18630112_lts003

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Letzte Änderung 07.08.2021, 10:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp01,lts1863,lt1863
Dokumentdatum 2021-08-05
Erscheinungsdatum 2021-08-05
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26 (Seife 23)----------------------------- ------------------------------------------- ------------------------------------------- Als Sten Gegenstand der Verhandlung war heute bezeichnet: die Anforderung von Seite des k.k. Militär-Aerars um Rückvergütung von Vorspannsaufbesserungen, welche Anforderungen an den tirolisch-vorarlbergischen Landesfond gestellt wurden u. auf die Zeit vom 4. Quartal 1859 bis inclus. 1861 sich beziehen. Nachdem aber in dieser Beziehung noch Rückantwort von der k.k. Statthalterei zu gewärtigen ist u. erst nach dem Eintreffen dieser Antwort die Verhandlung weiter geführt werden kann, so muß ich diesen Gegenstand ebenfalls als heute nicht zur Verhandlung geeignet erklären. Es wäre somit heute die Tagesordnung erschöpft u. ich glaube, nach dem Vorausgegangenen u. nachdem die Gegenstände, die zunächst auf die Tagesordnung zu stehen kamen, wahrscheinlich in einem mit der Angelegenheit der Gemeinde Sonntag einem Komite zugewiesen werden dürften, der hohen Versammlung zu beantragen, daß in der nächsten Sitzung an die Tagesordnung kommen werden: Wahl der Komite-Mitglieder zur Berichterstattung über den Vergleichsantrag der Gemeinde Sonntag; - Gesuch des Stadtmagistrates Bregenz um Verkauf des der weiblichen Dienstbothen-Spitalstiftung gehörigen Hauses Gemeinden um des Bezirkes Bregenz in der Oberstadt; Verkauf der - Gesuch der an der Quasi-Kaserne Lauteracherbrücke; Gesuch der Gemeinde Sulz um Bewilligung zum Verkauf zweier unkultivirter Gründe; Gesuch der Gemeinde Lustenau unreinen längs der Dammlinie liegenden Strich Bodens von 26.648 ü°. - Gesuch der Gemeinden Höchst, Fußach u. Gaißau um Veräußerung des durch den neu erbauten Damm gewonnenen Bodens u. wenn noch Zeit übrig ist, ein Gesuch des Magistrates Feldkirch um Gestattung einer Zulage auf Wein, Fleisch u. Branntwein. Nächste Sitzung kommenden Montag, 10 Uhr Vormittags. Die Sitzung ist geschlossen um 12 Uhr Mittags. 3. Sitzung Beginn derselben 10 % Uhr Vormittags am 12. Jänner 1863. Gegenwärtig: Landeshauptmann u. sämmtliche Abgeordneten. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Herr Schriftführer wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung verlesen, (wird abgelesen) Hat Jemand eine Einwendung gegen dieses Protokoll zu erheben? (Niemand) 27 Es ist also als richtig anerkannt. Der k.k. Statthalterei-Rath u. Landtagskommissär Ritter Franz v. Barth hat gefälligst durch schriftliche Mittheilung, da leider sein Unwohlsein noch nicht ganz erhoben ist, mir den Entwurf des Gesetzes, betreffend eine Gemeinde-Ordnung u. Gemeinde-Wahlordnung für das Land Vorarlberg zur gesetzmäßigen Verhandlung zukommen lassen; ich habe bereits verfügt, daß Ihnen, verehrteste Herren! dieser Gesetzes-Entwurf mitgetheilt wurde; Es möchte von Interesse sein, denselben vielleicht durch Ablesen hier zur Verlautbarung zu bringen, indessen dürfte es einige Zeit rauben, ich erlaube mir daher (Seite 24)----------------- ---------------------------------------------------------- --------------------- ----------------- an die h. Versammlung die Frage zu richten, ob Sie für nothwendig finden, daß dieser Entwurf heute vollen Inhalts verlesen werde. Ich bitte jene Herren, welche hiemit einverstanden sind, sich von den Plätzen zu erheben, (bleibt in der Minorität) Diese Vorlage ist von großer Wichtigkeit u. glaube auch, darüber mich nicht weiter auslassen zu müssen; ich finde zur Beurtheilung desselben nicht nur, sondern auch u. vielleicht zur Ergänzung u. Weiterführung den Antrag zu stellen, aus unserer Mitte einen Ausschuß zu erwählen, dem eben dieses übertragen werde. Ich glaube die Zahl der Ausschußmitglieder auf 5 festzusetzen, daher stelle ich den Antrag: die h. Versammlung wolle zur Durchsicht u. Berichterstattung u. Bestimmung allfälliger Abänderungen ein Komite ernennen. Sind die Herren einverstanden, im Falle bitte ich sich von den Plätzen zu erheben, (durch Majorität angenommen) - Es ist also dieser Antrag angenommen worden. Ich erlaube mir weiter die Frage zu stellen, ob die Herren einverstanden sind, daß das Komite aus 5 Mitgliedern zu bestehen habe? Hat Jemand dagegen eine Bemerkung zu machen? (Niemand) Mir scheint auch die Zahl 5 als hinreichend, da den übrigen Herren die Gelegenheit gebothen wird, den Ausschußsitzungen beizuwohnen. Ich stelle daher die Frage an die h. Versammlung, ob sie einverstanden sei, daß dieses Komite aus 5 Mitgliedern zu bestehen habe. Ich bitte darüber abzustimmen, (durch Majorität angenommen) Dieser Antrag ist ebenfalls angenommen, nun ersuche ich zur Wahl dieser 5 Mitglieder zu schreiten. Ganahl: Ich glaube, daß bei der Wichtigkeit dieser Sache angezeigt wäre, die Sitzung auf % Stunde zu unterbrechen, daß wir uns besprechen können. Dieser Entwurf ist erst gestern in unsern Besitz gekommen, und wir haben bisher noch nicht Gelegenheit gehabt uns über die Angelegenheit zu besprechen. Ich bitte darüber abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Diese Ermächtigung kann ich leicht ertheilen, ich stimme der Ansicht des Herrn Ganahl bei u. unterbreche die Sitzung auf % Stunde. (Nach 28 derselben wird die Sitzung wieder aufgenommen u. Herr Landeshauptmann führt fort:) Ich bitte die Herren die Stimmzettel vorzubereiten; - Ich werde sie nun einsammeln lassen, (die Stimmzettel werden gesammelt) Ich ersuche den Herrn Bertschler die Kontrolle zu führen u. Herrn Bertel ersuche ich hirher zu treten u. die Stimmzettel abzulesen. (Nach dem Einsammeln) Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben u. von diesen erhielten: H. Fußenegger 14, H. Bertschler 12, H. Mutter 12. Diese Herren haben für sich die absolute Stimmenmehrheit, die nachfolgenden vertheilen sich so: H. Ganahl 10, H. Feuerstein, H. Wohlwend u. H. Wachter je 9, H. Schedler 8, H. Riedel 6, Hochw. H. Bischof 5, H. Neyer 3, H. Bertel, H. Egender u. H. Ender je 1 Stimme. (Seite 25)------------- ------------------------------------ ----------------------------------------------------------------- Landeshauptmann: Nachdem nur 3 Herren die absolute Stimmenmehrheit für sich haben, ist die Wahl noch zweier Ausschußmitglieder nöthig u. ich ersuche die Herren zum zweiten Wahlgange zu schreiten. Herr Bertschler wird nun wieder die Kontrolle der Stimmenabgabe führen; es werden wieder 20 Stimmzettel abgegeben, die absolute Stimmenmehrheit ist also 11. Im zweiten Wahlgange erhielten: H. Feuerstein 8, H. Wohlwend u. H. Ganahl je 8 Stimmen, H. Wachter 7, H. Riedl 4, H. Schädler 2, H. Neyer 3, Hochw. H. Bischof 1 Stimme; somit erhielten wir im zweiten Wahlgange keine absolute Stimmenmehrheit. Wir müssen nun zur engeren Wahl schreiten; in diese Wahl kommen die Herren Feuerstein, Wohlwend, Ganahl u. Wachter. Wir bedürfen nämlich noch zweier Ausschußmitglieder u. somit sind in die engere Wahl 4 Herren einzubeziehen und zwar diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, sie sind wie ich bereits bemerkte H. Feuerstein, H. Wohlwend, H. Ganahl u. H. Wachter. Ich ersuche nun die verehrtesten Herren Ihre Stimmabgabe für 2 Mitglieder blos auf diese 4 zu beschränken; nur aus diesen 4 können 2 vorgeschlagen werden. Haben Sie gegenwärtig die Namen dieser 4 Herren? sie sind Feuerstein, Wohlwend, Ganahl u. Wachter, (die Stimmzettel werden nun wieder eingesammelt u. abgelesen) H. Bertschler wird wiederum die Gegenliste führen. - Bei der engeren Wahl erhielten: H. Feuerstein 12, H. Wachter 12, H. Wohlend 9, H. Ganahl 7 Stimmen. Die absolute Stimmenmehrheit haben die Herren Feuerstein u. Wachter für sich u. durch diese beiden ist die Zahl der Komite-Mitglieder voll. Ich ersuche nun die Herren, welche in das Komite gewählt wurden, nach dieser Stizung sich zu konstituiren u. bemerke der h. Versammlung, daß heute Nachmittag um 3 Uhr der Ausschuß welcher gewählt wurde, den vorgelegten Entwurf einer Geschäftsordnung zu revidiren, sich hier im Vorsale versammeln wird und daß es den Herren frei steht, den Berathungen des Ausschusses, jedoch ohne dabei Ihre Stimme erheben zu dürfen, beizuwohnen. - Nachdem wir die Regierungsvorlage auf diese Weise einer weiteren Verhandlung zugeführt haben. 29 können wir zur heutigen Tagesordnung übergehen. - An derselben steht zuerst die Wahl der Komite-Mitglieder zur Berichterstattung über den Vergleichsantrag der Gemeinde Sonntag. Es wurde in letzter Sitzung zwar ursprünglich der Antrag gestellt zur Berichterstattung über diesen Gegenstand ein Komite von 3 Mitgliedern zu erwählen, nachdem aber Herr Wohlwend sich damals geäußert hatte, daß dieser Gegenstand demselben Komite zur Durchsicht u. Berichterstattung zu überweisen sei, welches zum Rechenschaftsbericht eingesetzt wurde, so war, bevor H. Wohlwend den Antrag wieder zurücknahm, bloß der Entschluß von der h. Versammlung gefaßt worden, daß zur Durchsicht u. Berichterstattung der fragt. Verhandlung ein Komite gebildet werde. Es hat die h. Versammlung nicht ausgesprochen, aus wie viel Mitgliedern dasselbe zu bestehen habe. Nachdem somit durch Beschluß der h. Versammlung festgesetzt ist, daß ein Komite in dieser Richtung zu erwählen sei, so fällt eigentlich nur nöthig, die Zahl der in dieses Komite zu wählenden Mitglieder zu bestimmen. Beantragt wurden 3. Hat irgend einer der Herren dagegen (Seite 26)--------------------------------------------- ----------------------- —------------------------------------------- etwas einzuwenden, vielleicht wäre es angezeigt, dieses Komite um ein Paar Mitglieder zu vermehren, weil, begreiflicher Weise, demselben im Zusammenhänge mit anderen ähnlichen Einlagen, welche vorliegen, mehrere gleichartige Gesuche überwiesen werden dürften, deßwegen möchte durch das Beisein mehrerer Mitglieder der Sache gründlicher u. ausführlicher auf den Grund gesehen werden können. Wünscht vielleicht Jemand in dieser Beziehung, nämlich in Beziehung auf die Zahl der in das Komite zu wählenden Mitglieder, einen Antrag zu stellen? Widmer: Meine Ansicht wäre, es sollte, was Gemeindeangelegenheiten betrifft, ein Komite gewählt werden, das für alle Gemeindeangelegenheiten bestimmt ist, und dann wäre es nothwendig, wenn fünf Mitglieder gewählt würden. Landeshauptmann: Ich bitte mir diesen Antrag schriftlich aufzusetzen, (der Antrag wird schriftlich eingebracht) - Herr Widmer hat mir den Antrag schriftlich formulirt, er lautet: „Es möchte zur Besorgung aller in das einzelne Gemeindefach einschlagenden Geschäfte ein Komite, bestehend aus 5 Mitgliedern gewählt werden, welches für alle diesbezüglichen Gesuche u. Einlagen für die ganze Dauer dieser Landtags-Session ermächtigt und angewiesen sei, Bericht zu erstatten." - Es ist dies im Grunde derselbe Antrag, nur anders formulirt, welcher in letzter Sitzung unser Hochw. Herr Bischof eingebracht hatte, u. den die h. Versammlung damals glaubte, einer späteren Verhandlung unterziehen zu sollen. Ich habe nun diesen Antrag des Herrn Widmer der hohen Versammlung bekannt gegeben u. erwarte, ob Jemand dagegen etwas zu bemerken hat. 30 Mutter: Gegen diesen Antrag erlaube ich mir einzuwenden, daß ich ein ständiges Komite nicht für passend erachte; es könnten Fälle vorkommen, wo es gebothen erscheint ganz neue Mitglieder in ein solches Komite zu bringen, auch könnte sich der Fall ereignen, daß Mitglieder, die in einem solchen Komite tagen würden, für ein anderes, in welchem sie sehr wünschenswerth wären, nicht verwendet werden können. Ganahl: Ich stimme dem Herrn Mutter ganz bei u. glaube wir hätten heute nur über einen Antrag, den ich gestern eingebracht in Betreff des Vergleichs der Gemeinde Sonntag abzustimmen. Ich glaube es wäre zu weit gegangen, wenn die h. Versammlung beschließen würde, für alle Gemeindeangelegenheiten, nach H. Widmers Antrag, ein eigenes Komite zu bilden. Ich bin der Ansicht, wir hatten heute nur ein Komite zu bilden zur Berichterstattung über meinen Antrag wegen des Vergleichs der Gemeinde Sontag. Wenn andere ähnliche Fälle vorkommen, kann man sie einem andern Komite überweisen, aber ein für alle Mal ein ständiges Komite zu ernennen, wäre nach meiner Ansicht viel zu weit gegangen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand) Ich bringe nun den Antrag des H. Widmer zu Abstimmung, sollte er verworfen werden so kehren wir zurück auf den Antrag des H. Ganahl. Wir haben die Einwendungen vernommen, die dagegen erhoben wurden, die Gründe, welche eingebracht (Seite 27)-------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------- wurden, einen solchen Ausschuß zu bestellen, sind in der vorigen Sitzung entwickelt worden, wir sind also völlig in der Lage darüber urtheilen zu können. Ich ersuche nun die Herren, welche erachten, dem Anfrage des Herrn Widmer beizustimmen, sich von den Sitzen zu erheben, (der Antrag wurde von Allen gegen eine Stimme verworfen) Es bleibt sohin der Antrag aufrecht, ein Komite zur Prüfung u. Untersuchung der Gemeinde- Angelegenheiten der Gemeinde Sonntag zu bilden u. zwar in der Zahl von 3 Mitgliedern. - Sind die Herren, welche erachten, daß diese Zahl von drei Mitgliedern für dieses Komite beizubehalten ist, einverstanden, so ersuche ich durch Aufstehen von den Sitzen dieses erkennen zu geben. (Mit Majorität angenommen) Es ist somit der Antrag, daß dieses Komite aus 3 Mitgliedern zu bestehen habe, angenommen. Ich muß sofort die Herren ersuchen zur Wahl dieser 3 Ausschußmitglieder zu schreiten. Herr Bertschler! wollen Sie die Kontrolle der Stimmabgabe führen. - Es waren 20 Stimmzettel abgegeben worden, bei einem war ein Name zu wenig; nun erhielten H. Ried! 13, H. Bertel 12, H. Ganahl 11 Stimmen, die übrigen zersplitterten sich, wie folgt: H. Wohlwend 5, H. Neyer 4, H. Hirschbühl 3, Hochw. H. Bischof, H. Mutter u. H. Drexel je 2, H. Bertschler, H. Spieler, H. Schedler, H. Ender, H. Wachter je 1 Stimme. Das 31 Komite ist also durch die absolute Stimmenmehrheit vollständig gebildet worden, nämmlich H. Riedl, H. Bertel u. H. Ganahl. - Zweiter Gegenstand heutiger Tagesordnung ist das Gesuch des Stadtmagistrates Bregenz um Bewilligung, das der weiblichen Dienstbothen-Spitalstiftung gehörige Haus in der obern Stadt veräußern zu dürfen. Es könnte vielleicht Berichterstattung dieser u. Gegenstand Erledigung dem zugefertiget bereits werden. ernannten Sind die Komite Herren zur hiemit einverstanden, daß auch dieses Gesuch demselben Komite, welches eben ernannt wurde, zur Berathung zugewiesen werde. Ich bitte um Abstimmung. (Mit Majorität angenommen) Landeshauptmann: Ein weiteres ähnliches Gesuch liegt als dritter Gegenstand der Tagesordnung vor, nämlich das der Gemeinden des Amtsbezirkes Bregenz um Bewilligung zum Verkauf der ihnen gemeinschaftlich gehörigen Quasikaserne an der Achbrücke. - Da dieses Gesuch u. das nachfolgende fast ganz ähnlich dem eben genannten Gesuch des Stadtmagistrats Bregenz sind, so dürfte vielleicht zur Zeitersparung u. vielleicht auch in dieser Beziehung, um einen einförmigen Beschluß leichter erzielen zu können, wünschenswerth erscheinen, daß sowohl das soeben erwähnte Gesuch um Veräußerung der Quasikaserne an der Achbrücke, als auch das nachfolgende, auf der heutigen Tagesordnung stehende ähnliche Gesuch, demselben Komite zur Prüfung u. Berichterstattung überwiesen werden. Widmer: Ich hätte geglaubt die Kaserne hätte ganz andere Verhältnisse, als die übrigen Gegenstände, welche zur Veräußerung beantragt werden, denn Gebäulichkeiten, wie das weibliche Spital in Bregenz, was gar keinen Anstand gibt, wenn es veräußert wird, kann Interessen tragen, wogegen die Kaserne rein nichts trägt, weil sie von Privatleuten nicht bewohnt werden kann, und wenn sie so gelassen wird, das Kaptial zu Grunde gehen muß, daher glaube ich, der h. Landtag werde aussprechen, man solle sie an den Mann bringen (Seite 28) ----------------------- ------------------------- -----------------------------------------------------------------so lange es noch Zeit u. möglich ist. - Landeshauptmann: Es handelt sich hier nicht im Augenblicke, das Gesuch der Gemeinden des Amtsbezirkes Bregenz gerade so von sich zu weisen, sondern es handelt sich nur darum auch in dieser Sache der h. Versammlung eine nähere Einsicht in die Verhandlung zu gewähren, somit wenn dieses Gesuch einem Komite überwiesen ist, ist durchaus noch nicht zu fürchten, wie H. Widmer uns anzeigt, daß die Quasikaserne zum Verkauf nicht bewilliget werden sollte; jedenfalls ist es gut, diese Sache in reifere Ueberlegung zu ziehen, es möcht vielleicht der h. Versammlung am Ende dennoch von Beachtung scheinen, ein Gebäude, welches zu gewissen Zwecken 32 errichtet ist, vielleicht zu gemeinschaftlichen Zwecken zu erhalten um in kommenden Fällen wieder zur Benützung von unterzubringenden Truppen zu dienen; bis jetzt hat sich keine Meinung dagegen ausgesprochen. Ich stelle nun die Frage: ist dieses Gesuch demselben eben ernannten Komite zu überweisen oder nicht. Widmer: Meine Ansicht ist die: die Kaserne ist nicht mehr nöthig für den Bezirk Bregenz sie wäre durch ihre Belassung, wie sie ist, eine Last, und am Ende wäre das Kapital verschwunden. Das Gebäude kann nicht überwacht werden, ist Wind und Wetter ausgesetzt u. Schloßfest ist es auch nicht, es kann daher zu nichts verwendet werden, als zum Ruin. Landeshauptmann: Jedenfalls wird von- der h. Versammlung in dieser Beziehung ein Beschluß gefaßt werden, dessen mag sich Herr Widmer versichert halten. Ich komme zur Fragestellung u. bitte die h. Versammlung darüber abzustimmen, ob sie der Ansicht sei, daß das fragl. Gesuch der Gemeinden des Amtsbezirkes Bregenz demselben Komite zur Berichterstattung zu überweisen sey, dem der Vergleichsantrag der Gemeinde Sontag bereits zugewiesen wurde? (Mit Majorität angenommen) - Es liegt weiter vor, als 4ter Gegenstand der heutigen Verhandlung ein Gesuch der Gemeinde Sulz im Amtsbezirke Feldkirch um Bewilligung zur Veräußerung zweier unkultivirter Feldgründe. Ich glaube auch in dieser Beziehung den Antrag wieder zu stellen, nämlich dem gleichen Komite auch die Prüfung dieses Gesuches zu überweisen; ich bitte darüber abzustimmen. (Mit Majorität angenommen) - Ein 5ter Gegenstand der heutigen Verhandlung ist das Gesuch der Gemeinde Lustenau, um einen längs der Rheindammlinie liegenden Strich Bodens von 26.648 □ Klftr. den Anrainern bis zur Dammlinie gegen Entrichtung von 1 Kreuzer oesterr. Währ, für die □ Klftr. überlassen zu dürfen. Ich stelle an die h. Versammlung die Frage, ob sie auch diesen Gegenstand demselben Komite zu überweisen gedenke? Ganahl: Ich glaube es liegen noch ein Paar Gesuche vor, um ähnliche Verkaufsbewilligungen. Landeshauptmann: Auf der Tagesordnung steht noch eines das Gesuch der Gemeinde Höchst u. Gaißau um Veräußerung des Concurrenz-Bodens. (Seite 29)-------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------- Ganahl: Da es sich in diesen Gesuchen um denselben Gegenstand, nämlich um Verkaufsbewilligung handelt u. das erwählte Komite schon genug zu thun hat, so sollte man auch anderen Herren etwas zu schaffen geben. Meine Meinung wäre nun, daß man in Betreff dieser Gesuche ein eigenes Komite erwählen u. bei der Wahl Rücksicht nehmen sollte auf die Herren von Altach, Höchst u. Hohenems, indem dieselben die Sache besser kennen. 36 machen sind erhält der Landesausschuß folgenden Dringlichkeitsantrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen, es seye in Fällen von Unterbrechungen der Landtags-Sitzungen über 3 Tage der Bezug der Präsenzgelder von dem ersten Tage nach Schluß der Sitzung auf welche die Unterbrechung folgt, einzustellen u. durch die Zeit der Unterbrechung eingestellt zu halten; dagegen solle aber denselben die Vergütung der Gebühr für ihre Reise in die Heimat u. wieder zurück geleistet werden. - Denjenigen Herren Landtagsmitgliedern, welche während der Unterbrechung der Stizungen des Landtages als Ausschußmitglieder in Ausarbeitung der ihnen übertragenen Geschäfte zu besorgen haben, bleibt hingegen der Bezug der Präsenzgelder während ihrer Verwendung im Ausschüsse gestattet, es sei denn, daß nach Vollendung der Ausschußarbeiten mehr als 4 Tage bis zur Wiederaufnahme der Sitzungen dazwischen liegen sollten. In diesem Falle hätte obige Bestimmung mit dem nach Schluß ihrer Arbeiten folgenden Tag einzutreten.“ Bregenz den 13. Jänner 1863. Der Landesausschuß David Fußenegger, v. Forschauer Fid. Wohlwend, Joh. Wachter Karl Ganahl Landeshauptmann: Der Ausschuß glaubt der h. Versammlung diesen Antrag aus dem Grunde vorzulegen, weil sich ergeben dürfte, daß eine längere Unterbrechung der Landtagssitzungen eben wegen der Ausarbeitung der dem Ausschüsse obliegenden Arbeiten eintreten könnte u. in diesem Falle glaubt der Ausschuß, es dem Lande schuldig zu sein, woferne nicht besondere Umstände eintreten, die Auslagen so viel als möglich gering zu machen. Der Inhalt dieses Antrages scheint mir übrigens klar u. deutlich und ich glaube nichts beifügen zumüssen. - Wünscht Jemand in dieser Beziehung (Seite 32)--------- ------------- ------------------------ ---—--------- ---------- ------------------------------------— das Wort zu ergreifen? (es erhebt sich Niemand) - Nachdem Niemand in dieser Beziehung das Wort ergriffen hat, so ist es mir wohl gestattet, die Frage dahin zu stellen, ob der hohe Landtag dem soeben eröffneten Antrag beitrete u. bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, von den Sitzen sich zu erheben. Der Antrag wurde allseitig angenommen. - Wir gehen nun zur Tagesordnung über u. hier steht allein als Gegenstand der heutigen Verhandlung der Ausschußbericht über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses betreffend die Gebahrung der ihm 37 gesetzmäßig übertragenen Geschäfte. Ich ersuche den Herren Berichterstatter denselben bekannt zu geben. (Herr Riedl liest ihn ab, wie ihn die Beilage II enthält) Landeshauptmann: Den Herren Landtagsmitgliedern wurde der Bericht des Ausschusses bereits gestern zugestellt, u. sie waren daher in der Lage von dem Inhalte desselben u. den Beschlüssen welche der Ausschuß beantragte, sich Kenntniß zu verschaffen: ich brauche mich daher nicht weiter in neue Erörterungen einzulassen u. kann mich wohl begnügen, blos die Anträge zu wiederholen u. zur Abstimmung zu bringen, welche in diesem Berichte enthalten sind. Hier erschient als erster Antrag dieser: „der hohe Landtag wolle die Kassagebahrung bis auf weiteres als vorübergehende Maßregel genehmigen.“ Sie haben vernommen, daß die Zuschläge zum Landesfonde an die k.k. Steuerämter abgeführt u. von diesen von der Kreissammlungskassa übernommen werden, man hat zur Ersparung von Kosten diesen Weg eingeschlagen u. der löbl. Ausschuß hat gefunden den Verfügungen, die getroffen waren, durch seinen Genehmigungsantrag zu unterstützen, ich bitte daher um Abstimmung, ob die hohe Versammlung dem Anträge des Ausschusses beistimme? Hat Jemand etwas zu erwidern? Ich bitte um Abstimmung. (Wird angenommen) - Bezüglich der vom Komite genau geprüften u. richtig gefundenen Gebahrung des Landesausschusses mit dem Landesfonde seit 1. November 1861, bis Schluß Oktober 1862, wornach mittelst Zuschlägen zu den direkten Steuern, nämlich 13 1/2 kr per Gulden eine Ausgabssumme von 17.799 fl zur Bedeckung fixirt worden ist. - Die h. Versammlung ersuche ich nun darüber abzustimmen, ob dieser Antrag ebenfalls ihre Genehmigung finde. Wohlwend: Meiner Ansicht nach müßten sich die Mitglieder der Stimmen enthalten, ich erwähne dieß nur aus dem Grunde, weil bei zweifelhafter Majorität der Antrag nicht als ablehnend zu betrachten ist. Ganahl: Ich bin auch bereits sitzen geblieben. Ich glaube Herr Wohlwend wollte nur ausdrücken, daß sich die Mitglieder des Landesausschusses u. nicht die Mitglieder des Komite's der Stimme zu enthalten hätten. Wohlwend: Ja, die Mitglieder des Landesausschusses. Landeshauptmann: Ich bitte nun die hohe Versammlung um die Abstimmung. (Er wird durch Majorität angenommen) - Der 2te Antrag zu diesem Punkte ist: der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluß für den Zeitraum v. 1. Novbr 1861 bis 31. Oktbr 1862, wie derselbe im Berichte spezifizirt ausgedrückt ist, genehmigen. - Gedenkt die h. Versammlung diesen Rechnungsabschluß genehm zu halten? ich bitte um Abstimmung. (Wird durch Major, angenommen) (Seite 33)-------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------- 38 Landeshauptmann: Ein weiterer Antrag des löbl. Ausschusses geht dahin, der hohe Landtag wolle die Elocirung der vorerwähnten 6000 fl bei der Sparkassa in Feldkirch zu 3 % Verzinsung bis zur Erzielung einer höheren Rente, genehmigen. Hat Jemand dagegen etwas zu bemerken? Feuerstein: Man könnte das Geld zur Zahlung der Schuld an den Tiroler Fond gebrauchen oder zu 5 % anlegen oder auch 5 % Staatspapiere kaufen. Fußeneaaer: Sobald wir die Abrechnung von Tirol bekommen, bringen wir diese 6000 fl sogleich zu 5 % an. - Es handelt sich nur bis zu dieser Zeit eine andere Verwendung zu treffen, aber wie gesagt, sobald wir die Abrechnung bekommen, wird man gleich an die Zahlung denken. Hochw, Bischof: Bitte um das Wort. Es kommt noch der Umstand in Anbetracht, daß man von Zeit zu Zeit dispenible Gelder benöthiget, wenn man sie aber in Staatspoipieren anlegt, so kann man das Geld nicht augenblicklich herannehmen, daher das Gebahren des Ausschusses zu billigen sein dürfte. Feuerstein: Ich billige das Gebahren des Landesausschusses auch, aber wenn wir 5000 fl disponibel in der Kreissammelkassa haben, u. 6000 fl in der Sparkassa, so wird man doch nicht das ganze Vermögen auf einmal brauchen. Ganahl: Ich erlaube mir zu bemerken, daß wenn der Landtag ein Paar Monate beisammen sitzt, so braucht man diese 5000 fl, daher es nothwendig ist, diese 6000 fl in der Spaarkassa zu lassen, um sie zur Disposition zu haben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Riedl: Wir haben den baldigen Abschluß der Rechnung zu erwarten u. dann dürfte es gut sein, wenn wir die 6000 fl zur Disposition haben. Landeshauptmann: Ich bitte die hohe Versammlung um Abstimmung, ob sie die erwähnte Elocirung der 6000 fl genehmige. (Wurde angenommen) (Herr Riedl liest ad II weiter) Landeshauptmann: Aus den vorstehenden entwickelten Gründen wird der Antrag gestellt: „der hohe Landtag wolle den in dem Rechenschaftsbericht erwähnten Antrag des tirolischen Landesausschusses vom 2. August 1861, No. 1009, wornach der Grundentlastungsfond für Vorarlberg mit jenem von Tirol gemeinsam durch denselben unter Sicherung der Kontrolle des Vorarlberger Landtages verwaltet werden soll, genehmigen; ich ersuche nun die geehrten Herrn um Abstimmung. (Wurde allgemein angenommen) - Ist also angenommen. Landeshauptmann: Ich bitte fortzufahren. (H. Riedl liest weiter) Es ergibt sich, wie vernommen wurde, bei diesem Punkte der Antrag, es wolle die angeregte Frage über 39 die solidarische Haftung Tirols u. Vorarlbergs, in der dargelegten Weise als gelöst angesehen weden. Ich bitte um Abstimmung. (Ist allseitig angenommen) (Herr Riedl liest weiter) Landeshauptmann: Aus dem eben verlesenen Theil des Berichts unseres Ausschusses (Seite 34)----------------- -------------------- ------------------------------ --------------- ---------------- -------------haben wir die Bedingungen vernommen, unter welchen; der tiroler Landesausschuß die Kontrollsgeschäfte, betreffend den Grundentlastungsfond, übernommen hat; die Anträge welche er stellt, u. der Ausschuß begutachtet, sind unter a, b, c, d dieses Berichtes enthalten; woferne keine Einrede dagegen erhoben werden sollte; so nehme ich an, daß die hohe Versammlung mit dem Berichte unseres Ausschusses einverstanden sei; die hohe Versammlung erklärt sich damit einverstanden. Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu fahren. (Herr Riedl liest weiter) - Hat Jemand etwas zu bemerken; ist die hohe Versammlung mit dem Anträge einverstanden das Grundentlastungs-Präliminare pro 1862, wornach von jedem Gulden der direkten Steuer ein Zuschlag von 3 % kr. ausgeschrieben wurde, zu genehmigen? (Allseitig angenommen) - Ist also angenommen worden. (H. Riedl liest weiter) Landeshauptmann: Ist die hohe Versammlung damit einverstanden, es sei der buchhalterische Rechnungsabschluß über den Grundentlastungsfond pro 1861 zu genehmigen u. ich bitte dies durch Abstimmen zu erkennen zu geben. (Wird auch angenommen) (Herr Riedl liest weiter ad III u. IV) Landeshauptmann: Findet Jemand in dieser Beziehung das Wort zu ergreifen? Ganahl: In dem Erlaß des Ministeriums des Innern, worin mitgetheilt wird, daß den Bitten des Landtages wegen des Loostausches u. der Civileinstandsmänner nicht entsprochen werden könne, heißt es der Kriegsminister hätte die Zusicherung gegeben, daß in Zukunft weder Ausländer noch andere Nichttiroler in das Tiroler Jäger-Regiment eingereiht werden, und daß nach u. nach die Transferirung der gegenwärtig sich in jenem Regimente befindlichen Nichttiroler in andere Truppenkörper, veranlaßt werden. Wie es aber möglich sein sollte diese Zusicherung zu erfüllen, wenn das gegenwärtige Heeres-Ergänzungs-Gesetz nicht abgeändert wird, kann ich nicht einsehen; im Gegentheile, glaube ich, daß, wenn es mit den Taxerlagen so fortgeht, wie bisher, vielleicht in 10 Jahren im Tiroler-Jäger-Regimente nur noch einige ergraute Unteroffiziere zu finden sein werden u. daß alsdann statt des Namens Tiroler Jäger Regiment besser der Name Allernationalitäten-Regiment taugen würde. Ich bin der Ansicht, daß, so lange der gegenwärtige Kriegsminister am Ruder bleibt, 40 eine Wiederholung unserer Bitte wegen des Loostausches u. der Einstandsmänner vergebenes Bemühen sein werde, demungeachtet stimme ich dem vom Komite gestalteten Anträge bei, erlaube mir aber noch einen Zusatz-Antrag zu stellen, der lautet: der hohe Landtag wolle den Wunsch aussprechen, unsere Herren Reichsräthe wollen bei der nächsten Session des Abgeordnetenhauses dahin wirken, daß der Reichsrath die Abänderung des Heeres-Ergänzungs-Gesetzes in die Hände nehme, wobei der Wunsch unseres wegen Landes Loostausches des u. der Civileinstandsmänner volle Berücksichtigung finde. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Riedl: Der Abgeordnete H. Ganahl hat vorgetragen, daß so lange der gegenwärtige Kriegsminister in dieser seiner Stellung sich befindet, keine Aussicht vorhanden sei, daß dem soeben ausgedrückten Wunsche des Landes Vorarlberg Rechnung getragen werde, dieser Ansicht (Seite 35)-------- ---------- ----------------- ------- —---------------------------------------------------- —-— kann ich nicht beistimmen. Nach dem §. 19 der L. O. ist der Landtag berufen, zu berathen u. Anträge zu stellen über kundgemachte Gesetze allgemeine u. Einrichtungen bezüglich deren besonderer Rückwirkung auf das Wohl des Landes. Es wird am Landtag sein, daß bezüglich der Rückwirkung des Heeres-Ergänzungs-Gesetzes für das Wohl des Landes dafür geeignete Anträge eingebracht u. sofort in verfassungsmäßigen Wege erledigt werden. - Der Kriegsminister ist auch ein konstitutioneller Staatsbürger, es wird nichts entgegen stehen, daß, wenn der Landtag die Sache kräftig in die Hand nimmt, es auch im verfassungsmäßigen Wege durchsetzen wird, daß die angestrebte Verbesserung des Heeres-Ergänzungsgesetzes für das Land Vorarlberg erfolgen werde; der Antrag des Herrn Ganahl, die Herren Reichsräthe v. Forschauer u. Wohlwend zu ersuchen, daß sie während der nächsten Reichsraths-Session nochmals in der für das Land so hochwichtigen Angelegenheit Schritte machen, erscheint mir blos ein Privatschritt zu sein. Mit diesen Privatschritten kann sich der Landtag nicht berühigen, sondern muß in verfassungsmäßigen Wege, wie ihn §. 19 der L. O. vorzeichnet, energisch vorgehen. Ganahl: Ich habe bereits erklärt, daß ich mit dem Anträge des Komite's einverstanden sei, u. habe nur noch den Zusatz-Antrag gemacht, unsere Herren Deputirten möchten dahin wirken, daß der Reichsrath die Abänderung des Heeres-Ergänzungsgesetzes in die Hand nehme; es handelt sich hier also nicht um Privatschritte, sondern darum, daß der ganze Reichsrath die Sache in die Hand nehme. Was nun die Bemerkung des Herrn Vorredners wegen des Herrn Kriegsministers betrifft, so finde ich darauf zu erwidern, daß sicherem Vernehmen zufolge, der H. Kriegsminister seiner Zeit erklärt 41 habe, bevor er zugebe, daß den Wünschen des Landes entsprochen werde, er seine Stelle niederlegen würde. - Nach solchen Erklärungen muß man wohl annehmen, daß so lange dieser Minister an seiner Stelle bleibt, unseren Wünschen nicht entsprochen wird. Riedl: Der Reichsrath wird nach unserer Verfassung die Sache nur dann in die Hände nehmen können, wenn auf verfassungsmäßigem Wege das Land Vorarlberg seine diesfälligen Anträge an den Reichsrath bringt. Was weiter wiederholt bemerkt wurde bezüglich des Kriegsministers, so ist klar, daß derselbe im M.Rath nur eine einzige Stimme hat, u. er wird, hat er die Ueberzeugung, eine Änderung eintreten lassen zu sollen, so zweifle ich nicht, daß die Regierung diesem Wunsche des Landes Rechnung tragen wird. Ganahl: Es handelt sich hier nach meinem Antrag nicht blos um das Land Vorarlberg, sondern um eine Abänderung des Heeres-Ergänzungs-Gesetzes für die ganze Monarchie. Ich habe nicht gesagt, daß mein Zusatz-Antrag in erste Linie gestellt werden soll, sondern habe ja dem Anträge des Komite's beigestimmt u. nur durch meinen Zusatz-Antrag bezwecken wollen, daß unsere Herren Reichsrathsabgeordneten die Sache im Reichsrath zur Sprache bringen, übrigens ist ja Herr Vorredner mit meinem Anfrage auch einverstanden. Riedl: Ich bin mit dem Zusatz-Antrage des Herrn Ganahl, worin das Ersuchen gestellt ist, an die Herren Reichsräthe v. Forschauer u. Wohlwend, Schritte beim Reichsrathe machen zu wollen, einverstanden, allein mit diesen Schritten kann ich mich nicht zufrieden stellen, (Seite 36)----------------- -----------------------------------------—----------------------------------------------------- da dieselben nicht diejenigen Schritte sind, welche uns die Landes-O. vorschreibt, diese zeichnet uns den Weg vor, den wir betreten müssen. Und wenn wir diese Wünsche das nächste Jahr erneuern, und sofort uns nicht ermüden, diese heiß ersehnten Abänderungen wieder u. wieder vozubringen, glaube ich, daß es am Ende zum Wohl unseres Landes führen wird. Hochw. Bischof: Es scheint noch nothwendig, daß ein Punkt aufgeklärt werde, bevor wir über diese Sache die Stimmen abgeben, ich möchte nur wissen, ob diese Wünsche die Herrn Reichsrathsabgeordneten binden soll, wenn sie bindend wären, so hätten wir etwas ausgesprochen, was die Verfassung nicht gestattet. Ganahl: Ich habe absichtlich nur gesagt, der hohe Landtag wolle den Wunsch aussprechen; indem ich wohl weiß, daß wir den H. Reichsrathsabgeördneten keine Instruktionen zu geben haben. Hochw. Bischof: Wünsche sind bisweilen bindene Wünsche. 42 Landeshauptmann: (liest den Antrag vor beteffend den Wunsch des Landes wegen dem Loostausch u. Civileinstandsmännern) Fußeneaaer: Zuerst müssen wir bestimmt wissen, ob die Herren Reichsrathsabgeordneten diese Sache übernehmen wollten, bevor wir hier eine Stimme geben. Landeshauptmann: Ich glaube, daß sowohl ich, als Herr Wohlwend keine Erklärung diestalls abgeben können. Ich erlaube mir zu bemerken, daß wenn die Verhältnisse im nächsten Jahre sich nicht anders gestalten sollten u. also der Reichsrath in Wien nicht als voller, sondern als engerer wirken müßte, diese Sache nicht mit Erfolg zur Sprache gebracht werden könnte. Eine Abänderung des Reichsgesetzes kann nur im Zusammenwirken aller gesetzmäßig berufenen Kräfte vorgenommen werden. Die Sach ist nun genug erörtert worden u. ich bringe sie zur Abstimmung. Wohlwend: Ich bitte um das Wort. Im §. 19 der Land. Ordn, ist klar u. deutlich ausgesprochen, daß man selbstständig als Landtag agiren muß, nicht blos Wünsche aussprechen in irgend einer Weise, die gar keine bindende Kraft haben. Der Landtag ist berufen, (liest die betreffende Stelle der L. O. ab) Also der Landtag ist berufen Anträge zu stellen; der Landtag wird doch nicht an irgend eine Person sich wenden, die keine Verbindlichkeiten hat, im verfassungsmäßigen Wege Vorschläge zu machen, oder an Sr. Majestät zu berichten, oder gar einem Dritten Kommissionen übergeben, damit er die Sache in die Hände nehme. Ich glaube, daß der Antrag in diesem Sinne modifizirt werden sollte. Ich kann sohin der Ansicht des Herrn Ganahl, wie sie vorliegt nicht beitreten. Landeshauptmann: Findet noch Jemand etwas zu bemerken. (Niemand meldet sich) So ist in erster Linie der Antrag des Ausschusses zur Abstimmung zu bringen. Er lautet: es wolle dem Landesausschusse bei dem Umstande, als die Abweisungsgründe durch sehr wichtige Gegengründe entkräftet werden können, der Auftrag ertheilt werden, neuerdings mit aller Energie diesen so dringenden Anforderungen Geltung zu verschaffen. - Die Herren, welche mit diesem Antrag einverstanden sind, bitte ich sich von den Plätzen zu erheben. (Wurde angenommen) (Seite 37) —— ------------------------------------------------------- — ----------------------------------- Landeshauptmann: Nun bringe ich den Zusatz des Herren Ganahl zu Abstimmung, er lautet: der h. Landtag wolle den Wunsch aussprechen, es mögen unsere Herren Reichsrathsabgeordneten während der nächsten Session des Abgeordneten-Hauses dahin wirken, daß der Reichsrath die Abänderung des Heeres-Ergänzuhgs-Gesetzes in die Hand nehme, wobei der Wunch unseres Landes wegen des Loostausches u. der Civileinstandsmänner volle Berücksichtigung zu finden hätte. Diejenigen, welche 33 Landeshauptmann: Herrn Ganahls Antrag ist, daß die heute noch auf der Tagesordnung stehenden Gesuche der Gemeinden Lustenau, Höchst, Fußach u. Gaißau, ebenfalls um Bewilligung zur Veräußerung des durch den neu errichteten Damm gewonnenen Bodens einem eigenen Komite zur Berichterstattung zu Oberweisen seien. Jene Herren welche dem Anträge des Herrn Ganahl beitreten, bitte ich sich zu erheben. (Mit Major, angenommen) Somit ersuche ich, da Herr Ganahl die Zahl der Mitglieder nicht ausgedrückt hat, wie groß die Zahl der Mitglieder sein soll; ich glaube, weniger als 3 nicht zu wählen; mein Antrag geht dahin in dieses Komite 3 Mitglieder zu erwählen; wofern gegen diesen Antrag nichts erhoben wird, bitte ich zur Wahl zu schreiten. (Herr Bertschler führt bei der Ablesung der Stimmzettel wieder die Kontrolle) - Das Ergebniß der Stimmenabgabe ist folgendes: H. Schneider erhielt 16, H. Ender 16 u. H. Spieler 15 Stimmen; diese 3 Herren haben für sich die absolute Stimmenmehrheit, die andern Stimmen zersplittern sich folgend: H. Wohlwend erhielt 5, H. Widmer 4, H. Neyer 2, die Herren Fußenegger u. Schädler je 1 Stimme. - Somit wäre die heutige Tagesordnung erschöpft u. wie die verehrtesten Herren wissen, sind bereits 2 Komite, die mit wichtigen Verhandlungen betraut wurden in Thätigkeit; es fällt nöthig, daß diese Komite’s ihre Arbeiten zu Ende führen, damit wir desto schneller mit den folgenden Gegenständen vorgehen können, ich finde daher in Berücksichtigung dieses als nächsten Sitzungstag Mitwoch zu bestimmen u. an die Tagesordnung zu setzen: die Berichterstattung des Ausschusses, welcher eingesetzt wurde, um über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses sein Gutachten abzugeben. - Sollte in der Zwischenzeit eines der anderen Komites noch mit seinen Vorarbeiten fertig werden u. sollte es mir gelingen bei Zeiten das Gutachten des Komites lithografirt vorzubereiten, damit die Herren Gelegenheit finden, es selbst zu übersehen, so behalte ich mir vor, noch einen Gegenstand, nämlich den Bericht über die Annahme einer Geschäftsordnung, wenn er eingebracht werden sollte, an die Tagesordnung zu setzen. Wohlwend: Soviel mir bekannt ist, hat das Komite, welchem der Bericht vom Landesausschuß zur Berathung überwiesen worden ist, seine Arbeiten beinahe vollendet, indessen, wie ich vernommen habe, soll dieser Bericht sehr umfassend sein u. wahrscheinlich durch Lithografie oder Druck bis morgen nicht fertig werden können u. es wäre wünschenswerth, daß jedes Mitglied wenigstens einen Tag vorher die Ausschußberichte in Händen hätte. Ich bin daher der Ansicht, daß die nächste Sitzung auf Donnerstag verlegt werde; in dieser Zeit kann der Bericht lithografirt in den Händen der Mitglieder sein u. zudem sind keine dringlichen Vorlagen bis dahin zu erwarten, wir haben 34 (Seite 30)---------------------- ----------------------- ---------------------------------------------------------------- — keine anderen Gegenstände an der Tagesordnung, als diesen Bericht, daher es nicht erforderlich ist, daß Mitwoch Sitzung ist. Landeshauptmann: Soviel ich von den Ausschußmitgliedern vernommen habe, wird dieser Bericht bis heute Abend vollständig erledigt werden u. vielleicht noch morgen früh an die Herren vertheilt werden können, indeß ist dieses nur muthmaßlich, gewiß nicht, u. insoferne verdient der Antrag des Herrn Wohlwend Berücksichtigung, denn die Sache ist von großer Bedeutung, daß von dem umfassenden Rechenschaftsbericht des Ausschusses u. Gutachten, welches das Komite jetzt erstatten wird die hohe Versammlung respektive die verehrten Mitglieder vollständig in Kenntniß gesetzt werden. Ich will daher den Antrag des Herrn Wohlwend um Ueberlegung der nächsten Sitzung auf Donnerstag zur Abstimmung bringen. Ganahl: Ich erlaube mir die Frage zu stellen, bis wann wir den Bericht gedruckt bekommen? Landeshauptmann: Ich glaube, daß bis 3 Uhr Nachmittags das Elaborat in die Lithografie kommen werde, u. daß dieselbe bis heute Abend fertig werden kann, so dürfte also morgen die Vertheilung des Berichtes an die Herren Landtagsmitglieder erfolgen können. Ganahl: Dann glaube ich, daß wir Zeit genug haben um den Bericht bis übermorgen durchsehen können u. brauchen daher nicht zwei Tage dafür zu verwenden. Wir müssen in Betracht ziehen, daß wir dem Lande jeden Tag fast 100 Gulden kosten; wenn wir uns also dazusetzen, so ist es nicht angezeigt, die Sitzung auf 2 Tage zu vertagen. Landeshauptmann: Ich werde den Antrag des H. Wohlwend zur Abstimmung bringen, und bitte jene Herren, welche für diesen Antrag sind sich von den Sitzen zu erheben. (Minorität geblieben) Es bleibt sohin bei der von mir erwähnten Verfügung u. die nächste Sitzung wird Mittwoch 9 Uhr Vormittags eröffnet werden. - Gegenstand der Tagesordnung ist die Einsichtnahme der Berichterstattung des Ausschusses, welcher gewählt wurde den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses der Prüfung zu unterziehen. - Die Sitzung ist geschlossen 12 % Uhr Nachmittags. 4. Sitzung. Beginn derselben um 9 Uhr Vormittags am 14. Jänner 1863. J Jets 'a 7 /fc ti7vñ-^Ty.-^- W-t/i* '¿llJ 7KV'dd/W~ 'Mwifhli y’.yji^y t''r>~d' vwy •< 1Já-/ wt/ ¿/ y7.-’y / 7 / ■' /) ' / / O *7 /- 1ïv7u.-n'A'H <¿íú- ' / S ■íwyzt/'f Zj<- -wit'ly-nTii/ri fc.ítí a *■ 7Æ&/& r/y /j /yy y /. ■>/ j, u/tw/yM* 7 yy :. : wrf WM / wk 7y£/y7j yyy.. /, •, mui )/ J /y • /t V. wwt't.iw <r^t''i¡íf^-fn^> /J //y ) o y 7.7 /t * -hW <-'¡¡y-i-^tdythui, • / Sy? / \/ ' 7 '</? 'j'h^iiX'tt t’ i/ ■'tw -v-úy 1^7/ ¿¡Tí <■ //7-V , 7 7o/a.7 yy x///] sfr-dl-yy ^ptMAyíft/ ¿wy tfUfo't'Ky (ft-tu//^ y 717 7¡¿7y/. 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