19510212_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:36
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1951gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1951-02-12
Erscheinungsdatum 1951-02-12
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Montag, den 12.2.1951 um 20 Uhr im Gemeindeamt abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermstr. Dr. Rohner in Anwesenheit sämtlicher Gemeindevertretungsmitglieder Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Gemeinderat Schwarz ersucht Punkt 2 der Tagesordnung am Schluss der Tagesordnung zu behandeln. Verhandlungen u. Beschlüsse: 1. Der Bürgermeister legt sämtliche Ansuchen um Bewilligung eines zinslosen Darlehen aus dem Landeswohnbaufond zur Stellungnahme vor. Nach Aussprache wurde beschlossen sämtliche Ansuchen ohne irgendwelche besondere Befürwortung an den Wohnbaufond weiterzuleiten. 2. Unter Allfälligem wird der Vorschlag auf Auflösung der Rheinwuhrkonkurrenz neuerdings beraten u. die eigenen Vertreter angewiesen dies erst dann zu verlangen, wenn die Forderungen der Gemeinde Fußach im neuen Statut nicht berücksichtigt werden. Die Abrechnung über einen Elternabend vorgelegt und in Ordnung befunden. Der Restbetrag v. 76.- S wird von der Gemeinde zu Zahlg. Übernommen. Die Aufwendungen für den Faschingsumzug die der Gemeinde für Inserate, Radio น. Programme entstanden sind übernimmt die Gemeinde. Das Ansuchen des FC Fußach wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass dies eine Angelegenheit der Interessentschaft ist. Die Rajonseinteilung der früheren Jahre wird beibehalten und der Strassenmeister mit der Öffnung der Rajonsgraben beauftragt. 3. Die Betriebsrechnung des Wasserwerk Hard-Fussach wird vorgelegt und wird nach eingehnder Beratung beschlossen den Aufteilungsschlüssel für 1950 vorläufig ohne bindende Zusage und bei Vorbehalt allfälliger Gegenansprüche anzuerkennen und den Rechnungsbetrag von ร 9560.94 zu überweisen. Für die Festlegung des Wasserzinses soll zur Aufklärung vorher eine Volksversammlung einberufen werden und soll erst dann der endgültige Wasserzins festgelegt werden. Das Protokoll V. 8.1.51 wird vom Bgmstr. als genehmigt erklärt. Der Bürgermstr. Der Schriftführer Der Gem.Rat Dr. Rohner Gruber Alfred Schwarz PROTOKOLL - Abschrift über die am Montag, den 12.2.1951 um 20 Uhr im Gemeindeamt abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermstr« Dr. Rohner in Anwesen heit sämtlicher Ge­ meindevertretungsmitglieder Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Gemeinderat Schwarz ersucht Punkt 2 der Tagesordnung am Schluss der Tagesordnung zu behandeln. Verhandlungen น. Beschlüsse: 1. Der Bürgermeister legt sämtliche Ansuchen um Bewilligung eines zinslosen Darlehen aus dem Landeswohnbaufond zur stellungnahme ’vor. Nach Aussprache wurde beschlossen sämtliche Ansuchen ohne irgendwelche besondere Befür­ wortung an den Wohnbaufond weiterzuleiten. 2. Unter Allfälligem wird der Vorschlag auf Auflösung der Rheinwuhrkonkurrenz neuerdings beraten น. die eigenen Vertreter angewiesen dies erst dann zu verlangen, wenn die Forderungen der Gemeinde Fußach im neuen Statut nicht berücksichtigt werden. Die Abrechnung über einen Elternabend vorgelegt und in Ordnung befunden. Der Restbetrag V. 76.- ร wird von der Gemeinde zu- Zahlg. übernommen. Die Aufwendungen für den Faschingsumzug die der Gemeinde für Inserate, Radio น. Programme entstanden sind übernimmt die Gemeinde. Das Ansuchen des FC Fußach wird zur Kenntnis ge­ nommen und festgestellt, dass dies eine Angelegenheit der Interessentschaft ist. Die Rajonseinteilung der früheren Jahre wird bei­ behalten und der Strassenmeister mit der Öffnung der Rajonsgraben beauftragt. 3. Die Betriebsrechnung des Wasserwerk Hard-Fussach wird vorgelegt und wird nach eingehnder Beratung beschlossen den Aufteilungsschlüssel für 1950 vorläufig ohne bindende Zusage und bei Vorbehalt allfälliger Gegenansprüche anzu­ erkennen und den Rechnungsbetrag von ร 9560.94 zu über­ weisen. Für die Festlegung des Wasserzinses soll zur Auf­ klärung vorher eine Volksversammlung einberufen werden und soll erst dann der endgültige Wasserzins festgelegt werden. Das Protokoll V. 8.1.51 wird vom Bgmstr. als genehmigt erklärt. Der Bürgermstr. Dr. Rohner Der Schriftführer Gruber Der Gem.Rat Alfred Schwarz