19020710_ltb00491902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Blons_Staatshilfe_und_Landeshilfe_bei_Lawinenverbauungen

Dateigröße 861.19 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 12:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

IL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage IL. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeindevorstehung in Bions um Staats- und Landeshilfe zum Zwecke notwendiger Lawinenverbauungen. Hoßer LanStag! Von der Hüggen-Alpe in Blons stürzten am 17. Januar 1896 große Schneemassen gegen die genannte Gemeinde ab, die in ihrem Laufe gewaltige Verheerungen anrichteten. Die Lawine teilte sich, wie gewöhnlich an dieser Stelle, in drei Arme, wovon der westliche in den Etschtobel einfiel und an der Straße zum Stillstand kam. Vom mittleren Arme wurden zwei Ställe weggerissen und in einer Breite von 400—500 m wälzte sich die Masse über die Parzelle Walkenbach hin bis zum Lutzbach, wobei sie an Gemeinde- und Privatwaldungen einen Schaden von 2000—3000 K anrichtete. Durch diesen Lawinengang wurden die Bannwälder im Sturzgebiete ganz vernichtet, weshalb für diese Parzelle die Gefahr eine ständige geworden ist. Der dritte östliche Arm zog sich über den Vorderkammer-Maiensäß durch die Parzelle Valentschina bis unter die Straße, wobei ein Stall und eine Bergmahdscheune zerstört wurden. Der Gesamt­ schaden, den diese Lawine verursachte, betrug über 6000 K. Die Gemeindevorstehung wendete sich sofort bittlich an die politische Bezirksbehörde, damst durch eine fachmännische Abordnung der Gesamtschaden an Ort und Stelle erhoben und zugleich auch 209 Beilage IL. IL. der Beilage» zu den stenogr. Protokolle» des Vorarlberger Landtages. Vorschläge zur Beseitigung der den einzelnen Parzellen drohenden Gefahr gemacht würden. Zu diesem Zwecke begaben sich die Herren Landesoberingenieur Jlmer und Oberforsikommissär Apfelbek in Be­ gleitung mehrerer Ausschüsse von Blons am 29. Januar 1896 dahin, und gewannen diese durch persönlichen Augenschein die Überzeugung von der Größe des oberwähnten Schadens, wie auch von der erhöhten Lawinengefahr für die Gemeinde Blons. Die gemachten Vorschläge zum Schutze des größten T eiles der gefährdeten Gemeinde gegen diese Lawinenstürze gingen dahin, daß an der Abbruchstelle entsprechende Verbauungen vorgenommen, gleichzeitig aber auch durch Aufforstung im Entstehungsgebiete für immer der Gefahr vorgebeugt werde. Zu einer Projektaufnahme und einem detaillierten Kostenvoranschlage kam es damals nicht, weil die Ungunst der Jahreszeit dies nicht gestattete, und der Herr Landesoberingenieur durch ander­ weitige Arbeiten zu sehr in Anspruch genommen war, derlei Arbeit zunächst wohl auch nicht in sein Fach einschlägt. Unter dem 25. Juli 1900 richtete die Gemeindevorstehung von Blons eine wohl motivierte -Eingabe an Se. Exzellenz den Herrn Statthalter mit der Bitte, dahin wirken zu wollen, daß durch die Wildbach-Verbauungskommission in Innsbruck die Aufnahme eines Projektes, sowie des hiezu er­ forderlichen Kostenvoranschlages besorgt werde, der dann auch entsprochen wurde. In dem Berichte, den die k. k. forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Innsbruck, hierüber erstattet, wird zunächst konstatiert, daß die in Frage stehenden Lawinengänge seit dem 14. Jahrhundert bestehen, nnd zwar infolge der in damaliger Zeit erfolgten Waldrodungen. Dort schon wurden Vorkehrungen getroffen zuni Schutze der Gemeinde, aber ohne hinreichenden Erfolg. Am 9. Dezember 1717 ging auch eine Lawine, die Zassen-Lawine, zu Thal, bei btr 11 Menschen ihren Tod fanden, 28 Stück Vieh im Schnee begraben, 8 Häuser, 15 Ställe und 4 Speicher weggerissen wurden. Am 17. April 1853 ereignete sich ein ähnliches Unglück, indem eine Lawine ein Menschen­ leben forderte, 5 Wohnhäuser, 23 Ställe und Bargen zerstörte und 20 Stück Vieh tötete. Außer der schon erwähnten Lawine im Jahre 1896 fanden auch im Jahre 1897 Lawinengänge statt, die sich, wie der amtliche Bericht beifügt, in jedem schneereichen Winter wiederholen, so lange nicht genügende Vorkehrungen gegen den gefährlichen Abbruch der Schneemassen getroffen werden. Die Bildung der Lawine erfolgt auf der Hüggen-Alpe und zwar an dem Steilabfalle des Rückens, der sich in südöstlicher Richtung vom Miti-Tobel gegen den Ladritschbach hinzieht und der im Falv 1852 m kulminiert. Das abbruchgefährlichste Gebiet ist der ungemein steile Hang unter dem Falvenkopfe, eine Fläche, deren Ausdehnung in der Richtung der Schichtenlinie etwa 400 m und in der Richtung des Längenprofiles 200 m beträgt. Die mittlere Steigung des Terrains erreicht in diesem Gebiete 35%, das mittlere Gefälle demnach 70%. Bei dieser großen Neigung des Terrains und dem glatten, nur mit einer spärlichen Grasnarbe bedeckten Boden finden die Schneemassen natürlich nicht genügenden Halt. Die in diesem Gebiete entstehenden Schneestürze sind zumeist Staub- oder Oberlawinen. Der Weg, Den die Lawinen hier nehmen, ist ein ständig gleicher, durch die Terrainbildung vorgezeichneter. Die gegen den Abbruch der Lawine zu treffenden, vorbeugenden Maßregeln werden sich auf den vorerwähnten steilen Hang unter der Gratlinie zu beschränken haben. Bezüglich der Art der Verbauimg wurde zunächst an die von anderer Seite vorgeschlagene Terrassierung des Terrains gedacht. Aber bei dem großen Gefälle des Hanges bedingt die Terrassierung ein allzu bedeutendes Anschneiden des Terrains und teilweisen Abbruch desselben, zudem tritt au ein­ zelnen Stellen desselben ein in der Richtung des Hanges geneigter Fels zu Tage, der eine durchgehende Terrassierung nicht gestatten würde. Eine Verpflockung könnte nicht genügenden Erfolg versprechen, da man es in diesem Gebiete zumeist mit Staublawinen zutun hat und somit eine außerordentliche Höhe der Pflöcke erfordert wäre. 210 VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage 1L. Demnach bleibt nur mehr die Verbauung mittelst Schneerechen, wie dieselben in ausgedehntem Maße bei den Lawinenverbauungen am Arlberge angewendet wurden, wobei auf die möglichste Redu­ zierung des Holzbedarfes Bedacht genommen ist, um die in diesem Gebiete vorhandenen Bestandesreste so viel als nur möglich zu schonen. Nach der Konstruktionsart der Schneerechen soll sich der Holzbedarf nur auf die Verankerungs­ pfähle beschränken, während die Ständer durch Eisenträger und die Langhölzer durch Drahtseile ersetzt sind. Bei der Beurteilung der Preise ist in Betracht zn ziehen, daß Eisen und Zement von der Bahnstation weg über 1300 m in die Höhe geliefert werden müssen und zwar zum größten Teile durch Tragen. Die Höhe der Schneefänge würde 2^ m betragen, die Länge derselben würde sich nach den Terrainverhältnissen richten. Inzwischen ist gleichzeitig auch die Aufforstung vorgesehen. Die Gesamt­ kosten dieser Verbauung belaufen sich auf 90.000 K. Mit Rücksicht auf diese fast unerschwinglichen Kosten wurde von der Sektion Innsbruck ein Alternativ-Antrag aufgestellt, der von den auf der Hüggen-Alpe auszuführendeu Verbauungen nur jene umfaßt, welche für die für die Parzellen Walkenbach und Valentschina gefährlichen Lawinenzüge in Betracht kommen. Ebenso notwendig erscheint die Verbauung des Lawinenstriches Zassen, da diese Lawine ihre Richtung direkt auf Blons nimmt. Die Beträge, die für diese Bauten erforderlich sind, betragen insgesamt 55.000 K. Bei einer Überprüfung der Detailpläne, wie des Kostenvoranschlages durch den Landesoberingenieur, ergab sich, daß namentlich die Auslagen für die Erstellung des Mauer­ werkes zur Befestigung der Eisenträger, nach der mit solchen Bauten am Arlberg gemachten Erfahrung, viel zu niedrig veranschlagt sind. Zudem sollen zur Verankerung der Eisenträger nicht Holz-, sondern Eisenpfähle verwendet werden, daher würde sich der Betrag von 55.000 auf 75.800 K erhöhen, wodurch das ganze Verbanungswerk an Haltbarkeit unstreitig nur gewinnen könnte. Die Gemeinde Blons wandte sich nun unter Vorlage der Detailprojekte und der Kostenvoran­ schläge an den hohen Landesausschuß mit der Bitte, derselbe wolle dahin wirken, daß zur Durchführung der projektierten Bauten angemessene Staats- und Landeshilse erwirkt werde. Es läßt sich nicht verkennen, daß hier das Ansuchen um eine mehr weniger neue Art der Hilfe­ leistung vorliegt. Freilich, wenn man berücksichtigt, wie namentlich durch die Lawinenstürze der letzten Jahre die Gefahr außerordentlich gesteigert wurde und die große Mehrzahl der Bewohner einer, wenn auch kleineren Gemeinde an Leben und Eigentum stark gefährdet ist, so wird man zugestehen müssen, daß hier ein ganz außergewöhnlicher Fall vorliegt, der ein ausnahmsweises Abweichen von der bisherigen Art der Hilfeleistung im Lande immerhin gerechtfertigt erscheinen läßt. Nachdem jedoch die Gemeinde noch belastet ist durch Bauschulden aus der Zeit der Erbauung der Walserthaler Straße und heute bereits eine Umlage von 300 % hat, so ist klar, daß dieselbe mit ihren ca. 300 Einwohnern allein nicht imstande ist, diese Verbauungen durchzuführen. Es dürfte sich aber auch empfehlen, von der Sektion für Wildbach-Verbauung in Innsbruck nochmals ein Gutachten einzuholen über die Erhöhung der Baukosten. Unter Berücksichtigung all' dieser Umstände werden folgende Anträge gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschuß wird ermächtigt, mit der k k. Regierung in Unterhandlungen zu treten, wegen Übernahme eines angemessenen Teiles der Kosten zur Durch­ führung der projektierten Lawinenverbauung. 211 XLVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 2. Für den Fall eines entsprechenden Staatsbeitrages auch vonseite des Landes die Übernahme von 2O°/o der erlaufenden Kosten zuzusichern, gleichzeitig aber auch die Gemeinde Blons zu verbindlichen Beschlüssen wegen Übernahme des Restbetrages der Kosten zu veranlassen. 3. Von der k. k. Sektion für Wildbachverbauung in Innsbruck die Wohlmeinung wegen Erhöhung der Baukosten einzuholen. 4. Deut Landtag in nächster Session konkrete Anträge zu unterbreiten. Bregenz, hierüber Bericht zu erstatten, am 10. Juli 1902. Johann Kohler, I. 21. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck v. I. N. Teutsch, Bregenz. 212 eventuell