19020712_ltb00511902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Wolfurt_Rieden_Brückenbaukonkurrenz

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

LI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage LI. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinden Molfurt und Rieden und des Obmannes der Brückenbaukonkurrenz dieser Gemeinden um Sub­ ventionierung des Brückenbaues zum Bahnhof der Bregenzerwald-Bahn. Hoher Lunötag! Die Gemeinden Wolfurt und Rieden haben sich am 19. Juni 1901 mit Gesuch um eine Subvention zum Brückenbau Wolfurt—Kennelbach an den h. Landtag gewendet. Nach dieser Eingabe war der 99cm einer Eisenbetonbrücke in Aussicht genommen und waren deren Erstellungskosten mit 80.000 K berechnet. Ferner haben die Gemeinden Wolfurt und Rieden sowie die Firma Schertler u. Comp. zusammen 22.000 K beizutragen erklärt, wenn das Land V» der Baukosten Übernehmen würde. Da das bezügliche Gesuch nicht rechtzeitig eingebracht war und zudem noch verschiedene Vor­ bedingungen zu erfüllen gewesen wären, deren Ausführung in der dein Landtage damals noch zur Ver­ fügung gestandenen Zeit nicht mehr möglich war, konnte auf die Sache nicht mehr weiter eingegangen werden, und wurde der Akt dem Landes-Ausschusse abgetreten. Der Landes-Ausschuß hat die Angelegenheit nicht sofort weiter verfolgt, weil die Gesuchsteller selbst zur Überzeugung gelangten, daß die Erstellungskosten für eine solche Eisenbetonbrücke vorläufig nicht aufgebracht werden können. Diese Gemeinden haben dann einen anderen und billigeren Weg gesucht, doch erreicht werden könnte. Der Erfolg war, daß sie auf ein neues Brückensystem, Henebique-System, stellungskosten sind hienach auf 45.977 K veranschlagt. 237 auf dem der Zweck kamen. Die Er­ Beilage LI- LI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Ferner wurde eine Brücken-Konkurrenz II. Klasse im Sinne des Landesgesetzes vom 15. Febr. 1881 geschaffen, das Statut vom 21. Juni 1901 genehmigt und die Wahl des Konkurrenzausschusses durch die Vertreter der Gemeinden Wolfurt und Rieden vorgenommen. Die gewählten Ausschußmit­ glieder wühlten Herrn Wilhelm Radler zuni Obmanne. Rach § 3 der Konkurrenz-Statuten übernehmen an den Erstellungs- und Erhaltungskosten dieser Brücke und Zufahrtsstraßen: a) Die Gemeinde Wolfurt 65 %; b) „ „ Rieden 35 % • Rach dem vorliegenden rektifizierten Kostenvoranschlage käme die Brücke (nach Henebiquesystem), die jetzt nicht etwa auch für den Kleinbahnbetrieb, sondern nur als Konkurrenzstraßenbrücke II. Klasse erstellt würde, mit Einschluß der beidseitigen Zufahrtsstraßen auf rund 44.000 K zu stehen. Die Gemeinden Wolfurt und Rieden würden nach der Eingabe die Finanzierung im Wege eines Anlehens besorgen, dessen Amortisierung nach dem beigeschlossenen Tilgungsplan in 21 Jahren erfolgen soll und zwar in Jahresraten von 3300 K. Dazu sind von dem Brückenkonkurrenzausschuß folgende Beiträge in Aussicht genommen: a) ein ... jährlicher Beitrag des Landes durch 21 Jahre per b) durch den zu erhoffenden Brückenzoll netto jährlich........... 600 K 600 „ c) die Gemeinde Wolfurt an dem jährlichen Abgänge 65 % • • • 1365 „ d) die Gemeinde Rieden............................................35 % . . • 735 „ Zusammen 3200 K Eine Beihilfe vonseite des k. k. Eisenbahnministeriums auf Grund des Eisenbahnzufahrts­ Straßengesetzes konnte nicht erreicht werden und sind die Gemeinden gänzlich auf sich und die Hilfe des Landes angewiesen. In der Eingabe wird hervorgehoben, daß die Verkehrsverhältnisse zwischen der Gemeinde Wolfurt und der Parzelle Kennelbach und zum Bahnhöfe der Bregenzerwaldbahn jetzt sehr mangelhaft seien, abgesehen von dem großen Umweg von zirka einer halben Stunde entspreche auch die jetzige Brücke bei der Jenny-Schindler'schen Fabrik Kennelbach, dem Verkehre nicht mehr. Der Zustand sei ein solcher, daß ein ordentlich beladenes Fuhrwerk nicht fahren darf, und so enge, daß ein Heuwagen nicht durchkomnien kann, wenn er nur mittelmäßig geladen ist. Von der Firma Jenny und Schindler als Eigentümer dieser Brücke werde seit dem Jahre 1842 immer eine verhältnismäßig hohe Brückenmaut eingehoben und würde, wenn der in Frage stehende Brückenbau unterbliebe, für alle Zukunft fortdauern. Ferners heben die Petenten hervor, daß die Gemeinde Wolfurt zu den Erstellungskosten der Verbindungsstraße Kennelbach—Schielen 3°/o zu zahlen übernommen habe, selbstverständlich in der Hoffnung, daß die in Frage stehende Brücke zustande komme. Die Gemeinde Wolfurt habe zum Verhältnis ihrer Steuerkraft sehr große Auslagen für Schule, Kirche, Straßen, Wasser- und Schutzbauten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, daß das vorliegende und in Aussicht genommene Brückenprojekt noch eingehenden Studien und Erhebungen unterzogen werden müsse, bevor vom Landtage in eine Beschlußfassung eingegangen werden könne. Es wird in erster Linie Sache des Brücken-Konlurrenzausschusses sein, die Angelegenheit neuerlich in Behandlung zu ziehen und über Pläne und Bauausführung in aller Form rechtsgültige Beschlüsse zu fassen, die heute noch fehlen- 238 Beilage LI. VI. Session der 8. Periode 1902. Der volkswirtschaftliche Ausschuß auerkennt die Notwendigkeit einer besseren Straßenverbindung zwischen der Gemeinde Wolfurt und der Parzelle Kennelbach respektive dem Bregenzerwald-Bahnhof in Kennelbach. Er anerkennt ferner auch den mißlichen Zustand der bestehenden Fabriksbrücke und die damit gegebenen Übel stände und es muß zugegeben werden, daß die Gemeinde Wolfurt und die Parzelle Kennelbach allein nicht in der Lage sind, für die Kosten dieser neuen Brücke aufzukommen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: „Der Landes-Ausschuß wird ermächtigt, weitere Verhandlungen mit dem Konkurrenz­ ausschusse der Brücke Wolfurt—Kennelbach zu pflegen, um von demselben bindende Be­ schlüsse bezüglich der Aufbringung und Tilgung der Baukosten einzuholen und ans Grund­ lage dieser Verhandlungen eventuell dem Landtage in nächster Session einen auf Gewährung eines entsprechenden Landesbeitrages lautenden Antrag zu unterbreiten". Bregenz, am 12. Juli 1902. Johann Kohler, Engelbert Bösch, Obmann. Berichterstatter. Druck v. I. 91. Teutsch, Bregenz. 239