18630314_lts028

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Letzte Änderung 07.08.2021, 10:41
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp01,lts1863,lt1863
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

665 Comite über die Errichtung einer Brandassekuranz in Vorarlberg. 2. Bericht des Ausschusses betreffend die Ueberlassung des Mehrerauischen Archives an das Museum in Vorarlberg. 3. Bericht des Ausschusses über einige in der Zeichnung des Landeswappens nöthig fallenden Modifikationen. 4. Bericht des Forst-Comites über die Bedürfnisse des Forstwesens in Vorarlberg; weiters, Bericht des Comites über den selbständigen Antrag des H. Riedl in Betreff der Ertheilung von Ehekonsensen an die Finanzwachmänner. Diese Berichte werden im Vorzimmer nebst einem Berichte über die Instruktion einer Revision des Grundsteuerkatasters den verehrten Hh. zur Einsicht aufgelegt werden. Weiterer Gegenstand der künftigen Verhandlung ist der selbständige Antrag des H. Ganahl, welcher heute den Herrn bekannt gegeben wurde. Ich behalte mir übrigens vor, wofern vom Landesausschuß ein Bericht einlangen sollte, denselben auch noch in Verhandlung zu ziehen. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen; Schluß 11 % Uhr. 28. Sitzung Am 14. März 1863. Beginn derselben 9 Uhr früh. Gegenwärtige: H. Landeshauptmann Seb. v. Froschauer u. die Mitglieder des Landtages. Ausgenommen: Hochw. H. Bischof Feßler u. Neyer (beurlaubt). Im Beisein des l. f. H. Kommissärs Franz Ritter v. Barth. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich werde der h. Versammlung das Protokoll der vorhergehenden verlesen lassen. (H. Schriftführer verliest dasselbe) Wenn keine Bemerkung gegen das Protokoll erhoben wird, nehme ich es als genehmiget an. Ich habe der h. Versammlg. mitzutheilen, daß von Seite des Liederkranzes in Bregenz eine Einladung ergangen ist, in welcher die Hh. Abgeordneten höflichst zu der morgen stattfindenden Abendunterhaltung in den Gmeinder’schen Lokalitäten eingeladen werden. Ich werde die Einladung ablesen lassen. (Wird von H. Schriftführer abgelesen) Indem ich den verehrten Hh. dieses bekannt mache, füge ich bei, daß es dem Liederkranz sehr angenehm sein wird, die Hochwehrten Herrn in seiner Mitte zu finden. (Seife 605) —-— --------------------- — -------------——----------- -- —-------- ----------- —— Nach der Sitzung ersuche ich die Mitglieder des Ausschusses, welcher über die Instruktion zur Revision des Grundsteuerkatasters Bericht zu erstatten haben, sich im Vorsale auf kurze Zeit zu versammeln. Es sind folgende Einläufe anher gelangt: 1. Von 666 Seite der k. k. Statthalterei wurde unterm 7. d. Mts., Z. 3985 bekannt gegeben, daß die Fortsetzung der lllkorrektion in der Tschallengenau in das Präliminare von 1864 aufgenommen wurde u. daß das Gleiche auch in Betreff der Straßenverbesserung zwischen Feldkirch u. der lllbrücke gegen Frastanz, dann gegen Nenzing geschehe. (Schriftführer liest) (bravo!) 2. Die Gmdevrsthgen von Thüringen, Bludesch, Ludesch, Raggal, Sonntag u. Thüringerberg haben das Ansuchen gestellt, man möchte sich für dieselben um eine alte aus der bayerischen Epoche noch herrührende Militär- Praestations-Forderung im Betrag von 855 fl. bei der königl. bayerischen Schuldentilgungskassa verwenden. (H. Schriftführer liest das Gesuch) Ich würde dieses Gesuch dem Landesausschuß zur weiteren Amtshandlung überweisen. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? (keine) Ich werde es also dem Landesausschuß zuweisen. - Die Vorspannsleister im Amtsbezirke Bludenz haben ein Gesuch durch H. Neyer überreicht um einen Beitrag aus dem Landesfonde in Betreff der Militär- Vorspannsentschädigung in den beiden Stationen Bludenz u.Klösterle. Ich mache den Vorschlag auch dieses Gesuch dem Landesausschuß zur eigenen Behandlung mit Rücksicht der vom h. Landtag gefaßten Beschlüsse zuzuweisen; wenn keine Einwendung erhoben wird, werde ich es als zugestanden betrachten. - Nun können wir übergehen zur heutigen Tagesordnung u. zwar zum ersten Gegenstand derselben betreffend die Errichtung einer Brandassekuranz als Landesanstalt in Vorarlberg. Ich ersuche den H. Berichterstatter den Vortrag zu halten. Wohlwend: Der h. Landtag hat in seiner 9ten Sitzung am 5. Februar d. J. einen Ausschuß von 5 Mitgliedern die Aufgabe gestellt, Grundzüge für eine Landesassekuranz-Anstalt zu entwerfen u. seine diesfälligen Beschlüsse dem h. Landtag vorzulegen. Dieses Komite einigte sich über nachstehende Prinzipien: „ls. Die Majorität faßte den Beschluß: Die Assekuranz habe keine obligatorische, sondern eine freie zu sein. Die Minorität war der Ansicht, daß die Assekuranz für Private eine freie, für die Gemeinden Vorarlbergs aber, bezüglich ihrer Gemeinden u. Stiftungsgebäude u. Kirchen eine obligatorische sein soll. Die öffentlichen Gebäude in den Gemeinden haben obligatorisch der Landesbrandassekuranz beizutreten, sobald die Frist ihrer Verpflichtung zum Beitrage an andere Anstalten erloschen ist. Fabriksgebäude sollen von der Assekuranz ausgeschlossen sein. 2tens Ueber die Frage ob in dieser Assekuranz auch Möbel versichert werden, entschied sich die Majorität negativ. Eine Minorität ist der Ansicht, daß diese Assekuranz von jenen Hausbesitzern, welche ihre Häuser in dieser Anstalt vesicherten, auch die Möbel in die Assekuranz aufgenommen werden dürfen, dagegen soll es nicht gestattet (Seite 606)------------------ -------------------------------------------------------- -------------------------------------- 667 sein Möbel allein zu assekuriren. 3tens Soll jährlich eine fixe mäßige Prämie behoben, diese Prämie zur Gründung eines Fondes bestimmt u. jederzeit auf die vortheilhafteste Weise fruchtbringend angelegt werden. Bei Brandentschädigungen hat zuerst dieser Fond verwendet zu werden, wenn dieser nicht hinreicht, so hat die Gegenseitigkeit, das heißt, die Reparation des Restbedarfs auf sämtliche Versicherten einzutreten. 4. Das Prinzip der Selbstversicherung ist unter keiner Bedingung aufzunehmen. 5. Dagegen spricht sich der Ausschuß zu Gunsten des Prinzips der Klassifikation mit der Beschränkung auf nur 3 Klassen aus. 6. Die Entschädigung hat sich auch auf jene Gebäude zu beziehen, die wegen Brandes eines andern Gebäudes Schaden litten. 7.) Diese Brandassekuranz hat sich nur auf Gebäude im Lande Vorarlberg zu beschränken. 8. Wolle der Landesausschuß mit allem Eifer dahin wirken, daß die gegenwärtige im Lande bestehenden Bezirksassekuranzen sich auflösen u. die dort Versicherten sich bei der Landesassekuranz einverleiben lassen. 9. endlich wolle der h. Landtag den Landesausschuß beauftragen, sich bei der tirol. Vorarlberg. Brandassekuranz-Anstalt mit allem Eifer dahin zu verwenden, daß von dem Reserve-Fond jener Anstalt eine verhältnißmäßige Quote dem Lande Vorarlberg, beziehungsweise seiner eigenen Landesassekuranz-Anstalt, zugeschieden u. übermittelt werde.“ Landeshauptmann: Wünscht über diesen Gegenstand Jemand das Wort zu ergreifen. Spieler: Ich bitte um das Wort. Es handelt sich da bei der Errichtung dieser Anstalt um einen Fond zu bilden u. mir kommt vor, daß es am besten wäre, wenn die Anstalt als eine obligatorische angeordnet würde, wenigstens das möchte ich dem h. Landtag zur Genehmigung befürworten, daß die öffentl. Gebäude sich in dieser Anstalt versichern sollten, sonst würde, da so viele Privatassekuranzen sind, wenig Aussicht vorhanden sein, einen Fond zu bekommen u. besonders wenn wir frühzeitig das Unglück haben sollten, einen großen Schaden zu vergüten, ferner wünschte ich die Fabriksgebäude ausgeschlossen, weil es mir denn doch etwas bedenklich erscheint diese Gebäude mitaufzunehmen. Es wird dem h. Landtag darum zu thun sein eine solche Anstalt zu errichten u. ich empfehle dem h. Landtag meine gemachten Bemerkungen zur gehörigen Würdigung. Landeshauptmann: Ich möchte mir erlauben den 1. Punkt des Ausschußberichtes neuerdings vorzuführen, (liest ihn ab) Wenn H. Spieler glauben, einen eigenen Antrag diesfalls zu stellen, so muß ich gefälligst ersuchen, mir ihn schriftlich zu übergeben. Wünscht noch Jemand das Wort. Schädler: Es heißt im Comite Bericht, daß der Landesausschuß darauf dringe, daß die Bezirksassekuranzen eingehen. Diese Bez. Assekuranzen haben die Bewilligung von der Statthalterei erhalten. 668 Landeshauptmann: Es heißt hier im P. 8 (liest ihn ab). Ich verstehe nun diesen Punkt dahin, nicht daß der Landesausschuß oder Landtag ausspreche, diese Assekuranzanstalten (Seite 607)------------------------ ---------------------------------------------------------------------------------------in den einzelnen Bezirken haben aufzuhören, sie sind einmal eingeführt u. haben die Ermächtigung zu verbleiben, allein es wird dem Landesausschuß zur Pflicht gemacht mit allen Mitteln die ferne sind vom Zwange, dahin zu wirken, daß diese Assekuranz- Anstalten selbst sich auflösen. Schädler: Wenn kein Zwang stattfindet, so bin ich mit dem Antrag einverstanden. Feuerstein: Das Ausschuß sagt also, daß die öffentlichen Gebäude, Kirchen u. Schulhäuser obligatorisch in die Brandassekuranz treten müssen? Landeshauptmann: Ich erlaube mir noch einmal den ersten Punkt vorzulesen, (liest ihn ab) Wünscht noch Jemand das Wort? Ganahl: Als Obmann des Ausschusses erlaube ich mir in dieser Sache einige Worte zu bemerken. Der Ausschuß hat nach reiflicher Ueberlegung sich dahin ausgesprochen, daß die Brandassekuranz keine obligatorische, sondern eine freie sein soll, es ist in der Sitzung wohl zur Sprache gekommen, es dürfte angezeigt sein, daß man wenigstens die Gemeinden zwangsweise dazu verhalten soll. u. es hat sich, wie der Bericht sagt, die Minorität dafür ausgesprochen, aber die Majorität konnte sich dazu nicht verstehen u. zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil Bezirksassekuranzen bestehen u. diese unter keiner Weise gezwungen werden können der Landesassekuranz beizutreten: nachdem in erster Linie ausgesprochen worden ist, dieselbe solle eine freie sein. Wohl könnte man einige Gmden. zwingen, der Assekuranz beizutreten, jene aber, welche den Bezirksassekuranzen angehören, könnten wir, wie gesagt, unter keinen Umständen dazu verhalten. Aus dem Grunde bin ich heute noch der Ansicht, daß wir beim Gutachten der Majorität bleiben sollen; der Ansicht des H. Spieler kann ich nur vollkommen beitreten u. kann nur versichern, daß der Landesausschuß bei Entwurf der Statuten dieses ohnehin würde beantragt haben. Landeshauptmann: H. Spieler hat mir folgenden Antrag überreicht: er schließt sich in den Hauptpunkten der Majorität an, fährt aber dann fort: nämlich im Allgemeinen sei es keine obligatorische, die öffentlichen Gebäude in den Gemeinden haben obligatorisch der Brandassekuranz beizutreten, sobald ihre Frist zur Verpflichtung der Beisteuer zu andern Anstalten erloschen ist. 2te Fabrikgebäude sollen von der Assekuranz ausgeschlossen sein. Verlangt noch Jemand das Wort? 669 Fusseneaaer: Ich glcube der Antrag des H. Spieler könnte cus dem Grunde wegfcllen, weil dieß ein Gegenstgnd ist, der in die Stctute hineinkommt u. mann erst denn dorüber abstimmen kann. Landeshauptmann: H. Spieler wollte nur das Prinzip hier aufstellen, damit jene, welche die Verfassung des Entwurfes der Statuten zu liefern haben, desto leichter wissen vorzugehen. Wünscht noch Jemand zu sprechen? Wenn keine Einwendung erfolgt, erkläre ich die Debatte als geschlossen. Sie ist geschlossen. H. Wohlwend (Seite 608) —----------------- ------------- ------------------------------ ------------------------------------- --------- als Berichterstatter haben das letzte Wort? Wohlwend: Der h. Landtag hat in der bezügl. Sitzung dem Ausschuß die Aufgabe ertheilt Grundzüge zu entwerfen für die beabsichtigte Brandassekuranz. Der Ausschuß war der Ansicht, daß bei der Feststellung dieser Grundzüge nicht bloß die Majoritäts­ sondern auch die Minoritätsanträge ersichtlich gemacht werden sollen, damit der h. Landtag auf die Verschiedenheit der Ansichten aufmerksam gemacht, endgültig entscheide, zu welchem der Anträge er sich bestimmen lasse. Dasjenige was in dem Landtag beschlossen wird, hat sodann maßgebend zu sein für den Landesausschuß bei der Entwerfung der Statuten. Das war der Grund, warum auch die Minoritäts-Anträge im Berichte enthalten sind. Bezüglich des Antrages des H. Spieler wurde zwar schon erwähnt, daß sein Hauptantrag bezüglich der Fabriksgebäude, in die Satuten u. nicht in die Grundzüge gehören solle, dem h. Landtag bleibt überlassen, sich dahin auszusprechen, daß auch dieser Antrag in die Grundzüge aufgenommen werden soll; ich glaube, daß das Comite gegen diese Bestimmung nichts einzuwenden haben wird, der Obmann hat sich schon dahin erklärt, daß es auch in seinem Sinn gelegen wäre, daß die Fabriksgebäude nicht in diese Versicherungs-Anstalt aufgenommen werden sollten. Bezüglich der Bemerkung, welche über den Minoritätsantrag in Hinsicht auf das Obligatorische bei den Gemeindegebäuden, Kirchen u. drgl. Gebäulichkeiten gemacht wurde, ist die Minorität auch der Ansicht, daß jene Gebäulichkeiten in den Gemeinden, welche schon bereits in einer der besprochenen Bezirksassekuranzen aufgenommen sind, nicht obligatorisch in der Landesbrandassekuranz aufgenommen werden können, so lange die betreffl. Bezirks-Brandassekuranz besteht, deßwegen ist auch der Antrag des Ausschusses im P. 7 nur dahin gestellt, daß der Landesausschuß sich mit allem Eifer dahin verwende, daß die Bezirks-Brandassekuranzen sich auflösen, Gemeinden mit ihren Gebäuden u. die andern Gebäudebesitzer bewege, ihre in der Bezirks-Brandassekuranz versicherten Gebäude in der Landesassekuranz versichern zu lassen. Es ergibt sich sohin ganz consequent, daß, wo u. so lange eine Bezirksassekuranz besteht, auch diejenigen Gebäulichkeiten in den bezügl. Gemeinden obligatorisch 670 nicht in die Landesbrandassekuranz einbezogen werden können. Nachdem im Übrigen keine Bemerkungen gemacht wurden, bin ich der Ansicht, daß H. Landeshauptmann bei den einzelnen Punkten so wohl die Majoritäts- als die Minoritätsanträge zur Abstimmung bringen werden; sollte über einzelne Punkte spezielle Debatten sich ergeben, so behalte ich mir das Schlußwort vor. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand speziell über den vorliegenden Gegenstand sich zu äußern? Ganahl: Wird eine spezielle Debatte über die einzelnen Punkte eröffnet? Landeshauptmann: Wenn die h. Versammlung es wünscht bin ich bereit, dem entgegen zu kommen; übrigens haben sich die Hh. schon über die vorzüglichsten Punkte geäußert. (Seite 609)-------------------------------- —---------------------------------------------------- -----------------------Ganahl: Ich glaube, es dürfte angezeigt sein, daß eine Spezial-Debatte eröffnet werde. Landeshauptmann: Ich werde also eine Spezial-Debatte eröffnen. Der erste Punkt lautet: „Die Majorität ... sein solle.“ Zu diesem zweiten Absatz des Gutachtens des Comites liegt der Antrag des H. Spieler vor: „Die öffentl. Gebäude in den Gemeinden haben obligatorisch der Landesbrandassekuranz beizutreten, sobald die Frist ihrer Verpflichtung zum Beitrage an andere Anstalten erloschen ist. Fabriksgebäude sollen von der Assekuranz ausgeschlossen sein.“ Will noch Jemand speziell darüber sprechen. Ganahl: Ich habe nur über den Punkt wegen des Beitrittes der Bezirksassekuranzen einige Worte zu sagen, nämlich über das Majoritätsgutachten. H. Berichterstatter haben erklärt es stehe im Bericht, man habe mit allem Eifer dahin zu wirken, daß die gegenwärtig im Lande bestehenden Bezirksassekuranzen sich auflösen u. die dort versicherten sich bei der Landesassekuranz einverleiben lassen. Das ist nun freilich wahr, aber der Eifer mag oft noch so groß sein, so glaube ich nicht, daß wir die Bezirksassekuranzen dazu bewegen könnten, ihre Assekuranz aufzugeben, u. der Landesassekuranz beizutreten, dieses habe ich von den Hh. Abgeordneten vernommen in deren Heimath Bezirksassekuranzen bestehen. Also freiwillig treten sie schwerlich bei, u. über eine Art zwangsweise Beitritt abstimmen, dazu sind wir nicht befugt, weil wir ausgesprochen haben, die Assekuranz sei eine freiwillige. Spieler: Sollten die Bezirksassekuranzen sich seinerzeit nicht bewogen fühlen mit ihren Gebäuden der Landesassekuranz beizutreten, so wäre dessen ungeachtet doch rathsam, daß man alle übrigen öffentl. Gebäude dennoch obligatorisch in diese Assekuranz einverleiben soll, das ist meine Ansicht u. ich kann davon nicht abgehen, wenn ein Fond gebildet werden soll. 671 Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand speziell über den ersten Punkt zu sprechen? Da Niemand zu sprechen wünscht, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Haben H. Berichterstatter noch etwas beizufügen? Wohlwend: Die Bemerkung, welche H. Ganahl gemacht hat, bezieht sich auf den P. 8 u. nicht auf P. 1, indeß glaube ich jetzt schon darauf aufmerksam machen zu müssen, daß dort nichts vom vorkommt, Zwang sondern es heißt ausdrücklich, der Landesausschuß möchte mit allem Eifer dahin wirken, daß die gegenwärtig im Lande bestehenden Bezirksassekuranzen sich auflösen mögen u. daß die dort Versicherten sich bei der Landesassekuranz einverleiben lassen, dadurch ist gewiß kein Zwang ausgesprochen. Landeshauptmann: Wir gehen nun zu Abstimmung über: „Die Majorität ... zu sein.“ Ich bitte um Abstimmung durch Aufstehen. (Angenommen) Ich muß nun den Antrag des H. Spieler bringen; er geht am weitesten: „Die öffentl.... sind. 2tens Fabriksgebäude etc.... (Seite 610)------ ---------------------- -------------------------------------------- ---------------------------------------- Ganahl: Ich bitte über die Fabriksgebäude eigens abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Also in Beziehung auf den ersten Punkt bitte ich durch Aufstehen erkennen zu geben, ob die Hh. mit demselben einverstanden sind. (Minorität) Der 2te Punkt lautet: „Die Fabriksgebäude sollen ausgeschlossen sein.“ Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) Nun hätten wir noch den Minoritätsantrag; ich kann ihn aber nicht mehr zur Abstimmung bringen, nachdem der Antrag des H. Spieler durchgefallen ist, also bleibt der erste Punkt bloß dahin gemodelt: „es habe keine obligatorische, sondern eine freie Anstalt zu sein“, mit dem anderen Zusatz: „Fabriken bleiben von der Landesassekuranz ausgeschlossen.“ Der 2te Punkt betrifft: „ob in dieser Assekuranz auch Möbel versichert werden, entschied sich die Majorität negativ ... assekurieren." (Siehe Bericht) Wünscht Jemand über den Punkt 2 das Wort zu ergreifen? Ganahl: Die Majorität war der Ansicht, daß die Möbel von der Assekuranz ausgeschlossen sein sollen, weil dieses in allen Assekuranzen, die bekannt sind der Fall ist; so z. B. in der tirolischen u. oberösterreichischen, ferner in den schweizerischen Kantonal-Assekuranzen, alle diese haben die Möbel von der Landesassekuranz ausgeschlossen; im Mobilarversicherung Weitern könnte glaubte zu vielen die Majorität des Unzukömmlichkeiten Ausschusses, die u. bei führen Brandunglücken sogar zum Betrug u. drgl. ich glaube daher, es sei diese Versicherung den Privatassekuranzen zu überlassen u. nicht in die Landesassekuranz aufzunehmen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechen. Wenn die h. Versammlng. nicht entgegen ist, erkläre ich die Debatte als geschlossen. H. Berichterstatter hat noch das Wort? 672 Wohlwend: Bezüglich des Antrages der Majorität hat H. Ganahl bereits seine Ansicht als dessen Begründung ausgesprochen u. enthalte mich daher, etwas weiteres beizufügen. In Beziehung auf den Antrag der Minorität habe ich zu erwähnen, daß die Gründe, welche die Minorität zu diesem Antrag vorzüglich bewogen haben, folgende sind: Die Minorität ist der Ansicht, daß die Versicherung von Möbel ein erträgliches Geschäft sei; weil dieselbe aber mit Schwierigkeiten verbunden ist, so beschränkt sie dieselbe nur auf die Aufnahme von Möbel jener Hausbesitzer, welche ihre Häuser auch in der Landesassekuranz versichert haben. Die Minorität ist ferner der Ansicht, daß diesen Hausbesitzern eine größere Bequemlichkeit verschafft werde u. es den meisten angenehmer sein wird, wenn sie Haus u. Möbel in der gleichen Assekuranz versichert haben, als wenn sie dieß getheilt in 2 Assekuranzen, versichern müssen; dieß sind die Gründe, welche die Minorität bewogen haben, Möbel in diese Assekuranz unter obiger Beschränkung hineinzunehmen. Die Majorität [sic.!] ist aber mit der Majorität der Ansicht, daß Möbel alleinig, nämlich von solchen Personen, die keine Gebäude assekurirt haben in die Assekuranz nicht aufgenommen werden sollen, weil dieses Geschäft zu gefährlich wäre. (Seite 611)---------------------- --------- —--------------------------------------------------------------- -------------- Landeshauptmann: Ich werde also diesen Punkt zur Abstimmung bringen: „2tens über die ... negativ." Es ist somit die Versicherung der Möbel im Grundsätze ausgeschlossen. Ich bitte die Hh. welche diesem Grundsatz des Ausschusses beistimmen, aufzustehen. (Abgelehnt, 9 gegen 9 Stimmen) Der 2te Theil geht dahin: „Daß die Assekuranz etc.... zu assekuriren." Die Hh., welche diesem Minoritätsantrag beistimmen, wollen sich von den Sitzen erheben. (Angenommen) - Der 3te Punkt lautet: „soll jährlich ... einzutreten.“ Wünscht Jemand das Wort in dieser Beziehung? Wohlwend: Ich erlaube mir zu bemerken, daß alle jene Beschlüsse, bei denen keine Minorifätsanträge sind, einstimmig im Ausschuß gefaßt wurden. Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht, werde ich diesen 3ten Punkt zur Abstimmung bringen, u. jene Hh., welche damit einverstanden sind, ersuche ich gefälligst sich von den Sitzen zu erheben. Ist angenommen. „4tens Das Prinzip ... aufzunehmen.“ Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? (niemand meldet sich) Ich bitte also um Abstimmung über diesen Punkt des Antrages. (Angenommen) Der 5te Punkt lautet: „Dagegen ... aus." Ich bitte um Abstimmung über diesen Punkt. (Angenommen) „6tens Die .... litten.“ Ich ersuche auch über diesen Punkt zur Abstimmung zu schreiten, (angenommen) „7tens Diese beschränken ..." Wüncht Jemand zu sprechen? 673 Wohlwend: Ich erlaube mir nur noch zu bemerken, daß im Ausschuß die Frage besprochen wurde, ob sich diese Assekuranz auch auf Gebäulichkeiten des Fürstenthums Lichtenstein zu erstrecken habe u. zwar aus dem Grunde, weil jene Gebäude auch in die Brandassekuranz von Tirol aufgenommen wurden. Der Ausschuß hat sich jedoch dahin entschieden, daß dieselben in diese Assekuranz nicht aufgenommen werden sollen. Landeshauptmann: Wüncht Jemand darüber zu sprechen? Ich bitte also um Abstimmung über diesen Punkt 7 des Ausschußantrages. (Angenommen) „8tens Wolle ... lassen.“ Wünscht Jemand zu sprechen? Schädler: Den Ausschuß wolle man von dieser Mühe entheben, daß er dahin wirke, daß die Bezirksassekuranzen aufhören u. beantrage daher, daß dieser Passus gestrichen werde. Landeshauptmann: Das wird sich bei der Abstimmung zeigen, ob er gestrichen wird. Wohlwend: Auf die Bemerkung des H. Abg. Schädler finde ich mich veranlaßt zu entgegnen, daß es auch den Bezirksassekuranzen unter Umständen sehr convenabel sein kann, in die Landesassekuranz einzutreten, dann dürfte auch der Patriotismus jener Bezirke in die Wagschaale zu legen sein. Wenn die Bezirksassekuranzen sehen, daß der ganze übrige Theil von Vorarlberg in diese Assekuranz eintreten wird u. die Bezirksassekuranzen dadurch, daß sie ihre Assekuranz aufheben, keinen Nachtheil erleiden, so glaube ich, daß auch der patriotische Gedanke, für's Land eine (Seite612) —--------- ------------------------------ --------- - ----------------- ——---------------------------------- nützliche Anstalt einführen zu helfen, sie vielleicht noch veranlassen wird in diese Assekuranz einzutreten. Wenn es auch vielleicht, was ich nicht glaube, einer oder der andere Bezirksassekuranz nicht conveniren sollte, beizutreten, so soll man doch den anderen derartigen Assekuranzen mit einem solchen Beschlüsse nicht vorgreifen, daher bin ich nicht der Ansicht, daß dieser Passus gestrichen werden solle. Schädler: Wenn aber die Assekuranz frei ist, so möchte der Landesausschuß der Mühe enthoben sein, die Bezirksassekuranzen beizuziehen. Wohlwend: Ich glabue, daß diese Anstalt im Interesse des Landes liegt u. daher der Landesausschuß bemüht sein soll, alles, was das Interesse des Landes erfordert, in die Hand zu nehmen u. mit aller Energie durchzuführen; daher ich dieser Streichung des Punktes 8 nicht zustimmen kann u. die Hh. dringend ersuche, H. Schädlers Antrag nicht beizustimmen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? - Ich erkläre die Debatte für geschlossen. Haben H. Berichterstatter nichts mehr zu bemerken? Wohlwend: Nein. 674 Landeshauptmann: Ich werde den Passus noch einmal vorlesen. - (liest ihn ab) Jene Hh. welche diesem Passus beitreten, wollen sich von den Sitzen erheben. (Angenommen) Nun kommt der letzte Punkt: „endlich ... werde.“ Verlangt Jemand das Wort? Landesfürstl. Kommissär: lieber diesen Punkt erlaube ich mir bloß die Bemerkung, daß nach meiner Ansicht nicht wohl das Land, sondern der einzeln Versicherte Anspruch an den Reservefond haben könnte. In wiefern aber der Landesausschuß sich für einzelne verwenden wolle u. ob ein Erfolge zu erwarten sey, das zu beurtheilen muß ich dem Landesauschuß überlassen. Wohlwend: Es mag allerdings die Ansicht des H. Reg. Kommissärs seine Berechtigung haben, indeß wenn wir den Fall umkehren u. uns die Frage stellen, wie es sich mit diesem Reservefond dann gestalten würde, wenn ganz Nordtirol die Assekuranz aufgeben, Vorarlberg u. Südtirol hingegen sie beibehalten wollten? gehört dieser Reservefond dann ganz Südtirol u. Vorarlberg, oder würde Nordtirol auch einen Theil davon ansprechen? Es ist daher doch nicht ganz klar, ob die einzelnen Betheiligten, oder wenn diese Anstalt eine tirolisch vorarlbergische heißt, auch das Land Vorarlberg irgend einen Anspruch darauf habe. Die Anstalt selbst wird sich darüber aussprechen u. was diese dann mit dem Landesausschuß verhandelt, das wird sich in der nächsten Landtagssession zur weiteren Verhandlung eignen. Landeshauptmann: Hat Niemand mehr etwas zu bemerken? Ich bitte also über Punkt 8 [sic.Jabzustimmen. (Angenommen) (Seite 613)--------- ---------------------------------------------------------------- --------------------------------------Landeshauptmann: Nach dem dieser Antrag aus mehreren Theilen besteht u. wir eine Generals- u. Spezial-Debatte darüber hatten, so werde ich die 3te Lesung auf die künftige Tagesordnung setzen. Wohlwend: Ich stelle den Antrag daß die 3te Lesung sogleich vorgenommen werde. (Dieser Antrag wird von der h. Versammlung angenommen) Landeshauptmann: Ich stelle daher an die h. Versammlung die Frage, ob sie diese Grundzüge einer Brandassekuranz als Landesanstalt in Vorarlberg, wie dieselbe aus unserer heutigen Berathung hervorgegangen sind in 3ter Lesung endgültig annehme. (Angenommen) Wohlwend: Ich stelle den Antrag, daß der Landesausschuß mit Entwerfung der Statuten über diese Grundzüge beauftragt werden solle. Landeshauptmann: Ist die h. Versammlung damit einverstanden? Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) Der weitere Gegenstand der heutigen Versammlung ist der Landesausschuß-Bericht betreffend das Archiv des aufgehobenen Stiftes Mehrerau wegen Ueberlassung desselben an das Landesmuseum. (Wird vom H. Schriftführer 675 verlesen) Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? Ich bringe also diesen Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, derselbe lautet: „Ein h. Landtag wolle beschließen, es sei bei der k. k. Regierung um Ueberlassung des Mehrerauer Archives an das Museum in Vorarlberg vorbehaltlich der für die Rechte des k. k. Aerars noch nöthigen Schriften einzuschreiten, u. es sei der Landesausschuß ermächtiget zu diesem Behüte u. in Vertretung des Wunsches des Landes die erforderlichen Schritte zu machen“. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) - Ferner haben wir den Bericht des Landesausschusses betreffend einiger Abänderungen im Landes Wappen . (Vom H. Schriftführer verlesen) Wünscht Jemand hierüber etwas zu bemerken? Hiernach würde also das Wappen nun so ausgeführt werden, daß der oberste Theil des Wappenschildes der Länge nach in 3 Felder durchschnitten rechts das Wappen der Stadt Bregenz in der Mitte der Grafschaft Sonnenberg u. im folgenden Feld das der Stadt Feldkirch enthalten wird, die nächstfolgende Reihe ebenfalls der Länge nach durchschnitten, würde in 3 Feldern, rechts das Wappen von Bludenz, in der Mitte (Herzschild) die alte montfortische Fahne, u. im folgenden Felde das Wappen der Grafschaft Hohenems zeigen; in der folgenden wegen Form des Schildes schmälern Reihe wären in zwei Feldern, rechts das Wappen von Dornbirn u. links das vom Bregenzerwald u. unten im zugespitzen Theile das Wappen von Montafon. Ich bitte, ob die h. Versammlung diesem Anträge beistimme. (Angenommen) Wir haben nun noch 2 kleinere Gegenstände, u. zwar zuerst den Bericht des Comites über den möglichst zu sichernden Forstschutz - (H. Riedl als Berichterstatter verliest denselben) er lautet: (Seite 6 M) ------------------------------------------- —--------------------------------------------- ---------- -------- „Hoher Landtag! Dem gefertigten Comite ist die Aufgabe gestellt worden, mit Berücksichtigung der Landesverhältnisse die Grundzüge darzustellen, nach denen in Vorarlberg das Forstwesen den Landesbedürfnissen entsprechend geregelt werden solle. Nach richtiger Berathung des Gegenstandes erstattet das Comite hierüber folgendes Gutachten: 1. Am Vorabend einer neuen politischen Organisation des Landes stehend erachtet es das Comite nicht für zeitgemäß im gegenwärtigen Augenblick mit einem die organische Verwaltung des Forstwesens regelnden Plan hervorzutreten, u. zwar um so weniger, als die Veräußerung der Staatsforste im Zuge ist, deren Vollzug auf die Constituirung der Landesforstbehörden von entscheidendem Einfluß sein wird. 2.) Doch will das Comite, um seiner Aufgabe einigermassen zu entsprechen, schon jetzt Andeutungen über jene Grundzüge geben, nach denen ein Forstgesetz auszuarbeiten wäre. - Vor allem wird betont, daß es zwar allgemeine Grundsätze gebe, nach denen im ganzen Reiche der Forstschutz gehandhabt werden muß, somit durch ein Reichsgesetz die Grundzüge zu einem Forstgesetz fixirt werden 676 müssen; daß es aber innerhalb derselben bei den verschiedenen Forstverhältnissen der einzelnen Länder den Landtagen überlassen bleiben müsse, das denselben entsprechende Landesgesetz nach §. 18 I. Z. 1. der Landesordnung auszuarbeiten u. sich diesfalls eine Reg. Vorlage zu erbitten. 3.) Eine geregelte Forstverwaltung läßt sich ohne Wirtschaftsplan nicht denken. Die auf wirkliche Taxation der Wälder nach forsttechnischen Grundsätzen gestützte Festsetzung der Wirtschaftspläne für sämmtliche Waldungen ist zwar eine sehr schwierige, langwierige u. auch kostspielige Arbeit, daher auch die Forstorgane bisher in dieser Beziehung so gut wie nichts geleistet haben. Die Folge davon war, daß die Holzschläge nicht immer nach forsttechnischen Grundsätzen ausgeführt wurden, daß bei Ertheilung der Holzschlagsbewilligung oft auf unverantwortlich leichtsinnige Weise, bloß gestützt auf eine oberflächliche Besichtigung der Wälder oder wohl gar nur einseitige auf Angaben der Partheien u. Gmdevorstehungen zu Werke gegangen, Jungholzbestände u. die nachhaltige Bedeckung des Haus- u. Gutsbedarfs gefährdet, ja sogar öfter Gefahren für die darunter liegenden Güter heraufbeschworen wurden. Andererseits ist es eine sehr lästige u. die Eigenthumsrechte der Waldbesitzer unnöthig beschränkende Maßregel, sie bei jedem Holzschlage zur Einholung der Bewilligung zu verhalten. Diesen Uebelständen kann auf keine andere Weise abgeholfen werden, als wenn der Wirthschaftsplan für jeden Wald festgestellt wird, wornach dann dem Waldeigenthümer innerhalb der Gränzen desselben der Holzschlag freigestellt, aber jede Ueberschreitung derselben mit unnachsichtlicher Strenge bestraft wird. Bei Feststellung dieser Wirthschaftspläne sind dann unter Einem: a.) mit Rücksicht auf den Haus- u. Gutsbedarf u. die Einförsterungs Rechte jene Wälder genau zu bezeichnen (Seite 615)--------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------- die mit den betreffenden Häusern u. Gütern vereinigt bleiben müssen u. ein Zugehör derselben zu bilden haben, u. davon jene Wälder auszuscheiden, die eine solche Bestimmung nicht haben, weßhalb auch bei Ausarbeitung der Wirthschaftspläne auf diese Eigenschaft der Wälder u. deren Widmung besondere Rücksicht zu nehmen ist. b.) ferner jene Wälder besonders zu beschreiben, bei denen der Terrain-Verhältnisse halber keine periodischen Holzschläge statthaben können (Bau-Waldungen ) u. für jeden einzelnen dieser Wälder dessen Behandlungsart mit größter Vorsicht festzustellen. 3. Da die Holzpreise in stetigem Steigen begriffen sind, indem ohne alle Rücksicht auf die eine Haupterwerbsquelle unseres Landes bildende Industrie, welche außerordentliche Holzquantitäten verschlingt, u. ohne Rücksicht auf den Umstand, daß im obern Theile Vorarlbergs die Holzsurrogate: Torf u. Steinkohlen gänzlich ermangeln, große Holzmengen in das Ausland ausgeführt werden, wodurch die ärmeren Klassen der 677 Bevölkerung, die den Ankauf des unentbehrlichen Holzes nicht erschwingen vermögen in eine Nothlage versetzt, aber auch der Industrie, da bei dem Preis des Fabrikates auf den Holzpreis Rücksicht genommen werden muß, ein empfindlicher Nachtheil zugeführt wird: so stellt sich, um diesen Uebelständen nach möglichster Thunlichkeit entgegen zu arbeiten, die unabweisbare Nothwendigkeit heraus: energische Strafbestimmungen . ■ ■ ■ ■ . i festzusetzen für jene Fälle, wo ohne Bewilligung oder über die vorhandene Bewilligung hinaus geschlagenes Holz außer Landes geschaft wird. Für diese Fälle sollte, da geringere Strafen erfahrungsgemäß nicht abschrecken, ja von den Holzhändlern deren ■ . I Bezahlung nicht selten schon beim Contract-Abschluß bedungen wird, als Strafe der Verfall (Confiscation) des gefrevelten Holzes, oder wo dasselbe schon an feinen . i redlichen Besitzer gelangte, der Verfall des aus dem Verkauf erzielten Preises gesetzt werden, welche Strafart um so mehr zuläßig sein muß, da auch in das allgemeine ■. ' ' . ■ ■ i ' Strafgesetzbuch bei gewissen Polizei-Uebertretungen dieselbe aufgenommen ist; Aber auch außer diesen Fällen erscheinen die Strafbestimmungen des ForstgeSetzes besonders Individuen gegenüber zu gelind, welche Forstexzesse in gewinnsüchtiger Absicht verüben, nämlich das gefrevelte Holz verhandeln oder schon öfters wegen Forstexzesse abgestraft wurden. Hier sollte sich das Strafausmaß nach Prozenten des Werthes oder Erlöses richten u. diese Prozente so hoch gestellt werden, daß sich für die Excedenten das Geschäft nicht mehr rentirt; den so lang ihnen ungeachtet der Strafe noch ein Gewinn erübrigt, bleibt das Strafgesetz ilusorisch. Die Strafbestimmungen des §. 62 des Forstgesetzes, wornach Forstexzesse auch mit bloßem Verweise gestraft u. statt einer Geldstrafe von je 5 Gulden je Ein Tag Arrest bestimmt wird, sind ganz unpassend, erstere ist als ganz wirkungslos u. der Willkühr des Richters Thür u. Thor weit öffnend, ; ganz zu streichen; hinsichtlich letzterer ist bei dem Umstand, als nach dem unter dem Volk herrschenden Glauben, daß eine | (Seite 616) —------ —---------------------- ---------- -------------------------------------------- ■ - . ■ . 4-I ---- Arreststrafe wegen Forstexzeß nichts unehrenhaftes sey, unter den vermögenslosen Volksklassen ein Arrest von ein Paar Tagen, zumal an Feiertagen verbüßt, gar keinen Eindruck macht; eine Geldstrafe schon von 1 fl. dem Arrest in der Dauer Eines Tages I. gleichzustellen. Das Comite stellt daher den Antrag, der h. Landtag wolle: 1.) nach vollendeter politischer Organisirung des Landes sich eine Regierungsvorlage zur Ausarbeitung eines den Landesverhältnissen entsprechenden Forstgesetzes innerhalb der Gränzen eines zu erlassenden Reichsgesetzes erbitten u. bei dieser Ausarbeitung dann die sub Z. 3 u. 4 angeregten Momente gehörig würdigen, 2.) bis dahin aber die provisorische Regelung der Strafbestimmungen auf die in P. 4 angedeutete Weise wegen Wichtigkeit u. Dringlichkeit des Gegenstandes nach §. 18 I 1. u. §. 19 Z. 1 d u. b 678 der L. O. bei der h. Regierung zur Erwirkung eines Landesgesetzes beantragen.“ Bregenz, 7. März 1863. Mutter, Obmann, Riedl, Berichterstatter. Landesfürstl. Kommissär: Die Bemerkungen des H. Abg. Riedl sind praktisch u. ich habe gegen den Antrag, den er gestellt hat, im Ganzen nichts zu erinnern, besonders da es sich nur um den Entwurf für ein zu erbittendes künftiges Forstgesetz handelt. Auch das was bezüglich der Unverhältnißmäßigkeit der Strafen angezogen worden ist, hat sich in der Praxis als begründet herausgestellt. H. Riedl hat bemerkt, daß wirthschaftliche Pläne hätten angefertiget werden sollen u. daß bei der Holzauszeigung nicht immer mit der nöthigen Vorschrift vorgegangen wurde, wie dies hätte geschehen sollen, um Nachtheile abzuwenden, dagegen glaube ich das Forstpersonale in Schutz nehmen zu müssen, da die Anfertigung wirthschafflicher Pläne nicht eine so leichte u. schnell ausführenden Arbeit ist, wie die verehrtesten Hh. selbt wissen. Nun konnten aber diese Pläne nicht einmal hinsichtlich der aerarischen Forste überall duchgeführt werden u. um so weniger dort, wo den Gemeinden die aerarischen Wälder überlassen wurden. Die Gemeinden selbst haben in dieser Hinsicht wenigstens in Tirol kein Ansuchen u. keine Anforderung gestellt u. daher" glaube ich, ist diese Unterlassung nicht dem Forstpersonale allein zu Last zu legen. Was die Auszeigungen berifft, so kann ich auf so allg. Bemerkungen, die nicht mit Thatsachen belegt sind, kein Gewicht legen, ich möchte aber bezweifeln, daß solche Auszeigungen absichtlich oder aus sträflicher Nachläßigkeit vorgenommen worden sind, die wirklich schädlich waren sowohl für den Wald, als die darunter liegenden Gründe, Wiesen u. Aeker. Sollten aber solche Fälle wirklich vorgekommen sein, so wäre es jedenfalls wünschenswerth, daß bestimmte Thatsachen vorgebracht werden u. die Regierung wird dann gewiß eine strenge Untersuchung einleiten u. nach den Gesetzen das Amt handeln. (Seite 617}--------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------- Riedl: Ich habe auf die Bemerkungen des H. I.f. Kommissärs nur zu erwidern, daß es durchaus nicht in der Absicht des Comite lag, dem Forstpersonale Pflichtvernachläßigung anzudichten, sondern es war nur in der Absicht des Comite zu zeigen, daß die im Forstgesetze §. 9 angedeutete Anfertigung von Wirthschaftsplänen, ohne welche sich eine geordnete Waldwirthschaft nicht denken läßt leider unterblieben ist u. daß bei Anfertigung eines künftigen Forstgesetzes auf diesen höchst wichtigen Gegenstand gebührende Rücksicht zu nehmen sey. Wenn eine Reg. Vorl. in dieser Beziehung herabgelangt sein wird, so wird der Landtag darüber berathen, ob u. in wieferne Wirthschaftspläne anzufertigen seien oder nicht. Landeshauptmann: Hat noch Jemand eine Bemerkung zu machen? - Ich werde daher zur Abstimung übergehen. Der 1. Punkt lautet: „Der h. Landtag wolle 1s nach ... gehörig 679 würdigen.“ Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen) Der 2te Punkt lautet: „2tens bis dahin aber ... beantragen.“ Ich bitte ebenfalls um Abstimmung. (Angenommen) Weiterer Gegenstand der heutigen Verhandlung bildet der Bericht des Comite über den selbständigen Antrag des H. Abg. Riedl, der bei der h. Regierung sich zu verwenden sei, damit die k. k. Finanzbehörden vor Ertheilung des Ehekonsenses mit der Domizillsgemeinde der Finanzwachmänner Rücksprache pflegen u. ihnen erst bei günstig lautendem Gutachten der Ehekonsens ertheilen wollen." (Dieser Bericht wird vom H. Riedl als Berichterstatter verlesen.) Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? - Ich bitte daher die h. Versammlg. über diesen Antrag abzustimmen. (Angenommen) - Ich ertheile H. Ganahl das Wort um seinen selbständigen Antrag betreffend die Leitung des den Vätern der Gesellschaft Jesu in Feldkirch anvertrauten Gymnasiums zu begründen. Ganahl: Im Jahre 1856, also ungefähr ein Jahr nach dem Abschlüsse des traurig berühmten Concordates wurde das Gymnasium zu Feldkirch den ordentlichen Lehrern entzogen u. die Leitung desselben den Jesuiten anvertraut; diese setzten dann den gesetzlich bestehenden Schulplan bei Seite u. lehrten nach ihrem eigenen Plane. Die Mathematik wurde im Untergymnasium bedeutend verkürzt, u. die Naturwissenschaften sogar gänzlich verbannt. Die Folge davon war, daß die Klagen über schlechten Fortschritt der Schüler immer lauter u. lauter wurden, u. so kam es, daß der ReichsrathsAbg. Prof. Brinz gebürtig aus Weiler, also ein vormaliger Vorarlberger, im Abgeordneten­ haus eine Interpellation an den H. Staatsminister stellte, betreffend, die von den Jesuiten geleiteten Gymnasien. Am Schlüsse dieser Interpellation heißt es wörtlich: „Hienach erlauben wir uns Sr. Excellenz den H. Staatsminister zu fragen: 1.) ob u. was für Begünstigungen der Jesuitenorden (Seite 618)----------------- ------------------ --------------------------------------------------- -------------------------- bei Ansehung der Gymnasien noch genieße? 2tens ob das Staatsministerium dieselben noch länger zu dulden oder was es gegen dieselben vorzukehren gesonnen sey. Professor Brinz u. 52 Genossen.“ Unter diesen 52 Genossen waren, zu ihrer Ehre sey es gesagt, auch unsere 2 Hh. Abgeordneten begriffen. Der Staatsminister erwiderte auf diese Interpellation unter dem 3ten Oktober 1861 u. sagt am Schlüsse seiner Antwort: Was die Frage betrifft, ob das Ministerium die Jesuiten-Gymnasien noch länger zu gedulden, oder was es gegen dieselben vorzukehren gesonnen sei, so ist das Ministerium gesonnen u. entschlossen, bezüglich der von den Jesuiten geleiteten Gymnasien künftig dieselben Normen einzuführen, die bzügl. aller von den übrigen religiösen Korporationen geleiteten Gymnasien bestehen. So lautete die Antwort des H. Staatsministers. In der 135. Sitzung, nämlich am 24. Juni 1862, in welcher über die 680 Erfordernisse des Unterrichts von Professor Brinz im Namen des Ausschusses Bericht erstattet wurde, wurde der Antrag gestellt, daß das Gymnasium zu Feldkirch dem Jesuiten-Orden zu entziehen sey, soweit nicht kontraktmäßige Verpflichtungen es unmöglich machen. Der H. Staatsminister fand hierauf Veranlassung wieder eine Erwiderung zu geben u. ich erlaube mir dieselbe hier wörtlich vorzulesen, sie lautet: „Bezüglich der Jesuiten u. der durch die Jesuiten geleiteten Gymnasien hat die Regierung schon einmal Gelegenheit gehabt, aus Anlaß einer Interpellation des H. Abg. Dr. Brinz sich darüber auszusprechen, wie sie es gegenüber der von diesem Orden geleiteten Gymnasien gehalten wissen wolle. Sie hat sich schon dahin ausgesprochen, daß sie gegenüber keiner Korporation irgend eine Ausnahme in ihren Normen gelten lassen werde u. daß sie daher von den Jesuiten ebenso fordern werde, daß an den von ihnen geleiteten Gymnasien das allgemeine Unterrichtssystem befolgt werde, als sie von Jenen Professoren, die auf die Gymansien berufen sind, fordern wird, daß sie sich der vorschriftsmäßigen Prüfung unterziehen.“ Bei diesem Systeme bleibt sie auch heute noch u. ich bin in der Lage dem verehrten Hause mitzutheilen, daß ich bereits vor geraumer Zeit an den General des Jesuitenordens die Aufforderung richtete, sich diesen von der Regierung vorgezeichneten nothwendige Grundsätzen zu fügen, Consequenz hinstellte, daß, wenn von Seite des u. es als Ordens diese Bedingungen nicht würden erfüllt werden, natürlich das Privilegium eingezogen u. der Charakter öffentl. Gymnasien den von ihnen geleiteten Gymnasien in Zukunft nicht mehr belassen werden würde. Das war am 23. Juni. Am 27. Juni erhob das Haus der Abgeordenten den Antrag des H. Professor Brinz zum Beschlüsse, u. später, wie ich in meinem Anfrage P. 5 erwähnte, drückte sich das Herrenhaus dahin aus, es sei die Prüfung der Lehramtskandidaten immer vollständiger zur Ausführung zu bringen. Seit dieser Zeit sind nun bereits wieder 9 Monate verflossen u. die Jesuiten lehren (Seife 619) —------------------- —--------------------------------------------------- ------------- ------- ------- — nach wie vor nach ihrem Systeme am Gymnasium; auch nicht ein einziger der Professoren oder besser gesagt der sogenannten Professoren wurde einer Prüfung unterzogen. Es ist daher, nach meiner Ansicht, eine dringende Nothwendigkeit, daß der h. Landtag im Interesse der studierenden Jugend und im Interesse des Landes Vorarlberg jenen Schritt thue, den ich in meinem Anträge bezeichnet habe. Es ist Thatsache, daß die Gymnasisten, die aus dem Jesuiten Gymnasium in andere Gymnasien übertreten, nicht selten in die höhere Klasse nicht aufgenommen werden können, sondern, daß diese größtentheils oder beinahe immer eine Klasse zurückversetzt werden müssen, aus dem Grunde weil die Naturwissenschaften im Untergymnasium bei den Jesuiten nicht gelehrt werden. Es ist weiter bekannt, daß das ! ■ ■ . 681 i . Feldkircher Gymnasium früher eines der berühmtesten war u. die Gymnasiestenjwenn ' • I ■ . sie nach Wien oder in andere Städte kommen, leicht Hofmeister oder Hauslehrerstellen bekamen. Die Sache ist nun aber ganz umgekehrt, denn wenn heute ein Zögling des Jesuiten-Gymnasiums sich um solche Stellen bewirbt, wird ihm zur Antwort gegeben Jesuiten-Zöglinge können wir nicht brauchen. Ein solcher Fall ist einem Vorarlberger vor ein Paar Jahren wirklich begegnet; dieser hatte gute Rekommandationen an H. Direktor Hohenegger in Wien, als er ihm das Zeugniß zeigt, bekam der junge Mann zur Aritwort: es thut mir sehr leid, aber ich darf Jesuiten-Zöglinge nicht empfehlen; der junge Mann war darüber begreiflicher Weise sehr niedergeschlagen u. kam sogar zu Thränen. Das ist Wahrheit. Wie wir alle wissen, haben sich seit mehreren Jahren unsere jungen |Leute oder wenigstens sehr viele derselben auf das Lehrfach geworfen u. dieses zu ihrem Lebensberufe gewählt; Nun frage ich, meine Herren! ist es nicht höchst unbillig ja ungerecht, daß eine privilegirte Klasse von Ordensmännern, Ausländer, die den Ojesterr. Staat gar nichts angehen, daß diese unsern eigenen Landeskindern die Lehrerstellen wegschnappen? - Gewiß. - Wenn nun unsere jungen Leute, durch viele Studien u. häufig in großer Noth, es dennoch dahin gebracht haben, um Reif zu sein, Lehrerstellen zu bekleiden, sehen müssen, wie dergleichen Leute solche Stellen ihnen wegnelpmen, so ist dieß gewiß traurig, sehr traurig u. entmuthigend für die studirende Jugend. Ich hoffe daher, meine Hh., daß sie meinem Antrag beistimmen werden, da ich vollkommen überzeugt bin, daß sie gleich mir finden werden, es liege dieses ganz . I ■ vorzüglich im Interesse unseres Landes. Nun erlaube ich noch den Hh. etwas vorzu'lesen. In der früher erwähnten Interpellation des H. Dr. Brinz kommt nämlich unter ariderm auch vor, es circulire ein lithografirter Tractatus über thierischen Magnetismus, derinach Form u. Inhalt gleich abgeschmakt, sicherm Vernehmen nach aber an den JesuitenGymnasien gelehrt werde. In die Tractatus kommt unter Anderm folgende Stelle vor: „Magnetismus ant est vis naturalis ant non naturalis; naturalis | (Seite 620) —------------ -—--------- ---------------- —— ----------------------------- _ non est; su non est naturalis ant, est divina ant est diabolica; divina non est; Ergo est diabolica." Zu deutsch: „Der Magnetismus ist entweder eine natürliche Kraft oder eine nicht natürliche; eine natürliche ist er nicht; wenn er keine natürliche ist, so ist er entweder eine göttliche oder eine teuflische; eine göttliche ist er nicht; also ist e'r eine teuflische. Ergo stekt der Teufel im Telegrafendraht.“ Schließlich erlaube ich mir nqch zu beantragen, daß ein Comite von ■ . ' 3 Mitgliedern ernannt werden woll^, -I zur Berichterstattung über meinen Antrag u. ich würde den H. Landeshauptmann bitten das Comite zu beauftragen, daß es sich sogleich an die Berichterstattung mache (der 682 Bericht dürfte sehr kurz werden) damit dieser Antrag noch am Montag auf die Tagesordnung komme. Wohlwend: Ist es mir nicht erlaubt über diesen Antrag einige Fragen zu stellen? Landeshauptmann: Ich kann in dieser Beziehung im jetzigen Stadium der Verhandlung die Erörterung über die Sache selbst nicht zugeben: heute handelt es sich nur um die Beschlußfassung, ob der Antrag einem Comite zur Vorprüfung zu überweisen sei; hierüber allein kann verhandelt werden. Wohlwend: Ich bitte den Antrag noch einmal vorlesen zu lassen. Landeshauptmann: Wenn nur das gewünscht wird, dann kann ich diesem Wunsche entsprechen, übrigens Debatte kann ich keine zulassen. (H. Schriftführer v. Ratz verliest den Antrag) Nach den Vorschriften die ich habe, ist dieser Antrag, der als ein selbständiger überreicht wurde, einer Vorberathung zu unterziehen. H. Ganahl beantragt, daß ein Comite von 3 Mitgliedern dafür gewählt werde, ich stelle daher die Frage, ob die h. Versammlg. diesem Antrag zustimme. Wohlwend: Ist es mir nicht erlaubt, nur 2 Fragen an den H. Antragsteller zu richten. Die Beantwortung dieser Fragen wird mich bestimmen, ob ich dem Anträge, daß dieser Antrag einem Comite zuzuweisen sei, zustimmen kann oder nicht, es sind nur 2 einzige Fragen. Landeshauptmann: Nach unserer Geschäftsordnung heißt es, daß ein selbständig eingebrachter Antrag einer Vorberathung zu unterziehen ist; es kann daher an uns nur die Frage herantreten, ob wir diesen Antrag einem Comite zuweisen wollen, oder nicht, widrigen Falls ist er als gefallen zu betrachten. Ich ersuche daher, woferne nichts weiteres vorgebracht werden solle, die h. Versmlg. darüber abzustimmen, ob dieser Antrag einem Comite von 3 Mitgliedern, welche aus unserer Versammlg. zu wählen sind, übergeben werden solle? (Angenommen) Nachdem wir zugleich mit diesem Antrag die heutige Geschäftsordnung beendet haben, so bitte ich nun die Wahl von 4 Mitgliedern, nämlich von 3 Ausschußmännern u. 1 Ersatzmann. Ich ersuche den H. Fussenegger das Scrutinium vorzunehmen u. H. Bertschler die Gegenliste zu führen. [Seite 621)--------------------------- —---------------------- ------------------------- --------- ----------- -------------Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität erhalten H. Spieler mit 13, H. Ganahl mit 12, u. H. Feuerstein mit 11 Stimmen; nach ihnen bekamen: H. Riedl 6, H. Mutter 5, H. Widmer 4, H. Berti 3, H. Wohlwend 3, H. Wachter 3, die Hh. Egender Fussenegger u. Drexel je 2 u. H. Bertschler 1 Stimme. Wir haben daher noch einen Ersatzmann zu wählen. (Wahl) Wir haben keine absolute Stimmenmehrheit erhalten; Die meisten Stimmen erhielten: H. Riedl mit 7, H. Wohlwend mit 3, H. Berti mit 2, H. Widmer mit 2, H. Schedler u. auch H. Egender mit 1 Stimme, also muß ich um die engere Wahl 683 bitten, die zwischen H. Riedl u. Wohlwend vorzunehmen ist. (Wahl) Die Majorität hat sich für den H. Riedl entschieden; er ist mit 11 Stimmen zum Ersatzmann gewählt. Ich muß die Hh. des eben bestellten Comites ersuchen, sich gleich nach der Sitzung zu constituiren u. wo möglich den Bericht bis morgen Abends bereit zu halten, indem es sein könnte, daß nächsten Montag die letzte Sitzung stattfinde. Ich bestimme die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr Vormittags, u. als Gegenstände derselben folgende: Comite Bericht betreffend die Abrechnung des gemeinschaftl. Landesfondes für Tirol u. Vorarlberg; *Comite-Bericht über den selbständigen Antrag des H. Wohlwend, betreffend den Schulfond. Comite Bericht über den selbständigen Antrag des H. Ganahl, betreffend die möglichst bald erzielende Abänderung des Strafgesetzes u. die Einführung der Schwurgerichte. Comite Bericht über den selbständigen Antrag des H. Wohlwend in Betreff der bei der Assentirung einzuführende Ersparung. Diesen werde ich dann beifügen. Den Antrag des Comites über den selbständigen Antrag des H. Ganahl, betreffend die den Vätern der Gesellschaft Jesu aufzulegende Verpflichtung zur Erfüllung der allgemeinen Gymnasial-Vorschriften. Dann haben wir noch als letzten u. wichtigsten Gegenstand den Comite Bericht über die Instruktion zur Revision des Grundsteuerkatasters. Ich erkläre somit die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß 11 Uhr. * Comite Bericht über den selbständigen Antrag des H. Riedl betreffend die Ortsgerichte. 29. Sitzung Am 16. März 1863 Beginn 10 Uhr früh. Gegenwärtige: H. Landeshauptmann Sebastian v. Froschauer u. sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Hochw. Bischofs Dr. Fessler u. H. Wohlwend. Im Beisein der Hh. I. f. Comissäre: Franz Ritter v. Barth u. Josef v. Horvath. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Es wird ihnen das Protokoll der letzt vorhergehenden verlesen. (H. Schriftführer verliest dasselbe) Wird eine Einwendung gegen das Protokoll erhoben? Es ist genehmiget. Ich habe (Seite 622)---------- ----------------- ------------------------------------------------------------------------------------- die Ehre der h. Versammlung bekanntzugeben, daß von Seite der k. k. Regierung der Catastrals-Schätzungs-Ober-Inspektor Josef v. Horvath zur Beikunft in der Verhandlung I , / Z (