19510625_GVE000

Dateigröße 492.36 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:36
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1951gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1951-06-25
Erscheinungsdatum 1951-06-25
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Montag, den 25. Juni 1951 um 21 Uhr im Gemeindeamt abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermstr. Dr. Rohner in Anwesenheit von 9 Gemeindevertretungsmitglieder und 1 Ersatzmann. Entschuldigt: Lechleitner Johann u. Blum Elwin Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Verhandlungen u. Beschlüsse: 1. Der Entwurf des Statutes der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach u . Gaißau wird in der vom Amt der Vrlbg. Landesregierung vorgelegten Fassung einstimmig befürwortet und ist die Gemeindevertretung bereit den Entwurf zu Beschluss zu erheben. 2. Unter Aufhebung des in Punkt 7 der Sitzung vom 12.4.50 gefassten Beschluss bezgl. Nichteinführung der Feuerwehrdienstersatzsteuer wird einstimmig beschlossen, die Feuerwehrdienstersatzsteuer gemäß § 55 der Feuerpolizeiordnung LGBL Nr 16/1949 einzuführen und erstmalig für das Jahr 1951 mit einem Betrag von 10.- S einzuheben. 3. Der Vorschlag zur Anschaffung von 200 Ifd m Wasserleitungsrohre wird genehmigt, 4. Unter Allfälligem wird: vorgeschlagen, das von der Landwirtschaftskammer zugeteilte, verbilligte Nutzholz erst nach Bedarfsmeldung der Landwirte zur Verteilung zu bringen. Dem Gugele Karl, unter Berücksichtigung der ungünstigen Wohnungsverhältnisse und nachdem die Möglichkeit eines baldigen Baubeginnes besteht die Gp 307/14 statt der ihm bereits zugesicherten, aber zur Zeit noch gesperrten Gp 307/13 KG Fußach zugesprochen. Die Bezahlung der anlässlich der Volkszählung geleisteten Arbeitsstunden nach dem üblichen Tarif der Gemeindebediensteten bewilligt. Am Schluss der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass das Sitzungsprotokoll vom 4.6/51 während der Sitzung aufgelegen ist und dagegen kein Einspruch erhoben wurde. Der Bürgermeister erklärt daher das Sitzungsprotokoll als genehmigt. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Gruber Dr. Rohner Alfred Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Montag, den 25. Juni 1951 UID 21 Uhr im Gemeinde­ amt abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bügermstr. Dr. Rohner in Anwesenheit von 9 Gemeindevertretungsmitglieder und 1 Ersatzmann. Entschuldigt: Lechleitner Johann น. Blum Elwin Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Verhandlungen น. Beschlüsse: 1 .Der Entwurf des Statutes der KonkurrenzVerwaltung Höchst, Fußach น. Gaißau wird in der vom Amt der Vrlbtz. Landes­ regierung vor^elegten Fassung einstimmig befürwortet und ist die Gemeindevertretung bereit den Entwurf zu Beschluss zu erheben. 2 .Unter Aufhebung des in Punkt 7 der Sitzung vom 12.4.50 gefassten Beschluss bezgl. Nichteinsührung der Feuerwehr­ dienstersatzsteuer wird einstimmig beschlossen, die Feuer­ wehrdienstersatzsteuer gemäß § 55 der Feuerpoliseiordnung LGBL Nr 16/1949 einzuführen und erstmalig für das Jahr 1951 mit einem Betrag von 10.- ร einzuheben. 3 .Der Vorschlag zur Anschaffung von 200 Ifd m Wasserleitungs­ rohre wird genehmigt, 4 .Unter Allfälligem wird: vorgeschlagen, das von der Landwirtschaftskammer zuge­ teilte, verbilligte Nutzholz erst nach Bedarfsmeldung der Landwirte zur Verteilung zu bringen. dem Gugele Karl, unter Berücksichtigung der ungün­ stigen Wohnungsverhältnisse und nachdem die Möglichkeit eines baldigen Baubeginnes besteht die Gp 307/14 statt der ihm bereits zugesicherten, aber zur Zeit noch ge­ sperrten Gp 307/13 KG Fußach zugesprochen. Die Bezahlung der anlässlich der Volkszählung ge­ leisteten Arbeitsstunden nach dem üblichen Tarif der Gemeindebediensteten bewilligt. Am Schluss der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass das Sitzungsprotokoll vom 4.6/51 während der Sitzung aufgelegen ist und dagegen kein Einspruch erhoben wurde. Der Bürgermeister erklärt daher das Sitzungsprotokoll als genehmigt. Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermeister: Dr. Rohner Der Gemeinderat: Alfred Schwarz