18630307_lts024

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Letzte Änderung 07.08.2021, 10:41
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp01,lts1863,lt1863
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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586 Wohlwend: Ich möchte noch bekannt geben, daß heute Nachmittags Comite-Sitzung ist. Landeshauptmann: Die Gegenstände der Tagesordnung sind: Wahl eines Comite zur Prüfung der Instruktion zur Revision des Grundsteuer-Catasters. Die Verhandlung betreffend die vom Stadtmagistrat Feldkirch verlangte Bewilligung von Verzehrungssteuerzuschläge auf Fleisch, Wein etc. Gesuch der Gmde. Altenstadt um Genehmigung eines Tauschvertrags; Gesuch der Gmde. Bäschling, Bezirk Bludenz um Bewilligung einer Aeußerung. Comite-Bericht betreffend das Gesuch der Gmde. Lustenau um Aufnahme eines Kapitals zur Bestreitung der Bauauslagen eines Binnendammes. Antrag des H. Riedl, um-Abänderung des §. 9 der Landesordnung. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß 1 % Uhr. 24. Sitzung Am 7. März 1863. Beginn 9 Uhr früh. Gegenwärtige: H. Landeshauptmann Seb. v. Froschauer u. sämtl. Mitglieder mit Ausnahme des Hochw. H. Bischofs, H. Spieler u. Hirschbühl (beurlaubt), Feuerstein (abwesend) Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl u. ich eröffne die Sitzung. H. Schriftführer wird ihnen das Protokoll der vorhergehenden verlesen, (wird abgelesen) Wenn keine Bemerkung erhoben wird, nehme ich das Protokoll als genehmiget an. Es ist genehmiget. Ich habe der h. Versammlg. mitzutheilen, daß ich innerhalb der mir ertheilten Ermächtigung den Hh. Spieler u. Hirschbühl Urlaub gegeben habe. Verteilt wurde der Bericht des Comite betreffend die Landesverteidigung, ferner den Antrag des H. Wohlwend wegen Uebernahme des Landesschulfondes, dann 3tens der Antrag des H. Riedl wegen Einführung der Ortsgerichte für Gemdestreitigkeiten von minderem Belange. Ich weiß nicht ob alle verehrten Hh., denselben erhalten haben, wenn nicht so wird er bald nachfolgen. In der Folge mache ich die h. Versammlung aufmerksam, daß, da nur mehr kleine Bericht einlaufen diese nicht mehr lithografirt (Seite 532)-------------------------------------------- ------------------------------------------- ---------------- -------werden, sondern ich werde sie im Vorsaale auflegen, damit die Hh. Einsicht nehmen; wir ersparen dadurch an Zeit u. Auslagen. Mir sind 2 selbständige Anträge überreicht worden, einer von H. Ganahl eingebracht lautet: „Der h. Landtag wolle beschließen: Es 587 sei, - in Erwägung, daß die Umänderung unserer gegenwärtigen Strafprozeßordnung u. die Wiedereinführung der Geschworenengerichte ein dringendes Bedürfniß ist - das h. k.k. Staatsministerium zu ersuchen, dahin zu wirken, daß in nächster Session des h. Reichsrathes im verfassungsmäßigen Wege eine neue Strafprozeßordnung erlassen werde, vermöge welcher die Hauptverhandlung u. Entscheidung über alle öffentlichen, dann die schweren Druckschriften Privatverbrechen, sowie begangenen strafbaren über die Handlungen durch den Inhalt von Geschworenen-Gerichten zugewiesen werden.“ - Ich mache der h. Versammlg. hievon die Mittheilung u. werde diesen Antrag der geschäftsmäßigen Behandlung unterziehen. - Weiter wurde mir ein selbständiger Antrag des H. Wohlwend überreicht, dahin gehend: „In Erwägung, daß bei den kurzen finanziellen Verhältnissen des Staates die größtmöglichste Sparsamkeit u. die Vermeidung aller u. jeder unnützer Auslagen gebothen ist um die Ueberbürdung der Steuern zu vermindern; in Erwägung, daß Sr. k.k. apostol. Majestät öffentlich ausgesprochen habe; es sei sein fester Wille die Verminderung der Staatsauslagen mit aller Kraft zu erzwecken; in Erwägung, daß das bestehende Heeresergänzungsgesetz an u. für sich schon wegen seiner complicirten Form größere Auslagen dem Staate verursacht; in Erwägung, daß diese Auslagen nothwendiger Weise durch die Entsendung aus der Ferne von politischen Kommissionen, Militärärzten u. Offizieren zur Abstellung (Assentierung) der Pflichtigen gesteigert werde, während den politischen Aemtern im Lande, soweit es die politische Intervention betrifft, mit vollster Beruhigung das Geschäft der Assentierung u. der Abstellung überwiesen werden u. also die öffentl. Last verringert werden kann, wolle ein hoher Landtag beschließen; es sei beim k.k. Staatsministerium der Antrag zu erheben, daß zur Ersparung der Staatsausgaben bei der künftigen Abstellung der Pflichtigen zur Heeres-Ergänzung die politische Beikurft [?] mittelst der Aemter im Lande Vorarlberg mit Ausschluß eigener entsendeter Kommissäre aus Innsbruck gepflogen werden.“ Ich werde auch diesen Antrag der verfassungsmäßigen Behandlung unterziehen. Der erste Gegenstand der heutigen Verhandlung wäre die Wahl eines Ausschusses zur Begutachtung der übergebenen Entwürfe zu einer Instruktion der Revision des Grundsteuerkatasters. Wenn die h. Verslg. einverstanden ist, werde ich die Wahl am Schlüsse der heutigen Sitzung vornehmen, (es wird keine Einwendung erhoben) Ich werde es also thun. (Seite 533)------------------------------------------------- --------------------------------------------------- -----------Landeshauptmann: Nun gehen wir über zum 2ten Gegenstand der Verhandlung zum Bericht über das Gesuch des Stadtmagistrates Feldkirch um Erwirkung eines Zuschlags zur Verzehrungssteuer auf geistige Getränke u. Fleisch pro 1861/62. H. Riedl als 588 Berichterstatter wollen so gefällig sein das betreffende Gesuch vorzulesen. (H. Riedl liest dasselbe) Ganahl: Ich bitte um das Wort. Es liegt noch ein Gesuch des Stadtmagistrates Feldkirch vor, welches in engster Verbindung mit diesem ist; ich bitte es auch vorzulesen. Wohlwend: Ich bitte auch das bezügl. Gesuch vorzulesen, auf welches sich dieses gründet. Landeshauptmann: Ich bitte die Gesuche der Reihe nach vorzulesen. (H. Berichterstatter Riedl liest dieselben vor) Riedl: Am 24. Febr. d. Jhrs. ist von der k.k. Statthalterei nachträglich ein Dekret herabgelangt de dato 19. Febr. No. 2272 des Inhalts, daß die k.k. Statthalterei hinsichtlich des Einschreitens des Magistrates in Feldkirch um nachträgliche Genehmigung zur Eintreibung von Umlagen auf Verzehrungssteuer für Fleisch pro 1859/60 u. 1860/61 nicht eingehen könne, da nach §. 79 der Gmde.-Ordg. v. 1849 mit Rücksicht auf die beantragten Prozente hiezu ein Landesgesetz erforderlich ist. Es heißt nämlich hier: „Die k.k. Statthalterei übergibt mit Eröffnung vom 19. Febr. d. Js. No. 2272 an den Landtag das Gesuch des Stadtmagistrates Feldkirch um Bewilligung zur Eintreibung einer Umlage auf die Verzehrungssteuer von Fleisch etc.“ Das Comite hat hierüber folgenden Antrag gestellt.“ In Erwägung, daß nach der klaren Vorschrift des §. 79 des Gesetzes vom 17. März 1849 in einem solchen Falle der Bürgermeister, sämmtliche Wahlberechtigte der Gmde. zu einer Versammlung einzuberufen hat, bei welcher mit ‘Ja' oder ‘Nein’ nach Stimmenmehrheit aller Wähler in den verschiedenen Wahlkörpern zusammen darüber abzustimmen ist, ob der Antrag auf eine solche Umlage höhern Orts zu stellen sei, oder nicht, so stellt das Comite den Antrag, der h. Landtag wolle das gegenständliche Gesuch dem Stadtmagistrate Feldkrich zur Instruirung in dem angedeuteten Sinne zurückstellen.“ Landeshauptmann: Wollen Sie vielleicht fortfahren mit dem Berichte über die beiden Berufungen, damit wir das ganze Bild vor uns haben. Riedl: Vorstellung der Fleischhauer in Feldkirch, Ludwig Heinzle, Theres Wittwe Weinzirl, Karl Mallang u. Katharina Kemters Erben durch den Vormund Ferdinand Wegeier in Feldkirch, betreffend die vom Stadtmagistrate Feldkirch nachgesuchte Bewilligung zur Behebung eines Zuschlages zur Verzehrungssteuer auf Fleisch-Artikel; Das Comite beantragt, daß diese Eingabe mit folgendem Bescheide zurückgestellt werden solle: „Nachdem Zufolge Landtagsbeschlusses vom dem Gesuche des Stadtmagistrates Feldkirch um Bewilligung zum Bezüge eines (Seite 534)--------------------------------- ------------------ ---------- —------------- --------------------------------- 589 Verzehrungssteuer-Pauschal-Zuschlages auf Fleisch für das Verwaltungsjahr 1861/62 im Betrage von 832 fl 30 kr oester. W. vor der Hand keine Folge gegeben wurde, so erledigt sich hierdurch die gegen dieses Gesuch gerichtete gegenständliche Vorstellung.“ Ganahl: Ich bitte auch vorlesen zu lassen das Promemoria, welches ich dem Comite übergeben habe insoweit es die Zuschläge an Wein u. Fleisch betrifft. Es handelt dasselbe auch von Bier; es ist aber nicht angezeigt, daß man das darüber Gesagte verlese; ferner auch einen Erlaß des Bezirksamtes Feldkirch vom 22. Dezbr. 1862. Landeshauptmann: Ich werde es auch thun. (H. Schriftführer liest dieselben ab) Ganahl: Es liegt auch noch ein Gubernial-Erlaß vom J. 1825 bei; ich bitte auch dieses lesen zu lassen. (H. Schriftführer liest) Riedl: Die Ablesung der Berufung der Bierbräuer könnte man aus dem Grund unterlassen, weil im Einschreiten des Magistrates in Feldkirch um die Bewilligung von Verzehrungssteuerzuschlägen vom Bier keine Erwähnung geschieht. Landeshauptmann: Verlangt Jemand das Wort über diesen Gegenstand? Ganahl: Die Hh. haben aus den vorgelesenen Akten ersehen, daß der Bezug eines Umgeldes auf Wein u. geistige Getränke, dann Fleischaufschläge ein ganz uraltes Recht ist. Seit 100 u. 100 Jahren hat die Stadt Feldkirch diese Zuschläge ungehindert bezogen u. Niemand hat dagegen Einsprache gemacht. Erst in den letzten Jahren sind die Fleischhauer gekommen u. haben gesagt, sie seien vermöge der Gesetze nicht mehr schuldig diese Zuschläge zu entrichten, der Stadtmagistrat ist aber anderer Ansicht, er hat sich auf die früheren Gesetze bezogen, er hat sich an die Behörde gewendet u. aus den bereits vorgelesenen Gesuchen haben sie auch entnommen, daß das Bezirksamt Feldkirch unterm 22. Dezbr. ausdrücklich sagt: daß die Stadt Feldkirch nach den Bestimmungen des §. 78 des Gemeindegesetzes v. 1849 zum Bezüge vollkommen berechtiget sei, wie es auch der Statthalterei-Erlaß v. J. 1858 anerkannt hat. Freilich ist dann auch ein früherer Bericht der nämlichen Behörde vorgelesen worden, der geradezu das Gegentheil sagt, beide Berichte sind von demselben Bez. Vorstand unterschrieben, der eine ist nur um ein Jahr früher datirt, als der andere; wie es nun kommt, daß ein u. dasselbe Gericht bei den gleichen Gesetzen zwei so verschiedene Erlässe hat ergehen lassen können, begreife ich wirklich nicht; ich muß mich aber natürlich an das letztere halten, daß der Stadt das vollste Recht zuspricht. Mit dem Bericht des Ausschusses kann ich mich nicht einverstanden erklären, es sind 2 Gesuche des Stadtmagistrates da; das erste Gesuch bescheidet der Ausschuß damit, der Stadtmagistrat Feldkirch sei damit abzuweisen; das 2te Gesuch sagt er, man möge es dem Stadtmagistrat zurückgeben, damit er eine Bürgerversammlung berufe um darüber abzustimmen, ob diese Steuerzuschläge zu bewilligen seien oder nicht. Warum 590 aber der Ausschuß diese verschiedenen Gutachten abgegeben hat, will mir nicht recht einleuchten, ich möchte darüber (Seite 535)----------------- - ——-------- —------------------------ ------------------------------------------------vom H. Berichterstatter Aufschluß haben, denn der H. Berichterstatter wird wohl weitläufig über die Sache sprechen u. ich behalte mir vor später darüber das Wort zu nehmen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Wohlwend: Der Gegenstand, den wir jetzt behandeln hat 2 Seiten u. zwar eine rechtliche u. eine politische Seite. In Bezug auf die rechtliche Seite möchte ich den h. Landtag darauf aufmerksam machen, daß diesbezugs der Landtag nicht competent ist zu entscheiden. In Bezug auf die politische Seite gebe ich dem h. Landtag zu erwägen, daß wenn eine Abweisung erfolgt, man dadurch nichts anderes gewinnt, als daß die Stadt Feldkirch gegenüber diesen Betheiligten einen Rechtsprozeß anzufangen gezwungen wird. Es dürfte, wie aus den vorgelesenen Akten doch deutlich ersichtich ist, kaum in Zweifel gezogen werden, daß Feldkirch das Recht, diese Steuer zu beziehen von jeher hatte, u. gegenwärtig noch hat u. ein solches Recht abzusprechen ist gewiß nicht im Wirkungskreise des Landtages gelegen; ferners möchte ich noch auf einige wenige Ausdrücke, die in diesen verschiedenen vorgelesenen Akten vorkommen, aufmerksam machen. Es heißt darin unter Anderm, daß, wenn der Staat eine neue gleichartige Steuer, wie sie gegenwärtig in einer Gemde. bezogen wird, einführt, so verliert die Gmde. dadurch das Recht diese Steuer ferner zu beziehen. Das ist mir eine ganz sonderbare Behauptung. Nehmen wir an der Staat würde in Zukunft die Vermögenssteuer als eine Staatssteuer einführen, so würde nach obigem Grundsatz consequent jede Gmde. das Recht verlieren die Gmde.-Vermögenssteuer fortzubeziehen. In einer der vorgelesenen Eingaben wollen die Prozente bemessen werden u. bald darauf wird wieder gesagt: bei dem Wein kann ein Maßstab nicht gefunden werden, weil die Nichtvorarlberger u. Lichtensteiner Weine an der Gränze den Zoll bezahlen; wie kann daher berechnet werden dieser Bezug beträgt 150 oder 200 %, es ist daher diese Berechnung gänzlich unrichtig. Ganz auffallend klingt der Passus „1300 fl mehr oder weniger, das macht keine Beschwerde“ sonderbar; daß eine solche Ansicht aus der Luft gegriffen ist, ist doch klar. Das löbl. Bezirksamt in Feldkirch sagt ferner: Feldkirch ist die reichste Gemeinde. Ich glaube das Bez. Amt in Feldkirch dürfte hiezu keine Beweise bringen können. Ich kann beweisen, daß die Gmde. Feldkirch als Gemeinde jetzt eine der ärmsten Gmden. Vorarlbergs ist; in früheren Zeiten war sie reich; seit dem ihr aber von Zeit zu Zeit, von Jahr zu Jahr, von Regierung zu Regierung die früheren rechtlichen Einkünfte u. Bezüge geschmälert oder gänzlich 591 entzogen worden sind, ist die Gmde. herabgekommen u. gehört nicht mehr zu den bessern Gmden., sondern wahrhaftig zu den ärmern. Eine Gmde. ist nur dann vermöglich, wenn sie zur Deckung der Auslagen hinreichendes Gmdevermögen besitzt, aber nicht dann, wenn blos einzelne Bürger Vermögen besitzen. Im Uebrigen wird der Vertreter der Stadt Feldkirch die angebrachten Gründe zu widerlegen vollkommen in der Lage sein u. zwar durch Documente. Riedl: Im Namen des Comite beziehe ich mich gänzlich auf jene Gründe, die im (Seite 536)------------ ---------------------------------------------------------------------------------------------------Anträge enthalten u. der h. Versammlung dort deutlich bekannt gegeben worden sind, u. habe nichts weiteres zu bemerken. Fusseneaaer: Ich will mich hier nicht einlassen über das Recht des Bezuges dieser Steuer, aber es ist doch gewiß, daß die Vermögen besitzenden Bürger von Feldkirch eher schuldig sind die Communal-Lasten zu tragen als jene, welche durch diese Steuer ins Mitleid gezogen werden. Zudem sind diese Gewerbetreibenden schon durch das Aerar besteuert u. wenn man ihnen noch andere Steuern auflegt, so würden sie mit andern außer ihrem Bezirk wohnenden Gewerbetreibenden nur schwer concuriren können u. daher glaube ich, daß die Forderung der Stadt Feldkirch unbillig ist. Ganahl: Ich habe dem H. Vorredner nur zu erwidern, daß die Bürger von Feldkirch trotzdem sie diese Local-Zuschläge beziehen, dennoch u. zwar große Communal- Lasten tragen, denn wir haben, wie die Hh. gesehen haben, ein Deficit von 12000 fl trotz dieses Einkommens. Diese 12000 fl werden durch die Vermögenssteuer gedeckt u. ich glaube es ist dieses eine große Comunal-Last, wenn eine Gmde. wie Feldkirch 12000 fl durch die Vermögenssteuer decken muß. Der H. Berichterstatter hat in seinem Berichte gesagt, daß die Vermögenssteuer allein da sei um den Abgang zu decken, das ist ganz richtig, aber diese Zuschläge zu Fleisch u. Wein bilden bisher ein Einkommen u. als wir das Vermögenssteuergesetz einführten, haben wir gewiß nicht die Absicht gehabt unser früheres Einkommen zu schmälern, sondern nur dadurch jenen Abgang zu decken, der sich noch nach Einschluß aller Einkünfte (u. die Local-Zuschläge haben wir immer als Einkünfte berechnet) ergibt. Wenn es sich blos um 1300 fl Deficit handeln würde, so wäre das für Feldkirch ein Bagatell, allein, es handelt sich nicht nur um diese 1300 fl sondern um diese noch zu den 12000 fl hinzu zu schlagen. Wenn Feldkirch der Bezug der Local-Zuschläge auf Wein u. Fleisch nicht bewilliget werden sollte, so werden auch die Bräuer kommen mit ihren Reclamationen. Unsere Vermögenssteuer ist derart, daß wir jetzt schon das dreifache der Gewöhnlichen Steuer beziehen müssen, u. wenn noch die 2 bis 3000 fl um die es sich hier handelt, hinzukommen, so müßten wir sie 4fach beziehen. Ich glaube die Hh. werden einsehen, daß wir hier durchaus nichts 592 Unrechtliches u. Ungebührliches verlangen. Im J. 1861 war das Deficit von mehr als 15000 fl allein durch die Vermögenssteuer zu decken u. wer sind jene, welche die Vermögenssteuer bezahlen? Die Bürger sind es allein u. nicht jene, welche sie jetz als Wahlberechtigte in der Gmde. aufgenommen haben, denn diese haben bisher keinen Kreuzer bezahlt. Der H. Berichterstatter hat auch gesagt, daß durch die Bewilligung der fragl. Zuschläge die armen Leute benachtheiligt würden, dem ist nun nicht so, denn es handelt sich nur um Rückstände. (Seite 537)----------------------- -----------------------------------------------------------------------------------------Wenn Sie also diese Bewilligung der Comune Verweigern würden, so würde das Geld rein in den Säckel der Fleischhacker fließen zum Nachtheile der Comune, welche bei Bemessung der Fleischtaxe jedesmal auf den an die Stadt zu entrichtenden Anschlag Rücksicht genommen hat. Ganz etwas anderes wäre es, wenn man sagen würde, man wolle die Fleischtaxe erhöhen, das ist aber durchaus nicht der Fall. Ich will daher hoffen die Hh. werden wohl der Stadt Feldkirch die Bewilligung ertheilen, daß sie die Rückstände einziehen dürfe. In Zukunft dürfte sich die Sache freilich anders gestalten, weil beschlossen wurde, es seien keine Zuschläge zur Verzehrungssteuer mehr zu beziehen, wo die Vermögenssteuer eingeführt sei. Sollte aber gegen alles Erwarten die h. Versammlung nicht darauf eingehen, so würde ich mir erlauben einen Antrag zu stellen, der wäre folgender: „Der h. Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß habe, falls die Stadt Feldkirch demselben dorthin, daß in einer einberufenen Versammlung sämmtlicher steuerpflichtigen Bürger die Mehrheit der Erschienen sich für die Erhebung der bis heute rückständigen Zuschläge auf geistige Getränke, Wein, Bier u. Fleisch ausgesprochen habe, bei der h. Regierung das Nöthige zur Erwirkung eines diesbezüglichen Landesgesetzes einzuleiten." Das wäre der Antrag, den ich also nur eventuell stelle. Der H. Berichterstatter hat mir noch nicht Aufschluß gegeben, warum er in 2 ganz gleichen Fällen nicht auf gleiche Weise entschieden hat, ich möchte darüber Aufschluß haben u. bitte darum. Fusseneaaer: Ich hätte dem H. Ganahl nur noch zu sagen, daß wir in Dornbirn jetzt ein Deficit von mehr als 30000 fl haben u. nur eine Steuer besitzen u. doch nie im Gmde.- Ausschuß das Ansinnen gestellt worden ist, eine solche Verzehrungssteuer zu beziehen. Bei uns zahlen wir die Hälfte mehr Steuer als in Feldkirch. Wie gesagt, wenn die Stadt Feldkirch das Recht hat, diese Steuer zu beziehen, so möge sie es auf dem Rechtswege suchen, das wird das Beste sein. Riedl: Ich spreche hier nur um die vom H. Vorredner gestellte Frage zu beantworten, welche dahin lautet, warum das Comite verschiedene Anträge gestellt habe in der gleichen Sache, nämlich über die Eingabe des Stadtmagistrates Feldkirch vom 593 November 1861 bezüglich der Verzehrungssteuerzuschläge von 1861/62 u. über die Eingabe desselben Magistrates rücksichtlich der rückständigen Verzehrungssteuerzuschläge v. 1860/61. Zur Zeit, als das Comite berathen hat über das erste Gesuch, war das letztere Gesuch noch nicht herabgelangt. Das Comite hat in dem Gutachten über das erste Gesuch sich strenge auf den gesetzlichen Boden gestellt u. erklärt, daß, da die Anforderungen der Stadt Feldkirch nicht nach Prozenten der landesfürstl. Verzehrungssteuer gestellt sind, demselben durchaus keine Folge gegeben werden könne. Im 2ten Gesuch erklärt der Stadtmagistrat Feldkirch, daß (Seife 538)----------------------------—------------------------------------------- -------------------------------------er für das Jahr 1860 87 ’/z % u. für 1861, 75 % der I. f. Verzehrungssteuer auf das Fleisch verumlagen wolle; daher ist die letztere Eingabe jenem gesetzlichen Erfordernisse, daß nur nach Prozenten der I. f. Verzehrungssteuer solche Umlagen ausgeschrieben werden können, entsprechend, deßhalb hat auch bezüglich dieses letzt erwähnten Einschreitens das Comite in Gemäßheit des §. 79 des Gemde.Gesetzes den Antrag dahin gestellt, daß der Stadtmagistrat anzuweisen sei, daß die in diesem § vorgeschriebenen Abstimmungsprotokolle aller Stimmberechtigten vorzulegen seien. Er hat diesen Antrag umsomehr gestellt, als eine diesfällige Statth. Verordnung vom 19. Febr. d. J. vorliegt, welche die Zustandebringung eines Landesgesetzes für diesen Fall fordert, zu dieser aber die vorhergegangene Abstimmung aller Stimmberechtigten nach der Vorschrift des §. 79 erfordert wird, dieses sind die Gründe, warum das Comite bezüglich des lten Gesuches unbedingt, bezüglich des letztem aber bedingt, beim 1 ten auf Abweisung beim letztem auf Gewährung den Antrag gestellt hat. Ganahl: Ich glaube der H. Berichterstatter könnte einverstanden sein, daß im Nothfalle über beide Gesuche die Bürgerversammlung einberufen werde; es ist ein u. derselbe Gegenstand, nur in einem Gesuche sind die Prozente nachgewiesen aber die Höhe der Ziffer sagt schon, daß die Prozente in beiden Fällen ungefähr dieselben sind; also wenn der Bericht sagt, daß im einen Fall die Bürgerversammung einzuberufen sei, so kann man auch sagen, daß es im andern Fall zu geschehen habe. Denn es ist eine u. dieselbe Sache. H. Fußenegger hat erwähnt, daß die Comune Dornbirn 30000 fl Umlagen durch die Vermögenssteuer decke, nun muß ich bemerken, daß Dornbirn mehr als 3mal so viel Einwohner zählt als Feldkirch; wir zahlen also dessen ungeachtet noch mehr als Dornbirn u. wenn Dornbirn so alte verbriefte Rechte hätte, so würden sie dieselben auch nicht hingeben u. sagen: wir schenken die Einkünfte den betreffenden Gewerbetreibenden u. zahlen dafür aus unserem Beutel mehr, ich glaube nicht, daß die Hh. so generös wären. Ueberhaupt wer ein Recht hat, thut was er kann, um es zu erhalten u. läßt es sich nur entreißen, wenn es nicht mehr anders möglich ist. 594 Fußenegqer: Ich bin ganz einverstanden; wenn sie das Recht haben, sollen sie es behaupten, ich sage gegen das Recht nichts. Ich sage nur, die Anforderung finde ich unbillig; Feldkirch ist so reich als Dornbirn. Ganahl: lieber den Reichthum wollen wir nicht rechten. Landeshauptmann: Ich bitte bei der Sache zu bleiben. Ganahl: H. Fußenegger sagt, wenn wir das Recht haben, so habe er nichts dagegen; wir haben durch die vorgelesenen Akten gezeigt, daß wir dieses Recht haben, u. ich möchte, die Hh. aufmerksam machen, daß wir nicht mehr thun können, als durch Akten den Beweis liefern, daß wir das Recht haben u. von jeher gehabt haben. (Seite 539)--------------------------------- ------- ----------- -----------------------------------------------------------Fusseneaaer: Dieses Recht ist aber durch die' verschiedenen Abweisungen sehr in Zweifel gezogen u. ohne Grund wird dieses doch nicht geschehen sein. Wohlwend: Das ist eben der heikle Punkt, den ich früher berührte; ich glaube auch, daß der Landtag nicht befugt ist über dieses Recht zu entscheiden. Wenn aber der Landtag, nachdem Feldkirch das Recht dargelegt u. die ununterbrochene Uebung dieses Rechtes ausgewiesen hat, durch seine Nichtbeistimmung eine derartige Entscheidung treffen will, so wirft er der Stadt Feldkirch einen Prozeß an den Hals u. das kann unmöglich der richtige Standpunkt des Landtages sein. Ganahl: Ich muß die h. Versammlg. aufmerksam machen, daß es sich nicht um den Fortbezug des Rechtes handelt, sondern nur darum, daß uns bewilliget werde die Rückstände einzuziehen. Wenn es sich um den Fortbezug handeln würde, dann würde ich sagen, da hat der Landtag noch einmal reiflich zu erwägen, was zu thun sei; aber weil es sich nur darum handelt die Rückstände einzuziehen, glaube ich sollte der Landtag keinen Anstand nehmen dieses auszusprechen. Landeshauptmann: Verlangt Jemand die Debatte über einverstanden, zu diesen sprechen? Gegenstand Ist zu die h. Versammlg. schließen? Hat H. Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Riedl: Ich habe in dieser Beziehung noch mehreres zu bemerken. In erster Linie was das Recht zum Umgeldbezug u. den Fleischtaxen anbelangt, welche die Stadt Feldkrich anspricht. Diese Rechte sind zweierlei. Privatrechte oder politische Steuerbezugsrechte. Was die Privatrechte anbelangt, so hat das Comite schon in seinem Berichte hervorgehoben, daß die der Stadt Feldkirch nach alten Urkunden zustehenden Privilegien erloschen sind u. zwar deßwegen, weil Feldkirch es unterlassen hat nach den bestehenden Directiven um Erneuerung dieser Privilegien anzusuchen beim Regierungsantritte Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand u. Franz Josef. Ferner ist schon im Comite-Bericht erwähnt worden, wie eine kaiserl. Verordnung vom J. 1829 alle 595 Umgeldprivats-Bezugsrechte aufgehoben hat, wie §. 2 dieser kaiserl. Verordnung ausdrücklich sagt. Dieses hat auch der Magistrat von Feldkirch in seinem bezüglichen Einschreiten um Bewilligung dieser Verzehrungssteuerumlage ausdrücklich zugestanden; es kann daher hinsichtlich der Rechtsfrage kein Zweifel obwalten, daß keine alten Rechte Stadt die Feldkirch zum Fortbezuge Verzehrungssteuerzuschläge der ermächtigen. Was nun die politischen Steuerbezugsrechte anbelangt, so sind diese in der kaiserl. Verordnung v. J. 1829 §. 3 den Gemeinden eingeräumt; es heißt nämlich, daß sie an Stelle des bisherigen Umgeldes dort, wo sie selbes bezogen haben, Verzehrungssteuerzuschläge ausschreiben können. Seit dieser Kaiserl. Verordnung v. J. 1829 sind aber andere Gesetze erschienen; nämlich das Gemde. Gesetz vom J. 1849 noch gegenwärtig in Kraft u. Wirkung, welches ausdrücklich feststellt, (Seite 540)-------------------------------- --------------- ------------------------------------------------------------------ daß wenn solche Verzehrungssteuerzuschläge ein gewisses Prozenten-Ausmaß überschreiten, nur durch ein Landesgesetz der Gmde. hiezu die Bewilligung ertheilt werden kann u. daß, bevor die Gmde. Vorstehung oder der Magistrat berechtiget ist um Erwirkung eines solchen Landesgesetzes einzuschreiten, er vorerst eine Gemdeversammlung einberufen u. in solcher von sämmtlichen Stimmberechtigten darüber mit „Ja" oder „Nein" abstimmen lasse, ob Einzuschreiten sei um Ewirkung eines solchen Landesgesetzes. Diese klare gesetzliche Vorschrift hat der Stadtmagistrat von Feldkirch in sämmtlichen vorliegenden Einschreiten um Verzehrungssteuerzuschläge ganz ignorirt, desswegen konnte auch das Comite auf die Gewährung des diesfälligen Einschreitens durchaus nicht eingehen, sondern mußte vielmehr die Abweisung desselben dem h. Landtag anempfehlen. H. Ganahl hat insbesondere angeführt, daß die Berichte des Politischen Bezirksamtes in Feldkirch in derselben Angelegenheit im J. 1861 u. 1862 einander widersprechen, indem im J. 1861 das pol. Bez. Amt Feldkirch auf Abweisung anno 1862 aber auf Bewilligung zur Behebung dieser alten Verzehrungssteuer-Umlags-Rückstände angetragen hat. Ich finde es nicht in meiner Pflicht diesfalls die Differenz in den bezüglichen Einschreiten oder Berichten des Bezirksamtes Feldkirch zu rechtfertigen; ich muß aber bezüglich des letzten Berichtes dieses Bezirksamtes, der zu Gunsten der Stadt Feldkirch lautet, nur das Einzige Bemerken, daß die h. Statthalterei laut Dekret vom 19. Febr. I. Js. No. 2272 die in diesem günstigen Berichte dargelegten Grunde nicht für richtig erkannt, sondern erklärt hat, daß ein Landesgesetz nach der Vorschrift des §. 79 des Gern. Ges. zu erwirken sei. Der h. Landtag wird daher bei seiner Entscheidung nicht den Ausspruch der untersten polit. Instanz, sondern den der polit. Landesstelle vor Augen haben, welcher sich auf das Gesetz stützt, während der Bericht des Bez. Amtes Feldkirch nur Nützlichkeitsgründe 596 berücksichtiget. H. Ganahl hat weiter betont, daß im J. 1825 das Landesguberniüm zu Gunsten der Stadt Feldkrich gegen die Gewerbetreibenden Metzger u. Wirthe dieser Stadt eine Entscheidung gefällt u. ausdrücklich das Recht, solche Verzehrungssteuerzuschläge auszusprechen, aufrecht erhalten habe; aber er scheint übersehen zu haben, daß wir uns gegenwärtig nicht mehr in den Verhältnissen des J. 1825 befinden; seit dieser Zeit ist dieses Recht durch die kaiserl. Verordnung v. J. 1829, §. 2 aufgehoben u. das weitere Recht, welches den Gmden. nach §. 3 dieses Gesetzes zusteht durch das Gemde. Gesetz v. 1849 an gewisse Schranken gebunden, welche zu überschreiten weder im Befugnisse des Comite noch des Landtags liegen würde, indem hier klar die Abstimmung aller stimmberechtigten Gmdeglieder vorgeschrieben ist als unverläßliche Bedingung des Einschreitens zu einem Landesgesetze. Zudem kommt, daß anno 1829 die Vermögenssteuer in Feldkirch nicht bestand; wäre die Vermögenssteuer damals auf die nach dem Statute v. 1845 festgesetzte Weise bestanden, so würde unzweifelhaft das Landesgubernium eine solche Entscheidung nicht gefällt haben. (Seite 541) —-— --------------- -— —------------------------------------ —- — Ferner muß im Hinblicke auf die in Feldkirch bestehende Vermögenssteuer u. auf §. 1 des Vermögenssteuerstatutes noch darauf hingewiesen werden, daß gerade jene Gewerbetreibenden welche neuerdings mit Verzehrungssteuerzuschlägen belegt werden sollen bereits in die Vermögenssteuer einbezogen sind, daher sie dießfalls einer doppelten Besteuerung unterzogen würden. Endlich muß der Ansicht des H. Ganahl entgegen getreten werden, wonach er gegen die Natur einer Consumtions-Steuer behauptet, daß allfällige Nachlässe an solchen Verzehrungssteuerzuschlägen nur den Gewerbetreibenden allein, nicht aber dem Publikum zu Gute kommen, es sich also nur handle um das Interesse von wenigen Bräuern, Bäckern u. Wirthen, nicht aber um das Interesse des Publikums. Jeder der die Natur der Consumtions-Steuer kennt, wird wissen, daß sie indirekte Steuern sind, daß sie wohl in erster Linie von den Gewerbetreibenden, in letzter Linie aber vom Publikum getragen werden. Glaubt die Stadt Feldkirch ungeachtet dieser Auseinandersetzung noch Privatrechtstitel auf den Bezug von Verzehrungssteuerzuschlägen zu haben, welche nach dem Erachten des Comite aber nicht mehr zu Recht bestehen, oder jedenfalls höchst zweifelhafter Natur sind, so bleibt es unbenommen, dann im ordentlichen Rechtswege diese zur Geltung zu bringen. Aus diesen Gründen muß ich den h. Landtag dringend ersuchen, den Anträgen des Comites gegen das Gesuch der Stadt Feldkirch beizutreten. Ganahl: Ich bitte um's Wort. Landeshauptmann: Ich kann kein Wort mehr ertheilen, die Debatte ist geschlossen. 597 Ganahl: Ich wünsche als Antragsteller zu sprechen. Landeshauptmann: Das habe ich nicht bemerkt, ich bitte mir den Antrag zu übergeben. Ich werde dann über diesen Antrag eine besondere Debatte eröffnen. Der Antrag des Comites über das Gesuch der Stadt Feldkirch um Localzuschläge zur Verzehrungssteuer auf Wein u. Fleisch u. für das J. 1861 u. 1862 mittelst einer Pauschalsumme geht dahin, dieses Gesuch in folgender Weise zu verbescheiden: „Der h. Landtag wolle dieses Gesuch als gegen das Patent vom 2. Juli 1829 u. gegen §. 79 des Gmde.-Gesetzes vom J. 1849 verstoßend, u. gegen die Bestimmungen des Statutes, mit welchen die Vermögenssteuer in Feldkirch eingeführt wurde, laufend zurückweisen." Ich bitte nun um Abstimmung über diesen Antrag des Ausschusses. (Majorität) Es liegt dann neuerdings ein Gesuch der Stadt Feldkirch vor, die Verzehrungssteuer von Fleisch für die J. 1859/60 u. 1860/61 zur verfassungsmäßigen Verhandlung zu bringen u. da geht der Antrag des Ausschusses dahin, dem Magistrate dieses Gesuch zur Erfüllung der Vorschrift des §. 79 des Gmdegesetzes vom 17. März 1849 zurückzustellen. Die Herrn, welche mit diesem Antrag ... Ganahl: Ich bitte um’s Wort. Ich glaube mein Antrag steht in Verbindung (Seite 542) — ---------------- —---------------------- — ----------------------------------------------- —-------- mit dem Antrag des Ausschusses, er geht aber etwas weiter, ich bitte gefälligst mir zu erlauben, ihn vorlesen zu dürfen; der Antrag lautet: „Der h. Landtag wolle ... einzuleiten." Landeshauptmann: Lieber diesen Antrag ist bisher noch nicht gesprochen worden; ich eröffne nun die Debatte über denselben. Riedl: Ich bitte ums Wort. Es muß dem Stadtmagistrat Angesichts des noch gegegenwärtig in Kraft bestehenden Gemdegesetzes v. 1849 das Recht offen stehen, wenn er Umlagen auf die I. f. Verzehrungssteuer auszuschreiben gedenkt u. die diesfalls festgesetzten Bestimmungen des §. 79 erfüllt, das darin vorgeschriebene Abstimmungsprotokoll aller Wahlberechtigten beibringt u. insbesondere diese Umlage nicht in einer Pauschalsumme, sondern nach Prozenten der I. f. Verzehrungssteuer ausdrückt, diesfalls um das erforderliche Landesgesetz einzuschreiten; wenn also der Stadtmagistrat sein Gesuch um solche Zuschläge für das Jahr 1861 u. 1862, welches gerade zuvor vom h. Landtag zurückgewiesen worden ist, nach den gesetzt. Bestimmungen neuerdings instruirt, kann ihm, nach meiner Ansicht, welche wahrscheinlich auch die Ansicht des Comites ist, dieses Recht nicht genommen werden. Demungeachtet kann ich mich mit der vom H. Ganahl vorgeschlagenen Stylisirung des Antrages nicht einverstanden erklären, denn dieser, sein Antrag, enthält Worte, die mit der Vorschrift des §. 79 nicht ganz in Harmonie stehen; es kommt darin 598 der Ausdruck vor „sämmfliehe Steuerpflichtige Bürger der Gmde." §. 79 des gegenwärtig in Kraft bestehenden Gesetzes sagt aber ausdrücklich: „sämmtliche Wahlberechtigte der Gmde.“. Wenn also der H. Vorredner dem Worte „Steuerpflichtige Bürger" das Wort „Wahlberechtigte“ substituiren will, so habe ich gegen den Antrag nichts zu erinnern, sonst aber müßte ich auf den Grund der klaren Bestimmungen des §. 79 gegen diesen seinen Antrag mich verwahren. Ganahl: Es wird mir willig oder unwillig nichts anderes übrig bleiben, als das Wort „Wahlberechtigte“ anzunehmen. Riedl: Dann empfehle ich diesen Antrag der Genehmigung des h. Landtages. Landeshauptmann: Der Antrag des Ausschusses u. der, welchen H. Ganahl stellt fallen in gewisser Beziehung zusammen; daß ein Landesgesetz erwirkt werden müsse, ergibt sich durch die Verhandlung von selbst. Es ist also ganz gleichgiltig, ob ich den einen oder andern zur Abstimmung bringe. Hat die Gmde. den vorgeschriebenen Bedingungen Genüge geleistet, dann wird neuerdings die Verhandlung eingeleitet u. an Sr. Majestät das Ansuchen gestellt. Das ist im Grunde auch der Sinn, den hier der Ausschußantrag hat. Indeß will ich den Antrag des H. Ganahl zuerst zur Abstimmung bringen, weil er in einigen Punkten weiter geht, er lautet: „Der h. Landtag wolle ... wahlberechtigte Bürger einzuleiten.“ Jene Hh. welche mit diesem Anträge einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen) Nun ist auch das Gesuch worauf (Seite 543)--------- ------------------- - -------------------------------------------------------------- —----------------sich der Bericht des Ausschusses bezieht erledigt. Riedl: Es kommt nun noch der Comite Bericht u. der dießfällige Antrag bezüglich der Vorstellung u. des Recurses der Betheiligten Gewerbetreibenden vorzutragen. (Wird vom H. Riedl vorgelesen) Das Comite beantragt, daß diese Eingabe mit folgendem Bescheide zurückgestellt werden solle: „Nachdem zufolge Landtagsbeschlusses vom 7. März I. Js. dem Gesuche des Stadtmagistrates Feldkirch um Bewilligung zum Bezüge eines Verzehrungssteuer-Pauschalzuschlages auf das Fleisch für das Verwaltungsjahr 1861 u. 1862 im Betrage von 832 fl 50 kr Ö. W. vor der Hand keine Folge gegeben wurde, so erledigt sich hierdurch die gegen dieses Gesuch gerichtete gegenständliche Vorstellung.“ Landeshauptmann: Die Hh., welche diesem Antrag beistimmen, wollen sich erheben. (Majorität) Riedl: Vorstellung der Bierbrauer in Feldkirch gegen die vom Stadtmagistrat Feldkirch nachgesuchte Bewilligung zur Behebung eines Local-Verzehrungssteuerzuschlages auf Bier. (Wurde verlesen) - Das Comite beantragt, daß diese Eingabe mit folgendem Bescheide zurückgestellt werden solle: „1. Gesuchsteller führen an, daß dem Landtag 599 eine Bitte des Stadtmagistrates Feldkirch um Bewilligung zur Behebung eines Zuschlages zur Biersteuer zur Entscheidung vorliege. Diesfalls befinden sich dieselben im Irrthum, indem bis zur Stunde keine solche Bitte beim Landtag eingebracht worden ist. Es entfällt daher auch für jetzt die gegenständliche gegen diese Bitte gerichtete Vorstellung. Sollte späterhin dieser Gegenstand an den Landtag zur Verhandlung gelangen, so steht es frei die erwähnte Vorstellung wieder anher vorzulegen.“ Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung von Seite der h. Versammlg. erfolgt, so werde ich das Gesuch der Bierbrauer von Feldkirch in diesem Sinne Vorbescheiden lassen. - Es ist also als angenommen zu betrachten. - Fernerer Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der Bericht des Comite über den von der Gemde. Altenstadt beantragten Tausch eines Grundstückes mit Katharina Breuß Wittwe Stark. (Vom H. Schriftführer verlesen) Findet Jemand etwas darüber zu bemerken? Da von keiner Seite eine Bemerkung erhoben wird, so ersuche ich die h. Versammlung darüber abzustimmen, ob sie diesen zwischen der Gmde. Altenstadt u. Katharina Breuß unter dem 17. d. M. bereits abgeschlossenen Tauschvertrag die Genehmigung zur ertheilen gedenkt. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) - Weiterer Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der Comite Bericht über das Gesuch der Gemde. Nenzing um Bewilligung zum Verkaufe von Gmde.-Gründen in Bäschling. (Wurde vom H. Abg. Riedl abgelsesen) Hat Niemand etwas zu bemerken? Der Antrag lautet: „Der h. Landtag wolle diesem Verkaufe seine Genehmigung ertheilen.“ Da Niemand etwas zu bemerken findet, bitte ich um Abstimmung über diesen Antrag. (Angenommen) - Comite Bericht über das Gesuch der Gemde. Lustenau um Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens (Seite 544)--------------------------------------- --------------------------------------------------------- ------------ —- von 3000 fl zur Herstellung eines innern Binnendammes u. um Bewilligung den durch die Dammherstellung zu gewinnenden Boden veräußern, u. den Erlös hiefür zum Baue eines neuen Armenhauses verwenden zu dürfen.“ (Wird vom H. Schriftführer verlesen) Will Jemand das Wort in dieser Sache ergreifen? - Ich bringe nun den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin lautet: „Ein hoher Landtag wolle beschließen, die Gmde. Lustenau habe, insoferne selbe auf ihrem diesfalls gestellten Ansuchen beharren will: a) zur Beurtheilung nach §. 80 des Gmde. Gesetzes v. J. 1849 die jährlichen ordentlichen Einkünfte der Gmde. unter Vorlage der letzten erledigten Rechnung, u. b) eine Schätzung des zur Veräußerung beantragten Bodens nachträglich nachzuweisen, vorzulegen.“ Jene Hh., welche diesem Antrag beistimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen) Nun kommt der selbständige Antrag des H. Abg. Riedl auf Abänderung des §. 9 der L. O. auf Grund des §. 43 derselben, dieser 600 selbständige Antrag lautet: „Die Landtagsabgeordneten haben bei ihrem Eintritt in den Landtag Treue u. Gehorsam dem Kaiser, Treue u. unverbrüchliche Festhaltung an der Reichs- u. Landesverfassung, Beobachtung der Gesetze u. gewissenhafte Erfüllung ihrer Pfichten in die Hände des Landeshauptmannes, dieser aber in die Hände des I. f. Kommissärs endlich zu geloben.“ H. Riedl hat das Wort zur Begründung dieses Antrages. Riedl: Nachdem die h. Versammlung schon bei Berathung des §. 23 des Gern. Gesetzes sich dafür entschieden hat, daß der Gmdevorstand nach dieser Formel das eidliche Gelöbniß zu leisten hat, muß um so mehr der Landtagsabgeordnete als Hüter u. Wächter der Verfassung nach dieser Formel dieses Gelöbniß leisten. Ich glaube dießfalls keine weitere Begründung Angesichts dieses Landtagsbeschlusses beifügen zu müssen. Im Hinblick auf diesen Landtagsbeschluß aber welcher die Worte statt „endlich" an Eidesstatt angenommen hat, modifiziere ich auch diesen meinen selbständigen Antrag dahin, daß statt „endlich“ „an Eidesstatt“ gesetzt werde, um so den dermaligen Ansichten des h. Landtages diesen Antrag zu accommodiren. Landeshauptmann: Wünscht Jemand darüber zu sprechen? Ich mache die h. Versammlung aufmerksam, daß im Falle der Antrag des H. Riedl angenommen werden wollte, wir die Zustimmung wenigstens von 2/3tel der Anwesenden nöthig haben nach §. 37 unserer Landesordnung. - Jene Hh. welche dem Antrag des H. Riedl, der eben vorgelesen wurde, folge geben, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen mit mehr als 2/3 Stimmen) - Die heutige Tagesordnung haben wir nun erledigt; ich werde veranlassen, daß die heute eingebrachten selbständigen Anträge des H. Ganahl wegen Einführung der Schwurgerichte u. den des H. Wohlwend, deß zur Verminderung der Staatsauslagen bei Stellung der Miltitärpflichtigen die Beikunft von ferne hergerufener Commissäre wegzufallen habe, zur Einsicht der Hh. auf ihre Pulte aufgelegt werden. (Seife 545) —- -------------- ------------------------------------------------------------------------------------------- Ferner ersuche ich die Hh. des Landesausschusses daß heute 4 Uhr Nachmittags in der Landtagskanzlei sich gefälligst einfinden zu wollen um über einige Gegenstände zu berathen. Wir haben nun noch eine Wahl vorzunehmen u. zugleich muß ich auch ersuchen an die Stelle des Hochw. Bischofes, welcher mit Urlaub auf unbestimmte Zeit abwesend u. Miglied jenes Comite ist, welches über das Gesuch mehrerer Gemden um Marktbewilligung für Thüringen Bericht zu erstatten hat, ein anderes Ausschußmitglied zu wählen. Dieses Comite besteht gegenwärtig nur mehr aus 2 Mitgleidern, nämlich den Hh. Riedl und Berti; ferner ersuche ich das Brandassekuranz-Comite nach der Sitzung im Vorzimmer einige Zeit zu verweilen, um zur Wahl eines Obmannes zu schreiten. Die Wahl, welche jetzt zunächst bevorsteht, bezieht sich aufs Comite, welches eingesetzt 601 werden soll, um über den Entwurf der Instruktion zur Revision des Grundsteuerkatasters Bericht zu erstatten. Es ist der Vorschlag gemacht worden, daß dieses Comite aus 5 Mitgliedern zu bestehen habe; ich bitte mir daher 7 zu bezeichnen. (Wird die Wahl vorgenommen) Ich bitte den H. Fussenegger des Scrutinium zu halten u. den H. Bertschler die Gegenliste zu führen. - Es sind 15 Stimmzettel abgegeben worden, die absolute Majorität ist also 8. Wir haben folgendes Resultat erhalten: H. Schedler hat 12 Stimmen, H. Riedl ebenfalls 12, H. Egender 10, H. Fussenegger 9, H. Ganahl u. Bertschler haben 8 St. Hier ist noch durch das Los zu entscheiden, wer von ihnen beiden als Ausschuß- u. welcher als Ersatzmann einzutreten hat. Die nächstfolgenden Stimmen erhielten: die Hh. Mutter u. Wachter je 7, H. Neyer 6, H. Ender 5, H. Schneider 4, H. Drexel 4, H. Wohlwend 4, H. Berti 4, H. Hirschbühl 3 u. H. Feurstein 2 Stimmen. Wir haben nun noch einen Ersatzmann zu wählen. (Die Wahl wird vorgenommen) Ich bitte den H. Fussenegger u. H. Berschtier wieder das Scrutinium zu halten. Es sind 16 Stimmzettel abgegeben worden, da aber eine Stimme auf H. Ganahl u. eine auf H. Bertschler, die schon gewählt sind, wegfallen, so bleiben nur mehr 14. Die absolute Stimmenmehrheit ist wieder 8, u. wir haben nur 6 erhalten, nämich H. Wachter erhielt 6, H. Schneider 2, H. Mutter 2, die übrigen Hh. als: Neyer, Berti, Wohlwend u. Feuerstein haben nur eine erhalten. Ich bitte daher die Wahl neuerdings vorzunehmen, doch zuerst müssen wir noch zwischen den Hh. Schneider u. Mutter das Los haben, wer von Ihnen in die engere Wahl kommt. (Das Los fällt auf H. Mutter) Wir haben nun zwischen dem H. Mutter u. Wachter zu entscheiden. (Die Wahl vorgenommen) Es sind 16 Stimmzetel, also 9 die Majorität. H. Wachter hat 12 St. erhalten. Wir haben nun das Los zu heben zwischen H. Ganahl u. Bertschler, wer von ihnen als Ausschußmann einzutreten hat. (Das Los trifft H. Ganahl) Der Ausschuß besteht also aus den Hh. Schedler, Riedl, Egender, Fussenegger u. Ganahl; als Ersatzmänner sind bestimmt die Hh. Bertschler u. Wachter. Ich bitte nun ebenfalls um die (Seife 546)----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wahl eines Mitgliedes in das Comite, welches durch die Entfernung des Hochw. Bischofes beschlußunfähig wurde. Ganahl: Ich bitte, was hat dieses Comite zu besorgen. Landeshauptmann: Dieses Comite war beauftragt worden zur Prüfung des Gesuches der Stadt Feldkirch um Bewilligung eines Zuschlages auf die Verzehrungssteuergegenstände u. diesem Comite ist auch das Gesuch der Gmde. Thüringen u. mehrerer anderer Gmden. um Bwilligung von Frühlingsmärkten überwiesen worden. - Vornahme der Wahl. - Ich bitte wieder den H. Fussenegger das Scrutinium zu halten, u. den H. Bertschler die Gegenliste zu führen. Es sind 16 Stimmzettel aber wir 602 haben leider keine Majorität erhalten; H. Bertschler hat 7, H. Mutter 4, H. Neyer 2, die Hh. Wohlwend, Schedler u. Fussenegger je 1 Stimme. Ich bitte also um eine neue Wahl. H. Fussenegger u. H. Bertschler wollen wieder srutiniren. H. Bertschler hat 9 St., Mutter 4, Neyer 2, Schedler 1 Stimme erhalten. H. Bertschler ist also als Mitglied gewählt. Ich ersuche dieses Comite, sich gleich nach der Sitzung zu versammeln u. sich zu constituiren. Für heute sind die Gegenstände der Tagesordnung erschöpft u. auf die kommende Sitzung beantrage ich zur Verhandlung: den selbständigen Antrag des H. Riedl um Einführung des Vermittleramtes in den Gmden, ferner den selbständigen Antrag des H. Riedl., daß die Finanzbehörde vor Ertheilung des Ehekonsenses an Finanzwachmänner mit der Domizil-Gmde. Rücksprache zu pflegen habe u. erst wenn diese Erhebung zu Gunsten des Finanzwachmannes lautet, zur Ertheilung des Ehekonsenses schreite, dann der selbständige Antrag des H. Riedl um Einführung der bereits in anderen Kronländern bestehenden Ortsgerichten für Rechtsstreitigkeiten von minderem Belange nach der Ministl. Verord. v. 26. Mai 1860. - Den Comite-Bericht über das Gesuch der Gmde. Lech, betreffend die Erwirkung des beantragten Kaufes einer aerarischen Waldparzelle u. um Bewilligung zur Vertheilung der Gmde.-Frohnen nach den Steuern. Weiters Comite-Bericht über das von der Gmde. Dalaas vorgelegte Statut zur Benutzung der Gmde. Waldung Comite-Bericht über die Grundzüge, die sich auf das Heimathsrecht beziehen u. die besonderen Verhältnisse unseres Landes berücksichtigen. Ferner Bericht des Comite über die Reg. Vorlage betreffl. die Einführung des Grundbuches u. in Verbindung mit diesem Comite-Bericht steht der Antrag desselben Comite, daß nach §. 4 des G. Entwurfes von den bereits vorhandenen öffentl. Büchern diejenigen, welche der in der Grundbuchordnung bezeichneten Form im wesentlichen entsprechen, beizubehalten mit u. den Bestimmungen der Grundbuchs-Ordnung in Uebereinstimmung zu bringen. Sollte noch Zeit erübrigen, so werde ich den selbständigen Antrag des H. Wohlwend, welcher der h. Versammlung bereits früher bekannt gegeben wurde, u. dahin lautet, daß der Landesschulfond ein Landesvermögen zu bilden u. der (Seite 547)--------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------Administration des Landesausschusses zu unterliegen habe, zur ßerathung bringen. Ich glaube mit diesen Gegenständen werden wir die kommende Sitzung hinreichend ausfüllen, u. bestimme für die künftige Sitzung Montag 9 Uhr V. M. oder falls sich einige der Hh. entfernen wollten 10 Uhr V. M. Wird dagegen keine Bemerkung gemacht? Fusseneaaer: Ich beantrage 10 Uhr. Landeshauptmann: Somit bleibe ich bei dieser Tagesordnung u. bei Zeitbestimmung, nämlich 10 Uhr u. erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. dieser 603 Schluß 11 % Uhr. 25. Sitzung Am 9. März 1863, Beginn 10 Uhr früh. Gegenwärtige: H. Landeshauptmann Seb. v. Froschauer u. 14 Abgeordnete. Die Hh. Abg. Feuerstein, Hirschbühl, Neyer, Schneider u. Hochw. Bischof im Urlcub. Londeshouotmgnn: Wir sind in beschlußfähiger Anzohl vorhonden u. eröffne die Sitzung. H. Sekretär wird dos Protokoll der früheren verlesen, (obgelesen) Wenn keine Einwendung gegen dos Protokoll erhoben wird, so sehe ich es ols genehmiget cn. - Es ist genehmiget. - Ich höbe der h. Versammlg. mitzutheilen, daß heute Nachmittags 3 Uhr das Comite zur Berathung der Schießstandsordnung u. morgen 9 Uhr früh das Comite zur Berathung einer Feuerassekuranz-Anstalt für Vorarlberg sich versammeln wird; u. ebenfalls morgen Nachmittags 3 Uhr wird sich das Comite versammeln, welches über den Steuerkataster Bericht zu erstatten hat. Dem H. Schneider habe ich Urlaub ertheilt; H. Neyer hat sich ebenfalls mit Urlaub entfernt; H. Feuerstein hat die Bitte an mich gestellt, ihm bis Freitag Abends Urlaub zu ertheilen. Nachdem diese Urlaubsbewilligung meine Ermächtigung überschreitet, bitte ich die h. Versammlung sich zu erklären, ob sie dieser Urlaubsbewilligung beitrete; ich bitte um Abstimmung. - Sie ist also ertheilt worden. - Ich erlaube mir das Comite, welches zusammengesetzt wurde um über die Forstverhältnisse Vorarlbergs Bericht zu erstatten, einzuladen, den Bericht baldmöglichst vorzubereiten, denn wir nähern uns dem Schlüsse der diesjährigen Sitzungen. Wir gehen nun über zu den Gegenständen der heutigen Tagesordnung u. in erster Linie zum Anfrage des H. Abg. Riedl, betreffend die Einführung eines Vermittleramtes in den Gmden. Ich ertheile dem H. Riedl zur Begründung seines Antrages das Wort. Riedl: In Betreff dieses von mir gestellten Antrages habe ich zur Begründung desselben nur Weniges zu bemerken. In Gemäßheit des §. 36 der Gmde.(Seite 548) —-------------- -— ------------- —— —— -------- ---------------- ------------------- Ordg., welcher § von dem h. Landtag in der Fassung angenommen worden ist; daß durch ein Landesgesetz des Statut über das Vergleichsverfahren in jeder Gmde, durch von dem Ausschüsse gewählte Vertrauensmänner festgesetzt werden soll, habe ich Übereinstimmung mit den Grundsätzen unserer Gerichtsordnung; insbesondere des 4^/ i'fawQ*/\ fatAAnw/ y -í^»^AA^!¡ 4 /t^A AbA/ 9^) i 7 A Af /i' // ‘ ■4^t>^b^i)f‘ ¿www'' y/An/ A" f ^A^A? A^ /A/¡ G ' f AmJ¡¿ tyídfyp). -^^¡A^tAñ-^A — A^ AAAS*- A/hí.^' Á¡I/ //-y// 1 /"/// , J « ¡I , 'ty/>^/¡H-tl/rf t A¿*t4/ ¿J-frj . 4^ ■l'l^ .. - 4^ /ffalfV'fäA' *%*! '/¿fí< ÁAA -jAAit/*A¡ M /fa ^¡/mJ u y . JM-WWl ;/vLtd*A y^nw Ai/ ' /rtwyíM -^, -n^ d^ÚíAA^ ’ A O -i^ ¿A /wWMtoM /^kA/’/’çAïfyAtAdïw) A^wA/a -■¡i a