19521201_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:33
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1952gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1952-12-01
Erscheinungsdatum 1952-12-01
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Montag, den 1.12.1952 um 20 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermstr. Dr. Rohner in Anwesenheit von 11 Gemeindevertretungsmitgliedern. Nicht erschienen ist: Kurt Nagel Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 3.11.52 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über eine Vorsprache beim Amt der Vrlbg. Landesregierung bezgl. Wasserwerk Hard-Fussach und bringt zur Kenntnis, dass in nächster Zeit eine Aussprache zwischen den Besitzern des Wasserwerkes bei der Landesregierung stattfinden werde. Ferner berichtet er über die stattgefundenen Aufklärungsversammlungen zum Voranschlag 1953, dass eine Begehung der Gemeindegrenze im Rohr zur Feststellung der durch den Wellengang des Sees weggeschlagenen Grundstücke mit dem Landeskulturbauamt stattfinde und über die im Vormonat geleisteten Strassenarbeiten und den hiefür aufgewendeten Material- und Arbeitsaufwand. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Die Betriebskostenrechnungen vom Wasserwerk Hard – Fussach werden zur Kenntnis genommen und der hiezu gefasste Gemeinderatsbeschluss vom 5.11.52 bzgl. Zahlung eines Teilbetrages an das Wasserwerk Hard-Fussach in der vorgelegten Fassung genehmigt. 4. Vor Öffnung der eingegangenen Offerte werden von der Gemeindevertretung für die Grabenöffnungsarbeiten an Dorfkanal, Brünnelergraben von der Garage Berkmann bis zum See und Scheide und Krummengraben nachstuhende Bedingungen aufgestellt: 1.) Die Gemeindevertretung behält sich vor, die Grabenöffnungsarbeiten, im Falle nicht Vorliegen eines günstigen Angebotes, im Regiewege durchzuführen. 2.) Die Grabenöffnung muss bis 1.3.53 bei ungünstiger Witterung bis 1.4.53 beendet sein. 3.) Die Öffnung besteht im Ausmähen der Grabensohle und der Grabenböschung bis 1 m über den Wasserspiegel. 4.) Das abgehauene Gras muss aus dem Wasser entfernt und angelegt werden. Allfällige Gegenstände wie Büchsen, Eisenteile und Glasscherben müssen vom Ufer entfernt werden. 5.) Als Aufsichtsperson wird Humpeler Rudolf bestellt. 6.) Vor Bezahlung und Übernahme erfolgt eine Besichtigung und muss der Graben sauber geräumt sein. 7.) Bei der Vergebung werden die in Fussach wohnhaften Offertstellen berücksichtigt. -2- Auf Grund der eingegangenen Offerte wird die Grabenöffnung wie folgt vergeben: Brünneler graben um S 1.500.- an Blum Heinrich Scheide u. Krummengraben um S 950.- an Blum Heinrich Dorfkanal um den Betrag von S 3.850.- unter Berücksichtigung des Teilstückes von Gasth. Anker bis Schwellwuhr um 1/3 reduziert an Nagel Fritz 5. Ein Schreiben vom Gemeindeamt Höchst bzgl. Fischereipacht an die Sportfischervereinigung wird zur Kenntnis genommen und der Aufnahme der Bedingung in den Pachtvertrag, dass Schweizer Sportfischer im Fischereirevier Fussach die Tätigkeit nur am Samstag u. Sonntag ausüben dürfen zugestimmt. 6. Dem Blum Alexander wird zum Anschluss an das Ortswasserleitungsnetz zu den üblichen Bedingungen die Bewilligung erteilt. 7. Unter Allfälligem wird: a) Dem Antrag des Weiss Nikolaus im Zusammenhang mit dem Ansuchen des Kuster Josef Nr 57 um käufliche Überlassung des Gemeindebrunnen Rechnung getragen und die Verlegung des öffentl. Brunnen in die Strassengabelung Ried-Rohr zugestimmt. b) dem Ansuchen des Kuster Josef 57 um Überlassung des öffentl. Brunnen bei seinem Wohnhaus, gegen Bezahlung eines angemessenen Ablösungsbetrages zugestimmt und zur Festsetzung des Ablösungsbetrages beschlossen, den Brunnen von einem Fachmann schätzen zu lassen. c) Zum Ansuchen des Albert Hagen beschlossen, das Zwischenstück zwischen Dorfstrasse u. Dorfkanal dem Gesuchsteller nach Verzicht des Servitutrechtes durch Kuster Xaver gegen einen jährlichen Anerkennungszins von S 10.- bis auf weiteres zu überlassen. d) zum Ansuchen des Stöckeler Heinrich beschlossen, diesem das Teilstück aus der Strassenparzelle 1645/1 nördlich von Hs.Nr 105 pachtweise gegen einen jährlichen Anerkennungszins v. 1.- S mit der Auflage, dieses Strassenteilstück in ordnungsmässigem Zustand zu erhalten, nichts zu lagern und den Anrainern bzw. den Bewohnern von Hs.Nr 105 jederzeit den freien Zutritt zu gestatten, bis auf weiteres zu überlassen. e) über Ansuchen dem Bezler Otto zur Einleitung des Waschküchenabwassers in den bei seinem Wohnhaus befindlichen Schacht mit der Bedingung, dass die Einleitung nur über einen Klärschacht erfolgen darf die Bewilligung erteilt. f) zum Mietvertrag der Dienstwohnung vorgeschlagen, den Mietzins für die Dienstwohnung von einer Mietkommission schätzen zu lassen. g) beschlossen eine Gemeindebücherei einzurichten. Für die Errichtung und Wartung wird Schulleiter Helbock Joh.Gg. bestellt. h) dem Ansuchen des Germann Reichart in Höchst um Überschreibung des Fachverhältnisses des von ihm bisher gepachteten Grundstückes im Bonig auf Ernst Schobel zugestimmt. Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermeister: Dr. Rohner Der Gemeinderat: Alfred Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Montag, den 1.12.1952 um 20 Uhr in der Gemeinde­ kanzlei abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter d�m Vorsitze des Bilrgermstr. Dr. Rohner in Anwesenheit von 11 Gemeindevertretungsmitgliedern. Nicht erschienen ist: Kurt Nagel Der Bürgermeister begrilsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 3.11.52 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über eine Vorsprache beim Amt der Vrlbg. Landesregierung bezgl. Wasserwerk Hard Fussach und bringt.zur Kenntnis, dass in nächster Zeit eine Aussprache zwischen d�n Besitzern des Wasserwerkes bei der Landesregierung stattfinden werde. Ferner berichtet er über die stattgefundenen Aufklärungsversammlungen zum Voranschlag 1953, dass eine Begehung der Gemeindegrenze im Rohr zur Feststellung der durch den Wellengang des Sees weggeschlagenen Grundstücke mit dem Landeskultur­ bauamt stattfinde und über die im Vormonat geleisteten Strassenarbeiten und den hiefür aufgewendeten Materialund Arbeitsaufwand. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Die Betriebskostenrechnungen vom Wasserwerk Hard - Fussach werden zur Kenntnis genommen und der hiczu gefasste Ge­ meinderatsbeschluss vom 5.11.52 bzgl. Zahlung eines Teil­ betrages an das Wasserwerk Hard - Fussach in der vorge­ legten Fassung genehmigt. 4. Vor Öffnung der eingegangenen Offerte werden von der Ge­ meindevertretung für die Grabenöffnungsarbeiten an Dorf­ kanal, Brünnelergraben von der Garage Berkmann bis zum See und Scheide und Krummengraben nachstuhende Bedingungen aufgestellt: 1.) Die Gemeindevertretung behält sich vor, die Graben öffnungsarbeiten, im Falle nicht Vorliegen eines günstigen Angebotes, im Regiewege durchzuführen. 2.) Die Grijbenöffnung muss bis 1.).53 bei ungünstiger Witterung bis 1.4.53 beendet sein. 3.) Die Öffnung besteht im Ausmähen der Grabensohle und der Grabenböschung bis 1 m über den Wasserspiegel. 4.) Das abgehauene Gras muss aus demWasser entfernt und angelegt werden. Allfällige Gegenstände wie Büchsen, Eisenteile und Glasscherben müssen vom Ufer entfernt werden. 5.) Als Aufsichtsperson wird Hu.mpeler Rudolf bestellt. 6.) Vor Bezahlung und Übernahme erfolgt eine Besichtigung und muss der Graben sauber geräumt sein. 7.) Bei der Vergebung werden die in Fussach wohnhaften OffertstelJen berücksichtigt. Auf Grund der eingegangenen Offerte wird die Grabenöffnung wie folgt vergeben.: Brünneler graben um S 1.500.- an Blum Heinrich Scheide u. Krummengraben um S 950.- an Blum Heinrich Dorfkanal um den Betrag von S 3.850.- unter Berücksichti­ gung des Teilstückes von Gasth. Anker bis Schwellwuhr um 1/3 reduziert an Nagel Fritz 5. Ein Schreiben vom Gemeindeamt Höchst bzgl. Fischereipacht an die Sportfischervereinigung wird zur Kenntnis genommen und der Aufnahme der Bedingung in den Pachtvertrag, dass Schweizer Sportfischer im Fischereirevier Fussach die Tätigkeit nur am Samstag u. Sonntag ausüben dürfen zugestimmt. 6. Dem Blum Alexander wird zum Anschluss an das Ortswasser­ leitungsnetz 3U den üblichen Bedingungen diR Bewilligung erteilt. 7. Unter Allfälligem wird: a) Dem Antrag des Weiss Nikolaus im Zusammenhang mit dem Ansuchen des Kuster Josef Nr 57 um käufliche Überlassung des Gemeindebrunnen Rechnung getragen und die Verlegung des öffentl. Brunnen in die Strassengabelung Ried-Rohr zugestimmt. b) dem Ansuchen des Kuster Josef �7 um Überlassung des öffentl. Brunnen bei seinem Wohnhaus, ßegen Bezahlung eines angemessenen Ablösungsbetrages zugestimmt und zur Festsetzung des Ablösungesbetrages beschlossen, den Brunnen von einem Fachmann sc�ätzen zu lassen. c) Zum Ansuchen des Albert Hagen beschlossen, das Zwischen­ stück zwischen Tiorfstrasse u. Tiorfkanal dem Gesuch­ steller nach Verzicht des Servitutrechtes durch Kuster Xaver gegen einen jährlichen Anerkennungszins von S 10.­ bsi auf weiteres zu überlassen. d) zum Ansuchen des Stöckeler Heinrich beschlossen, diesem das Teilstück aus der Strassenparzelle 1645/1 nördlich von Hs.Nr 105 pachtweise gegeneinen jährlichen Anerken­ nungszins v. 1.-S mit der Auflage, dieses Strassenteil­ stück in ordnungsm�ssigem Zustand zu erhalten, nichts zu lagern und den Anrainern bzw. den Bewohnern von Hs.Nr 105 jederzeit den freien Zutritt zu gestatten, bis auf weiteres zu überlassen. e) über Ansuchen dem Bezler Otto zur Einle�tung des Wasch­ küchenabwassers in den bei seinem Wohnhaus befindlichen Schacht mit der Bedingung, dass die Einleitung nur über einen Klärschacht erfolgen darf die Bewilligung erteilt. f) zum Mietvertrag der Dienstwohnung vorgeschlagen, den Mietzins für die Dienstwohnung von einer Mietkommission schätzen zu lassen. g) beschlossen eine Gemeindebücherei einzurichten. Für die Errichtung und Wartung wird Schulleiter Helbock Joh.Gg. bestellt. h) dem Ansuchen des Germann Reichart in Höchst um Über­ schreibung des Fachverhältnisses des von ihm bisher ge­ pachteten Grundstückes im Boniag auf Ernst Schobel zuge­ stimmt. Der Bürgermeister: Tier Schriftführer: Der Gemeinderat: Gruber Alfred Schwarz Dr. Rohner