18630114_lts004

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Letzte Änderung 07.08.2021, 10:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp01,lts1863,lt1863
Dokumentdatum 2021-08-05
Erscheinungsdatum 2021-08-05
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34 (Seite 30)------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- keine anderen Gegenstände an der Tagesordnung, als diesen Bericht, daher es nicht erforderlich ist, daß Mitwoch Sitzung ist. Landeshauptmann: Soviel ich von den Ausschußmitgliedern vernommen habe, wird dieser Bericht bis heute Abend vollständig erledigt werden u. vielleicht noch morgen früh an die Herren vertheilt werden können, indeß ist dieses nur muthmaßlich, gewiß nicht, u. insoferne verdient der Antrag des Herrn Wohlwend Berücksichtigung, denn die Sache ist von großer Bedeutung, daß von dem umfassenden Rechenschaftsbericht des Ausschusses u. Gutachten, welches das Komite jetzt erstatten wird die hohe Versammlung respektive die verehrten Mitglieder vollständig in Kenntniß gesetzt werden. Ich will daher den Antrag des Herrn Wohlwend um Ueberlegung der nächsten Sitzung auf Donnerstag zur Abstimmung bringen. Ganahl: Ich erlaube mir die Frage zu stellen, bis wann wir den Bericht gedruckt bekommen? Landeshauptmann: Ich glaube, daß bis 3 Uhr Nachmittags das Elaborat in die Lithografie kommen werde, u. daß dieselbe bis heute Abend fertig werden kann, so dürfte also morgen die Vertheilung des Berichtes an die Herren Landtagsmitglieder erfolgen können. Ganahl: Dann glaube ich, daß wir Zeit genug haben um den Bericht bis übermorgen durchsehen können u. brauchen daher nicht zwei Tage dafür zu verwenden. Wir müssen in Betracht ziehen, daß wir dem Lande jeden Tag fast 100 Gulden kosten; wenn wir uns also dazusetzen, so ist es nicht angezeigt, die Sitzung auf 2 Tage zu vertagen. Landeshauptmann: Ich werde den Antrag des H. Wohlwend zur Abstimmung bringen, und bitte jene Herren, welche für diesen Antrag sind sich von den Sitzen zu erheben. (Minorität geblieben) Es bleibt sohin bei der von mir erwähnten Verfügung u. die nächste Sitzung wird Mittwoch 9 Uhr Vormittags eröffnet werden. - Gegenstand der Tagesordnung ist die Einsichtnahme der Berichterstattung des Ausschusses, welcher gewählt wurde den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses der Prüfung zu unterziehen. Die Sitzung ist geschlossen 12 % Uhr Nachmittags. 4. Sitzung. Beginn derselben um 9 Uhr Vormittags am 14. Jänner 1863. 35 Gegenwärtig: Landeshauptmann u. sämmtl. Abgeordneten. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet; Herr Schriftführer wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vorlesen: (wird abgelesen) - Wird eine Bemerkung gegen dieses Protokoll erhoben? (Es wurde von Niemand eine Bemerkung dagegen gemacht) , Es ist also als richtig anerkannt. Herr Schriftführer wollen zwei Mittheilungen der k.k. Statthalterei zur Kenntniß der hohen Versammlung bringen; selbe betreffen die Rückantwortung der k.k. Statthalterei wegen besserer Beschodderung u. Einhaltung der Straßen in Vorarlberg u. die allerh. Genehmigung der Gemeinde Präliminarien von'Raggal, Klösterle u. Sonntag pro 1862. (werden abgelesen) Es liegt ein Dringlichkeitsantrag seitens des Landesausschusses vor, betreffend, die Einstellung der (Seite 31)---------------------------------------------------------- --------------------------------------------- ----------- Präsenzgelder für die Herren Landtagsmitglieder bei einer längeren Dauer der Unterbrechung der Landtagssitzungen. Dieser Gegenstand ist zwar nicht auf der Tagesordnung, aber eben, weil es ein dringlicher ist, glaube ich an die hohe Versammlung das Ersuchen richten zu dürfen, zu gestatten, daß dieser Antrag, bevor wir zum Gegenstand der heutigen Tagesordnung übergehen, zur Verhandlung u. Berathung kommen dürfen; wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, würde ich diesen Dringlichkeitsantrag vor dem Gegenstand der Tagesordnung einbringen u. der Berathung unterziehen. (Niemand macht eine Einwendung) - Da also die hohe Versammlung damit übereinstimmt, daß dieser Antrag vor dem Gegenstände der Tagesordnung einzubringen sei, bringe ich denselben zur Verlesung, es lautet dieser Antrag: (Wird vom Schriftführer verlesen) „Hoher Landtag! In Anbetracht, daß im Laufe einer Landtagssitzung wegen Ausarbeitung größerer Geschäftsstücke u. anderer unmöglich zu bestimmenden Umstände, es nothwendig fallen dürfte, die Sitzungen auf längere Dauer zu unterbrechen; in Anbetracht, daß in solchen Fällen der größere Theil der Versammlung den eigenen Geschäften zum Abbruch im Landtagssitze blos hingehalten würde, in Anbetracht, daß die Auslagen für die Präsenz der Herren Landtagsmitglieder im Gegenfelde zu den bisher dem Lande zur Verfügung stehenden Mittel nicht unbeträchtlich sind, in Erwägung, daß es dem Landtage selbst daran liegen müsse, dem Lande, dessen Bestes er verpflichtet ist zu besorgen, Auslagen zu ersparen, die nicht unumgänglich zu 43 diesem Wunsche des Herrn Ganahl beizutreten gedenken, bitte ich ebenfalls durch Aufstehen von den Sitzen dieß erkennen zu geben. (Mit 10 gegen 9 Stimmen angenommen) Feuerstein: Es sind aber unser 20 Mitglieder. Landeshauptmann: Ich bitte, es sind 19 Mitglieder, die stimmten; ich enthielt mich auch dieses Mal der Stimmabgabe. Hochw. Bischof: Herr Landeshauptmann sollte auch mitstimmen; es ist die Sache sehr wichtig; Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag als abgelehnt zu betrachten. Ganahl: Herr Landeshauptmann hat das Recht mitzustimmen, hat aber bereits früher außer in Fällen, wenn es sich um Wahlen handelte, nicht mitgestimmt. Man kann Niemand zwingen mitzustimmen, man hat sogar auch das Recht, hinauszugehen, wenn man nicht abstimmen will. Landeshauptmann: Nun wollen wir weiter fahren. (Herr Riedl liest weiter, Abth. V) Wird etwas gegen den Antrag erhoben, der dahin den Ausschuß auffordert in administrativen Wege u. wenn nöthig in gerichtlichen Wege die Realisirung der Forderung des Landes zu erwirken. (Wurde nichts dagegen erhoben) - Ich bitte weiter zu fahren. (H. Riedl liest weiter Absatz VI u. VII) Ganahl: Ich erlaube mir zu Absatz VII einen kleinen Zusatz zu beantragen. Mit dem Worte zugleich hat man ausdrücken wollen, daß es keine Landesangelegenheit in der Beziehung sei, daß vom Lande die Kosten bestritten werden sollen, allein der §.18 der Landes-Ord. sagt: (liest den §.18 ab) - Ich bitte wohl zu beachten, öffentliche Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden. Wenn man sagt der Landtag erkläre diese Rheinkoirektion zugleich als Landesangelegenheit, so könnte man uns auch die Kosten auferlegen u. mit dem Zahlen der Kosten sind Sie doch gewiß nicht einverstanden. Ich glaube daher, man sollte sich nur auf den Punkt des §. 18 beziehen, der sagt: Alle Anordnungen in Betreff der Landeskultur - ich würde also den Antrag so stellen, oben wäre wegzulassen nach dem Worte erklärt - in Gemäßheit des §.18 der Land. Ordn. dagegen wäre unten zuzusetzt: die Art u. Weise der Korrektion dieses Reichsgränzflusses ist desshalb auch zugleich im Sinne des ersten Punktes des §.18 der Land. O. eine Landesangelegenheit. - Dieses ist die Abänderung, welche ich beantrage. Aus diesem so gestellten Anträge geht nun hervor, daß wir die Sache nur wegen der Kultur als Landesangelegenheit betrachten u. daß wir nicht im Sinne haben, die Kosten der Korrektion, die sich nicht auf tausend, sondern auf hunderttausenden berechnen, zu bezahlen. Landeshauptmann: Ich bitte den Antrag zu formuliren. 44 Riedl: Ich bitte um das Wort. Ich bin vollkommen einverstanden mit dem Antrag des Herrn Ganahl, wenn noch in die Textur des Antrags folgendes einzuschalten bewilliget (Seite 38)------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- wird: die Art u. Weise der Korrektion dieses Reichsgränzflusses ist auch zugleich in Gemäßheit des §. 18.1.1, d. Ltg. eine Landesangelegenheit. Landeshauptmann: Mir hat Herr Ganahl die Abänderung dieses eingebracht, er lautet: „Der h. Landtag erklärt in Erwägung, daß von der Art u. Weise der Durchführung der Rheinkorrektion das Wohl oder Wehe vieler Gemeinden unseres Vaterlandes abhängt, daß hiedurch die Versumpfung u. Verwüstung eines großen Landestheiles zu oder abgewendet werden kann, sohin diese Frage für die Landeskultur von wichtigem Einflüsse ist. Die Art u. Weise der Korrektion dieses Reichsgränzflusses ist deshalb auch zugleich nach §. 18, I. 1 der L. O. eine Landesangelegenheit“; ich werde ihn in dieser Formulirung zur Abstimmung bringen. Hochw. Bischof: Ich erlaube mir zu bemerken. Wir haben den Antrag, den der Ausschuß gestellt hat, u. die Erläuterung, die im Sinne des §.18 der L. O. beigesetzt werden will. Ich glaube nun, daß die Ordnung der Abstimmung diese sein wird: erst zu fragen, ob der Antrag des Ausschusses, u. 2. ob der Zusatz des Herrn Ganahl angenommen werde. Landeshauptmann: Ich glaube, es ist nicht blos ein Zusatz, sondern in gewisser Beziehung eine Abänderung, eine Correction des Antrages selbst, doch unterwerfe ich mich dem Urtheile der hohen Versammlung; wenn die hohe Versammlung erklärt, daß man zuerst den Antrag des Ausschusses der vorliegt, zur Abstimmung bringe, so werde ich über ihn auch zuerst abstimmen lassen. Ganahl: Ich glaube, daß zuerst der Abänderungsantrag zur Abstimmung zu gelangen habe. Landeshauptmann: Es ist dieß auch mein Antrag; wenn er nur ein Zusatzantrag wäre, so müßte zuerst der Antrag des Ausschusses zur Abstimmung kommen. Riedl: Im Anträge des Komite's ist der §. 18 der L. O. im Allgemeinen vorausgeschickt, ohne auf einzelne Absätze dieses Paragrafen u. einzelne Punkte dieser Absätze hinzuweisen. Da nun Herr Ganahl diese Allgemeine Fassung des §. 18 für nachteilig erachtet u. die spezielle Fassung in dem Antrag gestellt hat, so ist in dieser Beziehung sein Antrag auch als Abänderungsantrag zu betrachten. Landeshauptmann: Wenn Niemand dagegen ist, werde ich den Abänderungsantrag des Herrn Ganahl zur Abstimmung bringen. (Niemand erhebt sich) - Ich bitte nun um Abstimmung. (Wurde angenommen) (Riedl liest fort ad VIII.) 45 Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Spieler: Es möchte noch berücksichtiget werden, daß unser Land in der Industrie sehr stark vertreten u. noch in Zunahme begriffen ist, daher die hohe Staatsverwaltung auf diesen Umstand bei Ueberlassung der Aerarischen Waldungen, Rücksicht nehmen wolle. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand etwas zu bemerken? {meldet sich Niedmand) (Riedl liest weiter ad IX.) Landeshauptmann: Hat Niemand etwas dagegen zu bemerken? (Niemand meldet sich) So bitte ich fortzulesen. (Riedl liest weiter ad X. u. XI. ad b.) - Ich glaube der klaren Darstellung des Ausschusses nichts weiter beifügen zu müssen, wir schreiten daher unmittelbar zur Berathung des Antrages selbst, wie wir ihn eben vernommen haben u. bitte woferne es in Ihrem Sinn liegt, durch (Seite 39)----------------- —- ---------------------------------- ------------------ ----------------------------------- Abstimmung erkennen zu geben. Ist angenommen. (Riedl liest weiter XI. ad c.) Landeshauptmann: Findet Jemand etwas zu bemerken gegen diese Vorausgabung, ich bitte darüber abzustimmen. (Angenommen) - Der Antrag ist also angenommen. (Riedl liest weiter XI. ad c.) Sollte gegen diesen Antrag - der öffentlichen Kontrolle durch Verlautbarung der Namen der in den Spitälern Verpflegten - keine Einwendung erhoben werden, werde ich ihn als angenommen betrachten. (Niemand meldet sich) Er ist also angenommen. (Riedl liest weiter XI. ad d.) - Der Antrag geht auf Genehmigung der den 22 Gemeinden ertheilten Bewilligung zur Ausschreibung von Umlagen. - Wünscht Jemand zu sprechen? ich werde auch hier, woferne keine Einwendung erhoben werden sollte, den Antrag als angenommen betrachten. (Niemand meldet sich) Ist angenommen. (Riedl liest weiter XI. ad e.) Hat Jemand etwas zu bemerken. (Niemand meldet sich) - Der Antrag ist angenommen. (Riedl liest weiter) Genehmigt die h. Versammlung diesen Antrag; ich bitte durch Abstimmung es erkennen zu geben. (Wurde angenommen) (Riedl liest weiter XI. ad f.) - Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben. (Niemand) Er ist angenommen. (Riedl liest den Schlußabsatz) Ich habe mit Freuden den Absatz dieses letzten Absatzes vernommen, der uns von den mit Eifer besorgten Geschäften, seitens des Landesausschussses angenehme Mitteilungen macht u. die verdiente Anerkennung ausspricht. Ich beantrage, die h. Versammlung wolle dieses durch Erheben von den Sitzen bekannt geben, (geschieht) Spieler: Ich habe dem Ausschüsse dieses Rechenschaftsberichtes beizufügen, daß in der ersten Session des h. Landtages, von den Hh. Wachter, Neyer u. von mir die 46 Anträge gestellt worden sind, rücksichtlich einer billigen, gerechten Vertheilung der Natural-Bequartierung, u. Vorspannsleistung in unserem Lande, nun wie es sich herausstellt, ist diese im Rückstände; ich möchte daher beantragen, das der h. Landesausschuß nach dem damaligen Beschluß des h. Landtags aufgetragen werde, diesen Gegenstand weiter zu verfolgen, damit in gegenwärtiger Session diese Angelegenheit die erwünschte Erledigung finde. Ganahl: Der Landesausschuß hat diese Angelegenheit deßhalb unerledigt gelassen, weil in den stenografischen Berichten des Abgeordneten-Hauses zu lesen war, daß beabsichtiget werde, in dieser Beziehung ein Gesetz, gültig für die ganze Monarchie zu erlassen. Spieler: Rücksichtlich der Natural-Bequartierung u. Vorspannsleistung wird vielleicht ein künftiges Gesetz die Gebührenleistung des Aerars aufbessern, aber zweifelsohne handelt es sich um gerechte u. billige Vertheilung der gegenwärtigen Last, u. bemerke ich, daß wir bereits Woche für Woche Truppen gehabt u. Vorspann geleistet haben u. daß es billig ist, die Last den Orten, wo alles hinverschoben wird, zu erleichtern. Fußeneaaer: Wir haben die Sache deßwegen zurückgeschoben, weil wir glaubten, der Reichsrath werde die Sache erledigen u. glaubten auch es sei kein Militär im Lande u. dachten durch diese Verzögerung werde wenig Schaden zugefügt. Ganahl: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich die Sache für meinen Theil nicht aus dem Grunde, den H. Fußenegger angeführt hat, habe liegen lassen, sondern weil ich, wie erwähnt, in den stenogr. Berichten gelesen habe, daß vom Reichsrath ein Gesetz beantragt würde, wodurch den Quartiergebern volle Entschädigung gewährt werden soll. Landeshauptmann: Soviel ich mich erinnere, handelt es sich in der Einlage des H. Spieler nicht darum, Vergütung anderer Bezirke des Landes zu erwirken, sondern, um für jetzt die Last der individuellen Vertheilung der Vorspannslasten durch bessere Verfügungen zu erleichtern. Wir werden den Gegenstand wieder in die Hand nehmen u. dadurch in die Lage kommen, an den h. Landtag Bericht zu erstatten. Ich glaube dieß dem H. Vorredner speziel zu bemerken, (Seite 40) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- u. glaube ihn mit dieser Bemerkung zufrieden zu stellen. Spieler: Ich bin damit einverstanden u. will nur bemerken, daß ich dem Landesausschuß durchaus keinen Vorwurf machen wollte. Landeshauptmann: Der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist nun erledigt. Wir haben noch von 2 Ausschüssen die Berichterstattung zu erwarten; der eine Ausschuß, welcher eingesetzt wurde, um in Betreff der Annahme einer Geschäftsordnung sein 47 Gutachten abzugeben, dieser Ausschuß, glaube ich wird in Bälde Bericht zu erstatten in der Lage sein; der andere Ausschuß hingegen, welcher bestellt wurde um Bericht zu erstatten über das Gesetz unserer künftigen Gemeinde-Ordn. u. Gemeindewahl-Ordn. dieser Ausschuß hat, wie ich erkenne u. die verehrtesten Herren selbst erkannt haben werden, gewiß viele Tage zu berathen, bis er ebenfalls sein Gutachen an den h. Landtag abzugeben in der Lage sein wird. Es wäre wünschenswerth, diesem Ausschüsse, der eine so wichtige Angelegenheit zu berathen hat, die ganze Zeit u. Muße zu lassen, auf diese Arbeit einzugehen, um dieselbe zum Besten u. ersprieslich zu lösen. Da nun nicht vorausgesehen werden kann, bis zu welchem Tage dieser Ausschuß die Arbeiten beendet haben kann, so finde ich hier gut, den Tag der künftigen Sitzung nicht zu bestimmen, sondern behalte es mir vor, die Hh. Landtagsmitglieder davon u. von der Tagesordnung, die eingehalten werden wird, rechtzeitig zu verständigen. Findet in dieser Beziehung Jemand etwas zu bemerken. Riedl: Es sind außer dem Komite für die Geschäftsordnung u. dem Komite zur Berathung der Gemeindeangelegenheiten noch 2 andere Komites bestimmt worden, welchen die Gmde-Angelgenheiten, betrefft, die Veräußerung von Gemeinde-Güter etc. zugewiesen worden sind; diese beiden Komites dürften binnen 1 oder längstens 2 Tagen ihre Arbeiten beendet haben u. der Bericht über diese Gegenstände dürfte eine oder zwei Sitzungen des Landtages beschäftigen; zugleich wird es angezeigt sein, die betreffenden Aktenstücke zu verlesen, was einige Zeit erfordert; ich glaube daher, die nächste Sitzung auf übermorgen festsetzen zu sollen. Ganahl: Ich bin auch in einem dieser Komites u. zwar in demselben, in welchem H. Riedl sitzt, glaube aber nicht, daß diese Angelegenheit viel Zeit in Anspruch nehmen werde, da der Landtag das Vorlesen der Akten nicht verlangen wird, es sind überhaupt Sachen von nicht bedeutender Wichtigkeit u. auch nicht von Dringlichkeit, ich bin daher nicht der Ansicht, daß der Schluß der Sitzungen deßhalb auf übermorgen festgesetzt werden soll u. wünsche, daß H. Landeshauptmann bei seinem uns mitgetheilten Entschlüsse bleibe u. uns dann wieder rufe, wenn er es für nöthig finden wird. Landeshauptmann: Ich werde bei dem Vorschläge der Unterbrechung der Sitzungen bleiben, es sey denn, daß die hohe Versammlung sich dagegen erkläre. (Niemand meldet sich) Bei der nächst künftigen werde ich vorlegen können: das Gutachen des Ausschusses, welcher eingesetzt wurde, um den Entwurf der Geschäftsordnung zu prüfen, 2. den Komitebericht der Hh. Spieler, Ender u. Schneider, betreffs des von den Gemeinden Lustenau, Höchst, Fußach u. Gaißau eingebrachten Gesuches um Veräußerung von Grundstücken; 3. das Gesuch des Stadtmagistrates Feldkirch um 48 Bewilligung städtischer Zuschläge auf Wein, geistige Getränke u. Fleisch, 3. das Gesuch der Gemeinde Nenzing um Verkauf einiger Gründe in der Gemeinde-Parzelle Bäschling, u. wenn der Bericht des Ausschusses, welcher sein Gutachten über den Vergleichsantrag der Gmde Sonntag abzugeben hat u. es wirklich abgibt, auch diesen. Wohlwend: Bezüglich des Berichtes über die Geschäftsordnung habe ich mitzutheilen, daß derselbe faktisch fertig ist, er unterliegt nur noch der Redigirung des Ausschusses, was 1 oder 2 Tage in Anspruch nehmen wird, wo er dann lithografirt werden kann. Landeshauptmann: Sollte das hiemit betraute Komite, den Bericht übergeben, werde ich Sorge tragen, denselben zur Einsicht den verehrten Herren mitzutheilen. Die Sitzung ist geschlossen um 11 % Uhr V. M. (Seite 41)----------------------------------- -------------- -------------------- ------------ ------------------------- ------- 5. Sitzung Am 26. Jänner 1863. Anfang 10 Uhr Vormittags. Gegenwärtig: Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des landesfürstichen Kommissars und der Herren Mutter u. Neier. Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl gegenwärtig und ich eröffne die Sitzung. Herr Schriftführer wird das Protokoll der letztvorhergehenden Sitzung verlesen, (wird abgelesen) Wird eine Bemerkung gegen die Fassung dieses Protokolls erhoben? (Wurde von keiner Seite eine Bemerkung gemacht) Wir nehmen es also als richtig abgefaßt an. - Ich theile der hohen Versammlung mit, daß ich dem Herrn Abgeordneten Christian Mutter einen dreitägigen Urlaub von heute an zu bewilligen befunden habe. Der landesfürstiche Kommissär, dessen Unwohlsein leider noch nicht gehoben ist, hat mir im schriftlichen Wege mehrere Regierungsvorlagen übersendet. Ich bringe dieselben zur Kenntniß der hohen Versammlung und habe auch bereits veranlaßt, daß ein Exemplar von jeder den verehrten Mitglieder zugestellt wurde: 1. Gesetz, wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Herstellung und Erhaltung der nicht aerarial. öffentlichen Straßen u. Wege, 2. Gesetzentwurf, wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol u. das Land Vorarlberg, betreffend die Landesvertheitigungsordnung, 3. Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, betreffend, die Schießstandsordnung, 4. Gesetz, wirksam für das */r / T' , y* y/y / z zZ y 'ß z, XC/' zZ , i, W i/t4t Z , /J / ~^f^^*t-r.'4'i■7 . ls A /^ 'l'ft j v4t^ i-^t-»/ 7-vtJ■'tynt’t-àÆ fa-fr ^'v^i<fa/ O ' ' // ) </ 'Æ y y.^4/;, 'í/t-t/t?-''U'/ </rt'fos/7'' 4ww ’^■¡^'^•y /-ít^rt/ 7/1777^ r-VLSf ¿fa. - ?.. WflfríiS t'&W'TW rtto)jii7ZízZ ¿7-144H4W 7^7 i 7' / / /2 / ¿f/ ' P ¿ 7~ f ¿> s ' ¿¿i-í-i'' ■7/'. 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