18630311_lts026

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Letzte Änderung 07.08.2021, 10:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp01,lts1863,lt1863
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

630 Ansuchen um Beisteuer aus dem Landesfonde. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß 12’Z> Uhr. 26. Sitzung. Am 11. März 1863. Beginn um 9 Uhr früh. Gegenwärtige: H. Landeshauptmann Seb. v. Froschauer und sämmtl. Mitglieder des Vorarlberger Landtags mit Ausnahme der Hh. Hochw. Bischof, Neyer, Hirschbühl (beurlaubt) u. Mutter (abwesend). Im Beisein des I. f. H. Kommissär H. Franz Ritter v. Barth. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet: das Protokoll der vorhergehenden wird ihnen verlesen. (H. Schriftführer liest dasselbe) Wenn keine Bemerkung erhoben wird, nehme ich es als genehmiget an. - Es ist genehmiget. - Ich habe der h. Versammlung zur Kenntniß zu bringen, daß heute nachmittags 2 Uhr das Comite zur Berathung über die Revision des Grundsteuerkatasters sich versammeln wird u. um 3 Uhr das Comite zur Berathung über die Brandassekuranz u. um 5 Uhr das Comite, welches Bericht zu erstatten hat über die Einführung der Gerichtsanwälte. Wir kommen zum ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung u. dieser betrifft das Gesuch, welches von den Hh. Spieler u. Ender betreffend die Rheinkorrektion überreicht wurde u. die Gesuche der Gmden. Fussach u. Hard, (Seife 572) —------------------------------------------------------------------------------------- -----------------------enthaltend die Gegenvorstellungen gegen die beantragte Rheinkorrektion, eingebracht vom H. Widmer. Hat einer der Hh. in dieser Beziehung Vorschläge zu machen. Spieler: Ich bitte um das Wort. Wir erwarteten in gegenwärtiger Session eine Reg. Vorlage betreffend die Rheinkorrektion; sie ist aber leider nicht eingetroffen. Nun wenn die geehrten Hh. Abgeordnete an der Dringlichkeit der Rheinkorrektion keinen Zweifel haben, so möchte ich meinen ersten Antrag vom 28. Jänner d. J. dahin lautend: es wolle ein Comite zur Erhebung an Ort u. Stelle u. Berichterstattung gewählt werden, zurücknehmen, weil ein zweiter Antrag da ist, der auch die Dringlichkeit u. Nothwendigkeit der h. Staatsverwaltung empfiehlt, an den ich mich angeschlossen u. ihn somit auch dem h. Landtag empfehle. Ich hätte zugleich an den I. f. H. Kommissär 631 diesfalls die Frage zu richten, in wie weit das Stadium bei der h. Regierung in Beziehung auf die Rheinkorrektion steht. Landest. Kommissär: Was die Rheinkorrektion betrifft, ist Ihnen, meine Herren! selbst bekannt, daß nämlich mehrere Hydro-Techniker u. namentlich auch der Vorarlberg angehörige Ingenieur Meusburger die ganze Strecke des Rheins durchgegangen haben u. ihr Gutachten niedergelegt haben u. dieses Gutachten ist in die Hände derjenigen beiden Techniker gegangen, welche berufen sind das ganze Operat dem h. Ministerium vorzulegen. In diesem Stadium befindet sich ungefähr seit Ende Oktober die Verhandlung u. es dürfte dieses Gutachten bereits dem h. Ministerium übergeben worden sein, oder in Kürze übergeben werden, es ist daher vor der Hand von Seite der Statthalterei in Innsbruck nichts vorzukehren. Wenn aber dieser Dringlichkeitsantrag u. die Bitte der betreffenden Gemeinden an die Statthalterei durch den Landesausschuß gelangen wird, so wird die Statthalterei nicht anstehen, diese Bitte dem h. Ministerium vorzulegen u. um Betreibung der Angelegenheit zu ersuchen. Daß übrigens die bezügl. Reg. Vorlage zugesichert wude, ist dem h. Landtag ohnedieß bekannt; es wird jedoch in dieser Session schwerlich mehr die Vorlage dieses Projektes, das von großer Wichtigkeit ist, u. zeitraubende Beurtheilungen verlangt, stattfinden können. Uebrigens können die Hh. überzeugt sein, daß Sr. Durchlaucht, der H. Fürst-Statthalter u. die Statthalterei diesen Gegenstand nie aus dem Auge verloren haben in Berücksichtigung der großen Bedeutung, welche derselbe für das Wohl des Landes hat. - Ender: Ich möchte bloß bitten die Eingabe vom 3. März vorlesen zu lassen, sie ist sehr kurz u. handelt einzig u. allein um den Zwecke: „Der h. Landtag möchte sich dahin aussprechen, die Rheinkorrektion sei eine dringende Angelegenheit, möchte daher zu Beförderung befürwortet werden“, ich werde die weitere Begründung nachher vorbringen. (Seite 573)----------------------------------------------------------------------------------------- ------------------ —Landeshauptmann: Ich werde sie vorlesen lassen. - Ich habe der h. Versammlung zu bemerken, daß im vorigen Jahre von der h. Statthalterei dem Landesausschusse mitgetheilt wude, daß die Angelegenheit der Rhein-Correction, ohne früher den Landtag oder Landesausschuß vernommen zu haben nicht vor sich gehen werde. (H. Schriftführer liest die Eingabe vor) Ender: Mit dieser Eingabe wollen wir einzig bezwecken, der h. Landtag wolle sich dahin aussprechen, die Rheinkorrektion sei eine dringende Angelegenheit, weil jede Verzögerung den Rheingemeinden große Gefahr bringen würde, läßt sich nicht bezweifeln, wenn wir betrachten, wie hoch das Flußbett gegenwärtig schon steht, besonders in den obern Rheingegenden, wo innerhalb 30 Jahren das Rheinbett sich um 632 mehr als 8 Fuß erhoben hat, daher das Flußbett gegenwärtig weit höher steht, als das daneben liegende Flachland. Möge man daher bedenken, ob es noch lange möglich sei den Rhein, besonders weil er so viele Krümmungen hat, noch länger in seinem Gebiethe zu erhalten! Diese künstliche Eindämmung kann unmöglich länger mehr bestehen u. die Rheingegenden werden offenbar dem gänzlichen Untergange preisgegeben, wenn dieses noch länger dauern sollte. Die 2 großen Krümmungen von Griesern bis Lustenau (Hohenemser Bucht), dann die Krümmung von Brugg bis Gaißau (der sogenannte Eselsschwanz) sind die Hauptursachen warum der Rhein das Gerolle oder den Schoder nicht in den See bringen kann, daher bleibt nichts anderes übrig, als das der Schoder in Folge der Krümmungen liegen bleibt, sich immer mehr u. mehr erhebt, ja hoch aufthürmen muß, wie die Beispiele, die vorhanden sind, leider nur zu deutlich zeigen. Daher ist kein anderes Mittel, als diese 2 großen Krümmungen abzuschneiden u. für alle obern Rheingegenden bis Ragaz hinauf ist es unbedingt nothwendig, daß der Durchstich bei Griesern in Ausführung gebracht werde, denn wenn der Durchstich unten erfolgen würde, so wäre für die obern Gmden. gar nichts gewonnen, denn die großartigen Krümmungen bei der sogenannten Hohenemser Bucht würden das Gerolle nicht weiter lassen u. es würde sich dasselbe immer wieder so aufthürmen, wie es jetzt der Fall ist. Betrachte man das große Elend, welches diesen Rheingegenden bevorsteht; wir wollen nur annehmen, wenn in den Gmden. Koblach, Mäder, Götzis, Altach, Hohenems ein Rheinausbruch stattfinden würde; mit welcher Wucht würde der ganze Strom auf die tiefer gelegenen Gründe hereinströmen! Der ganze Rhein müßte sich hereinziehen u. die Folge davon wäre, daß der Strom nicht nur über diese Ortschaften herab sich ausdehnte, sondern er würde sich auch über die Gmden. Lustenau, Fussach u. Hard ausdehnen, der Unterschied wäre nur der, daß es bei den obern Gmden., wo der Austritt stattfinden würde, Grund u. Boden unabweislich mit sich fortreißen, während es in den untern (Seite 574)----------------------------------------------------------------------------------------------- -—-—-— Gemeinden großartigen Schaden durch Vernichtung der Feldfrüchte u. Verderbung des Grund u. Bodens anrichten würde. Man soll etwas nicht glauben, daß solche Einbrüche, wie sie in den Jahren 1817 u. 1821 vorkommen bei der sogenannten Seelacke wieder in den Rhein hinausgeschoben werden könnte, die Beweise liegen so nahe, daß gegenwärtig, wenn der Rhein hoch steht, die Lustenauer bei dieser Seelacke sogar einen Damm auf der Strasse aufwerfen müssen, damit ihnen die hinterliegenden Gewässer nicht auf den Rücken herabkommen. Bedenkt man nun, wenn der ganze Rheinstrom im Rücken auf sie losströmen würde, so könnte man natürlicher Weise denselben nicht mehr bei der Seelacke in sein Beet hineinbringen; dieses sei nur zum 633 Beweise gesagt, daß der ganze Rheinstrom sich bis auf Hard u. Fussach ausdehnen müßte; dagegen wäre es nicht so, wie die untern Gmden, es befürchten, wenn der Rhein in möglichst gerader Richtung genommen würde. Denn ein Fluß welcher in möglichst gerader Richtung genommen würde, bringt nie einen Schaden mehr; der Unterhalt ist auch sehr leicht u. das Geschiebe würde es sehr leicht von Zeit zu Zeit bis in die Tiefe des Bodensees abzuführen ohne daß irgend einer Gmde. Schaden zugefügt oder Rheinbrüche in der Folge zu besorgen wären. Nur diese großartigen Krümmungen sind die Ursache, daß diese Rheinausbrüche unabweislich folgen müssen. Ich möchte daher nur bitten, daß der h. Landtag bei der hohen Regierung dahin wirke, daß dieselbe diese Angelegenheit befördere, denn nur ein Jahr Verzug kann den völligen Ruin von mehreren Gmden. mit sich bringen u. die traurigsten Folgen haben. Ich hoffe der h. Landtag werde sich dahin aussprechen, man möchte die h. Regierung angehen, diese Rheinregulierungsangelegenheit so schnell als möglich zur Ausführung zu bringen. Riedl: Der vom H. Spieler u. Ender eingebrachte Antrag die Reg. Vorlage bezüglich der Rheinstromkorrektion zu betreiben, hat eine doppelte Seite. Er hat nämlich einerseits zum Zweck zu bewirken, daß diese Reg. Vorlage in kürzerer Zeit herablange, als sie vielleicht sonst, wenn keine Betreibung geschieht, erfolgt. Andererseits aber geht dieser Antrag noch weiter, indem er sich nicht darauf beschränkt die Regierung zu betreiben, sondern auch schon die Art u. Weise der Ausführung der Rheinkorrektion andeutet, denn es kommt in diesem Antrag der Passus vor: mit besonderer Bedachtnahme auf den projektirten Durchstich bei Griesern, ohne welchen keine auslangende Abhilfe geschafft werden kann. Was nun diesen Passus anbelangt, welcher die Art u. Weise der Ausführung der Rheinkorrektion betrifft, so erfordert dieser Gegenstand eine tief eingehende Berathung u. ich glaube daher, daß, was diesen Theil des Antrages anbelangt, derselbe nicht ohne umfassendes Studium u. eindringliche Berathung durch ein zu bestellendes Comite zur Schlußfassung vor den h. Landtag gebracht werden könne; hingegen was den Dringlichkeitsantrag überhaupt nämlich (Seite 575) —----------------------------------------------------------------------- -------------------------------------mit Hinweglassung dieses Passus anbelangt, daß die h. Regierung angegangen werden solle, die Reg. Vorlage betreffend die Rheinkorrektion baldmöglich herabgelangen zu lassen, so erachte ich, daß dieses im Interesse der Gmde. liegt u. bin damit einverstanden, daß durch den Landesausschuß an die k.k. Statthalterei das erforderliche Ansuchen gestellt werden wolle. Ender: Ich bitte um das Wort. Nachdem der H. Vorredner dargestellt hat, daß dieser Antrag zweierlei Fragen in sich begreife, muß ich mich mit dem ganz einverstanden erklären u. glaube man solle zuerst die Dringlichkeit zur Abstimmung bringen, dann 634 möchte ich beantragen zur Prüfung dieses Antrages, nämlich ob es nothwendig sei, daß auf den Durchstich bei Griesern besonders Bedacht genommen werde, u. allenfalls über die andere Angelegenheiten ein Comite von 5 Mitgliedern zu ernennen; dieses Comite möchte dann gelegentlich die Sache in Augenschein nehmen u. allenfalls, wenn es nothwendig ist, entweder dem Landesausschuß oder bei der nächsten Session dem Landtage Bericht darüber zu erstatten. Landeshauptmann: Die Anträge des H. Spieler u. Ender müssen jedenfalls vorher einer Ausschußberathung unterzogen werden, ich kann daher nur dem Antrag des H. Ender beistimmen, u. erachte, daß zur Prüfung u. Einsichtnahme der vorgelegten Gesuche ein Comite von 5 Mitgliedern bestellt werde, welches noch während der Landtag beisammen ist, in Kürze darüber Bericht zu erstatten hätte. Ender: Ich glaube dieses Comite kann diese Arbeit nicht so leicht ausführen. Es ist das eine sehr wichtige Sache, u. bevor das Comite das Terrain nicht genau kennt, ist es unmöglich, daß es darüber ein richtiges Urtheil abgeben könnte. Ich meine daß die Hh., welche in das Comite gewählt würden, die Abgab des Resultates ihrer Berathungen auf längere Zeit verschieben könnten; denn nach meiner Ansicht ist es unmöglich, daß Jemand der nicht in der Lage ist die Rheingegend zu kennen, wie es bei den meisten dieser Hh. der Fall ist. Spieler: Auf die letzte Bemerkung des H. Abg. Ender muß ich noch beifügen, daß es allerdings besser ist, wenn das Comite sich von dem Terrain der Rheingegend selbst Augenschein nähme, das vielleicht in nächster Zeit in den Monaten Mai u. Juni oder darauf folgend geschehen könnte. Er würde sich dann überzeugen, wie groß das Elend ist u. besonders wenn er selbst gegenwärtig wäre, wenn unglücklicher Weise wiederholt die Sturmglocke angezogen werden müßte; H. Ender hat übrigens die Sache so bedeutend u. tüchtig auseinandergesetzt, daß mir nichts mehr übrig bleibt etwas weiteres beizufügen u. das Einzige habe ich noch zu bemerken rücksichtlich des Wohles des Staates. In Folge mehrerer Eingaben der Rheingemeinden hat der Staat seit 38 Jahren 800.000 Gulden nur paltiativ [?] verbaut, dann kommt auch in der statistischen Uebersicht in diesem Flachlande ein Steuerkapital in Betracht mit (Seite 576)-------------------------------------------------------------------------------------------------------------- — 1.351.898 fl Ö. W. Wenn keine Abhilfe geschieht, so hat der Staat allerdings auch die größte Gefahr u. er wird um die Steuerobjekte kommen, anstatt daß dieselben verbessert u. erhöht werden könnten, somit glaube ich dem h. Landtag nur empfehlen zu können, daß er erstens auf die Dringlichkeit eingeht u. zweitens, daß ein Comite erwählt werde, wie ich es schon in meinem frühem Anträge vom 28. Jänner beantragt habe u. dieses Comite dann zur geneigten Zeit Bericht zu erstatten hätte. 635 Landeshauptmann: Wir sind nur ermächtiget die Comites für die Zeit der Landtags- Session zu erwählen, welches dann noch während dieser Session Bericht zu erstatten hat, oder die Sache an den Landesausschuß zu überweisen, welcher dann diesen Gegenstand der Berathung zu unterziehen hätte. Ender: Dann möchte ich bloß überhaupt den Antrag stellen, der h. Landtag wolle aussprechen, die Rheinkorrektion sei eine dringende Angelegenheit, weil jeder Verzug den Rheinbewohnern große Gefahr bringe; den andern Theil des Antrages glaube ich könnte man vielleicht dem Landesausschuß übertragen, damit er auch noch allenfalls die Verhältnisse näher berücksichtige; jetzt ist es rein unmöglich, daß ein Comite, welches bloß Akten ließt u. wirklich gar keine Lokalkenntniß besitzt, im Stande sei, ein richtiges Gutachten abzugeben. Wenn das Comite aus lauter Rheinbewohnern bestünde, dann ginge es schon an, aber es sind Leute aus dem Bregenzerwald u. Montafon etc., welche die Verhältnisse der Rheingegend gar nicht näher kennen, sollte mit dem andern, nämlich wegen dem Durchstich bei Griesern in der Zwischenzeit von der h. Regierung etwas herabgelangen, daß der Landesausschuß eine direkte Antwort geben müßte, so könnte er dann seine Bemerkungen allenfalls machen, aber ich glaube, daß diese Angelegenheit jedenfalls mit einer Vorlage an den Landtag kommen müsse u. dann ist man in der Lage etwas gründliches u. tüchtiges auszuarbeiten. Landeshauptmann: Ich bitte um Formulirung dieses Antrages. Bei Erledigung des Rechenschaftsberichtes, welchen der Landesausschuß für das vergangene Jahr legte, ist bereits von der h. Versammlung der Beschluß gefaßt worden, es sei die Rheinkorrektion eine Landesangelegenheit u. es sei deßhalb zu jeder Entscheidung ein Landesgesetz nach §. 17 L. O. nöthig. Ich kann mich an den bestimmten Ausdruck nicht gerade erinnern, jedenfalls wird aber diese Angelegenheit vor den Landtag gebracht werden müssen. Zum vorliegenden Gesuche hat H. Ender seinen Antrag auf folgende Weise formulirt: Ein h. Landtag wolle beschließen: Die Rheinkorrektion sei eine dringende Angelegenheit u. der L. Ausschuß werde beauftragt, bei der k. k. Regierung auf Vorlage eines betreffenden Corrections-Entwurfes das Ansuchen zu stellen. Ich bitte die h. Versammlung sich auszusprechen, ob sie diesem Antrag beitrete. Ich bitte um Astimrriung. (Angenommen) (Seite 577)-------—-----------------------------------------------------------------------------------------------------Landeshauptmann: Der 2te Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der selbständige Antrag des h. Abg. Ganahl um Einführung der Schwurgerichte. Ich ertheile H. Ganahl das Wort zur Begründung. Ganahl: Die Einführung der Schwurgerichte ist schon zu wiederholten Malen im Reichsrathe zur Sprache gekommen u. es haben sich die größten Capacitäten dafür 636 ausgesprochen. Im Februar v. Js., als es sich darum handelte noch ausnahmsweise vor dem Erscheinen der neuen Strafprozeßordnung wegen Vergehen in Preßangelegenheiten Schwurgerichte einzuführen sprach sich der Staatsminister dahin aus, die Regierung habe den festen Willen, die Schwurgerichte bald einzuführen, es seien aber darüber noch vorerst die Landtage zu befragen. Nun wissen wir, daß die Landtage in dieser Session nicht befragt worden sind, wir wissen aber auch zugleich, daß die meisten Landtage diesfalls die Initiative ergriffen haben u. daß Anträge gestellt wurden, der h. Landtag wolle beschließen: Die Einführung der Schwurgerichte sei dringende Nothwendigkeit. Ich habe schon einmal Schwurgerichte in unserm Lande gesehen, leider aber waren dieselben nur von kurzer Dauer; die Menschenschlachterei in Paris 1851 hatte die Unterdrückung der Freiheit in jenem Lande zur Folge; die Rückwirkung auf Oesterreich fehlte auch nicht. Wir hatten deßhalb in Folge derselben zu beklagen, daß uns die Verfassung genommen wurde, u. mit der Zurücknahme der Verfassung fielen auch die Schwurgerichte. In einem constitutionellen Lande ist die Errichtung der Schwurgerichte aber eine dringliche Nothwendigkeit. Ich glaube daher, es sei Sache des Landes alles zu thun, damit dieselben baldmöglichst ins Leben gerufen werden. Ich erinnere mich mit Freuden an die Schwurgerichtsverhandlungen in Feldkirch. Es hat mir wohl gethan zu sehen, wie Männer aus dem Volke da saßen, die nicht nach Paragrafen oder Gesetzesstellen ihr Urtheil abzugeben hatten, sondern die nur nach ihrer reinen Ueberzeugung das Schuldig oder Nichtschuldia aussprachen. Ich bin überzeugt, daß solche Institutionen wirklich im hohen Interesse des Landes sind u. wenn ich mich auch leider während der gegenwärtigen Session überzeugen mußte, daß es solche unter uns gibt deren Liberalismus etwas mattherzig ist (O hol), (Ich bediene mich hier eines Ausdruckes des bekannten Reichsrathsabgeordneten Ladislaus Rieger) so glaube ich doch daß keiner unter ihnen sei, der ein erklärter Feind der bürgerlichen Freiheit wäre; denjenigen aber, der sich gegen die Schwurgerichte aussprechen würde, den müßte ich als solchen erklären. Landeshauptmann: Ich bitte in dieser Beziehung den H. Ganahl die Freimuth der Hh. Abgeordneten nicht beinträchtigen zu wollen, jeder wird nach bestem (Seite 578)---------------------------------- ----------------------------------------------------- ---------------- -------- Wissen u. Gewissen urtheilen, wir müssen die Ueberzeugung der andern stets achten. Ganahl: Ich glaubte berechtiget zu sein, die Äußerung zu machen; wir haben das freie Wort, jeder kann sagen was er für gut findet u. sich ausdrücken, wie es ihm um’s Herz ist. Ich glaube es wäre über meinen Antrag ein Comite zu ernennen, welches denselben möglicher Weise etwas mehr ausdehnen könnten, als ich es gethan habe. 637 Landeshauptmann: Stellt H. Ganahl einen Antrag aus wie viel Mitgliedern dieses Comite zu bestehen habe? Ganahl: Wir haben bisher immer 5 Mitglieder gewählt, ich glaube man könnte auch da 5 Mitglieder nehmen. Landeshauptmann: Der Antrag des H. Ganahl lautet: (Wird abgelesen). Wir haben nun nach unserer Geschäftsordnung uns auszusprechen, ob dieser Antrag einem Comite zu zuweisen sei. Ich stelle den Antrag, daß derselbe zur Begutachtung u. Berichterstattung einem Comite von 5 Mitgliedern übergeben werde. Die Hh., welche diesem beistimmen, wollen sich erheben. (Angenommen) Ich werde die Wahl des Comite gegen Schluß der Sitzung vornehmen. Weiterer Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der selbständige Antrag des H. Wohlwend betreffend die Ersparung von Staatsauslagen bei der Heeresergänzung durch Vermeidung der Entsendung fremder Commissäre (wird vorgelesen). - Ich ertheile dem H. Wohlwend zur Begründung seines Antrages das Wort. Wohlwend: Ich bin der Ansicht, daß in meiner Eingabe dieser Antrag so begründet ist, daß er keiner weiteren Begründung bedarf. Um Zeit zu ersparen enthalte ich mich daher einer ferneren Begründung. Sollte jedoch von irgend einer Seite Einsprache gegen den Antrag gemacht werden, so behalte ich mir das Wort vor. Landesfürstl. Kommissär: Ich möchte nur bemerken, daß nach der Heeresergänzungsvorschrift zur Vornahme der Stellung die damaligen Kreishauptleute bestimmt worden sind; welche Gründe damals die Staatsverwaltung bestimmt haben, diese Anordnung zu treffen, ist mir zwar nicht bekannt, doch möchte ich annehmen, daß man aus der Rücksicht es gethan habe, um die ganze Unabhängigkeit dieser Kommissäre fest zu stellen. Nach Aufhebung der Kreisämter ist dieselbe Aufgabe an die Statthalterei übergegangen, alle Funktionen, welche die Kreisbehörde u. die Kreishauptleute hatten, sind an die Statthalterei gekommen, daher hat die Statthalterei diese durch Beamte aus ihrer Mitte in consequenter Weise ersetzen müssen. Das Heeresergänzungsgesetz ist ein Reichsgesetz. Wenn also dieser Antrag gestellt wird, so muß er jedenfalls dem Reichsrathe mitgetheilt werden u. es muß dort eine Abänderung erfolgen. Ich habe vor der Hand nichts anderes zu bemerken, als zu sagen, wie diese Absendung von Commissären entstanden ist, daß es nicht ein (Seite 579)----------------- ----------------------------- ______-------- _____------- ______-------- _ willkührliche, sondern eine im Gesetze begründete Sache ist. Wohlwend: Auf die Bemerkung des I. f. H. Kommissärs habe ich nur kurz zu erwidern, daß von mir auch nie gezweifelt worden ist, daß diese Anordnung im Gesetze gegründet sei. Der Zweck, den ich verfolge, besteht einzig u. allein darin, daß diese Anordnung bei der 638 künftigen Organisirung der Bez. Behörden auch berücksichtiget werden u. dient allerdings nur als Bemerkung, um die Regierung aufmerksam zu machen auf diesen Gegenstand bei der bezügl. R. Vorlage für den Reichsrath. Landeshauptmann: Wir haben zur Berichterstattung über diesen selbständigen Antrag ein Comite zu wählen. Stellt Jemand, vielleicht H. Antragsteller selbst, in dieser Beziehung einen Antrag. Fusseneaaer: Ich stelle den Antrag sogleich über diesen Gegenstand zu beschließen. Landeshauptmann: Das könnte ich nach unserer Geschäfts-O. nicht erlauben, es muß dieser Antrag zuerst einem Comite zur Vorberathung überwiesen werden. Wohlwend: Ich glaube, daß dieser Gegenstand gerade jenem Comite überwiesen werden könnte, dem früher der Antrag wegen Einführung der Schwurgerichte zugewiesen wurde. Landeshauptmann: Ich stelle an die h. Versammlung die Frage, ob sie gesonnen sei, diesen Antrag jenem Comite zu überweisen, welches bestellt wurde, um über H. Ganahls Antrag betreffl. die Schwurgerichte Bericht zu erstatten. (Angenommen) - Nun kommt der Bericht des Landesausschusses, betreffend einige Abänderungen des allerh. Patentes v. 5. Juli 1853 wegen Austragung der Streitigkeiten von Holz-, Weide- u. Forstbezugsrechten, (wird vom H. Schriftführer verlesen) Landeshauptmann: Verlangt hierüber Jemand das Wort? - Der Antrag des Landesausschusses geht dahin, die vorfallenden Streitigkeiten bei der Regulirung u. Ablösung der Holz-, Weide- u. Forstbezugsrechte dem ordentlichen Richter zum summarischen Verfahren zu überweisen, jedenfalls aber die Kosten des Vergleichsverfahrens sowohl als des Rechtsverfahrens erfolge es bei der Lokal- u. Landes-Kommission oder bei dem ordentlichen Richter, nicht wie es dieses Patent vorschreibt dem Lande aufzubürden, sondern dem Betheiligten selbst. Wünscht Jemand das Wort? Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung übergehen. Der erste Punkt ist: „Der h. Landtag wolle auf Grund des §. 19 der L. O. die Abänderung des Patentes v. 6. Juli 1853 dahin aussprechen, daß in Vorarlberg die Austragung der streitigen Fragen über den Rechtsbestand von Servitutsverhältnissen der Holz-, Weide- u. Forstbezugsrecht dem ordentlichen Richter zum sumarischen Verfahren überwiesen werde.“ Die Hh. welche mit diesem Punkte einverstanden sind, wollen gefälligst aufstehen. (Angenommen) Der 2te Punkt geht dahin, daß jedenfalls die Kosten des Vergleichsverfahrens sowohl als des Rechtsverfahrens (Seite 580)---------------------- —----------------------- ---------------------------------------------------------------- 639 erfolge es bei den Local- u. Landes-Kommissionen oder auch bei dem ordentlichen Richter nicht vom Lande, sondern von den betreffenden Betheiligten zu tragen sei“. Ich bitte um Abstimmung über diesen Punkt. (Angenommen) Weiterer Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der Ausschußbericht betreffend das Gesuch der Gmde. Erleichterung der Hohenems um Erweiterung Bequartirungslast u. des des Einquartierungs-Raions zur weitern Gesuchs der Marschstationsgemeinden Klösterle, wie auch Hohenems um Aufbesserung der Normal­ preise für Militär-Vorspann u. Militärbequartirung. (wird vom H. Schriftführer verlesen) Spieler: Was die Natural-Bequartierungslast der Gmde. Hohenems betrifft, so wurde vom Ausschuß beantragt, daß es beim bisherigen sein Verbleiben haben solle. Es geht aus der Erfahrung hervor, daß größtentheils Truppenzüge nicht von 400 Mann sondern meistens von 200 - 300 Mann durchziehen u. daher bleibt fast immer die Bequartirung in Hohenems. Ich würde glauben es wäre billig, ja gerecht, der h. Landtag würde das Eingehen der Marschstation Hohenems in der Art berücksichtigen, daß z. B. bei Truppenmärschen von Feldkirch nach Bregenz, Dornbirn u. andere Ortschaften ins Mitleid gezogen würden; bezügl. der Natural-Bequartierungslast bei Truppenmärschen von Bregenz nach Feldkirch aber Hohenems. Hohenems ist sehr bevölkert, seit 10 Jahren ist kein Haus mehr gebaut worden u. abgesehen davon, daß die Vergütungen für die Militär-Verpflegung erhöht werden, wie es überhaupt billig ist, so möchte ich dennoch meinen Antrag, wie ich ihn oben ausgesprochen habe, der h. Versammlung empfehlen. Landeshauptmann: Wollen H. Spieler diesen Antrag formuliren. Es ist freilich auch Rücksicht zu nehmen auf das Normale vom 15. Mai 1851, welches bei kleinen Truppendurchzügen nicht gestattet, daß dieselbe in andere Gmden. außerhalb der Marschstation verlegt werden. Nach dem Bericht des Ausschusses ist bereits die Verfügung getroffen, daß wenn 400 Mann also 2 Divisionen auf dem Kriegsfuße oder innerhalb 14 Tagen in 2 Malen so viel Truppen durchziehen, daß dann, je nachdem die Truppe thalaufwärts u. abwärts geht, auch die andern Gmden. nämlich thalaufwärts die Gmden. Altach, Götzis u. Mäder in Anspruch genommen werden u. thalabwärts Dornbirn u. in gewissen Fällen auch Lustenau. Der Ausschuß hat diesen Antrag gestellt in Erachtung, daß durch die Verfügung der h. Statthalterei u. des ehemaligen k. k. Kreisamtes hinreichend für die Ausdehnung des Einquartierungs-Raions für Hohenems gesorgt würde u. deßhalb kann man zum Antrag ein h. Landtag wolle über das Gesuch der Gmde. Hohenems um Erweiterung des Einquartirungs-Raions zur Tagesordnung übergehen. H. Spieler dagegen beantragt, es seien bei Truppenmärschen von Feldkirch nach Bregenz, Dornbirn u. andern Ortschafte, bei Märschen nach Feldkirch aber 640 Hohenems in die Naturalbequartirung einzubeziehen. Weil dieser Antrag eine Berichtigung des Ausschußantrags ist, kann ich ihn noch vor demselben zur Abstimmung bringen. (Seite 581) — ■—---------------- — --------------- ....-------------------------------- ... Landesfürstl. Kommissär: Bei kleineren Truppenmärschen wird es nicht zuläßig sein dieselben außerhalb der Marschstation zu vertheilen wegen der Disziplin um sie nicht der Aufsicht zu entziehen. Landeshauptmann: Ich habe schon bemerkt, daß wir bestimme § § des Gesetzes hier haben, die wir nicht ändern können; es sind dieß die §. §. 4, 5 u. 6 des Normale v. 15. Mai 1851. Wir können da nicht einschreiten u. Abänderungen von einem Reichsgesetze machen u. zudem glaubte der Ausschuß, daß bereits durch Erweiterung des Einquartirungs-Raions für Hohenems genug gesorgt sei. Spieler: Mein Antrag lautet nur auf „Truppenmärsche" u. nicht auf Durchzüge kleinerer Transporte u. dort ist es denn doch billig, daß man die Truppen vertheile, besonders bei Truppenmärschen. Von Feldkirch her ist es ganz leicht möglich, daß man dieselben nach Rankweil, Röthis u. Sulz verlege u. ich sehe nicht ein, warum man gerade Hohenems mit diesen Truppenmärschen immer belasten sollte. Daß Truppendurchzüge von 400 Mann in 2 Malen innerhalb 14 Tagen durchmarschiren, diese Fälle kommen äußerst selten vor u. durch Berücksichtigung nur dieses Falles ist für Hohenems noch nicht hinreichend gesorgt. Ich möchte deßhalb dem h. Landtag meinen Antrag empfehlen. Landeshauptmann: Ich muß nur sagen, daß wir nach dem Antrag des H. Spieler Dornbirn als Marschstation zu betrachten hätten, was uns nach den §. §. 4, 5, 6 u. 10 des Normale v. 15. Mai 1851 nicht zusteht. Der Antrag des H. Spieler lautet: (nochmals verlesen) Die Hh. welche damit übereinstimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Minorität) Ich bringe nun den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung: „Ein hoher Ldtg. wolle ... zur Tagesordnung übergehen.“ Die Hh. welche damit einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen) Der weitere Antrag des Ausschusses betreffend das Gesuch der Marschstation der Gmden. Klösterle, wie auch von Hohenems um Aufbesserung der Normalpreise für Militär-Vorspann u. Militär- Bequatierung lautet: „Der h. Landtag wolle beschließen, es sei auf Grund des §.19 der L. O. bei der k. k. Regierung auf die Erwirkung eines Reichsgesetzes einzuschreiten, nach welchem aus Staatsmitteln den Militärvorspannsleistern u. Quartierträgern die volle Bedeckung u. die volle Entschädigung geleistet werde." Die Hh. welche damit einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen) Lieber den Wunsch, welchen die Marschstation Klösterle ausspricht, daß Militäreffekten in größeren Kisten, 641 nicht mittelst Vorspann, sondern durch Frächter weiter befördert werden, hat der Landesausschuß beantragt, der h. Landtag wolle ihn ermächtigen diesen Wunsch bei der h. Regierung zu (Angenommen) vertreten. Ist die h. Versammlung Weiterer Gegenstand der Verhandlung damit ist einverstanden. die Vorlage des Landespräliminar für die Zeit vom 1. Novbr 1862 bis Ende Dezember 1863 u. vom 1. Jänner bis letzten Dezember 1864. (Seite 582)--------------------------------------------------------------------------------------------------- -------------Fusseneaaer: Ich bitte ums Wort. Im Namen von 4 Mitgliedern des Landesausschusses u. des Ersatzmannes H. Bertschler stelle ich den Antrag auf eine vertrauliche Besprechung u. Berathung wegen eines auf das Landes-Präliminar sich bezeichnenden Gegenstandes. Landeshauptmann: Der Antrag des H. Fussenegger hat die erforderliche Anzahl von Mitgliedern für sich, denn in unserer Geschäftsordnung heißt es, wenn wenigstens 5 Mitglieder es verlangen, so kann der Landtag nach Entfernung der Zuhörer sich für eine vertrauliche Sitzung aussprechen. Ich ersuche daher die h. Versammlung sich auf einen Augenblick zurück zu ziehen u. auszusprechen ob eine vertrauliche Sitzung stattzufinden habe u. bejahenden Falls über die Sache Beschluß zu fassen. (Die Versammlg. zieht sich auf 7 Minuten zurück u. nach Rückkehr derselben verliest der H. Schriftführer den Bericht des Landesausschusses über das Landes- u. Grundentlastungs-Präliminar, welches nachstehende Ansätze enthält: Erforderniss des Landesfondes: Auf Rubrik Vom l.Nvbr. 1862 Solarjahr inclus. 31.Dezbr 1863 pro 1863 pro 1864 100 fl 100 fl 1.000 fl 1.000 fl Impfungsauslagen 690 fl 690 fl Dezbr 1863 wird im Beiträge 500 fl 500 fl Erforderniß u. Bedeckung 500 fl 500 fl Verwaltungsauslagen Kranken Verpflegskosten Schubauslagen Gendarmerie-Bequartirung 1.200 fl Vorspansauslagen 4.100 fl 4.100 fl Prämien für Raubthiere 50 fl 50 fl Verschiedene Auslagen 800 fl 2.000 fl (für die Monate Novbr u. 1 /6tel Zuschlag erfordert) In Abgang eines ander­ weitigen Landesvermögens trifft es bei der Gesammtsteuergebühr per 134.412 fl 84 kr ö W. für beide Jahre Landtag und landschaflticher Haushalt Bedeckuna 9.200 fl 9.200 fl 18.140 fl 18.140 fl ein Zuschlag v. 13 !£ kr per Steuergulder. Grundentlastunaserforderniß Zur Deckung der Zinse, Bedeckuna Regiekosten u. allmählige wie vor mir 3 Abzahlung der Landesschuld 4.707 fl 4.707 fl kr Zuschlag zum Steuergulden. 642 Landeshauptmann: Wünscht Jemand in dieser Beziehung das Wort? Ist die h. Versammlg. gewillt diesen Ausschußantrag unmittelbar in Verhandlung zu ziehen oder zur nähern Prüfung u. Durchsicht desselbe ein Comite zu bestellen. Jene der verehrten Hh„ welche ein Bemerkung zu machen wünschen, wollen dieselbe gefälligst vorbringen. Wenn keine Bemerkung gemacht wird, so werde ich diesen (Seite 583) —---------------- -------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand nach den Anträgen des Landesausschusses sofort in die Verhandlung nehmen u. eröffne die Debatte. Wünscht Jemand das Wort über die einzelnen Anträge? (nach einer Pause) Da ich bemerke, daß Niemand das Wort zu ergreifen Willens ist u. in die Details einzugehen verlangt, so werde ich, wenn keine Einwendung erhoben wird das Ganze zur Abstimmung bringen. (Es erfolgt keine) Ich stelle nun die Frage, ob die h. Versammlung das Präliminare vom 1. November 1862 bis Ende Dezember 1863 mit einem Erfordernisse wie es hier verlesen wurde u. einer Bedeckung von 13 % kr oestr. W. von jedem Steuergulden für den Landesfond u. 3 14 kr oestr. W. für den Grundentlastungsfond anzunehmen gedenke. Diejenigen Hh., die es anzunehmen gesonnen sind, wollen sich erheben. (Angenommen) Ist die h. Versammlg. ebenfalls gesonnen, das Präliminare für das Solarjahr 1864, welches in der Voraussicht, daß der Landtag dieses Jahr nicht mehr zusammen treten werde vom Landesausschuß angefertigt wurde u. das gleichfalls eine Bedeckung von 13 14 kr oestr. W. v. Steuergulden für den Landesfond u. 3 14 kr oestr. per Gulden für den W. Grundentlastungsfond nachweiset, wie ihnen soeben durch Ablesung der einzelnen Rubriken u. der Motivirung bekannt gegeben worden ist, anzunehmen. Ich bitte um Abstimmung durch Aufstehen. (Angenommen) Wir kommen zu einem weitern Gegenstand der heutigen Verhandlung betreffend die Vorlage einer Instruktion für den Landesausschuß. Der H. Schriftführer wolle dieselbe vorlesen, (vorgelesen) Der Antrag des Landesausschusses geht dahin diese Instruction en bloc im Ganzen provisorisch bis zum Zusammentritte des Landtages beizubehalten u. anzunehmen. Verlangt Jemand das Wort? - Ich komme daher zur Umfrage, ob die h. Versammlg. gesonnen ist zu beschließen, daß diese Instruction im Ganzen provisorisch bis zum Wiederzusammentritte des Landtages beibehalten u. angenommen werde. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) Nun folgt der Comite Bericht über das Gesuch mehrerer Gmden. um Abhaltung von Jahrmärkten in Thüringen. Riedl: Ich ersuche den H. Secretär zuerst dieses Gesuch vorzulesen. (Es geschieht. Der Comite Bericht wird vom H. Abg. Riedl als Berichterstatter verlesen.) 643 Ganahl: Ich bitte den betreffenden Erlaß des Bezirksamtes Bludenz vorlesen zu lassen. (Schriftführer beginnt) Landest. Kommissär: Ich glaube das amtliche Berichte nicht wohl hieher gehören. Ich möchte überhaupt fragen, wie dieser amtliche Bericht in diese Akten kommt. Riedl: Hierüber kann ich dem H. Statthalterei-Rath u. Landtags-Commissär folgenden Aufschluß geben. Es ist die Vorstellung dieser 18 Gmden. um Verwendung erwähnten Märkte bewilligt zu erhalten, eingebracht worden beim die H. Landeshauptmann durch den H. Abg. Berti. Das Comite, welches der Landtag zur Berathung dieses Gegenstandes gewählt hat, konnte diesfalls nicht näher eingehen, bevor es sich aus den Akten selbst die Ueberzeugung verschafft hatte, wie die Verhältnisse (Seite 584)---------------------------------------------------- ------------------------ ------------------------------------ stehen. Deßhaib ersuchte das Comite den H. Landeshauptmann, daß er sich an das Bez. Amt Bludenz wende, auf daß die gegenständlichen Akten hieher gesendet werden. Dieses ist geschehen, das Comite hat die Akten studirt u. auf Grund derselben den eben vorgelesenen Bericht erstattet. Landeshauptmann: Nachdem dieser Bericht uns einmal vom Bez. Amte zugemittelt u. in das Referat gezogen wurde, kann ich auch nicht mehr verhindern, daß er zur Kenntniß der h. Versammlg. komme. (Dieser Bericht wird vom H. Schriftführer verlesen) Wachter: Ich bitte um’s Wort. Nachdem der Stadt Bludenz wieder 2 neue im Frühling abzuhaltende Märkt verliehen worden sind, so werden nun im Frühling in Bludenz 3 Märkte abgehalten, mit Schruns sind 2 Frühlingsmärkte u. 2 Herbstmärkte, Bludenz hat sogar 7 Herbstmärkte. Wenn das Land mit Märkten überhäuft wird, so können diese nicht gehörig mit Vieh betrieben u. von auswärtigen Kaufleuten besucht werden, sobald nur wenig Vieh auf einem Markte ist, so kann man keinen großen Handel machen u. es ist auswärtigen Kaufleuten nicht der Mühe werth einen solchen Markt zu besuchen. Aus diesen Gründen entnehme ich, daß zu viele Märkte dem Lande mehr Nachtheil als Vortheil bringen. Bludenz ist der Mittelpunkt u. es ist jedem gebothen den dortigen Markt zu besuchen; wenn wir nebenbei Märkte bewilligen, so geht der eine Kaufmann dahin, der andere dorthin u. die Märkte haben auf diese Weis keinen Werth mehr. Ich könnte daher die Verleihung neuer Märkte dem h. Landtag nicht empfehlen. Ganahl: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich der Meinung bin, die Gründe, die H. Wachter angeführt hat, seien sehr wichtige u. daher von uns wohl zu berücksichtigen; zu viele Märkte können auch schaden. Ich bin deßhaib vollkommen der Ansicht des H. Wachter. 644 In Riedl: Uebereinstimmung mit den Prinzipien unserer Gesetzgebung, welche Gewerbefreiheit proclamirt hat, glaube ich, daß wir, was Handel u. Wandel u. Verkehr anbelangt, nicht engherzige Schranken ziehen, sondern vielmehr im Hinblick auf diese Prinzipien den Gmden. die Verwerthung ihrer Produkte so leicht als möglich machen sollten. Im weitern habe ich in Beziehung auf das, was H. Wachter vorbringt, nur zu bemerken, daß die Herbstmärkte durch das Gesuch der 18 Gmden. nicht berührt werden u. was die Frühlingsmärkte anbelangt, so sind die Gesuche der 18 Gmden. u. das Gesuch der Stadt Bludenz ebenfalls um Verleihung von Frühlingsmärkten fast gleichzeitig beim k. k. Bez. Amte Bludenz eingetroffen. Es mag u. wird sein, daß das Gesuch der Stadt Bludenz ein Paar Tage früher ins Einreichungs-Protokoll eingetragen worden ist u. also das frühere Gesuch vor dem spätem berücksichtiget werden müßte. (Seite 585) —----------- ----------------- ------------------------------------------------------------------------ --------- Andererseits kommt zu berücksichtigen, daß sich diese 18 Gmden. bereit erklärt haben im Einverständnisse mit Bludenz die Markttage der Art festzustellen, daß sie mit den Bludenzer Märkten nicht collidiren. Unter diesen Umständen glaube ich, daß man auf das Ansuchen von 18 Gmden. doch einige Rücksicht nehmen sollte, weil sie einen bedeutenden Theil des Landes repräsentiren u. daher empfehle ich den Antrag des Comite dem h. Landtag zur Annahme. Landeshauptmann: Hat noch Jemand eine Entgegnung zu machen? - Der Antrag des Ausschusses geht dahin „es seien die gesuchstellenden Gmden. um Ergänzung ihrer Vorstellung aufzufordern, die von ihnen selbst abzuändern beantragte Zeitbestimmung der erbethenen Viehmärkte nachzutragen u. es wolle sohin der Landesausschuß ermächtiget werden dieser Gesuch vorwörtlich der competenten Behörde vorzulegen". Jenen Hh. welche diesem Anträge des Comite beistimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen mit 13 gegen 3 Stimmen) Ferner steht an der Tagesordnung der Comite Bericht über das Ansuchen des landwirtschaftl. Vereins in Vorarlberg um einen Beitrag aus dem Landesfonde. (Wird vom H. Schriftführer das Gesuch u. der Comite Bericht verlesen) Wünscht Jemand über diesen Gegenstand sich zu äußern? Wohlwend: Ich erlaube mir die Anfrage zu stellen, wie viel ist im Präliminar für solche Zwecke präliminirt? Landeshauptmann: 500 fl wurden für Beiträge zu Unterstützungen präliminirt. - Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich den Antrag des Comite zur Abstimmung nehmen u. zwar getheilt, nämlich zuerst jenen Theil, der sich auf eine gegenwärtige Beisteuer von 200 fl bezieht u. dann jenen Theil, der sich auf eine künftige Beisteuer von 300 fl bezieht. Der Antrag lautet dahin: „es wollen dem Vorarlberger landwirtschaftlichen Verein ein Beitrag von 200 fl pro 1863 aus dem Landesfonde 645 gewährt werden“. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) Nun kommt der 2te Theil des Antrages: „der Landesausschuß wolle ermächtiget werden, für die Folge diesem Verein bei fortgesetzter Thätigkeit nach dem Ermessen des Ausschusses dasselbe neuerlich zu gestatten.“ Ich bitte ebenfalls um Abstimmung. (Minorität) Nun hätten wir die heutige Tagesordnung erschöpft, u. es erübrigt uns nur noch die Wahl jenes Comite vorzunehmen, welches über die selbständigen Anträge der Hh. Ganahl u. Wohlwend Bericht zu erstatten hat, nämlich in Betreff der Schwurgeriche u. der Verminderung der Auslagen bei der Vornahme der Rekrutirung durch Abstellung der von ferne entsendeten Commissäre. Ich bitte den H. Fussenegger das Scrutinium zu halten u. H. Bertschler die Gegenliste zu führen. (Wahl) Es sind 16 Stimmzettel. Die Wahl ergab folgendes Resultat: H. Riedl u. Wohlwend haben je 15 Stimmen, H. Fussenegger 12, H. Ganahl 10, H. Schedler ebenfalls 10. Hiemit ist die Zahl der Ausschußmitglieder voll. Im Uebrigen erhielten wir keine absolute Stimmenmehrheit. H. Bertschler hat 8 Stimmen, H. Spieler 6, H. Ender 6, (Seife 586) —-------------------------------------------------------- --------------------------------------------------- H. Berti 6, H. Feuerstein 5, H. Wachter u. Widmer je 3, H. Mutter, Landeshauptmann u. Hirschbühl 2, H. Neyer, Schneider u. Drexel je 1 Stimme. Wir haben also noch 2 Ersatzmänner zu wählen. (Wahl) Wir haben 15 Stimmzettel, also 8 ist Majorität. H. Bertschler u. Egender haben 9 Stimmen erhalten, es sind somit beide gewählt. Ich ersuche das Comite sich nach der Sitzung zu constituiren. Ich werde auf morgen Vormittags 9 Uhr die nächste Sitzung antragen u. als Gegenstände die Verhandlung der Berichte des Comite's über die Landesverteidigung u. Schießstandsordnung zur Sprache bringen. Ich erkläre die Sitzung als geschlossen. Schluß 12 % Uhr. 27. Sitzung Am 12. März 1863. Beginn derselben 9 Uhr früh. Gegenwärtige: H. Lgndeshguptmgnn Sebgstian v. Froschguer u. sämmtl. Mitglieder des vorarlberger Landtages mit Ausnahme des Hochw. H. Bischof u. H. Neyer (beurlaubt), H. Mutter (krank). Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Es wird das Protokoll der vorhergehenden verlesen. (H. Schriftführer verliest dasselbe) - Wenn keine Bemerkung gegen das Protokoll erhoben wird, nehme ich es als genehmiget an. - Es ist genehmiget. - H. Mutter 7 J siLWl/H+v., yn^i , ^ika /t/' r k:' '1 fy \fá fondé ¿wdÿd ^l, ) MW'' ¿Z re/, d - tf.Ât4 //^■n..)/PyffwS ^4144441/^ ¿ /<>/ Z A Az; z Z J Z v-wr' -if< ^¡^n^ti/UTy /<t44U /vA4r/^n^i / x^-ï/^/y effila !«y . . i II n..^, L, I -------------- ■¿y*ü4//, -jf—-~... '¿, 14444t 'W //)'/ o/¿r /d// •^?<//^ Z1Z yi'y^vv$>¡, -!f-'/ 'fyw y/ ? cw y 144/ y$ ) tij y jWk **// / / / ) ' v //^ .‘ty'iMl/'/jlni/ljdwlJ ', 44^^ /tylW yy V K~ Á). z/Ai*z y. 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