur 1 B Stier gekauft wurde und dass von der Rheinbauleitung der Pachtschilling für die Parzelle Hörnle in der Höhe des Erlöses der letzten 3 Nr. dieser Parzelle festgesetzt wurde. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Strassenreferent berichtet über die im Vormonat durchgeführten und im November durchzuführenden Strassen­ arbeiten und regt an, dass die Höhe der Bezahlung für evt. durch die Strassenarbeiter bei Strassenanrainern durchzu­ führenden Arbeiten mit diesen vor Arbeitsbeginn durch schriftliche Vereinbarung festgelegt werden soll. Ferner berichtet er über die Ablagerung von Schutt an den Dorf­ ausgängen im Riedle und Hinterburg mit dem Ersuchen, gegen die Schuttablagerung an den nicht für diesen Zweck bestimmten Orten ein Verbot zu erlassen und dass zur Ver­ meidung von Entwendung von Brettern u. Stangen um den der­ zeitigen Lagerplatz ein Zaun angebracht oder nach Möglichkeit ein Lagerraum unter Dach geschaffen werden soll. Die Schuttablage an den nicht für diesen Zweck bestimmten Plätzen wird von der Gemeindevertretung ab sofort gegen Strafe von 100.- S, von welchen die Hälfte dem Anzeiger zufällt, verboten. Ein Schreiben �.ron der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg 4. bzgl. Bekämpfung der Rinder TBC wird zur Kenntnis und von einer diesbzgl. Beschlussfassung Abstand genommen. 5. Als Kontrollorgan·'·für die Zuchtstierhaltung wird Kurzemann Josef bestellt. Auf Anforderung w ird ihm eine angemessene Entschädigung zugesprochen. Die Sprunggebühr wird mit S 50.- für den ersten und 10.- S für den zweiten Sprung zuzüglich 10.- S für jedes faselbare Tier festgesetzt. 6. Die Entschädigung flir den Viehbeschauer wird in der Höhe von 2/3 der für die Ausstellung von Viehpässen eingelaufenen Verwaltungsabgabe festgesetzt. 7. Auf Grund der eingelaufenen Offerte wird zu nachstehenden Bedingungen die Öffnung des Krummen-Graben um den Betrag von 760.- S an Nagel Fritz, des B�innelergraben um den Betrag von 1200.- S an Lechleitner Eduard und des Dorf­ kanals um den Betrag von 884.- S an Mehele Josef für das Jahr 1953 vergeben. Bedingungen: Bis 1.12.53 ist einseitig der Dorfkanal bis Gugele Gebbard und bei&seitig der Brünneler­ graben bis Schneider Eugen und der Krummen­ graben bis zum Ried und der Rest bis 1.3.54 zu öffnen. Die G:i::-abenöffnung besteht aus dem Ausmähen der Grabensohle bis 1 m über den Was­ serspiegel. Die Bezahlung erfolgt entsprechenä der Leistung in Teilzahlungen und der Rest nach Fertigstellung bzw. Besichtigung und Übernahme durch das Grabenaufsichtsorgan Humpeler Rudolf. Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermeister: Dr. Rohner Der Gemeinderat: Schwarz