19490929_GVE000

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Letzte Änderung 20.10.2021, 15:49
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1949gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1949-09-29
Erscheinungsdatum 1949-09-29
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL-Abschrift über die am Donnerstag, den 29.9.49 abends 8 Uhr im Gemeindehaus abgehaltenen ausserordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung für Fußach unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Weiss Eduard in Anwesenheit von 7 Gemeinderatsmitgliedern Entschuldigt: Nagel Ferdinand Tagesordnung: Ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Schwarz bzgl. der von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 12.9.49 in Hard aufgenommenen Verhandlungsschrift betreffend wasserrechtlicher Genehmigung des Wasserwerkes Hard - Fußach sowie die schriftliche Einverständniserklärung der Miteigentümer des Werkes Rohner & Schneider zu den bei dieser Verhandlung getroffenen Abmachungen wurden verlesen und dazu folgendes festgestellt: Die mit 19.9.49 befristete Abgabe der schriftlichen Einverständniserklärung zu den in o. a. Verhandlung getroffenen Abmachungen hat in der Sitzung vom 22.9.49 noch nicht vorgelegen. Es musste daher angenommen werden, dass die Miteigentümer Rohner & Schneider diesen Abmachungen nicht beitreten und wurde daher die Entlastung der Gemeindevertretung im Punkt 2 der Sitzung vom 22.9.49 beschlossen Uber die weiter zur Erledigung dieser Angelegenheit zu unternehmenden Schritte die Bürger zu befragen und eine Bürgerversammlung unter Beizug des Rechtsanwalt Dr. Schwarz einzuberufen. Auf Grund einer nachträglichen Erklärung des Bürgermeister Weiss Eduard, welcher in der Sitzung vom 22.9.49 nicht anwesend wer, über die am 19.9.49 abgegebene mündliche Einverständniserklärung und der am 27.9.49 eingelangten schriftlichen Erklärung der Miteigentümer Rohner & Schneider wurde nun, da sich die Gemeindevertretung als provisorisch nicht berechtigt fühlt, ohne Befragen der Bürger den zur Zahlung vorgeschriebenen Betrag von 51.077.50 S zur Auszahlung zu bringen einstimmig beschlossen, eine dbzgl. Aussprache mit dem von der Gemeinde in dieser Sache bestellten Rechtsvertreter Dr. Schwarz herbeizuführen und je nach Gutachten desselben den in Punkt 2 der Sitzung vom 22.9.49 betreff Einberufung einer Bürgerversammlung unter Beizug des Rechtsanwalt Dr. Schwarz, gefassten Beschluss aufrecht zu halten oder denselben fallen zu lassen. Mit der Durchführung der dbzgl. Aussprache mit Herrn Dr. Schwarz wurde der Bürgermeister Weiss Eduard und Kuster Xaver betraut. Fußach, den 29.9.49 Der Schriftführer gez. Gruber gez. Weiss Eduard Heinrich Blum P�DTOKOLL - Ab3chrift über die am Donnerstag, den 29.9.49 abends 8 Uhr im Gemeindehaus abgehaltenen ausserordentlichen Sitzung der Ge�eindevertretung fLlr Fußach unter dem Vorsitze des BUrgermeisters Weiss Eduard in 11 nwesenheit von 7 Cfemei nd31•atsmi tgliedern � Entcchuldigt: Nagel FerdinLlnd Tagesordnun.z: ____ ·- ____ ....., __ - � . ..;.;...._, .... Ein Schreiben von Hechtsamvalt )r. �-;chwarz b'3?l. der von der Be�irksh�uptmannsch�ft Bregenz am 12.9.49 in 8ard aufJanommenen Yerhandlungsschfift betreffend wasserrechtlicher Genehmigung des ::✓ asserwerkes Hard - Fußach sowie die schriftliche EinvGrSt9.nd­ niserkl8.rung der J>, Ji tei?;entümer des Werkes Rohner & SchnE:ider zu den bei dieser Verhandlunz ge�roffenen Abmachungen wurden verleaen und dazu folgende2 festgestellt: Die mit 19.9.49 befrj_stete Abgabe der schri?tlichen Ein­ verst;1n.dnise:cklärung su den in o. a.. V2rharcll.ung .;etrofferi_e:':'l Ab­ machungen hat in der Sitzurig vo� 22.9.49 noch nicht vorgelegen. Es muscite daher angenommen werden, Jass die Mi teigenti!mer Rolmer , :;. Schneider diesen Abmachun:;en .licht bei treten un.d vmrcie dai�er die, , Entlastung der Gemeindevertretung im Punkt 2 der Sit�ung vom 22.9.49 beschlossen Uber die weiter zur Erledigung �ieser Ange­ legenheit zu un�ernehmenden Schritte die Bürger zu hefragen und eine Bürgerversammlung unter Beizug des Ilechtsanwalt Dr. Sc�warz einzuberufen. Auf Grund einer mwhtrtiglichen BrkHirung des Bürger­ meister Weiss Eduard, welcher in der Gltzung vom 22.9.49 nicht anwesend w�r, tiber die am 19.9.49 abgegebene mlindliche Rinver­ stl:-indniserklK.rung und der am 27. 9. 49 ei.11gelan.:;ten sc:.1ri ftl ichen Tirklijrung der Miteigentümer �ohner � Schneider wurde nun, da sich die GemE:indevertretung als :pr1.1Vizorisch nicht berechtigt fühlt, ohne befragen der Bürger de� zur Zahlung vorgeschriete11en Betreg von 51.077.50 8 zur Auszahlung �u bringen einotimmi.s; beschlos8en, eine dbzgl. �.ussprache mit dem von der Gemeinde in dieser 3�che br0stelltcn Rechtsvertreter Dr. Schw1.rz h21beizuführen un:L�e nach Gutachten dasselben den in Punkt 2 der Sitzung vom 22.9.49 betreff Einberu f ung einer BlirgerversaQmlung unter Beizug des Rechtsanwalt Dr. Schwar3, gefasstep BRsc�luss aufrecht zu halten oder densel�en fall�n zu lassen. Mit der Durchführung der dhzgl. Aussprache mit Herrn Dr. Schwarz wurde der Bürgermei3ter , , 'leiss Piduard und Kuster Xaver betraut. Fußach, �en 29.9.49 Der SchriftfUhrer gez. Weiss Bduard gcr;;, , . Gruber Heinrich Blum