19011210_ltb00031902_Landesausschussbericht_Normalschulfondsvoranschlag_1902

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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]II. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages.VI. Session der 8. Periode 1902. KeUage III. Bericht des tandes-Ausschussos über den voin k. k. tzandesschulrathe vorgelegten Voranschlag des Normalschnlfondes für das Jahr 1902. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vorn 12. November 1901 Zl. 803 übermittelte der k. k. Landesschulrath den Voranschlag des Nornlalschulfondes für das Jahr 1902 zur Vorlage an den Landtag in Gemäßheit der Bestimmungen des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R.-G.-Bl. Nr. 62. Voranschlag weist nach: A Ausgaben: Congruabeiträge .... Beiträge für Localschulfonde . . Snbstitutionsgebüren . . . Subvention an 4 Gemeinden • . V. Verschiedene Auslagen . . . Summe I. II. III. IV. K ff ff ff 696 39 673 66 2.100’— 800' — 3.000'— K 7.270-05 B. Bedeckung: 1. Activ-Jnterefsen .... 2. Staatsbeitrag .... Summa K 7.708'— 3.506* — K 11.214'— C. Bilanz: K 7.270'05 Gesammterfordernis .... 11.214'— Bedeckung....................................................... daher ein Ueberschuss von K 3.943'95 welcher Überschuss gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899 L -G.-Bl. Nr. 47 zur theilweisen Deckung der vom Landesfonde zu bestreitenden Schulauslagen Verwendung zu finden hat. 11 III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Vl. Session der 8. Periode 1902. Zu den Ausgaben ist Folgeildes zu bemerken: ad Post I und II. ändert wie im Vorjahre schulfondes. Die Congruabeiträge und die Beiträge für Localschulfonde sind unver­ und beruhen ans rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Normal- ad Post III. Für die Supplierung der beiden Bezirksschulinspectoren: Bürgerschuldirector Eduard Fleisch in Bludenz und Religionsprofessor Anton Ender in Feldkirch wurden in Gemäßheit des § 29 des Gesetzes vom 28. August 1899 L.-G.-Bl. Nr. 46 und des § 1 al. 3 des Substitutions­ normales L.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1890 und in Übereinstimmung mit dem vom Landtage genehmigten Voranschläge pro 1901 die Substitutionsgebüren von 1400 K und 700 K zusammen 2100 K eingesetzt, ad Post IV. Diese Post beruht auf den Landtagsbeschlüssen vom 27. April 1900 (Siehe Bericht des Schulausschusses, Beilage XLV der stenographischen Protokolle pro 1900.) Für die Gemeinde Gaißan dürfte zwar der mit 300 K präliminierte Betrag wohl nicht zur Auszahlung gelangen, da der zweite Lehrer der dortigen Schule vorläufig als Supplent nach Feldkirch kam. Die definitive Anstellung hat er aber in Gaißan und steht ihm das Recht der Wiederübernahme dieser Stelle, sobald die Supplierung in Feldkirch entfällt, zu. Es empfiehlt sich daher die Post int Voranschläge pro 1902 zu belassen. Dagegen ist ein Betrag von 100 K, Subvention an die Gemeinde St. Anton, irrthümlich vom k. k. Landesschulrathc in den Voranschlag pro 1902 ausgenommen worden, da der Landtag in seinem Beschlusse vom 27. April 1900 der Gemeinde St. Anton nur für die Jahre 1900 und 1901 Subventionen von je 100 K gewährte. Post IV. der Ausgaben hätte sonach zu lauten: Subventionen cm 3 Gemeinden K 700.—. Es würde sich daher auch das Gesammterfordernis um 100 K vermindern und statt 7270 K 05 h nunmehr 7170 K 05 h und der Überschuss statt 3943 K 95 h richtiger 4043 K 95 h betragen, ad Post V. Diese Post ist eingesetzt für außerordentliche Aushilfen, Remnnerationen, Ab­ fertigungen und Unterstützungen an ehemalige Aushilfslehrer, Subventionen, Übersiedlungskosten (§ 37 des Lehrergesetzes) und andere unvorhergesehene Auslagen. Hinsichtlich der Einnahmen hat sich eine Änderung gegenüber den Vorjahren nicht ergeben. An dem Voranschläge des k. k. Landesschulrathes wäre sonach nur die unter Ausgabepost IV bezeichnete Änderung vorzunehmen. Der Überschuss wird rund mit 4040 K in den Landesfondsvoranschlag pro 1902 unter Titel „verschiedene Einnahmen" ausgenommen. Es wird gestellt der u it 11 rt Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes, betreffend den Normalschulfond für das Jahr 1902, wird unter Herabsetzung der Ausgabcpost IV von 800 K auf 700 K mit einem Gesammterfordernis von 7170 K 05 h, einer Bedeckung von 11214 K und einem nach § 50 des Schnlerhaltungsgesetzes zu verwendenden Überschüsse von 4043 K 95 h genehmigt." Bregenz, am 10. December 1901. Der Landes-Ausschuss. Martin Thnrnher, Referent. Druck 1). I. V. Teutsch, Bregenz. 12 .